Protocol of the Session on March 14, 2007

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 13. Sitzung des Landtages. Die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU haben gemäß Paragraf 72 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung die heutige Dringlichkeitssitzung verlangt. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufi ge Tagesordnung der 13. Sitzung liegt Ihnen vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen der CDU und SPD liegt Ihnen auf Drucksache 5/262 ein Antrag zum Thema „Erhalt des Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Ost am Standort Neustrelitz“ vor. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, die vorläufi ge Tagesordnung um diesen Antrag gemäß Paragraf 73 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu erweitern und als Tagesordnungspunkt 3 in der heutigen Sitzung zu beraten. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch. Damit gilt die Tagesordnung der 13. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung mit dieser Erweiterung als festgestellt.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich den neuen Vorsitzenden des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern Herrn Dr. Michał Łuczak und die übrigen Mitglieder des Präsidiums sowie den Vorsitzenden des Ausschusses für Entwicklung, Förderung und internationale Zusammenarbeit herzlich hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern begrüßen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP)

Seien Sie uns herzlich willkommen!

Ich darf Ihnen bekannt geben, dass für den zum Bürgerbeauftragten gewählten Abgeordneten Herrn Schubert der Abgeordnete Vincent Kokert seit dem 8. Februar 2007 erneut Mitglied des Landtages ist. Herr Kokert, ich begrüße Sie ebenfalls sehr herzlich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, auf Drucksache 5/162, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Druck sache 5/323.

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/162 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/323 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses, der Abgeordnete Dr. Norbert Nieszery.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In seiner 12. Sitzung am 1. Februar 2007 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern

diesen Gesetzentwurf dem Innenausschuss sowie dem Europa- und Rechtsausschuss überwiesen und den Innenausschuss als Federführer bestimmt. Damit handelt es sich bei diesem von den Fraktionen der CDU und SPD gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf noch um einen der ersten dieser Wahlperiode. Früh dran ist der Landtag vor allem mit der heutigen Zweiten Lesung nach einer kurzen gemeinsamen Ausschussberatung der beteiligten Ausschüsse. Das ist wichtig, denn der Gesetzentwurf zieht auch Konsequenzen aus der mit dieser Wahlperiode gestiegenen Anzahl der Fraktionen.

Der Innenausschuss empfi ehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf mit einigen wenigen Maßgaben anzunehmen. Die angesprochenen Änderungen sind alle rein rechtsförmlicher Art.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Parlamentarische Kontrollkommission gestärkt. Dies ist richtig, weil der Landesverfassungsschutz mehr Kompetenzen für die Bekämpfung des weltweiten Terrorismus erhalten hat. Mit den Gesetzesänderungen wird die Regelgröße der Kommission erhöht und es wird über eine Sollvorschrift ausdrücklich die angemessene Vertretung der Opposition vorgesehen. Damit schafft der Landtag eine verbindliche Regelung zur Einbeziehung der Opposition in ein wichtiges parlamentarisches Kontrollgremium.

In der Ausschussberatung ist von einer Fraktion behauptet worden, dieses Gesetz könne dazu dienen, die Opposition von der parlamentarischen Kontrolle auszuschließen. Derartige Äußerungen, meine Damen und Herren, werfen meines Erachtens vielmehr ein deutliches Licht auf die totalitäre Denkweise

(Heiterkeit bei Raimund Borrmann, NPD)

und die sich daraus ableitenden antidemokratischen Handlungsstrategien rechtsextremer Parteien.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU – Michael Andrejewski, NPD: Schließen Sie nicht von sich auf andere! – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Wir Demokraten hingegen bekennen uns nicht nur mit Worten,

(Michael Andrejewski, NPD: Pseudodemokraten!)

sondern auch mit Taten zu den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Deshalb werden die demokratischen Fraktionen selbstverständlich jederzeit eine Vertretung der Opposition in der Parlamentarischen Kontrollkommission sicherstellen, genau wie das Gesetz es vorsieht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie es mich noch einmal ganz ausdrücklich betonen: Es ist für unsere Demokratie wichtig, dass eine parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes auch durch die Opposition gewährleistet wird. Aber dies heißt nach Auffassung des Innenausschusses nicht, dass jede Oppositionsfraktion in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein muss. Es ist nämlich genauso wichtig für unseren Rechtsstaat, dass die Kontrolle über den Schutz unserer Verfassung eine Aufgabe der verfassungstreuen Parlamentarier bleibt und nicht in die Hände von Ver fassungsfeinden gegeben wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf mit den vorgesehenen Maßgaben zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Nieszery.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart.

Meine sehr geehrten Herren Abgeordneten der NPD-Fraktion, ich bitte Sie, verfassungsfeindliche Äußerungen hier zu unterlassen und auch Äußerungen, die die Demokratie verunglimpfen.

(Stefan Köster, NPD: Welche denn bitte, Frau Präsidentin?)

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wir wollen es auch als Fraktion ganz kurz machen. Wir haben im Innenausschuss aktiv mitberaten und unterstützen die Änderungen des Landesverfassungsschutzgesetzes. Ich will hier noch mal deutlich darauf hinweisen, dass die PKK bisher auch arbeitsfähig war, denn das wurde insbesondere durch die Fraktion der NPD bemängelt. Das Verfassungsschutzgesetz gilt und damit war eine PKK vorhanden, die entsprechend gearbeitet hat.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ich will deutlich machen, dass wir es begrüßen, dass die Opposition ordnungsgemäß vertreten sein wird. Das wird die FDP hoffentlich dann auch in der PKK sein und wir halten es für zwingend erforderlich, entsprechend unserer Grundrechte die FDP-Fraktion in dieser PKK zu vertreten. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, FDP und Reinhard Dankert, SPD)

Vielen Dank, Herr Leonhard.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten …

(Der Abgeordnete Michael Andrejewski bittet um das Wort.)

Es gibt doch offensichtlich noch eine Wortmeldung vonseiten der Fraktion der NPD. Herr Andrejewski, Sie erhalten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt wollen Sie das Landesverfassungsschutzgesetz ändern, nachdem Sie es monatelang missachtet haben, denn gemäß Paragraf 27 (4) des Landesverfassungsschutzgesetzes hätten für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, die nach der Wahl aus dem Landtag ausgeschieden sind, unverzüglich

neue Mitglieder gewählt werden müssen. Was „unverzüglich“ bedeutet, weiß jeder, der seine juristischen Examina nicht auf dem Jahrmarkt geschossen oder im Lotto gewonnen hat:

(Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Wie Sie!)

ohne schuldhaftes Verzögern. Haben Sie verzögert? Lassen Sie mich überlegen – im Oktober war die erste Landtagssitzung, jetzt haben wir März. Das würde ich Verzögerung nennen. Und schuldhaft? Sie hatten Zeit für eine Diätenerhöhung, natürlich, für die Wahl eines ebenso kostspieligen wie überfl üssigen dritten Vizepräsidenten des Landtages

(Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

und allerlei Anti-NPD-Maßnahmen, die wohl einen Trostpreis darstellen sollten für Ihr Versagen bei dem Versuch, die Wahl der NPD in den Landtag zu verhindern. Sie haben sogar einen NPD-Antrag abgelehnt, die PKK-Mitglieder während der letzten Landtagssitzung nachzuwählen. Das war schuldhaft.

Aber Gesetze sind Ihnen offenbar egal, wie auch die Geschäftsordnung, die bestimmt, dass Beschlüsse des Landtages in den Ausschüssen vorbereitet werden sollen. Was wurde denn in der gemeinsamen Sitzung des Rechts- und des Innenausschusses, die dieser Landtagssitzung vorausging, vorbereitet? Gar nichts! Ohne Wortmeldung zur Sache haben Sie die Angelegenheit durchgepeitscht und damit die Ausschüsse zur Farce gemacht. Der Bericht des Herrn Nieszery hier war wirklich mehr als überfl üssig. Da gab es nichts zu berichten.

Die Gesetzesänderung selbst ist Pfuscharbeit. Einerseits wollen Sie die Wahl der PKK-Mitglieder aus der Mitte des Landtags – und Wahlen sind immer noch geheim –, andererseits sollen laut Gesetz PKK-Sitze an die parlamentarische Opposition gehen. Sie sollen! An wen richtet sich dieses „sollen“? Sie können bei freien und geheimen Wahlen den Wählern doch nicht vorschreiben, was sie wählen sollen. Ist die Wahl geheim und frei, verbietet sich eine Sollvorschrift an die Wähler. Sollen die Abgeordneten etwas wählen, ist die Wahl nicht geheim und frei. Sie können auch nicht ins Wahlgesetz reinschreiben, jeder hat das Wahlrecht, aber sie sollen nicht die NPD wählen, obwohl Sie es wahrscheinlich gerne tun würden. Mit dem freien Mandat und demokratischen Wahlgrundsätzen haben Sie wohl große Schwierigkeiten.

Und dann die Missbrauchsmöglichkeiten, die dieser Gesetzestext eröffnet: Jede parlamentarische Mehrheit kann, wenn sie will, die Opposition von der Kontrolle des Geheimdienstes ausschließen. Diese Möglichkeit eröffnet der Gesetzestext. Mag sein, dass Ihre Hinterzimmerabsprachen diesmal funktionieren, aber wer weiß, wie lange die Harmonie unter Ihnen anhalten wird. Hat Herr Ringstorff seinerzeit nicht den Koalitionsvertrag mit der Linkspartei eiskalt gebrochen? Hat die SPD im Bundestag nicht versucht, die CDU/CSU auszutricksen, indem sie plötzlich die Fraktionsgemeinschaft infrage stellte, um auf diese Weise Schröder ins Kanzleramt zu gaunern?