2. Wie kann der andesdatenschutzbeauftragte im Bereich der Landesverwaltung seinen Aufgaben nach dem Landesdatenschutzgesetz zum Beispiel gemäß Paragrafen 30 ff. (Kontrolle, Unterstützung, Beanstandungen) nachkommen, wenn er über etwaige Computerverluste überhaupt nicht informiert wird?
Dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stehen nach dem Landesdatenschutzgesetz Befugnisse zu, die sicherstellen, dass er seine Kontrollfunktion nach Para graf 30 des Sicherheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ausführen kann. Dies beinhaltet auch die Durchführung von Anlass unabhängigen Kontrollen in den jeweiligen Behörden und Ministerien, den freien Zutritt zu Diensträumen, Auskunft und Einsicht in Unterlagen und selbstverständlich in Datenverarbeitungssysteme.
Diese Befugnisse greifen allerdings eher – das ist nun mal an einer Sache so – vor Einbrüchen und Diebstählen, denn danach. Sicherlich ist es in einem solchen Fall hilfreich, im Benehmen mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit das entsprechende Sicherheitskonzept äußerst kritisch zu hinterfragen und im Einzelfall nachzubessern. Mitteilungspflichten hat der Gesetzgeber lediglich zu Verbund- und Abrufverfahren, die in besonderer Weise in die Rechte der Betroffenen eingreifen, und zu Datenverarbeitungen, die zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung vorgesehen sind. Diese bewusste Einschränkung dient letztendlich auch der Deregulierung und der Entbürokratisierung.
Das heißt, Herr Minister, dass wir momentan keine gesetzliche Pflicht haben, dass die Landesregierung dem Landesdatenschutzbeauftragten eine Information gibt?
Das heißt, dass es derzeit bis auf die von mir benannten Fälle, was den Landesdatenschutzbeauftragten unmittelbar betrifft, bei Fällen von Diebstählen oder Einbrüchen so geregelt ist. Das heißt aber nicht, dass wir es nicht trotzdem tun.
Die Ausbildung für Gefahrgutzüge der Freiwilligen Feuerwehren wird seit Jahren stark vernachlässigt. Seit 2001 beispielsweise hat es
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 46. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag zu dem Thema „Unterrichtung über den weiteren Umgang mit den Richtlinien bzw. den Richtlinienentwürfen der Landesregierung zur teilweisen Entlastung der Eltern von den Elternbeiträgen sowie zur teilweisen Entlastung der Eltern von den Kosten der Mittagsversorgung in der Kindertagesförderung“ vorgelegt, der nach Prüfung auf Drucksache 5/1641 verteilt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Prüfung der Zulässigkeit und Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 14 aufrufen. Ich werde dann das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 13: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/1617 vor.
Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Gino Leonhard, Fraktion der FDP, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
Ich nehme Bezug auf die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage auf Drucksache 5/1521 zu dem Thema: „Abhandenkommen von Computern“.
1. Kann die Landesregierung sicher ausschließen, dass durch das Abhandenkommen der tragbaren und stationären Computer in den vergangenen Jahren sensible Daten in unbefugte Hände gelangt sind?
Herr Abgeordneter, in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage auf Drucksache 5/1521 habe ich einige Fälle geschildert, in denen Computer von Behörden durch Einbrüche und Diebstähle abhanden gekommen sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Landesregierung vor diesem Hintergrund nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen kann, dass sensible Daten in unbefugte Hände gelangt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass undefiniert ist, was letztendlich „sensible Daten“ sein können, und darüber hinaus, dass der Landesregierung nicht in jedem Einzelfall bekannt sein kann, was auf abhandengekommenen tragbaren und stationären Computern tatsächlich vom jeweiligen Nutzer gespeichert wurde.
Grundsätzlich geht die Landesregierung davon aus, dass alle in den Landesbehörden eingeführten und angewandten IT-Verfahren mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt sind, und ferner, dass die mit diesen abgestimmten und nach dem BSI-Grundsatzhandbuch erstellten
für den Gefahrgutzug des Landkreises UeckerRandow keine Schulung an der Landesfeuerwehrschule mehr gegeben. Zudem wurden die für 2008 zugesagten Lehrgänge gestrichen. Mittlerweile geht es so weit, dass sich einzelne Kameraden auf eigene Kosten von einer Berufsfeuerwehr in Berlin schulen lassen.
Herr Abgeordneter Müller, die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde von 2001 bis 2007 um- und ausgebaut. Dies führte selbstverständlich temporär auch zu Einschränkungen im Lehrgangsangebot. Die Um- und Neubaumaßnahmen wurden 2007 abgeschlossen. Die Probleme durch den Umbau und die zu geringe Personalausstattung an der Schule waren mir zu Beginn meiner Amtsübernahme nicht neu.
Ich darf Sie daran erinnern, dass ich mich sofort gemeinsam mit den Abgeordneten des Landtages nach der Übernahme der Amtsgeschäfte des Problems angenommen habe. Der Stellenplan für den Lehrbereich wurde durch die Abgeordneten des Landtages mit zwei zusätzlichen Stellen für die Schule ab 2006 genehmigt. Somit konnten allerdings erst zum 01.01.2008 alle neuen Stellen im Lehrbereich besetzt werden. Derzeit sind drei Lehrkräfte in der Qualifikation. Deshalb stehen im Moment nur fünf Lehrkräfte an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz zur Verfügung. Außerdem habe ich dem neuen Leiter der Schule den Auftrag gegeben, ein neues Ausbildungskonzept zu erarbeiten, das die Wünsche der Feuerwehren und auch solche, die die Gefahrgutzüge betreffen, berücksichtigt.
Ich möchte trotzdem einige Worte zum aktuellen Stand sagen. Für die Löschzüge Gefahrgut bot die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern trotz der baulichen und personellen Einschränkungen von 2001 bis 2008 30 Lehrgänge mit 222 Lehrgangsplätzen an. Weiterhin waren fünf Lehrgänge mit 36 Plätzen geplant, die wegen zu geringer Anmeldung abgesagt wurden. Die letzten Lehrgänge, beispielsweise für Bediener des ABCErkundungskraftwagens, wurden im Frühjahr 2008 durchgeführt. Im Rahmen des seit 2003 bestehenden gemeinsamen Lehrgangsplanes der norddeutschen Landesfeuerwehrschulen stehen im Rahmen der Kooperation ebenfalls Lehrgangsplätze für die Ausbildung der Einsatz- und Führungskräfte der Löschzüge Gefahrgut zur Verfügung. Bisher wurden beispielsweise 21 Gerätewarte an der Landesfeuerwehrschule in Schleswig-Holstein ausgebildet. Auch weiterhin wird die Kooperation genutzt werden, bis das vollständige Angebot durch die Landesschule in Mecklenburg-Vorpommern abgesichert werden kann.
Mir liegt bis zum gegenwärtigen Stand außer Ihrer Anfrage dieses Anliegen nicht vor. Ich werde selbstverständlich, wenn die Kameradinnen und Kameraden sich mit der Problematik an uns wenden, darüber auch im Haus befinden, welche Möglichkeiten bestehen, um den Kameradinnen und Kameraden, die sich hier in Eigeneinsatz sozusagen weiter
gebildet haben, gegebenenfalls Lösungen aufzuzeigen. Aber bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt mir keine solche Anfrage oder kein solcher Antrag vor.
4. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um diesen unhaltbaren Zuständen entgegenzuwirken und zukünftig vorzubeugen?
Für das Lehrgangsjahr 2008 sind beziehungsweise waren Lehrgangsplätze für die Löschzüge in den Lehrgangsarten ABC, Dekontamination, ABC-Erkundung, ABC-Einsatz, beispielsweise an den Landesfeuerwehrschulen Niedersachsen und Schleswig-Holstein, verfügbar. Die länderübergreifende Zusammenarbeit erfolgt bis auf den Anteil der erhöhten Reisekosten kostenfrei. Mit Abschluss der Personalentwicklung 2010 wird das gesamte Angebot als landeseigenes Ausbildungsangebot wie vorgesehen dem Ausbildungsbedarf angepasst und auch zur Verfügung gestellt.
Geprüft wird im Rahmen der künftigen Gesamtkonzeption der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, ob die Ausbildung „ABC-Einsatz“ weiterhin als Landesausbildung oder – wie in vielen Bundesländern schon üblich – bereits als Standortausbildung ausgeführt wird, weil es auch für die jeweiligen Betroffenen natürlich eine Reihe von Erleichterungen mit sich bringt, wenn vor Ort ausgebildet wird und nicht am Standort. Da ist aber die Entscheidung noch nicht abschließend getroffen worden, inklusive dessen, dass der neue Leiter beauftragt worden ist, für die gesamte Ausbildung ein Gesamtkonzept zu erstellen, was ich ihm auch ermöglichen möchte.
Das muss noch im dritten Quartal erfolgen, damit sich auch die jeweiligen Kreiswehren auf die Planung für das Jahr 2009/2010 einstellen können, auch mit der Kräftebedarfsanmeldung für Führungskräfte, für Gruppenführerlehrgänge, für die jeweiligen ABC-Lehrgänge. Die brauchen eine Planungssicherheit, daher ist es auch im eigenen Interesse, das Konzept möglichst schnell zu erstellen.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 5 und 6 zu stellen.
In Ostvorpommern bahnt sich in der Tourismusbranche eine Knappheit an Arbeitskräften an, weil es viele Einheimische wegen der dortigen besseren Bezahlung vorziehen, während der Sommersaison in Österreich oder auf den Ost- und Nordfriesischen Inseln zu arbeiten.
6. Plant die Landesregierung, als Ersatz für fehlende deutsche Arbeitskräfte in dieser Branche Ausländer anzuwerben?
Zu Ihrer ersten Frage. Ich will zunächst deutlich machen, dass Wanderungsbewegungen bei Arbeitskräften Ausdruck der Freizügigkeit auf der einen Seite, aber auch Ergebnis der Anreize sind, die Unternehmen Arbeitern bieten. Die Wirtschaftspolitik der Landesregierung zielt auf die Stärkung der wirtschaftlichen Basis, auf die Verbreiterung der Wirtschaft unseres Landes. Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen, dass dies zu mehr Beschäftigung führt.
Eine Folge dieser Entwicklung ist ein erhöhter Bedarf an Arbeitskräften in bestimmten Branchen. Wir begegnen dem im Fokus des ESF-Einsatzes, in dem in der neuen Strukturreformperiode 2007 bis 2013 die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, vor allem auf dem ersten Arbeitsmarkt, als Schwerpunkt formuliert ist. Gleichzeitig greift das neue Operationelle Programm die Herausforderungen durch den demografischen Wandel und den sich auch bei uns abzeichnenden Fachkräftemangel auf.
Eine Zusatzfrage: Ist das Lohnniveau, das augenblicklich in unserer Tourismusbranche herrscht, etwa auf Usedom, aus Ihrer Sicht eine Folge der schlechten Verdienstsituation der Tourismusbranche oder könnte man das auch als Ausbeutung bezeichnen Ihrer Auffassung nach?