Protocol of the Session on March 17, 2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 117. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, die Beratung der Tagesordnungspunkte 38 und 42 in der morgigen Sitzung zu tauschen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/4212 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/4212 –

Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hierzu bitte ich den Abgeordneten und Vizepräsident Hans Kreher, Fraktion der FDP, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

1. Zu welchem Schuljahr und unter welchen Rahmenbedingungen ist eine Ausdehnung des Versuchs der integrativen Beschulung auf Rügen auf weitere Schulamtsbereiche geplant?

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst will ich sagen, es geht um das Modellvorhaben. Im Kurzgebrauch wird es ja immer als Versuch bezeichnet.

Seit dem Schuljahr 2010/2011 erfolgt flächendeckend im ganzen Land die Einschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen in der Grundschule. Diese Praxis der Einschulung wird im Schuljahr 2011/2012 fortgesetzt. Auf der Insel Rügen wird die Integrative Grundschule Rügen im Schuljahr 2011/2012 auf die Klassenstufe 2 ausgeweitet. Nach erfolgter Evaluierung des Rügener Förderkonzeptes bis zum vierten Quartal 2012 ist eine Übertragung zum Schuljahr 2013/2014 schrittweise im Land vorgesehen. Die Fortbildungskonzeption für Schulleiter und Lehrkräfte von Grund- und Förderschulen zu binnendifferenzierenden Maßnahmen und individueller Förderplanung wird weiter erfolgreich umgesetzt.

Dazu eine Frage: Wie und in welchem Umfang wurde der Rügener Schulversuch – vor allem unter dem Aspekt eines höheren Bedarfs an sonderpädagogischem Know how – finanziert?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Sie wissen sicherlich, dass in diesem Hohen Hause ja darüber schon gesprochen worden ist, dass Mittel, die im Bereich der Förderschulen im Grunde genommen – weil diese Kinder ja diese dann nicht besuchen – frei sind, eins zu eins auf die anderen Schulen übertragen werden.

Dann eine zweite Frage dazu: Warum wurde eine Ausdehnung des Rügener Schulversuchs auf den Greifswalder Schulamtsbereich gestoppt?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich glaube, wir haben ja im Laufe der heutigen Landtagsdebatte noch genügend Zeit, darüber zu debat

tieren. Das jetzt in zwei, drei Sätzen hier zu machen, glaube ich, würde der Sache nicht gerecht werden.

Gut, dann komme ich zur zweiten Frage, wenn ich darf.

2. Wie bewertet das Bildungsministerium die aktuelle Situation der integrativen Beschulung an den Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! In Mecklenburg-Vorpommern hat sich der integrative Unterricht in den vergangenen Jahren für alle Förderschwerpunkte stetig weiterentwickelt und ist mittlerweile an über hundert Regelschulen des Landes zum festen Bestandteil der Schulprogrammarbeit geworden. Während im Schuljahr 2001/2002, also vor ungefähr zehn Jahren, lediglich zehn Prozent aller Kinder mit Beeinträchtigungen im integrativen Unterricht beschult wurden, waren es im Schuljahr 2010/2011 bereits 22 Prozent, also wenn man so will, eine Verdopplung. Und diese 22 Prozent verteilten sich zu circa 47 Prozent auf die Grundschulen, zu circa 50 Prozent auf die Regionalen Schulen und Gesamtschulen und zu 3 Prozent auf die Gymnasien.

Folgende Grundschulen leisteten in den letzten Jahren eine besonders umfangreiche Schulentwicklungsarbeit. Ich will einige Grundschulen einfach mal nennen: in Waren die Kollwitz-Schule, in Stralsund die Dr.-SalvadorAllende-Schule, in Schwerin/Lankow die Grundschule, in Bergen/Altstadt die Grundschule, Am Taklerring in Rostock, die Türmchenschule Rostock, aber auch die Regionale Schule mit Grundschulteil in Ribnitz-Damgarten oder die Grundschule Matzlow.

Aus vielen Grundschulen liegen positive Erfahrungen über das inhaltliche und methodische Arbeiten vor und eine hohe Anzahl von Schülern mit Förderbedarf hat auf dem Weg der integrativen Beschulung weiterführende Schularten besuchen können, was ja dann auch das, glaube ich, herausragende Ziel sein muss. Und die in den Einzelschulen gewonnenen Erfahrungen werden bei der künftigen Gestaltung des integrativen Unterrichts für alle Schüler genutzt.

Ziel der Landesregierung ist es, das landesweite Netz von integrativen Beschulungsformen für alle Förderschwerpunkte, beginnend in der Grundschule bis hin zu den weiterführenden Schulen, kontinuierlich und schrittweise auszubauen. Eine Konzentration erfolgt auf die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. Dazu werden die Ergebnisse und Erfahrungen der präventiven und integrativen Grundschule auf Rügen die Basis sein, um das Vorhaben auf die anderen Schulamtsbereiche schrittweise zu übertragen.

Eine Zusatzfrage: Wie werden diese Schulen im Land insgesamt unterstützt?

Also ich kann das jetzt an dieser Stelle auch noch mal kurz skizzieren. Es ist so, sämtliche Mittel, die aus dem einen Bereich frei werden – und ich glaube, diejenigen, die sich da auskennen, wissen ja, welche erheblichen Mittel in einem Förderschulsystem stecken –, gehen eins zu eins über dann auf die Regelschulen. Und wir werden ja heute im Laufe der Debatte auch noch einen Antrag der Regierungskoalition haben, zu prüfen, wie wir hier – und es bleibt eine Daueraufgabe von der ersten Phase, vielleicht zehn Jahren – weitere Mittel in das System hineinbekommen.

Dann eine zweite Frage dazu: Wie werden die Grundschullehrer, die ja oft auf die Sache nicht vorbereitet sind, wie werden sie durch Fortbildung und so weiter jetzt auch an den vielen übrigen Schulen im Land darauf eingestellt?

Ich muss einfach sagen, ich weiß natürlich, dass gefühlt – und insofern in Ihrer Frage auch diese Anlage – das nicht geschult worden ist, dann das transportiert wird. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen die Tabellen, die Kurse und die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer – und das sind in der Regel dann überwiegend Grundschullehrer und auch Förderschullehrer, aber auch Lehrer von weiterführenden Schulen –, hier die Zahlen alleine schon bis 2008/2009 zusammenzufassen, damit man sich auch ungefähr quantitativ einen Eindruck machen kann. Und Sie haben natürlich recht, und das habe ich in meiner Antwort eben gesagt, dass dieses erfolgreiche Fortbildungskonzept an keiner Stelle gestoppt worden ist.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und bitte den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Herr Minister!

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Ursachen des wieder stark steigenden Durchgangsschwerlastverkehrs, mit zumeist ausländischen Kennzeichen, auf den Bundesstraßen im Landkreis Ludwigslust?

Herr Abgeordneter! Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine starke Steigerung des Lkw-Verkehrs mit ausländischen Kennzeichen vor. Vielmehr zeigt sich, dass die ergriffenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen grundsätzlich zu deutlich weniger Lkw-Verkehr auf der B 5 geführt haben. Allerdings, auch das muss man dazusagen, dass bei der Sperrung der B 5 in der Wirkung viele Lkws auf andere Straßen ausgewichen sind, das war und ist allerdings nicht zu vermeiden. Und ich habe den Landkreis aufgefordert, über die Folgen der Sperrung zu berichten.

Gut. Zweite Frage:

4. Wie kann aus Sicht der Landesregierung eine Gesamtlösung aussehen, die den Mautumgehungsverkehr, aber auch Verstöße der zumeist osteuropäischen Kraftfahrer gegen die Straßenverkehrsordnung wirksam unterbindet?

Herr Abgeordneter! Im Grundsatz, die Landesregierung bleibt bei der Auffassung, dass Mautverdrängung eine Folge der Maut an sich ist. Das ist eigentlich zwangsläufig, das kann auch jeder nachvollziehen. Konkret handelt es sich bei den Lkw-Verkehren auf den Bundesstraßen im Landkreis Ludwigslust zu einem erheblichen Teil um Zu- beziehungsweise Abgangsverkehre zum und vom Hamburger Hafen. Eine verkehrliche Lösung ist damit in der Metropolregion Hamburg zu suchen. Hier haben wir uns schon engagiert und ich hoffe, dass es uns gelingt, mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

Die Frage der Rechtsverstöße: Wir haben eine veränderte Rechtslage. Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht sind seit Oktober vergangenen Jahres EU-weit verfolgbar. Das ist der Paragraf 87 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Durch dieses Maßnahmenbündel, so konstatieren wir, ist es zu einer Verbesserung auf den Bundesstraßen im Landkreis Ludwigslust gekommen.

Herr Minister, eine Zusatzfrage: Wie soll denn die Gesamtlösung, die Sie hier in Norddeutschland anstreben, konkret aussehen?

So, dass sie die Interessen der Wirtschaft, aber vor allen Dingen die Belange der Bürgerinnen und Bürger vor Ort als Betroffene berücksichtigt.

Können Sie da konkreter werden?

Nein, das wäre Spekulieren.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Innenministers und bitte den Abgeordneten Toralf Schnur, Fraktion der FDP, die Frage 5 zu stellen.

5. Welche Gründe können nach Auffassung der Landesregierung bei den möglicherweise stattfindenden Kreistagswahlen vorliegen, die eine Abweichung eines Wahlbereiches von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche entsprechend Paragraf 61 Absatz 3 Seite 3 LKWG um mehr als 15 Prozent ermöglicht?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schnur! Nach Paragraf 61 Absatz 3 Satz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes sollen die Kommunalvertretungen die Einteilung der Wahlbereiche so vornehmen, dass die Einwohnerzahl eines Wahlbereiches von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 15 Prozent nach oben, also größer, oder nach unten, also kleiner, abweicht.

Grund für diese Regelung ist der sich aus Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz ergebende Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Dieser beinhaltet unter anderem, dass jede abgegebene Stimme im Wahlbereich den gleichen Erfolgswert oder den gleichen Stellenwert haben muss. Das ist nur bei vergleichbar großen Wahlkreisen möglich, dass dieses dann auch dementsprechend so gewertet werden kann.

Will ein Kommunalvertreter von Paragraf 61 Absatz 3 Satz 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz abweichen, müssen dafür rechtfertigende Gründe vorliegen, die ihrerseits Verfassungsrang haben und so wichtig sind, dass sie der Wahlrechtsgleichheit ebenbürtig sind. Die Kommunalvertretung hat dann einen Abwägungsentscheid zu treffen. Dabei hat sie die von ihr dabei angewendeten Kriterien und ihre Gewichtung der jeweiligen Kriterien nachvollziehbar darzustellen.

Eine Überschreitung der 15-Prozent-Grenze kann beispielsweise dann zulässig sein, wenn man sich festlegt, dass Gemeinde- und Ämtergrenzen in einem Wahlbereich liegen sollen und nicht geteilt werden. Wenn man das dann dementsprechend darstellt und in der Abwicklung dieser Rangfolge in der Vertretung zur Auffassung

kommt, dass es so gewichtig ist, dass man es dann so macht, ist unter Umständen die Ausnahme der Überschreitung der Grenze möglich. Ich würde immer dafür plädieren, dass man eher, wenn man solche Entscheidungen macht, nicht über untermaßige Kreise redet, also über Wahlkreise mit wesentlich geringerem Bevölkerungsanteil, als wenn es denn wirklich notwendig ist, dann für übermaßige.

Eine Nachfrage, Herr Minister: Ist somit der unterschiedliche Erfolgswert einer Stimme bei den möglicherweise stattfindenden Kreistagswahlen gegebenenfalls auch durch die regionale Struktur von Verwaltungseinheiten zu rechtfertigen? Habe ich das richtig verstanden?

Es ist, wenn die Gemeindevertretung oder die Beschlussfassenden als beschließende Gremien zu der Auffassung kommen, dass die Nichtzerschneidung des Amtes oder der Grenzen dementsprechend die gleiche Gewichtung beibehält und man dabei einen übermaßigen Wahlkreis erhält, dann wäre das unter Umständen ein Kriterium, wo man sich dafür entscheiden könnte.

Eine zweite und letzte Nachfrage: Werden die Wahlgebiete für die kommenden Kreistagswahlen und damit die entsprechenden Wahlbereiche seitens des Innenministeriums auf ihre Rechtmäßigkeit und damit entsprechend auf die Richtigkeit geprüft?