Protocol of the Session on January 31, 2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 34. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/1240(neu) vor.

Fragestunde – Drucksache 5/1240(neu) –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich zunächst die Abgeordnete Frau Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, die Frage 1 zu stellen.

1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 20.12.2007, das besagt, dass die Pfl icht der Kreise zur Aufgabenübertragung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf die Arbeitsgemeinschaften sowie die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig sind?

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Lück, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschaftseinrichtungen von Bundesagentur und kommunalen Trägern sind im Grundgesetz nicht vorgesehen und deshalb verfassungswidrig. Zur Schaffung einer gesetzlichen Neuregelung hat das Gericht dem Gesetzgeber angesichts der besonders komplexen Regelungsmaterie mit der Dreijahresfrist einen akzeptablen Zeitraum zur Neugestaltung gelassen. So können auch die Ergebnisse der den gesetzgebenden Körperschaften vom BMAS bis zum 31.12.2008 vorzulegenden Evaluation der sogenannten Experimentierklausel, also die Optionskommunen, bei der Neugestaltung mitberücksichtigt werden.

Das Gericht bewertet zwar das Anliegen des Gesetzgebers, Hartz-IV-Leistungen aus einer Hand zu gewähren, positiv, fordert aber eine klare Entscheidung. So könne die Ausführung des Gesetzes in Form der bundeseigenen Verwaltung gewählt werden, indem zum Beispiel die Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen durchgeführt wird. Der Gesamtvollzug könnte aber auch den Ländern als eigene Angelegenheit überlassen werden. Hinsichtlich der Aufsicht über die Argen wird es bis zu einer endgültigen Rechtsänderung bei der aktuellen Situation, wie sie im Ausführungsgesetz des Landes MecklenburgVorpommern geregelt ist, bleiben. Die Optionskommune Ostvorpommern unterliegt allein der Rechtsaufsicht des Innenministeriums. Die Rechtsaufsicht über die Argen führt das Innenministerium im Benehmen mit dem BMAS durch. Für die Hartz-IV-Beziehung ist vor allem entscheidend, dass sich für sie aktuell keine Änderungen hinsichtlich der Leistungsgewährung – ich glaube, das ist momentan das Entscheidendste – und der Betreuung ergeben. Auch für die Beschäftigung in den Argen hat das Urteil keine Konsequenzen, aktuell wohlgemerkt. Der Bund ist nunmehr gefordert, möglichst zeitnah und

trotzdem gründlich alle Möglichkeiten zur Umsetzung des SGB II zu prüfen und eine saubere, verfassungskonforme Lösung zu erarbeiten, die es uns ermöglicht, dementsprechend eine Umsetzung zu gestalten.

Vielen Dank, Frau Lück.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion Herrn Roolf, die Frage 2 zu stellen.

Herr Minister!

2. Laut aktuellen Presseverlautbarungen beklagte sich die Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar über die fehlende Beteiligung der kreisfreien Städte am Diskussionsprozess über die Gebietsreform des Landes. Sie, Herr Innenminister Lorenz Caffi er, geben dagegen an, es habe eine hinreichende Möglichkeit der Stellungnahme gegeben.

Ich frage Sie:

Welche Möglichkeit einer Stellungnahme haben die Vertreter der kreisfreien Städte gehabt und wie erklärt sich insoweit der Widerspruch zwischen den Aussagen der Bürgermeisterin von Wismar und Ihrer Person?

Herr Abgeordneter Kollege Roolf, den ersten Teil Ihrer Frage hat die Landesregierung in der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage auf Drucksache 5/1066 vom 29.11.2007 beantwortet. Ich bin aber gerne bereit, ich glaube, es ist auch wichtig in diesem ganz konkreten Fall, den Teil der Beantwortung noch einmal zu wiederholen beziehungsweise darauf einzugehen.

Sie haben damals gefragt: „Sind die kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert worden, eine schriftliche Stellungnahme zum Thema Kreisfreiheit im Rahmen der Neudiskussion um die Verwaltungsmodernisierung abzugeben?“

Die Landesregierung hat darauf wie folgt geantwortet: „Am 2. August 2007 fand eine Konferenz des Innenministers mit den (Ober-)Bürgermeistern der kreisfreien Städte, den Landräten, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern statt. Auf dieser Konferenz wurden alle Oberbürgermeister und Landräte sowie die kommunalen Landesverbände durch den Innenminister gebeten, bis Anfang Oktober 2007 Vorschläge für ein Leitbild einer Verwaltungs- und Kreisgebietsreform zu unterbreiten.“

Um dieses Angebot zu unterstreichen, hat mein Staatssekretär Herr Lenz am 13. August 2007 die kommunalen Landesverbände angeschrieben und diese Bitte nochmals sowohl als Vertreter der Landkreise als auch der Gemeinden und Städte bekräftigt. Keine der kreisfreien Städte, auch nicht die Hansestadt, hat bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt Vorschläge, Hinweise oder Eckpunkte für ein Leitbild unterbreitet. Erst Ende November gab es zwei Reaktionen: Am 20. November 2007 ging im Innenministerium ein Schreiben der Hansestadt Wismar vom 15. November 2007 ein, am 27. November 2007 ging im Innenministerium ein Schreiben der Hansestadt Wismar vom 22. November 2007 ein. Im ersten Schreiben hat die

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Toralf Schnur, Fraktion der FDP, die Frage 3 zu stellen.

3. Im Rahmen der Haushaltsplanungen für das laufende Haushaltsjahr 2008 wird in vielen Landkreisen im Zusammenhang mit der Erhebung der Kreisumlage gegenüber den Mitgliedern der Kreistage stetig ein prozentualer Wert für die Kreisumlage angegeben. Ein Vergleich dieses Wertes mit anderen Landkreisen soll dann häufi g als Rechtfertigung für die Veränderung der entsprechenden Kreisumlage dienen.

Ist die Erhebung der Kreisumlage in einem Landkreis, anhand eines durch Beschluss festgesetzten Prozentsatzes, nicht letztlich ein Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung der kreisangehörigen Gemeinden und damit verfassungsrechtlich bedenklich?

Herr Abgeordneter, der Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden erledigen ihre Aufgaben gleichermaßen in Form bürgerschaftlicher Selbstverwaltung. Ihr Verhältnis ist kein hierarchisches, sondern auf Ausgleich und Ergänzung angelegt. Landkreise und Gemeinden stehen in Bezug auf die Aufgabe in dem Sinne gleichwertig nebeneinander, weil erst beide zusammen innerhalb des Kreisgebietes die verwaltungsmäßigen Leistungen erbringen, wie sie beispielsweise eine kreisfreie Stadt alleine für ihre Einwohner erbringt.

Die Kreisumlage, mit der ihr zugeordnete Aufgaben des Landkreises fi nanziert werden, beruht auf zwei Umlagegrundlagen: erstens den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen des Vorjahres für die Kreisumlagen 2008, also die Schlüsselzuweisungen 2007, und der Steuerkraftmesszahl. Für die Kreisumlage 2008 werden hierfür die Einnahmen der Gemeinde aus der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie der kommunale Anteil am Familienausgleich des Jahres 2006 bewertet. Im Ergebnis werden bei einem einheitlichen Prozentsatz der Kreisumlage steuerstarke Gemeinden betragsmäßig stärker belastet als Gemeinden mit geringer Steuerkraft. Dieses Prinzip ist im Finanzausgleichsgesetz des Landes verankert. Da schließlich bei der Festlegung der Kreisumlage auch darauf zu achten ist, dass durch die Kreisumlage die Gemeinden nicht über Gebühr fi nanziell belastet werden, liegt ein Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung der kreisangehörigen Gemeinden nicht vor.

Gestatten Sie mir noch eine Zusatzfrage?

Paragraf 91 der Kommunalverfassung regelt, dass die Konnexität der Landkreise gewährleistet sein muss sowohl auf der Einnahmeseite vom Land als auch durch die Gemeinden. Sie haben es ja eben beschrieben. In dem Zusammenhang möchte ich die Frage stellen, wie das Innenministerium Haushalte von Landkreisen genehmigen kann, die nicht im Ergebnis ein Saldo von Null haben.

Herr Abgeordneter, das Innenministerium genehmigt Haushalte von Landkreisen, die Sie jetzt beispielsweise ansprechen, unter Aufl agen. Diese Aufl agen sind bei der Genehmigung zu berück

Hansestadt Wismar für sich selbst sowie für die Stadt Neubrandenburg und die Landeshauptstadt Schwerin Vorstellungen für eine Kreisgebietsreform unterbreitet. Im zweiten Schreiben weist die Hansestadt darauf hin, dass auch die Hansestädte Greifswald und Stralsund diesen nunmehr mit Änderungen versehenen Ausführungen zustimmen. Darüber hinaus wurde mit dem Vorsitzenden des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, Bürgermeister Dettmann, also dem Interessenvertreter der kreisfreien Städte unseres Landes, am 8. November 2007 das Thema bei mir im Haus gemeinsam mit mir erörtert. Aber auch anlässlich meines Besuches am 25. Oktober 2007 in der Hansestadt Wismar, bei dem es unter anderem ein Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden und im Anschluss ein Gespräch mit der Bürgermeisterin gab, wurde natürlich über die Problematik Verwaltungs- und Funktionalreform gesprochen und zu einem konstruktiven Dialog eingeladen.

Ich wiederhole noch einmal ausdrücklich: Letztendlich ist es natürlich eine kommunale Selbstentscheidung, wie man Aufforderungen und Bitten wertet. Die Kommunen, die Bürgerschaft oder die Landkreise haben selbst zu entscheiden, ob sie sich mit Stellungnahmen in den Prozess einbringen. Ich kann nur den Sachverhalt, wie er sich bisher dargestellt hat, noch einmal wiedergeben und dementsprechend darauf hinweisen.

Insofern erlaube ich mir – aus meiner Sicht, und ich kann nur für mein Haus und für meine Aussagen, die ich auch selbst getätigt habe, sprechen –, auch gleich auf den zweiten Teil Ihrer Frage noch einmal einzugehen und zu sagen, ich zitiere: „Der Widerspruch zwischen den Aussagen der Bürgermeisterin von Wismar und dem Innenminister“ ist für mich aus meiner Sicht damit beantwortet, weil ich ganz klar deutlich gemacht habe, auch mit der Zeitachse, wie die Grunderarbeitung und die Einladung der Landesverbände, aber auch der Landkreise und kreisfreien Städte sich mit einzubringen in den Prozess, bis zum heutigen Tag dargestellt hat. Wir haben die Unterlagen, die uns zugegangen sind, jetzt an die entsprechenden Gremien weitergeleitet, damit sie bei der weiteren Beratung mit berücksichtigt werden können. Bei uns sind allerdings zu dem Zeitpunkt die Beratungen abgeschlossen gewesen, was die Erarbeitung des Konzeptes seitens der Landesregierung betrifft.

Eine Nachfrage: Es bleibt also bei Ihrer Bewertung, dass nach Ihrer Sicht am 02.08.2007 eine Aufforderung zur Erarbeitung einer Stellungnahme aus Ihrem Ministerium deutlich in dieser Runde artikuliert worden ist?

Es bleibt dabei, dass ich alle aufgefordert habe, sich in den Gestaltungsprozess mit einzubringen am 2. August 2007. Das ist auch daran erkennbar, dass der Landkreistag zwar kein eigenes Leitbild erarbeitet, aber Eckpunkte auf dem Landkreistag beschlossen hat, die er dem Ministerium zugeleitet hat. Der Städte- und Gemeindetag hat davon zunächst keinen Gebrauch gemacht. Aber auch das sind Entscheidungen, die die Körperschaften selbst vertreten. Insofern kann ich ganz klar sagen, ein Gremium hat sich zumindest von der Aufforderung in der Zeitachse, die wir vorgegeben hatten, angesprochen gefühlt.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Roolf.

sichtigen und auch umzusetzen. Nur die Landkreise, die einen ausgeglichenen Haushalt haben, davon haben wir zurzeit drei im Land, werden nicht mit diesen Aufl agen belegt. Aus dem Grund ist es kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern die Aufl agen sind bei einer Betrachtung der Gesamtsituation auch in den Landkreisen mit zu berücksichtigen. Die Aufl agen sind nicht allein die Bestätigung der Kreisumlage und der Eingriff in die freiwilligen Leistungen, sondern – das wissen Sie genauso gut wie ich – es ist ein sehr umfangreicher Katalog, der den Landkreisen, im Fall Ihrer Frage dem Landkreis Müritz, zugegangen ist.

Gestatten Sie mir noch eine zweite Zusatzfrage?

Ja.

Insgesamt ist das Problem so, dass die Gemeinden so gut wie keine Möglichkeiten haben, den Landkreisen gegenüber nachzuweisen, dass die Kreisumlage zu hoch ist. Mich würde an dieser Stelle interessieren, welche Möglichkeiten die kreisangehörigen Gemeinden überhaupt haben aus Ihrer Sicht, aus Sicht des Innenministeriums, gegenüber dem Landkreis geltend zu machen, dass eine Kreisumlage möglicherweise zu hoch ist?

Herr Kollege Abgeordneter, ich möchte jetzt keine grundsätzliche Diskussion über kreisliche Debatten führen. Letztendlich wählen die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Landkreise in regelmäßigen Abständen ihre Interessenvertreter für die Kommunen und für die Landkreise. Und die haben die Aufgabe, innerhalb des Landkreises nachher auch zu entscheiden, wie hoch die Umlage beispielsweise für den Landkreis und damit für die Gemeinden sein soll. Zum anderen hat das Innenministerium ja nicht umsonst im vergangenen Jahr die Transparenz der gemeindlichen Finanzsituation mit der Einführung von RUBIKON dargestellt – für jeden Bürger im Land nachlesbar –, wo auch noch einmal ganz deutlich geworden ist, dass 75 Prozent der Gemeinden des Landes,

(Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

und das ist ja ein sehr großer Anteil, im sogenannten fi nanziellen soliden gesunden Bereich sind. Aus diesem Grund betrachten wir diese Aufgabe ausschließlich mit der Möglichkeit, durch Kreistagsabgeordnete Eingriffe in die Gestaltung des Landkreishaushaltes zu geben.

Ich bedanke mich.

Vielen Dank, Herr Schnur.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Laut Medienberichten steht die Ferdinandshofer Wohnungsgesellschaft kurz vor einem Verkauf.

4. Welche Informationen liegen der Landesregierung über den derzeitigen Stand des Verkaufes vor und wie lauten die konkreten Angebote der Kaufi nteressenten?

Herr Abgeordneter, die Ferdinandshofer Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft mbH ist ein privatrechtliches Unternehmen, an der vier kreisangehörige Gemeinden des Landkreises Uecker

Randow beteiligt sind. Dem Innenministerium liegen derzeit keine konkreten Informationen über den derzeitigen Stand des Verkaufes von Beteiligungen an der fraglichen Gesellschaft vor.

Gut, dann hat sich ja meine zweite Frage erübrigt.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 6 und 7 zu stellen.