Protocol of the Session on June 28, 2017

Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! Ich eröffne die 110. Plenarsitzung. Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest.

Üblicherweise ist zu Beginn der Mittwochsitzung ein Spielbericht der Landtagself fällig. Ich habe mir sagen lassen, dass das Ergebnis wohl so geartet ist, dass wir im Moment den Mantel des Schweigens darüber decken. Ich hoffe aber, dass der Spielbericht im Laufe des Tages nachgeholt werden kann.

(Heiterkeit)

Zur Tagesordnung. Erledigt sind die Punkte 1 bis 3, 7, 10, 11 und 64.

Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Engagement von Attac für eine gerechte Besteuerung, soziale Gerechtigkeit und Solidarität ist gemeinnützig, Drucks. 19/5047. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 65 und kann nach Tagesordnungspunkt 61, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden. – Das ist so.

Außerdem eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Wahrung und Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Hessen durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Landesregierung, Drucks. 19/5057. Wird die Dringlichkeit auch hier bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 66 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, zusammen mit Tagesordnungspunkt 22 zu diesem Thema aufgerufen werden. – Das ist der Fall.

Weiterhin eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Luftfahrtstandort Frankfurt Rhein-Main, Drucks. 19/5058. Wird auch hier die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 67 und kann zusammen mit Tagesordnungspunkt 45 zu diesem Thema aufgerufen werden. – Es gibt keinen Widerspruch.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am gestrigen Abend wurde zu dem Gesetzentwurf Drucks. 19/4986 zu Drucks. 19/4656 ein Beschluss gefasst, der auf Drucks. 19/5059 zu finden ist. Die dritte Lesung des Gesetzentwurfs steht auf dem Nachtrag unter Tagesordnungspunkt 68 und wird am Donnerstag aufgerufen.

In der Sitzung des Innenausschusses, der ebenfalls gestern Abend tagte, wurde zu dem Gesetzentwurf Drucks. 19/ 5008 zu Drucks. 19/4825 ein Beschluss gefasst, den Sie auf der Drucks. 19/5060 finden. Die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs steht unter Tagesordnungspunkt 69 auf dem Nachtrag und wird ebenfalls am Donnerstag aufgerufen.

Vereinbarungsgemäß tagen wir heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von zwei Stunden. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 28, der zusammen mit Tagesordnungspunkt 40 aufgerufen wird. Dann folgen die Tagesordnungspunkte 45 und 67. Nach der Mittagspause beginnen wir mit Tages

ordnungspunkt 22, der zusammen mit Tagesordnungspunkt 66 aufgerufen wird.

Entschuldigt fehlen heute Herr Ministerpräsident Volker Bouffier ganztägig, Frau Staatsministerin Lucia Puttrich ebenfalls ganztägig, sowie infolge Erkrankung die Abg. Regine Müller (Schwalmstadt), Corrado die Benedetto und Angela Dorn.

Heute Abend findet ab 19 Uhr der Abend des Sports mit dem Motto „Breitensport und Ehrenamt: Sportland Hessen bewegt“ im Erdgeschoss des Plenargebäudes sowie im Innenhof statt.

Im Anschluss an die Plenarsitzung kommt der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss in Sitzungsraum 501 A zusammen, sofern der Gesetzentwurf, der auf der Einladung zur Sitzung steht, vom Plenum überwiesen wird. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung tagt im Sitzungsraum 204 M.

Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 und Tagesordnungspunkt 40 auf:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend positive Entwicklung der Kommunalfinanzen setzt sich fort – kommunale Familie kann Finanzierungsüberschüsse vorweisen – Drucks. 19/4921 –

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend schwarz-grüne Kommunalfeindlichkeit trifft Bürgerinnen und Bürger – hessische Kommunen brauchen echte Entschuldungshilfen und Mittel für Investitionen – Drucks. 19/4968 –

Vereinbarte Redezeit: zehn Minuten pro Fraktion. Als Erster spricht Kollege Reul für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Die positive Entwicklung der Kommunalfinanzen setzt sich in Hessen weiter fort.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nicht nur der Bund hat seinen Haushalt im vergangenen Jahr ausgleichen können, sondern auch dem Land und der kommunalen Familie in Hessen ist es gelungen, im letzten Jahr mehr einzunehmen als auszugeben. Einem Großteil der Kommunen, rund zwei Dritteln, ist es gelungen, das letzte Jahr mit einem ausgeglichenen Haushalt abzuschließen. Insgesamt hatten die Kommunen einen Überschuss, also einen positiven Finanzierungssaldo, von über 300 Millionen €. Das ist ein hervorragendes Ergebnis.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die kommunalen Finanzierungsdefizite sind seit dem Jahre 2010 sehr deutlich abgebaut worden. Wurde im Jahre 2010 noch ein Defizit von insgesamt über 2,2 Milliarden € ausgewiesen, so war es im Jahre 2016 ein Überschuss von über 300 Millionen €.

Ebenfalls eine positive Entwicklung ist bei den Schutzschirmkommunen festzustellen. Diese über 100 Kommunen – zum Schluss genau 100 Kommunen – konnten in

Summe einen positiven Finanzierungssaldo von über 140 Millionen € erzielen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bereits 80 % der Schutzschirmkommunen sind im Plus. Gerade den besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen ist es dank der eigenen Konsolidierungsanstrengungen und der Schutzschirmhilfen gelungen, eine beachtliche Konsolidierung vorzunehmen. Dazu kommt interessanterweise noch, dass der Anteil der Schutzschirmkommunen mit einem positiven Finanzierungssaldo höher ist als der Anteil bei den sonstigen Kommunen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei knapp einem Viertel der Schutzschirmkommunen gelang es sogar, mindestens dreimal in Folge einen Haushaltsausgleich zu erreichen und damit das Schutzschirmziel zu erfüllen.

Seit 2013 liegt die Ergebnisverbesserung der Schutzschirmkommunen nun um insgesamt 1,2 Milliarden € über den in den Schutzschirmvereinbarungen vorgesehenen Werten.

Die Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern notwendig für die Bewahrung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Es ist wichtig, dass wir auf allen Ebenen an strukturell ausgeglichenen öffentlichen Haushalten arbeiten – im Bund, im Land und in den Kommunen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen die finanziellen Lasten nicht weiter auf nachfolgende Generationen abwälzen. Ein solch schweres Erbe wollen wir unseren Kindern und Enkeln nicht hinterlassen, sondern wir wollen solide, nachhaltige und generationengerechte öffentliche Haushalte. Dies ist zudem eine zwingende Voraussetzung, um die finanziellen Handlungsfähigkeiten auch für die Zukunft zu bewahren. Wir wollen eine Zukunft ohne ständig wachsende Schuldenberge. Dies kann niemand nur durch abstrakte Bekenntnisse zur Haushaltskonsolidierung erreichen. Ausgeglichene Haushalte sind das Ergebnis harter Arbeit. Auch spürbare Belastungen können dabei nicht gänzlich vermieden werden.

In den Haushaltsgrundsätzen der Hessischen Gemeindeordnung ist geregelt, dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr unter der Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus den Vorjahren ausgeglichen sein soll. Das ist richtig, und das sollte grundsätzlich unser gemeinsamer Anspruch sein.

Ist der Haushalt einer Kommune nicht ausgeglichen, sind grundsätzlich die Ausgaben zu senken und/oder die Einnahmen zu erhöhen, um den Haushaltsausgleich schnellstmöglich erreichen zu können. Hier kann beispielsweise geprüft werden, ob die Aufgabenerledigung effizienter erfolgen kann, das gleiche Ergebnis also mit weniger Kosten erbracht werden kann. Ich nenne dort nur als eine Möglichkeit die interkommunale Zusammenarbeit.

Bei diesem gesamten Komplex gibt der Landesrechnungshof mit seinen Kommunalberichten regelmäßig sehr wertvolle Anregungen zu den möglichen Effizienzpotenzialen. Ende letzten Jahres stellte der Rechnungshof beispielsweise zu den untersuchten Kommunen fest – ich zitiere –:

Bereits durch Ausschöpfung der aufgezeigten Potenziale in diesen ausgewählten Verwaltungsbereichen ließe sich ohne Einnahmenerhöhungen ein Großteil der untersuchten Haushalte ausgleichen.

Es wäre zu überlegen, ob wirklich alle Leistungen, die bisher durch die Kommunen erbracht werden, tatsächlich in diesem Umfang notwendig sind.

Sollte jedoch die Kommune vor Ort zu dem Ergebnis kommen, dass eine Reduzierung der Ausgaben zum Haushaltsausgleich nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann das Ergebnis nicht sein, dass die Lücke einfach beliebig lange durch neue Verschuldung geschlossen wird. Es ist in so einer Situation notwendig, sich über mögliche Einnahmepotenziale Gedanken zu machen. Ferner sollten die Bürger vor Ort die Möglichkeit haben, sich bewusst für einen hohen Leistungsstandard in der Kommune zu entscheiden, mit dem auch höhere Kosten und damit auch höhere Steuern einhergehen.

Wer die kommunale Selbstverwaltung ernst nimmt, der sollte die Entscheidung darüber, ob vor Ort zur Erreichung des Haushaltsausgleichs die Priorität auf die Ausgabenoder die Einnahmeseite gelegt wird, grundsätzlich den betroffenen Kommunen selbst überlassen. Dies beinhaltet aber nicht, dass die Kommunen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, das Nötige zum Haushaltsausgleich zu unternehmen. Zu Recht ist es auch die Aufgabe der Kommunalaufsicht, hierauf zu achten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Land unterstützt die Landkreise, die Städte und die Gemeinden auf vielfältige Weise. Die Konsolidierungserfolge auf kommunaler Ebene sind in erster Linie ein Verdienst der Verantwortlichen in den Kommunen, die auf das Erreichte stolz sein können. Das Land unterstützt die Kommunen im Rahmen seiner Möglichkeiten aber auch partnerschaftlich auf dem Weg zu generationengerechten Haushalten. Vor allem erwähne ich an dieser Stelle die maßgebliche Beteiligung des Landes an der Entschuldung der besonders belasteten Kommunen im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms mit über 3 Milliarden € aus den Landesmitteln.

Der Kommunale Finanzausgleich ist in diesem Jahr mit fast 4,6 Milliarden € auf einem Rekordhoch – insgesamt über 1,7 Milliarden € mehr als noch im Jahr 2010. Hinzu kommen die Investitionshilfen von Bund und Land für die Umsetzung von Zukunftsinvestitionen in sämtlichen hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden. Ich nenne dazu die Programme KIP I und KIP II, die ein Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden € haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber was schlägt uns die SPD-Fraktion in ihrem heute vorliegenden Antrag vor? Sie zeichnet ein Zerrbild, das mit der Realität sehr wenig zu tun hat.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie beklagen eine mangelhafte Finanzausstattung. Das ist absolut unzutreffend. Richtig ist: Der KFA ist auf einer Rekordhöhe und anhand des Bedarfs berechnet. Das Land stellt über den freiwillig eingeführten Stabilitätsansatz im Jahr 2017 über 1,2 Milliarden € mehr zur Verfügung, als sich nach der eigenen Bedarfsberechnung ergibt.

Sie behaupten, der Kommunale Schutzschirm hat nichts geändert. Dies ist ebenso unzutreffend. Richtig ist: Den Schutzschirmkommunen wurden rund 3,2 Milliarden € Schulden abgenommen. Zudem weisen mittlerweile 80 % der Schutzschirmkommunen Überschüsse auf. Zusätzlich zu den ohnehin ehrgeizigen Defizitabbauvereinbarungen wurden seit 2013 insgesamt 1,2 Milliarden € Schulden abgebaut. Das heißt: Der Schutzschirm wirkt sogar schneller und besser, als man erwarten konnte. Er ist ein großer Erfolg.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass der Defizitausgleich nur durch die gute konjunkturelle Entwicklung, Abgabenerhöhungen und Leistungskürzungen erreicht wurde. Es ist korrekt, dass die gute Konjunktur steigende Einnahmen beschert hat, was sehr hilfreich ist. Ebenfalls zutreffend ist, dass viele Kommunen ihre Steuerhebesätze angehoben haben

(Lachen des Abg. Norbert Schmitt (SPD))