Protocol of the Session on November 15, 2007

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 29. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/1007 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/1007 –

Da von den Fragenden die Abgeordneten Pastörs und Köster von der Fraktion der NPD nicht anwesend sind und der Abgeordnete Koplin von der Fraktion DIE LINKE erkrankt ist, ist vereinbart worden, dass diese Fragen schriftlich beantwortet werden.

(Volker Schlotmann, SPD: Das fi nde ich in Ordnung.)

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich zunächst den Abgeordneten Birger Lüssow, Fraktion der NPD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

(Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Frau Präsidentin! Herr Minister!

1. Nach einem Bericht der Ostseezeitung vom 06.11.2007 hat Innenminister Caffi er an die Landkreise und kreisfreien Städte einen sogenannten „Immobilienerlass“ versendet, welcher angebliche Strohmanngeschäfte der NPD verhindern soll.

Wie lautet der Wortlaut des Erlasses?

Herr Abgeordneter Lüssow, es kommt selten vor, aber in diesem Fall muss ich Ihnen sagen, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass ich die Möglichkeit habe, im Hohen Hause noch einmal auf das Merkblatt des Innenministeriums aufmerksam zu machen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Bei dem in der „Ostsee-Zeitung“ zitierten Immobilienerlass handelt es sich um ein Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten. Das Merkblatt beinhaltet das Vorgehen der rechtsextremistischen Szene bei Immobiliengeschäften sowie rechtliche Handhabungsoptionen der Kommunen dagegen. Der Wortlaut dieses Merkblattes ist im Internet auf der Homepage des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern unter „www.im.mv-regierung.de“ veröffentlicht und für alle einsehbar und abrufbar. Um einer Frage für die nächste Fragestunde vorzubeugen, möchte ich auch noch darauf aufmerksam machen, dass sich derzeit im Innenministerium ergänzend ein Erlass an die Kommunen und kommunalen Einrichtungen zum Umgang beziehungsweise zur Verhinderung der Vermietung kommunaler Einrichtungen an extremistische Parteien in einer Endabstimmung befi ndet.

Wann wurde der Erlass aufgesetzt?

Ich habe gerade darauf hingewiesen, dass wir nicht über einen Erlass im ersten Teil

sprechen, sondern über ein Merkblatt, und dass wir zum Erlass derzeit in der Endabstimmung sind und die Abgeordneten darüber informiert werden, wenn er nach einer Endabstimmung erlassen wird.

Das Merkblatt, wann wurde das aufgesetzt?

Das Merkblatt ist circa vor zwei Monaten erarbeitet worden und seit einigen Tagen im Internet einsehbar.

2. In der 22. Sitzung des Landtages wies ich in der Fragestunde bereits darauf hin, dass Hansa Rostock in die 1. Bundesliga aufgestiegen sei.

(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Meine Fragen hinsichtlich von Maßnahmen zur Betreuung der Anhänger von Hansa Rostock wurden abschlägig beschieden, da anscheinend kein Handlungsbedarf erkannt wurde.

Will die Landesregierung bei Erstligaspielen im traditionsreichen Ostseestadion in Rostock ernsthaft, wie in der Bild-Zeitung angekündigt, mit „Panzerwagen und Wasserwerfern“ statt mit Sozialpädagogen und Sozialarbeitern tätig werden?

Herr Abgeordneter Lüssow, zu Ihrer Frage folgende Antwort.

Zunächst eine kurze rechtliche Abhandlung: Für die Sicherheit innerhalb der Stadioneinrichtungen und auch für den Einsatz zeichnen zunächst die Vereine verantwortlich mit ihrem Sicherheitskonzept und die Polizei ist in jedem Fall Dienstleistungspartner und nicht Ausführender. Insofern ist die Fragestellung nicht ganz korrekt mit „im Ostseestadion“, aber ich weiß, worauf Sie hinauswollen.

Es ist notwendig, dass die Doppelstrategie von Prävention und Repression fortgeführt wird. Innenministerium und der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung werden deshalb auch weiterhin gemeinsam mit dem Landesfußballverband den Kurs des FC Hansa Rostock vorbehaltlos unterstützen, sich einerseits von den Gewalttätern in der Szene – denn das ist für mich keine Fanszene, sondern das ist eine Störungsszene, und deswegen sollte man für solche Chaoten auch den Begriff „Fans“ nicht mehr verwenden – klar zu distanzieren und die breite Masse der friedlichen Hansa-Fans in die Präventionsarbeit gegen Gewalt und Rassismus mit einzubeziehen.

Dazu arbeiten wir gemeinsam mit dem FC Hansa Rostock, der Stadt Rostock, dem Landessportbund und dem Landesfußballverband im Aktionsbündnis „Klassenerhalt ohne Gewalt“ zusammen. Flankiert wird dieses Bündnis durch ein breit angelegtes Präventionskonzept des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, das sich mit einem großen Maßnahmenpaket gegen Gewalt und Rassismus im Amateurfußball wendet, die vielen ehrenamtlichen Vereine in unserem Land unterstützt und damit zugleich der gewaltbereiten Fanszene des FC Hansa Rostock in der Fläche des Landes langfristig den Nährboden entziehen soll.

Klar ist aber auch, dass ein Teil der kriminellen Gewalttäter mit den normalen Präventionsangeboten nicht mehr zu erreichen ist. Das konkrete taktische Einsatzkonzept der Polizei basiert deswegen auch auf der jeweiligen Lagebeurteilung. Hier wird die Polizei, wie in der Vergangenheit vielfach bei den Heimspielen des FC Hansa bereits auch erfolgreich praktiziert, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent gegen Gewalt vorgehen. Dazu kann dann im Einzelfall der Einsatz von Wasserwerfern oder Sonderwagen gehören.

Gewalttaten müssen verhindert und zügig aufgeklärt werden. Die Polizei ist darauf eingestellt, der Club, in dem Fall der FC Hansa Rostock ebenfalls. Mit der Justiz sind wir im Gespräch, um die Zusammenarbeit immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu optimieren. Ich wünsche mir persönlich eine schnelle und konsequente Bestrafung von solchen Straftätern.

(Norbert Baunach, SPD: Heute Abend ist Mitgliederversammlung, Herr Minister, da wird das auch noch mal zur Sprache kommen.)

Herr Minister, der Abgeordnete Pastörs ist jetzt anwesend. Er hatte einen Unfall. Sind Sie bereit, jetzt zu antworten,...

Ja.

... oder bleiben wir bei der Vereinbarung, das schriftlich zu tun?

Herr Pastörs, Sie können dann die Fragen stellen.

Herr Minister!

3. Laut Presseberichten wurde der Bürgermeister von Rechlin zu einer Geldbuße verurteilt, weil er eigenmächtig einen Drahtzaun entfernte, welcher einem Naturschutzgebiet zum Schutz der seltenen Armleuchter-Alge diente.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Welche Maßnahmen hat die Kommunalaufsicht gegen den Bürgermeister eingeleitet, um dieser Eigenmächtigkeit Einhalt zu gebieten?

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Herr Abgeordneter, die für den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Rechlin zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist die Landrätin des Landkreises Müritz. Dieser obliegt für den angesprochenen Sachverhalt auch die disziplinarrechtliche Zuständigkeit. Ich weise in diesem Zusammenhang allerdings unabhängig von der Zuständigkeit darauf hin, dass eine disziplinarrechtliche Maßnahme ausscheidet, da das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren mit der Zahlung der verhängten Geldbuße nach Paragraf 153a Absatz 1 der Strafprozessordnung beendet ist und die Tat nicht mehr verfolgt werden darf.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Nach Paragraf 16 Absatz 1 des Landesdisziplinargesetzes darf in diesem Fall ein Verweis nicht mehr ausgesprochen werden. Weitere Disziplinarmaßnahmen, wie beispielsweise Geldbuße oder die Entfernung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis, kommen nur dann noch in Betracht, wenn dies zusätzlich zur verhängten Geldbuße angezeigt ist. Bei dem hier in Rede stehenden Sachver

halt der nur geringen Sachbeschädigung kann davon nicht ausgegangen werden. Ich weise allerdings noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass dies in die Zuständigkeit des Landkreises, in dem Falle des Landkreises Müritz fällt, weise aber auch noch mal auf die Doppelbestrafungsstrategie hin.

Noch eine Zusatzfrage: Der Bürgermeister hat vorsätzliche Sachbeschädigung begangen. Haben Sie Kenntnis davon, wie die Schadenswiedergutmachung geregelt wird?

(Zuruf aus dem Plenum: Das stand doch in der Zeitung.)

Ich habe Kenntnis davon, dass im Rahmen der Verurteilung durch das Gericht er mit Auflagen versehen ist,

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

wie die fi nanzielle Buße, die ihm auferlegt worden ist, aufgeteilt wird und welchen Organisationen sie zugeleitet wird. Das ist aber eine Entscheidung des Gerichtes und der Justiz, die ich nicht weiter zu kommentieren habe und auch nicht kommentieren kann.

Ich hätte noch eine Zusatzfrage: Ich fragte nicht nach der strafrechtlichen Seite, sondern nach der zivilrechtlichen Seite des Schadenersatzes, Herr Minister.