Protocol of the Session on December 7, 2006

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 9. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.

Vonseiten der Fraktion der Linkspartei.PDS ist eine Dringlichkeitssitzung des Ältestenrates beantragt worden. Ich unterbreche daher die Sitzung für 15 Minuten. Wir werden unsere Beratungen dann fortsetzen. Der Ältestenrat trifft sich im Ältestenratszimmer.

Unterbrechung: 9.09 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 9.49 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/96 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/96 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Birgit Schwebs, Fraktion der Linkspartei.PDS, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Nach Artikel 143c Grundgesetz stehen ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 den Ländern für den durch die Abschaffung der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bedingten Wegfall der Finanzierungsanteile des Bundes jährliche Beträge aus dem Haushalt des Bundes zu. Diese Mittel sind bis 2013 zweckgebunden. Zum 31. Dezember 2006 tritt das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden außer Kraft.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Auf welcher Grundlage will die Landesregierung ab dem 1. Januar 2007 Leistungen bzw. Zuwendungen an Kommunen und die Träger des ÖPNV vergeben?

Frau Abgeordnete, die gesetzliche Grundlage des Bundes wurde geschaffen durch das Föderalismusreformbegleitgesetz vom 5. September 2006, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 11. September 2006. Hier ist relevant der Artikel 13, das Gesetz zur Entfl echtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen. Hier wiederum ist entscheidend der Paragraf 3, Finanzierung beendeter Finanzhilfen. Da wird der Betrag festgelegt, der anstelle des alten Gemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetzes nun an die Länder überwiesen wird, nämlich 1.335.500.000 Euro pro Jahr bis 2013. Relevant ist auch der Paragraf 4, die Aufteilung. Danach entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern 2,617488 Prozent dieser Summe. Das sind knapp 35 Millionen Euro. Weiterhin ist relevant der Paragraf 5, die Zweckbindung.

Da ist in Absatz 3 festgelegt, dass diese Beträge zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden einzusetzen sind.

Zweite Frage:

2. Beabsichtigt die Landesregierung, ähnlich wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in den Landtag einzubringen?

Wir sind hier noch in der Prüfung, ob ein solcher Gesetzentwurf sinnvoll ist. Zwei Länder haben ein solches Gesetz bereits gemacht, Bayern und Schleswig-Holstein; Schleswig-Holstein vor allem deshalb, weil der bisherige Katalog der Fördermöglichkeiten an dem Gemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetz deutlich ausgeweitet werden sollte und ausgeweitet wurde. Bayern ist sehr restriktiv dabei vorgegangen. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wir wollen zuerst mit den Kommunen, die die Empfänger und die Verwender dieser Mittel sind, diskutieren, ob der bisherige Förderungskatalog des GVFG beibehalten oder erweitert werden sollte. Je nach Ausgang dieser Diskussion ist dann ein Gesetzentwurf notwendig, wenn man abweichen will von dem, was bisher gemacht worden ist, oder er ist nicht notwendig. Ich vermute, dass es Änderungswünsche der Kommunen geben wird. Wenn das der Fall ist, dann werden wir nächstes Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen.

Darf ich eine Zusatzfrage stellen? (Zustimmung)

Herr Minister, wie wird die Landesregierung in diesen Gesprächen gewährleisten, dass die Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes zur Barrierefreiheit auch beim Straßen- und Wegebau berücksichtigt werden?

Ich muss gestehen, dass wir den Themenkatalog bisher noch nicht so vollständig haben, dass wir sagen können, auch dieser Aspekt ist jetzt berücksichtigt. Wir sind dabei zu prüfen, zu erarbeiten, und dann werden die einzelnen Gesichtspunkte eingehen. Es ist anzunehmen, dass die Kommunen von sich aus genau dieses Thema ansprechen und dass sie möglicherweise hier Wünsche äußern.

Danke schön.

Vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Ich bitte den Abgeordneten Birger Lüssow von der Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Laut Medienberichten wird im Zusammenhang mit Subventionsbetrug gegen den Sassnitzer Bürgermeister ermittelt.

3. Welche Ministerien sind in welchem Maße über das Geschehene in welchem Umfang informiert gewesen?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter! Das Finanzministerium hat seit Anfang 2006 Kenntnis von Ermittlungen der Steuerfahndung gegen den ehemaligen Bauamtsleiter der Stadt Sassnitz, Herrn Wolfgang Riede, im Zusammenhang mit Subventionsbetrug. Das Innenmi

nisterium, das Finanzministerium sowie das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung haben ein Amtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Rostock erhalten. Die Ministerien sind an einer schnellen Aufklärung der Vorgänge interessiert und werden die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch eine Aushändigung der erbetenen Verwaltungsvorgänge unterstützen.

4. Welche Weisungen wurden aus den betroffenen Ministerien erteilt?

Nach Bekanntwerden des laufenden Ermittlungsverfahrens hat das Finanzministerium die Finanzämter über die Erteilung unrichtiger Bescheinigungen der Stadt Sassnitz informiert. Auf der Grundlage einer maschinell erstellten Liste wurden die betroffenen Finanzämter angewiesen, einschlägige Anträge auf Investitionszulage, denen eine Bescheinigung des Bauamtsleiters Riede zugrunde liegt, zu ermitteln und zur Koordinierung weiterer gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen an das Finanzministerium zu berichten. Die erstellten Listen wurden zudem der Ermittlungsbehörde übergeben, um mögliche fehlerhafte Investitionszulagegewährungen außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern überprüfen zu können. Die Überprüfung in den drei infrage kommenden Finanzämtern des Landes ergab keine Hinweise auf eine unzulässige Auszahlung von Investitionszulagen. Das damalige Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung sowie das Innenministerium haben der Stadt Sassnitz keine Einzelweisungen zum Bescheinigungsverfahren nach dem Investitionszulagegesetz erteilt. Das damalige Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung hat lediglich allgemeine Hinweise zum Bescheinigungsverfahren für Zwecke der Investitionszulage herausgegeben. Diese stehen nicht im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen.

Darf ich eine Zusatzfrage stellen?

Ja.

Die Ermittlungen laufen, wie Sie auch gerade sagten. Wenn sich jetzt der Verdacht erhärtet oder sich das alles bestätigen sollte, was passiert mit den Verantwortlichen, die davon Kenntnis hatten?

In die laufenden Verhandlungen werden wir nicht eingreifen, das ist selbstverständlich, und nach Vorliegen der Ergebnisse werden wir dann entscheiden.

Vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Zunächst bitte ich die Abgeordnete Frau Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

In Kenntnis der Versendung einer Mittel-in-Aussicht-Stellung an die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Landesregierung im Oktober 2006 frage ich die Landesregierung:

5. Als wie verbindlich für die Landkreise und kreisfreien Städte betrachtet die Landesregierung diese Mittel-in-Aussicht-Stellung?

Ja, sehr verehrte Frau Borchardt, die In-Aussicht-Stellung der Mittel der Landes

initiative „Jugend, Schule, Sozialarbeit 2007“ ist aus der Sicht der Landesregierung verbindlich. In Abstimmung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und dem Sozialministerium werden gegenwärtig die Zuwendungsbescheide in Höhe von 10,75 Euro mit der Zahl der 10- bis 26-jährigen Einwohner multipliziert für die 50-prozentige Mitfi nanzierung der Personalkosten von Jugendsozialarbeitern und in Höhe von 10,75 Euro multipliziert mit der Zahl der 10- bis 26-jährigen Einwohner für die 50-prozentige Mitfi nanzierung der Personalkosten von Schulsozialarbeitern und an die örtlichen Träger der Jugendhilfe versandt.

6. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Jugendsozialarbeit im Rahmen der Fortführung der Landesinitiative bei?

Wir gehen zunächst davon aus, dass die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß der Paragrafen 11, 13 und 74 SGB VIII in erster Linie eine Aufgabe der zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der jeweiligen Gemeinden ist. Im Rahmen der Landesinitiative „Jugend- und Schulsozialarbeit“ sollen die Träger der freien Jugendhilfe und Jugendämter aber dazu ermuntert werden, ab 2008 die Förderung der Schulsozialarbeiter und der Jugendsozialarbeit in gleicher Höhe umzusetzen.

Bedeutet das …

Entschuldigung, darf ich eine Nachfrage stellen?

Ja.

Bedeutet das, dass die Landesinitiative fortgeführt wird, oder wird die Aufgabe an die Kommunen restlos übertragen?

Nein. Wir führen die Landesinitiative im genannten Umfange fort und, wie gesagt, unterstreichen damit die Bedeutung auch dieser inhaltlichen Zielstellung.

(Beifall Irene Müller, Die Linkspartei.PDS)

Vielen Dank.