Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 84. Plenarsitzung und heiße Sie herzlich willkommen. Ich begrüße die Landesregierung und die Besucher auf der Tribüne – allen einen schönen guten Tag.
Die Tagesordnung vom 4. Oktober 2016 inklusive des Nachtrags vom heutigen Tag mit insgesamt 39 Punkten liegt Ihnen vor.
Unter den Tagesordnungspunkten 34 bis 38 haben wir fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde, die wir nach unserer Geschäftsordnung behandeln und am Donnerstagvormittag um 9 Uhr, wie gehabt, aufrufen.
Zwischen den Fraktionen wurde vereinbart, dass die Tagesordnungspunkte 15 und 16 von der Tagesordnung abgesetzt und für das nächste Plenum vorgesehen werden.
Deswegen stelle ich fest, dass die Tagesordnung genehmigt ist. – Auch hier kein Widerspruch. Dann können wir danach verfahren.
Heute Abend im Anschluss an die Plenarsitzung kommt der Hauptausschuss in Sitzungsraum 501 A zusammen – allerdings nur, wenn der auf der Tagesordnung stehende Gesetzentwurf zuvor vom Plenum überwiesen wurde. Da gibt es einen Punkt; um den geht es dann. Das werden wir in der Debatte sehen.
Wir haben zwei runde Geburtstage. Ich fange in der alphabetischen Reihenfolge, nicht in der Datumsreihenfolge an. Ich gratuliere herzlich Frau Kollegin Erfurth zu einem wunderschönen Geburtstag. Alles Gute, Frau Kollegin Erfurth.
Ich gratuliere zum 60. Geburtstag – das ist schon etwas länger her, Mitte September – Herrn Abg. Dr. h.c. JörgUwe Hahn. Lieber Jörg-Uwe, alles Gute, Gottes Segen für die nächsten 60 Jahre.
Meine Damen und Herren, ich unterbreche ganz kurz, weil etwas geklärt werden muss. – Bei uns ist das nicht angekommen. Wir machen das nach der Fragestunde.
Werden in den künftigen Teams der Schulevaluation, wie zuvor in denen der Schulinspektion, Eltern beteiligt sein?
Frau Abg. Geis, Eltern gehörten auch in den nun abgeschlossenen Regelverfahren der Schulinspektion nur vereinzelt als sogenannte Peers zum Inspektionsteam und konnten hospitieren, aber ohne in den Bewertungsprozess eingebunden zu sein. Zu den Verfahren gehörte allerdings verbindlich, dass Eltern im Rahmen eines gesonderten Interviews zur Qualität der Schule befragt wurden und diese Angaben als eine Datenquelle mit in die Gesamtbewertung der Schule eingeflossen sind.
Ob eine Einbindung von Eltern als Peers in die Inspektionsteams oder als Datengrundlage zur evaluativen Bewertung einer Schule auch zukünftig stattfindet, hängt maßgeblich vom schulspezifischen Evaluationsauftrag ab, der in Zukunft entweder von der Schule selbst oder durch die regionale Schulaufsicht erteilt wird. Konzeptionell spricht nichts gegen eine Elterneinbindung. Es wird daher im Einzelfall zu prüfen sein, ob die Einbindung hilfreich oder sogar erforderlich ist.
Herr Kultusminister, besteht denn eine Planung, Eltern zukünftig nicht über eine Einzelfallprüfung, sondern generell in diesen Prozess einzubeziehen?
Frau Abg. Geis, es wird natürlich die Grundregel geben, dass man immer die Frage der Einbindung von Eltern prüfen wird. Je nach dem Evaluationsauftrag, je nach der spezifischen Fragestellung werden sie dann im Einzelfall einbezogen oder nicht.
Wie viele Bewerber für den Richterdienst und für die Staatsanwaltschaften in Hessen, die bereits vom Richterwahlausschuss akzeptiert worden sind, haben im Jahr 2016 dennoch vor Eintritt in den Justizdienst ihre Bewerbung zurückgezogen?
Diese Quote ist außerordentlich gering, und dabei spielen private Gründe eine Rolle. Wir haben bei manchen Bewerbern Erkenntnisse, wie das gelaufen ist. Fünf Bewerber haben persönliche Gründe für die Rücknahme ihrer Bewerbung angegeben. Eine Bewerberin hat es vorgezogen, auf ihrer Stelle als Rechtsanwältin in einer Kanzlei zu bleiben, von der aus sie sich in den Richterdienst beworben hatte. Eine Bewerberin hat eine Stelle an einer Universität angenommen. Einem Bewerber war die Verwendungsbreite von Anfang an zu groß. Das heißt, es war nicht genau die Stelle an dem Ort, die er haben wollte.
Aber bei ungefähr 60 bis 70 Bewerbern pro Jahr – ich weiß jetzt nicht genau die Zahl, das müsste ich nachreichen – ist das eine sehr geringe Quote. Es ist schon immer der Fall gewesen, das sich mancher aus persönlichen Gründen noch umentscheidet.
Frage 613, Herr Abg. Weiß. – Entschuldigung, ihr müsst euch schon deutlicher melden. Herr Kollege Greilich hat noch eine Zusatzfrage. Bitte schön.
Frau Ministerin, trifft es zu, dass die Quote derjenigen, die zurückgezogen haben, noch nie so hoch war wie in dem von Ihnen beschriebenen Zeitraum?
Dazu kann ich nichts sagen. Ich will das gern nachprüfen. Aber in der Vergangenheit ist keine Statistik darüber geführt worden, welche Bewerber denn aus welchen Gründen abgesagt haben.
Zu welchen Ergebnissen ist die eingesetzte Arbeitsgruppe aus dem hessischen Verkehrsministerium und der Fraport AG zu den Ereignissen am Frankfurter Flughafen am Freitag, 22. Juli 2016, gekommen?