Protocol of the Session on December 13, 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 25. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 25., 26. und 27. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 25., 26. und 27. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Datum vom 30. November 2017 sind Herr Leif-Erik Holm und Herr Enrico Komning aufgrund eines Mandatsverzichts aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern ausgeschieden. Als Listennachfolger der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland sind Herr Horst Förster und Herr Jens-Holger Schneider festgestellt worden. Herr Horst Förster und Herr Jens-Holger Schneider sind gemäß Paragraf 46 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 34 Landeskommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern ab dem 5. Dezember 2017 Mitglieder des 7. Landtages. Ein herzliches Willkommen an die neuen Mitglieder!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2018/2019, Drucksache 7/899, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/1299, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2018/2019 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2018/2019, Drucksache 7/900, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2022 des Landes MecklenburgVorpommern einschließlich Investitionsplanung, Drucksache 7/898, hierzu Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses, Drucksachen 7/1300, 7/1301, 7/1302, 7/1303, 7/1304, 7/1305, 7/1306, 7/1307, 7/1308, 7/1309, 7/1310, 7/1311, 7/1312, 7/1313, 7/1314, 7/1315 und 7/1316. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 7/1366 bis 7/1368, 7/1371 bis 7/1383, 7/1396 bis 7/1407 sowie 7/1506 und 7/1507, Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 7/1408 bis 7/1487, Änderungsanträge der Fraktion der BMV auf den Drucksachen 7/1488 bis 7/1504 sowie Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und CDU auf den Drucksachen 7/1512 und 7/1513 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushalts- begleitgesetzes 2018/2019 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/899 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/1299 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2018/2019 und eines Verbundquotenfestlegungs- gesetzes 2018/2019 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/900 –

Unterrichtung durch die Landesregierung Mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2022 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung – Drucksache 7/898 –

Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksachen 7/1300, 7/1301, 7/1302, 7/1303, 7/1304, 7/1305, 7/1306, 7/1307, 7/1308, 7/1309, 7/1310, 7/1311, 7/1312, 7/1313, 7/1314, 7/1315 und 7/1316 –

Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksachen 7/1512 und 7/1513 –

Änderungsanträge der Fraktion der AfD – Drucksachen 7/1366, 7/1367, 7/1368, 7/1371, 7/1372, 7/1373, 7/1374, 7/1375, 7/1376, 7/1377, 7/1378, 7/1379, 7/1380, 7/1381, 7/1382, 7/1383, 7/1396, 7/1397, 7/1398, 7/1399, 7/1400, 7/1401, 7/1402, 7/1403, 7/1404, 7/1405, 7/1406, 7/1407, 7/1506 und 7/1507 –

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE – Drucksachen 7/1408, 7/1409, 7/1410, 7/1411, 7/1412, 7/1413, 7/1414, 7/1415, 7/1416, 7/1417, 7/1418, 7/1419, 7/1420, 7/1421, 7/1422, 7/1423, 7/1424, 7/1425, 7/1426, 7/1427, 7/1428, 7/1429, 7/1430, 7/1431, 7/1432, 7/1433, 7/1434, 7/1435, 7/1436, 7/1437, 7/1438, 7/1439, 7/1440, 7/1441, 7/1442, 7/1443, 7/1444, 7/1445, 7/1446, 7/1447, 7/1448, 7/1449, 7/1450, 7/1451, 7/1452, 7/1453, 7/1454, 7/1455, 7/1456, 7/1457, 7/1458, 7/1459, 7/1460, 7/1461, 7/1462, 7/1463, 7/1464, 7/1465, 7/1466, 7/1467, 7/1468, 7/1469, 7/1470, 7/1471, 7/1472, 7/1473, 7/1474, 7/1475, 7/1476, 7/1477, 7/1478, 7/1479, 7/1480, 7/1481, 7/1482, 7/1483, 7/1484, 7/1485, 7/1486 und 7/1487 –

Änderungsanträge der Fraktion der BMV – Drucksachen 7/1488, 7/1489, 7/1490, 7/1491, 7/1492, 7/1493, 7/1494, 7/1495, 7/1496, 7/1497, 7/1498, 7/1499, 7/1500, 7/1501, 7/1502, 7/1503 und 7/1504 –

Für das Verfahren schlage ich Ihnen Folgendes vor: Zunächst wird das Wort zur Berichterstattung erteilt. Hieran schließt sich die allgemeine Aussprache zum Haushaltsgesetz 2018/2019 an. Danach folgt die Beratung über alle Einzelpläne insgesamt und den Stellenplan, soweit hierzu Wortmeldungen vorliegen. Abstimmungen zu allen Einzelplänen und zum Gesetz einschließlich der Unterrichtung zur Mittelfristigen Finanzplanung finden am Ende der Aussprache nacheinander statt.

Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Im Ältestenrat wurde weiterhin vereinbart, für die allgemeine Aussprache insgesamt eine Dauer von 240 Minuten vorzusehen. Für die Beratung der Einzelpläne ist im Ältestenrat jeweils eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden, wobei es den Fraktionen überlassen bleibt, bei einem Einzelplan nicht in Anspruch genommene Redezeit auf einen anderen zu

übertragen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das sehe und höre ich nicht, dann ist das so beschlossen.

Das Wort zur Berichterstattung hat der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Gundlack. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den vergangenen zwei Monaten haben sich die Ausschüsse des Landtages intensiv mit den Einzelplänen, dem Haushaltsgesetz sowie dem Haushaltsbegleitgesetz befasst. Der Finanzausschuss hat als Federführer allein sechs teils mehrstündige Sitzungen benötigt, um Ihnen heute die 17 Beschlussempfehlungen vorlegen zu können. Darüber hinaus enthält die Drucksache 7/1316 den Bericht über die Haushaltsberatungen. Den 179 Seiten können Sie sowohl die thematischen Schwerpunkte der Beratungen zu den Einzelplänen als auch die vielfältigen Änderungs- und Entschließungsanträge entnehmen.

Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, den Einzelplan des Landesverfassungsgerichtes in Gänze unverändert anzunehmen. In Bezug auf die Einzelpläne des Landesrechnungshofes und des Justizministeriums werden lediglich Änderungen am Stellenplan empfohlen, die auf der Drucksache 7/1313 dargestellt sind. Zum Einzelplan des Landwirtschaftsministeriums und zum Einzelplan 11 – Allgemeine Finanzverwaltung – empfehlen wir Ihnen lediglich Änderungen am Sachhaushalt. Zu den übrigen Einzelplänen empfiehlt der Finanzausschuss, Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan vorzunehmen.

Auch wenn ich nicht auf jede Empfehlung des Ausschusses und schon gar nicht auf jede beantragte Änderung eingehen kann, möchte ich dennoch zu den einzelnen Beschlussempfehlungen etwas sagen.

Im Einzelplan 01 – Landtag – empfiehlt der Finanzausschuss im Wesentlichen Änderungen am Sachhaushalt, die auf die Gründung der Fraktion der BMV zurückzuführen sind. Im Haushalt wird nun abgebildet, dass der Landtag wieder fünf Fraktionen hat.

Zum Einzelplan 02 – Landesrechnungshof – empfiehlt der Finanzausschuss die Ausbringung von drei neuen Stellen im Vorgriff auf die beabsichtigte Schaffung neuer Prüfungsrechte für den Landesrechnungshof.

Im Einzelplan 03 – Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin – empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem, ein neues Kapitel mit der Bezeichnung „Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern“ einzurichten und hierin alle entsprechenden Einnahmen und Ausgaben abzubilden. Diese systematische Änderung dient der Transparenz im Sinne der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.

Zum Einzelplan 04 – Geschäftsbereich des Innenministeriums – hatte die Fraktion der BMV beantragt, insgesamt 405 neue Polizeistellen zu schaffen, da die aktuelle Personalausstattung aus Sicht der BMV ungenügend sei. Diesen Antrag hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen mehrheitlich abgelehnt.

Im Einzelplan 05 – Geschäftsbereich des Finanzministeriums – empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem, das Kapitel 0506 in „Staatliche Schlösser, Gärten und

Kunstsammlungen“ umzubenennen und in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Einzeltiteln zu verändern. Damit werden die Veränderungen aufgrund des bereits verabschiedeten Gesetzes zur Modernisierung der Schlösserverwaltungen im Haushalt abgebildet.

Zum Einzelplan 06 – Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums – hatte die Fraktion DIE LINKE unter anderem beantragt, die pauschalen Fördermittel für kommunale Träger von Krankenhäusern in 2018 und 2019 jeweils um 1,5 Millionen Euro zu erhöhen. Diesen Antrag hat der Finanzausschuss bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung aller anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt.

Die Empfehlungen des Finanzausschusses sehen im Einzelplan 07 – Geschäftsbereich des Bildungsministeriums – unter anderem die Einrichtung neuer Titel, etwa für die Archäologische Gesellschaft für MecklenburgVorpommern, für die ehrenamtliche Bodendenkmalpflege oder für das Projekt „Politische Bildung online“ vor. An dieser Stelle möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesem Antrag zum Titel „Politische Bildung online“ um einen Antrag der Fraktion der BMV handelte. Durch dieses Projekt sollen niedrigschwellige und zeitgemäße Angebote der politischen Bildung ermöglicht werden, um Extremismus jeglicher Art entgegenzuwirken. Diesen Antrag hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der BMV gegen die Stimmen der Fraktion der AfD angenommen.

Zum Einzelplan 08 – Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums – empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss die Verabschiedung einer Entschließung. Im ersten Teil soll sich der Landtag ausdrücklich zum Landgestüt Redefin sowie zu dessen weiteren finanziellen Unterstützung bekennen. Im zweiten Teil soll sich der Landtag angesichts der gestiegenen Wolfspopulation für eine finanzielle Unterstützung von Präventionsmaßnahmen aussprechen.

Zum Einzelplan 09 – Geschäftsbereich des Justizministeriums – empfiehlt der Finanzausschuss lediglich eine Anpassung des Stellenplans an bereits erfolgte Bewirtschaftungsmaßnahmen.

Zum Einzelplan 10 – Geschäftsbereich des Sozialministeriums – empfiehlt der Finanzausschuss unter anderem einstimmig eine Erhöhung der Allgemeinen Zuweisungen des Landes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege um mehr als 110.000 Euro in 2018 und 2019.

Für den Einzelplan 15 – Geschäftsbereich des Energieministeriums – empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, den Ansatz des Titels für die Neuschaffung von Wohnraum aus Kompensationszahlungen des Bundes in 2019 um mehr als 10 Millionen Euro zu erhöhen.

(Beifall Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! – Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU)

Hier sollen zudem die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen erhöht werden.

Für den Einzelplan 11 – Allgemeine Finanzverwaltung – empfiehlt der Finanzausschuss zwar ebenfalls eine Reihe von Änderungen, aber im Ausschuss und auch in den

Medien hat im Wesentlichen nur eine Änderung eine Rolle gespielt. Ich meine die Änderung des Wirtschaftsplans des neu eingerichteten Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“. Hier hat der Finanzausschuss eine konkrete und nach einzelnen Maßnahmen aufgeschlüsselte Projektliste für die Verwendung des Globalvolumens von 26 Millionen Euro beschlossen. Mit dieser Beschlussfassung im Ausschuss und der heutigen Zweiten Lesung ist sichergestellt, dass der Landtag, also der Haushaltsgesetzgeber und nicht die Exekutive, das letzte Wort über die Verwendung dieser aus Überschüssen finanzierten Mittel hat.

Ferner hatte die Fraktion der AfD insgesamt zwölf Anträge zum Einzelplan 11 gestellt, mit denen jeweils die Zuführungen an die Ausgleichsrücklage erhöht werden sollten. Zur Deckung dieser Mehrausgaben sollten Mittel beispielsweise beim Mecklenburg-Vorpommern-Tag, der Versendung von Zahlungsaufforderungen und bei den Fernmeldegebühren eingespart werden. Diese zwölf Anträge hat der Finanzausschuss bei Zustimmung der Fraktion der AfD und ansonsten Ablehnung der übrigen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie dem Bericht auf der Drucksache 7/1316 entnehmen können, haben sich die Mitglieder des Finanzausschusses neben den Einzelplänen auch sehr intensiv mit Regelungen im Entwurf des Haushaltsgesetzes auseinandergesetzt. Dabei hat die Diskussion zu Artikel 1 Paragraf 6 Absatz 8 mithin zur Verwendung der Verfügungsmittel, einen sehr breiten Raum eingenommen. Dabei wurde zwischen dem Landesrechnungshof und dem Finanzministerium zunächst sehr kontrovers diskutiert, ob diese Mittel überhaupt für die beabsichtigte Innenrepräsentation, mithin für Anlässe wie Ehrungen und Beförderungen, genutzt werden dürften.

Aus Sicht des Landesrechnungshofes hätte die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung gegen das Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes verstoßen. Im Verlauf des Haushaltsberatungsverfahrens fanden noch weitere Gespräche zwischen dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof statt, in deren Ergebnis beide zusammen dem Finanzausschuss eine Neuformulierung des Paragrafen 6 Absatz 8 vorgeschlagen haben. Dieser Empfehlung ist der Finanzausschuss einvernehmlich gefolgt.

Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, in Artikel 1 des Gesetzentwurfes auf Drucksache 7/900 verschiedene weitere Änderungen vorzunehmen. Einerseits sollen die Eurobeträge im Paragrafen 1 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzausschusses zu den Einzelplänen aktualisiert werden. Ferner soll der Paragraf 11 Absatz 2 um einen Satz erweitert werden, der eine Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem Finanzausschuss in Bauangelegenheiten begründet. Weiterhin soll der Paragraf 12 Absatz 3 durch vier neue Nummern ergänzt werden. Zudem sollen im Wesentlichen redaktionelle Änderungen in den Paragrafen 17 und 17a vorgenommen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich nun noch einige Worte zu den Beratungen des Entwurfes eines Haushaltsbegleitgesetzes 2018/2019 verlieren. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses hierzu liegen Ihnen auf Druck

sache 7/1299 vor. Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Finanzausschuss Änderungen in den Artikeln 1 bis 6 des Gesetzentwurfes. Vor diesem Hintergrund hat sich der Finanzausschuss auch dazu entschieden, Ihnen mit seiner Beschlussempfehlung heute eine neue Fassung zur Beschlussempfehlung vorzulegen.

In Artikel 1 Paragraf 4 soll eine Ergänzung vorgenommen werden, wonach künftig der Wirtschaftsplan des neuen Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom Finanzministerium entsprechend der vom Finanzausschuss beschlossenen Aufteilung der Mittel aufgestellt wird. Wie ich ja schon beim Einzelplan 11 gesagt habe, sollte aus Sicht des Finanzausschusses auch künftig der Landtag durch seinen Finanzausschuss, also der Haushaltsgesetzgeber, über die Verwendung der Mittel des Globalvolumens entscheiden.

In Artikel 2 soll der Paragraf 4 dahin gehend ergänzt werden, dass die Sonderzuführungen nach Paragraf 3 Absatz 2 auch zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schienenpersonennahverkehr selbst verkehrsträgerübergreifend verwendet werden dürfen.

Zu den Artikeln 3 und 4 haben wir Ihnen im Wesentlichen redaktionelle Änderungen empfohlen.

Der Artikel 5 soll um eine Anpassung des Paragrafen 3 des Sportfördergesetzes ergänzt werden.

Der Artikel 6 – mithin die Änderung des Abgeordnetengesetzes – soll um eine Regelung zur Nutzung landeseigener Dienstkraftwagen erweitert werden.

Bevor ich nun zum Ende meiner Berichterstattung komme, möchte ich noch auf einige Zahlen aufmerksam machen:

(Torsten Renz, CDU: Oha!)

Die Mitglieder …