Protocol of the Session on November 16, 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 24. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/1252 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/1252 –

Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Frage 1:

1. Welche Zukunftspläne hat die Landesregierung hinsichtlich des Fortbestandes der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Herr Koplin! Jetzt wissen Sie es schon: Die Landesregierung beabsichtigt, die JVA Neubrandenburg zu schließen. Überrascht hat Sie das offensichtlich nicht, ansonsten hätten Sie die Frage 2 zu den flankierenden Maßnahmen sicherlich so auch nicht gestellt.

Es ist so, dass wir entschieden haben, die JVA Neubrandenburg zum 31. Dezember 2018 zu schließen. Nachdem ich vorgestern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt, die, wie ich finde, ein Recht darauf haben, als Erste informiert zu werden, darüber informiert habe und das personalvertretungsrechtliche Verfahren eingeleitet habe, lassen Sie mich an dieser Stelle die maßgebenden Entscheidungsgründe kurz skizzieren. Eine detaillierte Unterrichtung, so ist es vereinbart, wird in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses oder in einer der nächsten Sitzungen des Rechtsausschusses stattfinden.

Im Jahr 2020 wird das Land nach Abschluss von Baumaßnahmen in den Anstalten über etwa 1.430 Haftplätze verfügen. Unter Berücksichtigung der Belegungsprognose werden wir aber im Jahr 2020 lediglich 1.155 Haftplätze benötigen, sodass sich daraus eine Überkapazität, rein rechnerisch, von etwa 273 Haftplätzen ergeben wird. Wir wollen diese Überkapazitäten abbauen und verringern und haben deshalb entschieden, die JVA Neubrandenburg zu schließen und damit die 128 Haftplätze abzubauen.

Frau Vizepräsidentin, darf ich eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)

Bitte.

Frau Ministerin, können Sie uns erklären, wie es zustande kommt, dass zwei Stunden

vor Beginn der Personalversammlung die Belegschaft aus dem „Nordkurier“ online und die Abgeordneten des zuständigen Ausschusses gleich gar nicht vorher informiert wurden?

Ich bitte hier um Verständnis. Ich kann es nicht aufklären, wie der „Nordkurier“ zuerst davon erfahren haben kann. Es ist klar, dass ich im Kabinett eine Unterrichtung vorgenommen habe, die um 10.00 Uhr stattgefunden hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da war wohl ein Loch im Papier. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Dann würde ich fortsetzen mit Frage 2?

Ich hatte beide Fragen aufgerufen.

Alles klar.

2. Inwieweit werden diese Pläne – von denen Sie gerade gesprochen haben – durch ein Konzept für das Personal flankiert?

Selbstverständlich haben wir uns darüber Gedanken gemacht, wie wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilen werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden versetzt werden. Schon seit 2015 hat die Anstaltsleiterin in Abstimmung mit dem Justizministerium die Mitarbeiter in Personalgesprächen danach befragt, an welchen Standort sie für den Fall der Standortschließung versetzt werden wollen. Diese Ergebnisse werden jetzt aktualisiert, und in den nächsten Wochen werden meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch vor Ort in der JVA sein.

Die gegenwärtig 91 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt werden dann nach Abstimmung zwischen dem Personalreferat und den betroffenen Anstalten und natürlich unter Einbeziehung der Personalvertretung zeitnah zum Schließungszeitpunkt, also zum 31.12.2018, an die verbleibenden Justizvollzugsanstalten versetzt werden. Die Versetzung und die Verteilung erfolgen auf der Grundlage der Dienstvereinbarung mit dem Hauptpersonalrat über Auswahlkriterien und deren Bewertung bei Abordnung und Versetzung für die Beschäftigten des Justizvollzugs, das heißt auf Deutsch, im Wesentlichen unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Gesichtspunkte.

Eine Nachfrage, Frau Ministerin: Können die Beschäftigten davon ausgehen, dass sie auch Umzugshilfen und weitere Hilfen im Zusammenhang mit dem Wohnortwechsel als Unterstützung bekommen können?

Die Verteilung – das wissen Sie – in dieser Frage richtet sich nach den beamtenrechtlichen Regelungen und die werden wir selbstverständlich anwenden.

Eine zweite Nachfrage noch: Ist durch die Veränderungen des Personalbestandes an den anderen Standorten davon auszugehen, dass es dort zu Personalüberhängen kommt?

Es wird vorübergehend zu Personalüberhängen kommen.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. In Vertretung wird der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung antworten. Ich bitte nun den Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

3. Inwieweit wurden die unter anderem auf eine Initiative der Gewerkschaft IG BAU zurückgehenden, durch eine Mitarbeiterbefragung untersetzten und 2016 im Landtag diskutierten Vorschläge zu einer familienfreundlicheren Dienst-KfzRegelung für die Beschäftigten der Landesforst zwischenzeitlich in den beteiligten Ministerien diskutiert?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Foerster! Die Landesregierung hat das Thema „familienfreundlichere Dienst-Kfz-Regelung“ bereits mehrfach in den Jahren 2015 und 2016 einer intensiven Prüfung – im Übrigen bis hin zur Landtagsbefassung in der 121. Landtagssitzung am 9. Juni 2016, das ist wiederum nachzulesen auf der Landtagsdrucksache 6/5442 – unterzogen. Aus den schon damals besprochenen Gründen, vor allen Dingen in der Landtagssitzung, wurde die Änderung der Dienst-Kfz-Richtlinie nicht umgesetzt.

Da eine Reihe von rechtlichen Fragen bisher nicht abschließend geklärt werden konnte, haben wir, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell helfen zu können, die Dienstwagenentschädigung über die Zuschläge beim Schlechtwegegeld umgesetzt. Mit der Änderung des Landesreisekostengesetzes in diesem Hause vom 27. Mai 2016 ist sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr privates Fahrzeug im Rahmen ihres Dienstes einsetzen, dafür auch angemessen entschädigt werden.

Gut, dann hat sich die zweite Frage im Grunde erledigt, weil Sie ausgeführt haben, dass keine Neuregelung getroffen worden ist. Oder habe ich Sie jetzt falsch verstanden? Ich kann die Frage auch noch mal vorlesen.

4. Wurde diesbezüglich eine Neuregelung getroffen, die eine private Mitbenutzung gewährleistet?

Bisher ist eine Ihrem Sinne entsprechende Regelung – das habe ich eben ausgeführt – nicht getroffen. Aber noch mal: Man hat eine Kompensation über das sogenannte Schlechtwegegeld bemüht, indem das einfach deutlich besser abgegolten wird, um damit eine Kompensation auf eine andere Art und Weise herbeizuführen. Losgelöst davon befinden sich die Kolleginnen und Kollegen weiterhin in einem Prüfungsprozess mit den beteiligten Ministerien. Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus dem Landwirt

schafts- und Umweltministerium, dem Finanzministerium und dem Innenministerium. Die Kolleginnen und Kollegen sagen mir, dass neben den bestehenden rechtlichen Regelungen auch andere Aspekte dabei zu berücksichtigen sind, wie etwa der finanzielle Aspekt, der haushaltsseitig zu beachten wäre für bereitzustellende Investitionsbedarfe, wenn man Autokäufe tätigen wollte.

Weiterhin prüft die Landesregierung derzeit, ob wir mit der erforderlichen Novelle des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen schaffen, der dann solche Regelungen erleichtern würde. Für den Kollegen Landwirtschafts- und Umweltminister kann ich aber hier schon ankündigen, dass er sich mit seiner Kollegenschaft dieser Fragen im kommenden Jahr annehmen wird und sie dann einer Klärung zuführt, insbesondere in den Vorbereitungen auf die eben genannte Gesetzesnovellierung.

Eine Nachfrage: Inwieweit ist denn vorgesehen, in diesem Diskussionsprozess auch die Mitarbeitervertretungen, also sprich den Personalrat der Landesforst und insbesondere die zuständige Gewerkschaft IG BAU einzubeziehen, die den Stein ja seinerzeit für die Kolleginnen und Kollegen ins Rollen gebracht hat?

Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen die Frage aufgenommen haben.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung und bitte die Abgeordnete Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin!

5. Warum werden die Kosten für Hörgeschädigte und Gehörlose nicht analog anderen Einschränkungen übernommen?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete Larisch! Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die rechtliche Situation beispielsweise blinder Gemeindevertreter nicht von der gehörloser Mandatsträger unterscheidet.

Nun zu Ihrer eigentlichen Frage: Weder das Kommunalrecht noch das Sozialrecht enthalten eine ausdrückliche Regelung zu einem Anspruch blinder, sehbehinderter, gehörloser und mobilitätseingeschränkter Mandatsträger auf technische und/oder personelle Unterstützung zur Ausübung ihres Mandates. Deshalb sollte das Thema „Übernahme von Assistenzleistungen bei Ausübung des Mandates in der Kommunalpolitik“ im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung im Einzelfall behandelt und entschieden werden. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass Gerichte einen solchen Anspruch aus der Rechtsstellung des Mandatsträgers ableiten und beispielsweise auf die allgemeine Fürsorgepflicht oder das Demokratieprinzip stützen könnten. Einschlägi

ge Urteile zu dieser Frage sind der Landesregierung jedoch nicht bekannt.

6. Inwieweit vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass auch Menschen mit einer auditiven Behinderung in der Kommunalpolitik mitwirken sollten, und wird die Landesregierung deshalb umgehend die notwendigen Regelungen für die Kostenübernahme auf den Weg bringen?

In Umsetzung des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention befürwortet die Landesregierung die umfassende Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben. Dies schließt auch die Mitarbeit in Gemeindevertretungen, Kreistagen und Bürgerschaften ein. Hierbei sind selbstverständlich auch Menschen mit auditiven Behinderungen einbezogen. Daher sollte die Wahl eines gehörlosen Mandatsträgers in jeder Gemeinde die Notwendigkeit auslösen, sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mit dieser Problematik zu befassen und sie einer tragfähigen Lösung zuzuführen. Angesichts des Einzelfallcharakters derartiger Problemlagen ist eine allgemeine gesetzliche Regelung nicht beabsichtigt. – Vielen Dank.