Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich zur heutigen 17. Plenarsitzung. Ich eröffne die Sitzung und stelle zunächst die Beschlussfähigkeit fest.
Ich glaube schon, dass es nicht schlecht ist, dass der Hessische Landtag unserer Nationalmannschaft zum Weltmeistertitel gratuliert.
Zweiter Punkt, damit wir das auch in den freudigen Mitteilungen haben: Herr Kollege Boddenberg wird heute 55. Lieber Herr Boddenberg, herzlichen Glückwunsch, alles Gute für Sie.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung vom 8. Juli 2014 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 74 Punkten liegen Ihnen vor.
Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung, den Tagesordnungspunkten 66 bis 70, entnehmen können, sind fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Wir werden diese geschäftsordnungsmäßig behandeln; das wird am Donnerstag ab 9 Uhr stattfinden.
Dann kann ich schon fragen: Gibt es noch Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Herr Kollege Rock, zur Geschäftsordnung, bitte.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion beantragt zur Geschäftsordnung, dass zu Tagesordnungspunkt 5, der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs von CDU und GRÜNEN zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung, die Redezeit von fünf auf zehn Minuten erhöht wird. Ich möchte das an dieser Stelle auch begründen.
Es ist Tradition in diesem Landtag, dass die Redezeiten im Ältestenrat vorbesprochen werden; und es ist auch so, dass man versucht, Einigung zu finden, auch im Hinblick auf Wünsche einzelner Fraktionen, vielleicht einmal zu einem gewissen Zeitpunkt fertig zu werden.
Hier hatten wir den Fall, dass uns als FDP-Fraktion die Verkürzung der Redezeit von zehn auf fünf Minuten bei diesem für uns wichtigen Punkt nicht angemessen erschien und wir uns eindeutig dagegen ausgesprochen haben. Dann wurde uns verkündet, dass man die Redezeit auch mit Mehrheit verändern könne. Dann wurde uns das Angebot gemacht: Gut, ihr könnt von uns aus auch zehn Minuten reden, aber dann verlangen wir von euch, dass ihr auf die
Warum wollen wir das nicht hinnehmen? – Man kann über Abläufe zwar diskutieren, wir können aber nicht zulassen, dass unsere Beteiligungsrechte Verhandlungsgegenstand werden, wenn es um das Rederecht in diesem Plenum geht. Das ist ein Zustand, den wir so nicht haben wollen.
Aus meiner Sicht ist es auch so, dass es in solchen Gremien womöglich den einen oder anderen Scharfmacher gibt, der das Klima im Landtag mit solchen Überlegungen aufheizen will. Darum wollen wir heute und hier diesem Plenum die Möglichkeit geben, darüber zu reden, ob der neue Stil, über den wir am Anfang der Legislaturperiode gesprochen haben, ernst gemeint oder nicht ernst gemeint ist.
An dieser Stelle sollte man nicht dazwischenrufen, sondern in der Abstimmung ein klares Bekenntnis abgeben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein paar Dinge hat der Vorredner leider zu erwähnen vergessen.
Unabhängig davon, wie man es jetzt empfindet, dass eine Mehrheit im Ältestenrat eine Verkürzung der Redezeit in der zweiten Lesung von zehn auf fünf Minuten festgelegt hat – ein normaler demokratischer Vorgang –,
bestimmt der Hessische Landtag seine Tagesordnung selbst. Es ist unsere Sache, wie wir als Landtag mit der Tagesordnung umgehen. Wir sind der Souverän. Wir entscheiden darüber, welche Punkte auf die Tagesordnung kommen, wir entscheiden darüber, ob Gesetzentwürfe in zweiter und dritter Lesung oder nur in zweiter Lesung besprochen werden, und wir legen – nach Möglichkeit gemeinsam – die Redezeiten fest.
Was Herr Rock leider auch verschwiegen hat, ist die Tatsache, dass wir im Nachgang zu der Sitzung des Ältestenrates, die in der Tat eine besondere war, mehrere Vorschläge gemacht haben. Ich weiß das deshalb, weil ich viele dieser Vorschläge in die Debatte geworfen habe. Wir haben gesagt: Wir können von den Di-Do-Lesungen abweichen und eine Lesung am Mittwoch und eine am Donnerstag durchführen. Wir haben an Sie appelliert, ob wir nicht auf die eine oder andere dritte Lesung verzichten können, weil wir in den Fachausschüssen von den Kolleginnen und Kollegen der SPD, der FDP und der LINKEN gehört haben, dass man bei dem einen oder anderen Gesetzentwurf darauf verzichten könnte. Wir haben – letztmalig heute Morgen – klar gesagt: Wir gehen auch an unsere eigene Redezeit heran; wir hören nachher eine wichtige Regierungserklärung, wir von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der CDU werden unsere Redezeit aber nicht ausschöpfen, um ein Zeichen zu setzen, dass man vernünftig miteinander umgehen kann und nach Möglichkeit eine Lösung sucht, die allen gerecht wird.
Sie haben das in den letzten Tagen und auch heute abgeschlagen. Daher ist es eben so, dass es aller Voraussicht nach bei den Regelungen bleibt, die der Ältestenrat in seiner vorbereitenden Sitzung geschaffen hat.
Weil ständig von der SPD dazwischengerufen wird: Seien Sie doch halbwegs so diszipliniert, wie wir es sind.
Sie sind nicht einmal in der Lage, rechtzeitig zu einem Termin zu erscheinen, auf den dreimal hingewiesen wurde. In der Debatte, die von den Kollegen der FDP eröffnet wurde, haben wir zugehört, obwohl wir anderer Meinung sind. Selbst dazu sind Sie nicht in der Lage. Und dann sprechen Sie von einem „neuen Stil“. Ich bedauere, dass Sie sich hier so präsentieren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat ist die neue Koalition mit dem Ziel angetreten, den Stil auch im Hessischen Landtag zu ändern. Das hat sie geschafft: Er ist noch schlechter geworden, als er in der letzten Legislaturperiode war.
Die Diskussion, die wir derzeit führen, ist nur die Spitze eines Eisbergs. Im Hintergrund gibt es nämlich sehr viel Ärger – Ärger, den es bisher nicht gegeben hat, weil in den Vereinbarungen, die die parlamentarischen Geschäftsführer getroffen haben, immer die Gemeinsamkeit überwog, alle Interessen gleichmäßig berücksichtigt wurden und niemand über den Tisch gezogen wurde. In der Tat gibt es mehrere Fälle, die zu Ärger geführt haben. Vereinbarungen werden zurückgenommen. Im Ältestenrat werden Mehrheitsentscheidungen über eine Verkürzung der Redezeit getroffen. Das kenne ich, seitdem ich im Landtag bin – das sind immerhin schon sechs Jahre –, bisher so nicht. Das ist der „neue Stil“.
Insofern ist es ganz logisch, dass wir jetzt an einem scheinbar kleinen Punkt darüber diskutieren, ob Oppositionsrechte, in diesem Fall das Interesse und der Wille der Opposition, einen Tagesordnungspunkt so zu behandeln, wie es in der Geschäftsordnung eigentlich vorgesehen ist – für zweite Lesungen ist in der Geschäftsordnung eine Redezeit von zehn Minuten vorgesehen –, per Mehrheitsentscheidung verkürzt werden können, indem man die Redezeit auf fünf Minuten reduziert. Sie können das tun. Sie sind Herr des Verfahrens. Ich kann Ihnen aber sagen: Es wäre schlechter Stil, das zu wiederholen, was im Ältestenrat geschehen ist. Ich kann Sie nur auffordern – völlig unabhängig von die
Ich will an der Stelle sagen, dass Anträge von Fraktionen, die Gesetzentwürfe in das Parlament eingebracht und in den Ausschüssen für mündliche oder schriftliche Anhörungen plädiert haben, bislang immer im Konsens durchgegangen sind. Diesen Konsens gibt es seit Monaten nicht mehr. Deshalb gibt es im Hintergrund viel Ärger. Der ist viel größer als der Ärger an diesem Punkt, bei dem es scheinbar nur um eine Redezeitverkürzung um fünf Minuten geht.
Ich hoffe, dass wir zur Gemeinsamkeit zurückfinden. Das soll von unserer Seite jedenfalls ein Appell dazu sein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil Herr Irmer bei der Rede des Kollegen Rock permanent dazwischengerufen hat, das sei Kindergarten, will ich sagen: Herr Irmer, wenn parlamentarische Spielregeln, die über viele Jahre in diesem Landtag Konsens waren, die wir mit der einstimmigen Verabschiedung der Geschäftsordnung so festgelegt haben, von der CDU und den GRÜNEN gebrochen werden und Sie das als „Kindergarten“ bezeichnen, dann haben Sie ein anderes Verständnis von parlamentarischer Demokratie als wir. Das will ich hier sehr deutlich sagen.
Es war Usus, sich in Bezug auf die Redezeiten zu verabreden, und auch da haben die Oppositionsfraktionen gesagt: Die kann man reduzieren. – Es gab sogar schon Einbringungen von Gesetzentwürfen ohne Aussprache durch die Parlamentsfraktionen, weil Rücksicht auf Fraktionsveranstaltungen genommen wurde. Das ist überhaupt nicht der Punkt.