Protocol of the Session on November 25, 2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 27. Plenarsitzung des Hessischen Landtags und heiße Sie alle herzlich willkommen, insbesondere die Mitglieder der Landesregierung mit dem Herrn Ministerpräsidenten und die Gäste auf unserer Tribüne.

Zur Tagesordnung vom 18. November 2014. Mit dem heutigen Nachtrag haben wir 76 Punkte auf der Tagesordnung stehen.

Im Nachtrag gibt es die Punkte 64 bis 68; das sind die Aktuellen Stunden, die wir entsprechend unserer Geschäftsordnung am Donnerstagmorgen mit je fünf Minuten Redezeit je Fraktion aufrufen.

(Günter Rudolph (SPD): Man versteht es akustisch schlecht!)

Ich bin dabei, es noch ein bisschen höher laufen zu lassen. Da gibt es einen Schalter. Kann man einmal schauen? – Okay, dann macht es mal richtig laut.

Dann habe ich festzuhalten: Eingegangen und verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend kommunale Selbstverwaltung erhalten – Steuererhöhungsorgie beenden, Drucks. 19/1146. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 77, und wir können ihn mit Tagesordnungspunkt 48 aufrufen.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist in unserem Sinne, inhaltlich!)

So, wie ich das beurteile, ja. Ich habe gesagt: „wir können“. Ich habe Sie ernst genommen, Herr Kollege. Wenn Sie auf der einen Seite nichts verstehen: Ohne Mikrofon kann ich auch nichts verstehen. – Dann halte ich das fest.

Es ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE verteilt worden, betreffend Blockupy Frankfurt: wichtige und gute Plattform für Austausch über Widerstand gegen Krise, Krieg und Kapital, Drucks. 19/1155. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist auch der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 79, und wir können ihn mit Tagesordnungspunkt 66 aufrufen. – Auch in Ordnung, danke schön.

Dann können wir die Tagesordnung genehmigen, wenn keiner widerspricht. – Das ist der Fall, dann ist sie genehmigt.

Wir tagen heute bis 19 Uhr. Wir beginnen mit der Fragestunde und dann mit der Regierungserklärung des hessischen Ministers für Soziales.

Einen runden Geburtstag hatte Herr Staatssekretär Dr. Dippel, er ist 60 Jahre alt geworden, genauso alt wie die erste Fußballweltmeisterschaft. Herr Staatssekretär, Glückwunsch, alles Gute für Sie.

(Allgemeiner Beifall)

Einen „unordentlichen“ Geburtstag – normalerweise rufen wir ihn nicht auf – hatte unser Alterspräsident. Er ist 75 Jahre alt geworden. Lieber Horst Klee, Glückwunsch von allen Seiten des Hauses.

(Allgemeiner Beifall)

Den Rest kriegen wir auch noch hin.

(Minister Tarek Al-Wazir: Noch fünf Legislaturperi- oden!)

Bitte keine Drohungen.

Meine Damen und Herren, damit können wir in die Fragestunde einsteigen. Sehr gut, dann gewinnen wir ein bisschen Zeit.

Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde – Drucks. 19/1035 –

Ich rufe die Frage 142 auf. Herr Abg. Reul.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Erfahrungen hat sie aus der Pilotierung und ersten Einführung des KONSENS-Verfahrens SESAM in der Steuerverwaltung gesammelt?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Reul, das KONSENS-Verfahren SESAM, das sich im Wesentlichen mit den Teilaspekten des Scannens, Archivierens und maschinellen Bearbeitens von Steuererklärungen beschäftigt, wird durch das Land Baden-Württemberg entwickelt und gepflegt und den Steuerverwaltungen aller Länder zur Verfügung gestellt.

In den hessischen Finanzämtern wurde im Jahr 2012 mit einer Pilotierung des Verfahrens im Finanzamt LimburgWeilburg und in mehreren Finanzämtern des Behördenzentrums in Frankfurt am Main begonnen. Die Erfahrungen hiermit waren durchweg gut. Das Verfahren lief technisch stabil, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter haben es als entlastend eingestuft. Daher wurde das Verfahren 2013 auch auf andere Standorte ausgedehnt und gleichzeitig der Funktionsumfang erweitert, z. B. um die automatisierte Plausibilisierung bestimmter Eingabedaten. Bis zum Ende dieses Jahres werden alle hessischen Finanzämter über das Verfahren verfügen. Die Ausstattung der Finanzämter und die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell in vollem Gang.

Das Verfahren SESAM ist ein wichtiger Baustein im Gesamtprozess der Bearbeitung von Steuererklärungen. Aktuell übermittelt etwas mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger ihre Einkommensteuererklärung elektronisch mittels ELSTER, 48 % gehen aber immer noch papiergebunden in den Finanzämtern ein. Bislang mussten die Steuererklärungen manuell von den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfasst werden. Der Aufwand dafür war naturgemäß nicht unerheblich. Dieses Verfahren soll durch SESAM signifikant entlastet werden.

Ich rufe die Frage 143 auf. Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Was versteht sie unter einem „bedarfsgerechten Angebot“ an Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter nach § 24 Abs. 4 SGB VIII?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, wie bereits in der Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses mitgeteilt, ist das bedarfsgerechte Angebot in Tageseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter von den Gebietskörperschaften auf der Grundlage der Bestimmungen der Jugendhilfe zu definieren und auch darzustellen und vorzuhalten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, in welchem Verhältnis steht nach Auffassung der Landesregierung dieses bedarfsgerechte Angebot zu dem Pakt für den Nachmittag?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, auch dies hatte ich bereits ausgeführt. Der Pakt für den Nachmittag ist ein Angebot, das im Verhältnis von Schulträger zu Schule und Eltern auf der Grundlage von freiwilligen Angeboten, auch unter finanzieller Beteiligung der Eltern, zum jetzigen Zeitpunkt konzipiert wird, aber noch nicht dargestellt wird. Eine bedarfsgerechte Vorhaltung in Tageseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter betrifft die Frage der Jugendhilfe und des Hortes und hat mit dem Pakt für den Nachmittag nichts zu tun.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, nur zur Präzisierung: Ich verstehe Sie richtig, dass die Angebote im Rahmen des Pakts für den Nachmittag nach Ihrer Auffassung kein Bestandteil eines „bedarfsgerechten Angebots“ nach § 24 Abs. 4 SGB VIII sind?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, Sie haben das zu verstehen, was ich ausgeführt habe, und nicht das, was Sie gern hineininterpretieren möchten. Die Interpretation, die Sie eben dargelegt haben, war meiner Antwort nicht zu entnehmen.

Frage 144, Herr Abg. Warnecke.

Ich darf die Landesregierung fragen:

Wie gedenkt sie sicherzustellen, dass landes-, bundes- oder europaseitig geförderte überregionale Radwege in ihrer Verkehrsführung so gebaut werden, dass beispielsweise bauliche Hindernisse, wie enge 110-Grad-Kurven, ausgeschlossen werden?

Herr Minister für Wirtschaft.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, unabhängig von der Art ihrer Finanzierung, ob aus Mitteln des Bundes- oder Landesstraßenbaus realisiert oder im kommunalen Bereich im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung bezuschusst, werden Radwege an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie selbstständig geführte Radwege auf der Grundlage des anzuwendenden Fachplanungsrechts und der allgemein anerkannten technischen Richtlinien geplant. Demnach ist der gewählte Trassenverlauf immer das Ergebnis einer Gesamtabwägung aller zu berücksichtigenden Belange und der örtlichen Gegebenheiten.

Dabei sind in Einzelfällen auch Radwegeführungen mit sogenannten scharfen Kurven nicht ausgeschlossen. Im Kreuzungsbereich sind sie unter Umständen sogar geboten, um das Geschwindigkeitsniveau zu reduzieren.

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Machen Sie denn im Zweifelsfall von Rückforderungen von Mitteln Gebrauch, falls die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllt werden sollten?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Herr Abg. Warnecke, Sie müssten mir einen konkreten Fall nennen. Ich bemühe mich, die über 6.000 Brücken, die beispielsweise Hessen Mobil betreut, alle kennenzulernen.