Zusatzfrage: Soll denn im Rahmen des Anhörungsverfahrens, wenn es denn einsetzt, den Kommunen und den Gemeindevertretern der Zwischenbericht mit den Sondervoten der Oppositionsparteien zugänglich gemacht werden, damit sie sich ein allgemeines Bild machen können?
Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, da wir jetzt über das Verfahren des Landtages reden und in dem Fall auch über die Enquetekommission. Das ist selbstverständlich, dass der Landtag als Souverän diese Voten in Gänze den Betroffenen, also Kommunen, Kommunalvertretern, Kreistagen, Landtagen et cetera, zur Verfügung stellt.
2. Aus welchen Gründen werden in der polizeilichen Statistik seit etwa fünf Jahren antisemitische Straftaten automatisch der „politisch motivierten Kriminalität rechts“ zugeordnet?
Herr Abgeordneter, die Zuordnung politisch motivierter Straftaten richtet sich nach dem Definitionssystem „politisch motivierte Kriminalität“, das die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder, in der Kurzbezeichnung IMK, am 10. Mai 2001 beschlossen hat. Danach werden der politisch motivierten Kriminalität auch Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht beziehungsweise sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache oder ein Objekt richtet. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden diese Straftaten des Weiteren dem Themenfeld „Hasskriminalität“ zugeordnet, zu dem die aus einer antijüdischen Haltung heraus begangenen Delikte zählen.
Zusatzfrage: Stehen dieser Verfahrensweise, antisemitische Straftaten generell der „politisch motivierten Kriminalität rechts“ zuzuordnen, nicht Tatsachen wie Übergriffe arabischer Jugendlicher auf Sportler des Vereins Makkabi, so geschehen in Frankfurt am Main im Jahr 2000, der Messerangriff eines Marokkaners auf einen Rabbi in Frankfurt am Main im Jahr 2007 und der Punkerangriff auf jüdische Schüler in Berlin, ebenfalls 2007, entgegen?
Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 43. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen der Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/1506 vor.
Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Innenministers und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 1 zu stellen.
1. Sowohl die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Ostvorpommern als auch die Stadtvertreter der Hansestadt Anklam erhielten vom Innenministerium ein Schreiben, in dem sie aufgefordert wurden, zur von der Großen Koalition beschlossenen Kreisgebietsreform Stellung zu nehmen und ihre eigenen Vorstellungen einzubringen.
Als Diskussionsgrundlage wurde ihnen der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD zur Umsetzung der Empfehlung der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ aus dem Zwischenbericht übermittelt.
Aus welchen Gründen erhielten die Kommunalvertreter nicht den kompletten Zwischenbericht mit den Sondervoten der Oppositionsparteien?
Herr Abgeordneter, mit Schreiben vom 24. April 2008 habe ich alle Landräte, alle Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, alle Bürgermeister der amtsfreien und amtsangehörigen Städte und Gemeinden sowie alle Amtsvorsteher im Land gebeten, mir ihre Vorstellungen zur konkreten Vorstellung zur Umsetzung des Leitbildes des Landtages zur Kreisgebietsreform mitzuteilen. Darüber hinaus habe ich mein Schreiben beiden kommunalen Landesverbänden übersandt. Dieses habe ich im Übrigen außerhalb jeder Rechtsverpflichtung und außerhalb der formellen Anhörung im Landtag im Gesetzgebungsverfahren getan. Ich habe die Kommunen angeschrieben, weil mir als Innenminister ihre Meinung und ihre Einbindung bereits vor Erarbeitung des Gesetzes sehr wichtig ist.
Das Leitbild des Landtages, ganz genau gesagt „Ziele, Leitbild und Leitlinien des Landtages für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“, ist ein Bestandteil des Landtagsbeschlusses vom 24. April 2008. Diesem Landtagsbeschluss liegt ein entsprechender Antrag der Fraktionen der SPD und CDU zugrunde, der zur Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ in ihrem Zwischenbericht eingebracht worden war.
Die Landesregierung wird ihren Gesetzentwurf für eine Kreisgebietsreform auf der Grundlage genau dieses Landtagsbeschlusses erarbeiten. Sie erarbeitet ihren Gesetzentwurf nicht auf der Grundlage von Sondervoten in der Enquetekommission. Sollte über mein konkretes
führt habe, dass die Statistik auf der Grundlage einer Vereinbarung, in der die Rahmenparameter zusammengetragen sind, im Mai 2001 auf der Innenministerkonferenz der Länder und Senatoren definiert und festgelegt sind, und auf Grundlage dessen die jeweiligen Länder die Erfassung auch vornehmen.
3. Warum werden – so jedenfalls war es im Nordkurier, Ausgabe vom 26. April 2008 zu lesen – „jetzt Hakenkreuzschmierereien generell als rechte Straftaten“ gewertet?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Weil es solche sind. – Dr. Armin Jäger, CDU: Was denn sonst?!)
Grundlage ist eine bundesweite Regelung, wonach grundsätzlich auch alle von Unbekannten verübten rechten Propagandadelikte, insbesondere die Verbreitung und Verwendung verbotener nationalsozialistischer Symbole wie zum Beispiel Hakenkreuze und SS-Runen dem Phänomenbereich PMK, also „politisch motivierte Kriminalität“, zuzuordnen sind,
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Leonhard, Fraktion der FDP, die Fragen 4 und 5 zu stellen.
Die Fragen beantwortet in Vertretung der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herr Dr. Ebnet.
4. Der Landtag hat auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2007 beschlossen, dass am Nothafen Darßer Ort eine einmalige Ausbaggerung stattfinden soll.
In Vertretung des Wirtschaftsministers beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Der genannte Beschluss des Landtages sieht vor, dass eine Baggerung erfolgen möge, sofern die Investition in einen Ersatzhafen auf dem Darß oder in Zingst gesichert ist. Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt.
Stimmen Sie mir zu, Herr Minister, auch wenn Sie hier in Vertretung sprechen, dass sowohl die Seenotrettung als auch die Lebensrettung momentan nur eingeschränkt, wenn nicht gar überhaupt nicht möglich ist?
Herr Abgeordneter Leonhard, ich würde Ihre Zusatzfrage gerne an den Wirtschaftsminister weiterreichen und ihn bitten, sie schriftlich zu beantworten.
5. Die Gemeinde Born hat sich nach dem Bürgerentscheid in Prerow entschlossen, den Alternativhafen für den Nothafen Darßer Ort bauen zu wollen.
Wie wird die Gemeinde Born durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bei der schnellen Durchführung der Hafenplanung bzw. dem eigentlichen Hafenbau unterstützt?
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wird den Bau eines Etappenhafens an der Außenküste des Darßes als Ersatz für den Nothafen Darßer Ort mit den zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten unterstützen. Der Gemeinde Born ist für die Erarbeitung der Planungsunterlagen ein Zuschuss bewilligt worden.
Darf ich davon ausgehen, dass sich damit die Landesregierung festgelegt hat, dass die Gemeinde Born unterstützt wird und nicht die Gemeinde Prerow?
Auch dies ist eine Frage, die ich gerne an den Wirtschaftsminister weiterreichen würde mit der Bitte, sie schriftlich zu beantworten.
6. Die Landessozialgerichte Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, in Klammern die Aktenzeichen, haben entschieden, dass Widersprüche gegen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide oder gegen Aufrechnungsbescheide auch dann aufschiebende Wirkung haben, wenn es sich um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende handelt, die zurückgefordert werden.
In Vertretung des Wirtschaftsministers möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten: In Umsetzung des demokratischen Prinzips der Gewaltenteilung obliegt die Rechtsprechung in Deutschland unabhängigen Gerichten, die insoweit der Einflussnahme der Exekutive entzogen sind. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung davon ab, Gerichtsentscheidungen zu kommentieren, die Sachverhalte außerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit betreffen.