Christian Herrgott
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich berichte aus dem Ausschuss über das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes.
Der Gesetzentwurf wurde in der 143. Plenarsitzung am 28. März 2019 federführend an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in fünf Sitzungen umfassend beraten.
Im federführenden Ausschuss hat ein erstes Anhörungsverfahren sowohl mündlich am 6. Juni 2019 als auch schriftlich stattgefunden. Es wurde ein ergänzendes weiteres schriftliches Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen durchgeführt und es wurden 37 Anzuhörende im Rahmen der drei Anhörungsverfahren angeschrieben. Insgesamt gingen 31 Zuschriften zu den drei Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf ein, einschließlich der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer OnlineDiskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags.
Vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurden folgende Änderungen mehrheitlich beschlossen bzw. zu folgenden Schwerpunkten beraten und entschieden:
Die Einschränkung des Betretungsrechts von Teilen der freien Natur für jedermann zum Schutz von Nist-, Brut-, Aufzucht-, Ernährungs- und Zufluchtsstätten des Wildes, die Zulassung von Verbotsausnahmen im Einvernehmen mit der unteren für Tierschutz und Tierseuchen zuständigen Behörde in § 29. In § 30 werden die in der Drucksache 6/6959 vorgesehenen Neufassungen der Absätze 2 und 3 mit den Regelungen zur Treib- und Drückjagd wieder gestrichen, sodass es diesbezüglich bei den derzeit geltenden rechtlichen Regelungen verbleibt.
In § 33 wurde die erforderliche Zustimmung des für Jagd zuständigen Ausschusses des Landtags für die Liste der Tierarten aufgenommen, die dem
Jagdrecht unterfallen, sofern eine Liste erweitert und Jagdzeiten festgelegt oder diese Liste eingeschränkt werden soll.
In den §§ 39 und 56 wurde die Duldung des Überjagens von Jagdhunden auf benachbarte Jagdbezirke bei einer Anzeige von nunmehr sieben Tagen im Voraus statt im Gesetzentwurf von 48 Stunden neu geregelt.
Des Weiteren wird in § 39 geregelt, dass für den Fall, dass eine angezeigte Jagd nicht stattfindet, dann eine zusätzliche Jagd angezeigt werden kann.
In § 42 wird die Entfernung für den Abschuss wildernder Haustiere vom nächsten bewohnten Gebäude wieder reduziert und das allgemeine Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Artikel 2 bleibt im Gesetzentwurf enthalten. Weiterhin ist zu nennen die Änderung der Thüringer Jagdzeitenverordnung über Artikel 3 des Gesetzentwurfs durch Aufnahme der Nilgans als weitere Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, bei gleichzeitigem Verzicht einer Schonzeitenfestlegung für diese Tierart.
Der Antrag der Fraktion der CDU, dass der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beim Wissenschaftlichen Dienst der Landtagsverwaltung ein Gutachten zur Kompetenz der Länder beim Verbot bleihaltiger Munition, insbesondere im Jagdrecht, in Auftrag geben soll, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Wissenschaftliche Dienst wurde nunmehr seitens der CDU-Fraktion mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen des federführenden Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten am 5. September 2019 mehrheitlich angenommen. Die Protokolle der betreffenden öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen im federführenden Ausschuss sowie des mitberatenden Ausschusses liegen allen Mitgliedern des Thüringer Landtags vor.
Die Änderungsanträge der Fraktion der AfD wurden abgelehnt. Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss trotz Anwesenheit eines Abgeordneten kein Wort zur Begründung abgegeben.
Die Mehrheit der Änderungsanträge der Fraktion der CDU wurde ebenfalls abgelehnt.
Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden mehrheitlich angenommen. Die vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mehrheitlich beschlossenen Änderungen zu dem Gesetzentwurf sind der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/7713 zu entnehmen. Vielen Dank.
Lieber Herr Kobelt, wie viele Wildschweine werden denn in Thüringen mit bleihaltigem Schrot erlegt?
Kein Einziges, weil es verboten ist, mit Schrot auf Wildschweine zu schießen! Also bitte mal ein bisschen mehr Sachverstand! Kein Einziges!
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mich hat es noch mal nach vorne getrieben, weil die Zwischenfrage, die ich vorhin gestellt habe, viel über das aussagt, was wir im Ausschuss zu Fachlichkeit und fundierten wissenschaftlichen Dingen mehrfach beraten haben.
Wenn sich dann bestimmte Personen fachfremd – was ich ja jedem zugestehen möchte – hier vorn hinstellen und blanken Unsinn erzählen, dann gibt es das Bild wieder, was wir im Ausschuss teilweise hatten, wenn eben die Blinden versuchen, von der Farbe zu sprechen. Wir als CDU wollen das nicht.
Wir sind für eine fundierte Änderung des Jagdgesetzes. Es gibt viele Punkte, die angepasst werden können. Aber es gibt eine ganze Reihe von Punkten – mit unserem Änderungsantrag zollen wir dem Rechnung –, dass man die Wissenschaft und auch die jagdliche Praxis nicht außer Acht lassen kann. Deswegen werbe ich noch mal für unseren Antrag.
In dem Bewusstsein, dass diejenigen, die hier vorn gerade das Beste zum Besten gegeben haben, diesem Antrag wahrscheinlich nicht zustimmen werden, sei Ihnen gesagt: Wir sind in der vorletzten Sitzung oder vorvorletzten Sitzung des Parlaments. Wenn dieser Antrag, der hier zur Änderung des Jagdgesetzes vorgelegt wurde, heute so beschlossen wird, dann werden wir an einer Änderung des Jagdgesetzes in der kommenden Legislatur leider nicht vorbeikommen, weil wir Dinge wieder zurückdrehen und abändern müssen, die hier heute ohne
Sinn und Verstand beschlossen werden. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Berninger, heute ist zwar Ihr Geburtstag, aber es gibt an dieser Stelle trotzdem keine Geschenke von uns.
Es wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, aber Ihr Antrag ist entgegen dem, was Sie hier ausgeführt haben, eben nur ein Symbol, nichts anderes.
Was Sie hier gern machen möchten, ist mal wieder ein Thüringer Sonderweg, Sie möchten ein bisschen Außenpolitik spielen.
Das ist durchaus nachvollziehbar, dass Sie das möchten, aber es ist eben nicht zielführend. Wir sollten für Migranten jenseits des Mittelmeers eben keine neuen Anreize setzen, sich auf den gefährlichen Weg über das Meer zu begeben,
meine Damen und Herren. Wir sollten uns lediglich an die Fakten halten.
Denn auch der UNHCR stellt ohne jeden Zynismus fest, dass 2018 zehnmal weniger Menschen ihr Leben beim Versuch der Mittelmeerüberquerung aufs Spiel gesetzt haben. Starben 2016 noch 5.143 Menschen, ging die Zahl 2018 auf 2.299 Menschen zurück.
Jeder dieser 2.299 Toten ist einer zu viel, das will ich ausdrücklich betonen. Die Lösung, meine Da
men und Herren, liegt aber nicht darin, das Geschäftsmodell der Schlepper erneut zu befeuern, sondern qualifizierte, nachhaltige Lösungen zur Beseitigung der Migrationsgründe zu schaffen und nicht an Symptomen herumzudoktern.
Was wir in Thüringen brauchen, meine Damen und Herren, sind keine neuen Sonderwege, keine neuen Aufnahmeprogramme, sondern Mehranstrengungen bei der Umsetzung geltenden Rechts, insbesondere bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber, meine Damen und Herren.
Es wird Sie nicht überraschen, dass meine Fraktion diesen Antrag aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister Lauinger, wenn Sie das Thema „Resettlement“ so deutlich in den Vordergrund stellen, würde ich mich freuen, wenn wir noch einmal intensiv in die Debatte, was das Thema „Resettlement-Bedingungen verschiedener Staaten“ betrifft, eintreten würden, aber nicht heute. Wenn Sie diese Quoten hier anschauen, dann brauchen Sie nur zu unseren Freunden nach Kanada oder zu anderen gehen. Wenn Sie diese Resettlement-Bedingungen, wie sie in die Länder gegangen sind, wie sie ausgewählt haben, wer für ein Resettlement infrage kommt, wäre ich sehr überrascht, wenn dann von diesen Reihen nicht wieder der Vorwurf des Nützlichkeitsrassismus eben an diese Länder gerichtet wird.
Die Bedingungen für das Resettlement waren in den verschiedenen Bereichen so hart und liegen deutlich unter dem, was Sie hier immer als offen und frei und Sonstiges postulieren. Deswegen können wir dazu dann gern in die Debatte eintreten, aber nicht heute. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann ja die Forderung der AfD-Fraktion grundsätzlich verstehen, dass man Recht umsetzt. Das ist eine Forderung, die – denke ich – jeder Fraktion in diesem Haus grundsätzlich guttut, diese auch zu unterstützen. Aber dann kommt – wie meistens bei den Kollegen der AfD-Fraktion – wieder die Irreführung und die falsche Zuständigkeit. Hier im Thüringer Landtag sind wir nun mal nicht für das Beitreiben der Gebühren der Jobcenter zuständig, auch die Thüringer Landesregierung ist dafür nicht zuständig.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen und das können Sie auch glauben: Die kommunalen Behörden und die Jobcenter werden das Geld, so sie diese Rechtsauffassung vertreten, beitreiben. Das werden sie tun, auch wenn die rot-rot-grüne Landesregierung bis vor wenigen Jahren eine andere Rechtsauffassung vertreten hat. Die ist aber inzwischen – so hat Frau Rothe-Beinlich eben schon ausgeführt – klargestellt und Rot-Rot-Grün wird auch den Jobcentern das Geld in anderer Weise – obwohl sie eine andere Rechtsauffassung hatten – nicht erstatten. Somit wird man vor Ort, dort, wo es hingehört, Recht entsprechend umsetzen.
Und, meine Damen und Herren, in Ihrem zweiten Punkt, das Thema der Beitreibungsmaßnahmen: Auch da ist die Landesregierung leider nicht zuständig. Sie würde es wahrscheinlich auch nicht tun, aber sie ist auch trotzdem nicht zuständig. Das liegt ebenfalls in der Obhut der entsprechenden Behörden und auch das werden sie, wenn sie die Rechtsauffassung vertreten, dass ihnen dort Geld zusteht, beitreiben. Und ich kann nur allen Behörden anraten, dies auch mit aller Konsequenz und Härte beizutreiben.
Was die Beratungsangebote angeht: Wenn Sie sich mit Jobcentern und Behörden in Thüringen und auch darüber hinaus verständigt hätten, wüssten Sie, dass, sofern heute überhaupt noch irgendjemand auf die Idee käme, nach der gesamten Medienberichterstattung solch eine Bürgschaft in allen Dingen abzugeben, entsprechend beraten wird, die Rechtslage klar dargestellt wird. Und wer dann immer noch so eine Bürgschaft unterschreibt, das ist dann dessen Privatangelegenheit, meine Damen und Herren. Deswegen brauchen wir da auch keine zusätzlichen Beratungsangebote oder irgendwas. Das läuft hier ins Leere.
Wer so eine Bürgschaft eingeht, der weiß, was er tut. Das wusste er vor der Zeit von 2015 und 2016, das weiß jeder Volljährige, der in diesem Staat lebt. Denn eine Bürgschaft ist für jeden Privatmann ein
unkalkulierbares Risiko und darauf sollte man insbesondere hinweisen. Denn wer eine Bürgschaft eingeht und das unterschreibt, muss mit allen Konsequenzen daraus leben, nicht nur beim Thema des Familiennachzugs und der Anerkennung von Flüchtlingen, sondern auch bei jeder anderen Bürgschaft, die man im Leben eingeht.
Da kann ich jedem nur das Zitat meines ehemaligen BWL-Professors ans Herz legen: Für eine Bürgschaft im privaten Bereich gilt: Bürge nie! Herzlichen Dank.
Sanierung der alten Kläranlage in Pößneck
Zur Sanierung wasserwirtschaftlicher Altlasten aus DDR-Zeiten wurde im Jahr 1993 der Altlastenzweckverband Nord- und Ostthüringen gegründet. Die letzte durchzuführende Maßnahme des Verbandes ist die Sanierung der alten Kläranlage in Pößneck. Die dafür notwendigen Kosten belaufen sich derzeit auf 7,5 Millionen Euro. Die vorhandenen Eigenmittel des Altlastenzweckverbandes und der vom Freistaat Thüringen im Haushalt eingeordnete Zuschuss reichen für die Durchführung der Maßnahme bei Weitem nicht aus. Eine vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz vorgeschlagene „Light-Sanierung“ kommt aufgrund der Lage der Kläranlage im Überschwemmungsgebiet und der sich dort befindlichen Stoffe nach Deponieklasse III aus fachlich einschlägiger Sicht nicht in Frage.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum werden dem Altlastenzweckverband für die Sanierung seiner letzten Maßnahme keine ausreichenden Zuschüsse, wie bei allen anderen Sanierungen des Altlastenzweckverbandes, zur Verfügung gestellt, um die Maßnahme durchzuführen, bevor die Eigenmittel des Verbandes durch den laufenden Geschäftsbetrieb aufgezehrt sind?
2. Welche Sanierungsmaßnahmen des Altlastenzweckverbandes wurden bisher und in welcher Höhe durch Fördermittel des Landes mitfinanziert?
3. Welchen Unterschied gibt es zwischen der Sanierung der Kläranlage in Pößneck und den durch das Land in den letzten Jahren in Millionenhöhe geförderten Einzelmaßnahmen wie die mit 4,2 Millio
nen Euro sanierte Altlastenfläche der ehemaligen Kettenfabrik in Barchfeld?
Herr Staatssekretär, ist es korrekt, dass mit der vorgeschlagenen Sanierung durch das Umweltministerium, die ja unter den Beteiligten abgestimmt wurde
und nicht zu einer Einigung gekommen ist, Pößneck damit mit einer Beibehaltung der deponierten oder zu deponierenden Stoffe vor Ort die einzige Anlage wäre, wo diese Stoffe eben nicht ausgekoffert und auf eine Deponie verbracht werden?
Herr Staatssekretär, können Sie mir eine Liste zukommen lassen, bei welchen der durchgeführten Sanierungen des Altlastenzweckverbands eine Nicht-Wegverbringung, sondern eine Deponierung vor Ort durchgeführt wurde neben der Liste, die Sie mir zureichen wollen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Unbesetzte Schulleiterstelle am Orlatal-Gymnasium in Neustadt an der Orla
Die Schulleiterstelle am Orlatal-Gymnasium in Neustadt an der Orla ist seit dem 1. August 2016 unbesetzt. Die Leitung des Orlatal-Gymnasiums nimmt seitdem die stellvertretende Schulleiterin wahr. Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2472 sowie auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 6/6769 vom 5. Februar 2019 in der 140. Sitzung des Thüringer Landtags am 28. Februar 2019.
Ich frage die Landesregierung:
1. Konnte mittlerweile die Auswahlentscheidung für einen der drei Bewerber auf die Schulleiterstelle ge
troffen werden? Wenn nein, aus welchem Grund nicht?
2. Kann die Besetzung der Schulleiterstelle, wie seitens der Landesregierung beabsichtigt, zu Beginn des neuen Schuljahres 2019/2020 erfolgen?
Wann genau läuft die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab?
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Abschiebehaft ist ein wesentlicher Bestandteil des Ausreiseprozesses für diejenigen, die nicht freiwillig ausreisen wollen und alle anderen Fristen versäumt haben oder sich dem aktiv widersetzen. Der Antrag der AfD führt allerdings hier am Thema deutlich vorbei, meine Damen und Herren. Man würde nicht von Irrsinn und von übersteigerten Kosten reden.
Aber bei dem, was Sie gerade ausgeführt haben, haben Sie gesagt, der Bund hat hier gar nichts getan, das ist alles ganz schlimm. Das stimmt nicht. Ein Blick in die derzeitige parlamentarische Praxis und ins Bundesministerium des Innern würde dazu führen, dass Sie das zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hätten anschauen können, das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Dort will der Bundesinnenminister berechtigterweise einen sehr praktikablen und auch finanziell deutlich zielführenden Weg gehen, als es der AfDVorschlag hier vorschlägt, nämlich leer stehende Haftplätze für einen Zeitraum des Übergangs, bis derzeit im Bau befindliche Abschiebehaftanstalten neue Plätze vorweisen, auch normale Haftplätze in Abschiebehaftplätze umzuwidmen. Das können wir auch hier in Thüringen tun. Und wenn dieses Gesetz den Bundestag passiert hat, kann ich dem Thüringer Justizministerium nur anraten, davon Gebrauch zu machen, um eine geordnete Rückkehr auch hier besser umzusetzen.
Die AfD-Vorschläge sind an der Stelle völlig an der Sache vorbei sowohl kostentechnisch wie auch inhaltlich, meine Damen und Herren. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Unbesetzte Schulleiterstelle am Staatlichen OrlatalGymnasium in Neustadt an der Orla
Die Schulleiterstelle am Orlatal-Gymnasium in Neustadt an der Orla ist seit dem 1. August 2016 unbesetzt. Die Leitung des Orlatal-Gymnasiums nimmt seitdem die stellvertretende Schulleiterin wahr. In der Antwort zur Kleinen Anfrage 2472 in Drucksache 6/4610 vom 6. Oktober 2017 teilte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit, dass die Stelle bis Anfang 2018 besetzt sein müsste.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Besetzung der Schulleiterstelle am Orlatal-Gymnasium in Neustadt an der Orla?
2. Warum konnte diese Funktionsstelle bisher nicht besetzt werden?
3. Ist eine Besetzung der Schulleiterstelle absehbar beziehungsweise beabsichtigt die Landesregierung, diese belastende personelle Situation am OrlatalGymnasium in Neustadt an der Orla zu entspannen, und wenn ja, wann ist mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen und wie werden diese aussehen?
Frau Staatssekretärin, wann war das aktuelle Ausschreibungsverfahren, wann war da Bewerbungsschluss? Wie lange wartet das Ministerium schon auf die entsprechende Beurteilung?
Herr Staatssekretär, welche Ausländerbehörde war für diesen Fall konkret zuständig? Und ich habe dann noch eine zweite Frage.
Welcher Zeitraum der Verurteilung wurde durch die betreffende Person im Justizvollzug abgesessen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag „Straffällige ausländische Intensivtäter, Gefährder und Integrationsverweigerer konsequent abschieben“ ist schon etwas älter. Wir kommen heute vernünftigerweise dazu, diesen Tagesordnungspunkt endlich abzuarbeiten.
Ich hätte mir schon gewünscht, dass die Landesregierung die Chance nutzt, die Fragen, die unter Punkt 1 formuliert sind, in einer Unterrichtung einmal ausführlich dar- und klarzustellen, denn was wir bisher im Innen- und im Justizausschuss dazu erlebt haben, ist ein klares Kommunikationsversagen. Denn die Zahlen, die uns zu diesen Punkten teilweise vorliegen, sind – je nachdem, welche Quelle man nimmt, alles offizielle Regierungsquellen – zum Teil über 100 Prozent auseinanderliegend. Da hätte es sich schon gehört, heute einmal diese Zahlen auch hier im Parlament klarzustellen.
Aber es zeigt vielleicht auch – dass diese Zahlen so weit auseinanderliegen –, dass das notwendig ist, was wir unter unserem Punkt 2 sehr klar fordern, nämlich eine Konzentration dieser Aufgaben und der entsprechenden Informationen. Deshalb, meine Damen und Herren, fordern wir die Einrichtung eines Sonderstabs beim Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, nicht nur anlassbe
zogen wie jetzt gerade, wenn mal wieder Zahlen nicht zusammenpassen oder bestimmte Dinge in Thüringen vorfallen, sondern dauerhaft, um diese Aufgaben entsprechend hier zu lösen, einen Sonderstab, der mit dem Landeskriminalamt, mit den Staatsanwaltschaften und mit den für Abschiebung zuständigen Behörden intensiv zusammenarbeitet. Denn, meine Damen und Herren, das Ziel, das wir, denke ich, alle verfolgen sollten, ist die Rückführung von ausländischen Intensivtätern, Schwerverbrechern, islamistischen Gefährdern und hartnäckigen Integrationsverweigerern. Diese Rückführung zu beschleunigen und umzusetzen, dafür müssen in intensiver Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden mögliche Abschiebehindernisse beseitigt werden, um die nationale Kraftanstrengung der Abschiebung auch umzusetzen.
Bevor wieder das Lamento kommt, man möchte hier in Grundrechte eingreifen oder Ähnliches: Genau in den Antrag reinschauen! Das möchten wir nicht. Wir möchten, dass das, was Recht und Gesetz ist und in diesem Land gilt, auch klar und zügig umgesetzt wird. Das erwarten wir nicht nur als Parlamentarier, sondern das erwarten vor allen Dingen auch die Bürgerinnen und Bürger. Da haben wir in Thüringen noch eine gehörige Anzahl an Hausaufgaben zu leisten.
Meine Damen und Herren, die kleine Gruppe oder – sagen wir auch sehr deutlich – die kleine Gruppe von Intensivtätern, Schwerverbrechern und islamistischen Gefährdern in der großen Masse von Migranten, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, ist eine kleine Gruppe, aber eine Gruppe, der nicht nur durch uns, sondern auch durch die Medien und die Öffentlichkeit eine besondere Aufmerksamkeit zukommt. Eben diese kleine Gruppe ist es, die eine besondere negative Wirkung für die Mehrheit der bei uns auf Zeit lebenden friedlichen Migranten – nicht nur in Thüringen, auch in Deutschland – ist. Denn diese kleine Gruppe vergiftet das Klima und die positiven Dinge, die von der Mehrheit der zu uns Gekommenen ausgehen, treten da in den Hintergrund. Meine Damen und Herren, es ist nämlich unseren Bürgern nicht zu erklären, dass die rechtlichen Mittel, die alle bestehen und uns für die ausländischen Intensiv- und Mehrfachtäter auch zur Verfügung stehen, nicht bis zum letzten Millimeter in Thüringen zügig ausgenutzt und umgesetzt werden, um letztendlich eine Abschiebung zu vollziehen und vernünftig vorzubereiten. Als positives Beispiel können wir Baden-Württemberg anführen, die bereits Anfang 2018 ein erfolgreiches Modell, diesen Sonderstab, gestartet haben und damit sehr gut unterwegs sind. Denn die
Kollegen in Baden-Württemberg haben erkannt, dass man hier die Aufgaben und die Befugnisse konzentrieren muss, um bisher bestehendes Recht einfach umzusetzen.
Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns auch hier in Thüringen doch einmal unseren Nachholbedarf aufholen. Dafür müssen wir keine Gesetze ändern, dafür müssen wir nichts beschneiden oder jemandem in irgendwelche Rechte eingreifen, sondern wir müssen lediglich das tun, was uns der Gesetzgeber bisher vorgibt, aber wir müssen es klar tun und mit entsprechendem Nachdruck. Deshalb werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag und hoffe natürlich, dass uns die Fragen, die wir unter dem Punkt 1 gestellt haben, vielleicht nachher, wenn die Regierung redet, noch einmal erläutert werden, und ich hoffe inständig, dass wir dann nicht die dritten Zahlenreihen hören, die zu den anderen beiden, die wir schon haben, auch wieder nicht passen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Kollegin Berninger, es ist ja sehr löblich, dass Sie jetzt hier über weitaus mehr als 5 Minuten die mehr als zehn Initiativen unserer CDU-Fraktion hier noch mal Revue passieren ließen. Das zeigt, wie sehr wir uns um dieses Thema kümmern und wie sehr wir auch nicht müde werden, das Thema immer wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Darin lassen wir uns auch nicht beirren. Keine Sorge, ich werde auch das nächste Mal nicht bei Ihnen vorher einen Antrag einreichen, ob wir zu diesem Thema etwas machen wollen. Als gute demokratische Fraktion in diesem Parlament leben wir Demokratie und stellen die Anträge für die Themen, die uns wichtig erscheinen und die in der Bevölkerung wichtig sind.
Liebe Frau Berninger, Sie haben gesagt, die Zahlen, die wir abfragen, sind alles irrelevante Zahlen, es ist zu viel und zu schlimm.
Ich erinnere mich an die Debatte in diesem Haus während dieser Sitzung, wo wir sehr lange über Transparenz, über Informationen debattiert haben.
Ich kann mich erinnern, dass die Kollegen, gerade aus den rot-rot-grünen Fraktionen, hier das Hohelied auf Transparenz gesungen haben. Das ist alles richtig, das ist alles in Ordnung. Aber dann gestehen Sie doch bitte allen Fraktionen auch diese Transparenz zu und diese Freiheit, diese Informationen, die wir abfragen, auch zu bekommen.
Machen Sie das nicht verächtlich, indem Sie sagen: Das ist alles Unsinn was...
Bitte?
Frau Präsidentin, Frau Kollegin Berninger kann ja gern noch mal vorkommen. Da kann sie das auch noch einmal entsprechend ausführen. Den Vorwurf, wir würden hier Stimmung machen, weise ich explizit zurück. Wir machen hier keine Stimmung, sondern wir sprechen wichtige Themen an, aber nicht wie die Kollegen von der AfD, die einfach plakativ Bundes- und Landesrecht miteinander vermischen, Aufenthaltsrecht und Gastrecht und verschiedene Dinge hier miteinander in einem Topf verrühren, sondern wir machen das fundiert. Sie müssen sich schon entscheiden, Kollege Henke, ob Sie sagen, wir hätten einen Antrag schlecht von Ihnen abgeschrieben und hinterher diesen Antrag, den wir angeblich nur schlecht von Ihnen abgeschrieben hätten, dann als puren Populismus zu bezeichnen. Also, entweder sind Sie selbst Populisten, wenn wir den abgeschrieben hätten, oder Sie müssen sich dafür entscheiden, was Sie hier sagen.
Wenn wir es konsequent zu Ende denken, weil wir den eben nicht abgeschrieben haben, müssen wir uns diesem Vorwurf nicht aussetzen. Aber, Kollege Henke, das offenbart viel von der Denkweise in Ihrer Fraktion. Seien Sie sicher, wir werden uns als CDU-Fraktion weiter um diese Themen hier in Thüringen kümmern. Wir werden weiter den Finger in die Wunde legen und wir werden uns unabhängig von irgendwelchen Legislaturen, Wahlterminen oder Sonstigem um die Probleme der Menschen in Thüringen kümmern und die immer wieder aufrufen und uns nicht das Wort verbieten lassen, weder von rechts noch von links in diesem Hohen Haus. Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind ja doch noch einige zum Integrationsgesetz dageblieben – herzlichen Dank. Für dieses wichtige Thema ist es auch gut, dass wir noch zahlreich anwesend sind, auch wenn wir schon am heutigen Tage ein bisschen fortgeschritten sind. Dennoch ist es ein wichtiger Punkt, denn, meine Damen und Herren, im Jahr 2018 lebten in Thüringen circa 100.000 Migranten und davon circa 30.000 Schutzsuchende. Ein Teil dieser Menschen wird nach dem Abschluss ihrer Verfahren für eine gewisse Zeit bei uns bleiben, so viel ist sicher. Für diesen Zeitraum gilt es, jene Menschen so gut wie möglich zu integrieren, um ein geordnetes Zusammenleben und eine aktive Teilhabe hier in Thüringen für diese Menschen zu ermöglichen und dies auch zu gestalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesintegrationsgesetz von Juli 2016 hat als Grundlage einen wesentlichen Beitrag zur verbesserten Integration in Deutschland und auch in Thüringen geleistet. Aber Thüringen kann auf diesem Gebiet deutlich mehr.
Deswegen hat die CDU-Fraktion nach intensiver Diskussion und langer Beratung und Anhörung diesen Gesetzentwurf des Landesintegrationsgesetzes vorgelegt, denn, meine Damen und Herren, wir sind der Ansicht, dass Integration klarer Regeln und damit einer gesetzlichen Verankerung bedarf. Bleibeberechtigte sollen die deutsche Sprache lernen, un
ser Wertesystem kennen und anerkennen und sich aktiv in unsere Gesellschaft einbringen.
Kollegin Berninger, entweder Sie reden so laut, dass ich den Zwischenruf höre, dann kann ich darauf reagieren, oder Sie verschieben es nachher in Ihren Redezeitraum, dann komme ich gern noch einmal vor und beantworte das.
Mit dem Instrument der Integrationsvereinbarung werden die Rechte und Pflichten klar definiert und Forderungen auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Gleichzeitig wird aber klargestellt, dass jede ehrliche Integrationsbemühung belohnt wird, Integrationsverweigerung aber ebenso sanktioniert wird.
Meine Damen und Herren, Migranten, die nicht das Sprachniveau A 2 erfüllen, sind in besonderer Weise integrationsbedürftig und sollen auch besonders Integrationsförderung
erhalten. Wir wollen Migranten zusätzlich unterstützen, Bildungslücken zu schließen. Migranten sollen die in Thüringen herrschenden Sitten und Umgangsformen kennenlernen,
sie sollen unsere Werte akzeptieren, insbesondere die Selbstverständlichkeit der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Was die herrschenden Sitten und Normen in unserem Land sind, verehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir ja gern noch mal in der Beratung zu dem Gesetz vertiefen. Ich freue mich schon darauf. Selbstverständlichkeiten wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau brauchen wir – glaube ich – nicht diskutieren, aber gern können wir auch darüber noch mal sprechen, wenn der Bedarf besteht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bürgerschaftliches Engagement von Migranten ist die beste Form der Integration. Deshalb soll das Land dieses Engagement, wo es besteht, noch besser unterstützen und animieren. Wichtiges Element für die gelingende Integration ist aber als allererstes der Spracherwerb. Das Land soll künftig Migranten in den ersten sechs Jahren unterstützen, nach ihrer Einreise die deutsche Sprache zügig zu erlernen, aber wir wissen, dass für einige diese sechs Jahre nicht ausreichen werden. Für diese Gruppe soll auch nach den sechs Jahren der Spracherwerb noch gefördert werden, um sich hier in Deutschland
auch klar artikulieren und verständigen zu können. Wer aber ohne ausreichende Entschuldigung an einer dieser staatlich geförderten Maßnahmen nicht teilnimmt und ihr fernbleibt, kann künftig zur angemessenen Kostenerstattung herangezogen werden. Bisher blieb dieses Fernbleiben folgenlos. Wir folgen hier ganz klar dem Grundsatz des Förderns und Forderns. Wir stellen Sprachangebote zur Verfügung, aber wenn diese nicht angenommen werden, obwohl sie verbindlich vereinbart wurden, muss es auch Sanktionen geben, wenn dies nicht der Fall ist.
Die vorschulische Sprachförderung muss intensiviert werden, meine Damen und Herren, und im Rahmen der frühkindlichen Bildung sollen alle Kinder – nicht nur die Migranten, sondern alle Kinder – die zentralen Elemente unserer abendländischen Kultur in Thüringen erfahren und kennenlernen.
Ja, der Herrgott trägt das hier vor und auch das ist ein wichtiges Element unserer abendländischen Kultur, Kollege Kuschel.
Das können wir noch mal ausklamüsern.
Ein kleiner Unterschied, da haben Sie vollkommen recht! Dennoch gehört der Herrgott ganz klar zu Thüringen.
Ach, Level. Gut. Ich freue mich schon, wenn Sie sich dann auch in der Diskussion mit beteiligen, Kollege Kuschel. Das wird bestimmt sehr interessant.
Meine Damen und Herren, im Bereich der Schule sieht das Integrationsgesetz vor, dass wir Vorschaltklassen einführen für Schüler, die das Sprachniveau A 2 nicht erreichen. Denn für uns ist klar, dass es erst des Spracherwerbs bedarf, bevor die vollständige Integration in die Schule auch gelingen kann. Deswegen sehen wir Vorschaltklassen in diesem Gesetzentwurf vor, die wir in Thüringen dann auch umsetzen wollen.
Im Rahmen der Ausbildung ist es das Ziel, die Integration in den Arbeitsmarkt über unser duales Ausbildungssystem noch besser zu organisieren und umzusetzen. Hier gibt es bereits einige Ansätze. Aber die Zahlen und die Erfolgs- und Abschlus
szahlen stimmen uns hier nur ein wenig freudig, denn sie sind anhand der Masse der Migranten leider noch viel, viel zu gering. Hier müssen wir nachbessern und hier soll das Land künftig besser unterstützen.
Der Gesetzentwurf folgt zwei wesentlichen Grundsätzen, nämlich dass es Landesleistungen nur bei einem klaren Identitätsnachweis gibt. Wer bei der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt, der soll auch künftig keine Landesleistungen in Thüringen erhalten. Und, meine Damen und Herren, wer unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt, kann zu einem Grundkurs zur Vermittlung dieser Werte künftig verpflichtet werden.
Lehnt er dies ab oder behindert er dessen Durchführung, so kann die entsprechende Person auch mit einer Geldbuße belegt werden, denn eine Ablehnung, ein klares Agieren gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist für uns in Thüringen nicht hinnehmbar.
Meine Damen und Herren, neben den inhaltlichen Festlegungen zur Integration soll das Integrationsgesetz auch institutionell begleitet werden. Dazu sieht es einen Integrationsbeauftragten und einen Landesintegrationsrat vor. Der Integrationsbeauftragte soll in seiner Amtszeit an die Wahlperiode unseres Landtags angepasst werden und er soll künftig ressortübergreifend tätig sein. Neben der Förderung der Teilhabe von Migranten in Thüringen soll er auch für die Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung eines klaren Landesintegrationskonzepts zuständig sein. Er soll auch alle zwei Jahre Bericht über die Integrations- und Zuwanderungslage in einem Integrations- und Zuwanderungsbericht hier in diesem Parlament erstatten. Der Landesintegrationsrat arbeitet konfessionell, verbandspolitisch und parteipolitisch unabhängig. Die Mitglieder werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Landtag gewählt.
Ich weiß gar nicht, warum da gelacht wird. Einen Teil dieser Mitglieder finden Sie heute schon in der Härtefallkommission. Also müssten Sie über diese Kommission genauso lachen, Frau Kollegin Berninger. Das ist, glaube ich, der Kommission nicht angemessen.
Meine Damen und Herren, der Landesintegrationsrat berät und unterstützt die Integrationsbeauftragten in integrationspolitischen Fragen und soll das Integrationsgesetz bei Bedarf mit weiterentwickeln.
Meine Damen und Herren, das Landesintegrationsgesetz umfasst Regelungen zur Integration in der Kompetenz des Landes Thüringen. Die sind deutlich begrenzt – das wissen wir alle –, aber dennoch ist es nicht unmöglich, auch hier einen ganz klaren Punkt zu setzen. Das Gesetz ist aus unserer Sicht notwendig, weil wir verbindliche Rahmenbedingungen für die Integration von Migranten, die eine längere Zeit bei uns bleiben, benötigen. Es folgt stringent den Grundsätzen des Förderns und Forderns. Ich freu mich auf die inhaltliche Diskussion im Ausschuss, meine Damen und Herren, und beantrage daher die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jetzt treibt es mich doch noch mal vor. Herr Minister, Sie müssen sich schon entscheiden: Entweder ist das Integrationskonzept, was Sie haben, das Nonplusultra, wie es die Vorredner bereits gelobt haben, oder Sie wollen jetzt noch was Richtiges machen, wenn Sie es dann irgendwann noch mal evaluieren. Also entweder ist es gerade schon total super und wir brauchen gar kein Integrationsgesetz oder es wird noch mal ein richtiges Integra
tionsgesetz oder richtiges Integrationskonzept – Sie haben ja gerade verschiedene Begriffe dazu verwendet – hier noch mal aufgerufen. Ich bin schon sehr interessiert, wie das werden wird. Das können wir dann wahrscheinlich aus der Opposition Ihrerseits heraus in der nächsten Legislatur sicherlich gern diskutieren.
Ich will Ihnen abgesehen davon aber noch mal den Grundsatz erklären, weil ich das heute zum Integrationsgesetz nicht noch mal gemacht habe, hier vorn aber schon des Öfteren ausgeführt habe. Ich will es gern noch mal deutlich machen. Wir verstehen Integration für die Menschen, die eine Bleibeperspektive auf Zeit in Thüringen haben, auch auf längere Zeit, je nachdem, was sie für einen Status haben, auf die wir die Integrationsanstrengungen konzentrieren müssen. Diejenigen, die keine Bleibebeperspektive haben und nur in einem Status der Duldung sind, müssen wir in unserem Konzept, in den Ankerzentren sehr zügig entscheiden
und sehr zügig wieder in ihre Heimatländer zurückführen. Teilhabe ist für diese Personengruppen nicht notwendig. Es ist nicht notwendig, es ist nicht vorgesehen, wir müssen sie nicht integrieren, weil sie sehr zügig wieder zurückgehen.
Auch wenn wir die Duldungshindernisse – Sie haben über die 3.000 Menschen gesprochen – zügig überprüfen und wenn das etwas intensiver überprüft werden würde, dann – bin ich mir sehr sicher – können wir dort auch eine ganze Reihe Punkte finden, wo Hindernisse beseitigt werden können. Wenn die Kollegen im Bundesrat dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten endlich zustimmen würden, hätten wir auch dort eine sehr beschleunigte Rückführung
für einige dieser Menschen, die nur einen Duldungsstatus bei uns haben.
Das Thema der Fachkräfte, Herr Minister, unterscheidet sich grundsätzlich von denjenigen, die über Asyl- oder Flüchtlingsstatus zu uns gekommen sind. Ich erkenne an, dass diejenigen, die ein Bleiberecht hier haben, natürlich zügig in den Arbeitsmarkt überführt werden sollen. Das sagen ja unser Integrationskonzept und -gesetz auch klar aus. Aber zu denken, dass diese Menschen, die auf Zeit zu uns gekommen sind und nicht aufgrund ihrer Voraussetzungen, ihrer Bildungsvoraussetzungen
oder sonst irgendetwas, hierhergekommen sind, sondern die aufgrund von Flucht und Asyl zu uns gekommen sind, hier die Fachkräftebedarfe der Zukunft ersetzen können, ist eine Schimäre. Das ist völlig falsch und abwegig. Wir haben einige von ihnen inzwischen in den Arbeitsmarkt überführen können, Sie kennen alle die Zahlen, im unteren dreistelligen Bereich, das ist nett, das habe ich auch schon gesagt, und das ist sicherlich auch ein richtiger Ansatz, aber das wird unser Fachkräfteproblem der Zehntausenden freien Stellen in Thüringen weder lösen noch beheben, noch lindern. Es ist ein kleiner Ansatz, ein kleiner Anreiz, der wichtig und notwendig ist, dass jeder, der zu uns kommt, hier eine Zeit lang bleiben darf und sein eigenes Geld, seinen eigenen Lebensunterhalt verdient. Das ist richtig und wichtig, aber er wird unsere Fachkräfteprobleme nicht lösen. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung das Fachkräftezuwanderungsgesetz auf den Weg gebracht hat für die Menschen, die diese Fachkräfteprobleme lösen sollen, weil sie zu uns kommen, um hier zu arbeiten, um hier eine gesellschaftliche Arbeitsleistung zu erbringen, mit den Voraussetzungen zu einem Arbeitsmarkt kommen, und die diese Voraussetzungen mitbringen und nicht aufgrund von Flucht und Asyl zu uns kommen, sondern weil sie hier arbeiten wollen.
Das ist eine völlig andere Thematik, ein völlig anderer Rechtskreis. Deswegen so zu tun, als ob die Migranten, die zu uns aufgrund von Flucht und Asyl gekommen sind, diese Arbeitskräftethematiken lösen werden, ist grundweg falsch.
Das miteinander zu vermischen, ist der völlig falsche Ansatz. Wenn Sie Herrn Lauinger richtig zugehört haben, er hat das so deutlich in seinen Eingangsworten gesagt.
Selbst wenn wir alle, die bildungsfähig wären und sind, in den nächsten Jahren für die Zeit, wo sie hier sind, ausbilden, dann sind wir immer noch im unteren vierstelligen Bereich, wenn überhaupt. Das wird unsere Fachkräfteprobleme nicht lösen und auch nicht lindern.
Es ist ein kleiner wichtiger Beitrag, nichts anderes. Das will ich für die CDU-Fraktion noch mal deutlich sagen. Wir erkennen das an, aber es ist ein völliger
Unterschied zu der Thematik „Fachkräftezuwanderung“, die wir über das Fachkräftezuwanderungsgesetz im Bund regeln wollen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Helmerich, ich kann nur raten, dass Sie sich das nächste Mal, wenn Sie ein Migrations- und auch Justizthema bekommen, vielleicht mit Kollegen Hartung kurzschließen, auch was die inhaltlichen Punkte betrifft. Sie waren ja selbst im Justizausschuss anwesend, zumindest körperlich, dem Vernehmen nach,
als wir verschiedene Dinge besprochen haben, die keine Einzelfälle sind, worauf ich gleich noch mal rekurrieren werde. Wir haben ja nicht nur zehn Minuten, sondern wir haben weit über eine Stunde darüber gesprochen mit den Kollegen aus den Land
kreisen, die nicht nur ein, zwei Einzelfälle geschildert haben, sondern eine ganze Bandbreite von Fällen, wo es Defizite gibt und wo aus ihrer Sicht Defizite bestehen. Das hier als ein paar Einzelfälle abzukanzeln, die man hochstilisiert, um den Menschen Angst zu machen, das ist überhaupt nicht der Inhalt des Antrags. Wir wollen auch nicht irgendwelche Gesetze ändern. Wenn Sie den Antrag der CDU-Fraktion ausreichend gelesen hätten, würden Sie feststellen, dass wir auf bestehende Gesetze abheben, die einfach nur im tatsächlichen Verwaltungshandeln umgesetzt werden sollen. Wir wollen keine Gesetze ändern; das steht nirgendwo in dem Antrag drin, dass wir die Landesregierung auffordern, irgendein Gesetz zu ändern oder Ähnliches. Wenn ich es übersehen habe, dann zeigen Sie es mir bitte. Sondern wir wollen lediglich, dass die Dinge, die im Gesetz bereits stehen und zu Recht da stehen, auch ordentlich umgesetzt werden.
Zum Antrag der Kollegen der AfD-Fraktion sage ich im Anschluss noch mal was, der geht ja deutlich weiter. Neben dem, was man von uns abgeschrieben hat, hat man da noch ein paar andere Sachen aus alten Versatzstücken zusammenkopiert. Kollege Henke, auch in der Begründung: Ich weiß nicht, wenn der Referent die Schublade aufmacht und den üblichen Asylbegründungstext rauszieht – einfach das nächste Mal ein paar Punkte mehr ändern, damit es auch originell klingt, und nicht nur den gleichen Text wie immer vorlesen.
Denn wir hören auch ab und zu mal zu – auch wenn die AfD hier vorn spricht, hören wir zu –, und wenn dann immer wieder der gleiche Text so regelmäßig alle zwei, drei Monate vorgetragen wird, macht es das nicht besser.
Deswegen auch ein Hinweis an die geschätzten Referenten der AfD-Fraktion: Bitte ein bisschen mehr ändern, dann wird es auch interessant.
Nun zu unserem Antrag, meine Damen und Herren, und da brauchen wir hier gar nicht mit Schaum vor dem Mund in irgendeiner Form zu diskutieren. Als CDU-Fraktion haben wir diesen Antrag bewusst gestellt, nachdem wir uns im Justizausschuss fundiert mit der ganzen Thematik beschäftigt haben. Deswegen haben wir – um das deutlicher zu machen für alle Kollegen, die nicht im Justizausschuss anwesend waren; ich erwarte ja auch von niemandem, dass er dort die Protokolle liest oder Ähnli
ches – im ersten Punkt die Landesregierung gebeten, doch über die bestehenden Defizite beim Informationsaustausch noch mal zu berichten. Ich hätte es gut gefunden, Herr Staatssekretär, wenn Sie dazu berichtet hätten; vielleicht hören wir gleich noch ein bisschen was dazu. Denn für alle, die im Justizausschuss anwesend waren: Wir haben tatsächlich nicht über zwei, drei Einzelfälle gesprochen, sondern wir haben über Punkte gesprochen, die in Thüringen in so gut wie jedem Landratsamt vorkommen und wo wir tatsächlich Defizite haben, die wir lösen sollten. Die Ausländerbehörden haben uns dort nämlich verschiedene Dinge geschildert, gerade was Informationen über das MiStra-System, Mitteilung in Strafsachen, betrifft, wo sie eben keine Informationen bekommen. Darauf will ich, Frau Kollegin Rothe-Beinlich, noch mal abheben: Eine Mitteilung über ein Verfahren ist weder eine Vorverurteilung noch eine Verurteilung, sondern es ist lediglich eine Mitteilung über ein Verfahren – nichts anderes. Das ist kein Geheimschutzbruch oder Ähnliches, sondern es ist eine Mitteilung, die ganz normal in dem System vorgesehen ist, und die sollte unverzüglich an die Ausländerbehörden gehen, damit sie zumindest die Information haben, dass dort ein Verfahren im Gange ist. Wie das ausgeht, entscheiden unabhängige Richter an deutschen Gerichten. Das hat auch keine Ausländerbehörde zu entscheiden und niemand anderes, sondern das machen unsere Gerichte. Aber dass dieses Verfahren eingeleitet ist, ist kein Eingriff in Menschenrechte oder in sonst irgendwas oder ganz schlimmes Verwaltungshandeln, sondern es ist lediglich eine Mitteilung an die Kollegen in den Ausländerbehörden,
um dort den Hinweis zu haben, dass ein entsprechendes Verfahren eingeleitet ist – nichts anderes. Da werden keine Grundrechte verletzt und gar nichts anderes.
Und zum Thema des Datenschutzes, Frau Kollegin Berninger, läuft ja eine Prüfung. Ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommt. Aber eine Mitteilung über das Misstrauen ist aus meiner Sicht auch kein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen in der Form.
Die Konzentration von Ermittlungen bei einem Staatsanwalt, wie das in Gera bisher praktiziert wird, halten wir für ein gängiges Verfahren. Wir haben uns das aus Gera berichten lassen; das brauchen wir nicht hier in irgendeiner Form mit Spitzfindigkeiten versuchen lächerlich zu machen. Wenn man mit den Kollegen in Gera spricht, funktioniert dieses System. Wir regen an, dass man das auf
ganz Thüringen ausdehnt, dass sich entsprechende Staatsanwälte dort auch im Schwerpunkt mit diesen Deliktgruppen von Ausländern beschäftigen. Das ist überhaupt nichts Schlimmes, sondern es ist einfach nur Anwendung von geltendem Recht.
Und, meine Damen und Herren, Kollege Helmerich hat gesagt, die zügige Informationsweitergabe steht im Gesetz. Ja, selbstverständlich steht das im Gesetz. Wir erwarten nur, dass es auch umgesetzt wird.
Denn was nützt uns das beste Gesetz, wenn die Umsetzung hapert? Und wir wollen, wie gesagt, nicht das Gesetz ändern, sondern wir wollen lediglich, dass das tatsächlich in der Gesetzesumsetzung, im Gesetzesvollzug auch angewandt wird. Nichts anderes wollen wir und nichts anderes steht auch in dem Antrag.
Das wollen wir, meine Damen und Herren, um das Verwaltungshandeln in Thüringen zu stärken, Vollzugsdefizite, wo sie bestehen, zu verringern – ohne zu sagen, dass in der gesamten Thüringer Verwaltung Vollzugsdefizite bestehen, sondern dort, wo sie bestehen, wollen wir sie verringern, wollen wir dadurch das Vertrauen in behördliches Handeln verbessern, um eben nicht solche Verallgemeinerungen, wie sie die Kollegen der AfD-Fraktion hier vorn immer wieder vorbringen, salonfähig zu machen, wonach alle Migranten, die zu uns kommen, Straftäter sind und das Schlimmste sind, was unserem Land passiert. Nein, auch bei den Migranten gibt es Straftäter, genauso wie es bei den Deutschen Straftäter gibt. Es wurde noch auf das Thema „Zwiebelmarkt“ abgehoben. Ja, dort gab es einen Vorfall, der vernünftig aufgeklärt wurde. Es gab aber neben diesem einen Vorfall mit Migranten auch eine ganze Reihe weiterer Vorfälle, an denen nur Deutsche beteiligt waren, und die werden genauso ermittelt und genauso aufgeklärt.
Es ist falsch, zu sagen, es bestehen dort keine Problemlagen, aber es ist auch falsch zu sagen, es bestehen dort nur Problemlagen. Das, meine Damen und Herren, wollen wir an der Stelle noch mal verdeutlichen, denn es hilft nichts, der AfD und ihren Parolen in irgendeiner Form Vorschub zu leisten. Das hilft keinem von uns. Deswegen muss Verwaltungshandeln in Thüringen auch ganz sauber, ganz ordentlich gestärkt werden, und das wollen wir mit unserem Antrag bewirken.
Noch ein kurzer Exkurs zum AfD-Antrag, meine Damen und Herren: Ja, der erste Teil ist schön von uns abgeschrieben. Das kann man machen, ist alles in Ordnung. Da stehen noch ein paar Worte reingeschrieben. Auch da ein Hinweis an den Referenten: Ein bisschen Kreativität hilft, damit das nicht ganz so als Kopie zu erkennen ist. Und der zweite Teil ist ein Aufguss eines Antrags, den wir vor weni
gen Monaten hier behandelt und schon mal abgelehnt haben. Das will ich jetzt nicht alles noch mal ausführen, denn der geschätzte Leser kann das gern im Parlamentsprotokoll noch mal nachlesen, auch was wir alle dazu gesagt haben, warum wir diesem Antrag nicht folgen werden. Deswegen, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion: Kreativität walten lassen, nicht nur abschreiben, das Ganze ein bisschen clever machen, dann wird es auch interessant, dann kann man auch darüber diskutieren. In der Form ist es leider nicht interessant, es ist eher langweilig. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen, weil wir ihn inhaltlich auch nicht teilen. Vielen Dank.
Da bin ich aber froh. Darf ich, Kollege Kuschel?
Sehr gut.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, kommen wir zurück zum Antrag der AfDFraktion. Ebenso blumig eingeleitet wie der vorhergehende Alternativantrag, leider ebenso wenig originell.
Meine Damen und Herren, ich will es aber mal an Ihren Punkten aufzeigen und ein bisschen auch aus der Praxis erzählen. Praxisferne scheint mir ein wesentliches Merkmal zu sein, um hier vorn über Dinge zu sprechen, die in der Praxis dann manchmal umgesetzt werden aufseiten der AfD-Fraktion, oder umgesetzt werden sollen. Ein Blick in die Praxis hilft da manchmal, aber das will ich Ihnen gern nachsehen, Praxisferne scheint hier drüben in dem Rund weit verbreitet zu sein.
Sie versuchen, meine Damen und Herren, in Ihrem Punkt „Asylleistungsmissbrauch verhindern, Sachleistungsprinzip konsequent anwenden“ ein Zerrbild hier in Deutschland zu zeigen, dass über diejenigen, die zu uns gekommen sind, sich in einem Antragsverfahren befinden, Gelder in Größenordnungen ausgeschüttet werden und jetzt hier die AfDFraktion als weißer Ritter kommen muss, um dies zu beenden. Ich muss Ihnen da Ihre Wunschträume leider nehmen. Das ist nicht der Fall. Es ist auch nicht zielführend, wie Sie in Ihrem Punkt 1 formulieren, die Leistungen des „notwendigen Bedarfs“ und des „notwendigen persönlichen Bedarfs ausschließlich in Form von Sachleistungen“ zu gewähren, denn der Gesetzgeber hat hier bewusst eine Wahlentscheidung belassen. Als CDU-Fraktion haben wir uns mehrfach dafür ausgesprochen, dort, wo es notwendig ist, zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren. Aber wenn Sie mit den Menschen, die in den Verwaltungen vor Ort Verantwortung tragen, mal konkret sprechen würden – nicht nur immer über Menschen sprechen würden, sondern mal mit ihnen sprechen würden –, dann würden Sie merken, dass diese Wahlleistung oder diese Wahl tatsächlich Sinn macht, weil es unsinnig ist, hier festzuzurren, nur Sachleistungen auszugeben. Das ist wenig zielführend und trifft leider nicht den Kern.
Sie wollen, meine Damen und Herren, hier etwas umsetzen, was so in der Praxis auch nicht funktioniert. Ich kann Ihnen mal berichten: Ich war selbst Büroleiter des Landrats im Saale-Orla-Kreis. Wir sind im Jahr 2012, damals unter ganz anderen Voraussetzungen, vom Sachleistungsprinzip zum Geldleistungsprinzip zurückgekehrt, weil sich der Verwaltungsaufwand in der Form nicht gelohnt hat für die wenigen Asylbewerber, die wir damals hatten, und wir dort die Verwaltung entlastet haben, aber auch entsprechenden Missbrauch des Sachleistungsprinzips durch bestimmte Gruppen hatten, die dann diese Sachleistungen in Form von Gutscheinen eben wieder in Geldleistungen zurückgetauscht haben. Das waren unter anderem Kirchenvertreter, Vertreter aus der Zivilgesellschaft und andere.
Nein.
Gern zum Ende.
Wir sind damals zurückgekehrt – und das haben Sie ja vorhin auch ausgeführt –, weil der Verwaltungsaufwand für wenige Migranten höher ist. Wenn Sie die aktuellen Zahlen in Thüringen von den Menschen, die diese Form hier überhaupt betrifft, mal entsprechend in die Realität holen würden – eben nicht die Menschen, die bereits eine Anerkennung haben, die können Sie nicht mit Sachleistungen abspeisen, die unterliegen einem anderen Rechtskreis, sondern die Menschen, die sich noch im Verfahren befinden –, dann sind wir wieder bei Zahlen, die nicht in die Millionen gehen, sondern deutlich unter den Zahlen von 2014 liegen. Und hier muss die Verwaltung vor Ort entscheiden, wie sie zielführend diese Gesetzlichkeiten umsetzt. Da ist die Sachleistung durchaus ein vernünftiger Ansatz, aber das muss man den Verwaltungen vor Ort überlassen. Denn wenn ich nur drei oder vier Asylbewerber, die sich im Verfahren befinden und auf den Landkreis oder auf die kreisfreie Stadt verteilt wurden, mit Sachleistungen ausstatten soll, ist es ein ungleich höherer Aufwand, als wenn ich diesen teilweise oder vollständig Geldleistungen gebe.
Der Ansatz, den wir hier fahren, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, ist in der Bundesregierung und auch in den Ländern ein ganz anderer. Wir wollen die Verfahren beschleunigen, damit wir die Menschen nicht über Monate und Jahre in diesem unklaren Status lassen – deswegen auch ganz klar unsere Form des Ankerzentrums, um die Verfahren zu beschleunigen, um von der Symptombekämpfung, die Sie hier mal wieder aufwärmen, wegzukommen und den Menschen klar zu sagen, sie dürfen aufgrund der Voraussetzungen, die sie mitbringen, auf Zeit hier bei uns bleiben, in einem Schutzstatus als anerkannter Asylbewerber oder als Flüchtling, oder sie können eben nicht hier bleiben und müssen dann künftig zügig zurückgeführt werden.
Hier darüber zu debattieren, wie sie jahrelang in irgendeinem Status bleiben und dann mit Sachleistungen abgespeist werden, hilft in der Tat überhaupt nicht weiter. Und deswegen: Der Blick vor Ort in die Verwaltungen hilft. Eine Wahlmöglichkeit, wie sie das Gesetz vorsieht, ist der richtige Weg.
Was Sie in Ihrem zweiten Punkt noch suggerieren, dass man das Ganze nur auf 48 Monate ausdehnen muss, weil das alles total schlimm ist und dann
keiner mehr nach Deutschland kommt – ein Blick in die Realität hilft auch da. Denn Sie suggerieren ja, dass die Leistungen der Asylbewerber nach Asylbewerberleistungsgesetz signifikant geringer sind als die derjenigen, die dann nach 15 Monaten die Leistungen bekommen. Das ist nicht der Fall! Ich kann Ihnen nur empfehlen, mal den Unterschied zwischen „Leistungen für Asylbewerber im Verfahren“ und „Anerkannte“ zu googeln, dann sehen Sie, dass es keine Unterschiede von 10.000 Euro pro Monat sind pro Person, sondern wenige Euro.
Ich wiederhole hier das, was Kollege Henke vorhin versucht hat zu suggerieren.
Ich übertreibe gar nicht. Ich versuche hier noch mal das klarzustellen, was Sie suggerieren. Denn mit Ihrem Antrag versuchen Sie das Zerrbild aufzubauen: Bei Brot und Wasser in Deutschland kommt keiner mehr zu uns. Dass dies gar nicht umzusetzen ist, wissen Sie selbst. Denn für so intelligent halte ich Sie alle, jeden, der hier in diesem Parlament sitzt. Sie wissen alle selbst, dass das nicht umzusetzen ist.
Das mag propagandistisch vielleicht ganz toll klingen: Wir streichen die Leistungen jetzt und dann kommt keiner mehr. – Das wird nicht der Fall sein. Es gibt Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die uns in der Leistungsgewährung deutliche Maßstäbe setzen. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren,
denn die Begründung, eine Sogwirkung zu verringern, wenn wir das nicht von 15 Monaten auf 48 Monate ausdehnen, ist einfach Unsinn. Das ist einfach Unsinn!
Und deshalb kann ich nur noch mal dafür werben, zielführender als das, was wir hier an dieser Symptomdokterei mit falschen Grundlagen versuchen, aufseiten der AfD-Fraktion: Helfen Sie der Bundesregierung, helfen Sie der CDU-Fraktion, die Beschleunigung der Verfahren voranzutreiben. Helfen Sie, Leistungsgewährung restriktiv, aber mit Augenmaß zu betreiben. Und helfen Sie mit bei der Umsetzung des Asylpakets II im Bundesrat. Sie tragen ja keine Verantwortung in irgendeinem Landesparlament, aber Sie können dennoch unsere Forderung danach immer wieder mit unterstützen, denn das Asylpaket II, was die meisten ja schon wieder verdrängt haben, hängt immer noch im Bundesrat, unter anderem auch blockiert von Thüringen.
Da können wir nur noch mal ganz deutlich sagen: Geben Sie diese Blockade auf, denn das Asylpaket II hilft uns in Deutschland, diese Maßnahmen entsprechend besser umzusetzen, und helfen Sie uns dabei, zügige Rückführungen für die Menschen umzusetzen, die hier keine Anerkennung und keinen Schutzstatus bekommen. Das wären Maßnahmen, die uns weiterbringen. Ein Herumdoktern auf falschen Grundlagen, mit falschen Argumenten in der Form der Leistungsgewährung hilft uns in keinem Fall, deswegen werden wir den AfD-Antrag auch ablehnen. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns eine Koalition vorzuwerfen, ist ja schon ein starkes Stück von der AfD. Ein Teil von Ihnen war beim vorletzten Tagesordnungspunkt wahrscheinlich nur körperlich und nicht auch mental anwesend. Wenn Sie noch einmal in die Wahlergebnisse – das können Sie ja alle noch einmal im Protokoll nachlesen – zur Wahl des Landtagspräsidenten schauen, dann ist es, glaube ich, sehr, sehr deutlich, dass wir von einer Koalition meilenweit entfernt sind. Dennoch ist es nicht schlimm, wenn man inhaltlich bei den richtigen Dingen auch die Fakten klar benennt. Wenn die Fakten übereinstimmen, aber leider nicht in Ihr Weltbild reinpassen, dann ist das schade für die AfD-Fraktion, deswegen werden die Fakten aber nicht schlechter.
Ich will Ihnen noch einmal drei Punkte aufzählen, wo das, was Sie gerade vorgetragen haben, Kollege Möller, leider einfach nur – ja – zu einfach ist. Sie haben hier Zahlen von 2008 vorgenommen und vorgetragen,
Sie wissen ganz genau, dass es aus den Jahren danach ein Verfassungsgerichtsurteil gibt, das die Kosten für das Asylbewerberleistungsgesetz und die ausgereichten Leistungen deutlich anders definiert als es in 2008 noch der Fall war. Sie könnten die Zahlen danebenlegen – anderes erspare ich Ih
nen jetzt. Aber dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden, ist wirklich zu einfach.
Sie haben Eritrea aufgeführt als ein Land, das nun seit knapp vier Monaten eine Art Friedensvertrag mit Äthiopien hat. Ja, das ich richtig, aber der Friedensvertrag ist eben nicht die Grundlage für die Rückführung und für die Aberkennung eines Asylstatus, sondern die Dienstpflicht in Eritrea, und die ist mit dem Friedensvertrag nicht abgeschafft worden.
An der Stelle hilft ein Blick in die tatsächlichen Anerkennungsgründe für diese Länder, um nicht zu sagen: Oh, da gibt es jetzt einen Friedensvertrag, deswegen können wir die alle irgendwie ins Flugzeug setzen und zurückschicken. Da geht es vielmehr um die Anerkennungsgründe auch neben dem Friedensvertrag. Und die Dienstpflicht ist aktuell in Eritrea nicht abgeschafft. Die Bundesregierung bemüht sich, dort im Rahmen der Reformen auch eine Reform der Dienstpflicht umzusetzen – das machen unsere entsprechenden Außenpolitiker sehr ordentlich. Aber das geht nicht so schnell. Wir hoffen, dass wir das zügig hinbekommen, damit dieser Anerkennungsgrund wegfällt. Wenn der Grund weggefallen ist, dann können wir diese Menschen auch wieder nach Eritrea zurückschicken. Vorher geht das nicht. Das ist Rechtsstaat, meine Damen und Herren.
Bitte einmal „Rechtsstaat“ googeln, wer es nicht verstanden hat, aber Rechtsstaat ist eben so, dass man, solange ein Grund nicht wegfällt, Bescheide und Urteile nicht einfach ändern kann, das funktioniert nicht.
Und, Herr Möller, Sie haben im dritten Punkt, den ich gern noch aufzählen möchte, einen Satz gesagt, der die Denkweise wirklich noch einmal sehr klar hervorbringt. Sie haben gesagt: Asylbewerberleistungen – damit locken sie keine Fachkräfte nach Deutschland. Nein, wir wollen mit Asylbewerberleistungen auch keine Fachkräfte nach Deutschland locken. Dafür machen wir ein Fachkräftezuwanderungsgesetz. Die Menschen, die zum Asyl- und Flüchtlingsschutz nach Deutschland kommen, werden über diesen Weg entsprechend beschieden und nicht, weil sie hier eine bessere Lebensperspektive haben wollen. Die Fachkräfte müssen über einen anderen Weg zu uns kommen. Aber das werden wir im Rahmen der Bundesregierung gern regeln, und zwar unter dem Titel „Fachkräftezuwanderungsgesetz“, nicht mit einem allgemeinen Zuwanderungsgesetz, wie das die Kollegen auf der linken Seite des Parlaments vielleicht gern hätten, wir aber nicht mitmachen.
Also: Argumente aus der Mottenkiste bitte wieder einpacken und diesen Antrag am besten zurückziehen, dann ersparen wir uns jetzt eine Abstimmung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, der Antrag der AfD-Fraktion heißt grob, die Landesregierung soll sich für eine einheitliche Verwaltungspraxis der kommunalen Ausländerbehörden einsetzen und es derart gestalten, dass vor der Verlängerung des Aufenthaltstitels alles noch mal geprüft wird, Widerrufs- und Rücknahmeverfahren vom BAMF eingeleitet wurden. Ich kann die Zahlen, die die Kolleginnen Berninger und Rothe-Beinlich gerade referiert haben, auch gern noch mal vortragen. Das erspare ich uns jetzt aber einfach, weil wir, denke ich, heute am Vormittag auch noch ein bisschen was mit unserer Lebenszeit anzufangen haben und noch eine Reihe von Themen auf der Tagesordnung haben, die sicherlich ein größeres Interesse von uns hier erwarten. Aber an die Kollegen von der AfD kann ich nur mal sehr deutlich sagen, wenn Sie ganz detaillierte Informationen zur Praxis der Widerrufsprüfung und den Ergebnissen haben möchten, auch wenn das dann aus Ihrer Sicht vielleicht wieder böse Statistiken sind, denen man nicht glauben kann, dann verweise ich auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke, die das quartalsmäßig immer im Bundestag abfragt. Sie können mal mit Ihrem ehemaligen Kollegen Brandner sprechen, der wird Ihnen die Zahlen sicherlich gern auch quartalsmäßig, turnusmäßig rüberreichen. Aus diesen Zahlen ergeben sich dann nämlich ganz klare Bilder, eben keine Wunschvorstellungen, sondern klare Bilder. Vor dem gesetzlichen Hintergrund ist Ihr Antrag obsolet, meine Damen und Herren.
Denn das BAMF führt derzeit vorgezogene Widerrufsprüfungen durch. Und eine Änderung des Asylgesetzes, die den Ausländer zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verpflichtet, wird gerade im Bundesrat unter der Drucksache 381/18 im ersten Durchgang beraten. Mit diesem dritten Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes wird das BAMF seiner Entscheidung neben den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, der Sozialbehörden und Ausländerbehörden auch weitere zusätzliche
Erkenntnisse zugrunde legen können. Dann streiten Sie doch bitte dafür, dass diese entsprechende Bundesratsgeschichte positiv durchkommt – da würden wir uns sehr freuen – und machen hier nicht so einen Popanz auf von einem sogenannten dysfunktionalen Staat, weil das in der Realität nicht der Fall ist. Das ist nicht der Fall, denn Sie interpretieren Ihre Statistiken immer so, wie sie gerade in Ihren Kram passen. Aber das ist natürlich politische, populistische Praxis. Das gestehe ich Ihnen zu, dafür wird es aber nicht viel richtiger, meine Damen und Herren.
Wir als CDU sind im Gegensatz zu den Vertretern der Regierungskoalition auch nicht für die Abschaffung der Widerrufsprüfungen. Wir teilen nämlich nicht die Auffassung der Kollegen von der Linken, dass diese wenigen Fälle, die gerade schon mehrfach vorgetragen wurden, von Rücknahmen oder Widerruf als Beleg für die Überflüssigkeit der Prüfungen heranzuziehen sind. Es liegt nämlich in der Natur der Sache, dass das eine politische Lager die Statistiken eben so interpretiert und Sie, wenn Sie sich auf die richtigen Statistiken entsprechend beziehen würden, diese dann natürlich in Ihrem Fall interpretieren würden.
Wir als CDU unterstützen und begrüßen die personellen Kapazitäten, die im BAMF geschaffen wurden, um die Anzahl an Fällen abzuarbeiten. Natürlich ist es so, dass man in einer Situation, wo man einen erhöhten Anfall
an Fällen hat, auch zügig reagieren muss. Da kann man nicht über mehrere Jahre Entscheider erst in Lehrgängen und besonderen Qualifikationen noch mal mit 20 Jahren Verwaltungspraxis irgendwo aus dem Hut zaubern, sondern da muss man als Staat reagieren. Und das hat der Staat getan. Dann ist von Ihnen auch zur Kenntnis zu nehmen, wie der Staat reagiert hat. Wir begrüßen diese vorgezogenen Überprüfungen.
Ich will noch mal zusammenfassend sagen: Meine Damen und Herren von der AfD, beziehen Sie sich doch bitte auf die Statistiken, die tatsächlich der Realität entsprechen, und stellen Sie hier nicht solche obsoleten Anträge, die bringen uns nämlich weder in Thüringen noch in Deutschland in irgendeiner Form weiter! Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr verehrte Landesregierung, am 06.09.2018 wird der Ausschuss für Innere Angelegenheiten im Bundesrat im ersten Durchgang über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Drucksache 380/18 zur Einstufung der genannten Länder beraten.
Bereits 2016 hat sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigt. Die Ausschüsse für Frauen und Jugend und der Rechtsausschuss warfen damals aus Sicht des Bundestags die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Maßstab auf. Sie mahnten eine Auseinandersetzung mit den Berichten des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anerkannter internationaler Nichtregierungsorganisationen an. Dies – auch wenn das vielleicht der eine oder andere nicht so sieht – ist inzwischen intensiv geschehen. Die Bundesregierung hat diese entsprechenden Stellungnahmen und die Betrachtungen in den Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes mit eingearbeitet.
Herr Minister Holter, Herr Minister Lauinger und Herr Minister Maier: Erheben Sie am nächsten Donnerstag keine Einwendungen und machen Sie bitte den Weg frei für beschleunigte Verfahren im Asylrecht, die Betroffenen bereits vor Antritt ihrer gefährlichen Reise klarmachen, dass Einwanderung auf einem Asylticket nach Deutschland keine Chance hat.
Meine Damen und Herren, in Punkt 2 unseres Antrags verlangen wir eine einheitliche Anwendung der 3+2-Regelung. Die sogenannte Ausbildungs
duldung gibt dabei geduldeten Asylbewerbern die Möglichkeit, für die Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland geduldet zu werden und anschließend zwei Jahre im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer im Ausbildungsbetrieb weiterzuarbeiten. Zu dieser gesetzlichen Regelung, die mit dem Bundesintegrationsgesetz eingeführt wurde, gibt es allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums und auch zwei Erlasse des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Trotzdem erreichen uns immer wieder Klagen, dass die Ausländerbehörden ganz unterschiedlich Gebrauch von diesen Regelungen machen. Erst gestern wurde mir in einem persönlichen Gespräch beschrieben, dass die Ausländerbehörden bei entsprechenden Bewilligungen einen ganz unterschiedlichen Maßstab anlegen. Wir wollen aber – und das sag ich ganz ausdrücklich – nicht, dass künftig für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Das würde nämlich dem Anreiz einer illegalen Wirtschaftsmigration nur Tür und Tor öffnen. Wir wollen eine sinnvolle und praktikable Lösung für Menschen, die eben nun einmal hier sind, aber selber nichts dafür können, dass sie entweder nicht in ihr Heimatland zurückkehren oder leider eine entsprechende Kettenduldung zu ihrer Historie gehört.
Die Ausbildungsduldung darf aber auch nicht als Umgehung von Abschiebungen missbraucht werden, meine Damen und Herren. Wir müssen hier einheitliche Standards umsetzen, damit Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen Planungssicherheit und Perspektive haben – aber nur im Rahmen der Ausbildungsduldung und nicht im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis.
Meine Damen und Herren, klare Regeln, Effizienz, Geschwindigkeit und Qualität sollten das Maß unseres Handelns sein. Im Zuge dessen müssen wir uns Gedanken über die inzwischen gut integrierten, aber dennoch abgelehnten Asylbewerber machen, die aufgrund von einer Kettenduldung hier arbeiten, leben, deren Kinder über Jahre hinweg hier zur Schule gehen und die nach ganz objektiven Maßstäben gut integriert sind. Die Bundesrepublik hat sich immer wieder Gedanken über den Umgang mit solchen Langzeitgeduldeten machen müssen. Wer alt genug ist, kann sich sicherlich an die entsprechenden Debatten in den 90er-Jahren erinnern.
Eine einmalige, neue Regelung zu Langzeitaltfällen ist daher notwendig. Wir sprechen uns als CDUFraktion für solch eine Regelung aus. Aber wir sprechen uns hier für einen Statuswechsel aus, der nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf: gute Sprachkenntnisse, Integration vor Ort in Bezug auf den Arbeitsmarkt, der Nachweis eines belastbaren und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln und – selbstverständlich – regelmäßiger Schulbesuch der Kin
der sowie der Nachweis eines eigenen Wohnraums. Schließlich muss dieser Stichtag, den wir hier einfordern, auch in der Vergangenheit liegen. Denn es ist klar, mit den entsprechenden Umsetzungen der Asylpakete und auch mit der inzwischen geschehenen Abarbeitung und dem Abflauen der entsprechenden neuen Zuzüge wollen wir mit so einer Stichtagsregelung auf keinen Fall neue Anreize schaffen, einfach nur nach Deutschland zu kommen, die deutsche Grenze zu überqueren und dann auch für Fälle, die zukünftig geschehen, so eine Stichtagsregelung in irgendeiner Form zu unterlaufen.
In dieses Feld der Forderungen gehört es selbstverständlich auch, dass das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz uns in den nächsten Wochen und Monaten sicher auch hier in diesem Haus beschäftigen wird, aber ich will es noch mal deutlich sagen, meine Damen und Herren, wir bestehen hier weiterhin auf einer klaren Trennung und auf einem Zweiklang. Kein Missbrauch des Asylrechts, und Zuwanderung über das Asylticket, sondern ein klarer Verweis auf eine legale Arbeitsmigration. Wir wissen, dass das deutsche Aufenthaltsrecht bereits ganz umfangreiche und nach Auffassung einiger Praktiker auch sehr weitreichende Regelungen hat, die auch weiter gehen als viele Regelung in den klassischen Einwanderungsländern USA, Kanada oder Australien, die vielfach als Musterbeispiele herangezogen werden. Diese Regelungen werden in einigen Fällen zu wenig genutzt und wir wollen, dass diese Regeln zur legalen Einwanderung vereinfacht und konkretisiert werden. Ein Fachkräftezuwanderungsgesetz gibt uns diese Möglichkeit und ein solches Gesetz sollte auch im klaren Interesse Thüringens liegen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag im vorliegenden Punkt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Informieren der Finanzministerin und des Finanzstaatssekretärs durch Minister Lauinger über staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen gegen einen Abgeordneten?
Mohring Auffälligkeiten aufgetreten sind, die zu Ermittlungen führen könnten.‘“
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann (Datum und Uhrzeit), wie und durch wen erhielten die Finanzministerin und der Finanzstaatssekretär erstmals Kenntnis über die oben genannte Immunitätsangelegenheit Mohring?
2. Aus welchem Grund hat Ministerin Taubert ihre Äußerungen der oben genannten Berichterstattung vom 9. August 2018 darüber revidiert, dass der Anruf von Minister Lauinger vom 3. Juli 2018 das erste Mal gewesen sei, dass sie von der Immunitätsangelegenheit Mohring hörte?
3. Inwiefern war das Informieren der Ministerin Taubert durch die Steuerabteilung ihres Ministeriums sowie durch den Minister Lauinger über den oben genannten Steuerfall Mohring mit § 6 Abs. 1 Thüringer Ministergesetz (Geheimhaltungspflicht von Mi- nistern in dienstlichen Angelegenheiten) und § 30 Abgabenordnung (Steuergeheimnis) vereinbar?
4. Inwiefern war das Informieren der Steuerabteilung des Finanzministeriums durch das Finanzamt Jena über die oben genannte Steuersache Mohring mit § 30 Abgabenordnung (Steuergeheimnis) vereinbar?
Sie müssen zuhören, Herr Dittes.