Protocol of the Session on September 16, 2010

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 103. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die heutige Tagesordnung liegt Ihnen vor.

Interfraktionell ist vereinbart worden, die Tagesordnungspunkte 25 und 26 zu tauschen.

Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/3765 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/3765 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Irene Müller, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Kann ich loslegen? Ja.

Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Ministerin. Ich frage, wann Sie...

Einen Moment bitte! Machen Sie doch das Mikrofon ein bisschen niedriger.

Wie möchten Sie es gern, so?

Herr Müller, vielleicht könnten Sie Frau Müller ein bisschen unterstützen?

(Minister Lorenz Caffi er und Ministerin Manuela Schwesig stellen das Mikrofon ein.)

Es wird, denke ich, so reichen.

Danke für dieses Gemeinschaftswerk.

Danke. Irgendwann werden wir es am frühen Morgen hinbekommen.

Ich fange noch einmal an. Frau Ministerin, guten Morgen!

1. Ich frage Sie, ich frage die Landesregierung, wann wir mit den Informationen rechnen können zu der Problematik Unterstützung der Reduzierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Das hatten wir voriges Jahr in der Drucksache. Bis zum 30.06. sollte das geklärt sein.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Müller, die Frist zur Vorlage wurde bis zum 30.09.2010 verlängert.

Darf ich noch eine Nachfrage stellen?

Bitte.

Wann wurde diese Frist verlängert, wie wurde darüber informiert und aus welchen Gründen?

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das Sozialministerium hat beim Ältestenrat die Verlängerung beantragt über die Präsidentin und der Ältestenrat hat die Verlängerung genehmigt.

Frau Abgeordnete, unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass Nachfragen zu stellen sind, aber sie dürfen nicht unterteilt sein. Insofern haben Sie schon drei Nachfragen gestellt. Ich lasse keine weiteren Nachfragen oder Zusatzfragen zu.

Ich bitte Sie, die Frage 2 so vorzutragen, wie sie hier angegeben ist.

Da muss ich fragen: Die Frage 2, da nehmen Sie Bezug auf die Frage …

Die Frage 2, die Sie gestellt haben.

… zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag?

2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Änderung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Eingriff in den Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung ist?

Sehr geehrte Abgeordnete Frau Müller, die Fragestellung, die mir vorliegt, ist eine andere, wenn ich das sagen darf: „Kann die Landesregierung bestätigen, dass im Entwurf zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Aufhebung von Befreiungstatbeständen bezüglich der Erhebung einer Rundfunkgebühr enthalten ist?“

Da ich für die Staatskanzlei rede, würde ich gerne auch darauf die Antwort geben, weil ich mich darauf vorbereitet habe: Die Landesregierung kann bestätigen, dass beim geplanten Modellwechsel auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag das Befreiungsrecht geändert wird.

Danke, Frau Ministerin, für die Hilfe. Ich hatte hier nicht gleich die richtige Zeile gefunden, weil das für mich ein bisschen dumm zum Lesen ist.

Ich denke, so kommen wir aber klar.

Danke. Ist eine Nachfrage gestattet?

Ja, bitte.

Hat die Staatskanzlei Ihnen mitgeteilt, wie sie dazu steht, dass das ein Eingriff in den Nachteilsausgleich ist?

Es ist so, dass es bisher ein Entwurf ist, der derzeit noch diskutiert wird. Es ist nur beabsichtigt, dass die Befreiungstatbestände modifiziert werden, also dass da, wo die finanziellen Möglichkeiten sind, teilweise Beiträge gezahlt werden müssen, um dieses Geld zu nutzen, um andere Barrieren abzubauen.

Darf ich noch eine Nachfrage stellen?

Ja, bitte.

Inwieweit ist darauf Bezug genommen worden, dass dann die Menschen mit Behinderungen die einzigen sind, die einen Beitrag dafür bezahlen müssen, dass sie überhaupt Zugriff zu den Informationen von Rundfunk und Fernsehen haben?

Gelder zu investieren, um Barrieren abzubauen, ist ja letztendlich das Ziel, um den Menschen mit Behinderungen zu helfen.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Ja, das ist der Rundfunkauftrag …

Frau Müller, Sie haben hier bitte keine Bemerkungen zu machen.

Ich stelle diese Frage dann noch einmal schriftlich, Frau Ministerin, weil die Antwort mir nicht reicht. – Danke.

Sehr gerne.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 3 zu stellen.

Frau Ministerin!