Zur Tagesordnung. Noch offen sind die Punkte 13 bis 28, 30 und 31, 33 bis 35, 41, 43 bis 47, 49, 51 und 53 bis 55.
ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Aufklärung und Verantwortung statt weiterer Vertuschungen im NSU-Komplex, Drucks. 19/ 1681. Die Dringlichkeit wird bejaht? – Jawohl. Dann wird dies Tagesordnungspunkt 54, und wir können nach Tagesordnungspunkt 43, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, den Dringlichen Entschließungsantrag aufrufen und abstimmen.
Dann ist eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gewalt verherrlichende „Aufreiß-Seminare“ verhindern, Drucks. 19/1682. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ja. Dann wird das Tagesordnungspunkt 55. Redezeit: fünf Minuten je Fraktion.
Weiterhin eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend neueste Enthüllungen bezüglich des NSU-Komplexes, Drucks. 19/1685. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Dann wird das Tagesordnungspunkt 56. Auch ihn können wir nach Tagesordnungspunkt 43, der Aktuellen Stunde, aufrufen und ohne Aussprache abstimmen.
Dann ist noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Aufklärung des NSU-Komplexes hat Priorität – Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses nach Kräften unterstützen, Drucks. 19/1686. – Die Dringlichkeit wird auch bejaht. Er wird dann Tagesordnungspunkt 57 und kann auch nach Tagesordnungspunkt 43, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden.
Zum Ablauf der Sitzung. Wir tagen heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von einer Stunde. Wir beginnen mit den Anträgen für die Aktuellen Stunden, fünf Minuten je Fraktion. Danach kommen die Entschließungsanträge ohne Aussprache und werden sofort abgestimmt. Nach Tagesordnungspunkt 44 wird Tagesordnungspunkt 51, auch ein Entschließungsantrag zum Thema, ohne Aussprache aufgerufen und sofort abgestimmt. Nach der Aktuellen Stunde fahren wir mit Tagesordnungspunkt 35 fort.
Meine Damen und Herren, dann haben wir vom Sport eine kurze Meldung. Der letzte hessische Teilnehmer im DFBPokal ist gestern leider ausgeschieden. Die Offenbacher Kickers haben 0 : 2 gegen Borussia Mönchengladbach verloren. Aber es ist keine Schande, gegen einen führenden Bundesligisten nach großem Kampf zu verlieren. Ich glaube, das sollten wir auch einmal festhalten.
Die Kickers haben sich achtbar geschlagen. Ich gratuliere den Kickers von hier aus zu dieser hervorragenden Leistung. – Horst Klee, auch wenn du kritisch schaust: Wir machen das bei allen hessischen Vereinen. Wenn sie gut gespielt haben, gratulieren wir. Bei der Eintracht, beim FSV, bei Darmstadt, bei Wehen,
Es fehlen heute entschuldigt der Ministerpräsident ab 14 Uhr, Frau Staatsministerin Puttrich ganztägig, Frau Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann ganztägig, Staatsminister Al-Wazir ab 13:30 Uhr und Frau Staatsministerin Priska Hinz ab 15:30 Uhr. Es sind weiter entschuldigt die Frau Abg. Nicola Beer und der Abg. Dieter Franz. Haben wir sonst noch irgendetwas zur Entschuldigungslage?
Clemens Reif ist da, das halten wir im Protokoll fest. Dann könnten wir mit der Tagesordnung beginnen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (NSU-Mord in Kassel – Taten statt Worte! Hes- sens Ministerpräsident Bouffier muss endlich lückenlos aufklären) – Drucks. 19/1658 –
Nach dieser Aktuellen Stunde gehen wir in die Abstimmung der Anträge. – Es beginnt Frau Kollegin Nancy Faeser, SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der am 21. Februar bekannt gewordenen ungeheuerlichen neuen Vorwürfe gegen das Landesamt für Verfassungsschutz und der Reaktion des Ministerpräsidenten darauf erscheint die Debatte heute mehr als notwendig;
denn es steht nicht mehr nur im Raum, dass der hessische Verfassungsschutz damals, 2006, polizeiliche Ermittlungen behindert haben könnte, sondern auch, dass möglicherweise hessische Beamte vor dem Mordanschlag auf Halit Yozgat davon schon Kenntnis gehabt haben könnten.
Es wäre ein unvorstellbarer Skandal, wenn ein Mitarbeiter des Landes Hessen vor der Tat das gewusst haben sollte und es gegebenenfalls hätte verhindert werden können.
Wir wissen dies von den Nebenklägern beim OLG München, die bislang noch nicht abgehörte Überwachungsprotokolle mitprotokolliert haben. In diesen Protokollen ist z. B. der damalige Geheimschutzbeauftragte des Landes Hessen zu hören, der zum Verfassungsschützer Andreas T., der damals zur Tatzeit am Tatort war, sagte:
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Wie uns außerdem am Montag der sachverständige Journalist Dirk Laabs im Untersuchungsausschuss berichtet hat, waren die damaligen Telefonate zwischen den Beamten auch im Ton völlig unangemessen. Da sagt z. B. der eine Verfassungsschützer zum anderen über den Mord an Halit Yozgat, dass da jemand „umgedaddelt“ worden sei.
Das ist an Zynismus kaum noch zu überbieten. Das ist mehr als empörend. Da fragt man sich in der Tat: Wer schützt denn hier die Verfassung in Hessen?
Im Übrigen frage ich auch, wo denn eigentlich die Empörung bleibt. Darüber müsste man sich auch einmal dieser Tage Gedanken machen. Darüber hinaus ist am 21. Februar bekannt geworden, dass sich der damalige Innenminister Volker Bouffier 2006 nicht nur ins laufende Disziplinarverfahren gegen den Verfassungsschützer Andreas T. eingemischt hat, sondern selbst darauf hingewirkt hat, dass der Verfassungsschützer weiterhin seine Bezüge erhält.
Meine Damen und Herren, der Verfassungsschützer stand damals unter Tatverdacht, einen Mord begangen zu haben. Es wurde gegen ihn wegen Mord ermittelt. Und es gab Straftaten, wegen derer er damals überführt wurde, nämlich wegen des Besitzes von Waffen und von Drogen.
Und in diesem Moment stellt sich ein amtierender Innenminister vor einen Beamten des mittleren Dienstes und sorgt selbst dafür, dass die Bezüge weiter gezahlt werden. Meine Damen und Herren, wie zynisch ist das denn vor dem Hintergrund, dass hier Polizeibeamte jahrelang ins Disziplinarverfahren geschickt wurden, ohne Bezüge zu erhalten? Wo kommt denn hier plötzlich die Fürsorge her?
Ja, da stehen Vorwürfe im Raum. Gibt es denn etwas zu verbergen? Wieso sollte sonst so fürsorglich mit diesem Mitarbeiter umgegangen worden sein? Wo bleibt die Distanzierung der Landesregierung von einem solchen Beamten, bei dem es um schwerwiegende Vorwürfe geht?
Sehr seltsam in diesem Zusammenhang ist übrigens das, was die „Hessenschau“ am Montagabend dankenswerterweise berichtet hat. Sie haben bei dem damaligen V-Mann Benjamin G. – das war der V-Mann aus der rechtsextremen Szene in Kassel, der von Verfassungsschützern geführt wurde – geklingelt. Er hat aber nicht aufgemacht. Stattdessen war die Polizei innerhalb von zwei Minuten dort.
Herr Innenminister, ich frage Sie: Schützen Sie einen bekannten Rechtsextremen aus Kassel? Warum wirft denn überhaupt der gesamte Umgang der Landesregierung mit dem V-Mann Fragen auf? Wieso erhielt dieser V-Mann, der ein wichtiger Zeuge in dem Mordprozess war, jetzt kürzlich vor dem Oberlandesgericht einen Zeugenbeistand, den das Land Hessen bezahlt hat? Warum hatte er eigentlich nur eine beschränkte Aussagegenehmigung?
Auf all diese Fragen haben wir bislang keine Antworten. Warum gibt es überhaupt so ein Aufheben um diesen Mann? Denn uns wurde bislang im Untersuchungsausschuss immer gesagt, dass er eigentlich in der rechtsextremen Szene keine große Rolle spielt.