Protocol of the Session on December 15, 2017

Meine Damen und Herren, werte Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie am vierten Plenartag der Woche in dieser vorweihnachtlichen Zeit. Friede sei mit euch allen. Ich hoffe, dass wir in diesem Sinne auch die vierte Plenarsitzung vernünftig miteinander gestalten.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Einige Tagesordnungspunkte sind noch offen: 9 bis 23, 25, 27 bis 29, 40 bis 49, 51 bis 74 und 84.

Wir tagen heute bis ca. 14 Uhr und beginnen mit Tagesordnungspunkt 40.

Es fehlen heute entschuldigt Herr Ministerpräsident Bouffier ganztägig, Frau Staatsministerin Puttrich ganztägig

(Unruhe)

hört doch einmal zu da hinten –, Herr Staatsminister AlWazir ganztägig. Frau Abg. Habermann, Frau Abg. Lannert, Herr Abg. Reul und Herr Abg. Lotz sind ebenfalls entschuldigt.

Im Anschluss an die Plenarsitzung kommt der Hauptausschuss in Sitzungsraum 100 A zusammen.

Heute ist ein freudiger Tag; denn unsere Kollegin Birgit Heitland hat Geburtstag. Ich gratuliere ihr im Namen des ganzen Hauses.

(Allgemeiner Beifall – Vizepräsident Frank Lortz überreicht einen Blumenstrauß.)

Meine Damen und Herren, in dieser guten Stimmung rufe ich Tagesordnungspunkt 40 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag und zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes sowie weiterer hochschulbezogener Vorschriften – Drucks. 19/5752 zu Drucks. 19/5253 –

Berichterstatterin ist unsere liebe Kollegin Karin Wolff. – Du hast das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Nun zur ersten Wortmeldung. Karin, mach weiter.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss hat die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Kenntnis nehmen dürfen und entsprechend ausgewertet. Dabei ist der Ausschuss einhellig zu der Überzeugung gekommen, dass es sich um eine überschaubare Änderung

des Hochschulgesetzes handelt. Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit bereits eine große Änderung. Dementsprechend haben sich die Anzuhörenden zum Teil – und auch positiv – auf den Regelungsgehalt bezogen, zum Teil auch noch weitere Wünsche geäußert, was verständlich ist, was wir dann aber aufschieben werden bis zur nächsten größeren Änderung des Hochschulgesetzes.

Ich denke – und das will ich voranstellen –, dass wir einen kleinen neuen Stern am Hochschulhimmel des Landes Hessen haben, der die bisher schon vorhandenen künstlerisch orientierten Hochschulen ergänzt, nämlich die Städelschule, die von einer künstlerischen Schule zu einer Hochschule erhoben wird. Dafür schaffen wir heute die gesetzliche Grundlage und werden die besondere Stellung entsprechend hervorheben.

Wir haben auch die Möglichkeit gehabt, zwei Dinge zu korrigieren, die wir im letzten Hochschulgesetz geändert haben bzw. eingeführt haben. So haben wir dem Orientierungsstudium ein paar kleinere Feinheiten im Blick auf BAföG hinzugefügt. Außerdem haben wir bei der Frage des Tenure-Tracks, nämlich bei der Personalentwicklung an unseren Hochschulen, kleine Ergänzungen vollzogen, insbesondere um Verlängerungsmöglichkeiten bei Familienereignissen zu schaffen, die sicherlich in unser aller Sinne sind, und auch bei der Verstetigung der Stellen, wenn es um externe Bewerber geht, die nach Hessen an eine Hochschule kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen aus den Nachrichten unserer Hochschulen, dass sie sehr auf die Regelungen zum Tenure-Track warten und sehr froh um diese Möglichkeit der Personalentwicklung sind. So hat kürzlich die TU Darmstadt im Ausschuss gesagt, die eine Hälfte wolle man von innen und die andere Hälfte von außen besetzen. Dafür ist diese Regelung von beachtlicher Bedeutung.

Es ist nicht zu verschweigen, dass der Anlass der Gesetzesänderung ein Staatsvertrag ist, der notwendig geworden ist durch einen verfassungsgerichtlichen Beschluss. Insofern werden wir insbesondere Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar dazu verhelfen, aber letztlich auch allen anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Akkreditierung in Zukunft eine rechtsförmliche Regelung haben werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, begrenzter Inhalt, aber guter und schöner Inhalt. Insofern bitte ich um breite Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wolff. – Das Wort hat der Abg. Grumbach, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es relativ kurz machen. Es ist erstens wie immer ein verspätet vorgelegter Gesetzentwurf. Kurz vor Jahresende muss er in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wurde am 13. September vorgelegt. Zweitens ist es wie häufig ein Sammelgesetz, in dem mehrere Sachverhalte zusammengerührt sind. Drittens ist es ein schwieriges Gesetz, weil zwei Sachverhalte, nämlich der Staatsvertrag samt Tenure-Track

und die Frage der Erhebung der Städelschule zur zweiten Kunsthochschule vermengt werden; Letzteres ist für uns völlig unproblematisch.

Der Rest ist ein Sammelsurium von kleinen Änderungen, die eigentlich, wenn man sie ordentlich bearbeiten würde, nach den Unterlagen der Regierungsanhörung eine vertiefte Betrachtung des Hochschulgesetzes bedeuten würden. Da Sie aber der Meinung waren, das alles in ein Paket packen zu müssen, werden Sie zu diesem Gesetzentwurf keine Zustimmung bekommen. Wir sollten uns einig sein, dass wir in der nächsten Runde das Hochschulgesetz noch einmal angehen. Insofern eine kraftvolle Enthaltung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Grumbach. – Nächster ist der Kollege Daniel May, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Regelungsgehalt der HHG-Novelle ist in der Tat überschaubar. Wir müssen etwas zur Akkreditierung machen. Wir regeln die Aufnahme der Städelschule. Wir regeln etwas zum Orientierungsstudium und etwas zum Bereich der Qualifikationsprofessuren. Hinzu kommen ein paar kleinere Änderungen, die sich durch Änderungen in anderen Gesetzen ergeben haben.

Trotzdem sind diese Änderungen für die Hochschulen und für das Studium in Hessen im Einzelnen von Bedeutung. Auch wenn es schon teilweise ausgeführt wurde, möchte ich noch kurz die Haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläutern.

Zunächst einmal wird die Akkreditierung neu geregelt. Das ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zur landesgesetzlichen Regelung in Nordrhein-Westfalen gefällt hat. Die Entscheidung sagt im Wesentlichen aus, dass das Akkreditierungswesen im Prinzip mit der Verfassung vereinbar ist, aber besser begründet werden müsste.

Das wird jetzt auch im hessischen Landesgesetz ausgeführt. Ich glaube, dass das sinnvoll ist. Das Akkreditierungswesen an sich wird ja ab und an kritisiert. An der Kritik ist manches zutreffend. Trotzdem glaube ich, dass Akkreditierungen an sich viel Positives bringen, insbesondere der Blick auf die Studierbarkeit von Studiengängen. In die Gestaltung von Studiengängen wird der Blick der Studierenden einbezogen. Im Allgemeinen ist es auch für die Hochschulen gut, wenn mit einem Blick von außen eingefahrene Prozesse neu bewertet werden.

Das nächste Thema ist die Aufnahme der Städelschule als 14. Hochschule im Geltungsbereich des Hessischen Hochschulgesetzes. Dazu hat die Kollegin Wolff schon viel Richtiges gesagt. Ich möchte nur hinzufügen, dass der Wille der Koalition aus CDU und GRÜNEN, eine besondere Schwerpunktsetzung im Bereich der Kunsthochschulen vorzunehmen, seinen Ausdruck darin findet, die Städelschule zu einer Hochschule des Landes Hessen machen. Ich denke, dass es sehr gut ist, im Bereich der Kunsthochschulen einen Schwerpunkt zu setzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf sind die Qualifikationsprofessuren. Damit geben wir einem Wunsch der Hochschulen nach, die in der Personalentwicklung an den Hochschulen neue Möglichkeiten verfolgen wollen. Diese Regelung steht in einem passgenauen Verhältnis zum TenureTrack-Programm. Wir haben vorgestern im Rahmen der Hochschulhaushaltsdebatte schon einmal darüber geredet, dass wir als Land Hessen da sehr erfolgreich waren. Wir schaffen also neue Karrieremöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler.

Der letzte Punkt, den ich an dieser Stelle für erwähnenswert halte, betrifft das sogenannte Orientierungsstudium. Wir wollen die gesetzliche Grundlage für ein Projekt schaffen, das CDU und GRÜNE bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen haben. Es geht darum, die Studieneingangsphase neu und so zu gestalten, dass sich Studierende im Rahmen von Pilotprojekten zunächst nicht in einzelne Studiengänge, sondern in Orientierungsstudiengänge einschreiben können. Hier war eine Nachschärfung nötig, damit im nächsten Jahr möglichst viele Orientierungsstudiengänge als Pilotprojekte auf den Weg gebracht werden können. Ich denke, Orientierungsstudiengänge sind sehr wichtig, weil sie eine zusätzliche Chance bieten, die Zahl der Studienabbrüche zu reduzieren, indem sie neue Einstiegsmöglichkeiten ins Studium schaffen. Ich glaube, dass es ein gutes Ziel ist, Studierenden, die vielleicht noch unsicher sind, eine Wahlmöglichkeit zu geben.

Der Gesetzentwurf enthält also einen überschaubaren Regelungsgehalt, aber alles ist, so glaube ich, zum Vorteil der Hochschulen im Lande Hessen. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege May. – Das Wort hat Frau Abg. Knell, FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in der ersten Lesung und in der Ausschusssitzung unsere Haltung klargemacht. Deswegen kann ich mich kurz fassen.

Es lässt sich eigentlich nur noch anfügen, dass auch die Auswertung der Unterlagen der Regierungsanhörung keine Ansatzpunkte ergeben hat, die dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Staatsvertrags sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Regelungen entgegenstehen würden. Es sind aber einige hochschulpolitische Punkte aufgetaucht, die nicht im direkten Zusammenhang mit den zu regelnden Sachverhalten und dem Staatsvertrag stehen, die aber im Rahmen einer größeren Hochschulgesetznovelle ausführlicher diskutiert und geprüft werden sollten. Der Herr Minister hat in der Ausschusssitzung gesagt, dass wir das tun werden.

Nach Rücksprache mit den Hochschulen sowie auf deren Bitte nach einer schnellen Umsetzung werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat die Abg. Janine Wissler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, das wurde mehrfach gesagt, umfasst in der Tat nur eine relativ begrenzte Zahl von Änderungen. Die eine ist, die Städelschule zur Hochschule zu erheben. Das finden wir richtig. Dem können wir zustimmen.

In dem Gesetzentwurf sind aber noch ein paar andere Punkte enthalten. Ich will beispielhaft sagen, dass wir uns beim Thema Akkreditierungsstaatsvertrag ein paar andere Regelungen wünschen würden.

Das Problem ist eher das, was nicht im Gesetzentwurf enthalten ist. Frau Wolff hat gesagt, wir müssten zusehen, dass wir die nächste Hochschulgesetznovelle für weitere Änderungen nutzen. Allerdings war schon die letzte Hochschulgesetznovelle, die wir behandelt haben, relativ schmal; jenseits der Bestimmungen zum Promotionsrecht war nicht viel Substanzielles in der Novelle enthalten. Deswegen finde ich das größere Problem die Punkte, die Sie nicht anpacken. Ich nenne beispielhaft die Stichworte Demokratisierung der Hochschulen, Verpflichtung der Hochschulen, Drittmittel einzuwerben, und bessere Studierbarkeit.

All das sind Punkte, die man im Hochschulgesetz regeln könnte. Das tun Sie nicht; deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Der Herr Minister hat das Wort.