Protocol of the Session on March 9, 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 9. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Kollegen Holger Kliewe ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir folgende Anmerkung. Während der gestrigen Sitzung sind unter Tagesordnung 13 die Mitglieder des Medienausschusses gewählt worden. Hierzu ist anzumerken, dass in Gruppe 4 auf Herrn Holger Timm 17 Stimmen entfielen. Am Ergebnis der Wahl von Frau Marleen Janew ändert sich aber nichts.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/327 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/327 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur und bitte den Abgeordneten Stephan Reuken, Fraktion der AfD, die Frage 1 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank für das Wort.

Frau Ministerin!

1. Der erste und bisher einzige Bildungsbericht für Mecklenburg-Vorpommern stammt aus dem Jahr 2011 und gab einen Überblick über die Lern- und Fördermöglichkeiten der frühkindlichen, allgemeinen und beruflichen Bildung und der sich daraus ergebenden Anforderungen. Die Grundlagen für die Erhebung haben sich in den letzten sechs Jahren erheblich verändert, sodass eine aktuelle Analyse für Mecklenburg-Vorpommern vorliegen sollte.

Frau Ministerin!

Beabsichtigt die Landesregierung die Erstellung und gegebenenfalls die Veröffentlichung eines zweiten Bildungsberichtes für Mecklenburg-Vorpommern und, wenn ja, bis wann?

(Ministerin Birgit Hesse beginnt ihre Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zurufe aus dem Plenum: Mikro!)

Ja, bitte.

Guten Morgen, Herr Abgeordneter!

Nein, wir beabsichtigen keinen erneuten Bildungsbericht, da wir regelmäßig alle relevanten Daten auf unserem

Bildungsserver veröffentlichen und das insofern dann für jedermann zugänglich ist.

Vielen Dank.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und bitte den Abgeordneten Herrn Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, die Frage 2 zu stellen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Vielen Dank für die Möglichkeit der Frage.

Zunächst die Frage zur Messehalle.

3. Die Messehalle von Mecklenburg-Vorpommern auf der diesjährigen Messe „Grüne Woche“ präsentierte sich attraktiv.

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

In der Halle befand sich unter anderem ein großer Ausstellungsstand, auf dem mehrere Urlaubsregionen unter dem Motto „Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern“ für sich warben. Die Urlaubsregion des Stettiner Haffs war auf diesem Stand nicht vertreten, sie warb separat als Tourismusverein „Mönkebude am Stettiner Haff“ innerhalb eines Ausstellungsstandes, der mit Produkten aus der Haffregion auftrat.

Einen Moment!

Sorry, ich habe die falsche …

Ich unterbreche Sie ungern, aber das ist die falsche Frage an den Minister. Sie haben zwei Fragen, und ich bitte Sie, zunächst die an den Wirtschaftsminister zu stellen – und Gesundheitsminister.

Ich bitte um Entschuldigung.

(Thomas Krüger, SPD: Das hätte er aber auch beantworten können.)

Das wollte ich gerade sagen. Ich vermute, Sie hätten sie auch beantworten können.

Man soll sich nicht alles anziehen, ne?

Dann also zur anderen Frage.

2. Nach Paragraf 15 Absatz 4 des Landeskrankenhausgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern werden die Universitätsmedizin Rostock und Greifswald für die Wiederbeschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen mit einem prozentualen Anteil des jeweiligen Haushaltsansatzes in Höhe von 3,687 Prozent gefördert, davon die Universitätsklinik Rostock mit 2,369 Prozent und die Universitätsklinik Greifswald mit 1,318 Prozent.

Meine Frage ist:

Warum erhalten die beiden Universitätsklinika unterschiedliche Prozentsätze an Pauschalförderung?

Sehr geehrter Dr. Jess! Zuerst muss ich feststellen, dass sich das Wirtschaftsministerium an Recht und Gesetz hält. Und der Paragraf 15 Absatz 4 hat die Voraussetzung geschaffen, um pauschale Fördermittel für die Universitäten in Rostock und in Greifswald bereitzustellen.

Dazu gibt es eine längere Geschichte. Bis zum Jahre 2006 war es völlig klar, dass Forschung und Lehre ein Teil ist, und der andere Teil sind die Versorgungsbetten. Dieses Thema wurde dadurch virulent, dass das Hochschulbauförderungsgesetz außer Kraft getreten ist und man eine Sonderregelung, einen Sondertatbestand, für Mecklenburg-Vorpommern brauchte. Dieser wirkte einige Jahre und da sind Zahlungen an die Universitäten in Greifswald und in Rostock erfolgt in Höhe von 870.000 Euro pro Jahr. Diese Pauschalen können eingesetzt werden, wie Sie es gesagt haben, für die Anschaffung von Geräten, aber auch kleine Baumaßnahmen et cetera sind daraus zu finanzieren.

Da die Haushalte unterschiedlich hoch sind in Rostock und in Greifswald, hat man am Ende festgestellt, dass man eine gesetzliche Regelung braucht, um die Universitäten an der Pauschalförderung weiter zu beteiligen, denn Versorgungsbetten sind ja sonst an allen anderen 37 Krankenhäusern, die wir haben, vorhanden. der Gesetzgeber hat dann ermittelt, dass die Fördersumme in den letzten Jahren für Rostock 541.000 Euro beträgt, und dieses wurde ins Verhältnis gesetzt zur Fördersumme von rund 22,8 Millionen Euro pauschale Fördermittel im Landeshaushalt. Das ergibt dadurch einen pauschalen Fördersatz von 2,369. Und für die Universität Greifswald wurden in den Jahren durchschnittlich 301.000 Euro aus dem Haushaltsansatz für Pauschalfördermittel bereitgestellt. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 1,318. Also 301.000 ins Verhältnis zu 22,8 Millionen ergibt diese prozentuale Verteilung. Dieses hat der Gesetzgeber dann im Gesetz geregelt und danach wird heute noch verfahren.

Erlauben Sie zwei Nachfragen?

Bitte.

Die erste wäre: Auf welchen Haushaltsansatz bezieht sich diese Angabe? Das haben Sie eben erläutert: auf die jeweilige Fördersumme einer der beiden Klinika.

Die zweite Frage: Warum sind die Prozentanteile der Pauschalförderung der Universitätsklinika des Landes im Gesetz festgeschrieben? Das haben Sie ja eben auch versucht zu erläutern, aber das ermöglicht dann keine flexible Anpassung an veränderte Fördervoraussetzungen. Sie haben jetzt praktisch die Situation 2006 festgeschrieben auf alle Ewigkeit. Das halte ich für völlig ungeeignet.

Also wir haben ein Gesetz gemacht, um die Universitäten bei der Pauschalförderung weiter zu bedenken. Die hätten sonst gar keine Förderung mehr bekommen. Also die Versorgungsbetten wurden de facto umgerechnet auf einen neuen Förderfall, und dieser Faktor, den habe ich Ihnen vorgetragen. Wenn Sie sozusagen eine andere pauschale Verteilung haben wollen, dann muss das Gesetz geändert werden. Die Verwaltung und die Landesregierung sind an Recht und Gesetz in dieser Frage gebunden. Und es war ei

gentlich ein Vorteil für beide Universitäten – und ist ein Vorteil, bis heute.

Ich danke. Wir werden aktiv werden.

Bitte, das ist dann...

Also jetzt muss ich doch mal was sagen, denn unsere Geschäftsordnung sieht für die Fragestunde nicht vor, dass die Antworten kommentiert werden oder dass man Anmerkungen macht, das bewertet und so weiter. Also es geht wirklich nur um Frage und Antwort.

Aber „danke schön“ darf ich sagen?

Herr Dr. Jess, es steht Ihnen frei, Gesetzänderungen zu beantragen und durchzusetzen oder zumindest im Plenum vorzutragen.

Bitte.