Gino Leonhard

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als die FDP-Fraktion im April des vergangenen Jahres ihren Antrag zur Aufklärung des Missbrauchs von Kindern im Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns hier in den Landtag einbrachte, standen wir alle unter den Eindrücken seinerzeit bekannt gewordener Missbrauchsfälle. Uns Liberalen ging es darum, die Aktualität als Anlass, aber auch als Verpflichtung für die Landespolitik zu begreifen, einen tief greifenden politischen Aufarbeitungsprozess zu starten. Die Überwei
sung und die anschließende fraktionsübergreifende Auseinandersetzung mit diesem schwierigen Thema in den Ausschüssen war genau der richtige Weg, um dem Anspruch einer zielführenden politischen Lösungsfindung gerecht werden zu können.
Ich möchte das gerne aufgreifen, was der Kollege Herr Dr. Jäger hier auch noch einmal vorgetragen hat. Schon als der Antrag als Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung erschienen ist, haben wir uns gemeinsam – Dr. Jäger, Heinz Müller für die SPD und Frau Borchardt für die LINKEN – zusammengesetzt, wie werden wir mit dem Antrag umgehen. Und ich bin allen Kolleginnen und Kollegen aus diesem Grund auch namens meiner Fraktion sehr dankbar, dass dieses sensible Thema nicht für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert wurde.
Ich kann Dr. Jäger nur zustimmen, in einer sehr bewegenden Anhörung wurde uns allen vor Augen geführt, welche Schicksale sich hinter den Medienberichterstattungen verbergen, welches unvorstellbare Leid Menschen von Vertrauenspersonen erfahren haben, die schamlos das Urvertrauen der Schwächsten in unserer Gesellschaft missbraucht haben. Schockiert von diesen Schicksalen haben alle Fraktionen eigene politische Forderungen hintangestellt, um eine gemeinsame Lösung aller demokratischen Fraktionen hier im Landtag zu ermöglichen.
Auch meine Fraktion, die FDP-Fraktion, hat bereits bei der Einbringung unseres Antrages in den Landtag im April vergangenen Jahres einen Ausblick auf liberale politische Konsequenzen gegeben. Im Verlauf der Ausschussberatungen konnten wir Liberalen unsere Position weiter verfeinern und eine umfängliche Position zur Einbringung und Entwicklung eines interfraktionellen Antrages mit in die Diskussion einstellen.
Auch wenn sich heute nur ein Teil unserer Vorstellungen, der liberalen Vorstellungen, in dem vorliegenden Antrag widerspiegelt, so sehen wir in diesem Antrag einen ersten wichtigen, notwendigen und richtigen Schritt im Sinne der betroffenen Opfer und ihrer Familien. Nicht nur die Aufklärung von Geschehenem hat den Landtag in den Ausschussberatungen beschäftigt, auch die Prävention sowie strukturelle Fragen wurden intensiv erörtert. Wir sollten daher den heutigen Antrag zum Anlass nehmen, getroffene Maßnahmen und beabsichtigte Ziele regelmäßig zu evaluieren.
Ich stimme Ihnen zu, Dr. Jäger, das gilt insbesondere für den nächsten Landtag.
Wir dürfen uns auf diesem ersten Erfolg – genau das ist nämlich heute der vorliegende Antrag, ein erster Erfolg – nicht ausruhen. Auch in Zukunft sind wir als Landesparlament gefordert, uns diesem Thema zu stellen und unsere politischen Handlungsmöglichkeiten zu hinterfragen. Grundlage dafür sollte für uns alle die konstruktive Zusammenarbeit in den Ausschussberatungen zu diesem Thema sein. Als Liberale werden wir uns weiterhin auch dieser Aufgabe stellen und aus diesem Grund werden wir diesem interfraktionellen Antrag selbstverständlich zustimmen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Ihnen heute als FDP-Fraktion einen Antrag vorgelegt, der das Thema des neuen Feuerwehrführerscheins noch einmal sensibilisieren soll. Wir wollen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, sich unverzüglich im Bund dafür einzusetzen, dass der bundesrechtlich angestrebte Feuerwehrführerschein eine vollwertige Fahrerlaubnis im Sinne des Führerscheins darstellt. Und wir wollen als Zweites, dass den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren die Ausbildung und Prüfung an der Landesfeuerwehrschule ermöglicht wird und dass dafür auch die personellen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen sind.
Da muss man zum einen sagen, dass wir natürlich die Entscheidungen, die auf Bundesebene getroffen wurden für die Ermöglichung eines neuen Feuerwehrführerscheins, grundsätzlich begrüßt haben. Das ist sozusagen ein erster Ansatz gewesen, wie wir uns mit diesem Thema auch gegenüber den freiwilligen Feuerwehren im Land, aber auch auf Bundesebene annähern können.
Aber es ist für uns natürlich nicht nachvollziehbar, und im Übrigen auch nicht für die Kameradinnen und Kameraden, dass die Kameradinnen und Kameraden zukünftig die Möglichkeit haben, insbesondere eben junge Kameradinnen und Kameraden, ein 7,5-Tonnen-Feuerwehrfahrzeug führen zu dürfen, aber außerhalb eben kein privates Fahrzeug führen dürfen.
Das erschließt sich uns nicht. Und das ist eine Intention, die wir hier noch mal aufgreifen wollen, um auf der Bundesebene noch mal zu sensibilisieren, wie wir diesen neuen Feuerwehrführerschein auch für das private Führen von Kfz-Fahrzeugen ermöglichen können.
Im Übrigen haben wir das auch mit dem Landesfeuerwehrverband noch am gestrigen Tage besprochen. Auch da gibt es durchaus Signale, dass man sich vorstellen kann, das Vorhaben zu unterstützen.
Ich will noch einen weiteren Punkt ansprechen, der natürlich wichtig ist bei dieser Frage. Wir wissen alle, und wir haben das ja mit einer gemeinsamen Initiative auch unterstützt, dass wir sehr große Nachwuchs sorgen haben im Land Mecklenburg-Vorpommern, was den Anteil der Kameradinnen und Kameraden in der freiwilligen Feuerwehr angeht. Es ist natürlich in dieser Hinsicht wichtig gewesen, dass man mit diesem neuen Feuerwehrführerschein versucht, auch neue, junge Kameradinnen und Kameraden anzusprechen. Aber es ist natürlich eine Frage, wie wir auch mit dem gesamten Problem der Nachwuchssorgen im Land umgehen.
Es erscheint uns richtig und wichtig zu sein zu versuchen, über den Weg eines Feuerwehrführerscheins, der sowohl privat als auch für die Feuerwehr gilt, das Thema von Nachwuchssorgen insbesondere in der Problematik, kann ein Kamerad auch privat diesen Feuerwehrführerschein nutzen, kann er ihn auch beruflich nutzen, um darüber hinaus sowohl in der privaten Wirtschaft einen Job anzunehmen, um daneben dann auch zukünftig freiwillig ehrenamtlich bei den Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren tätig zu sein. Ich denke, das ist ein Ansatz, der durchaus dazu dienen soll, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen.
Im Übrigen gehen wir nicht davon aus, dass der Fahrlehrerverband im Land Mecklenburg-Vorpommern sich hier querstellen wird, sondern er wird grundsätzlich sagen, diese Ausbildung für einen neuen Feuerwehrführerschein ist so umfänglich und hat natürlich auch vom Kostenaufwand unwahrscheinliche Dimensionen, dass das vom Fahrlehrerverband durchaus unterstützt werden würde, dass die Ausbildung und die Prüfung eben bei unserer Landeswehrschule in Malchow angesiedelt werden soll.
Insofern bitte ich Sie, diese Initiative aus der FDP-Fraktion zu unterstützen, insbesondere eben diesen Feuerwehrführerschein zukünftig auch für die private Nutzung für die Kameradinnen und Kameraden im Land zu ermöglichen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es nicht peinlich. Peinlich ist, wie Sie mit dem Thema hier umgehen,
zum einen, uns zu unterstellen, dass wir Wahlkampf machen wollen damit. Wissen Sie, ich bin selber als Behördenleiter zuständig gewesen für drei Feuerwehren und Wasserwehren auf der Insel Hiddensee. Die Kameradinnen und Kameraden können ganz allein entscheiden, wen sie als Freund ansehen und wen sie als Feind ansehen.
Insofern will ich...
Man hat mir nachgesagt, ich würde hier Wahlkampf machen.
Ich habe ein Thema aufgegriffen, was die Kameradinnen und Kameraden mir ans Herz gelegt haben.
Ich habe auch gesagt, dass wir die Beschlussfassung auf der Bundesebene ausdrücklich unterstützt haben. Sie geht uns nicht weit genug.
Deswegen haben wir diese Initiative hier eingebracht, weil wir es nicht nachvollziehen können, im Übrigen viele Kameradinnen
und Kameraden auch nicht.
Ja, lieber Kollege, die Kollegen und die Damen und Herren dahinten verstehen das nicht, wenn Sie hier brüllen.
Wir können es nicht nachvollziehen, wenn, und das haben verschiedene hier unterstellt, den Kameraden und den
Kameraden zugetraut wird, mit einem Sondersignal ein 7,5-Tonnen-Feuerwehrfahrzeug zu führen, sie aber privat nicht in der Lage sein sollen oder beruflich auch so einen vollwertigen Führerschein zu nutzen.
Insofern...
Ja, Sie haben hier auch klar zum Ausdruck gebracht, dass Sie sich gegen den EU-Feuerwehrführerschein stellen und Sie ihn am liebsten verbieten wollen.
Das ist das, was Sie hier deutlich gemacht haben,
also die LINKEN stellen sich gegen den Feuerwehrführerschein. Insofern will ich durchaus gerne das aufgreifen, was der Kollege Stein von der CDU hier angeboten hat, und zwar, dass wir uns im Verkehrsausschuss – da gehört es auch hin –
mit diesem Thema noch einmal intensiv beschäftigen.
Ich stelle hier für meine Fraktionen einen Antrag auf Überweisung in den Verkehrsausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag soll das Thema Europa weiter in den Fokus der politischen Bildung und in die Arbeit der Kommunen gebracht werden. So weit, so gut. Ganz unstreitig ist die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern mit Europa ein wichtiges Thema. Mit der Aneinanderreihung von allgemeinen Feststellungen und allgemeinen, geradezu nichtssagenden Beauftragungen an die Landesregierung wird man diesem Thema aber nicht gerecht, meine Damen und Herren.
Es ist ja geradezu absurd, mithilfe eines Landtagsbeschlusses Institutionen ermuntern zu wollen, Weiterbildungsveranstaltungen zu nutzen. Und eine Forderung, wie unter Punkt 2 Ihres Antrages, nach einer Bestärkung der Kommunen, Referate zur Erarbeitung von EU-Projekten einzurichten, klingt zwar gut, aber ist das auch realistisch? Und was bedeutet das im Hinblick auf bereitzustellendes Personal und die entstehenden Kosten?
Die Nummer 3 Ihres Antrages wirft die Frage auf, ob es ernsthafte Anzeichen gibt, dass die Landeszentrale für politische Bildung das Thema Europa zukünftig außer Acht lassen will. Dazu trifft der Antrag keinerlei Aussage. Und was ist damit gemeint, wenn es heißt, dass die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst an Weiterbildungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst stärker gefördert werden soll? Auch dazu trifft der Antrag keinerlei Aussage. Und spätestens, wenn die Landesregierung beauftragt werden soll, zu prüfen, wie die Europafähigkeit der Kommunen verbessert werden soll, beschleicht einen das Gefühl, dass dieser Antrag alles ist, nur eben nicht ernst gemeint. Bis wann soll denn etwas konkret geprüft werden und wann sollen Ergebnisse vorliegen?
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist eine Ansammlung von Allgemeinplätzen. Möglicherweise ist er gut gemeint, mehr aber auch nicht. In der Sache hilft uns der Antrag auf jeden Fall nicht weiter. Die FDP-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen als FDP-Fraktion mit dem Antrag, den wir eingereicht haben, „Freie Wahl von Kfz-Kennzeichen durch Kommunalparlamente in Mecklenburg-Vorpommern“, die Initiative Kennzeichenliberalisierung unterstützen, insbesondere die Heilbronner Initiative Kennzeichenliberalisierung. Und das mag wahrscheinlich an dem Wort oder beziehungsweise am Bestandteil des Wortes Kennzeichenliberalisierung – liberal – liegen, dass bei der Pressekonferenz, als diese Initiative vorgestellt wurde, bei der Auswertung der Initiative ausschließlich die Liberalen anwesend gewesen sind. Insofern kann ich mir vorstellen, dass Sie diese Initiative noch nicht wirklich kennen.
Diese Initiative hat 20.000 Personen in über 100 deutschen Städten befragt, ob sie Altkennzeichen wiederhaben wollen oder ob es eine Möglichkeit geben sollte, dass Städte darüber eigenständig entscheiden können. 73 Prozent der Befragten von 20.000 Befragten haben gesagt, sie unterstützen diese Initiative Kennzeichenliberalisierung. Vor allem ist deutlich geworden, dass die jüngste Altersgruppe von 16 bis 30 eine deutliche Zustimmung gegeben hat. Und damit, so Professor Dr. Borchert, ist offensichtlich ein eindeutiger Wunsch bei jungen Menschen nach Verortung in ihrer Stadt gegeben.
Die eindeutige Zustimmung der Menschen zur Wiedereinführung auslaufender Kfz-Kennzeichnung in denjenigen Städten, die früher durch ein solches repräsentiert wurden, zeigt eben ausdrücklich politischen Handlungsbedarf. Und diesen Handlungsbedarf haben wir uns als FDP-Fraktion zu eigen gemacht. Und das wird natürlich auch durchaus unterstützt, nach dem, was die Verkehrsministerkonferenz am 6. April 2010 entschieden hat, nämlich eine Lockerung der entsprechenden Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzustreben, was zumindest jetzt nach dieser Initiative auch durchaus Chancen hat für die Umsetzung.
Auch Städte aus unserem Land, also in MecklenburgVorpommern, haben diese Initiative unterstützt. Und wir haben nach dem, was wir auch noch mal hinterfragt haben in den Städten, festgestellt, dass die regionale Identität eben auch hier in Mecklenburg-Vorpommern bei den Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Kennzeichen eine sehr starke Rolle spielt. Immerhin gehen wir natürlich auch davon aus, dass mit 73 Prozent der Befragten ein klares Votum abgegeben worden ist. Wir gehen des Weiteren davon aus, dass wir im Rahmen der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durchaus die Gemeindevertretung, die Bürgerschaft oder die Stadtvertretung in der Lage sehen, eigenständig darüber zu entscheiden, ob sie ein altes oder ein neues Kennzeichen mit anderen Kürzeln womöglich für sich in Anspruch nehmen wollen.
Ich denke, das passt ganz gut. Parallel zur Frage der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung laufen ja heute Anhörungsverfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Wir wissen alle, was nach der Kreisgebietsreform passieren wird. Viele Landkreise werden ihre Kennzeichen nicht mehr behalten können.
Aus dem Grund ist es einmal mehr eine Frage, im Rahmen dieser Initiative natürlich auch die Unterstützung hier vonseiten des Landtages abzugeben. Wir müssen in diesem gesamten Verfahren natürlich auf Bundesebene das Straßenverkehrsrecht ändern. Aber, ich hatte es angedeutet, die Verkehrsminister sind da offensichtlich auch schon ein Schrittchen weiter. Und wir sollten hier als Landtag ein klares Signal geben und die Landesregierung auffordern, sich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Straßenverkehrsrecht diese Initiative unterstützt und dann die Möglichkeit auch gibt. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für den Antrag der FDP-Fraktion. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal auf die Verkehrsministerkonferenz eingehen. Und das, was die Verkehrsminister beschlossen haben, ist, dass zukünftig in einem Landkreis mehrere Kennzeichen geführt werden sollen. Ich will Ihnen mal die Liste der Städte vorstellen, die sich hier aus MecklenburgVorpommern der „Heilbronner Initiative“ angeschlossen haben: Bad Doberan, Bergen auf Rügen, Demmin, Greifswald, Ludwigslust, Parchim, Stralsund, Teterow, Waren, Wismar und Wolgast.
Uns geht es darum, dass die Städte auch die Möglichkeit bekommen, bei einer Liberalisierung des Straßenverkehrsrechts dann ihre Kennzeichen zu führen. Und über diese Kommunalvertretungen, lieber Heinz Müller, rede ich, redet die FDP-Fraktion.
Insofern sind wir ein Stück weitergegangen als das, was die Verkehrsminister wollen. Und wenn Sie sich die Initiative wirklich auch mal inhaltlich durchgelesen hätten, dann, denke ich, wäre klar gewesen, was wir eigentlich auch mit diesem Antrag bezwecken wollen.
Insofern kann ich nur noch mal werben dafür, dass Sie diesen Antrag unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen.
Vorweg will ich vielleicht eins sagen: Ich würde ausdrücklich darum bitten, dass ein Minister sich von der Ministerbank aus nicht in der Art äußert, dass wir alle das Gefühl haben, dass wir jetzt ab heute quasi den Wahlkampf hier ausrufen.
Ich denke, dass …
Nee, das sage ich ausdrücklich.
Ich denke, dass es richtig ist, dass sich auch ein Spitzenkandidat einer Partei quasi als Landtagsabgeordneter in seinem eigenen Bereich zu diesem Thema äußert, und deswegen danke ich den Kolleginnen und Kollegen, dass ich die Gelegenheit bekomme, dann hier auch reden zu dürfen.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion wird sich heute zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Entscheidend sind dafür aber nicht die Änderungen zu dem Informationsgesetz. Hier kann ich im Grunde genommen das wiederholen, was ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes gesagt habe: Den Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, ist gut und richtig. Das schafft grundsätzlich Transparenz und das ist auch eine liberale Antwort, wie wir mit diesem Gesetz umgehen wollen. Aber natürlich gilt ein derartiger Auskunftsanspruch mit Blick auf das hohe Gut der informationellen Selbstbestimmung nicht grenzenlos.
Der Gesetzentwurf sieht nach den Ausschussberatungen einige nachvollziehbare Änderungen vor. So wird, und das haben wir ausdrücklich auch begrüßt,
beispielsweise die gewerbliche Nutzung erhaltener Informationen nicht in jedem Fall untersagt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die entsprechende Nutzung möglich. Die Verlängerung der Bescheidungsfrist in den Fällen der Beteiligung eines Dritten ist ein Ergebnis der durchgeführten Anhörung im Ausschuss, und das ist für uns als FDP-Fraktion auch nachvollziehbar.
Was die Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes angeht, so ist die Aufhebung der Rechtsaufsicht der Landesregierung über den Landesbeauftragten notwendige Folge der entsprechenden EU-Rechtsprechung.
Und jetzt komme ich zum Datenschutzbeirat, meine Damen und Herren. Es wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, ob der Datenschutzbeirat, so, wie er jetzt vorgesehen ist nach dem Gesetz, das sinnvolle Gremium werden kann, das seiner Aufgabe, nämlich der Beratung des Landesschutzbeauftragten, gerecht wird.
Daran wollen wir als FDP-Fraktion ausdrücklich mitarbeiten.
Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag zu der Festschreibung der maximal möglichen Gebühren für die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes ist sinnvoll. Der Zugang an Informationen soll nicht über möglicherweise höhere Gebühren wieder zunichte gemacht werden. Deswegen werden wir uns enthalten, so, wie wir es auch angekündigt haben, weil der Gesetzentwurf an sich dem Ansinnen der FDP-Fraktion entspricht,
aber inhaltlich nicht dem entspricht, was wir uns zukünftig vorstellen hier im Land. – Vielen Dank.
Guten Morgen!
4. Welchen gesetzlichen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung für die Landesgesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. März 2011 zur Vergabe des Rettungsdienstes?
Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, im Rahmen der Kreisgebietsreform das Rettungsdienstgesetz zu verändern?
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie so häufig führt sich die NPD-Fraktion als Hüter von Recht und Ordnung auf. In Wahrheit allerdings beinhalten die Anträge ausschließlich NPD-Ideologie.
Das Schüren von Angst gehört regelmäßig dazu. Jetzt sind es also die, Zitat aus der Begründung, „deutliche Zunahme von grenzübergreifender Kriminalität und die daraus resultierenden Sicherheitsprobleme“.
So weit der Antrag in seiner Begründung.
Der Antrag selbst ist in erster Linie als Prüfauftrag formuliert. Die Diskussion über einen freiwilligen Streifen- und Ordnungsdienst ist ja bekanntermaßen nicht neu. Neu allerdings ist, dass die NPD selbst nicht von ihrem Antrag überzeugt ist, denn wenn man unter Ziffer 3 genau hinschaut, dann wird als nötiges Ziel gerade mal die „Verstärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls“ angegeben.
Meine Damen und Herren, in einzelnen Bundesländern ist der sogenannte freiwillige Polizeidienst mit den sogenannten Jedermannsrechten in unterschiedlichen Ausprägungen vorhanden und im Laufe der Jahre auch in unterschiedlicher Intensität. Für Mecklenburg-Vorpommern kann er sicher kein Vorbild sein. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und dieser sollte seine Aufgaben grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe.
Die Befürworter des freiwilligen Polizeidienstes sehen die Entlastung der Polizei als Vorteil an. Die Polizei sei danach mit der Bewältigung ihrer eigentlichen Aufgabe ausgelastet, deshalb sei die Bewältigung leichter polizeilicher Tätigkeiten, ohne Polizeibeamter zu sein, eine nicht zu unterschätzende Verstärkung und Unterstützung. Auch die Befürworter eines derartigen Dienstes erkennen aber an, dass bei einer Aufstockung und Aufwertung des Polizeiberufes eine zahlenmäßige Angleichung und damit eine Reduzierung erfolgen müsste.
Und genau da, meine Damen und Herren, liegt auch die eigentliche Aufgabe, die es zu erfüllen gilt, nämlich die Polizei des Landes so aufzustellen, dass sie auch zukünftig unter den sich wandelnden Bedingungen und Herausforderungen die Sicherheit der Menschen im Land gewährleisten kann. Vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Möglichkeiten des Landes ist dies keine leichte Aufgabe und Teil der politischen Diskussion. Daraus folgt auch, wenn der Staat mehr Sicherheit will, soll er mehr Polizisten ausbilden oder durch Umstrukturie
rung dafür Sorge tragen, dass es zu mehr Präsenz in der Fläche kommt und dadurch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird.
Wenn die Verwaltung und Kosten einer derartigen Hilfspolizei bei den Kommunen liegen sollen, wie es zum Teil in anderen Ländern diskutiert wurde, dann muss man sich fragen, ob da nicht der Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen entlastet werden soll. Selbst mit der Einrichtung eines aus Ehrenamtlichen gebildeten Polizeidienstes würden den Kommunen zusätzliche Belastungen entstehen. Im Ergebnis ist es daher keine gute Idee, den Landeshaushalt auf diese Art und Weise zu entlasten.
Meine Damen und Herren, die Bedingungen in diesem Land unterscheiden sich zum Teil sehr deutlich von den Bedingungen anderer Länder. Haupteinsatzgebiete sind dort, wo es so etwas gibt, eher noch bestimmte Innenstadtbereiche. Und bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich bei diesem Antrag der Kameraden der Fensterfront noch ein ganz besonders beklemmendes Gefühl.
Rechtsextremistische marschierende Gruppen, die sich den Anschein geben, selbst für Ordnung und Recht nach ihrem Sinne sorgen zu wollen, kann und darf es aus unserer Sicht nicht geben.
Spitzelbürgertum oder jeden Anschein dafür darf es nicht geben. Polizeiarbeit ist hoheitliche Aufgabe und sollte es auch bleiben. Unser Augenmerk gilt der Verbesserung der Bedingungen für eine leistungsfähige Polizei jetzt und in Zukunft, alles andere sind nichts als Phrasen. Und aus diesem Grund werden die Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und FDP diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion legt Ihnen heute einen Antrag mit dem Ziel vor, die Rolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf europäischer Ebene mittel- und langfristig zu stärken. Dieser Antrag ist das Ergebnis mehrerer Gespräche hier vor Ort, aber auch insbesondere vor Ort in Brüssel.
Ausgangspunkt ist die zunehmende Bedeutung europäischer Rechtsetzung im Vergleich zur nationalen Gesetzgebung. „Viele Bürgerinnen und Bürger unterschätzen, wie bedeutend die Arbeit der Europäischen Institutionen für sie ist.“ So heißt es auf der Informationsseite der Landesregierung zu dem Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die bisher leider übliche geringe Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament ist durchaus auch ein Beleg dafür. Die sogenannte europäische Innenpolitik wird zunehmend wichtiger und das bedeutet auch für das Land Mecklen
burg-Vorpommern, dass es sich optimal aufstellen muss, um seine Interessen auf europäischer Ebene so gut wie irgend möglich zu stärken. Bekanntermaßen sind auch die Länder über Artikel 23 des Grundgesetzes in den Politikfeldern, die ihre Zuständigkeit betreffen, mit beteiligt.
Meine Damen und Herren, mit der EU-Osterweiterung wurde gelegentlich die Sorge verbunden, dass die zunehmende Anerkennung der Regionen möglicherweise wieder etwas in den Hintergrund treten könnte, denn einige der seinerzeit neu aufgenommenen Staaten sind kleiner als einige deutsche Bundesländer, haben aber mehr Gewicht, deutlich mehr Gewicht auf europäischer Ebene.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund und den dem Vernehmen nach etwa 200 regionalen Lobbybüros stellt sich die Frage, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Struktur des Informationsbüros auch für zukünftige Aufgaben optimal aufgestellt ist. Zahlreiche Gespräche und Vergleiche mit anderen Ländern lassen durchaus daran zweifeln. Deshalb wollen wir prüfen lassen, wie die Sach- und Personalausstattung des Informationsbüros verbessert werden kann. Möglicherweise lassen sich die Interessen des Landes dann als sogenannte Ständige Vertretung besser vertreten, so, wie es fast alle Bundesländer seit vielen Jahrzehnten erfolgreich in Brüssel vor Ort praktizieren.
Natürlich kann dieser Antrag heute nur ein erster Schritt sein, meine Damen und Herren. Entscheidend werden dann die parlamentarischen Beratungen für die nächsten Landeshaushalte sein. Reine Absichtserklärungen genügen natürlich nicht, die entsprechenden finanziellen Mittel für eine bessere Sach-, aber auch Personalausstattung müssen dann auch im Landeshaushalt entsprechend eingestellt werden. Zunächst muss geprüft werden, ob auf vorhandenes Personal der Landesverwaltung zurückgegriffen werden kann. Es geht uns also hier vorrangig nicht um die Einstellung neuen Personals. Qualifiziertes und geeignetes Personal kann wie bisher im Rahmen einer zeitlichen Abordnung durch den bestehenden Stellenpool innerhalb der Landesregierung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, in den Informationen zu den Aufgaben des Informationsbüros heißt es unter anderem: „Das Büro arbeitet mit den Vertretungen der Partnerregionen des Landes sowie anderer EU-Regionen in Brüssel zusammen, insbesondere aus Norddeutschland und dem Ostseeraum.“ Dem, meine Damen und Herren, können wir als FDP ohne Weiteres zustimmen.
Wenn dem so ist, sollte sich aus Sicht der FDP Mecklenburg-Vorpommern aber auch nicht unter Wert verkaufen und aus diesem Grund eine mit anderen Bundesländern vergleichbare Repräsentanz in Brüssel betreiben.
Mecklenburg-Vorpommern spielt eine entscheidende Rolle im Ostseeraum. Als Tor in den Ostseeraum können die Häfen Mecklenburg-Vorpommerns eine zentrale Rolle in künftigen Wirtschaftskreisläufen einnehmen. Das Know-how von Fachkräften in Mecklenburg-Vorpommern kann dazu beitragen, dass Mecklenburg-Vorpommern von diesen Entwicklungen profitiert und im europäischen Wettbewerb nicht durchgereicht wird. Um dies zu gewährleisten, ist eine bessere Einbindung unseres Landes in europäische Entscheidungs- und Informationsprozesse aus unserer Sicht unabdingbar.
Meine Damen und Herren, Bestandteil des Antrages ist auch ein Prüfauftrag dahin gehend, wie der Informationszugang insbesondere der Landkreise und Gemeinden optimiert werden kann. Auch heute schon, und daran bestehen keine Zweifel, ist das Informationsbüro in Brüssel Ansprechpartner für die Landkreise und Gemeinden. Dennoch spielt das Thema Europa vor Ort eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. Auch hier wollen wir prüfen lassen, wie der Informationszugang weiter verbessert werden kann.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns heute gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, damit das Land Mecklenburg-Vorpommern zukünftig auf europäischer Ebene noch besser vertreten sein kann. Der vorliegende Antrag mit seinem konkreten Prüfauftrag ist ein erster Schritt und wir bitten aus diesem Grund um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal deutlich sagen, dass ich sehr froh bin, dass wir ein Informationsbüro in Brüssel haben.
Ich kann bestätigen, dass dieses Informationsbüro wirklich hervorragend arbeitet, auch im Hinblick darauf, wie die Zusammenarbeit in dem zuständigen Fachausschuss über die Bühne geht, denke ich. Da sind wir uns auch völlig einig, Kollege Dr. Born.
Was ich zu Frau Peters noch einmal sagen möchte: Frau Peters, wir sind bis zum 4. September gewählt und ich sehe meine Funktion so, dass ich die Verantwortung auch bis zum 4. September – so, wie das der Anspruch eines jeden Abgeordneten sein müsste – ausübe.
Und die Verantwortung sehe ich in der Form, dass ich im Zweifel dann auch die entsprechenden Beschlüsse zu fassen habe,
ob die FDP nach dem 4. September demnächst dem Landtag angehört oder nicht. Wir haben hier bis zum 4. September unseren Auftrag zu erfüllen. Und so sehe ich das auch im Hinblick darauf, ob wir gegebenenfalls dann eine Entscheidung treffen, ein Informationsbüro in Form einer Ständigen Vertretung zukünftig zu betreiben oder eben nicht. Offensichtlich ist die Mehrheit hier in der Diskussion darauf eingestellt,
dass wir es mit dem Informationsbüro so belassen, wie es bisher der Fall ist.
Und, Kollege Born, gehen Sie mal davon aus, dass ich mit meiner Kollegin Frau Reese auch über diesen Antrag gesprochen habe. Im Übrigen haben wir sogar Ihre Reise nach Brüssel ausgewertet. Und im Gegenteil, genau diese Punkte finden sich hier in diesem Antrag wieder.
Ja, wenn Sie sich das anschauen, wie alle anderen Bundesländer, bis auf zwei, wenn ich richtig informiert bin, die parallel auch Informationsbüros betreiben, betreiben alle anderen eine Ständige Vertretung. Und ich glaube, da sind wir uns beide auch einig, dass es durchaus einen anderen Stellenwert hat, eine Ständige Vertretung in Brüssel zu betreiben als ein Informationsbüro. Darüber sollten wir uns doch dann, denke ich auch, alle einig sein.
Es geht darum, meine Damen und Herren, hier Prioritäten zu setzen, und die Standards, die offensichtlich andere Bundesländer an ihre Vertretungen in Brüssel ansetzen, sollten wir auch als Mecklenburg-Vorpommern ansetzen. Insofern, denke ich, ist das ein erster Schritt – so habe ich es auch formuliert –, darüber nachzudenken, ob wir zukünftig auch eine Ständige Vertretung mit der nötigen Personal- und Sachausstattung in Brüssel betreiben wollen oder nicht. Offensichtlich gibt es hier keine Mehrheit dafür. Ungeachtet dessen möchte ich Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir jetzt so einfach machen, wie mein geschätzter Kollege Dr. Jäger. Wie war das so schön, das hebräische Wort? Joffi!
Aber ganz so einfach will ich es mir doch nicht machen.
Insofern will ich auch noch einmal eingehen auf den Antrag. Wenn man von dem vorliegenden Antrag die Feststellungen und die Dankesbekundungen und so weiter weglässt, bleibt eigentlich nur noch der Auftrag an die Landesregierung, den Landtag über die Wirksamkeit des Programms in Mecklenburg-Vorpommern zu unterrichten. Und dies, meine Damen und Herren, hätte man natürlich auch leichter haben können, und zwar im Wege der Selbstbefassung im Ausschuss. Das hat der Kollege auch schon angedeutet. Aus diesem Grund wollen wir diesen Landtagsantrag der LINKEN, wie er hier vorliegt, nicht unterstützen.
Wir fordern Sie auf, bringen Sie die Ziffer 5 Ihres Antrages als eigenständigen Antrag in den Europaausschuss! Auf der Basis der Berichterstattung der Landesregierung könnte man dann über etwaige Schlussfolgerungen diskutieren. Daran würden wir uns auch beteiligen. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf soll nach erfolgter Evaluierung des bisher befristet geltenden Informationsfreiheitsgesetzes dazu führen, dass dieses dauerhaft gilt. Hinzu kommen einige Änderungen als Folge der Evaluation. Die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes mit der Aufhebung der Rechtsaufsicht der Landesregierung geht im Wesentlichen zurück auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes und ist zumindest insoweit folgerichtig. Der Ausschussüberweisung wird auch meine Fraktion, meine Damen und Herren, aus diesem Grund zustimmen.
Grundsätzlich, meine Damen und Herren, ist das Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes, die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen, völlig unstrittig. Den Menschen soll dadurch die Chance gegeben werden, ein aktives Interesse am Handeln der Verwaltung zu entwickeln. Dieses führt idealerweise zu einem steigenden Vertrauen zwischen Bürgern und Staat.
Der Zugang zu Informationen gilt allerdings aufgrund des hohen Guts der informationellen Selbstbestimmung nicht grenzenlos. Rechte anderer können einem Auskunftsanspruch im Einzelfall entgegenstehen. Und klar ist auch: Durch die Ausgestaltung des Gesetzes ist dafür Sorge zu tragen, dass aus einem Informationsfreiheitsgesetz kein Informationsabwehrgesetz wird.
All das war auch Maßgabe für die nach dem Gesetz vorgesehene Evaluierung. Diese hatte beispielsweise ergeben, dass es zu Überlastungen der öffentlichen Stellen nicht gekommen ist. Ein offenkundiger Missbrauch des Informationsanspruchs ist demnach auch nicht zu verzeichnen gewesen.
Meine Damen und Herren, nach dem derzeit geltenden Gesetz ist ein Antrag auf Informationen abzulehnen, wenn das Bekanntwerden der Informationen geeignet wäre, fiskalische Interessen des Landes im Wirtschaftsverkehr zu beeinträchtigen. Diese Regelung soll nun aufgehoben werden in dem Gesetz. Stattdessen soll bei der Norm hinsichtlich des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein neuer Paragraf eingefügt werden, der den Anwendungsbereich auf das Land erweitert. Ausdrücklich erfasst werden auch Unternehmen und Einrichtungen, die von kommunalen Körperschaften nach den Vorschriften der Kommunalverfassung in einer Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts geführt werden. In einer Zeit, in der die Fraktionen von SPD und CDU die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen noch erweitern wollen, ist dies schon sehr bemerkenswert, meine Damen und Herren.
Bemerkenswert ist auch die dem Grunde nach zu unterstützende Einrichtung eines Datenschutzbeirats als Beratungsgremium. Dieses Gremium soll den Landesdatenschutzbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen.
Die Idee dafür, meine Damen und Herren, ist ja nicht neu, aber die Zusammensetzung des Beirats wie im Gesetzentwurf vorgesehen, ob sie denn letztlich sinnvoll ist oder nicht, das wird noch zu diskutieren sein.
Die Regelung zu den Landtagsmitgliedern, die dem Beirat angehören sollen, sieht bisher drei Personen aus dem Landtag vor. Weitere Mitglieder des Beirats kann der Landtag bestellen.
Ob diese Aufteilung und die Kannbestimmung den Aufgaben des Beirats gerecht werden, ist noch zu diskutieren. Und aus diesem Grund, gerade aus diesem Grund der Diskussion über eine Zusammensetzung eines Landesdatenschutzbeirates und der inhaltlichen Gestaltung des Informationsfreiheitsgesetzes, wollen wir uns dieser Diskussion nicht verschließen und werden sehr wohlwollend dieser Überweisung in den Ausschuss zustimmen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß jetzt nicht ganz genau, wer wirklich eigentlich hier federführend ist,
ob das jetzt die Justizministerin ist oder ob es die Parlamentarische Staatssekretärin ist, weil das, was wir jetzt gerade eben erlebt haben, aus meiner Sicht …
Zumindest wenn wir die Redezeiten nehmen,
dann habe ich das Gefühl, dass es eher bei der Parlamentarischen Staatssekretärin liegt.
Deswegen, ich hatte mir eigentlich auch ein Manuskript vorgenommen, meine Damen und Herren, das lasse ich jetzt einfach liegen, weil wenn ich mir – und, geschätzter Herr Dr. Jäger, lieber Kollege, Sie legen ja auch immer ganz großen Wert darauf, dass wir uns auf die Dinge konzentrieren, die wir wirklich auch hier fixiert haben,
und Sie haben einen Antrag eingebracht, die Fraktionen der CDU und SPD, mit dem Titel „Opferschutz in Mecklenburg-Vorpommern“: „Die Landesregierung wird aufgefordert, über die veranlassten Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes in den letzten Jahren zu berichten.“
Das, was wir eben gerade gehört haben, sowohl von der Justizministerin als auch von der Parlamentarischen Staatssekretärin, war der Bericht.
Deswegen empfehle ich Ihnen, ziehen Sie den Antrag zurück oder fassen Sie einfach den Beschluss, für erledigt zu erklären,
und dann wäre es konsequent, meine Damen und Herren. In diesem Sinne werden wir, wenn dieser Antrag, so, wie er hier heute steht, weiterhin aufrechterhalten wird, ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntermaßen hat der Europäische Gerichtshof, das ist hier deutlich geworden, damals den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag gekippt. Das Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung ist nach dieser Entscheidung mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit unvereinbar, denn die Beschränkung kann nicht durch Maßnahmen wie die Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt werden. Das derzeitige System im Bereich des Glücksspielrechts bietet danach kein kohärentes System der Suchtprävention. Intensive Werbekampagnen der Lottomonopolisten zur Steigerung der Spieleinnahmen lassen sich mit dem Ziel der Suchtprävention nicht vereinbaren.
Auch die unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen stehen einer zusammenhängenden Regelung des Glücksspielrechts in Deutschland entgegen – einerseits das Monopol bei Lotterien und Sportwetten und andererseits Konzessionen bei dem Automatenspiel und bei Pferderennen. Mit der Entscheidung, am staatlichen Sportwettenmonopol festzuhalten, wurde der Schwarzmarkt nicht eingedämmt. Dahin gehend hat eher eine Flucht in den Schwarzmarkt stattgefunden.
Zur Wahrheit gehört auch, dass es sich dabei im Wesentlichen um Unternehmungen handelt, die völlig legal anderswo in Europa am Markt tätig sind. So waren für das staatliche Produkt Oddset in der Vergangenheit deutliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Und das wird kaum daran gelegen haben, dass weniger Interesse daran vorlag. Stattdessen werden die Leute woanders hingegangen sein, nämlich auf den Schwarzmarkt. Diese Entwicklung wird dem Ziel der Bekämpfung der Spielsucht nun schon gar nicht gerecht, denn wenn Spielsucht kanalisiert werden soll, dann wird man auch ein entsprechendes Angebot machen müssen. Die dargestellte Entwicklung, das Abdriften in den Schwarzmarkt ist jedenfalls keine Lösung.
Der vorliegende Antrag der CDU und SPD spricht sich nicht nur für ein Festhalten am staatlichen Lotteriemonopol aus, er will auch eine Öffnung des Sportwettenmarktes nicht zulassen. Und genau das halten wir für falsch.
Im Dezember letzten Jahres hatte die FDP-Fraktion bekanntermaßen zunächst einen Antrag eingebracht, der im Bereich der Sportwetten die Einführung eines Lizenzmodells befürwortet. Insoweit ist unser heutiger Änderungsantrag folgerichtig und, ich denke, für Sie wenig überraschend.
Notwendig ist eine vermittelnde Lösung. Nach dem Urteil des EuGH konnte man zunächst den Eindruck bekommen, dass es entweder nur zu einer Ausweitung des Monopols oder einer kompletten Öffnung des Marktes hätte kommen können. Bei einer Ausweitung des Monopols auf die davon bisher nicht erfassten Arten des Glücksspiels, wie zum Beispiel Spielhallen, könnte die vom EuGH geforderte Kohärenz aller Arten von Glücksspiel hergestellt werden, natürlich unter der Voraussetzung des Ziels der Suchtbekämpfung.
Dass diese Möglichkeit kaum praktikabel ist, liegt auf der Hand. Damit wäre kein freier Marktzugang möglich. Die Folge dürften auch deutliche Mindereinnahmen sein. Zudem würde die Fortführung der Monopole zur Anpassung konzessionierter Bereiche zwingen. Daraus wiederum könnten sich neben rechtspolitischen Fragen etwa die Entschädigungsverpflichtungen und Umsatzsteuerverluste für den Staat ergeben. Eine komplette Öffnung des Marktes würde die Aufhebung des Lotteriemonopols bedeuten. Damit wäre jedem, der die noch festzulegenden Kriterien erfüllt, die Möglichkeit eröffnet, als Lotterieanbieter am Markt zu agieren. Das mag der Lösungsweg sein, der vermutlich den Anforderungen europäischer Rechtsprechung am nächsten kommt.
Realistischerweise hat dieser Weg allerdings keine Aussicht auf Erfolg. Die Bedeutung für die Zuweisung an den Landeshaushalt und den gemeinnützigen Sport ist offenkundig. Insoweit ergibt sich bei einer Risiko- und Folgenabschätzung eine vermittelnde Lösung wie von selbst. Das bedeutet aus unserer Sicht: festhalten am Lotteriemonopol und die Einführung eines Lizenzmodells im Bereich der Sportwetten.
Die Notwendigkeit zur Anpassung der glücksspielrechtlichen Regelung als Folge des EuGH-Urteils liegt auf der Hand. Das Festhalten am Lotteriemonopol ist zur Bekämpfung von Manipulationsrisiken und zur Stärkung des Verbraucherschutzes sinnvoll. Das würde dann auch den Weg für Vertriebswege wie das Internet und Werbung eröffnen.
Auch unter fiskalischen Gründen ist die Beibehaltung des Lotteriemonopols insoweit gerechtfertigt. Für den Bereich der Sportwetten schlagen wir aber mit unserem Änderungsantrag die Befürwortung eines Lizenzmodells im Bereich der Sportwetten vor. Mit der kontrollierten Öffnung des Sportwettenmarktes sinkt dann auch die Rechtfertigungslast des Staates in diesem Bereich. Die Regulierung privater Anbieter würde aller Voraussicht nach zu weiteren Steuer- und auch Abgabeeinnahmen führen. Der Forderung des EuGH nach notwendiger Kohärenz mit den stärker suchtgefährdenden Bereichen des gewerblichen Spiels, der Casinos und im Bereich der Pferdewetten würde damit ebenfalls nachgekommen werden.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich feststellen, wir wollen, auch wir als FDP-Fraktion, am Lotteriemonopol festhalten, die Ausgestaltung dieses Monopols aber deutlich verändern. Die Nutzung des Internets als Vertriebsweg soll zukünftig offiziell
ermöglicht werden. Es soll ermöglicht werden, Produkte zukünftig auch zu bewerben und gegebenenfalls neue Produkte zu entwickeln. Im Sportwettenmarkt wollen wir das Monopol durch ein Konzessionsmodell ersetzen und dadurch den Schwarzmarkt zurückdrängen, dies allerdings mit einem hohen Niveau an Jugend- und Spielerschutz. Und natürlich muss sichergestellt werden, dass die Konzessionsnehmer die Konzessionsabgabe auch tatsächlich zahlen.
Meine Damen und Herren, aus diesem Grund bitten wir Sie hier noch mal eindringlich, unserem Änderungsantrag unter der Ziffer 2 zuzustimmen.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Kollege Borchert, Sie haben ja wirklich sehr andächtig auch auf das Thema Gesundheit eine sehr starke Bedeutung gesetzt, dann hätten wir eigentlich auch die Redezeiten etwas verändern müssen und nicht nur die Finanzministerin reden lassen, sondern auch die Sozialministerin,
dann wäre es konsequent gewesen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bitte um Nachsicht, aber es ist etwas verworren im Moment.
Insgesamt die Situation. Und wenn ich mir so die Runde angucke...
Danke, geschätzter Kollege.
Meine Damen und Herren, ich darf heute für die FDPFraktion einen Antrag begründen, der da lautet: „Landesregierung muss Maritime Sicherheit ganzjährig gewährleisten“. Alle hier im Hause wissen, dass wir uns mit diesem Thema nicht das erste Mal beschäftigen, sondern – ich habe es noch mal rausgesucht – wir haben uns insgesamt, darunter auch die CDU und die SPD und natürlich meine Fraktion, die FDP, bereits am 14. Dezember 2007 intensiv mit diesem Thema beschäftigt und haben damals aus meiner Sicht eigentlich auch eine sehr nachvollziehbare Entscheidung getroffen.
Die Situation ist die, dass wir allerdings nicht an der Umsetzung dieses Beschlusses intensiv gearbeitet haben.
Und die Situation ist die, dass nach wie vor kein Alternativhafen vor dem Darß zur Verfügung steht. Ich kann nur sagen, was meine Informationen sind, dass es offensichtlich auch nicht dazu kommen wird, weil es erstens ein zu hohes Investitionsvolumen gibt – mir sind da Zahlen zwischen 50 und 65 Millionen Euro genannt worden – und weil wir natürlich mit einem neuen Hafen auch einen Großteil an natur- und umweltschutzrechtlichen Kriterien zu erfüllen haben. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist der, dass wir vor wenigen Wochen wieder mal die Situation gehabt haben, dass am Nothafen Darßer Ort die Zufahrt einfach dicht war.
So ist Natur, Frau Schwebs. Das ist völlig richtig.
Nun haben wir allerdings die Situation, und deswegen haben wir uns damals am 14. Dezember, meine ich, auch mit der Koalition und der FDP dazu durchgerungen, dass wir daran festhalten wollen, einen Liegeplatz für die DGzRS, für die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, und insbesondere für den Seenotrettungskreuzer „Theo Fischer“ vor Ort am Nothafen Darßer Ort zu belassen, so lange, bis ein Alternativhafen zur Verfügung steht. Und deswegen haben wir damals die Entscheidung getroffen, dass gebaggert werden soll.
Und wenn wir uns allein noch mal das Verfahren anschauen, dass wir am 14. Dezember 2007 hier den Beschluss gefasst haben und, ich glaube, im November 2009 mit den Baggermaßnahmen begonnen worden ist, dann ist das schon allein vom Zeitraum her nicht wirklich nachzuvollziehen. Welche Schwierigkeiten es gab nach dieser Entscheidung zwischen BUND, NABU, WWF und dem zuständigen Ministerium, eine Einigung zu erzielen, das haben wir alle aus der Presse erfahren und dazu hat auch der Verkehrsminister hin und wieder Stellung genommen.
Wenn man aber feststellen muss, dass es nach einem gerichtlichen Vergleich mit Datum vom 19. November 2009 dazu gekommen ist, dass mehr Baggergut in den Hafen und vor dem Hafen gebaggert worden ist und dadurch der Hafen in Windeseile wieder zugesandet ist, dann ist das alles nicht wirklich nachzuvollziehen. Das ist aus meiner Sicht ein Schildbürgerstreich.
Und dass wir vor dieser Situation stehen und nicht eine Lösung gemeinsam mit den Natur- und Umweltschutzverbänden finden, das will ich gar nicht dem Verkehrsminister in die Schuhe schieben, denn, sehr geehrter Herr Schlotmann, zumindest habe ich bisher die Auffassung, dass Sie sich wirklich aktiv dafür einsetzen, dass es zu einer Lösung kommt. Diejenigen, die hier wirklich nicht in der Lage sind, über ihren eigenen Schatten zu springen, weil sie offensichtlich auch immer darauf zurückgreifen, dass man ihnen etwas versprochen hat, das sind die Natur- und Umweltschutzverbände, und das will ich hier in aller Deutlichkeit noch einmal vorbringen.
Und ich will auch noch mal deutlich machen, dass es dann schon verwunderlich war – einerseits war es die richtige Entscheidung –, dass wir am 2. März mit Antragsende unseren Antrag eingebracht haben, der lautet: „Die Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort wird unverzüglich ausgebaggert“, nur als ersten Teil, und wir wenige Tage nach Antragsfrist und Bekanntgabe unseres Antrages dann feststellten, dass mit einer sogenannten Nacharbeit dann eine sofortige Baggerung am Nothafen Darßer Ort veranlasst worden ist. Das haben wir dann zur Kenntnis genommen. Und sie soll auch im engen Zusammenhang mit der damals beschlossenen Baggerung stehen.
Nun kann man prognostizieren, wie lange diese Baggerung möglicherweise hält. Die DGzRS geht jetzt im positiven Fall davon aus, dass sie auch die Saison über halten mag. Niemand von uns vermag hier zu urteilen, wie die Frühjahrsstürme möglicherweise ausgehen, immer unter dem Aspekt, dass wir direkt vor dem Hafen das Baggergut wieder zwischengelagert haben und in den Hafen hinein auch. Und aus diesem Grund sind wir der Annahme, dass es nicht lange dauern wird, bis wir die gleiche Situation wieder haben und wir wieder vor der Situation stehen, dass der Hafen ausgebaggert werden muss.
Und aus diesem Grund haben wir den ersten Punkt hier eingebracht und fordern eine regelmäßige Offenhaltung des Hafens. Und wir fordern, das will ich auch noch einmal deutlich sagen, solange es keinen Alternativhafen vor dem Darß gibt, die Funktion als Nothafen und Etappenhafen für den Nothafen Darßer Ort.
Das hätten Sie schon längst machen können, Herr Methling.
Das hätten Sie machen können.
Herr Methling, offensichtlich sind die Gemeinde Zingst und auch die Gemeinde Prerow nicht in der Lage gewesen, diese Entscheidung zu treffen.
Und in diese Situation haben wir sie offensichtlich als Landesregierung auch nicht gebracht.
Und aus dem Grund gibt es für uns keine andere Entscheidung, als nach wie vor auf den Nothafen Darßer Ort unsere Priorität zu setzen.
Und ich will auch noch mal eine Jahreszahl sagen, damit Sie noch mal hören, seit wann dieser Hafen als sogenannter Nothafen zur Verfügung stand. Bereits seit dem Jahr 1866 ist dieser Hafen als Nothafen konzipiert und genutzt worden.
Und wenn ich mir dann parallel dazu noch mal anschaue,
dass wir den Verkehrsminister beauftragt haben, das Planungsverfahren, das Raumordnungsverfahren für einen neuen Hafen einzuleiten – das war damals am 20.10.2009 –,
und ich mir dann heute die Situation vor Augen halte und wir offensichtlich nach wie vor keine Entscheidung zugunsten eines Alternativhafens haben, dann ist es eben wirklich alternativlos, den Liegeplatz der DGzRS am Nothafen Darßer Ort zu belassen, meine Damen und Herren.
Und deswegen sagt unser zweiter Punkt aus, dass wir am Liegeplatz Nothafen Darßer Ort einen Liegeplatz für den Seenotrettungskreuzer „Theo Fischer“ kostenfrei zur Verfügung stellen wollen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, die nämlich vor wenigen Monaten vor der gleichen Situation stand und ihr Rettungsboot aus dem Hafen verlegen musste.
Und ein dritter Punkt, meine Damen und Herren, der durchaus im engen Zusammenhang mit den beiden Forderungen steht, die ich eben näher geschildert habe, ist
die Frage, wie wir mit der Situation umgehen, dass wir keinen einsatzfähigen SAR-Hubschrauber …
Auch das Thema hatten wir schon mal, Herr Methling, völlig richtig.
… am Standort Hohe Düne stationiert haben. Und ich habe in der letzten Landtagssitzung in der Fragestunde die Gelegenheit gehabt, den Innenminister zu fragen, ob es richtig ist, dass in der Tat eben nur von montags bis freitags ein Hubschrauber am Standort Hohe Düne stationiert ist, und er hat es bestätigt. Das heißt im Umkehrschluss, alle Sportboottouristen sollten möglichst nicht am Wochenende vor dem Darß unterwegs sein.
Und auch hier will ich noch mal daran erinnern, dass wir mittlerweile fast 65.000 Schiffsbewegungen in der Kadet rinne haben und wir unter dem Gesichtspunkt nach wie vor darauf drängen müssen, am Standort Nothafen Darßer Ort einen Seenotrettungskreuzer vorhalten zu können.
Insofern, meine Damen und Herren, will ich Sie noch einmal sensibilisieren, hier heute die Entscheidung zu treffen, solange es keinen Alternativhafen gibt – und diese Entscheidung ist nach wie vor nicht getroffen worden –, den Nothafen Darßer Ort unverzüglich und regelmäßig offen zu halten. Die Baggerung ist jetzt erst mal wieder vollzogen worden. Insofern, sage ich, können wir den ersten Part unseres ersten Punktes zumindest erst einmal positiv zur Kenntnis nehmen und ihn so lange als Not- und Etappenhafen zur Verfügung stellen, bis wir einen Alternativhafen vor dem Darß zur Verfügung stellen können.
Alles in allem müssen wir feststellen, dass wir aus Landesmitteln über 650.000 Euro für die einmalige Baggerung zur Verfügung gestellt haben, und ich möchte Sie bitten, dieser Frage noch mal eine große Bedeutung zuzumessen und unserem Antrag hier zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich gebe Ihnen ja völlig recht, geschätzter Kollege Dr. Jäger, man muss das nicht ausdehnen. Trotz alledem, wenn wir schon über Katastrophen reden, dann will ich hier nicht stehen und irgendwelche Katastrophen vorhersehen, aber wir reden über den Schutz von Menschenleben, über die Rettung von Menschenleben. Da kann ich mich nicht hier hinstellen und abwarten, dass möglicherweise die Hafenzufahrt wieder versandet ist, sondern ich muss vorbeugen. Das ist unser Anspruch als FDP.
Deswegen wollen wir auch, dass wir einen Vorratsbeschluss in der Hand haben und eine entsprechende Möglichkeit, dass, wenn die Zufahrt zugesandet ist, wir auch wieder Baggermaßnahmen am Nothafen Darßer Ort vornehmen können, so lange, bis wir einen Alternativhafen haben.
Und, geschätzter Minister, Sie wissen ja, dass ich auch in anderer Funktion schon mal tätig gewesen bin auf der Insel Hiddensee. Ich habe auch schon mal die Ehre gehabt, zwei Häfen, nämlich den Hafen in Kloster und den Hafen in Neuendorf zu planen und zu bauen. Ich weiß also durchaus, was Planungsverfahren für Häfen bedeuten. Insofern will ich trotzdem noch einmal sagen, wir haben am 14. November 2007 den Beschluss gefasst. Wir sind heute im Jahr 2011 und haben immer
noch keine Entscheidung, an welchem Standort und wie möglicherweise ein Alternativhafen aussieht.
Insofern, denke ich, ist unsere Forderung einfach folgerichtig.
Herr Schlotmann, ich will dann auch noch mal den dritten Punkt anführen. Wenn wir die Situation haben, dass nur werktags ein Hubschrauber da ist, dann müsste Ihnen auch die DGzRS, das hat sie mir auch noch einmal versichert, bestätigt haben,
dass dann am Wochenende – und gehen wir mal davon aus, dass gegebenenfalls der SAR-Hubschrauber nicht vor Ort ist und auch der Seenotrettungskreuzer nach Barhöft verlegen muss – in dem gesamten Bereich der Kadetrinne keine optimale maritime Sicherheit zu gewährleisten ist. Die Situation haben wir dann einfach und das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Und gehen Sie davon aus, wenn Sie heute diesem Antrag nicht stattgeben werden, dass wir immer wieder den Finger in die
Wunde legen werden.
Einen letzten Punkt lassen Sie mich einfach auch noch sagen. So sehr wir als FDP auch zu dem Beschluss des Landtages stehen und so sehr wir auch zu der Beschlussfassung des Grundsatzes eines Baus eines Alternativhafens stehen, will ich noch mal die Kosten ansprechen. Nehmen wir jetzt einfach mal die 50 Millionen, es können von mir aus auch weniger sein. Wenn Sie von jährlichen Baggerkosten, die wir durchaus auch für den Nothafen Darßer Ort in Höhe von 50.000/60.000 Euro – das sind zumindest die Summen, die man mir gesagt hat, da bin ich kein Fachmann, das muss ich gestehen –
in Erwägung ziehen könnten, ausgehen, dies ist mit einzuplanen, dann reden wir bei 50 Millionen Euro und 50.000 Euro, die wir dagegenstellen müssten, nicht über hundert Jahre, sondern wir reden sogar über mehrere Hundert Jahre. Insofern, denke ich, sollte das auch eine Argumentation sein, die wir dabei zu berücksichtigen haben.
Im Sinne der maritimen Sicherheit in diesem Land bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag der FDP. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklung der deutschpolnischen Grenzregion liegt in unser aller Interesse. Nur die Ewiggestrigen sehen das möglicherweise anders.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Herangehensweise für die weitere europäische territoriale Zusammenarbeit ausdrücklich zu begrüßen. Gemeinsame grenzübergreifende Projekte sind der Schlüssel für die weitere Entwicklung des deutsch-polnischen Dialogs. Insofern sind auch die Beiträge der Europaregion Pomerania und die Kommunalgemeinschaft Pomerania e. V. für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geradezu unverzichtbar. Dass die Zusammenarbeit auch zukünftig weiter ausgebaut werden soll, liegt auf der Hand, meine Damen und Herren. Beispielhaft für den weiteren Ausbau der Oderpartnerschaft sind im Antrag verschiedene Bereiche aufgeführt.
Im Hinblick auf die weitere Entwicklung des für Mecklenburg-Vorpommern existenziell notwendigen Tourismus ist gerade zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen im Vergleich zu anderen Regionen sicherlich noch Potenzial vorhanden. Für Mecklenburg-Vorpommern gehört neben den Niederlanden, Schweden, Dänemark, der Schweiz und Österreich unser Nachbarland Polen zu den wichtigsten Herkunftsländern internationaler Gäste. Bei der Weiterentwicklung des Tourismus wird es notwendig sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wettbewerb und Kooperation zu finden. Beispiele für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesem Bereich gibt es bereits sehr viele. Kollege Dr. Jäger hat das hier im Detail noch mal vorgetragen.
Meine Damen und Herren, der Name ist durchaus Programm: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter vertiefen, Trennendes soll verbunden werden. Wir bleiben dauerhaft aufgefordert, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren polnischen Nachbarn zu verbessern, aber sie läuft, und sie läuft sehr gut. Und aus diesem Grund werden wir uns zu diesem Antrag enthalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon manchmal etwas erstaunlich, wie selbst ein Minister mit dem Thema Rechtsstaat umgeht.
Wenn wir, und das nehme ich jetzt für meine Fraktion in Kauf und für meine Person in der Funktion des innen politischen Sprechers, durchaus der Auffassung sind, dass es hier sehr deutliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt,
dann steht das weiterhin so im Raum. Das hat nichts damit zu tun, dass ich es nicht als vordringlich ansehe, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet sein muss.
Das will ich dann hier noch mal vorwegschicken. Aber wir haben hier auch nur sehr wenig Redezeit, insofern will ich mich auf den eigentlichen Gesetzesentwurf konzentrieren.
Mit der Mehrheit – und mein Kollege Ritter hat das hier ja angedeutet –,
mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen
von SPD und CDU wird der Landtag heute den Gesetzesentwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes verabschieden. Meine Fraktion wird diesem Entwurf nicht zustimmen. Nach wie vor gibt es zu unterschiedliche Auffassungen, ob einzelne Maßnahmen wirklich dauerhaft erforderlich und damit letztlich auch angemessen sind. Und die Anhörung im Innenausschuss hat die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einzelner Regelungen eher noch verstärkt.
Ein Kritikpunkt ist sicher nach wie vor im Bereich der allgemeinen Befugnisse zur Datenerhebung zu sehen. Mit einer Ergänzung im Sicherheits- und Ordnungsgesetz soll nun etwas nachgeholt werden, was angeblich längst gängige Praxis ist, nämlich das Speichern bestimmter personenbezogener Daten entsprechend dem Landesdatenschutzgesetz. Nach den dortigen Grundsätzen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, zu denen übrigens auch eine etwaige Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit zählt, unter anderem nur zulässig, wenn eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder zwingend voraussetzt. Ob in der Vergangenheit personenbezogene Daten trotz fehlender Rechtsgrundlage im SOG erhoben worden sind, wurde auch stark in der Öffentlichkeit diskutiert. Jedenfalls soll es jetzt eine ausdrückliche Rechtsgrundlage dafür geben.
Die Neuregelung zu Bild- und Tonaufzeichnungen an öffentlich zugänglichen Orten halten wir ausdrücklich für zu weitgehend. Wir hatten vorgeschlagen, die Vorschrift restriktiver zu fassen. Dieses sollte sich nach unserer Auffassung auch bei der entsprechenden Dokumentation der Anordnung durch den Behördenleiter widerspiegeln. Nach der Formulierung im Gesetzesentwurf reicht ab sofort bereits ein, der Innenminister hat es definiert, die Öffentlichkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit schädigendes Ereignis. Was auch immer man hier hineininterpretieren darf, meine Damen und Herren, damit ist die Hürde für eine mögliche Überwachung in Bild und Ton vergleichsweise niedrig angelegt und nach unserer Auffassung deutlich zu niedrig.
Für zu weitgehend halten wir auch die Regelung zu dem Einsatz von Automatischen Kfz-Kennzeichenlesesystemen. Nach Auffassung der Koalitionsfraktion soll das Kfz-Kennzeichenscreening auch zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zulässig sein. Das hält meine Fraktion, das halten wir für verfassungsrechtlich bedenklich und werden uns aus diesem Grund auch ausdrücklich dagegen aussprechen. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass es nur sehr wenige sogenannte Treffer gibt. Das allerdings setzt eben nur eine flächendeckende Videoüberwachung voraus und das ist für uns ein zu hoher Preis.
Meine Damen und Herren, der Gesetzesentwurf sieht vor, diese Taser, also die sogenannten Elektroschocker, zukünftig als Waffe zuzulassen. Das Gesetz selbst wird zukünftig keine Einschränkungen machen, wer diese Waffen einsetzen darf. Aus der Begründung zum Gesetzesvorhaben geht hervor, dass an den Kauf von nur wenigen dieser Taser und nur für die Spezialkräfte gedacht wird.
Mithilfe einer Entschließung wollten CDU und SPD nun deutlich machen, dass nur speziell geschulte Beamte diese Geräte einsetzen dürfen. Gleichwohl bleibt es dabei, wenn das Gesetz heute so verabschiedet wird, dann werden die Taser nach diesem Gesetz für jeden Polizisten im Einsatz zulässig sein. Etwaige Einschränkungen beziehungsweise Voraussetzungen werden dann nicht mehr durch den Gesetzgeber vorgenommen. Das ist an dieser Stelle noch einmal zu betonen, meine Damen und Herren. Zur Vollständigkeit gehört an dieser Stelle auch, und das unterscheidet uns eben zu dem Änderungsantrag der Kollegen von den LINKEN, dass wir den Einsatz der Taser für besonders ausgebildete Beamte wie die Spezialkräfte im Land in einem engen Anbindungsbereich durchaus befürworten.
Meine Damen und Herren, letztlich ist der Gesetzentwurf insbesondere im Bereich der Erhebung personenbezogener Daten kritisch zu betrachten. Und daher ist es auch folgerichtig, dass wir dem Entwurf heute nicht zustimmen können. Zusätzliche Eingriffsbefugnisse bringen nicht zwangsläufig mehr Sicherheit. In der Debatte zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes hatte ich bereits darauf hingewiesen. Fraglich bleibt, ob wirklich alle Befugnisse in diesem Ausmaß benötigt werden.
Der Innenminister Herr Caffier hatte seine ganz eigene Sicht der Dinge dem Vernehmen nach in der SVZ vom 03.09.2010 so dargestellt, ich darf zit ieren: „Wenn die Polizei diese Befugnisse derzeit weniger nutzt, würde dies nicht bedeuten, dass sie nicht gebraucht würden.“
Mit dieser Totschlagargumentation, meine Damen und Herren, lässt sich natürlich alles begründen. Wer Freiheit und Bürgerrechte allerdings ernst nimmt, der kann diesem Gesetzesentwurf mit seinem zum Teil rechtlich fragwürdigen Regelungen nicht zustimmen, meine Damen und Herren.
Für die FDP-Fraktion stehen aber die Stärkung der Freiheit und die Wahrung der Bürgerrechte an erste Stelle.
Wir werden aus diesem Grund diesem Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen.