Protocol of the Session on May 18, 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 73. Plenarsitzung und stelle die Beschlussfähigkeit fest.

Ich darf zunächst um Aufmerksamkeit für den Spielbericht der Landtagself bitten.

(Zurufe: Oho!)

Die Landtagself gewinnt deutlich in Bischofsheim.

(Allgemeiner Beifall)

Am gestrigen Abend traf die Parlamentself auf ein gemischtes Team aus Politik und Vorstand des SV Bischofsheim 07. Der erste Gewinner stand schon vor Beginn der Partie fest; denn Landtagspräsident Norbert Kartmann überreichte den Vereinsvertretern und den Einlaufkindern den Spendenscheck zugunsten der Jugendarbeit des SV Bischofsheim 07.

Nun aber zum Spiel: Das Team von Coach Decker war gut eingestellt und konnte gleich zu Beginn mit guten Chancen gefallen, die leider nicht verwertet werden konnten. Mit einer vollen Auswechselbank und den besseren Spielanteilen gelang Marcus Bocklet mit einem Kopfball in der 10. Minute die 1:0-Führung,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

die Christian Losch fünf Minuten später zum 2 : 0 erhöhen konnte. Trotz dieser Führung zur Halbzeitpause wollte der Teamchef kein Risiko eingehen und schwor sein Team ein, auch in Hälfte zwei nicht nachzulassen.

Dies wurde auch umgesetzt; denn Christian Otto konnte die Führung kurz nach dem Wiederanpfiff auf 3 : 0 erhöhen, und Staatssekretär Dr. Wolfgang Dippel setzte mit einem Distanzschuss zum 4 : 0 noch einen drauf.

(Allgemeiner Beifall)

Anscheinend war die Freude über die deutliche Führung zu groß; denn Bischofsheim konterte sofort und schoss den 4:1-Anschlusstreffer. Simon Bruhn und erneut Marcus Bocklet trafen kurz vor Spielende zum 6:1-Endstand, und das Team geht nun selbstbewusst in die Partie am Dienstag auf dem Hessentag in Herborn, bei dem eine Auswahl von Pfarrern der evangelischen Kirche der Gegner sein wird. – Viel Erfolg auch dort.

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen nun zur Tagesordnung. Erledigt sind die Punkte 1, 2, 6 bis 8, 11, 63 und 65.

Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Flughafen Frankfurt: ausgewogen entwickeln, Drucks. 19/3401. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 67 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 12 zu diesem Thema aufgerufen werden.

Weiterhin eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend § 103 Strafgesetzbuch soll gestrichen werden, Drucks. 19/3402. – Auch dieser Antrag ist dringlich und wird Tagesordnungs

punkt 68. Er kann, wenn dem nicht widersprochen wird, zusammen mit Tagesordnungspunkt 43 zu diesem Thema aufgerufen werden. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch.

Außerdem eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(Günter Rudolph (SPD): Wann kommt denn der Gesetzentwurf?)

betreffend Hessen setzt Handlungsempfehlungen des NSUBundestags-Untersuchungsausschusses zügig um – Gesetzentwürfe über das Landesamt für Verfassungsschutz und zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ebnen Weg für Neuausrichtung des Verfassungsschutzes und verbesserte parlamentarische Kontrolle, Drucks. 19/3403. – Dann muss der Antragstext ja noch sehr viel länger sein.

(Günter Rudolph (SPD): Da steht wieder nichts drin!)

Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 69 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 35 zu diesem Thema aufgerufen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Ablauf der Sitzung. Vereinbarungsgemäß tagen wir heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von zwei Stunden. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 35: Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorlage von verfassungsgemäßen und fortschrittlichen Gesetzentwürfen über das Landesamt für Verfassungsschutz und zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes, Drucks. 19/3362. Dieser wird mit dem eben aufgerufenen Tagesordnungspunkt 69 diskutiert. Dann folgt Tagesordnungspunkt 42: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Deutschland-Rente – demografischer Wandel verlangt alternative Vorsorgemodelle, Drucks. 19/3371. Nach der Mittagspause beginnen wir mit Tagesordnungspunkt 43, Drucks. 19/3372.

Entschuldigt fehlen Frau Staatsministerin Lucia Puttrich ab 11:45 Uhr, Herr Abg. Jürgen Banzer ganztägig.

An Ihren Plätzen verteilt ist der Terminplan 2017.

Heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, kommt der Innenausschuss in Sitzungsraum 501 A zusammen. – Das haben wir geschafft und können in die Tagesordnung eintreten.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 35 auf:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorlage von verfassungsgemäßen und fortschrittlichen Gesetzentwürfen über das Landesamt für Verfassungsschutz und zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes – Drucks. 19/3362 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 69:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Hessen setzt Handlungsempfehlungen des NSU-Bundestags-Untersuchungsausschusses zügig um – Gesetzentwürfe über das Landesamt für Verfassungsschutz und zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungs

schutzes ebnen Weg für Neuausrichtung des Verfassungsschutzes und verbesserte parlamentarische Kontrolle – Drucks. 19/3403 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erste hat Frau Kollegin Faeser für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir hat sich am 6. April 2016 anlässlich der Gedenkfeier zu Ehren des brutal vom NSU ermordeten Halit Yozgat bei der Familie für das Versagen des Staates entschuldigt, und ich meine, das war auch angemessen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und der LINKEN)

Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben im Abschlussbericht des 1. Bundestags-Untersuchungsausschusses zum NSU einheitlich über Parteigrenzen hinweg festgestellt – ich zitiere von Seite 853 des Berichts –: „Die Analyse der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern zur rechtsterroristischen Gefahr war falsch und grob verharmlosend.“ Meine Damen und Herren, deshalb ist es in der Bundesrepublik eigentlich auch völlig unstreitig, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, und zwar auf sehr vielen Ebenen.

(Beifall bei der SPD)

Einer der wichtigsten Bereiche ist nun einmal die gesetzliche Grundlage für die Regelung des Verfassungsschutzes. Hierzu müssen wir leider feststellen, dass in Hessen noch immer kein Entwurf vorliegt. Deshalb fordern wir Sie heute auf, endlich etwas Rechtskonformes vorzulegen, statt Anträge zu stellen, in denen Sie von „zügiger“ Bearbeitung reden – seit 2014 ist hier nichts passiert.

(Beifall bei der SPD)

In allen anderen Bundesländern und im Deutschen Bundestag ist schon sehr viel an Änderungen passiert, insbesondere auch was die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle betrifft. Aber hier in Hessen warten wir noch immer. Hier gibt es ein interessantes Vorgehen auch des Innenministers: Im Oktober 2014 haben wir Gesetzentwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt bekommen – übrigens gemeinsam mit den Sprechern der Fraktionen. Die wurden dann in die Expertenkommission übergeleitet. Bis heute hat aber der Landtag noch keine Gesetzentwürfe gesehen, auch die damals vorgestellten nicht.

(Günter Rudolph (SPD): Neuer Stil!)

Das ist ein sehr seltsames Verhalten, die Gesetzgebungsebene überhaupt nicht einzubeziehen. Insofern ist seitdem nichts passiert.

Ich muss sagen, offensichtlich waren es die Gesetzentwürfe aber auch nicht wert, in das Haus zu kommen; denn die Expertenkommission, die parteiübergreifend besetzt war, hat in ihrer Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen des Innenministers wie folgt ausgeführt – ich zitiere den ersten Satz der Stellungnahme der Expertenkommission zu den beiden der Öffentlichkeit vorgestellten Gesetzentwürfen –:

Der Entwurf für ein Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz …

ist in der vorgelegten Fassung nicht geeignet, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages umzusetzen.

(Beifall bei der SPD – Günter Rudolph (SPD): In die Tonne!)

Kritisiert wird insbesondere, dass Hessen Sonderwege beschreiten möchte, obwohl der Bundestags-Untersuchungsausschuss gerade die Schaffung von einheitlichen Standards eingefordert hat und Länderegoismen zurückdrängen möchte. Die Kommission hat aber auch Bedenken gegen die regelungstechnische Ausgestaltung der Vorschriften. Die Einwände betreffen sowohl formale Aspekte als auch die Gestaltung der Normen, aber auch grundlegende inhaltliche Fragen, die Beachtung von Grundrechten. – Kurz, die Expertenkommission hat die Gesetzentwürfe für verfassungswidrig erklärt.

(Beifall bei der SPD – Ministerpräsident Volker Bouffier unterhält sich.)

Herr Ministerpräsident, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie in dieser wichtigen Frage zuhören würden. Es stört etwas, wenn man hinter einem dauernd Gespräche hört.

(Beifall bei der SPD)

Ich denke, in diesem wesentlichen Bereich sollten Sie, Herr Ministerpräsident, Ihren Innenminister dazu auffordern, schnell zu handeln; denn es besteht Handlungsbedarf. Wir wollen einen modernen Gesetzentwurf, und ich denke, angesichts der terroristischen Bedrohungslage ist es mehr als wichtig in diesem sensiblen Bereich, wo permanent in Grundrechte eingegriffen wird, dass wir dort ordentliche gesetzliche Grundlagen haben, die verfassungsgemäß sind und den Handlungsempfehlungen des Deutschen Bundestages, aber auch der hessischen Expertenkommission entsprechen.

Meine Damen und Herren, die Handlungsempfehlungen des Deutschen Bundestages stammen immerhin schon aus dem Jahr 2013, und wir haben immer noch keinen Gesetzentwurf vorliegen. Deswegen besteht hier dringender Handlungsbedarf. Ich möchte Ihnen kurz aufführen, in welchen Bereichen.