Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 111. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/3995 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Lück, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. Inwieweit muss das von der Bundesregierung geplante Bil dungs- und Teilhabepaket als Bestandteil der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 zu den Regelleistungen nach dem SGB II zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden?
Frau Abgeordnete, ich will noch einmal kurz daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit dem Urteil vom 9. Februar 2010 aufgegeben hat, die Regelleistungen nach dem SGB II und SGB XII verfassungskonform zum 1. Januar 2011 neu zu bemessen. Das ist der klare Gesetzesauftrag. Die bisherige gesetzliche Regelung wurde als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, ist damit nichtig und kann somit bis zum 31. Dezember 2010 weiterhin angewendet werden.
Sollte der Gesetzgeber – und das ist ja das aktuelle Thema – seiner Pflicht zur Neuregelung nicht bis zum 31. Dezember 2010 nachgekommen sein, wäre ein später erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 dann rückwirkend in Geltung zu setzen. Bis zum Erlass dieses Gesetzes gibt es für den entsprechenden Verwaltungsvollzug, das ist dann ganz klar, jedoch keine rechtliche Grundlage. Die Grundsicherungsleistungen müssten dann vorerst nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen gewährt werden. Auch die Gewährung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen natürlich unter Zustimmungsvorbehalt des Bundesrates, wie wir wissen, in dieser Woche noch, am 17.12.
Ich hätte eine Nachfrage: Wer ist für die Umsetzung der zuständige Ansprechpartner in der Landesregierung, also in unserer Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern?
In der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist das das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Was hat die Landesregierung bis heute unternommen, um die Umsetzung des geplanten Bildungspaketes zu gewährleisten?
Wir sind diesbezüglich im kontinuierlichen Gespräch sowohl mit der Agentur für Arbeit, die uns gerade noch mal – ich hatte das gestern erläutert – am Montag versichert hat, dass die Umsetzung dieses Paketes, aber auch die Umsetzung des Gesetzes insgesamt jetzt zunächst mal virtuell, denn es ist ja noch nicht beschlossen, vorbereitet ist. Und dies haben
wir auch abgefragt bei der Kommune, also in Ostvorpommern, sodass ich ja gestern auch erklärt habe, dass nach unseren Erkenntnissen eine Betriebssicherheit auch unter Maßgabe der neuen gesetzlichen Regelung dann zum 01.01.2011 gegeben ist.
2. Nach welchem konkreten Verfahren sollen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket die hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen erreichen?
Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass unter der Adresse www.arbeitsagentur.de die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Startseite seit dem 10. Dezember 2010 einen Link zum Bildungspaket für Kinder in der Grundsicherung veröffentlicht hat.
Auf dieser Seite werden alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erläutert. Es werden auch Informationen zu den Anspruchsberechtigten und zur Antragserstellung sowie zur Form der Leistungserbringung gegeben, sodass ich es mir jetzt ersparen kann, alles im Detail aufzuzählen, sondern die Möglichkeit besteht, die Informationen unter der genannten Adresse zu erhalten. Aber ich will sie nur kurz nennen. Es sind dort aufgeführt: allgemeine Kundeninformationen, das Thema Schulausflüge, Schulbedarf, Schülerbeförderung – was ja übrigens noch neu dazugekommen ist –, die Lernförderung, die Mittagsverpflegung, soziale und kulturelle Teilhabe.
Diese Informationen gelten natürlich, muss ich immer sagen, alle vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates in dieser Woche, also Freitag.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und ich bitte den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Frage 3 zu stellen.
3. Welchen Standpunkt bezieht die Landesregierung zum Ent wurf des 2. Flächen erwerbsänderungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag und wie will die Landesregierung gegebenenfalls gegen die Regelungen zur Besserstellung von Alteigentümern tätig werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor Tack! Ich lehne dieses Gesetz ab. Ich denke, das ist auch in der Anhörung des Deutschen Bundestages deutlich geworden. Ich bin der Auffassung, dass dieser fein austarierte Kompromiss, was das Entschädigungsausgleichsleistungsgesetz anbetrifft, damit tatsächlich nicht so umgesetzt wird, wie der Gesetzgeber es gewollt hat.
Ich glaube, dass deutlich werden muss, dass auch die rechtliche Besserstellung einer kleinen Gruppe von nicht selbst wirtschaftenden Landwirten diesem Kompromiss innerhalb des Entschädigungsausgleichleistungsgesetzes nicht gerecht wird.
Hinzu kommt ja, das wissen wir alle, dass jeder Hektar oder jeder Quadratmeter landwirtschaftlicher Nutzfläche in Mecklenburg-Vorpommern langfristig gebunden ist und es damit zu einer gewissen Veränderung der Agrarstruktur kommen würde. Es ist, denke ich, bekannt, dass morgen, am 17. Dezember, der Deutsche Bundestag in einem sehr schnellen Verfahren durch die CDU/CSUFDP-Koalition dieses Gesetz durch den Deutschen Bundestag bringen will. Wir werden im Rahmen der weiteren Beratungen im Bundesrat versuchen, den Widerspruch aufzuklären und wenn notwendig auch den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Eine Nachfrage: Welche reale finanzielle Belastung erwartet die Landesregierung für den Bundeshaushalt durch die vorgesehenen Regelungen?
Das hat ja auch in Berlin eine wichtige Rolle gespielt. Der Gesetzgeber, das heißt die Bundestagsfraktionen haben in dem Gesetzentwurf ja deutlich gemacht, dass der Bund aufgrund der zurzeit aus meiner Sicht nicht exakt vorliegenden Zahlen angedeutet hat, dass bis zu 370 Millionen Euro an Mindereinnahmen für den Bund zu erwarten sind. Ich gehe davon aus, dass diese Zahlen deutlich höher liegen können.
Eine zweite Frage: Welche Bindungen bezüglich der Weiterverpachtung und einer eventuellen Mehrerlösabführung hält die Landesregierung für notwendig?
Wir lehnen ja generell diesen Gesetzentwurf ab. Und es stellt sich die Frage, ob wir es erreichen, dass wir im Vermittlungsausschuss dann zu einer Lösung kommen.
Und sollte es keine Lösung geben, gehe ich davon aus, dass zumindest versucht werden muss, eine Nachpachtklausel in diesen Gesetzentwurf hineinzubringen, sodass die Landwirte, die heute diese Flächen bewirtschaften, eine Verlängerung des Pachtvertrages um zwölf Jahre bekommen sollten. Und es ist auch klar, dass Mehrerlösklauseln darin zu verankern sind. Aber das steht im Gesetzentwurf zurzeit so nicht drin.
4. In welchem Umfang findet in Mecklenburg-Vorpommern ille galer Handel mit Hundewelpen aus Osteuropa statt, durch den europäische Tierschutzbestimmungen verletzt werden?
Ich kann öffentlich erklären, dass bislang dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den zuständigen Behörden keine – ich betone, keine! – Hinweise für den illegalen Handel mit Hundewelpen oder Hunden aus Osteuropa oder auch aus südeuropäischen Ländern in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen.
Im Übrigen ist es so, der gewerbliche Handel mit Tieren, die keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind, unterliegt dem Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und zwar dem Paragrafen 11. Uns liegen zurzeit keine Hinweise vor. Aber ich will auch darauf hinweisen, dass gerade zur Weihnachtszeit jeder, der ein Interesse hat, in der Zukunft ein Tier zu halten, darauf zu achten hat, dass
Eine Zusatzfrage: Ist das schon auf Ministerkonferenzen der Länder ein Thema gewesen, weil es in Brandenburg ja dann wirklich akut zu sein scheint?
Ja, das ist bereits mehrfach Thema gewesen. Unsere Behörden sind auf Hinweise angewiesen, und ich bitte auch die Bevölkerung darum, sollte es solche Fälle und Hinweise geben, wird möglichen Verstößen natürlich sofort nachgegangen und sie werden geahndet.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hierzu bitte ich den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Frage 5 zu stellen.
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Erkenntnissen der öffentlichen Anhörung des Landtages am 9. September 2010 für die Weiterarbeit an der Bildungs konzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die grundlegende Erkenntnis aus der Anhörung ist, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Entwicklung der Bildungskonzeption für 0- bis 10-Jährige auf dem richtigen Weg befindet.
Herr Koplin, Sie haben ja selbst die Sitzung begleitet und haben Herrn Professor Fthenakis erlebt. Sinngemäß sagte Herr Professor Fthenakis, er könne dem Land nur gratulieren und zu dem Mut beglückwünschen, den Weg eines institutionenübergreifenden Bildungsplanes zu gehen. Dieser sei im Grunde genommen der zuverlässige Weg, um die Übergänge im Bildungsverlauf kindgerecht zu regulieren. Insofern verblasse jede Kritik, die sonst an Details berechtigterweise zu führen sei, vor der Bedeutung dieses Anliegens. Das ist das, was dort geäußert wurde.
Weiterhin ist in der Anhörung auch, in der es weniger um inhaltliche Aspekte ging, eher über die Details der Bildungskonzeption gesprochen worden. Wir haben hier von zahlreichen Teilnehmern auch das Thema der Standarderhöhung zum Beispiel bei der Erzieher-Kind-Relation zu reklamieren gehabt. Es wurde darauf verwiesen, dass die umfangreichen Aufgaben, die aus der Einführung der Bildungskonzeption resultieren, nur mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen zu bewältigen seien. Und die Landesregierung hat diese mit der Novellierung des KiföG M-V bereits deutlich verbessert. Sie ist nach unserer Einschätzung also auf dem Weg. Die Maßnahmen der Landesregierung sind geeignet, um vor allem dem Anspruch der individuellen Förderung eines jeden Kindes zur Sicherung von Chancengerechtigkeit und zum Ausgleich von Benachteiligung gerecht zu werden. Die individuelle Förderung geschieht auf der Grundlage der Bildungskonzeption.
Die Anhörung hat aus meiner Sicht auch deutlich gemacht, wie unterschiedlich die Auffassungen zur Bildungskonzeption sind und dass es geradezu unmöglich ist, allen Anforderungen oder Empfehlungen gerecht zu werden. Vor allem der Vorwurf, die Bildungskonzeption sei noch nicht vollständig, ist mir persönlich unverständlich. Auch hier hatte Professor Fthenakis sehr deutlich gesagt, ein Bildungsplan müsse entwicklungs-, anpassungs-, veränderungs- und sogar revisionsbereit bleiben, denn nur so könne man Prozessen gerecht werden.