Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 88. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/3207 vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal daran erinnern, bevor wir mit der Fragestunde beginnen, dass das Verlesen von Vortexten zu den Fragen nicht zulässig ist. Ebenfalls möchte ich noch mal daran erinnern, dass der Ältestenrat sich darauf verständigt hat, die Reihenfolge der einzelnen Ressorts flexibler zu gestalten, damit nicht immer die gleichen Ressorts davon betroffen würden, wenn entsprechende Fragen aufgrund der Zeitabläufe nicht mehr in der Fragestunde beantwortet werden können.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich zunächst den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 1 zu stellen.
1. Welche konkreten Ergebnisse wurden bislang hinsichtlich der im Sommer 2008 von den Ländern Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern geforderten Überarbeitung der Bedarfsplanungs-Richtlinie zur Feststellung von Über- und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung unter Berücksichtigung des kleinräumigen Bedarfs sowie soziodemografischer und sozioökonomischer Daten erreicht?
Herr Abgeordneter, für die Bedarfsplanungsrichtlinie ist der gemeinsame Bundesausschuss nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch zuständig. Er hat zur Überarbeitung der Richtlinie einen Unterausschuss eingerichtet, der nicht öffentlich arbeitet. Erkenntnisse zum Ergebnis seiner Arbeit liegen noch nicht vor.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Innenministers und hierzu bitte ich den Abgeordneten Sebastian Ratjen, Fraktion der FDP, die Frage 2 zu stellen.
7. Zu welchem Ergebnis kam das Justizministerium bei seiner Untersuchung über die im Verhältnis zu den alten Bundesländern höheren Kostenrisiken aufgrund des alten Staatshaftungsrechtes der DDR?
2. Falls das mittlerweile höhere Risiko auf die mangelhaft von der Kommunalaufsicht begleiteten Cross-Border-Leasing-Ver träge auf kommunaler Ebene zurückzuführen ist, welche not wendigen Verbesserungen hat die Landesregierung ergriffen oder geplant, um so etwas zukünftig nicht mehr stattfinden zu lassen?
Herr Abgeordneter Ratjen, eine mangelhafte Beratung der Kommunalaufsicht im Zusammenhang mit Cross-Border-Leasing-Ver trägen im kommunalen Raum ist nicht ersichtlich. Die in der Fragestellung enthaltene Unterstellung muss ich erst mal grundsätzlich zurückweisen, auch im Rahmen der kommunalen Aufsicht der jeweiligen Gebietskörperschaften inklusive des Landes.
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der Veränderung der steuerlichen Vorteilhaftigkeit in der Gesetzeslage der USA seit 2004 keine Cross-BorderLeasing-Ver träge mehr abgeschlossen worden sind, soweit – das sage ich einschränkenderweise – uns das bekannt ist, weil von den Kommunen keine Meldepflicht darüber besteht. Wir sind aber alle noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen worden, welche Risiken im Zusammenhang mit Cross-Border-Leasing-Ver trägen auf die Kommunen gegebenenfalls zukommen könnten.
Zusatzfrage: Wie erklären Sie sich, dass nach Aussage eines Mitglieds des Landesverwaltungsgerichtes Greifswald das Kostenrisiko vor der Möglichkeit von Cross-Border-Leasing-Ver trägen aus dem Staatshaftungsrecht der DDR, was bis vor Kurzem bestand, als unwesentlich höher als in den westdeutschen Bundesländern eingeschätzt wurde und erst im Zusammenhang mit den Cross-Border-Leasing-Verträgen als wesentlich höher eingeschätzt wurde?
Das ist die Aussage eines Mitgliedes des Landesverwaltungsgerichtes. Es obliegt mir nicht, die Aussage zu bewerten. Das ist eine rein juristische Betrachtung, zu der es, wie es im Leben immer bei mehreren Juristen ist, auch unterschiedliche Auffassungen gibt.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.
Herr Abgeordneter Andrejewski, nach momentanem Erkenntnisstand ist noch eine Gesamtfläche von 147.342 Hektar mit Munition kontaminiert. Diese Fläche setzt sich zusammen aus circa 82.906 Hektar Landesfläche sowie aus 64.436 Hektar im Bereich der Ostsee. Durch die Verbesserung der Luftbildauswertung sowie die Soforteinsätze werden ständig neue Erkenntnisstände über den Belastungsgrad der Kontaminierung mit Munition gewonnen.
Zu den Fragen der Perspektive der Entsorgung kann ich derzeit nur ausführen, dass wir davon ausgehen, dass
die Beräumung noch Jahre in Anspruch nehmen wird. Ein abschließender Zeitpunkt, wann alle kontaminierten Flächen beräumt worden sind, lässt sich derzeit nicht festlegen. Im Gegenteil, ich gehe davon aus, dass noch die eine oder andere Fläche durch neue Erkenntnisse dazukommt.
Im Übrigen ist es ja bekanntermaßen auch eine nicht ganz abgeschlossene Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern, was insbesondere den Bereich der Ostsee betrifft – nicht den Bereich der Landflächen, sondern den Bereich der Ostsee, auch aufgrund alleine der technischen Voraussetzungen. Das schließt nicht aus, dass alles, was im Rahmen von Soforteinsätzen notwendig ist, auch ohne Diskussion einfach durchgeführt wird.
Herr Abgeordneter Borrmann von der NPD möchte eine Zusatzfrage stellen zu dem Ausgeführten. Bitte schön.
Herr Minister, haben Sie Kenntnis, aus welcher Zeit diese Munition stammt, Zweiter Weltkrieg oder Sowjetarmee? In welchem Umfang etwa?
Man kann davon ausgehen, dass circa 80 Prozent, wenn nicht gar bis zu 90 Prozent im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg stehen, nicht ausschließlich Bestände, die aus der Wehrmacht existieren, sondern auch Entsorgungsobjekte et cetera, die zum Ende des Weltkrieges insbesondere im Bereich Ostsee entsorgt worden sind, circa 10 Prozent noch im Bereich des Ersten Weltkrieges. Das andere ist gegebenenfalls aus anderen Zeiten, aber das ist mehr eine hypothetische Behauptung. Der überwiegende Teil ist Bestandteil des Zweiten Weltkrieges.
5. Wie bewertet die Landesregierung die öffentlich getätigte Aus sage des Polizeisprechers der Polizeidirektion Anklam, dass der Brandanschlag auf zwei Greifswalder Polizeibeamte am 17.01.2010 Ähnlichkeiten mit Ausschreitungen während des G8-Gipfels in Heiligendamm vorweist?
Herr Abgeordneter Müller, sowohl in Rostock angesichts des G8-Gipfels als auch aus Anlass des Überfalls vor wenigen Tagen in Greifswald wurden Polizeibeamte Opfer besonders gewalttätiger Attacken. Ich erinnere mich leider noch gut daran, dass es auch Streifenwagenbesatzungen in Teterow und in Löcknitz gab, die von Gewalttätern mit extremis
tischer Nähe, hier im Sinne der rechtsextremen Lager, angegriffen wurden. Wann immer Polizeibeamte das Ziel von feigen, hinterhältigen, brutalen Straftaten sind, kann ich weit mehr als nur Ähnlichkeiten bei der Ausführung oder den offenbar niedrigen Beweggründen der Taten erkennen. Weder Proteste gegen einen G8-Gipfel noch persönliche Frustration rechtfertigen in irgendeiner Art und Weise Gewalt oder das Begehen von Straftaten.
Da spielt es schon gar keine Rolle, von welchen extremistischen Lagern die Straftat ausgeht und welchem die Täter angehören. Für einen anständigen Demokraten darf es überhaupt keine Rolle spielen, aus welchen Anlässen solche Taten geschehen.
Hier sind alle demokratischen Kräfte aufgefordert, sich energisch dagegenzustellen und den Beamten in der Ausübung ihrer schweren Aufgabe Rückhalt zu geben.