Iris Spranger
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Herzlichen Dank, verehrter Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Die Mietpreisbremse ist auf Druck von uns in Berlin nicht nur ins Gespräch im Bund gekommen, sondern am gleichen Tag von uns in Berlin eingeführt worden. Es war gut und richtig, sie einzuführen. Wir haben jetzt die Wirkung in Berlin getestet und werden auch wieder diejenigen sein, die sie noch mehr verstärken und der Realität anpassen. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz haben wir ebenfalls eingeführt, getestet und verstärkt. So muss man mit Gesetzen umgehen.
Über 50 Prozent der Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland haben ihre Wohnungen angemietet. Die Ausgestaltung des Mietrechts hat daher eine zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit eines großen Teils der Bürgerinnen und Bürger. Ausgewogene mietrechtliche Regelungen, die die Mieter- und Vermieterinteressen gleichermaßen angemessen berücksichtigen, sind die Grundvoraussetzungen für das Funktionieren des Wohnungsmarktes zum Wohle aller. Die fortschreitende Veränderung beim Angebot und bei der Nachfrage von Mietwohnungen erfordert eine Neujustierung beim sozialen Mietrecht, um den notwendigen Interessenausgleich zwischen den Mietvertragsparteien auch zukünftig zu wahren.
Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April des letzten Jahres wurde die Möglichkeit eröffnet, die Miethöhe für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnungen auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken, die sogenannte Mietpreisbremse. Außerdem wurde das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung bei Einschaltung eines Immobilienmaklers durchgesetzt. Das sind wichtige Maßnahmen, um nicht erwünschten Erscheinungen und Entwicklungen auf den Immobilien
märkten entgegenzuwirken. Das vergessen Sie, Frau Lompscher, denn das ist auch Inhalt des Gesetzes.
Die Erfahrung seit April zeigt, dass die fehlenden Informationspflichten der Vermieterinnen und Vermieter bei Mietbeginn die Wirksamkeit der mit diesem Mietrechtsnovellierungsgesetz eingeführten Mietpreisbremse hemmen. Mieterinnen und Mieter können oftmals bei Abschluss des Mietvertrages nicht prüfen und erkennen, ob die Vorschriften zur Mietpreisbremse in den §§ 556 ff. BGB eingehalten wurden. Sie können erst im Mietverhältnis von den Vermieterinnen und Vermietern Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, manchmal auch gerichtlich einklagen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete nach den Regelungen zur Mietpreisbremse maßgebend sind. Ehrlich gesagt – wir wissen natürlich auch: Wer macht das schon?
Deshalb: weitere Lösungen. Deshalb streben wir an, die Wirksamkeit der Mietpreisbremse durch eine Änderung des § 556 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verbessern, dass der Vermieter bereits bei Mietbeginn verpflichtet werden muss, alle Tatsachen mitzuteilen, die die Zulässigkeit der Miethöhe betreffen, die der Mieter aber nicht selbst in Erfahrung bringen kann, wie z. B. die Miethöhe des Vormieters durch Vorlage der letzten Mieterhöhung.
Gerne!
Wir als SPD möchten diese Bundesratsinitiative. Wir wollen als SPD diese Bundesratsinitiative einbringen, weil wir sie für richtig halten.
Das ist falsch. Das unterstellen Sie. Wir als SPD möchten diese Veränderung haben.
(Katrin Lompscher)
Der Koalitionspartner wird gleich reden. Sie wollen es nicht hören.
Sie wollen es nicht hören! Hören Sie doch zu! Wir haben gesagt, es ist richtig, dass dieses Gesetz verschärft wird. Das geht durch eine Bundesratsinitiative, und die SPD steht dazu, dass das gemacht wird. Was wollen Sie noch von mir hören? Es ist alles gesagt.
Die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen um 11 Prozent, auch das ist ein Thema, wo wir heute sagen müssen: Aufgrund der seit Jahren niedrigen Zinsen in der Bundesrepublik Deutschland gestaltet sich diese Finanzierung sehr viel günstiger als bei der ursprünglichen Konzeption des entsprechenden Paragrafen im BGB. Deshalb möchten wir, dass wir zukünftig diese 11 Prozent senken, damit diese Umlage nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter in Höhe von 11 Prozent umgelegt wird.
Es ist genauso ratsam, dass auch Härtefallregelungen eingeführt werden, z. B. wenn es um eine Mieterhöhung bei Vorliegen eines finanziellen Härtefalls in § 559 BGB geht – oder auch: Wir können uns vorstellen, dass bei einer Modernisierung, die zur Herstellung eines allgemein üblichen Zustandes führt, ein Härteeinwand wegen der höheren finanziellen Belastung möglich sein soll.
Es ist für die SPD wichtig, dass die Mietpreisbremse verschärft und der Realität noch weiter angepasst wird. Es war wichtig, dass wir die Initiative ergriffen haben, dass über den Bund diese Mietpreisbremse eingeführt wird. Deshalb ist es für uns in Berlin, für die Mieterinnen und Mieter wichtig. – Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank! – Verehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Diese Novellierung ist ein großer Kraftakt über mehrere Jahre gewesen. Deshalb geht unser sehr herzlicher Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, aber auch an die beteiligten Verbände, Kammern, Institutionen und Vereinigungen, die durch ihre Stellungnahmen auch im Rahmen der Anhörung, die wir durchgeführt haben, wichtige Impulse und Anregungen gegeben haben, die wir auch eingearbeitet haben. Was wir früher in Normen festgelegt haben, wird jetzt in dieses Gesetz überführt. Lassen Sie mich die wesentlichen Änderungen aus der Gesetzesvorlage in Spiegelstrichen kurz erläutern!
Es geht zum einen um die Einführung eines Sonderbautatbestandes für die Pflege von Personen, insbesondere für die sogenannten Pflegewohngemeinschaften. Es geht um Erleichterungen im Abstandsflächenrecht, um Vereinfachungen für städtebauliche Nachverdichtungen, um Erleichterungen für den nachträglichen Anbau von Aufzügen sowie Erleichterungen für Nachjustierungen für Maßnahmen der Energieeinsparung. Es geht um die Anpassung an die europäische Bauproduktenverordnung und die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Die Pflicht zur Herstellung von Abstellplätzen für Fahrräder bleibt bestehen. Es geht um Verbesserungen der Personalqualität in den Bauaufsichtsbehörden und um vereinfachte Baugenehmigungsverfahren in bestimmten Fällen. Es geht um Verfahrensbeschleunigungen u. a. durch klarere Regelungen bei der Beteiligung von unterschiedlichen Fachbehörden im Rahmen der Behandlung von Bauanträgen. Etwas längere Fristen sind beim Denkmalschutz vorgesehen.
Natürlich!
(Vizepräsident Andreas Gram)
Herr Geisel, der zuständige Senator, ist im Raum, und der zuständige Staatssekretär ebenfalls. Das ist völlig in Ordnung, Herr Otto. Ich denke, dass Sie das genauso sehen wie ich.
Es geht um Fristverlängerungen bei der Beteiligung von Nachbarn von zwei Wochen auf zwei Monate.
Besonders wichtig war uns der Begriff der Barrierefreiheit. Hier haben wir eine klare Definition formuliert, damit es auch später keine Auslegungsschwierigkeiten gibt. Wir stellen deutlich stärkere Anforderungen an die Barrierefreiheit. Diese neuen, verschärften Regelungen für barrierefrei nutzbare Wohnungen tragen dem demografischen Wandel Rechnung und sind ein Wert an sich. Eine Wohnung ist barrierefrei – lassen Sie mich das noch mal stichpunktartig sagen –, wenn insbesondere die Wohnung stufen- und schwellenlos erreichbar ist, die lichte Breite der Wohnungstür mindestens 90 cm beträgt – für die übrigen Türen in der Wohnung mindestens 80 cm –, die Bewegungsflächen in Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen und Bädern mindestens 1,20 m mal 1,20 m betragen und mindestens ein Bad einen bodengleichen Duschplatz hat. Es gab aus der Anhörung heraus den Wunsch, dass wir auch noch definieren, dass es maximal 2 cm Abstand zum Betreten der Loggia sein sollen. Das werden wir in einer entsprechenden Verordnung klar definieren. Das haben wir mit dem Senat abgesprochen, und das wird dann auch getan.
In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit nach § 39 Abs. 4 Satz 1 erforderlichen Aufzügen muss bis zum 31. Dezember 2019 ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein und ab dem 1. Januar 2020 sogar die Hälfte. Da sind wir – das darf ich an dieser Stelle sagen – das erste Bundesland, das für die Zeit ab 2020 klar definiert, dass die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein muss.
Für die SPD war es ebenfalls wichtig, dass wir die Verpflichtung zum Vorhalten einer Toilette in Verkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche von mehr 400 Quadratmetern klar in der Bauordnung definieren.
Ich habe jetzt einige Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf aufgezählt, und ich denke, dass das sehr gute Veränderungen sind, insbesondere was die Barrierefreiheit angeht. – Ich danke Ihnen und bitte um Zustimmung!
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Voraussetzung für den Bau von Wohnungen für Geflüchtete ist die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Grundstücke. Frau Kapek! Das haben Sie vorhin bereits in Ihrer Rede erwähnt. Das sehen wir genauso. Die Flächenreserven in Berlin – das darf ich jetzt zu Ihrer Rede ausführen – sind unterschiedlich verteilt. Auch wenn in den Innenstadtbezirken nur sehr begrenzt Flächen vorrätig sind, lässt sich eine einigermaßen ausgewogene Verteilung auf die Bezirke erreichen. Da gibt es klare Beschlusslagen. Pro Bezirk werden mindestens fünf, maximal neun Grundstücke als Container- und/oder MUFStandorte belegt. Das haben wir entsprechend hier auch schon besprochen.
Eine regionale Verteilung der Standorte und die Einbindung in die Nachbarschaften sind wichtig. Eine Garantie für erfolgreiche Integration ist das noch nicht, denn durch die Suche nach individuell geeigneten Standorten entsteht eine hohe Fluktuation in allen Sammelunterkünften. Ein Teil der Menschen wird sich am Standort nicht integrieren, denn viele werden ohnehin in den Wohnungsmarkt drängen. Das Streben nach Nähe zur eigenen Bevölkerungsgruppe und nach familiären Zusammenhängen erhöht natürlich das Risiko von Segregation und der Entstehung von individuellen Ghettos, sofern keine Gegenmaßnahmen getroffen werden. Dazu liegen vielfältige Erfahrungen aus der Vergangenheit vor, die zu nutzen sind.
Integration findet im Wesentlichen durch den Erwerb der Sprache, die Bildung, die Arbeit und dem Kontakt zur Bevölkerung statt. Wie sie stattfindet, ist nur in geringem Maße von den Standorten und deren regionaler Verteilung abhängig. Vorrangiges Ziel der Bebauung ist der Aufbau eines Portfolios an Unterkünften, welches der Unterbringung von Flüchtlingen, aber auch Berlinerinnen und Berlinern in gemeinschaftlicher Form dient. Die Mehrheit der Grundstücke ist für eine spätere allgemeine Wohnnutzung und z. B. auch für studentisches Wohnen geeignet. Frau Kapek! Das haben Sie ja auch schon anklingen lassen.
Die Bebauungsstrategie für die ausgewählten Grundstücke ist mit der Wohnungsbaustrategie des Landes Berlin
verzahnt, und das entsprechende Baurecht zur Gewährleistung der Nachnutzung ist vorhanden und wird ausgenutzt werden. Das Wohnungsbauprogramm des Senats trägt dazu bei, dass wohnberechtigte Haushalte von anerkannten Flüchtlingen mit Bleiberecht als besondere Bedarfsgruppe mit preisgünstigem Wohnraum versorgt werden können – u. a. durch die Wohnraumvermietung der landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Dazu muss ich sagen, dass es nicht geht, dass Wohnungsbaugesellschaften in einem Ausschuss sagen, dass sie jetzt sofort bauen, und dann eine Vorgabe bekommen – angeblich aus finanzpolitischen Gründen –, dass solche Vorhaben um zwei bis drei Jahre, wie die DEGEWO gesagt hat, verzögert werden. Das werden wir als SPDFraktion nicht dulden und nicht mitmachen, denn Ende 2015 wurde das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz verabschiedet. Dieses verpflichtet die landeseigenen Wohnungsunternehmen, 55 Prozent ihrer freiwerdenden Wohnungen an Haushalte zur überlassen, die die Einkommensvoraussetzungen im Sinne des Berliner Wohnberechtigungsscheines erfüllen. Davon ist ein Fünftel an besondere Bedarfsgruppen wie z. B. Obdachlose, Flüchtlinge, betreutes Wohnen und vergleichbare Bedarfsgruppen zu vermieten.
Noch mal: Wir werden den Antrag im entsprechenden Ausschuss miteinander diskutieren. Es ist sehr wichtig, dass wir kreativ herangehen und insofern richtige Wohnungen geplant und gebaut werden. Innovative Konzepte sind hier gefragt. Lassen Sie uns das gemeinsam im Ausschuss miteinander diskutieren! – Herzlichen Dank!
Ich frage den Senat: Welche Eckpunkte beinhaltet die zwischen Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften getroffene Vereinbarung zur sog. Roadmap, die eine Bestandserweiterung auf 400 000 städtische Wohnungen bis zum Jahr 2026 vorsieht?
Herzlichen Dank! – Herr Senator! Sie haben gesagt, das Vorhaben bedeute eine Erweiterung des Wohnungsmarktes. Wir sind natürlich stark daran interessiert, dass diese Erweiterung auch für bezahlbaren Wohnraum stattfindet. Welche Einstiegsmieten sind hierbei vorgesehen? Für uns ist es sehr wichtig, dass die Menschen in der angespannten Wohnungslage in Berlin zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Das grundsätzliche Anliegen, zu mehr Klarheit für die Betroffenen zu gelangen, halte ich für wichtig. Da sind wir uns einig, Herr Moritz. Das Berliner Enteignungsgesetz ist relativ alt. Daher ist es angemessen, neuen Entwicklungen, Erfahrungen und entsprechenden Sachverhalten durch eine umfassende Neufassung des Gesetzes Rechnung zu tragen. Das Thema Härteausgleich muss dabei natürlich Bestandteil des Prüfkatalogs der zuständigen Senatsverwaltung sein.
Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ging es in der Diskussion im Ausschuss – Herr Moritz, Sie haben es hier noch einmal wiederholt – besonders um den Fall Beermannstraße. Staatssekretär Gaebler hat dazu im Ausschuss klar Stellung genommen. Es trifft nicht zu, dass im Zusammenhang mit den Besitzeinweisungsbeschlüssen wegen der Verlängerung der A 100 ein Härteausgleich abgelehnt worden ist. Gerade die angesprochenen
Fälle in der Beermannstraße haben gezeigt – nun muss ich doch diesen Paragrafen erwähnen –, dass den betroffenen Mietern nach § 18f Bundesfernstraßengesetz echte eigene Entschädigungsansprüche zur Sicherung der Anmietung von Ersatzwohnungen zustehen, sodass sie gerade nicht auf eine Härtefallregelung angewiesen sind. Die Intention der mit dem Antrag verfolgten Enteignung von Mietrechten an eine Härtefallregelung könnte daher den bestehenden, auf einen echten Wertausgleich des Wohnungsverlusts abzielenden Entschädigungsansprüchen von Mietern sogar schaden.
Ja, gerne!
Deshalb haben wir im Ausschuss darüber diskutiert, dass das Gesetz – das haben Sie selbst auch gesagt – novelliert werden muss. Aber der Gesetzentwurf hätte den Mietern aus der Beermannstraße – das hat Herr Gaebler sehr deutlich gesagt – nichts genutzt, denn die Mieter haben ihre Wohnungen nicht aufgrund einer Enteignung, sondern wegen einer vorzeitigen Besitzeinweisung verloren. Das ist der große Unterschied. Dieses ist aber für die vorliegenden Fälle in § 18 bereits bundesgesetzlich – und darauf kommt es an – abschließend geregelt. Das Land Berlin hat hierzu deshalb keine Gesetzgebungsverfügung für ergänzende Regelungen. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Die Entschädigungsansprüche der in der Beermannstraße vom Autobahnbau betroffenen Mieter sind eine unmittelbare Folge des dem Vorhabensträger des Autobahnbaus durch die Besitzeinweisungsbeschlüsse – leider muss man das rechtlich so sagen – zugesprochenen Besitzzugangs an den Wohnungen. Sie sichern den verdrängten Mietern die Anmietung von Ersatzwohnraum. In diesem Fall ist die Entschädigungsverpflichtung bei der Bundesrepublik und nicht beim Land Berlin. Das
(Harald Moritz)
ist der Unterschied. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen uns das Gesetz anschauen, wir müssen novellieren, weil auch wir nicht wollen, dass den Mieterinnen und Mietern Schaden entsteht. Aber bei der A 100 ist der Entschädigungsverpflichtete die Bundesrepublik Deutschland.
Ja, gerne!
Für die Beermannstraße wird das rechtlich leider nicht mehr gehen, denn wir können nicht rückwirkend in ein Verfahren eingreifen, bei dem wir gar nicht die Verfahrensnehmer sind. Im Ausschuss hat der Staatssekretär zugesagt, dass das Enteignungsgesetz selbstverständlich novelliert wird; das hat Herr Moritz schon völlig richtig von hier vorne gesagt. Das werden wir tun. Für die Beermannstraße geht es rechtlich nicht. Da ist die Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Für die Zukunft – selbstverständlich. – Herzlichen Dank!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die Gewährleistung einer ausreichenden Wohnungsversorgung in Berlin ist eine zentrale Aufgabe unserer Wohnungspolitik. Der Zuzug nach Berlin ist weiterhin sehr hoch. Deshalb treiben wir einerseits mit hoher Energie die Wohnungssanierung und den Wohnungsneubau voran. Andererseits muss aber im Sinne der oben genannten Sicherstellung von Wohnraum auch eine zweckfremde Nutzung von Wohnraum unterbunden werden.
(Katrin Lompscher)
Daher haben wir bereits im Jahr 2013 das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen. In der praktischen Anwendung des Gesetzes haben sich einige Defizite aufgetan, die nun mit der Novellierung beseitigt werden sollen. Neben einigen redaktionellen Änderungen – Frau Lompscher hat sie schon angeführt –, die zu mehr sprachlicher und inhaltlicher Klarheit führen werden, möchte ich auf zwei wesentliche Änderungen eingehen.
Zum 30. April dieses Jahres läuft die Übergangsfrist für Ferienwohnungen aus. Es ist zu erwarten, dass im Frühjahr 2016 eine Antragsflut – auch noch mal von mir genauso formuliert – von Zweckentfremdungsanträgen für Ferienwohnungen bei den Bezirken eingehen wird, die diese in der erforderlichen Zeit nicht abschließend bearbeiten können. Wenn aber die Anträge nicht rechtzeitig – Sie wissen, es geht um 14 Wochen – beschieden werden können, gelten sie dadurch grundsätzlich als genehmigt. Auch ich sage das Stichwort „Genehmigungsfiktion“. Dies widerspricht ganz klar, auch von hier vorne noch mal gesagt, in eklatanter Weise der Intention des Gesetzes.
Daher soll das Inkrafttreten der Regelung zur sogenannten Genehmigungsfiktion um zwei Jahre verschoben werden.
Wie wir alle wissen, zeigen nicht alle Anbieter ihre Ferienwohnungen – das ist jetzt der zweite Punkt – gegenüber den Behörden an. Die Zahl hat Frau Lompscher schon genannt. Die Recherchen für die zuständigen Behörden gestalten sich durchaus schwierig und stoßen bislang in Berlin auch an rechtliche Grenzen. Mit dem Änderungsgesetz soll nun eine weitere Eingriffsmöglichkeit bei den behördlichen Ermittlungen von Zweckentfremdungsverfahren im Bereich der Telemedien geschaffen werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits in Hamburg. Diese wurde auch schon gerichtlich bestätigt. Der Rat der Bürgermeister hat der Vorlage zugestimmt. Es ist uns selbstverständlich auch wichtig, dass durch die Neuregelung auch noch mehr Personal in die Bezirke gehen muss und gehen wird. Die Gespräche dazu werden bereits mit den Bezirken geführt. Ich denke, die Novellierung sollte in diesem Hause fraktionsübergreifend Zustimmung erfahren, und schlage vor, dass wir die Weiterberatung, so wie Frau Lompscher schon gesagt hat, im Fachausschuss vornehmen werden. – Herzlichen Dank!
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welche Erleichterungen bzw. Vorteile bringt die künftige Bauordnung in Berlin? – Ich möchte einige Stichpunkte dazu nennen.
Erstens: An Pflege- und Wohngemeinschaften bis zu acht Personen werden nur noch bauordnungsrechtliche Standardanforderungen gestellt. Die Nutzung von Wohnungen zu diesem Zweck ist keine Nutzungsänderung mehr. Es wird Vereinfachungen im Abstandsflächenrecht geben. Dazu gehören z. B. geringere Abstandsflächen der Dächer. Es wird Maßnahmen der Energieeinsparung im Gebäudebestand geben, das heißt also, wir werden uns z. B. über Sonnenkollektoren unterhalten. Wir werden die Dachersatzbauten künftig als möglich erklären, ohne den Bestandsschutz untergehen zu lassen etc.
Der Entwurf der Bauordnung beugt rechtswidrigen Grundstückeinteilungen vor, das heißt, also auch da werden wir eine Veränderung vornehmen. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure informieren die Bauaufsicht über notwendige Befreiungsentscheidungen.
Herr Prieß! Sie haben ein Thema angesprochen, das sehr wichtig ist, das wir als Bauausschuss gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuss beraten werden, das ist mehr Barrierefreiheit. Sie haben völlig recht, das ist ein sehr wichtiges Thema in der Stadt. Wir haben eine alternde Gesellschaft. Bewohnerinnen und Bewohner sollen so lange wie möglich auch in ihrem angestammten Umfeld, in ihren Wohnungen bleiben. Deshalb werden wir nicht
nur diese Möglichkeiten schaffen, sondern auch Barrierefreiheit für andere Gesellschaftsgruppen schaffen müssen. Soweit eine Pflicht zur Herstellung von Aufzügen besteht – und auch das haben Sie schon richtigerweise genannt, ich sage noch die Daten dazu –, werden bis zum 31. Dezember 2019 ein Drittel und ab dem 1. Januar 2020 die Hälfte der Wohnungen barrierefrei sein, und das ist eine sehr richtige Entscheidung.
Dazu gehören auch weitere Maßnahmen – die haben Sie jetzt nicht genannt, sie sind aber auch wichtig –: barrierefreie Kundentoiletten in Verkaufsstätten, barrierefreie Abstellräume für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen. Wir werden mehr Sicherheit durch die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern durch die Bauordnung erreichen. Wir haben dieses Thema schon in vielen Runden im Abgeordnetenhaus beleuchtet.
Das Ganze heißt natürlich, so ähnlich wie vorhin bei der Zweckentfremdung, wir brauchen auch mehr Personal. Der Rat der Bürgermeister hat diesen Veränderungen im Gesetz zugestimmt. Das heißt, wir werden qualifiziertes Personal in den Bauaufsichtsbehörden einzustellen haben, das wird die Stärkung des höheren Dienstes in den Fachbereichsleitungen der Bauaufsichtsbehörden nach sich ziehen. Wir brauchen natürlich auch die Vermeidung einer doppelten Vorlage von Nachweisen. Da wird es um die Wärmeschutznachweise gehen.
Die Veränderungen der Bauordnung werden insgesamt schnellere Stellungnahmen der Stadtplanungsämter gegenüber den Bauaufsichtsbehörden nach sich ziehen, also richtige Veränderungen. Wir werden dazu gemeinsam im Bau- und Sozialausschuss die entsprechenden Regelungen besprechen, aber ich glaube, die Vorlage ist eine sehr ordentliche. Deshalb werden wir der mit Sicherheit auch zustimmen. – Herzlichen Dank!
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz: Was wir damit beabsichtigen, ist schon im Namen erkennbar.
Das Ziel ist selbstverständlich die Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren,
um dringend benötigten Wohnungsbau in Berlin schneller voranzutreiben.
Es besteht ein erheblicher Druck auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Daher ist es richtig, die Rahmenbedingungen für eine schnellere Realisierung von Wohnungsneubauten in dieser akuten Phase anzupassen. Diese Maßnahme reiht sich ein in eine Menge von Maßnahmen, die bereits in der Stadt wirken, die die Koalition, die der Senat gemeinsam in dieser Wahlperiode beschlossen haben. Ich möchte nur einiges nennen, was heute auch schon diskutiert worden ist: zusätzliches Personal in den Bezirken bei den Bau- und Planungsämtern, das Neubaubündnis mit unseren landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung und Vereinheitlichung der Abschlüsse von städtebaulichen Verträgen mit privaten Investoren. Das sind alles Maßnahmen, worum andere Bundesländer noch ringen.
Das neue Gesetz ist ein Artikelgesetz. Vorgesehen ist eine Anpassung unter anderem folgender Gesetze und Verordnungen. Zum einen betrifft es das Friedhofgesetz. Ziel ist es hier, unter Wahrung der Pietät mittel- bis langfristig freiwerdende Randflächen eventuell auch für Wohnungsbau nutzen zu können. Ferner betrifft es die Baumschutzverordnung, das heißt, gesonderte Fällgenehmigungen im Vorgriff auf eine beantragte oder/und in Aussicht stehende Baugenehmigung, um unangemessene Verzögerungen des Bauvorhabens zu vermeiden. Hier wurden gestern Ausnahmegenehmigungen von 2,5 Jahren beschlossen. Ob es wirksam ist, werden wir feststellen. Das neue Parlament kann nach einer Evaluierung darüber neu entscheiden.
(Vizepräsident Andreas Gram)
Weitere geplante Änderungen im Gesetz betreffen den Denkmalschutz, das Landeswaldgesetz und die Bauverfahrensordnung, um dort regelmäßige Übermittlungen von Bautätigkeitsdaten an die Stadtplanungsbehörde zu beschleunigen.
All das werden Maßnahmen werden, die wir dann sicherlich auch evaluieren müssen. Wir gehen davon aus – deshalb werden wir diesem Gesetz selbstverständlich wie gestern schon im Ausschuss zustimmen –, dass dies alles zur Vereinfachung und Beschleunigung beiträgt. Das brauchen wir in Berlin. Es ist ein weiterer richtiger und guter Schritt, damit wir Wohnungsneubau realisieren können. – Herzlichen Dank!
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Dieser Einzelplan 12 steht klar unter dieser Botschaft: Er ist ein Haushalt der Investitionen und ein
Haushalt für die wachsende Stadt Berlin. Das ist notwendig, richtig und gut.
Das Ausgabenvolumen beträgt mehr als 2 Milliarden Euro pro Jahr, eine Steigerung gegenüber den jeweiligen Vorjahren um 140 Millionen Euro bzw. um 210 Millionen Euro. Um nur einige Sachverhalte für diese Steigerung zu nennen: zum Beispiel die Erhöhung der anteiligen Landesmittel für die Städtebauförderung, um die Bundesprogramme in Gänze ausschöpfen zu können, diverse notwendige Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen, dazu gehören natürlich Brücken, Tunnel, Sonderprogramme für Schule, Kitas, Sportstätten, die alle dort etatisiert sind, gestiegene Leistungen und Anforderungen im ÖPNV und nicht zuletzt natürlich der enorme Zuwachs in den Mehrausgaben im Wohnungswesen. Michael Müller hat als Regierender Bürgermeister heute Vormittag bereits gesagt, dass wir 2016 ca. 2 500 Wohnungen mit einem ungefähren Volumen von 150 Millionen Euro bauen werden, im Jahr 2017 3 000 Wohneinheiten mit ca. 192 Millionen Euro plus dem SIWA mit 500 Wohneinheiten, um nur einiges zu nennen. Dazu gehören auch Mietzuschüsse, die Kapitalerhöhungen der Wohnungsbaugesellschaften etc.
Hier sind wir bei einem unserer wichtigsten politischen Handlungsfelder, nämlich der Wohnungs- und Mietenpolitik. Ich habe es oft von hier vorne gesagt: Die SPD steht für eine soziale Stadtentwicklung. Es soll auch zukünftig möglich sein, mit einem geringen und durchschnittlichen Einkommen in der Stadt wohnen und leben zu können.
Wir wollen diesbezüglich keine Verhältnisse wie etwa in London oder Paris.
Schon in den letzten Jahren, in den vorangegangenen Haushalten, haben wir bereits viel Geld in die Hand genommen und mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Mieten nicht ins Uferlose steigen, der Wohnungsneubau richtig in die Spur kommt und der Mieterschutz gestärkt wird. Erwähnen möchte ich hierzu noch einmal die Maßnahmen wie Kappungsgrenze bei den Sozialmieten, das Mietenbündnis mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, auch so etwas Praktisches wie schnellere Baugenehmigungen durch die Sprinterprämie, mit 5 Millionen Euro ermöglicht, und das entsprechend aufgestockte Personal, wie schon genannt, auch die Errichtung eines Wohnungsneubaufonds. Überall steckt viel Geld, welches auch jetzt im Doppelhaushalt sichtbar ist.
Schließlich möchte ich noch auf das beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz hinweisen. Zur Umsetzung der mit diesem Gesetz verbundenen Ziele, einer Art Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung, stellen wir
(Fabio Reinhardt)
in den nächsten Jahren rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. In den nächsten Monaten werden wir die Systematik der Wohnungsbauförderung unter rechtlichen, wirtschaftlichen und natürlich sozialen Kriterien genauer analysieren. Hierzu werden wir eine Expertenkommission einsetzen und deren Aufgabenstellung unter Einbeziehung vieler Akteure festlegen. Auf der Grundlage der darin erarbeiteten Vorschläge soll sich ein breiter öffentlicher Dialog anschließen. Wir hoffen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative Mietenentscheid an diesem angestrebten öffentlichen Dialogprozess zielführen beteiligt werden.
Abschließend möchte ich noch auf einige wesentliche Schwerpunkte bzw. Ausgaben des Haushalts im Bereich Verkehr eingehen, die mein Kollege Ole Kreins verantwortet. Der größte Titel ist sicher der ÖPNV-Titel. Der Haushalt zeigt Ausgabenerhöhungen für den öffentlichen Personennahverkehr angesichts von Mehrbedarfen in der wachsenden Stadt, natürlich trägt auch die Bevölkerungs- und Touristenentwicklung dazu bei. Dazu gehört auch die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, z. B. sehr praktisch: Aufzugsanlagen in Bahnhöfen, sowie die Verkehrsverträge zw. BVG und S-Bahn.
Wie auch im Baubereich wird es mehr Personal in den Bezirken für die Planung und den Ausbau des Radverkehrs geben. Wir haben Personalaufstockungen in der Verkehrslenkung Berlin beschlossen. Wichtig für die SPD ist auch die Fortführung des Schlaglochsanierungsprogramms. Wir haben eine Verstetigung der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs sowohl für die Sanierung als auch für den Ausbau von Radwegen und Radfahrstreifen. Hier seien auch die eingestellten Mittel für Investitionen in neue Formen des Fahrradparkens und den Ausbau und Aufbau eines Fahrradverleihsystems erwähnt.
Der Bereich Bauen und Verkehr des Einzelplans 12 ist ein solide aufgestellter Haushalt. Wir bedanken uns sehr herzlich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Kolleginnen und Kollegen, nicht nur unserer eigenen Fraktion, sondern auch der Koalition. Herzlichen Dank an die Verwaltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, natürlich in erster Linie an die Spitze, Herrn Geisel und den Staatssekretären, und natürlich nicht zu vergessen: der Senatsverwaltung für Finanzen und unseren Haushältern herzlichen Dank!
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die eingegangenen Wohnprojekte, die im Rahmen des SIWA-Projektaufrufs experimenteller Geschosswohnungsbau ausgewählt wurden?
Herzlichen Dank, Herr Senator! Sie haben das jetzt in Ihrem letzten Satz ein bisschen angedeutet. Wie werden sich diese Projekte insgesamt mit welcher Anzahl ungefähr in diese Wohnungsneubauprojekte des Senats einfügen?
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat: Der Bundesgerichtshof hat am 4. November 2015 die Kappungsgrenzen-Verordnung bestätigt. Welche Auswirkung hat diese Entscheidung für
(Canan Bayram)
die Berlinerinnen und Berliner Mieter und für die vielen Wohnungssuchenden in Berlin?
Danke! – Wir haben vorhin schon gehört, dass hier schon öfter diskutiert worden ist, ob wir überhaupt rechtlich auf der richtigen Seite sind. Sie haben eben gesagt, dass das durch den Gerichtshof entsprechend positiv beschieden worden ist. Nun haben wir ja in Berlin noch mehr Maßnahmen ergriffen. Ich denke an das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, an die Mietpreisbegrenzungsverordnung und an die Umwandlungsverordnung. Sehen Sie denn auch hierbei, dass unsere Entscheidungen richtig sind, indem das jetzt auch durch diesen Entscheid des Bundesgerichtshofs bestätigt worden ist?
Vizepräsidentin Anja Schillhaneck Vielen Dank, Frau Spranger! – Bitte, Herr Senator!
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat das Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin heute zur Priorität erklärt, und das aus guten Gründen. Über mehrere Jahre hält das Wachstum in der Stadt nun schon an. Seit 2011 steigt die Einwohnerzahl Berlins jährlich um 40 000 bis 50 000 Menschen, aktuell noch mal mehr. Viele Unternehmen siedeln sich in unserer Metropole an. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen und brauchen ein neues Zuhause.
Berlin wächst, auch im Hinblick auf die Touristen, die in enormer Zahl unsere Stadt besuchen und neu entdecken. Diese Entwicklung ist wohltuend und chancenreich. Sie ist aber auch mit enormen Herausforderungen insbesondere im Hinblick auf den sozialen Zusammenhalt in der Stadt und eine ausreichende Daseinsvorsorge verbunden. In der aktuellen Situation – wir haben gerade in der Aussprache zur Regierungserklärung darüber diskutiert – wollen und müssen wir menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten und Wohnverhältnisse für die große Anzahl von Flüchtlingen gewährleisten. Für immer mehr Menschen, die in unserer vielfältigen und reizvollen Stadt leben, aber auch gerade für unsere Berlinerinnen und Berliner, müssen wir verlässliche Rahmenbedingungen in der Grundversorgung schaffen. Genügend Wohnraum gehört dazu, aber auch zu bezahlbaren Mieten.
Der Reiz und das Interesse an unserer Stadt, die wir begrüßen, haben in der jüngeren Vergangenheit bereits zu signifikanten Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt, auch zu Spekulation und zu ersten Verdrängungen angestammter Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen geführt. Das zeigen die vielen Briefe, die wir gerade in den letzten Wochen von Berlinerinnen und Berlinern bekommen haben. Deshalb halten wir die Entscheidung für richtig, alle landes- und bundesrechtlich möglichen mietenpolitischen Initiativen zu starten und umzusetzen.
Die Initiative Mietenvolksentscheid hat zu einer breiten mietenpolitischen Diskussion in der Stadt beigetragen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Gespräche zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Initiative, des Senats und der Koalition ist das nun vorliegende Berliner Wohnraumversorgungsgesetz entstanden. Ich hoffe sehr
und werbe dafür, dass dieser Gesetzentwurf eine breite Zustimmung findet, auch wenn ich weiß, dass damit nicht alle Probleme sofort gelöst werden können. Daher wollen wir heute zeitgleich einen Entschließungsantrag verabschieden, in dem weitere Maßnahmen – unter anderem für eine nachhaltige Begrenzung der Sozialmieten einschließlich der Betriebskosten und eine Sicherung von Belegungsbindung – vorgesehen sind. Zur gründlichen Vorbereitung entsprechender Vorschläge wird eine fachlich ausgewiesene Expertengruppe eingesetzt. Sie soll unter anderem Möglichkeiten zur Begrenzung der Mieten im bisherigen sozialen Wohnungsbau prüfen und hinsichtlich ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Machbarkeit bewerten. Hinzu gehören unter anderem die Themen Aufhebung des Einfrierungsgrundsatzes, Struktur der damaligen Bewilligungsbescheide, Verbleib im Kostenmietenrecht bis hin zur Richtsatzmiete sowie Möglichkeiten zur energetischen und baulichen Ertüchtigung.
Ich möchte hier zwei Botschaften senden. Eine richte ich an die Initiative Mietenvolksentscheid. Ich hoffe sehr, dass sie dem Gesetz zustimmen wird und ihre Vertreterinnen und Vertreter bereit sind, weiterhin konstruktiv mit uns gemeinsam an weiteren Lösungsansätzen für eine sozial gerechte Wohnungs- und Mietenpolitik mitzuwirken.
Die zweite Botschaft richtet sich an die Fraktion Die Linke. Ihrer bisherigen Verhaltensweise – auch bei Abstimmungen und Diskussionen im Fachausschuss – ist zu entnehmen, dass Sie dem Gesetz heute nicht zustimmen werden. Ich halte dieses Verhalten – gelinde ausgedrückt – für verantwortungslos.
Offenbar getrieben von der Angst einer Oppositionspartei, ein zentrales politisches Thema für die nächste Wahl zu verlieren, lehnen Sie wider besseres Wissen dieses Gesetz ab. Das zeigt Ihre offenbar nur von Taktik geprägte politische Kurzsichtigkeit. Deshalb noch einmal der Versuch: Überwinden Sie diese Kurzsichtigkeit, und stimmen Sie mit uns!
Ich begrüße ausdrücklich auch im Namen meiner Fraktion, dass die Grünenfraktion ein klares Zeichen setzt – nicht nur im Bauausschuss, nicht nur im Hauptausschuss, sondern auch hier heute im Parlament – und dem Gesetz zustimmt.
Über die Inhalte, die Kosten haben wir mehrmals hier schon gesprochen. Deshalb werde ich das nicht noch einmal explizit sagen. Meine Redezeit ist auch vorbei. Die aktuellen Herausforderungen sind gewaltig. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass keine soziale Schieflage in der Stadt entsteht. Wir stehen für soziale Mischung und sozialen Ausgleich in allen Stadtgebieten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Ich möchte beginnen mit einem Zitat aus dem „Neuen Deutschland“
vom 2. Oktober 2015 von Frau Lompscher und Herrn Lederer. Da haben beide gesagt:
Senat und Koalition ziehen die Bebauung am Mauerpark im Schweinsgalopp durch.
Was heißt denn nun nach Frau Lompscher und Herrn Lederer Schweinsgalopp?
Dann schauen wir uns doch mal die Daten an! Bereits 1994, also genau vor 21 Jahren, hat es die erste große konkrete Diskussion im Abgeordnetenhaus darüber gegeben, wie viele Wohnungen denn auf dem Grundstück Mauerpark gebaut werden könnten.
Damals waren es um ein Vielfaches mehr Wohnungen, die gebaut werden sollten, als wir heute hier beschließen.
Grundlage für die Einleitung des Bebauungsverfahrens war die nach langjährigen Verhandlungen erzielte Einigung über die Entwicklung des Mauerparks. Der Hauptausschuss dieses Hohen Hauses hat bereits am 7. November 2012 und die BVV Mitte am 22. November 2012 zugestimmt. Bereits am 4. Mai 2010 hat der Bezirk Mitte mit Aufstellungsbeschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Auch das bereits vor fünf Jahren! Am 4. November 2014 wurde der B-Planteilungsbeschluss erteilt. Erst am 24. März 2015 hat der Senat das
Verfahren wegen der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung an sich gezogen, und das war richtig.
Von 1994 bis heute hat es deutliche Veränderungen, gerade wegen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, gegeben. Es ist geradezu ein Paradebeispiel für Bürgerbeteiligung. Die Bevölkerung wollte einen Park, und den bekommt sie. Von ursprünglich 8 Hektar sind es jetzt 15 Hektar Park.
Herr Prieß! Sie sprechen von Murks. 700 neue Wohnungen – Murks? Davon 70 Prozent Mietwohnungen, 490 Wohnungen, die auch altersgerechte Wohnungen für Seniorinnen und Senioren sind – alles Murks? Dann sagen Sie: Es ist Murks, dass 220 Wohnungen für Studenten und Azubis zur Verfügung gestellt werden. Sagen Sie mal, schämen Sie sich nicht dafür?
Es werden dort 22,5 Prozent Sozialwohnungen entstehen. Unsere eigene Wohnungsbaugesellschaft wird dort mit vermieten. Das ist alles Murks, Herr Prieß? – Das kann nicht wahr sein.
Na, aber selbstverständlich!
Wissen Sie was, Herr Prieß? – Sie müssen mal entscheiden, was Sie wollen. Wollen Sie bezahlbaren Wohnraum, ja oder nein?
Wollen Sie bezahlbaren Wohnraum für Studentinnen und Studenten, ja oder nein? Das sind einfache Be
(Wolfram Prieß)
hauptungen, die Sie hier aufstellen, so wie Sie überall nur Behauptungen aufstellen.
Man merkt, wie aufgeregt Sie sind, weil wir genau ins Schwarze treffen.
In jeder Parlamentssitzung stellen Sie sich hierher und sagen: Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum. – Aber Sie stellen sich vor jeden Bebauungsplan und sagen: Das ist Murks. – Und Sie sagen uns dann: Wir stimmen nie zu. – Ich habe nicht ein Bauland von Ihnen gehört. Das habe ich jetzt mal erwartet, Herr Prieß! Von den anderen werden wir es wahrscheinlich auch nicht hören. Nur ein Bauland möchte ich mal hören, wo Sie als Opposition sagen: Da sollen 700 Wohnungen gebaut werden. – Das haben Sie bisher nirgendwo offen geäußert.
Wir brauchen neue Wohnungen in der Stadt. Wir brauchen die soziale Mischung, gerade auch in der Mitte der Stadt. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger Mitspracherechte haben. – Sie bekennen sich heute, ob Sie das auch wollen. Ich bin sehr gespannt.
Ich wiederhole, was ich in der letzten Aktuellen Stunde hier im Abgeordnetenhaus gesagt habe:
Dann hören Sie es sich noch einmal an, auch wenn Sie es schon kennen! – Es ist wichtig, dass wir frühzeitig, offen und direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen, dass wir um sinnvolle Kompromisse ringen müssen.
Aber natürlich! – Herr Zillich, bitte schön!
Das ist auch eine Milchmädchenrechnung, denn auch der Investor bringt seine Leistung.
Der Investor stellt eine Kita hin. Der Investor baut z. B. Radwege. Natürlich! Sie können eine Rechnung machen. Führen Sie doch nicht immer so eine Neiddebatte!
Was Sie machen, ist eine reine Neiddebatte, denn die Mietwohnungen kommen gerade auch dort über unsere Wohnungsbaugesellschaften. Spielen Sie nicht die Bürger gegeneinander aus!
Jetzt werden Sie sich bekennen müssen, wie Sie zu Neubauvorhaben stehen. Sie werden jetzt sagen müssen, ob Sie für Neubauten sind – ja oder nein –, um nichts anderes geht es hier.
Und Sie haben jetzt noch mal die Gelegenheit, uns das Bauland zu nennen, wo Sie Wohnungen bauen wollen. Denn wir sagen: Wir brauchen den Neubau in der Stadt, für unsere Berlinerinnen und Berliner. – Herzlichen Dank!
Genau! – Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren, Kolleginnen und Kollegen! – Ich habe jetzt dagesessen und habe gedacht: Warum, Frau Lompscher, kriegen Sie es nicht einmal über Ihre Lippen: Eine gute Leistung der SPD, eine gute Leistung der Initiatoren?
Warum ist das mit Ihnen nicht möglich?
(Katrin Lompscher)
Es ist gut, es ist richtig, es ist notwendig, dass wir uns heute in dieser Aktuellen Stunde dem wirklich drängenden Thema der Stadt widmen, nämlich einer sozial gerechten Mietenpolitik und einem nachhaltigen Wohnungsbau in Berlin. Das Leitbild der SPD, soziale Gerechtigkeit und Ausgewogenheit, orientiert sich natürlich auch gerade an dieser Wohnungs- und Mietenpolitik.
Wir spüren in der Stadt: Die Menschen in Berlin trauen uns zu, auch in der jetzt schwierigen stadtentwicklungspolitischen Situation, dass wir die notwendigen Aufgaben energisch und mit Herz anpacken. – Zu Recht! Die Berlinerinnen und Berliner können sich auf uns verlassen.
Zugegeben, das seit mehreren Jahren anhaltende Wachstum in der Stadt ist natürlich wohltuend. Es ist chancenreich, es ist Herausforderung zugleich. Für immer mehr Menschen, die in unserer so tollen Stadt Berlin leben möchten, müssen wir verlässliche Rahmenbedingungen gerade in der Grundversorgung und Daseinsvorsorge schaffen; genügend Wohnraum und bezahlbare Mieten gehören natürlich dazu.
In den letzten Jahren – und wir haben ja auch vor der Sommerpause eine entsprechende Aktuelle Stunde dazu hier im Hohen Hause gehabt – habe ich schon mehrmals erwähnt, dass wir mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen dafür gesorgt haben, dass die Mieten nicht ins Uferlose steigen, der Wohnungsneubau richtig in die Spur kommt und der Mieterschutz gestärkt wird.
Deshalb noch mal einige Maßnahmen: Kappungsgrenze bei den Sozialmieten, Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, Wohnungsbaugesellschaften haben ein umfangreiches Mietenbündnis, wir haben die Eigenbedarfskündigung erschwert, wir haben, was die Baugenehmigungen angeht, Anreize für die Bezirke geschaffen – hier würde ich mir zwar noch wünschen, dass B-Pläne von einzelnen Kollegen, wenn sie in Fachausschüssen entsprechend miteinander verhandelt sind, dann auch in anderen Ausschüssen schneller durchkommen –,
Einrichtung eines Wohnungsneubaufonds; das sind natürlich nur einige Beispiele dafür.
Von Berlin – und auch das noch mal ganz klar ausgedrückt – ist der Druck ausgegangen, dass wir auch im Bundesrecht eine Verbesserung des Mieterschutzes konsequent umsetzen müssen. Und so war Berlin das erste
Bundesland, das sofort im Juni 2015 die Mietpreisbremse eingeführt hat.
Es gilt ein altes Sprichwort: Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden kann. – Frau Lompscher! Natürlich werde ich auch auf die aktuelle Flüchtlingssituation hier eingehen müssen. Angesichts dieser Flüchtlingssituation lassen Sie mich Folgendes sagen: Die eben erwähnten, von uns schon eingeleiteten oder umgesetzten wohnungs- und mietenpolitischen Maßnahmen bezogen sich bisher immer im Wesentlichen auf ein Wachstum der Stadt, noch bevor die Anzahl der Asylsuchenden so sprunghaft angestiegen ist. Das heißt für uns: Wir müssen gewissermaßen zusätzlich auch für die große Anzahl an Flüchtlingen nachhaltige Unterkünfte zu menschenwürdigen Bedingungen schaffen, ohne aber hierbei natürlich auch die berechtigten Bedürfnisse und die Versorgung der Ansässigen, nämlich unserer Berlinerinnen und Berliner, zu vernachlässigen.
Das kann und das wird uns gelingen. Ich fordere hiermit – und da ist es gut, Frau Lompscher, dass unser Regierender Bürgermeister das jetzt zur Sprache bringt – von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag, ihre gesamtstaatliche Verantwortung in der Art wahrzunehmen, dass die Länder und Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben organisatorisch, personell und finanziell stärker als bisher unterstützt werden.
Die Summen, die wir jetzt dafür bekommen, sind lächerlich. Deshalb brauchen wir gerade mehr, und das ist sofort zu ändern.
Lassen Sie mich jetzt auf den Kompromiss zum Mietenvolksbegehren eingehen! In einer gemeinsamen Verhandlung mit dem Senator Andreas Geisel, mit seinem zuständigen Staatssekretär und dem geschäftsführenden Fraktionsvorstand wurde mit den Initiatoren des Volksbegehrens verhandelt. Ich selbst durfte an einigen Verhandlungen teilnehmen, und ich muss sagen: Wir haben dort sehr engagierte Bürgerinnen und Bürger kennengelernt, die für diese Stadt brennen und ernsthaft Probleme lösen werden und wollen.
Ja, aber Sie sind nur Zaungäste, meine lieben Damen und Herren von der Linkspartei; es tut mir leid!
Es ist den Verhandlungsführern der Initiative hoch anzurechnen, dass sie bereit waren, in stundenlangen Sitzungen über den richtigen Weg zu streiten und gemeinsam
mit der SPD nach sinnvollen Kompromissen zu suchen. Auf diese Berlinerinnen und Berliner
und da ist es völlig unangebracht, dass Sie jetzt so rumschreien! – kann nämlich die Stadt Berlin richtig stolz sein.
Natürlich haben auch wir gelernt; man muss auch in solchen Situationen lernen: Eine wichtige Lehre für uns aus dem Scheitern für das Tempelhofer Feld war, dass wir frühzeitiger, offener und direkter mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen und um sinnvolle Kompromisse ringen müssen. Politik darf sich nicht darauf beschränken, Entscheidungen zu kommunizieren, sondern muss wirkliche Mitsprache organisieren. Wir müssen echten Anliegen auf echter Augenhöhe begegnen. Ich denke, das haben wir mit den Vertreterinnen und den Vertretern der Mieterinitiative sehr gut hinbekommen.
Eins sei mir, nebenbei, gestattet – auch wenn die CDU die ganze Zeit nicht klatscht –:
An meinen parlamentarischen Geschäftsführer Torsten – –
Schneider und an meinen Staatssekretär nochmals für die Endrunde in der Verhandlung sehr herzlichen Dank! Das kann man von hier vorne auch mal sagen!
Was sind nun die wichtigsten Verhandlungsergebnisse? –
Die Sozialmieten werden bei 30 Prozent des Nettoeinkommens gekappt. Der wohnungspolitische Auftrag der Wohnungsbaugesellschaften wird im Gesetz verankert.
Sie können brüllen, wie Sie wollen! Ich habe das Mikrofon vor mir; ich bin eh lauter!
Das glaube ich nicht! – Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen müssen die Wohnungsbaugesellschaften mindestens 55 Prozent an Personen mit besonders niedrigem Einkommen und mit Wohnberechtigungsschein vermieten. Mindestens 30 Prozent der Neubauten der Wohnungsbaugesellschaften müssen als Sozialwohnungen gefördert werden. Es werden weiter landeseigene Grundstücke an die Wohnungsbaugesellschaften übertragen, um den Neubau von Wohnungen mit sozialverträglichen Mieten zu fördern. Behutsame Modernisierung wird
gefordert. Es werden demokratisch gewählte Mieterbeiräte eingeführt.
Die Programme für sozialen Wohnungsbau werden entsprechend erhöht; das Ganze in diesen Größenordnungen: rund 900 Millionen Euro für die Wohnungsneubauförderung, aus dem mit dem Gesetz einzurichtenden Sondervermögen rund 300 Millionen Euro für die Eigenkapitalerhöhung bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, rund 200 Millionen Euro bei dem Mietenausgleich im Sozialwohnungsbestand, rund 40 Millionen Euro für die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum – das alles wird im nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 berücksichtigt und verankert.
Zum Abschluss: Mancher im Haus hat erwartet, dass die Verhandlungen scheitern werden. Heute ist die Stunde des Parlaments, und es ist unsere gemeinsame Aufgabe, sich jenseits des üblichen parlamentarischen Streits gemeinsam hinter das Verhandlungsergebnis zu stellen. – Herzlichen Dank!
Ich frage den Senat: Welche Konsequenzen sieht Finanzsenator Kollatz-Ahnen für das Dragoner-Areal durch den Beschluss des Bundesrats vom 10. September 2015?
Herzlichen Dank! – Herr Senator! Es hat immer wieder in der Öffentlichkeit auch unterschiedliche Rückmeldungen des Bundesfinanzministers gegeben. Wie schätzen Sie das ein? Nimmt der Bund, die BImA, jetzt Abstand von dieser Privatisierung zum Höchstpreisverfahren?
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Frau Schmidberger! Kräftige Schlagworte: verpennt, versagt, keine Maßnahmen, nichts getan. – Ich werde Ihnen mal sagen, was wir getan haben: Die Berliner Koalition hat sofort, als klar wurde, dass jährlich über 40 000 Neuberliner hinzukommen, reagiert und alle Maßnahmen für bezahlbaren Wohnraum, die wir von Landesseite unternehmen können, ergriffen, verehrte Grüne!
Die Mieten- und Wohnungspolitik ist eine der Kernaufgaben der SPD, dieses Parlaments und der Koalition. Mietrecht ist Bundesrecht. Genau von Berlin gingen die Initiative und der Druck aus, dass der Bund die Mietpreisbremse eingeführt hat. Noch am gleichen Tag, an dem der Bund die Möglichkeit zur Umsetzung in den Ländern ermöglichte, hat Berlin die Mietpreisbremse eingeführt. Das ist für uns soziale Gerechtigkeit!
Auch das müssen Sie sich anhören: Schon lange zuvor haben wir in Berlin mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften das Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbaren Wohnraum vereinbart. Hier ist unter anderem festgelegt, dass die Miete auf 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens der Mieterinnen und Mieter begrenzt ist. Mieterhöhungen bis 15 Prozent in vier Jahren und die Modernisierungsumlage, von der Sie gesprochen haben – nämlich von 11 auf 9 Prozent begrenzt –, sind lange eingeführt. Das ist soziale Gerechtigkeit, verehrte Frau Schmidberger!
Wir haben die Kappungsgrenzen bei 5,50 Euro für 35 000 Sozialwohnungen eingeführt. Wir sind es, die Mieterinnen und Mieter vor Eigenbedarfskündigungen schützen: Innerhalb einer zehnjährigen Frist dürfen Eigentümer nicht kündigen. Wir haben das Zweckentfremdungsverbotsgesetz und die Umwandlungsverordnung eingeführt. Zum 1. Juni 2015 gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt.
Neubau wird dringend gebraucht – das sehen wir genauso. Deshalb werden wir mit dem neuen Haushalt den
Wohnungsneubaufonds kräftig erhöhen. Jede neue Wohnung entlastet den Wohnungsmarkt.
Mit diesem Bündel verschiedener Maßnahmen sorgen wir dafür, dass neue Wohnungen entstehen, Mieten bezahlbar bleiben und Mieter besser geschützt werden. – Das ist soziale Gerechtigkeit.
Und jetzt zum Volksentscheid: Natürlich gibt es positive, aber auch kritische Anmerkungen. Wir unterstützen und teilen die Forderung nach Ausweitung von bezahlbarem Wohnraum. Deshalb haben Senator Geisel und sein Staatssekretär, Herr Lütke Daldrup, sofort in unserem Auftrag – weil wir das unterstützen – Gespräche aufgenommen. Dennoch müssen wir drei kritische Punkte anmerken: Der Umbau der Wohnungsbaugesellschaften dürfte zu Selbstbeschäftigung und Lähmung führen und den gerade in Schwung gekommenen Neubau zum Erliegen bringen. Wir haben natürlich gemerkt, dass auch ein Stück weit Angst im Gesetzt mitschwingt: Es wird gesagt, wir dürften keine Wohnungsbaugesellschaften mehr verkaufen. – Eine klare Aussage: Unsere Wohnungsbaugesellschaften werden wir nicht verkaufen! Die SPD möchte, dass das Privatisierungsverbot in der Landesverfassung verankert wird, wie Senator Geisel das in seinem Zehn-Punkte-Programm vorgestellt hat.
Dass Sie das alles nicht hören wollen, ist mir schon klar! – Seit 2011 haben die Wohnungsbaugesellschaften 25 000 Wohnungen neu erworben und werden weiter erwerben. Durch Neubau und Ankauf werden wir bis 2025 ca. 400 000 Wohnungen im kommunalen Bestand haben, und das ist sehr wichtig.
Die Eigenkapitalerhöhung bei den Wohnungsbaugesellschaften für mehr Sozialwohnungen im Zehn-PunkteProgramm, die auch die Initiative will, finden wir richtig. Wir finden auch gut, dass Mieterbeiräte mehr Rechte bekommen sollen – bei einigen Wohnungsbaugesellschaften ist da durchaus noch Nachholbedarf.
Kommen wir zur vorgeschlagenen Mietsubventionierung im Gesetz des Volksbegehrens: Hier widerspreche ich ganz deutlich. Es werden tatsächlich nur wenige profitieren. Die Kostenmiete bei einem Betrag von ca. 5,50 Euro, wie es in dem Gesetzesvorschlag errechnet wird, zu
(Präsident Ralf Wieland)
deckeln und die Differenz auf die Basis von 13 Euro zu erstatten – also ca. 7 Euro –, kommt den Vermietern zugute. Das heißt, ein großer Teil des von Berlin aufgebrachten Gelds ginge direkt in die Taschen der Vermieter. Das kann es eigentlich nicht sein, und das sehen wir kritisch!
Gestern hat sich die Initiative im Hauptausschuss hingestellt – Sie haben es angesprochen – und gesagt, es sei sowieso 99 Prozent der Berlinerinnen und Berliner egal, wie viel das Ganze koste, und behauptet, es sei den Berlinerinnen und Berlinern auch egal, ob das eine, zwei oder mehrere Milliarden seien. – Das glaube ich nicht! Ich bin überzeugt davon, dass sie genau schauen, was der Landeshaushaltsgesetzgeber an politischen Kriterien im Landeshaushalt hat. Denn davon profitieren die Berlinerinnen und Berliner. Ich will nicht alles aufzählen; der Finanzsenator hat schon gesagt, was eventuell wegfallen würde.
Klare Gewinner wären natürlich Mieter von Wohnungen ohne Anschlussförderung. Das sind nach aktueller Belegung rund 55 Prozent dieser Haushalte, also etwa 10 000 Haushalte. Das entspricht rund 7 Prozent der Sozialmieter oder 0,6 Prozent der Berliner Mieterinnen und Mieter.
Senator Geisel hat in seinem Zehn-Punkte-Programm vorgeschlagen – und das finden wir ebenfalls richtig –, dass alle Sozialmieten bei 30 Prozent Nettoeinkommen zu kappen seien. Das sehen wir als SPD genauso.
Insgesamt zeigt sich, dass der Gesetzentwurf der Hälfte der Sozialmieter kaum helfen, sondern sehr vielen anderen steigende Mieten bescheren würde. Der Gesetzentwurf verspricht eine sehr aufwendige Umverteilung zugunsten einer kleineren Gruppe von Vermietern, da das Geld in ihre Taschen läuft, und zu Ungunsten von sehr vielen Mietern.
Nein danke, jetzt nicht! Meine Zeit ist gleich vorbei! – Die Initiative möchte Eigentümern von Sozialwohnungen ein sehr ungewöhnliches Recht einräumen: Sie sollen völlig unabhängig vom jeweiligen Wert ihrer Häuser an die Wohnungsbaugesellschaften übertragen werden. Das heißt, Vermieter können dauerhaft unwirtschaftliche Häuser an die Wohnungsbaugesellschaften entsorgen und würden dabei keinerlei Verlust machen, denn das soll vom Land Berlin erstattet werden. Verluste von privaten Vermietern werden also sozialisiert – das geht nicht! Dagegen sind wir! Diese Teile des Gesetzentwurfs nutzen tatsächlich nur einem kleinen Teil der Berliner. Ansons
ten profitieren von dem, was ich gesagt habe, gerade die Vermieter.
Ich glaube nicht, dass diese kritischen Punkte des Volksbegehrens, die ich gerade angemerkt habe, das Volksbegehren auch so haben möchte. Man muss vielmehr in einer gemeinsamen Diskussion miteinander die Kosten bewerten und sehen, wohin das Geld eigentlich fließt. Deshalb finden wir es richtig, dass wir weiterhin in Gesprächen sind, um gemeinsam dem Land Berlin bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. – Herzlichen Dank!
Frau Schmidberger! Sie stellen sich hier immer hin und sagen, dass Sie alles das, was Volksbegehren an politischen Aussagen haben, unterstützen. Das ist aber nicht der Fall. Bei Wasser haben Sie als Einzige dagegen gestimmt. Das gehört zur Wahrheit auch dazu!
Natürlich sind Volksbegehren demokratische Prozesse, die völlig richtig sind. Wir haben sie als Parlament erst möglich gemacht. Und deshalb stellen wir uns auch gar nicht dagegen. Das muss man an dieser Stelle auch noch einmal deutlich sagen.
Das heißt also: Sie haben durch diese Volksbegehren selbstverständlich einen Dialog mit der Bevölkerung. Auch bei dem Volksbegehren Kita war völlig normal:
Wir haben mit den Initiatoren gesprochen, und wir haben uns angenähert, und wir haben das umgesetzt, was die Initiatoren beim Kita-Volksbegehren wollten. Sie behaupten hier einfach, dass auf der einen Seite die Bevölkerung steht und auf der anderen Seite die Koalition und der Senat. Das ist falsch!
Dann sage ich Ihnen noch einmal: Ich habe vorhin einige Punkte zitiert, die wir unterstützen, die wir gemeinsam auch in Zukunft – und das ist auch ein Zugehen auf das, was wir mit dem Volksbegehren an Gesprächen führen – machen wollen. Da ist eben das Privatisierungsverbot für die Wohnungsbaugesellschaften in einer Landesverfassung zu verankern, ein sehr wichtiger Punkt. Das sagt die Initiative auch. Sie können auch nicht behaupten, dass das, was ich vorhin gesagt habe, dass alle Sozialmieten bei 30 Prozent des Nettoeinkommens zu kappen sind, falsch ist. Das können Sie nicht ernsthaft behaupten! Auch das wollen wir machen.
Dass die Eigenkapitalerhöhung bei den Wohnungsbaugesellschaften für mehr Sozialwohnungen ist, sehen wir genauso wie die Initiative. Oder dass wir das Programm 400 000 kommunale Wohnungen bis 2025 nicht haben wollen, das ist völlig richtige Politik! – Das kritisieren Sie. Oder mehr Neubauförderung oder die effektiven Mieterbeiräte oder den Mieterschutz durch weitere bundesrechtliche Verbesserungen ausbauen:
Alles das sind doch Themen, die insbesondere von Berlin angeschoben worden sind.
Insofern: Wir nutzen alles, was Berlin machen kann, und da behaupten Sie hier, wir würden nichts machen. Insofern, Frau Schmidberger, ist das alles nur Show, was Sie hier machen und nichts anderes!
Deshalb noch einmal: Gespräche werden geführt, und das finden wir sehr gut, weil wir viele Punkte aus dem Volksentscheid völlig richtig finden. – Herzlichen Dank!
Ich frage den Senat: Welche Vereinbarungen trifft das Land Berlin mit den Investoren im Rahmen der Kooperative Baulandentwicklung beim Abschluss städtebaulicher Verträge unter anderem im Hinblick auf die Mietenentwicklung für Wohnungsneubauvorhaben?
Herzlichen Dank! – Herr Senator! Sie haben gerade von Verpflichtungen des Vorhabenträgers gesprochen. Wie sichern Sie diese Verpflichtungen in den städtebaulichen Verträgen für das Land Berlin ab?
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Frau Bluhm! Ich verlese mal eine Sache, die Sie gesagt haben, dass SenStadt hier einfach zugestimmt hat. Ich muss dazu sagen, nach Aufhebung von Teilen des B-Plans durch das Oberverwaltungsgericht musste die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Abrissantrag entwicklungsrechtlich zustimmen.
Das ist etwas anders, als Sie es jetzt dargestellt haben.
Nichtsdestotrotz müssen wir aber sagen, es ist wieder einmal ein Beispiel, wie Investoren versuchen, gegen den Mieterschutz vorzugehen. Das ist leider in Berlin kein Einzelfall. Das kennen alle Abgeordneten dieses Hauses aus ihren Sprechstunden, wo hilfesuchende Mieterinnen und Mieter vorstellig werden und um Hilfe bitten. Es handelt sich hier um Häuser in der Wilhelmstraße, die Plattenbauten und in der Wendezeit errichtet worden sind. Und Frau Bluhm! Sie haben völlig richtig gesagt, die Mieterinnen und Mieter haben Mietverträge, die gelten und bindend sind, auch bei einem Verkauf, was ja erfolgt ist, und deshalb kann es nicht sein, dass der Investor versucht, sich über diesen Schutz der Mieter hinwegzusetzen.
Was kann passieren nach dieser Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes? – Wahrscheinlich – davon gehen wir aus – wird sich der Eigentümer voraussichtlich an die Verwaltung wenden, um die Aufhebung der noch bestehenden Mietverhältnisse zu beantragen. Wir gehen, und das hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und das unterstützen wir, davon aus, dass die Verwaltung die Aufhebung der Mietverhältnisse selbstverständlich ablehnen wird.
Wir raten auch der Senatsverwaltung, gegenüber dem Vermieter auf Umsetzung des Sozialplanes und einem einvernehmlichen Abschluss des Sozialplanverfahrens zu bestehen, denn uns ist bekannt – und Frau Bluhm, Sie haben ja einige Beispiele genannt, das ist uns natürlich auch bekannt –, dass der Eigentümer durch aktive Maßnahmen versucht, den Wohnwert und die Wohnverhältnisse für die Mieter untragbar zu machen, um sie in eine Aufgabe des Mietverhältnisses zu zwingen. Das werden wir nicht akzeptieren.
Wir erwarten, dass das bezirkliche Wohnaufsichtsamt den Beschwerden der Mieterinnen und Mieter, denn da gehört das hin, nachgeht und den Vermieter zur Einhaltung des Wohnstandards zwingen wird, denn das ist deren Aufgabe. Deshalb fordern wir von dieser Stelle noch mal den Investor auf: Gehen Sie auf die Mieterinnen und Mieter zu, und versuchen Sie nicht, mit unlauteren Mitteln zu handeln!
Die Rechte der Mieterinnen und Mieter bestehen weiterhin aus den bestehenden Mietverhältnissen, in denen besondere Kündigungsrechte und das Mietminderungsrecht enthalten sind. Wir werden uns zum einen natürlich darum bemühen, dass das bezirkliche Wohnaufsichtsamt entsprechend handelt und selbstverständlich auch die Senatsverwaltung, denn da gehört das hin.
Ja, natürlich!
Ja, da würde ich gar nicht so lachen, denn eigentlich ist es nicht zum Lachen, Herr Lederer!
Es ist Folgendes, ich habe es vorhin schon gesagt. Mit Sicherheit wird, wenn die Senatsverwaltung sagt, dass sie nicht der Aufhebung der Mietverhältnisse zustimmen wird, die Senatsverwaltung mit Sicherheit verklagt werden. Und diese Klage sollte die Senatsverwaltung auch durchführen. Das werden wir nicht als Parlament machen können. Und dann wird es entscheidend sein, dass selbstverständlich die Sozialpläne eingehalten werden, und darüber können wir hier im Parlament selbstverständlich auch jederzeit den Antrag wieder aufrufen und diskutieren.
Nein!
Genau, wir sind nun auch am Ende.
Wir wollen, verehrte Damen, verehrte Herren, selbstverständlich Investoren in unserer Stadt haben, aber Mieterinnen und Mieter müssen ihre Rechte behalten, und das ist uns sehr, sehr wichtig, deshalb wird es heute mit Sicherheit nicht das letzte Mal gewesen sein, weil wir noch rechtliche Schritte zu erwarten haben. – Herzlichen Dank!
Ich frage den Senat: Wie beurteilt der Senat das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg, wonach der Berliner Mitspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei, und welche weiteren Urteile gibt es dazu?
Es gab presseöffentlich sehr viel Unsicherheit darüber: Wird dieses Urteil in irgendeiner Form auf die Erstellung eines neuen Mietspiegels Einfluss haben, oder kann es irgendetwas daran verändern? Und wie hat das dann eventuell Einfluss auf Mieterinnen und Mieter? Dort gibt es sehr viel Unsicherheit.