Wolfgang Greilich

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon einige Wortbeiträge gehört. Vordergründig geht es in dieser Aktuellen Stunde um das, was der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Herr Maaßen, von sich gegeben hat. Dazu muss man in der Tat sagen, auch mit den Erklärungsversuchen der letzten Tage, dass es schon mehr als bemerkenswert ist.
Ich bezeichne das, was er veranstaltet hat, als eine schlichtweg unglaubliche Rabulistik, um sich wieder herauszureden. Um nur einmal den Begriff zu zitieren, den er verwendet hat: Er sprach von Mord. Tatsächlich aber wird wegen Totschlags ermittelt. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, wie jeder Jurist weiß – Herr Maaßen ist angeblich sogar ein guter Jurist. Insofern muss man überlegen, wenn er offensichtlich vorsätzlich solche Unsauberkeiten in seine Äußerungen hineinnimmt, was er eigentlich damit bezweckt.
Das Zweite ist, dass er in diesem Zusammenhang sagt, es lägen keine Belege dafür vor, dass das Video authentisch sei, nach seiner vorsichtigen Bewertung gebe es gute Gründe dafür, dass es sich um eine gezielte Falschinformation handle – das versucht er nun, wild zu interpretieren. Aber was heißt denn das, wenn man das als unbefangener, nicht juristisch verbildeter Mensch hört? Dann heißt das: Dieses Video ist gefälscht. – Und das war offensichtlich eine Falschaussage des Herrn Maaßen, die er mit seiner Rabulistik untergebracht hat.
Dazu kann ich nur sagen: Wer angesichts dieser angespannten gesellschaftlichen Lage, die sich in Chemnitz gezeigt hat, Öl ins Feuer der Rechtspopulisten und Ver
schwörungstheoretiker gießt, handelt unverantwortlich. Ich frage mich: Warum hat er das gemacht? Ging es ihm nur darum, mit seinem Dienstherrn Horst Seehofer der Kanzlerin und dem Regierungssprecher eins auszuwischen, oder steckt mehr dahinter? Ich weiß es nicht. Ehrlich gesagt, es ist auch nicht unser Thema im Hessischen Landtag. Das will ich auch einmal deutlich sagen.
Deswegen komme ich zu dem, was eigentlich auf der Tagesordnung steht, was auch aus dem Titel der Aktuellen Stunde hervorgeht. Worum es den LINKEN geht, ist gar nicht das Thema Maaßen. Worum es Ihnen geht, haben Sie deutlich hineingeschrieben. Sie haben es auch schon oft genug erklärt. Sie wollen, dass der Verfassungsschutz aufgelöst wird.
Warum Sie das wollen, Frau Wissler, können wir uns denken, wenn wir die letzten Jahre Revue passieren lassen, wenn wir sehen, mit wem Sie im außerparlamentarischen Raum zusammenarbeiten. Dazu haben Sie auch eine Antwort von allen bekommen.
Was mich etwas mehr bewegt, ist die Frage – dazu hätte ich mir eine Antwort von Herrn Kollegen Frömmrich gewünscht –: Wo stehen eigentlich die GRÜNEN?
Ich war etwas entsetzt, als ich am Wochenende gelesen habe, dass längst überholt geglaubte grüne Reflexe wieder zum Vorschein kamen. Wenn man ein bisschen am Lack kratzt und es herausholt, stellt man fest: Die alten grünen Ideen der Gegnerschaft zum Verfassungsschutz scheinen doch noch zu leben.
Das klare Bekenntnis von Herrn Frömmrich zum Verfassungsschutz habe ich vermisst.
Ich darf zitieren. Frau Baerbock und Herr Habeck sind nicht irgendwelche linken Spinner. Ich glaube, im grünen Sprachgebrauch sind das die Realos.
Sie werden unwidersprochen zitiert:
Nach dem Wirbel um die Äußerungen von Verfassungsschutzpräsident … Maaßen haben die GRÜNEN eine Auflösung seiner Behörde … gefordert. Die Bundesregierung könne nicht die Augen davor verschließen, dass der Verfassungsschutz unter Maaßen „vor die Wand gefahren ist“, …
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schlichtweg auch noch falsch; denn alle Experten bescheinigen Ihnen, dass das Amt, seit Herr Maaßen dort Präsident ist, sehr viel besser aufgestellt ist,
dass sehr viele Lehren aus dem Thema NSU gezogen worden sind. Wenn er sich persönlich entsprechend verhält, ist
das eine andere Sache. Herr Frömmrich, ich weise nur darauf hin. Das merken wir gerade, das ist alles nicht wahr. Der Verfassungsschutz ist immer noch vielleicht aufzulösen oder was auch immer.
Sie geben die falsche Antwort, Herr Frömmrich. – Die richtige Antwort, die auf die jetzige Situation zu geben ist, ist, dass wir die Kontrolle des Verfassungsschutzes, die parlamentarische Kontrolle effektiv gestalten und ausbauen müssen.
Deswegen sage ich sehr deutlich: Wir werden hier in Hessen auch in den nächsten Jahren darauf zu achten haben, dass zwei Dinge passieren, und dafür werden Freie Demokraten stehen: dass wir erstens unseren Verfassungsschutz in seinem Bestand gewährleisten und dafür sorgen, dass dort ordentlich gearbeitet werden kann, dass es zum Zweiten auch das gibt – das ist mein letzter Satz, Herr Präsident –, was Schwarz und Grün uns hier in den zurückliegenden Beratungen verweigert haben, nämlich eine deutliche, eine massive Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle dieses Geheimdienstes.
Frau Präsidentin! Sie haben den Titel unserer Debatte schon beschrieben und zitiert. „Realitätsverweigerung im Kultusministerium gefährdet Bildungschancen“, das ist das Thema, um das es hier geht. Wir haben diesen Antrag im Juni eingereicht. Man hätte ja die Hoffnung haben können, dass man die Zwischenzeit nutzt, um vielleicht das eine oder andere zu verbessern, auch im eigenen Auftritt. Aber leider ist seit Juni dieses Jahres nichts besser geworden.
Sie berauschen sich an Zahlen. Die sind in der Tat nicht so schlecht. Das habe ich auch nie in Abrede gestellt.
Ihr Grundproblem ist: Sie blenden die harte Wirklichkeit an den Schulen aus – ebenso wie die Anhörung, die wir durchgeführt haben, nachdem Sie entsprechende Anträge der Sozialdemokraten genauso abgelehnt haben wie die von uns.
Am 14. Juni 2018 hatten wir im Rahmen der üblichen Einladung die Schulverbände hier. Wir haben uns einmal angehört, wie die Situation an den Schulen ist. Wer nicht kam und wer sich nicht dafür interessierte, waren die Koalitionsfraktionen, war natürlich auch der Kultusminister, war auch sein Staatssekretär. Wir hatten alle ausdrücklich eingeladen, aber man hätte ja unangenehme Tatsachen zu Kenntnis nehmen müssen. So ist es in der Tat auch gekommen. Sie alle kennen mittlerweile die Zusammenstellung der Stellungnahmen. Ich habe sie dem Kultusminister schon in der letzten Plenardebatte überreicht. Ich habe den Eindruck, er hat sie immer noch nicht gelesen, oder er hat die Botschaften noch nicht verinnerlicht, die sich aus diesen Stellungnahmen ergeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit hat die Landesregierung erneut die Chance verpasst, sich mit den Problemlagen und Herausforderungen an den hessischen Schulen auseinanderzusetzen. Was Sie stattdessen getan haben, ist, dass Sie den Lehrerinnen und Lehrern sowie Schulleitungen in Hessen erneut Ihr mangelndes Interesse an den tatsächlichen Problemen gezeigt haben.
Wir – Kollege Schwarz, Kollege Degen, Kollege Wagner, manchmal stattdessen auch Kollege May – sind im Moment fast täglich unterwegs bei Veranstaltungen quer durch die hessische Landschaft, von der VhU bis zur GEW. Das Spannende, was man dort wahrnimmt, ist, dass diese Haltung, die ich hier beschrieben habe – Ihre Haltung –, in der hessischen Bildungslandschaft angekommen ist. Alle, aber wirklich alle, wissen mittlerweile, dass es das Motto von Schwarz-Grün ist, Probleme wegzudiskutieren und zu leugnen, statt sich den Realitäten zu stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Schlimme daran ist, dass Sie durch diese Verweigerungshaltung die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen gefährden, weil Lehrkräfte, Schulleitungen und Mitarbeiter in den Schulverwaltungen durch die Vorgaben des Kultusministeriums über die Grenzen des Vertretbaren hinaus belastet werden. Das ist die schlichte Realität, die Ihnen überall an den Schulen entgegenschlägt.
Thema Lehrermangel. Der Streit ist jetzt nicht mehr so vehement wie früher. Kollege Wagner, der im Moment wohl verhindert ist, hat jetzt den Begriff der Lehrerknappheit eingeführt. Das ist eine schöne Umschreibung. Es geht um das Gleiche: Wir haben einen Lehrermangel an den Schulen. Das ist eine Realität, die Sie lange wegdiskutieren wollten, weil wir – das war immer Ihr Argument – ein paar Tausend Lehrerstellen mehr haben. Die haben wir in der Tat. Aber was wir nicht mehr haben, ist eine 105-prozentige Lehrerversorgung, wie wir sie vor fünf Jahren, als wir uns aus der Regierungsverantwortung verabschiedet haben, hinterlassen haben.
Woran liegt das denn? – Sie haben sich geweigert, die 100 %, die der Berechnung der 105 % zugrunde liegen, neu zu definieren, und zwar entsprechend den gewachsenen Aufgaben anzupassen. Wir haben das schon häufig diskutiert: das Thema Inklusion, das Thema Ganztag, das Thema Flüchtlingsbeschulung. Das alles sind Dinge, die jetzt zusätzlich gemacht werden müssen. Dafür reichen diese rund 4.000 zusätzlichen Stellen offenkundig nicht aus. Wir haben keine 105-prozentige Lehrerversorgung mehr. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Unser Ziel für die nächste Wahlperiode ist es, zu einer 105-prozentigen Lehrerversorgung zurückzukommen und dabei die Aufgaben als Maßstab zu nehmen.
Ich zitiere dazu Punkt 3 unseres Antrags. Dort heißt es:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, unbesetzte Stellen im Bereich der Kollegien, Schulleitungen und der Schulverwaltung zügig neu zu besetzen, um die Arbeitsfähigkeit vor Ort zu gewährleisten.
Was steckt denn hinter dieser hoffentlich einleuchtenden Forderung? – Dahinter steckt, dass wir viele Verzögerungen bei den Stellenbesetzungen haben, weil es unerledigte Besetzungsverfahren gibt, weil es in der Folge von entsprechenden Widerspruchsverfahren Konkurrentenklagen gibt. Was ist der Hintergrund des Ganzen? – Der Hintergrund ist die schwarze Parteibuchwirtschaft, die seit vier Jahren in Hessen Einzug gehalten hat,
insbesondere im Kultusministerium. Nach dem, was man so in den letzten Tagen und Wochen hört, ist dort jetzt offensichtlich Panik ausgebrochen, weil man Angst hat, man könne die geplanten Stellenbesetzungen bis zum 28. Oktober nicht mehr durchziehen. Herr Kollege Bellino, da wird jetzt mit der Brechstange versucht, durch Druck auf Schulaufsichtsbeamte
die Beurteilungsverfahren zu beeinflussen und auf Teufel komm heraus Druck zu machen, um die Verfahren nur ja möglichst jetzt noch entscheiden zu können.
Ja, ich sage Ihnen, Herr Kultusminister: Sie können diese Verfahren vielleicht noch vor dem 28. Oktober entscheiden, aber Sie können sie nicht beenden.
Hören Sie auf damit. Sie werden keinen Erfolg haben. Aber Sie vergrößern mit jedem weiteren Schritt in dieser Art den Schaden für das hessische Schulsystem.
Ich zitiere aus unserem Antrag weiter aus Punkt 4:
Der Landtag spricht sich dafür aus, die Forderungen der Lehrer-, Schulleiter- und Schulverwaltungsverbände endlich ernst zu nehmen und mit diesen Lösungskonzepte zu entwickeln. Hierzu ist es notwendig, in einem ersten Schritt die bürokratischen Dokumentationspflichten, Erlasse und Vorschriften zu überprüfen …
Was steckt dahinter? – Das Kernproblem der Bildungspolitik der letzten knapp fünf Jahre ist: Sie haben kein Vertrauen in die Lehrerinnern und Lehrer in Hessen. Sie haben kein Vertrauen in die Schulen, dass sie ihre Arbeit richtig machen. Der Kontrollwahn des Kultusministeriums, die parteipolitische Durchdringung bis ins letzte Klassenzimmer, wie es sich Herr Irmer immer gewünscht hat, behindern unsere Schulen auf allen Ebenen.
Unsere Antwort darauf lautet: Bürokratieabbau, Entlastung unserer Lehrkräfte und unserer Schulleitungen dadurch, dass man ihnen Vertrauen statt Misstrauen entgegenbringt, mehr Selbstständigkeit für unsere Schulen, mehr Mut in der Auseinandersetzung mit beharrenden konservativen Kräften in der schulpolitischen Auseinandersetzung. Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Solche konservativen Kräfte in der schulpolitischen Auseinandersetzung kommen nicht nur aus dem rechtskonservativen Lager, sondern auch aus dem linkskonservativen, wozu ich ausdrücklich die GEW zähle.
Genau, linkskonservativ und linksbeharrend und fortschrittshemmend – so, wie Sie das auch leben, Frau Kollegin Wissler.
Mir ist an dieser Stelle vorhin, als ich mir das stichwortartig notiert habe, Folgendes eingefallen. Diesen kleinen Exkurs müssen Sie mir erlauben. Die Übergänge zwischen rechts und links sind da in der Tat sehr fließend, wenn man durch Deutschland schaut. Ich nehme einmal das Beispiel aus der Enquetekommission, in der wir intensiv gearbeitet haben. Dort hat die grüne Fraktion Herrn Prof. Spitzer als Sachverständigen benannt. Das war eine gute Wahl. Das sehen Sie genauso wie die AfD. Sie hat ihn jetzt nämlich für die entsprechende Enquetekommission des Bundestages benannt.
Sagen wir es einmal so: Die Übergänge sind fließend.
In Punkt 6 unseres Antrages fordern wir eine Weiterentwicklung der LUSD.
Ja, gut, Frau Schott, auch das müssen wir nicht zur Kenntnis nehmen. – Die Weiterentwicklung der LUSD sowie die Einrichtung von Clouds sind die Voraussetzungen dafür, dass wir mit einer Modernisierung der hessischen Schulverwaltung beginnen können.
Wir haben ja die Situation, dass die Digitalisierungsverweigerung im Kultusministerium nicht nur die Digitalisierung der Bildung behindert, sondern Sie sind selbst in der Verwaltung nicht in der Lage, das nach vorn zu bringen. Hessen ist auch hier hinten.
Ich erinnere nur an die nicht total überraschende Reaktion aus dem Kultusministerium, als ich einmal gefragt habe, wie weit wir denn mit der Einführung der Möglichkeit von elektronischen Klassenbüchern sind. Angst war die Antwort aus dem Kultusministerium. Sie bleiben dabei: unzureichende Nutzung der LUSD, stattdessen knicken, lochen, heften – mit der besonderen hessischen Ergänzung: und dann möglichst schnell vergessen.
Ich nehme einmal das Beispiel von Krankheitsdaten und Unterrichtsausfall, die Sie weiterhin nicht erfassen.
Andere Dinge kann ich aus Zeitgründen nur stichwortartig erwähnen. Weitere ungelöste Probleme sind die digitale Bildung insgesamt. Lassen Sie einmal die Welt ins Klassenzimmer. Das Thema braucht eine Veränderung in den Köpfen. Dann gibt es das Thema Schule und Wirtschaft, berufliche Bildung, Mängel bei InteA – ein gutes Programm, das wir ja mit aufgelegt haben, das aber zu starr und zu unflexibel ist.
Frau Präsidentin, Folgendes ist mein Fazit. Was muss nach all dem, was ich beschrieben habe, in Hessen passieren? – Es darf eben kein „Weiter so“ geben. Wir müssen die Probleme identifizieren. Wir müssen die Probleme lösen. Wir brauchen die nächste Stufe Hessen – gerade auch in der Schulpolitik.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kultusminister, herzlichen Dank für die freundlichen Worte. Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen – danken Sie dem Kollegen Schwarz –, dass es nicht meine letzte schulpolitische Rede war, sondern dass ich noch kurz etwas sagen will.
Die eine Botschaft bei der Gelegenheit noch an Herrn Kollegen May: Man muss aufpassen, wenn man sich Reden am Tag vorher aufschreibt, dass sie auch am nächsten Tag noch passen. Sie haben wieder mit dem Thema begonnen, wir hätten keine Forderungen erhoben und keine Vorschläge unterbreitet. Anschließend haben Sie selbst welche zitiert. Insofern ist es etwas schwierig, wenn der Schluss der Rede nicht zum Anfang passt.
Ansonsten kann ich es Ihnen nicht ersparen: Sie haben natürlich keine Beziehung zur GEW. Ich halte die GEW für eine linkskonservative Organisation. Das ist so, darüber kann ich mich mit der GEW auch gut auseinandersetzen. Das ändert aber nichts daran, dass es eine große, sehr bedeutende Gewerkschaft im Lande Hessen ist, die insbesondere eine sehr große Zahl von Lehrerinnen und Lehrern vertritt.
Deswegen ist es auch wichtig, zu hören, was von dieser Interessenvertretung vorgetragen wird. Da darf ich einmal aus dem schönen Büchlein zitieren. In einem haben Sie recht: Über die Anhörung ist wenig berichtet worden, aber die Resonanz in den Verbänden, in der Lehrerschaft war so groß, dass wir inzwischen nachdrucken mussten, weil so viel Nachfrage danach besteht. Ich habe eben geschaut, etwa 20 Exemplare sind noch da – vielleicht müssen wir noch einmal nachdrucken, wenn die Verweigerung Ihrerseits so weitergeht, wie es in der Vergangenheit der Fall war.
Was hat denn z. B. die GEW mitgeteilt? Das kann man durchaus zitieren, weil das eine Beschreibung der Situation ist, wie sie in anderen Worten auch von allen anderen Verbänden gekommen ist:
Die … allgemeine Ausweitung von Aufgaben und Verpflichtungen führt zwangsläufig zu einer Zunahme von Konferenzen, Dienstversammlungen … Vor diesem Hintergrund nimmt es nicht wunder, dass die Zahl der von ganzen Kollegien wie auch von Einzelpersonen gestellten Überlastungsanzeigen seit Jahren ständig wächst und erhebliche Ausmaße angenommen hat. Alle in jüngerer Zeit vorgelegten Studien zur Arbeitszeit von Lehrkräften belegen unzweideutig, dass die an die Lehrkräfte gestellten Aufgaben gar nicht im Rahmen der vorgesehenen Arbeitszeit geleistet werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kultusminister, dazu reicht es nicht, sich als Jurist darauf zurückzuziehen, das seien ja gar keine Überlastungsanzeigen im juristischen Sinne. Man muss sich inhaltlich damit auseinandersetzen, was tatsächlich in den Schulen passiert.
Ich zitiere Herrn Wesselmann, der nicht als Linker verschrien ist, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung Hessen. Er hat zu Protokoll gegeben:
Heute Schulleiterin/Schulleiter zu sein, bedeutet, gleichzeitig die Aufgaben eines Managers, Geschäftsführers und Sachbearbeiters zu erledigen, und das Ganze unter der eingangs geschilderten Erwartungshaltung von Politik und Eltern, auf alle gesellschaftlichen Herausforderungen angemessen zu reagieren. Mit Pädagogik und dem ursprünglichen Verständnis des „primus inter pares“ hat das alles kaum noch etwas zu tun.
Das ist die Sichtweise aus den Schulen, Herr Kollege Kartmann. – Ich zitiere Matthias Bosse für den Verband Bildungsfaktor Abitur Hessen:
Wir haben ein annähernd unerträgliches Niveau an Belastung erreicht, was dazu führt, dass wir in eine Art Überlebensmodus umschalten, nach dem Motto: Mut zur Lücke. Was ist dringend und muss erledigt werden? Das schaffen wir. Alles Unwichtige wandert einfach weg und wird nicht erledigt.
Das ist nicht meine und sicherlich auch nicht Ihre Auffassung von preußischer Pflichterfüllung. Aber wenn es nicht mehr geht, dann geht es eben nicht mehr.
Als Letztes zitiere ich die Vertreterin der Frauen in Funktion an beruflichen Schulen.
Nein, nicht die Vorsitzende der AGD, nicht, dass wir uns missverstehen. – Sie sagt:
Eine berufliche Schule ist wie ein „großer Dampfer“. Er kann nicht sorgfältig und zukunftsweisend gesteuert werden, wenn die Steuermänner und -frauen gleichzeitig ihrem Dienst im „Maschinenraum“ der Unterrichtsverpflichtung nachkommen und auf dem Kapitänsdeck steuern sollen.
Meine Damen und Herren, das sind Facetten, die sich alle ergänzen, es gab keine Widersprüche – und so war die gesamte Anhörung. Alle waren sich einig, egal aus welcher politischen oder aus welcher fachlichen Richtung. Die Einzigen, die es verleugnen, sind der Kollege Schwarz und der Kultusminister, und das ist nicht zielführend.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass ich mit der Zeit locker auskomme. Ich schicke voraus, Herr Kollege Boddenberg, ich werde nur über Juristerei reden. Ich mache keine Wurst, davon verstehe ich überhaupt nichts. Deswegen lasse ich das lieber sein.
Ich rufe jetzt den Ministerpräsidenten als meinen Zeugen auf. Volker Bouffier als erfahrener und prozesserfahrener Rechtsanwalt wird mir widersprechen, wenn ich irgendetwas Falsches sage. Ich bitte ihn darum.
Erster Punkt. Rechtsmittel kann nur derjenige einlegen, der auch Prozesspartei ist. Prozesspartei ist nicht Herr Scheuer, ist nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern das Land Hessen.
Zweiter Punkt. Was den Ablauf angeht: Herr Kollege Boddenberg, wenn ich als Anwalt, der eine Partei zu vertreten hat, erfahre, dass ein Urteil ergeht, mit dessen Ergebnis meine Partei auf keinen Fall leben kann, dann werde ich sofort die Stellungnahme abgeben. Natürlich werde ich dieses Urteil mit allen verfügbaren Rechtsmitteln angreifen. So funktioniert das im Rechtsstaat.
Herr Kollege Boddenberg, Herr Ministerpräsident, der nächste Schritt ist, wenn die Urteilsgründe vorliegen und die Fristen laufen,
das Rechtsmittel auch einzulegen. Dann hat man eine Begründungsfrist. Das ist der nächste Schritt, dass man nach Prüfung der Urteilsgründe genau festlegt, mit welchen Argumenten man herangeht. Wenn das passiert ist, wird in der zweiten Instanz verhandelt und entschieden. In dem Fall geht es um die Frage der Zulassung.
Als Kollege Hahn das vorhin dargelegt hat, kam der Zwischenruf: „Ja, wenn das schiefgeht?“ – Es tut mir schrecklich leid, wenn ich eine Situation habe, in der ein Urteil für meine Partei existenziell ist, dann werde ich dazu raten – und natürlich über das Risiko aufklären –, dieses Rechtsmittel auf jeden Fall durchzuführen.
Lieber Herr Kollege Boddenberg, ich wiederhole es noch einmal, es ist mehrfach gesagt worden: Hier geht es alleine um 90.000 Fahrzeughalter in Frankfurt. Für die ist das existenziell. Es geht um rund 1,5 Millionen Menschen in Hessen, für die ist das existenziell.
Wenn das Risiko wäre, was ich nicht glaube, 99-prozentig zu verlieren, dann müsste man dieses Rechtsmittel trotzdem durchführen, um diese letzte Chance für die Menschen zu nutzen,
gerade wenn man weiß, dass die von Ihnen immer wieder genannte Hardwarenachrüstung, über die wir uns einig sind, ein wichtiges Thema ist, aber eben nicht bis zum Februar nächsten Jahres funktioniert.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Klee, es ist natürlich verdammt schwer, nach so einer Rede noch etwas Sinnvolles zur Sache zu sagen. Aber es gibt mir jedenfalls die Gelegenheit, wenn ich jetzt hier stehe, mich bei Ihnen ganz persönlich zu bedanken. Als ich in diesen Landtag und in den Innenausschuss dieses Landtags kam, waren Sie schon Vorsitzender dieses Ausschusses. Das war nicht immer ganz einfach; wir hatten den einen oder anderen Disput. Aber es war immer eine Atmosphäre, wozu ich sagen kann: Sie waren immer grundehrlich, und das ist eine Eigenschaft, die man nicht jedem nachsagen kann.
Damit komme ich ein Stück weit zu Ihrer heutigen Rede; auch diese war grundehrlich. Es war nichts dabei, wo ich in irgendeiner Form widersprechen würde. Ich komme noch auf ein paar andere Punkte zu sprechen, wo ich vielleicht ein paar andere Schwerpunkte setze oder vielleicht ein bisschen anders bewerte, aber insbesondere Ihr Bekenntnis dazu, dass wir einen sicheren Staat brauchen als Voraussetzung dafür, dass wir einen starken Rechtsstaat haben, und umgedreht – das sind zwei Dinge, die sich bedingen –, ich glaube, da hatten wir nie einen Dissens. Ich bin sehr froh, dass Sie das heute noch einmal herausgearbeitet haben.
Sie haben auch herausgearbeitet – das will ich als Oppositionsredner durchaus unterstreichen –: Die Bürger in unserem Land dürfen sich sicher fühlen, weil wir in einem sicheren Land leben. Die Sicherheitslage ist gut, nur meine ich – darin unterscheiden wir uns ein bisschen –, man darf, wenn man dies konstatiert, nicht wegdiskutieren, was es noch zu verbessern gibt. Etwas gesundzubeten hilft nicht. Prosa hilft nur denen, die Zweifel daran anmelden, ob denn die Probleme, die wir haben, auch offen angesprochen werden, um diese lösen zu können. Wenn ich dann in Ihrem Antrag lese:
Der Landtag stellt fest, dass vielfältige Maßnahmen notwendig sind, damit alle Menschen in Hessen frei und sicher leben können, ob zu Hause in der eigenen Wohnung, unterwegs auf Straßen und Plätzen, in Bussen und Bahnen, bei Tag und bei Nacht.
Meine Damen und Herren, daran ist ja nichts Falsches, nur weckt diese Politprosa, dieser Politsprech, bei vielen natürlich den Verdacht, dass man die eigentlichen Probleme wegdiskutieren will, und das ist kein sinnvoller Weg.
Ich will einen anderen Satz Ihres Antrags zitieren, Punkt 1 zweiter Satz:
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und seine Institutionen hängt in hohem Maße davon ab, ob sich die Menschen sicher fühlen.
Da bin ich schon viel enger bei Ihnen, weil das ein echtes Thema und eine echte Feststellung ist, an der man gar nicht vorbeikommt. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten bedanken, die durch ihren tagtäglichen und unermüdlichen Einsatz zum Schutz der hessischen Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, dass diese sicher leben und sich sicher fühlen können.
Sie sprechen in diesem Zusammenhang die Kriminalstatistik an. Diese weist durchaus erfreuliche Ergebnisse aus. Ob man daraus Rückschlüsse auf das tatsächliche Sicherheitsgefühl, das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger ziehen kann, bleibt – das wissen auch Sie – zweifelhaft. Beispielsweise machen die Zahlen zum Wohnungseinbruchsdiebstahl deutlich, dass es nach wie vor einiges zu tun gibt. Gerade dieses Delikt, das mit Eingriffen in den engsten Lebensbereich unserer Bürgerinnen und Bürger verbunden ist, hat einen extrem starken Einfluss auf das
subjektive Sicherheitsgefühl von Bürgerinnen und Bürgern. Ich wiederhole: Da bleibt noch vieles zu tun.
Weitere Fragen, die man in diesem Zusammenhang natürlich auch stellen muss, sind: Wie sind denn die Bedingungen für die Polizei in diesem Staat? Wie ist die interne Stimmung bei der Polizei, wenn es darum geht, in Hessen die Sicherheitslage zu garantieren? – Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten klagen über massive Überstunden, über die Unplanbarkeit von Freizeit und die zunehmende Unvereinbarkeit von Familie und Beruf. Das sind Erscheinungen, die wir ernst nehmen müssen. Gerade, wenn wir feststellen, dass wir viel Nachwuchs für unsere Polizei brauchen, müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen. Die Stellenausweitung ist ein Thema – dazu komme ich noch gesondert –, aber dazu gilt grundsätzlich: Was wir brauchen, ist mehr Wertschätzung, mehr Respekt gegenüber den Landesbediensteten, auch gegenüber den Polizeibeamtinnen und -beamten. Ihre Besoldungspolitik der letzten Jahre nach Gutdünken ist sicherlich nicht geeignet, diese Wertschätzung und diesen Respekt zu vermitteln.
Es gibt für die Polizei umfangreiche neue Herausforderungen, beispielsweise eine immer stärker notwendige Spezialisierung. Darauf müssen wir – ich hatte das schon erwähnt – mit einem Stellenzuwachs reagieren. Auch die zu erwartenden Ruhestandsversetzungen sind dabei zu berücksichtigen. Was wir brauchen, ist eine tatsächliche Stärkung der hessischen Polizei, insbesondere auch vor dem Hintergrund der nach wie vor immensen Bedrohungslage. Ich sage dies sehr deutlich, weil wir immer wieder über die Frage der Polizeistärke in Hessen diskutieren: Das, was wir bislang beschlossen haben, reicht nicht aus.
Vielleicht höre ich nachher vom Innenminister – der Ministerpräsident ist gerade rausgegangen – etwas zum Thema: Wie haltet ihr es denn mit den Ankündigungen? – Wir haben eine starke Ausweitung beschlossen. Diese ist im Haushalt abgebildet mit zusätzlich eingestellten Polizeianwärtern, die dann auch in den Dienst übernommen werden sollen. Am letzten Wochenende habe ich mit Interesse vernommen, dass der Ministerpräsident mehrere Hundert Stellen für dies oder jenes und dann noch ein paar Hundert Stellen für dies und jenes versprochen hat.
Dazu möchte ich gern einmal wissen: Sind das – darauf könnten wir uns dann gern verständigen – zusätzliche Stellen, die wir über das hinausgehend, was wir bereits geplant haben, einstellen müssen, oder ist das die Verteilung derer, die sowieso schon im Haushalt stehen, die schon jetzt der Ausbildung dienen und die man halt nunmehr zum zweiten, dritten, vierten oder fünften Mal als Verbesserung verkaufen will? Dazu hätte ich gern eine klare Aussage; denn nur, wenn wir mit zusätzlichen Polizeikräften etwas erreichen, können wir auch eine Verbesserung der Lage in Bezug auf die Überstunden und die geschilderte Situation der Polizeibeamtinnen und -beamten erreichen.
Auch wenn der Innenminister immer wieder behauptet, die Zahlen seien ganz toll, und die Qualität der Bewerber sei ganz toll, behaupte ich: Wir sind schon heute in einer Situation – oder, wenn ich dem Minister recht gebe, wir wer
den dort hineinkommen –, dass wir einen massiven Nachwuchsmangel haben werden, nicht nur, aber auch im Bereich der Polizei. Deswegen müssen wir uns überlegen, wie wir die Nachwuchssicherung der nächsten Jahre und Jahrzehnte in den Griff bekommen.
Wir schlagen deswegen vor, den Beruf des Polizeiverwaltungsassistenten – oder wie man das konkret nennen will – zu schaffen und so auszugestalten, dass wir auch Realschülern den Einstieg in den klassischen Polizeidienst, wie wir ihn heute in der zweigeteilten Laufbahn haben, ermöglichen können. Ich nenne das Stichwort „Einstieg durch Aufstieg“. Das ist das, was wir haben müssen. Wir müssen qualifizierte Bewerber identifizieren, die wir dann für den eigentlichen Polizeidienst qualifizieren. Dafür brauchen wir einen Einstieg. Dazu sind Polizeiverwaltungsangestellte der richtige Weg.
Herr Kollege Klee hat, wie es sich für einen Regierungsvertreter in dieser Situation gehört, sehr viel zum Thema KOMPASS gesagt. Mit Verlaub gesagt: Ich finde, etwas dick aufgetragen war es schon. Wenn ich KOMPASS betrachte, dann würde ich es eher unter die Überschrift stellen: viel Lärm um ziemlich wenig.
Herr Kollege Klee, grundsätzlich ist alles das, was Sie gesagt haben, richtig. Es ist richtig, dass wir alles das haben. Es ist aber alles nicht so viel Neues. Das grundsätzliche Anliegen einer besseren Zusammenarbeit von Kommunen und Polizei ist wichtig. Die euphorischen Formulierungen in Ihrem Antrag tragen das Ganze aber nicht. Den freiwilligen Polizeidienst haben wir schon seit dem Jahr 2000, den Schutzmann vor Ort haben wir schon länger, die Videoüberwachung mit Zweidrittelförderung durch das Land läuft schon, die Seniorenprävention mit Sicherheitsberatern ist auch schon vorhanden.
Alles, was Sie machen, ist ein bisschen Umstrukturierung: linke Tasche – rechte Tasche. Sie feiern alles fünfmal ab, was Sie gemacht haben. Das Einzige, was wirklich neu ist – nicht mit neuen Stellen; es ist alles schon im Haushalt abgebildet gewesen –, ist der polizeiliche KOMPASS-Berater als Ansprechpartner in den Polizeipräsidien. Ansonsten haben Sie einfach Vorhandenes zusammengefügt. Das macht alles Sinn, aber man muss deswegen nicht den Mund so weit aufreißen und behaupten, das sei alles so toll.
Weil meine Redezeit zu Ende geht, will ich noch einen Punkt ansprechen, der in Ihrem Antrag fehlt. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger auch etwas damit zu tun hat, wie der Rechtsstaat sich durchsetzt. Das hat auch mit dem Thema Abschiebung und mit der Frage, wen wir abschieben, zu tun. Das Stichwort heißt „Spurwechsel“. – Wir schieben die Falschen ab. Darüber werden wir morgen früh im Einzelnen mit Ihnen zu reden haben.
Ich wiederhole abschließend: Prosa ersetzt keine Einigkeit in der Koalition. Dazu werden wir morgen früh reden: Spurwechsel, sichere Herkunftsstaaten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten an den Schulen ist eine der großen Herausforderungen der hessischen Schulpolitik. Darüber sind wir uns wahrscheinlich einig; so habe ich die Debatte bislang jedenfalls verstanden.
Eines steht auch fest: Der Bedarf ist nach wie vor deutlich größer als das Angebot. Dabei müssen wir noch berücksichtigen, dass der Wunsch der Eltern, aber auch der Schülerinnen und Schüler nach einem Platz in einer Ganztagseinrichtung eher noch zunehmen wird.
Wichtig ist den Familien dabei aber insbesondere eine hohe Qualität; sie wollen keine Aufbewahrungsangebote ohne Konzepte. Vielmehr geht es um eine sinnvolle, pädagogisch durchdachte Verbindung von schulischen und außerschulischen Aspekten, um eine qualitativ hochwertige Hausaufgabenhilfe und um die Gewissheit, dass das Personal auch die fachlichen Voraussetzungen mitbringt, um die Aufgaben zu erfüllen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, dazu sage ich Ihnen: Anscheinend hängen Sie immer noch dem Motto „warm, satt, sauber“ an. Aber das reicht für gute Ganztagsangebote an den Schulen genauso wenig wie für gute Betreuung und gute frühkindliche Bildung in den Kindertagesstätten.
Wir brauchen eine hohe Qualität bei der Betreuung, von der Kita bis in die Schule. Statt sich dieser Verantwortung zu stellen, gibt die Landesregierung zu viel für Wahlgeschenke aus – wie für die Gebührenfreiheit, die in Wahrheit keine ist –, statt in die Qualität der Kitas und auch in die Qualität der Ganztagsangebote in den Schulen zu investieren.
Wir dagegen setzen auf das Prinzip der Freiwilligkeit und auf eine Orientierung an den Bedarfen vor Ort. Ich freue mich ausdrücklich – Herr Kollege Degen, wir haben an anderer Stelle schon einmal darüber diskutiert –, dass die Sozialdemokraten jetzt bekennen, das Prinzip der Freiwilligkeit ist das Entscheidende. Ich vertrete im Übrigen überall, wo ich zu dem Thema befragt werde, die These: Wenn wir ausreichend viele ausreichend gute Angebote haben, wird sich die Frage nach der Verpflichtung nicht mehr stellen, weil alle die Angebote wahrnehmen wollen. – Aber den Zustand haben wir noch nicht erreicht.
Solche Ganztagsangebote kommen insbesondere Kindern zugute, die zu Hause nicht optimal gefördert werden können. So schaffen wir Chancengerechtigkeit; denn die Möglichkeit qualifizierter Unterstützung auch bei Hausaufgaben oder Lernaufgaben ist das, was hilft. Daneben können sportliche, musische und künstlerische Aktivitäten gefördert werden, die in ihrer Bedeutung für die kindliche Entwicklung nicht überschätzt werden können.
Ich habe es schon erwähnt: Wir wollen, dass in Zukunft die Hausaufgaben in sogenannten Lernzeiten erledigt werden können, also zu Lernaufgaben werden, sodass auch die Kinder, die Ganztagsangebote nutzen, nach Schulschluss noch ausreichend Familien- und Freizeit haben, z. B. auch, um in Vereinen tätig zu sein. Auch das ist für das soziale Zusammenleben entscheidend.
Dazu ist es notwendig, die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu stärken und die Öffnung der Schulen, auch durch mehr Selbstständigkeit für die Schulen, zu ermöglichen. Wir wollen, dass die Schulen mehr echte Ganz
tagsangebote machen. Da muss ich der Koalition, die sich immer für den Pakt für den Nachmittag lobt, sagen: Mit echten Ganztagsangeboten hat das wenig zu tun. Das beinhaltet Vernetzungen, und das beinhaltet Kooperation. Das ist besser als nichts, aber es ist kein gemeinsames durchgängiges Konzept, bestehend aus schulischem Angebot und Betreuung.
Das kann also nur ein Einstieg sein, und es ist im Übrigen längst nicht so erfolgreich, wie uns die Landesregierung weismachen will. Dazu komme ich noch.
Herr Kollege Wagner, zunächst einmal will ich eines festhalten: Sie haben mit einem Finger auf den Kollegen Degen – auf die SPD-Fraktion – gezeigt. Sie sollten immer bedenken, dass dann vier Finger auf Sie selbst weisen. Deswegen will ich Sie daran erinnern, Sie haben Ihr Versprechen gebrochen, das Sie im Koalitionsvertrag gegeben haben; denn dort hieß es, dass Sie „allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder wollen oder für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen, ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot von 7:30 Uhr bis 17 Uhr machen“. Das steht in Ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 32. Herr Kollege Wagner, also bitte ein bisschen Demut gegenüber den eigenen Ansprüchen und dem, was man nicht geleistet hat.
Wie ist denn der aktuelle Sachstand? – An gerade einmal zwei Dritteln der Schulen, an 1.150 von rund 1.800, wird es im kommenden Schuljahr verschiedene Angebote bis in den Nachmittag geben. Das sind – der Kultusminister wird es uns vorrechnen – theoretisch 70 %; praktisch findet es – das wissen Sie auch – nicht statt. Das sind gerade einmal 41 Schulen mehr als im auslaufenden Schuljahr. Das ist nichts, wofür man sich besonders rühmen kann, vor allem, wenn man sich einmal anschaut, wie die Verteilung in der Fläche ist. Diese ist nämlich sehr unterschiedlich. In Frankfurt haben wir weniger als eine 20-prozentige Abdeckung; in Wiesbaden sind es gerade einmal 10 % mit entsprechenden Angeboten.
Was mich einmal interessieren würde, ist – insofern bin ich sehr gespannt auf die Rede, die der Kultusminister gleich halten wird; es gab in diesem Jahr ja eine zweite, eine verlängerte Antragsrunde, die bis zum 30. Mai lief, und diese führte dann noch einmal zu 50 % mehr Zuspruch mit dem Ergebnis, dass es jetzt 41 Schulen mehr sind als im Vorjahr; das ist nicht gerade sehr berühmt –: Warum musste die Antragsrunde gerade im laufenden Schuljahr verlängert werden? Warum gab es eine zweite? Ging es vielleicht darum, dass man irgendwelche Zielmarken erreichen wollte und festgestellt hat: „Na ja, unser Angebot ist nicht so spannend, dass die Schulen von sich aus kommen“?
Ursprünglich, nach der ersten Antragsrunde, haben wir eine Liste dazu bekommen, welche Schulen das denn sind. Auf die Informationen über die Ergebnisse der zweiten Runde warte ich aber noch. Sie haben das vorgestellt; Sie haben bei einem Besuch an der Wilhelm-Heinrich-vonRiehl-Schule in Wiesbaden die Zahlen vorgestellt, aber bis jetzt gibt es keinerlei Informationen. Wir haben dies gesucht; vielleicht können Sie mir nachher sagen, welche Schulen denn jetzt genau dazugekommen sind. Das würde uns brennend interessieren, Herr Minister.
Ich will der Vollständigkeit halber nur an den „Bildungsmonitor 2018“ erinnern. Von wegen: „Hessen vorn“ – Hessen ist natürlich wieder einmal hinten. 33,3 % der hessischen Grundschüler lernten im Jahr 2016 an einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule. Im Bundesdurchschnitt waren es 40,8 %. Hessen ist also alles andere als vorn.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD hat uns die Gelegenheit gegeben, zu diesem Thema zu diskutieren. Dafür danke ich recht herzlich. Der Antrag, den Sie vorgelegt haben, enthält allerdings einige Punkte, die man so nicht tragen kann. Deswegen werden wir den Antrag nicht ablehnen, aber ich bitte um Verständnis dafür, dass wir uns enthalten werden, wenn Sie beispielsweise in Punkt 4 fordern, dass alles sofort gebührenfrei sein solle. Für uns zählt, das haben wir hier mehr als einmal diskutiert, zunächst einmal die Qualität. Wenn wir die Qualität hergestellt haben, können wir darüber reden, dass wir zu einer weiteren Entlastung der Eltern kommen, aber nicht vorher. Die Qualität ist das, was im Vordergrund stehen muss.
Es gibt einen zweiten Punkt, der teilweise auch innerhalb der Parteien umstritten ist, den ich hier aber sehr deutlich ansprechen will. Sie fordern pauschal und ohne jede Einschränkung, dass sich der Landtag für die Abschaffung des sogenannten Kooperationsverbots im Grundgesetz aussprechen solle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen sehr deutlich: Was wir endlich einmal brauchen, ist das Geld vom Bund. Herr Staatssekretär Dr. Lösel – jetzt verhindert – war gestern Abend auf der gleichen Veranstaltung wie ich und sprach von der „Wanka-Wurst“, die im Fenster hänge und die er endlich einmal haben wolle. Auch wir würden sie gern einmal haben; wir hätten auch von der Großen Koalition gern das Geld, das man versprochen hat, aber bis jetzt steht kein Cent im Bundeshaushalt. Das muss erst einmal kommen; und ich sage es so deutlich, wie wir es hier schon öfter gesagt haben: Wir brauchen die Kohle vom Bund. Was wir nicht brauchen, sind die Vorgaben von Frau – ich muss den Namen nachschauen – Karliczek, die jetzt dort zuständig ist. Wir brauchen keine Bundeskultusministerin, die uns sagt, wie wir hier die Schulen zu gestalten haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund des engen Sachzusammenhangs beantragen wir gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt 42 zusammen mit Punkt 4 aufzurufen. Wir hatten das schon an anderer Stelle empfohlen, aber das ist so nicht durchgedrungen. Deswegen hier der Geschäftsordnungsantrag, den ich in aller Kürze begründen darf.
Es geht um den inneren Sachzusammenhang zwischen den beiden Drucksachen. Wir haben den Antrag der FDP zu dem Thema „Redet ihr noch oder digitalisiert ihr schon?“ von Anfang an zusammen mit dem Gesetzentwurf für ein E-Government-Gesetz, wenn ich das verkürzt so nennen darf, aufgerufen. In der ersten Lesung wurde beides gemeinsam behandelt, im Ausschuss wurde beides gemeinsam behandelt. Wir sollten das jetzt auch bei der zweiten Lesung so handhaben.
Für diejenigen, die vielleicht nicht so tief im Thema sind, will ich gern erläutern, woraus sich dieser Zusammenhang ergibt, aus dem sich geschäftsordnungsmäßig die Notwendigkeit ergibt, beides gemeinsam zu behandeln:
Wir haben im August 2017 unseren Antrag eingebracht, der nach drei verlorenen Jahren immer noch aktuell ist. Jetzt liegt der Entwurf des E-Government-Gesetzes vor – das ist der andere Tagesordnungspunkt –, und dieses sieht im Wesentlichen lediglich eine Übernahme der Regelungen des Bundesgesetzes aus dem Jahr 2013 vor. Meine Damen und Herren, das sollten wir hier in der Tat auch im Zusammenhang diskutieren; denn es gibt verschiedene Punkte in diesem Zusammenhang. Das ist die Frage der Kompatibilität von Datenportalen. Wir sind auf einen ersten Schritt angewiesen; im Gesetz finden sich dazu nur Insellösungen. Das können wir nachher inhaltlich diskutieren.
Aber entscheidend ist aus unserer Sicht, dass diese Themen gemeinsam aufgerufen werden, dass wir eben nicht nur verkürzt das knappe, rudimentäre Gesetz, das vorliegt, diskutieren, sondern dass wir die Frage der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung im Zusammenhang diskutieren. Deswegen unser Antrag, beide Tagesordnungspunkte gemeinsam aufzurufen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja schön, dass wir uns wieder über einen sachlichen Punkt unterhalten können. Ich stelle eingangs fest,
… dass die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen durch die öffentliche Verwaltung in Hessen großartige Chancen für die Bürgerinnen und Bürger bietet: Behördliche Abläufe in Land, Kreisen und Gemeinden können schneller, einfacher und effizienter gestaltet werden, sodass sich die Qualität der Serviceleistungen spürbar erhöht, ein echter Komfortgewinn für die Bürger erreicht wird und darüber hinaus Kosten gespart werden können.
So steht es im Antrag, den wir dankenswerterweise mit aufgerufen und den wir schon im August 2017 eingebracht haben, der aber leider noch immer aktuell ist – „leider“ deshalb, weil der danach immerhin eingebrachte Gesetzentwurf, der heute auf der Tagesordnung steht, im Mai 2018 kam, aber leider die Probleme nicht löst, sondern nach drei verlorenen Jahren wiederum die Chancen verschläft, welche die Digitalisierung bietet.
Ich darf noch ein paar Worte zum Inhalt des Gesetzes sagen. Im Wesentlichen – Herr Kollege Bauer hat es schon vorgetragen, allerdings scheint er zu meinen, das reiche aus, um in die Zukunft zu gehen – werden nur die Übernahmen der Regelungen des Bundesgesetzes aus dem Jahr 2013 umgesetzt. Fünf Jahre haben Sie also dafür gebraucht, um – ich nehme einmal ein Beispiel aus § 7 – die elektronische Aktenführung zu regeln, der zufolge Behörden des Landes Akten elektronisch führen sollen – noch nicht einmal ausdrücklich müssen, sondern nur in dieser sehr strengen Sollformulierung.
Das Bundesgesetz hatte eine Frist von sechseinhalb Jahren gelassen, verabschiedet wurde das Bundesgesetz Mitte 2013 mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2020, also sechseinhalb Jahre Übergangsfrist. Sie haben die Zeit verschlafen. Der gleich lautende Paragraf in Hessen soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten, mit dem Ergebnis, dass es im Gegen
satz zum Bund nicht sechseinhalb, sondern nur dreieinhalb Jahre Übergangszeit sind. Warum? – Weil Sie es, und das muss man immer wiederholen, verschlafen haben. Ich weiß nicht, welche Probleme koalitionsintern dahinter stecken.
Unser Ziel ist es und muss es bleiben, möglichst komplett und möglichst schnell auf elektronische Aktenführung umzustellen.
Ich fand es schon bemerkenswert, Herr Kollege Bauer, welches Zitat Sie sich aus der Anhörung herausgesucht haben. Da finden Sie zwei Seiten Stellungnahme des zitierten Sachverständigen, in denen er sagt, was man eigentlich alles hätte machen müssen und besser machen müssen, aber er wollte das Ganze nicht in Bausch und Bogen verdammen – ein höflicher Mensch.
Höflich waren die Sachverständigen allesamt. Auf Nachfrage haben sie sich dann aber auch geäußert, was sie eigentlich davon halten. Ich zitiere einmal Herrn Prof. Dr. Bernhardt:
Sie haben mich insoweit richtig verstanden, dass ich die arg zurückhaltende Herangehensweise dieses Gesetzentwurfs ein bisschen kritisch sehe. Man bemüht sich, die bundesrechtlichen Regelungen, soweit es irgend möglich ist, aufzunehmen; aber das tut man nicht vollständig.
Herr Schaeff meint sehr deutlich:
Auch dieser Gesetzentwurf hinkt fünf Jahre hinterher. … Regelungen zu Open Data und Open Government fehlen.
Das ist die Kritik: Sie bleiben einfach hinter den Möglichkeiten zurück, Sie bleiben hinter der Zeit zurück, Sie verschlafen die Zukunft. Ich nehme ein Beispiel – die Justizministerin ist leider nicht mehr da, vor der Unterbrechung hätte ich es ihr direkt sagen können –: Heute kam die Meldung, dass es einen Digitalen Service Point der hessischen Justiz gibt. – Fantastisch, das klingt erst einmal gut. Die Justizministerin sagt:
Künftig ist es möglich, unter einer einheitlichen Nummer für ganz Hessen die Justiz zu erreichen und erste Informationen zu erlangen …
Man kann dort hingehen – irgendwo in Nordhessen ist das, beim Amtsgericht Eschwege –, man kann aber auch dort anrufen, sogar unter einer kostenlosen Servicenummer, und sich informieren lassen. Da heißt es: Beim Ausfüllen von Formularen sollen die Mitarbeiter behilflich sein.
Meine Damen und Herren, wo leben Sie? In welcher Zeit leben Sie? Haben Sie die Zukunft vollständig verschlafen? Wollen Sie es nicht?
Dann kommt noch der Hinweis auf den digitalen Erbschein. Beruflich bedingt dachte ich, das wird toll, das ist eine tolle Lösung, die angeboten wird. Nun ist aber der Nachteil – Sie empfinden es wahrscheinlich so –, dass man all solche Behauptungen digital schnell überprüfen kann. Ich habe geschaut, und in der Tat, wenn man sich zum digitalen Erbschein durchsucht, was steht da? – Sie können sich das Formular herunterladen. Sie können das Formular
ausfüllen. Sie können aber auch anrufen und sich sagen lassen, wo der Name und Vorname einzutragen ist.
Aber die Notwendigkeit des Behördengangs bleibt, weil Sie einen wesentlichen Schritt – die Möglichkeit der elektronischen Einreichung, der elektronischen Signatur – eben nicht vorsehen. Auch da bleiben Sie einfach zurück.
Da müssen Sie sich fragen, wie Sie Menschen erklären wollen, wie sie den elektronischen Personalausweis beantragen sollen, wenn Sie nicht die Möglichkeiten nutzen, wenn Sie nicht die Chancen bieten, das umzusetzen. Das passt dazu.
Ich zitiere etwas anderes. Wir haben in diesen Tagen endlich die Antwort auf unsere Kleine Anfrage betreffend Situation der IT-Fachkräfte in Hessen bekommen. Sie stellen noch nicht einmal das Personal ein, das Sie brauchen. 223 Stellen sind ressortübergreifend derzeit unbesetzt. Das steigert sich von Jahr zu Jahr. 2016 waren 108 Stellen unbesetzt, 2017 waren es 131 und jetzt 223 Stellen. Das heißt, Sie unternehmen nicht die notwendigen Anstrengungen, um das Personal zu gewinnen, um die Fachkräfte zu gewinnen, die wir brauchen.
Es wäre eine Lösung, wenn man bei der Digitalisierung der Verwaltung weiterkommen will, Externe heranzuziehen, sich externen Sachverstand einzukaufen. Das kostet natürlich Sachmittel. Deswegen war die nächste spannende Frage für uns: Wie sieht es mit der Entwicklung der Aufwendungen im Bereich der Hessischen Landesregierung aus? – Nehmen wir den Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten. 2016 hat er immerhin 140.000 € für Verwaltungsmodernisierung/Digitalisierung ausgegeben. 2018 sind es nur noch 31.000 €.
Der Finanzminister, CIO der Landesregierung, hat 1.490.000 € im Jahr 2016 ausgegeben. Das ist eine Hausnummer. Aber das ist um eine halbe Million Euro zurückgegangen, auf 952.000 €, für das Jahr 2018. – Moment, ich habe es verwechselt. Das waren die Zahlen des Innenministers, die um eine halbe Million Euro zurückgegangen sind.
Im Geschäftsbereich des Hessischen Ministers der Finanzen sieht es leider erbärmlicher aus: 32.253 €, und im Jahr 2018 gerade einmal 11.000 €. Damit bringt der CIO die Digitalisierung in Hessen im E-Government voran. Das kann es nicht sein. Die schon zitierte Justizministerin hat es geschafft, von 3,7 Millionen € im Jahr 2016 auf 565.800 € im Jahr 2018 zurückzufahren.
Meine Damen und Herren, das ist ein Armutszeugnis, das Sie sich mit der Antwort auf diese Kleine Anfrage selbst ausgestellt haben. – Ja, ihr dürft klatschen.
Ich will noch einen letzten Punkt aus unserem Antrag hervorheben. Das ist Punkt 6, der nichts an Aktualität verloren hat, sodass es bedauerlich ist, wenn Sie bei Ihrer Beschlussempfehlung bleiben sollten. Wir haben dort aufgeschrieben, dass eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Sie die notwendige Akzeptanz bei unseren Bürgerinnen und Bürgern finden, ist, dass diese sicher sein können, dass die Daten, die sie in Bürgerportalen zur Verfügung stellen, auch ihnen gehören, dass sie die Herrschaft über die Daten behalten.
Wir haben hierzu formuliert, dass die Bürgerinnen und Bürger in dem neuen System die Kontrolle über den Zugriff auf ihre persönlichen Daten erhalten sollen und deshalb im System für den jeweiligen Nutzer aus der Bevölkerung sichtbar gemacht werden muss, welche öffentlichen Stellen zu welchem Zeitpunkt auf die im Bürgerportal hinterlegten Daten zugegriffen haben. Das ist echte Datenverantwortung, echter Fortschritt. Auch dazu steht nichts in Ihrem Gesetzentwurf, aber auch gar nichts.
Deswegen bleibt das Fazit: Schwarz-Grün redet noch, während andere digitalisieren.
Trotz des vorgelegten Gesetzentwurfs bleibt Hessen bei der Gestaltung der Digitalisierung weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die Rufe nach einem stärkeren Engagement der Landesregierung werden immer lauter. Zuletzt hat der Ministerpräsident bei Hessenmetall Entsprechendes hören können. Ich zitiere einmal, was berichtet worden ist. Er hat ein „digitales Ministerium“ für die nächste Legislaturperiode angekündigt, was immer das sein soll. Ich hoffe, dass er das meint, was in der Tat in Hessen seit Langem überfällig ist: ein Digitalministerium, in dem die Zuständigkeiten gebündelt werden, sodass nicht jeder in seinem eigenen Geschäftsbereich ein wenig herumdoktert.
Ich komme zum Schluss. – Mit der hier feststellbaren schwarz-grünen Politik der eingeschlafenen Hand verschläft Hessen die Zukunft. Wir brauchen einen Weckruf für Hessen. Die Politik des Stillstands bei Zukunftsthemen muss vorbei sein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schwarz, Schönreden macht auch durch penetrantes Wiederholen nichts besser.
Ich hatte zunächst die Hoffnung, als Kollege Wagner ansetzte und etwas formulierte, was nach Problembewusstsein klang, aber die Rede hat es dann nicht gehalten. Auch Sie sind wieder der Versuchung erlegen, so zu handeln, wie das schon die ganze Zeit läuft. Der Kultusminister und die schwarz-grüne Koalition versuchen es immer wieder mit dem zentralen pädagogischen Grundsatz: Lernen durch Wiederholung. Dabei darf man aber nicht vergessen, durch penetrantes Wiederholen hilft Schönreden nicht weiter. Genauso wenig führt stures Auswendiglernen und Rezitieren nicht zum Lernerfolg, sondern erzeugt auf Dauer nur Frust. So sorgt auch das leierkastenartige Herunterbeten statistischer Daten nicht dafür, dass ausreichend Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen unterrichten, und auch nicht dafür, dass kein Unterricht ausfällt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was Sie uns zeigen, ist die Institution gewordene Realitätsverweigerung. Da wir von der Opposition das angeblich immer so einseitig darstellen, will ich einmal Beobachter von draußen zitieren. Ich nehme den Wochenkommentar von Burkhard Bräuning aus der „Gießener Allgemeinen“ in der Woche des Schuljahresanfangs:
Am Montagmorgen wird Minister Lorz im Radio zitiert: „Unsere Schulen starten so gut versorgt wie nie zuvor in das neue Schuljahr“.
Das haben wir auch heute wieder gehört.
Dann geht es weiter:
Am Montagabend erzählt ein Vater in kleiner Runde vom Start seines Sohnes ins neue Schuljahr. Der Junge hatte sechs Stunden Unterricht, alle bei Vertretungslehrern. Das ist sicher eine Ausnahme, aber dass der Lehrermangel ein Thema ist, darüber sind sich vielerorts Lehrer und Eltern einig, aber die Poli
tiker feiern sich. Minister Lorz lobte beispielsweise pauschal die gute Ausstattung der hessischen Schulen. Man muss ihm zugutehalten,
schreibt Herr Bräuning –
dass er bislang nur wenige hessische Schulen besichtigt hat, sonst müsste er sich eigentlich schämen für diesen Satz.
Meine Damen und Herren, das gilt aber nicht nur für den Minister, es gilt insgesamt für das, was Sie hier vorführen. In Punkt 1 Ihres Antrags steht, Kollege Schwarz hatte auch darauf hingewiesen:
Der Bildungsfinanzbericht 2017 des Statistischen Bundesamtes konstatiert für Hessen Pro-Kopf-Ausgaben für Bildung in Höhe von 1.495 €.
Das ist richtig, aber Zahlen sollte man nie aus dem Zusammenhang reißen. Im „Bildungsmonitor 2018“ steht auf Seite 154, in der Ausgabenpriorisierung nehme das Land Hessen den 14. Platz ein. Weiter heißt es:
Hessen weist Bildung im öffentlichen Ausgabenverhalten die drittniedrigste Priorität aller Bundesländer zu. Die Relation der Bildungsausgaben pro Teilnehmer zu den Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte pro Einwohner fällt bei den Grundschulen, den allgemeinbildenden Schulen und den Hochschulen unterdurchschnittlich aus.
Herr Kollege Schwarz, was wir festhalten müssen, das knüpft an die Debatte zum letzten Tagesordnungspunkt an: Hessen ist längst nicht mehr vorne. Sie haben unsere Schulen an das Ende der Skala gebracht. Sie lassen Schüler, Eltern und Lehrer im Regen stehen.
Es bleibt dabei: Gesundbeten hilft dabei keinen Millimeter weiter. Der Kultusminister muss sein Motto „Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen“ aufgeben und sich endlich den Realitäten stellen.
Herr Kollege Schwarz, richtige Dinge muss man eben wiederholen, damit sie irgendwann ankommen.
Der Kultusminister und die Koalition müssen sich den Mängeln stellen, die für jeden sichtbar sind, und sie konzentriert beseitigen. Unsere Schülerinnen und Schüler müssen beste Lernbedingungen vor Ort erhalten, und Lehrkräfte und Schulleitungen müssen endlich entlastet werden; auch das ist ein wichtiges Thema.
Die Lehrkräfte und die Schulleitungen werden nicht müde, immer wieder die richtigen Tatsachen zu berichten. Sie brauchen mehr Zeit in den Schulen, um sich wieder mehr ihren Kernaufgaben widmen zu können, nämlich unsere Kinder zu unterrichten. Sie müssen von dem Kontrollwahn dieser schwarz-grünen Koalition befreit werden, um wieder die Zeit zu haben, ihre Kernaufgaben bewältigen zu können.
Meine Damen und Herren, lieber Herr Kollege Schwarz, das Thema „Belastung von Schülern, von Lehrern, von Schulleitungen“ ist eines, das wir immer wieder diskutieren mussten. Es gab zuletzt die Kleine Anfrage des Kollegen Degen, in deren Beantwortung der Kultusminister aufgelistet hat, was die Klagen der Lehrerinnen und Lehrer sind: gestiegenes Arbeitspensum durch Zunahme der dienstlichen Aufgaben, Einführung von Förderplänen, Lernstandserhebungen, Kooperation mit außerschulischen Betreuungskräften, Mehraufwand durch Verwaltungstätigkeiten, Praxissemester, Mehrarbeit durch Inklusion.
Das sind in der Tat die Belastungen, die geschildert werden und die Sie an jeder Schule entdecken können. Sie können sie überall überprüfen. Der Kommentar des Kultusministers – nachzulesen in der „Frankfurter Neuen Presse“ vom 19. Juni 2018, in dem großen Interview – lautet:
Viele Überlastungsanzeigen hatten aber auch schlicht den Zweck, Gehaltsforderungen der Lehrergewerkschaft zu untermauern.
Meine Damen und Herren, das mag vielleicht auch eine Rolle gespielt haben, aber das ist eine Missachtung dessen, was unsere Lehrerinnen und Lehrer, was unsere Schulleitungen in Hessen vortragen.
Wir haben dieses Thema häufiger besprochen, insbesondere im Kulturpolitischen Ausschuss. Die SPD und wir haben zweimal beantragt, eine Anhörung zu diesen Problemen durchzuführen, die es ja angeblich gar nicht gibt. Sie haben das abgelehnt. Wir haben diese Anhörung dann selbst durchgeführt.
Ich muss sagen, ich habe in meinen zehn Jahren Zugehörigkeit zu diesem Parlament noch keine Anhörung erlebt, bei der es so einhellige Stellungnahmen gegeben hat. Es gab Facetten und unterschiedliche Betonungen, aber die Schilderung der Verhältnisse an den Schulen, die Sie verleugnen, ist einheitlich gewesen. Wir haben das Ganze veröffentlicht. Wir haben es gedruckt, mit allen schriftlichen Stellungnahmen, mit dem Protokoll der Anhörung. Ich würde mir wünschen, dass Sie sich das einmal näher anschauten. Vielleicht haben Sie es schon getan, aber dann verstehe ich Ihre fortlaufende Realitätsverweigerung nicht. Ich darf einmal Herrn Stefan Wesselmann zitieren, Vorsitzender des VBE:
Heute Schulleiterin/Schulleiter zu sein, bedeutet, gleichzeitig die Aufgaben eines Managers, Geschäftsführers und Sachbearbeiters zu erledigen, und das Ganze unter der eingangs geschilderten Erwartungshaltung von Politik und Eltern, auf alle gesellschaftlichen Herausforderungen angemessen zu reagieren.
Herr Bosse, Vorstandsmitglied der Vereinigung Bildungsfaktor Abitur Hessen, hat ausgeführt:
Wir haben ein annähernd unerträgliches Niveau an Belastung erreicht, was dazu führt, dass wir in eine Art Überlebensmodus umschalten, nach dem Motto: Mut zur Lücke. Was ist dringend und muss erledigt werden? Das schaffen wir. Alles Unwichtige wandert einfach weg und wird nicht erledigt.
Eine andere Stellungnahme bringt es exakt auf den Punkt. Dort heißt es:
Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen für die Arbeit für die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte ihrer Schulen Zeit. Sie brauchen aber nicht nur Zeit, sie brauchen auch einen Dienstherrn, der ihnen vertraut, dass sie für Schülerinnen und Schüler den besten Lernerfolg erzielen wollen. Sie brauchen keinen Dienstherrn, der sie ständig kontrolliert und mit immer neuen Vorgaben vermittelt, dass er ihre Kompetenzen anzweifelt.
Meine Damen und Herren, das ist ein Schlüsselpunkt, um den es geht: Vertrauen, das diese Koalition, diese Landesregierung offensichtlich nicht in ihre Mitarbeiter hat; sonst würden sie auch nicht das Thema „Selbstständigkeit der Schulen“ ständig zurückfahren, wie es in den letzten fünf Jahren passiert ist. Fortschritte gibt es keine, die Klagen gehen in die andere Richtung.
Ich will noch einmal zu den Zahlen zurückkommen, Herr Kollege Schwarz. Die lieben Sie ja so, dass Sie sie immer vortragen. Schaut man sich die genannten Zahlen genauer an, erkennt auch der Laie, dass das Land Hessen längst nicht so gut dasteht wie vom Kultusminister behauptet. Vielmehr sind die Bildungsausgaben in Hessen im Gesamthaushalt von 26,8 % im Jahr 2015 – damals hatte noch eine andere Mehrheit einen Haushalt beschlossen bzw. fortgeschrieben – auf jetzt nur noch 25,2 % zurückgegangen.
Wir kommen gerne noch einmal zu den einzelnen Zahlen, Herr Kollege Bauer.
Dazu bleibt leider keine Zeit mehr, aber wir können das an anderer Stelle besprechen.
Ihre Zahlen sind korrekt, das bezweifle ich gar nicht. Nur beruhen sie auf einer selektiven Wahrnehmung. Differenziert betrachtet, sieht das alles ein bisschen anders aus. Wir haben die Zahlen vorhin schon gehabt: Hessen pro Kopf 1.495 €. Davon zahlt das Land Hessen 987 €, den Rest zahlen die Gemeinden und Gemeindeverbände. Da schmücken Sie sich mit fremden Federn, ein Drittel kommt eben nicht vom Land.
Schaut man sich die Staatsausgaben pro Kopf der Flächenländer in Deutschland an, dann liegt Hessen mit seinen 987 € hinter Baden-Württemberg mit 1.178 €, hinter Bayern mit 1.068 €, hinter Nordrhein-Westfalen mit 1.160 €. Selbst Sachsen-Anhalt mit 1.026 € und unser Nachbar Thüringen mit 1.076 € haben uns längst abgehängt. Dabei beziehen sich diese Ausgaben nur auf Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen, bei den anderen sieht es noch viel schlimmer aus.
Ich komme zum Schluss und will zusammenfassend einfach zitieren, weil es die Sache auf den Punkt bringt. Die
Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich des Staatlichen Schulamts in Gießen hat gesagt:
Minister und Staatssekretär verärgern viele Lehrkräfte an den Schulen in Hessen. Die Aussagen stellen eine massive Täuschung von Eltern, Schülern und Öffentlichkeit dar. … Die Stimmung ist an vielen Schulen so schlecht wie nie.
Und so ist es.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns die zweite Runde ersparen können,
dass der Minister vielleicht einmal ein wenig Problembewusstsein zeigt,
ein wenig wahrnimmt, wie die Situation tatsächlich aussieht, wie sie von Eltern wahrgenommen wird, wie sie von Lehrerinnen und Lehrern wahrgenommen wird, von all denen, die an den Schulen mit Ihrer Bildungspolitik konfrontiert sind. Aber dann höre ich: Das gibt es alles nur in der Vorstellung des Abg. Greilich.
Herr Minister, wenn Sie es nicht gelesen haben und mir vorhin nicht zugehört haben, wiederhole ich, was im „Bildungsmonitor 2018“ auf Seite 154 steht. Das sind nicht meine Zahlen, ich habe ihn nicht geschrieben. Dort steht: „Ausgabenpriorisierung …: 14. Platz“. Ich habe es vorhin zitiert:
Hessen weist Bildung im öffentlichen Ausgabenverhalten die drittniedrigste Priorität aller Bundesländer zu.
Aber Sie erzählen, wir sind vorne. Das passt nicht zusammen.
Ich hatte es vorhin schon erwähnt: Bei den Bildungsausgaben pro Kopf und bei den öffentlichen Bildungsausgaben, von denen ich eben gesprochen habe, beziehen Sie sich vor allem auf Kindertageseinrichtungen, auf Schulen und Hochschulen. Ein anderes, noch sehr viel schlechteres, Bild zeigt sich, wenn man auf die öffentlichen Ausgaben für allgemeinbildende und berufliche Schulen schaut. Hier haben wir für Hessen insgesamt ein Volumen von 4,6 Milliarden €. Davon zahlen drei Viertel das Land und ein Viertel die Gemeinden und die Gemeindeverbände. Zusammen sind es 4,6 Milliarden €. In Baden-Württemberg sind es 8,7 Milliarden €, in Bayern 10,9 Milliarden € und in Nordrhein-Westfalen 13,6 Milliarden €, also rund dreimal so viel wie in Hessen.
Da mag man darüber nachdenken, wer Kultusminister in Nordrhein-Westfalen ist und wer hier regiert.
Ich will einen letzten Punkt erwähnen, weil ich hier massiv enttäuscht bin, Herr Minister. Ich hätte erwartet, dass Sie endlich ein Wort zur Belastung der Lehrkräfte in unserem Land, zur Belastung der Schulleitungen sagen und dazu, wie Sie damit umgehen wollen, dass diese Tatsache so ist, wie sie ist. Ich kann daraus nur schließen, dass Sie nach wie vor nicht wahrgenommen haben, was auch in der Anhörung gesagt wurde. Sie haben trotz Einladung gar nicht reagiert. Sie sind nicht gekommen und haben auch niemanden geschickt. Gut, das ist so.
Ich hatte es schon erwähnt: Wir haben das gedruckt. Wir haben daraus eine wunderbare Broschüre gemacht. Darin können Sie das einheitliche Votum aller Schulleitungen, aller Lehrerverbände, aller, die sich beteiligt haben, nachlesen. Ich glaube, wir haben es Ihnen auch schon einmal geschickt. Wenn ich Ihre Reaktionen hier erlebe, dann schließe ich daraus, Sie haben es nicht gelesen. Ich gebe es Ihnen noch einmal mit. Vielleicht haben Sie während des Plenums Gelegenheit, sich damit zu beschäftigen. Es führt zu Erkenntnisgewinnen. Ich kann es Ihnen versprechen.