Protocol of the Session on April 2, 2009

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 67. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/2405 vor.

Fragestunde – Drucksache 5/2405 –

Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat sich in seiner 119. Sitzung darauf verständigt, da innerhalb der auf eine Stunde begrenzten Fragestunde nicht alle Fragen beantwortet werden können, die Reihenfolge der einzelnen Ressorts der Landesregierung flexibler zu gestalten, damit nicht immer die gleichen Ressorts davon betroffen werden, wenn die entsprechenden Fragen aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr innerhalb der Fragestunde beantwortet werden können.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal daran erinnern, bevor wir mit der Fragestunde beginnen, dass das Verlesen vor Vortexten zu den Fragen nicht zulässig ist.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine erste Frage:

1. Wie bewertet die Landesregierung die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzte Lösung für die Arbeitsgemeinschaften, die eingetretene Situation für die betroffenen Arbeitslosen und für die Beschäftigten der Arbeitsgemeinschaften, in Kurzform ARGEn?

Herr Kollege Holter, Sie haben gehört, ich antworte für meinen Kollegen Seidel.

Für die derzeit bestehenden Arbeitsgemeinschaften besteht bis zum 31. Dezember 2010 eine gültige Rechtsgrundlage. Die vertragliche Absicherung der derzeit bestehenden ARGEn wird durch die Bundesregierung gewährleistet. Damit können die bisherigen Aufgaben der ARGEn ohne Einschränkung fortgeführt werden. Die Fortsetzung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn ist für diesen Zeitraum sichergestellt. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass noch in diesem Jahr eine Lösung für die weitere Wahrnehmung der Aufgaben der ARGEn nach 2010 gefunden wird.

Sie vertreten den Herrn Minister, dann verzichte ich auf Zusatzfragen.

Meine zweite Frage:

2. Favorisiert die Landesregierung als Modell der Aufgabenwahrnehmung die Optionskommune, getrennte Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen oder grundgesetzlich abgesicherte gemeinsame

Verwaltung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen?

Herr Holter, die Landesregierung favorisiert als Modell der Aufgabenwahrnehmung die gemeinsame Verwaltung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune. Im Rahmen einer Neuregelung müssen unbedingt auch kommunale Lösungen möglich bleiben und diese in einem rechtssicheren Rahmen berücksichtigt werden.

Danke schön.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut. Sehr gut, Herr Minister.)

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

3. Wie ist die aktuelle Situation der Sakthi Gießerei in Ueckermünde hinsichtlich von Entlassungen und Kurzarbeit sowie der geplanten Übernahme durch einen Investor?

Herr Müller, wie angekündigt sind 34 Mitarbeiter entlassen worden. Weitere 34 Mitarbeiter wurden in eine Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft übernommen. Der Insolvenzverwalter hat ein Bieterverfahren zum Verkauf des Unternehmens eingeleitet.

Zwei Zusatzfragen. Wenn Sie darauf keine Antwort geben können, könnten die dann schriftlich beantwortet werden?

Welche Hilfe leistet die Landesregierung, um den Prozess der Fortführung des Betriebes in Ueckermünde aktiv zu begleiten?

Meine zweite Zusatzfrage: Gab es den Versuch einer Kontaktaufnahme durch Verantwortliche der Stadt Ueckermünde, um mit der Landesregierung über Hilfestellung zu beraten, und welche Gespräche fanden im Einzelnen statt?

Wie Sie schon selber gesagt haben, würde ich darum bitten, diese Fragen durch den zuständigen Minister schriftlich beantworten zu lassen.

Meine zweite Frage:

4. Wie ist die aktuelle Situation der Torgelower Eisengießerei hinsichtlich von Entlassungen und Kurzarbeit sowie der immer wieder kritisierten Luftverschmutzung im näheren Umfeld der Gießerei?

Herr Müller, die Eisengießerei Torgelow GmbH hat gemäß Unternehmensangaben keine Mitarbeiter entlassen. Zurzeit sind in der Eisen gießerei 520 Mitarbeiter beschäftigt, zuzüglich 160 Lehrlinge und 20 Studenten. Damit hat sich die Zahl der Beschäftigten im Unternehmen um 174 gegenüber Dezember 2008 reduziert. Bei den 174 Mitarbeitern handelt es sich um Zeitarbeitnehmer der Zeitarbeitsfirma „Arbeit aktiv“. Diese sind nach dem Kenntnisstand der Eisengießerei jedoch nicht entlassen worden, sondern

befinden sich in Schulungsmaßnahmen. Die Staubemissionen wurden reduziert. Weitere Verbesserungen sollen erfolgen.

Gut. Danke.

Eine Zusatzfrage: Inwieweit ist die Torgelower Eisengießerei von Auftragseinbrüchen und Auftragsstornierungen betroffen und welche zukünftige Entwicklung ist in dieser Hinsicht zu erwarten?

Auch für diese Zusatzfrage bitte ich darum, dass mein Kollege diese schriftlich Ihnen gegenüber beantworten kann.

Danke schön, Herr Minister. Danke schön, Herr Müller.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 5 zu stellen.

Herr Minister!

5. Inwieweit sind nach Ansicht der Landesregierung die Befürchtungen des Deutschen Bauernverbandes berechtigt, wonach durch die neuen Zulassungsregelungen der EU-Kommission für Pestizide die Qualität von Obst und Gemüse beeinträchtigt würde, die Preise stark anstiegen und sogar die Versorgung der Bevölkerung gefährdet sei?

Also manchmal, wenn ich das als Vorbemerkung sagen darf, verstehe ich nicht die Argumentation, die Sie auf der einen Seite führen, und auf der anderen Seite jetzt diese Frage. Aber ich will sie konkret beantworten.

Wenn ich das Thema Gentechnik gestern betrachte, wie Sie sich dort aufgeführt haben, und jetzt tun Sie so, als ob Sie für die Bauern das Beste wollen …

(Udo Pastörs, NPD: Das schließt sich nicht aus, Herr Backhaus.)

Das ist eine Frage.

… und dass dazu Pflanzenschutz notwendig ist.

Ich will das wissen.

Ich will es jetzt folgendermaßen beantworten: Das EU-Parlament hat am 13.01.2009 dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über den Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz, so heißt das, von Pestiziden sowie einer Verordnung für das In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln mehrheitlich zugestimmt. Im Vorfeld ließen die Beschlussvorlagen des federführenden Umweltausschusses erhebliche Nachteile für die Agrarwirtschaft befürchten, die sich aber nicht in dem Maße verwirklicht haben, da insbesondere die zonalen Zulassungen und damit deutlich sichere Möglichkeiten, nämlich Austauschkriterien, die sogenannten Cut-offKriterien, beschlossen wurden. Die neu festgelegten und festgeschriebenen Zulassungskriterien werden mittel- und langfristig Einschränkungen in der Wirkstoff- und vor allen Dingen der Pflanzenschutzpalette insgesamt und somit auch für den Obst- und Gemüsebau zur Folge haben.

Durch die nunmehr durchgesetzten zonalen Zulassungen können Pflanzenschutzmittel, die in Ländern mit ähnlichen Anbaubedingungen zugelassen sind, wie zum Beispiel in den Niederlanden, Großbritannien oder auch in Polen – das sind die Zonen, die dann auch für Deutschland gelten –, zukünftig auch in Deutschland angewendet werden. Denn wir haben zurzeit eine Harmonisierung in Europa noch nicht. Das heißt, in den Nachbarländern können Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die in Deutschland untersagt sind. Diese Regelung ist aus meiner Sicht wirklich ein richtiger Schritt zu einer wettbewerbsfähigen Angleichung innerhalb von Europa. Insbesondere die Gartenbauern, die Obst bauern und die Anbauer kleinerer Kulturen verbinden mit der zonalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Hoffnung auf eine sich erweiternde Mittelpalette. Ich bin persönlich der Überzeugung, dass wir diese benötigen. Wir brauchen ein möglichst breites Anwendungsspektrum und auch ein breites Wirkstoffspektrum, um somit die Pflanzen gesund zu erhalten. Dazu sind ja Pflanzenschutzmittel im Wesentlichen da.

Auch, und das will ich noch mal deutlich machen, die Landesregierung geht davon aus, dass die gärtnerische Produktion und damit die Obst- und Gemüseproduktion in Deutschland durch die neuen Zulassungskriterien kurz- und mittelfristig weder gefährdet noch in ihrer Qualität eingeschränkt werden. Aufsteigende Preise oder die Verknappung werden durch das Pflanzenschutzpaket der Europäischen Union nicht erwartet. Langfristig, das heißt innerhalb der nächsten zehn Jahre, sind die Pflanzenschutzindustrie und die Pflanzenzüchter gefordert, mit der Neuregelung entstandene Lücken in der Wirkstoff- und vor allem in der Pflanzenschutzpalette durch intensive Forschung zu begleiten, um damit Hilfestellung zu geben.

Eine Zusatzfrage: Hält nach Ihrer Kenntnis der Deutsche Bauernverband an seinen Vorbehalten dennoch fest?

Sie berufen sich auf eine Presseerklärung, die ist ziemlich lange her.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Machen Sie jetzt ein Zwiegespräch?)

Ja, aber die drei Monate sind im Zusammenhang zu sehen vor der Beschlussfassung.