Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 62. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Von der Fraktion der FDP liegt Ihnen auf Drucksache 5/2214 ein Antrag zum Thema „Höhe des Landesblindengeldes am tatsächlichen Bedarf orientieren, statt Kürzung auf rein fiskalischer Grundlage“ vor. Auf Wunsch der Antragssteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Die Koalition hat gestern Änderungsvorschläge über die Presse zum Blindengeld gebracht. Wir, die im Ausschuss sitzen, fanden dieses ein bisschen am Verfahren vorbei. Ich denke, solche Anträge gehören in den Ausschuss, nicht dass man das über die Presse erfährt. Und der zweite Punkt ist, wir haben ein aktuelles Urteil eines Bundessozialgerichtes. Auch hier kommen Fragen über die Höhe und ob sie angemessen ist auf. Deswegen haben wir uns erlaubt, den Dringlichkeitsantrag zu stellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Festlegung, die Herr Grabow zitierte, ist eine Festlegung, die zwischen Koalitionspartnern gemacht wurde. Sie hat für das Verfahren, zumindest vom technischen Ablauf her, keine Bedeutung. Die abschließende Sitzung im Sozialausschuss ist nächste Woche
und die entsprechende Sitzung im Landtag ist da. Da wird es diesen Antrag geben, das kündige ich schon mal an. Aber im Verfahren ist nichts außer der Reihe. Insofern lehnen wir die Dringlichkeit ab.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung um diesen Antrag der Fraktion der FDP bei Zustimmung der Fraktionen der FDP, DIE LINKE und NPD sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 35 auf: Wahl der Mitglieder zur 13. Bundesversammlung, hierzu den Wahlvorschlag der Fraktion
folge Ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen. Entfallen auf eine Liste mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, so gehen die Sitze in der Reihenfolge der nächsten Höchstzahlen auf die anderen Listen über.
Zu den Stimmzetteln möchte ich auf Folgendes hinweisen: Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die fünf Wahlvorschläge mit den entsprechenden Drucksachennummern aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Wahl der Mitglieder der 13. Bundesversammlung und ich bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung. Ich unterbreche hiermit die Sitzung für zehn Minuten.
Ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben. Bei der Wahl der Mitglieder zur 13. Bundesversammlung wurden insgesamt 67 Stimmen abgegeben. 67 Stimmen davon waren gültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 5/2206(neu) entfielen 22 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 5/2187 entfielen 21 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2207 entfielen 12 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2188 entfielen 6 Stimmen und auf den Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2204(neu) entfielen 6 Stimmen.
Damit sind aus der Vorschlagsliste der Fraktion der SPD auf Drucksache 5/2206(neu) die unter Ziffer 1 bis 5 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion der CDU auf Drucksache 5/2187 die unter Ziffer 1 bis 4 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2207
die unter Ziffer 1 bis 2 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2188 der unter Ziffer 1 aufgeführte Kandidat sowie aus der Vorschlagsliste der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2204(neu) der unter Ziffer 1 aufgeführte Kandidat gewählt.
Meine Damen und Herren, aus gegebenem Anlass gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis: Geschäftsordnungsanträge sind klar und deutlich als Antrag erkennbar zu formulieren. Nur so ist deren ordnungsgemäße Behandlung durch die amtierende Präsidentin oder den amtierenden Präsidenten zu gewährleisten. Bei Anträgen zu namentlichen Abstimmungen gemäß Paragraf 91 der Geschäftsordnung des Landtages ist zu beachten, dass diese im Namen einer Fraktion oder vier anwesender Mitglieder des Landtages als solche Anträge zu stellen sind. Ich bitte, dies zukünftig zu beachten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Datenschutz und Urheberrecht an Schulen, auf Drucksache 5/2140. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2195 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Datenschutz und Urheberrecht an Schulen – Drucksache 5/2140 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Anträge, die bedürfen gar nicht so einer ausgreifenden Begründung. Ich glaube, wir haben es hier mit einem solchen Antrag zu tun. Die Koalitionsfraktionen schlagen Ihnen vor, die Regierung damit zu beauftragen, zu überprüfen, ob der Datenschutz und das Urheberrecht an Schulen, jedenfalls im Unterricht, eine ausreichend große Rolle spielen. Es freut mich, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend ist, der in der Tat ein gewisser Ideengeber für einen Teil des Antrages war oder dessen Arbeit dazu geführt hat. Wir haben es in den Schulen ja damit zu tun, dass sie auf das Leben vorbereiten sollen. Das Leben besteht heute aber auch aus moderner Technik aus dem Internet. Wir haben es dort mit so rasanten Entwicklungen zu tun, dass bisweilen die Situation entsteht, dass die Welt sich etwas schneller verändert, als man in Schulen angemessen darauf reagieren kann. Und das betrifft nicht zuletzt auch die Rechtslage.
Ich möchte kurz ein Beispiel nennen, worum es uns unter anderem geht: Sie alle kennen mit Sicherheit den Internetsuchdienst Google. Dort gibt es beispielsweise auch einen Bereich, in dem können Sie Bilder suchen. Da können Sie die ganze Welt durchsuchen nach Bildern. Und es passiert auch hier in Mecklenburg-Vorpommern, dass junge Menschen von diesem Suchdienst Gebrauch machen, solche Bilder herunterladen und in ihre eigenen Internetseiten einbauen – sie haben private Internetseiten, der Jugendklub, der Sportverein oder was auch immer – und kurze Zeit später oder ein paar Wochen später gibt es dann plötzlich Post vom Anwalt mit Abmahnungen, mit vierstelligen Rechnungsbeträgen, weil es sich natürlich um die Verletzung von Urheberrechten handelt. Nicht alles, was man im Internet ein
sehen und herunterladen kann, ist auch frei zugänglich. Das meiste unterliegt am Ende trotzdem dem Urheberrecht und dementsprechend sind die rechtlichen Maßgaben dabei auch zu berücksichtigen.
Dies alles in der Schule zu behandeln, ist notwendig, aber auch unglaublich schwierig. Niemand kann von Lehrern verlangen, dass sie jeden Schritt der Technik unmittelbar nachvollziehen oder auch jede rechtliche Veränderung, die sich auf Bundesebene ergibt. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es sowohl zur Unterstützung der Lehrer in den Schulen, aber auch – ich sage das so deutlich –, um findigen Anwälten, die nichts besseres zu tun haben, als letztlich den Kindern und Jugendlichen hinterherzuschnüffeln, ob sie an der einen oder anderen Stelle aus einer Unbedarftheit heraus vielleicht Urheberrechtsverletzungen begangen haben, doch ihr Handwerk ein bisschen zu erschweren. Und deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass die Landesregierung intensiver prüft und gegebenenfalls auch Maßnahmen ergreift, um Fragen des Urheberrechts und des Datenschutzes im AWT- und Informatikunterricht sowie in der Aus- und Fortbildung beziehungsweise in der Weiterbildung stärker zu berücksichtigen. Ich denke, das könnte eigentlich gar kein kontroverser Punkt sein. Wir würden gerne dem Änderungsantrag der FDP zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rede, die ich jetzt halten darf, hätte mein Kollege Andreas Bluhm gern gehalten. Aber wie das so ist mit der gesundheitlichen Situation vieler Menschen in diesem Land, hat er mich aus akuten Gründen gebeten, das Wort zu ergreifen.
Das, was Herr Brodkorb vorgetragen hat, ist eine Tatsache. Es war interessant zu erfahren, dass der Datenschutzbeauftragte mit Ideengeber ist. Wenn wir zu einer anderen Erkenntnis und zu einer anderen Beschlussempfehlung kommen, was den vorliegenden Antrag betrifft, dann ist es kein Ignorieren dieser Ideen und Überlegungen, sondern wir halten den vorgeschlagenen Weg nicht für den richtigen.
Es gibt ja eine ganze Menge, was in unserem Land auf diesem Gebiet getan wird, und unser Land kann sich sehen lassen: Rahmenplan Medienerziehung, Rahmenplan Informatorische Grundbildung der Klassenstufen 5 und 6, Rahmenplan Informatik, Regionale Schule. Wir haben ja auch Landesmultiplikatoren und sind an dieser Stelle besser ausgestattet als manch anderes Land. Insofern sind wir dafür, dass wir die Zeit nicht mit Prüfaufträgen verschwenden, sondern uns darum kümmern sollten, dass das, was läuft und lobenswert ist, Verstärkung findet, zum Beispiel, dass die Fortbildung der Medienpädagogischen Berater oder die staatlichen Schulämter beziehungsweise die Schulleiter darauf verwiesen werden, dass aus jeder Schule mindestens ein
Multiplikator an dieser Fortbildung teilnimmt, dass Mittel geplant werden, um die drei Landesmultiplikatoren auch weiterhin an den bundesweiten Update-Veranstaltungen teilnehmen zu lassen.
Unsere Fraktion lehnt den Antrag ab, weil wir das, was Sie vorschlagen, nicht für unwichtig halten, aber den Weg, den Sie hier vorschlagen, nicht für zielführend halten, sondern dass wir direkt das, was da ist, unterstützen und uns nicht mit Prüfaufträgen aufhalten. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, der Abgeordnete Mathias Brodkorb hat es beschrieben, dass wir in einer sich ständig verändernden und in diesem Fall sozusagen auch mit Fragen des Internets und anderen Bereichen bestehenden Welt bewegen. Ich glaube, Gegenstand des Antrages ist es zu prüfen, ob Fragen des Datenschutzes oder des Urheberrechts in ausreichender Weise in den Rahmenplänen verankert sind, ob sie im Unterricht thematisiert werden und ob diese Fragen auch Eingang in die Lehrerbildung finden. Insofern will ich sagen, dass ich es gerade aufgrund dieser ständig sich wandelnden Dinge schon für berechtigt halte. Deshalb begrüße ich es auch, dass ein solcher Antrag vorliegt.
Ich glaube, gerade weil ich jetzt gehört habe, was Sie gesagt haben, sehr geehrter Herr Koplin, denn Sie sind ja darauf eingegangen, dass es vielleicht doch mal die Gelegenheit gibt, zu sagen, was wirklich schon da ist, weil es nämlich deutlich macht, dass es gerade dieses Antrages doch bedarf. Und wenn wir das prüfen, heißt das ja nicht, dass es ohne Konsequenzen bleibt. Ich glaube, das ist der Sinn und Zweck der Geschichte. Und in den Rahmenplänen, ich kann das ganz kurz skizzieren am Fach Informatik, haben wir die Fragen des Urheberrechts, die den Schutz der Urheber von musikalischen Werken ebenso wie von Texten betreffen. Deshalb ist in Fächern wie Musik, Deutsch beziehungsweise den Fremdsprachen sehr deutlich zu machen: Musikpiraterie oder das Plakatieren von Texten sind keine Kavaliersdelikte. Das ist pädagogisch, aber auch thematisch deutlich zu machen. Die Konzentration auf das Fach Informatik begründet sich vor allem durch die Herausforderungen, die durch den Umgang mit neuen Medien wie PC und Internet entstanden sind.