Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich zur heute beginnenden Landtagswoche. Ich eröffne die heutige 129. Plenarsitzung und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Keiner widerspricht. Damit ist das so. Ich begrüße die Hessische Landesregierung sowie die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne.
Ich komme zur Tagesordnung. Die Tagesordnung vom 20. Februar 2018 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 59 Punkten liegen Ihnen vor. Sie entnehmen der Tagesordnung in den Punkten 54 bis 58, dass Anträge aller Fraktionen betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen sind. Nach § 32 Abs. 6 beträgt die Aussprache für jeden zulässigen Antrag auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde fünf Minuten je Fraktion.
Ihr müsst das hinten in der Regie ein bisschen lauter stellen. Kann man das regeln? – Das ist sehr nett.
Interfraktionell wurde vereinbart, Tagesordnungspunkt 26 ohne Aussprache abschließend an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen.
Meine Damen und Herren, noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Dunkelfeldstudie in Hessen durchführen, Drucks. 19/6092. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er zu Tagesordnungspunkt 60 erhoben und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 2, der Regierungserklärung zu diesem Thema, aufgerufen werden.
Weiter eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Überlastung und Lehrkräftemangel an hessischen Schulen, Drucks. 19/6098. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Punkt 61, und wir rufen ihn auf, wenn es so genehmigt wird, mit Tagesordnungspunkt 40. – Kein Widerspruch. Dann machen wir das so.
Dann frage ich: Ist damit die Tagesordnung von Ihnen allen genehmigt? Kein Widerspruch? – Das ist der Fall. So können wir danach tagen.
Wir tagen heute bis 19 Uhr, wie gehabt. Wir beginnen mit der Fragestunde, Drucks. 19/6031. Danach kommt die Regierungserklärung.
Herr Staatsminister Rhein fehlt heute ganztägig, Frau Kollegin Mürvet Öztürk ebenso. Frau Kollegin Hofmeyer ist erkrankt, auch Frau Kollegin Alex ist erkrankt. Beiden wünschen wir von hier aus gute Besserung.
Herr Präsident! Ich darf Sie darüber informieren, dass leider auch wir Krankheitsfälle haben. Die Kollegen Dr. Ar
Vielen Dank, Herr Bellino. Auch das nehme ich zur Kenntnis. Auch den dreien wünschen wir gute Besserung.
Dann habe ich festzuhalten, dass heute Abend der parlamentarische Abend der Verbraucherzentrale Hessen ab 19 Uhr im Restaurant stattfindet. – Das waren meine amtlichen Bekanntmachungen.
Wir beginnen mit den Fragen aus der letzten Fragestunde. Das ist zunächst Frage 953. Herr Abg. Schalauske.
Welche Möglichkeiten sieht sie, auf den Landesstraßen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg eine Geschwindigkeitsreduktion in Form von Tempo 30 anordnen zu können?
Sehr geehrter Herr Abg. Schalauske, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 ist nach den bundesweit gültigen rechtlichen Grundlagen aus Lärmschutzgründen, aus Gründen der Verkehrssicherheit und im Bereich von sogenannten schutzbedürftigen Einrichtungen, beispielsweise vor Kindergärten oder Krankenhäusern, möglich. Sind die Voraussetzungen für eine Tempo-30-Beschränkung erfüllt, hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Im vorliegenden Fall ist also der Oberbürgermeister von Marburg für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auch auf Landesstraßen zuständig.
Herr Staatsminister, wie erklären Sie sich denn dann die Tatsache, dass der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg auf den Wunsch vieler Anwohnerinnen und Anwohner, in bestimmten Straßen, die als Landesstraßen zu klassifizieren sind, doch Tempo 30 einzurichten, immer wieder auf das Land Hessen verweist und sagt, dass das Land Hessen das leider nicht möglich mache?
Aber ganz ernsthaft: Herr Kollege Schalauske, natürlich müssen wir als Land darauf hinweisen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt. Diese rechtlichen Möglichkeiten allerdings machen nicht wir, sondern die macht der Bund.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Manchmal ist es einfach, auf höhere Ebene zu verweisen, haben Sie gesagt!)
Ab wann gedenkt sie in welchem Umfang die Anzahl der Ausbilderinnen und Ausbilder an den Studienseminaren für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen zu erhöhen, um dort die notwendigen Ausbildungskapazitäten zur Bekämpfung des Lehrermangels zu schaffen?
Herr Abg. Degen, wir werden uns in der Erhöhung der Anzahl der Ausbilderinnen und Ausbilder selbstverständlich auch zeitlich an die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten anpassen.
Das bedeutet im Einzelnen: Zum 01.05.2018 wird die Anzahl der Stellen für Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst an den Seminaren für Grund-, Haupt-, Realund Förderschulen um 100 erhöht, und diese Erhöhung der Ausbildungskapazität soll auch zu den nächsten drei Einstellungsterminen in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen.
Sie dient zur Erhöhung der Ausbildungskapazität im Haupt- und Realschulbereich. Da wir im Grund- und Förderschulbereich schon seit Jahren alle Bewerberinnen und Bewerber einstellen und dies auch in den kommenden Jahren tun werden, ist dort derzeit keine Ausweitung der Ka
pazitäten erforderlich. Infolgedessen wird die Kapazität der Ausbilderinnen und Ausbilder bzw. der Ausbildungsbeauftragten ebenfalls und zeitgleich sukzessive erhöht werden.
Wann wird der dringend erforderliche Lückenschluss des Fahrradweges vom Landratsamt Marburg-Biedenkopf, Marburg-Cappel, zum Hof Capelle bei Beltershausen, Ebsdorfergrund, gebaut?
Sehr geehrte Frau Abg. Löber, ich bedanke mich sehr für diese Frage. Der von Ihnen angesprochene Radweg zwischen Cappel und Beltershausen im Zuge der L 3125 ist Bestandteil der Sanierungsoffensive 2016 – 2022 der Hessischen Landesregierung.
Die Realisierung des Radweges wird in zwei Abschnitten erfolgen. Erster Abschnitt: Für den südlichen Abschnitt im Bereich Beltershausen ist der Auftrag an eine Baufirma vergeben. Mit dem Bau soll noch im Frühjahr begonnen werden – ich füge hinzu: sobald die Witterung es zulässt.