Protocol of the Session on April 14, 2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 121. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Die Fraktion der FDP hat einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Unterstützung der sächsischen Bundesratsinitiative für eine einfachere Zuwanderung von Fachkräften“ vorgelegt, der bereits während der gestrigen Sitzung auf Drucksache 5/4281 verteilt wurde. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach dem Tagesordnungspunkt 18 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/4277 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/4277 –

Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Marianne Linke, Fraktion DIE LINKE, die Frage 1 zu stellen.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin!

1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Rückmeldungen der Kindertagesstätten des Landes, wonach die für das Jahr 2011 bereitgestellten Landesmittel für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Kindertagesförderungsgesetz MecklenburgVorpommern für die mittelbare pädagogische Arbeit und für die Verbesserung der FachkraftKind-Relation nicht ausreichen?

Sehr geehrte Abgeordnete Frau Dr. Linke! Das neue Kindertagesförderungsgesetz enthält zahlreiche Regelungen, die direkt oder indirekt miteinander verflochten sind und nur in ihrer Gesamtheit bewertet werden können. Das betrifft insbesondere die Finanzierung der Kindertagesförderung im Allgemeinen und die Finanzierung einzelner Qualitätsstandards im Besonderen, beides kann nicht losgelöst voneinander betrachtet werden.

Bereits die Erhöhung der Finanzmittel für die allgemeine Kindertagesförderung und die Umstellung auf eine dynamisierte Platzkostenfinanzierung haben entscheidenden Einfluss auf die Stabilisierung von Entgelten und die Gestaltung von Rahmenbedingungen. Ergänzend dazu kommen einzelne Standardverbesserungen, die Sie angesprochen haben, die ausschließlich über Landesmittel finanziert werden. Dazu gehören auch die Umsetzung des verbesserten Personalschlüssels und die mittelbare pädagogische Arbeit.

Die dabei zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen bieten ausreichend Flexibilität, um die individuellen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen zu können. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass die Berechnung der Mehrkosten zur Finanzierung der Standards einer landesweiten Betrachtung folgt und dadurch regionale Mehr- beziehungsweise Minderbelastungen

nicht auszuschließen sind. Eine Beurteilung kann jedoch nur im Einzelfall erfolgen und im Ergebnis durch entsprechende Maßnahmen untersetzt werden. Welcher Lösungsansatz dabei letztlich zum Tragen kommt, ist gemeinsam mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu entscheiden.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Erlauben Sie eine Nachfrage?

Sie brauchen nicht zu fragen, Sie können zwei Fragen stellen.

Fanden die von Ihnen angekündigten Gesprächsrunden schon statt? Sie nannten die Träger, wenn ich das jetzt akustisch richtig aufgenommen habe, und ich möchte das noch dahin gehend präzisieren: Haben Sie mit den kommunalen Spitzenverbänden beziehungsweise mit der LIGA über diese Fragen bereits gesprochen beziehungsweise haben Sie Termine vereinbart, um hier die aufgeworfene Frage einvernehmlich zu lösen?

Wir sind im ständigen Kontakt. Es ist ja so, dass je nachdem, welche Themen, Fragen und Probleme vor Ort entstehen mit der Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes, sich dann die entsprechende Kommune oder der Träger, der Verband oder auch Eltern an uns wenden. Und diese Anfragen werden im direkten Kontakt beantwortet.

Das Zweite ist, dass wir ja im Gesetz vorgesehen haben, dass es möglichst zu einheitlichen Rahmenverhandlungen kommen soll, das können wir natürlich nur moderieren. Und ich möchte darauf hinweisen, dass gerade die Berechnungen der Landesmittel für pädagogische Arbeit und für die Fachkraft-Kind-Relation mit den kommunalen Spitzenverbänden während der Vorbereitung des KitaGesetzes gemeinsam berechnet worden sind.

Ich bedanke mich für die Antworten.

Die Fragen 2 und 3 der Abgeordneten Frau Irene Müller, Fraktion DIE LINKE, sind von der Fragestellerin zurückgezogen worden.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Leonhard, Fraktion der FDP, die Frage 4 zu stellen.

Guten Morgen!

4. Welchen gesetzlichen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung für die Landesgesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. März 2011 zur Vergabe des Rettungsdienstes?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Leonhard! Die Landesregierung sieht aufgrund des von Ihnen genannten Urteils des Euro päischen Gerichtshofes keinen gesetzlichen Änderungsbedarf zur Vergabe des Rettungsdienstes. Das Urteil betrifft nur die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem sogenannten Konzessionsmodell. Das Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern regelt die Finanzierung des öffentlichen Rettungsdienstes unseres Landes nach dem sogenannten Submissionsmodell. Für dieses Modell ist nach einem anderen Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus 2010 Vergaberecht anzuwenden.

Ich darf mir erlauben, darauf hinzuweisen, was Submissionsmodell und Konzessionsmodell ist, wenn Sie mögen.

Ich habe mir das nämlich auch erklären lassen, als dieses Urteil kam. Beim Submissionsmodell vereinbart der Träger mit den Krankenkassen die Entgelte und gibt diese an seine Leistungserbringer weiter, so ist das bei uns, und beim Konzessionsmodell besteht eine direkte Finanzbeziehung zwischen Leistungserbringer und Krankenkassen.

(Harry Glawe, CDU: Genau, so machen wir das.)

Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, im Rahmen der Kreisgebietsreform das Rettungsdienstgesetz zu verändern?

Ich habe ja gestern in der Landtagsdebatte zu Ihrem Antrag, ob es generellen Änderungsbedarf gibt beim Rettungsdienstgesetz, hier ausführlich berichtet und gesagt, dass es viele Punkte gibt, die meines Erachtens geändert werden müssen, dass wir aber hier auch noch auf bundesgesetzliche Regelungen und auf die Verwaltungsreform warten. Aber die Frage, die Sie hier gestellt haben, nach diesem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, berührt das Rettungsdienstgesetz nicht, weil, wie gesagt, das ist ein Urteil, wenn man nach dem Konzessionsmodell vorgeht. Und da wir das Submissionsmodell haben, berührt dieses Urteil unser Vergaberecht nicht im Land.

(Harry Glawe, CDU: Sehr gut.)

Vielen Dank.

Ich darf jetzt den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 5 zu stellen.

Frau Ministerin!

5. In welchem Umfang wurden welche Programme gegen Rechts aus Mitteln der Europäischen Union in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten vier Jahren mitfinanziert?

Herr Abgeordneter! In Mecklenburg-Vorpommern werden keine Programme gegen Rechts aus EU-Mitteln finanziert.

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.

Herr Minister!

6. Wie soll sich nach den Vorstellungen der Landesregierung im kommenden Landkreis Südvorpommern die Zusammenarbeit der Feuerwehrzentralen Pasewalk und Gützkow besonders im Hinblick auf ihre Eigenständigkeit darstellen?

Herr Abgeordneter Andrejewski! Gemäß Paragraf 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellen die Landkreise den überörtlichen Brandschutz und die technische Hilfsleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sicher. Dazu gehört dann auch der Betrieb der feuerwehrtechnischen Zentrale. Sie dient der Unterbringung, der Pflege, der Wartung und der Prüfung von Fahrzeugen, von Geräten, Materialien sowie der Durchführung von Ausbildungslehrgängen.

Als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises obliegt die Entscheidung über die Organisation und damit auch der Standorte der feuerwehrtechnischen Zentralen dem Willensorgan des Landkreises. Aus diesem Grund enthält das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern hierzu keine Vorgabe.

Über den Erhalt beider Standorte in Pasewalk und Gützkow oder deren Zusammenführung wird der neue Landkreis des neuen Kreises dann darüber befinden, weil es auch eine originäre kommunale Selbstverwaltungsaufgabe dementsprechend ist.

Kurze Nachfrage: Das liegt also allein in der Kompetenz des neuen Landkreises? Das Innenministerium würde sich da nicht einmischen?

Korrekt.

Ich bitte nun den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.

Herr Minister!

7. In welchem Umfang plant die Landesregierung, Flüchtlinge und Asylbewerber aus Nordafrika in Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen?

Herr Abgeordneter Köster, Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, nach Paragraf 44 des Asylbewerberverfahrensgesetzes die für die Unterbringung Asylbegehrender erforderliche Aufnahmeeinrichtung zu schaffen und zu unterhalten. Das Land ist außerdem verpflichtet, ausreichend Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommt auch Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich nach.

Die Anzahl der von Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmenden Asylsuchenden richtet sich nach Paragraf 45 des Asylverfahrensgesetzes. Die Verteilung erfolgt derzeit nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Im Jahr 2011 beträgt der Anteil unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern zwei Prozent aller in der Bundesrepublik Deutschland asylbegehrenden Personen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet in diesem Jahr gegenwärtig mit 10.500 Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen dementsprechend auf Mecklenburg-Vorpommern 218 Personen.

Die Bundesregierung plant, im Rahmen einer gezielten Aufnahmeaktion 100 Flüchtlinge aus nordafrikanischen Staaten nach Deutschland zu holen, die sich zurzeit auf Malta aufhalten. Auch hier würde wiederum das Prinzip des Königsteiner Schlüssels gelten und auf Mecklenburg-Vorpommern würden dementsprechend zwei Prozent entfallen. Weitere gezielte Aufnahmeaktionen für Flüchtlinge aus nordafrikanischen Staaten liegen mir derzeit nicht vor.