Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich begrüße Sie zur 27. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor und wir werden sie wie vereinbart abarbeiten.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich ganz herzlich unserem Kollegen und Minister Herrn Sellering zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir werden ihm nur Freude bereiten.)
Ich wünsche ihm alle Gute, viel Erfolg und besonders einen guten Geburtstag an diesem Tag in diesem Hohen Hause.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/926(neu) vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich zunächst den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
Im Haushalt sind Mittel eingestellt, um die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz zu entrichten, die fällig wird, wenn nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Schwerbehinderten in der Landesverwaltung beschäftigt wird.
1. Warum gelingt es der Landesregierung nicht, die Pfl ichtplätze in der Landesverwaltung kontinuierlich mit Schwerbehinderten zu besetzen?
2. Durch welche Maßnahmen versucht die Landesregierung sicherzustellen, dass immer genug qualifi zierte Schwerbehinderte bereit stehen, damit frei werdende Pfl ichtplätze nicht lange vakant bleiben?
Herr Abgeordneter, zur Frage Nummer 1: Die Landesregierung hat im Rahmen des zum Personalkonzept durchgeführten Vergleichs der Stellenausstattung anderer Bundesländer beschlossen, in der Landesverwaltung rund 10.000 Stellen abzubauen, davon fast 5.200 Stellen in der Verwaltung. Freie Stellen werden in der Landesverwaltung grundsätzlich nur noch mit unbefristeten Beschäftigten nachbesetzt. Bewerber von außen werden nur in begrenzten engen Ausnahmefällen zugelassen. Im Übrigen wird bei jeder von dieser engen Stellenausschreibung von außen darauf hingewiesen, dass schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
Zur Frage Nummer 2: Es ist nicht Ziel der Landesregierung, schwerbehinderte Menschen bereitstehen zu lassen, sondern vielmehr kontinuierlich dafür Sorge zu tragen, dass sich private wie öffentliche Arbeitgeber aktiv um
die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Beruf bemühen und die auf der Grundlage des SGB IX geschaffenen fi nanziellen Förderungsmöglichkeiten für behinderte Menschen schaffen, sowohl im Rahmen der Berufsausbildung als auch bei der Berufsförderung als Grundlage für eine dauerhafte Eingliederung.
Eine Zusatzfrage: Es hat also haushaltstechnische Gründe dergestalt, dass die Schwerbehindertenabgabe günstiger ist oder weniger Aufwendung erfordert als die Anstellung von Schwerbehinderten angesichts des Stellenabbaus?
Herr Kollege Andrejewski, ob es günstiger ist oder nicht, wir haben ein Personalentwicklungskonzept beschlossen als Landesregierung vor einigen Jahren auf der Grundlage, auf der auch der Stellenabbau erfolgt. Dieses hat in keiner Form etwas zu tun mit der Schwerbehindertenabgabe, sondern einfach mit der Situation, auf welcher Grundlage die Landesregierung derzeit das Personalentwicklungskonzept fortentwickelt. Bei Neueinstellungen außerhalb des Stellenpools der sogenannten PeM erfolgt eine Stellenausschreibung, bei der gleichwertig schwerbehinderte Bewerber bevorzugt eingestellt werden.
3. Der Landesrechnungshof (LRH) beauftragte die Unternehmensberatung VEBERAS Consulting GmbH (Berlin) mit der Überprüfung der kommunalen Finanzen der Hansestadt Rostock.
Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl unter wie vielen weiteren Bewerbungen zugunsten der Unternehmensberatung VEBERAS Consulting GmbH (Berlin) getroffen und was qualifi zierte dieses Unternehmen unter Zugrundelegung welches konkreten und in sich differenzierten Auftrages für die vorgenommenen Untersuchungen unter anderem im Kulturbereich der Hansestadt Rostock?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Koplin! Der Landesrechnungshof ist eine der Landesregierung gegenüber unabhängige oberste Landesbehörde. Auf diese Feststellung legen alle gemeinsam Wert. Deswegen ist diese Frage nicht durch das Innenministerium zu beantworten. Ich bitte Sie daher höfl ich, die Frage an den Präsidenten des Landesrechnungshofes schriftlich zu stellen.
Herr Innenminister, ich habe mit dieser Antwort rechnen müssen. Nun ergibt sich für mich folgende ergänzende Frage. Die Forderungen Ihres Hauses, des Innenministeriums, zur Haushaltskonsolidierung der Hansestadt Rostock stützen sich jedoch auf ein Gutachten, deren Autoren hierfür offenbar weder ein rechtlich korrektes Verfahren durchlaufen haben noch über jeden Zweifel
erhabene Kompetenzen verfügen. Inwiefern sind die Forderungen des Innenministeriums gegenüber der Hansestadt Rostock somit noch rechtlich haltbar und inhaltlich begründet?
Herr Kollege Abgeordneter, die Forderungen unseres Hauses stützen sich eben nicht auf das Gutachten von VEBERAS,
sondern das ist ein Baustein von mehreren Bausteinen. Wir haben unsere eigenen Ermittlungen oder Feststellungen zur Haushaltserstellung der Hansestadt Rostock gemeinsam durchgeführt in Absprache mit den auch davon betroffenen Ministerien. Deswegen ist VEBERAS nicht ausschließlich Grundlage für Forderungen, die durch unser Haus gemacht werden, sondern dieser Prüfbericht ist ausschließlich durch den Landesrechnungshof erstellt worden, der auch in seinem Zusammenhang auf dieser Grundlage die Hansestadt Rostock prüft. Das ist eine autarke Einrichtung. Ich würde wirklich darum bitten, mit dem Landesrechnungshof die Frage zu klären.
Herr Innenminister, für mich ergibt sich eine widersprüchliche Situation. Die können Sie sicherlich aufl ösen. Sie bezieht sich nicht nur auf Rostock, sondern zum Beispiel auch auf Neubrandenburg, wo die Unternehmensberatung Kienbaum Untersuchungen durchgeführt hat.
Es ist nun Folgendes: Die Unternehmensberatungen geben Empfehlungen ab, auf deren Grundlage zum Teil – Sie haben das eben auch eingeschränkt – wiederum das Innenministerium Forderungen erhebt. Die Abgeordneten haben zu entscheiden, ob sie diesen Empfehlungen beitreten oder nicht. Wenn sie denen nicht beitreten, wird unter Umständen der Haushalt durch Ihr Haus nicht genehmigt. Inwiefern sehen Sie kommunale Selbstverwaltung dann noch gewährleistet, wenn sich der Eindruck somit erhärten könnte, dass die Unternehmensberatung die Regie in den Kommunen führt und nicht mehr selbstbestimmt die kommunalen Abgeordneten?
Herr Kollege Abgeordneter, Aufgabe der Abgeordneten ist es nicht ausschließlich, die freiwilligen Leistungen und die Kreisumlage festzulegen, sondern sich mit dem Haushalt als Ganzes zu beschäftigen und auch zu befassen. Insofern ist es kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern das Innenministerium ist als obere Rechtsaufsichtsbehörde für die Genehmigung der Haushalte zuständig. Wir genehmigen beziehungsweise genehmigen nicht und geben Hinweise, denn festlegen müssen das die Abgeordneten in den jeweiligen Ebenen, welche Maßnahmen sie durchführen. Wir geben nur Empfehlungen. Richtig ist aber auch, dass die Landesregierung festgelegt hat, dass an der Konsolidierung der Haushalte, egal ob auf Landkreisebene oder Gemeindeebene, derzeit kein Weg vorbeigeht. Deswegen werden solange von den Abgeordneten die Schwerpunkte nicht festgelegt werden, der Beschluss eines Haushaltes, wie es den Maßnahmen entspricht, keine Genehmigung des Haushaltes erteilt.
Herr Minister, Sie sprachen davon, dass es eigene Ermittlungen als ergänzende Maßnahme zu dem gegeben hat, was wir gerade gehört haben. Uns würde interessieren: Welcher Gestalt waren diese eigenen Ermittlungen, wie Sie es nannten?
Die eigenen Ermittlungen sind die Prüfungen der von den jeweiligen Kommunen eingereichten Unterlagen, auf deren Grundlage die Prüfung innerhalb unseres Hauses erstellt und auch durchgeführt wird und von wo dementsprechend dann die Haushaltsgenehmigung oder gegebenenfalls der mit Aufl agen erteilte Haushaltserlass an die jeweils betreffende Kommune wieder ausgeht.
Am 05.10.2007 führte der NPD-Kreisverband Uecker-Randow auf dem Pasewalker Marktplatz einen Informationsstand durch. Zwischen 13.30 und 15.30 Uhr kreiste über Pasewalk und speziell über dem Marktplatz ein Polizeihubschrauber.
Verehrter Herr Kollege Müller, am 06.10.2007 fanden in Pasewalk zeitgleich mehrere Veranstaltungen statt. In diesem Zusammenhang erfolgte am 05.10.2007 ein Hubschrauberfl ug zur Vorbereitung der polizeilichen Maßnahmen für den 06.10.2007. Personal- und Sachkosten werden bei derartigen Polizeieinsätzen nicht gesondert erhoben. Als Richtwert für eine Flugstunde des Hubschraubers kann derzeit ein Betrag von knapp 4.000 Euro angesetzt werden.