Oliver Schruoffeneger

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Pünktlich zum ersten Spieltag der Fußballweltmeisterschaft hat uns der Senat vor 14 Tagen ein kleines aber durchaus beachtenswertes Gesetz auf den Tisch gelegt, ein Gesetz zur Senatsneubildung. In Artikel IV war die beabsichtigte Höhergruppierung des Chefs der Senatskanzlei um drei Gehaltsstufen um sage und schreibe 2 400 € pro Monat enthalten. Die Hoffnung des Senats war wohl, dass dies während der Fußball-WM niemand merkt – das ist schief gegangen, ein Glück!
Begründet hat der Senat seinen Gesetzentwurf damit, dass die Senatskanzlei durch die Verfassungsänderung zusätzliche Kompetenzen erhalten habe und man dies natürlich entsprechend honorieren müsse. Die anderen Senatsverwaltungen haben anscheinend keine Kompetenzen abgegeben, denn eine Herabgruppierung fand nirgendwo statt.
Ehrlicher war da schon Herr Sarrazin, der in der „Berliner Zeitung“ vom 15. Juni formulierte:
Dann sagt er weiter:
Dass man die Kompetenzerweiterung für den Regierenden Bürgermeister zum Anlass nimmt, diesen Unterschied zu bereinigen, findet meine ausdrückliche Billigung.
Wer zu viel bekommt, muss weniger kriegen, wer zu wenig bekommt, mehr.
Diese Aussage, Herr Sarrazin, ist zynisch. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin bekommen mittlerweile 8 bis 12 % zu wenig, das hat Sie noch nie gestört. Dass Sie das nun ausgerechnet beim Chef der Senatskanzlei stört, lässt fragen, was Sie antreibt. Ist es Ignoranz der regierenden Parteien, ist es Desinteresse? Sind Sie schon so weit abgehoben, dass Sie nicht mehr merken, was in großen Teilen der Stadt los ist?
Sie haben diese Regelung zurückgezogen, aber was uns droht, sagt Frau Fischer im „Tagesspiegel“ nach der Innenausschusssitzung. Sie sagt:
Wir wollen nun in der nächsten Wahlperiode die Gehälter und die Altersversorgung der Senatsmitglieder, Staatssekretäre und des übrigen Führungspersonals der Berliner Verwaltung neu regeln.
Da weiß man, was passiert, da folgt die Massenbeförderung von mehreren Hundert Leitungspersonen. Das sagt Herr Sarrazin ja bereits in seinem Vergleich, wenn er darauf verweist, dass die anderen Bundesländer B 9 oder B 10 für ihre Staatssekretäre zahlen, wir nur B 7. Das ist die rot-rote Mentalität. Da quietscht es nicht mehr, da wird im eigenen Bereich eifrig geschmiert.
Nun zum Koalitionspartner. Herr Liebich! Sie haben in der Senatssitzung geschlafen, nicht? Aber was war mit den anderen, z. B. mit Herrn Wolf? – Der war da wohl
Liebe Kollegen von den Grünen! Wir haben eine Senatsvorlage, die von allen fünf Fraktionen einstimmig im Ausschuss unterstützt wurde. Warum besteht bei einer einstimmigen Beschlussempfehlung Redebedarf? – Keine Sorge, ich habe es mir schon denken können, es ging darum, sich an diesem Artikel III – nicht IV, wie Sie gesagt haben – hochzuziehen, den der Senat eingebracht hat, der aber an diesem Haus gescheitert ist, um das mal so deutlich zu sagen. Da ist nichts zurückgezogen worden, sondern das Haus hat von seiner Kompetenz als Gesetzgeber Gebrauch gemacht und sich die Freiheit genommen, diesem Punkt nicht zuzustimmen – auch das einstimmig. Eigentlich wäre hierzu keine Diskussion mehr notwendig, auch von Ihnen nicht, Herr Eßer. Andererseits ist es ein sprachtheoretisch hoch interessanter Vorgang, der mich an einen alten Witz erinnert. Herr Schruoffeneger, kennen sie ihn noch: Was ist rot und unsichtbar? – Die Antwort lautet: Keine Tomate! So ähnlich ist es heute auch: Wir reden über nichts. Es gibt nichts.
gerade wieder auf FDP-Trip, wie Herr Müller sagen würde, und hat gedacht, das muss man wohl so machen. Und Herr Flierl hat den Heldentraum geträumt, wie er mal auf einem Podium sitzt und alte Stasi-Seilschaften in die Flucht schlägt. Frau Knake-Werner hat gerechnet, welche Kürzungen bei sozialen Projekten sie zur Gegenfinanzierung dieser Gehaltserhöhungen vornehmen könnte.
Aber ja!
Erstens war das kein dritter Staatssekretär, und zweitens sollten Sie hierzu lieber schweigen, wenn ich mir die Zahl der Staatssekretäre anschaue. In jeder Verwaltung sind wir mittlerweile fast wieder bei zweien, obwohl etwas anderes beschlossen war.
So einfach ist das mit den Antworten auf die Fragen dieser Wahlperiode. Die PDS schläft immer dann, wenn es spannend wird, das erklärt vieles. Das erklärt die Kürzung beim Blindengeld am Anfang der Wahlperiode, das erklärt die Abschaffung der Sozialkarte,
das erklärt auch die für 2007 vereinbarte Schließung von zwei Mobilitätshilfsdiensten – ich freue mich, Herr Brauer, dass Sie so wach sind. Welche Erklärungsmuster haben wir nicht entwickelt für diese Entscheidungen der Sozialdemokraten und der PDS in dieser Wahlperiode. Es ist alles viel einfacher gewesen: Sie haben immer dann, wenn es spannend wurde, geschlafen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, Sie etwas aufzuwecken.
Es ist schade, dass dieser Senat die Wahlperiode so verschlafen hat. In der nächsten Wahlperiode brauchen wir einen hellwachen Senat, der uns mit dem Thema der Höhergruppierung von Leitungsstellen hoffentlich verschont!
Herr Lindner! Ich bin für Grundsatzdiskussionen gern zu haben. Aber teilen Sie meine Auffassung, dass es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – unabhängig davon, wie viele es sind – nur noch als Zynismus und demotivierend ’rüberkommen muss, wenn ein Finanzsenator in dieser Situation das gesamte Vorgehen damit begründet, dass der, der zu viel hat, abgeben muss, und der, der zu wenig hat, kriegen muss? Das gilt jetzt für die Mitarbeiter, die gerade abgeben mussten.
Demnach soll der Zuwachs an Kompetenz – nämlich die Richtlinienkompetenz – ein anderes Salär rechtfertigen. Ich habe mal nachgesehen, was auf der Bundesebene Praxis ist. Der Bundeskanzler hatte schon immer die Richtlinienkompetenz, und dort verdient der Staatssekretär genauso viel wie die Staatssekretäre in den anderen Ministerien. Das ist also keine zielführende Argumentation.
Aber wir müssen aufpassen – und da bin ich nicht bei Ihnen, Herr Schruoffeneger –, dass wir in diesem Land trotz Haushaltsnotlage konkurrenzfähige Bezüge bezahlen. Da kann man nicht eine populistische Debatte führen – unter Ihrem Motto: Alle oder möglichst viele bleiben im öffentlichen Dienst, und die werden gleichmäßig schlecht bezahlt! – Wir sind in einer Konkurrenzsituation, und zwar auch gegenüber dem Bund als Auftraggeber im Land Berlin. Das sagen mir auch Leiter einzelner Ämter. Die beklagen, dass ihnen ihre Spitzenkräfte zum besser zahlenden Bund abwandern. Wir müssen also aufpassen, dass wir konkurrenzfähig sind.
Das gilt genauso für die Landesbetriebe. Sicher kann man jedes Mal ein populistisches Fass aufmachen und rufen: Schweinerei, der verdient ja doppelt so viel wie der Regierende Bürgermeister! – Da stehen wir in der Konkurrenz mit Unternehmen der Privatwirtschaft, wenn wir nicht überall eher mittelmäßige, mediokre Figuren haben wollen. Das ist die Diskussion, die ernsthaft zu führen ist. In dem Kontext ist zu überlegen und zu erwägen, ob wir die Staatssekretäre in Berlin angemessen bezahlen oder nicht. Wenn wir feststellen, dass in allen anderen Ländern anders bezahlt wird, wir aber gleichmäßig anständige Qualität in diesen Ämtern haben wollen, dann muss diese Diskussion redlicherweise geführt werden. Vielleicht muss das nicht jetzt sein, und vielleicht auch nicht vor der Entscheidung in Karlsruhe, aber es eine Diskussion, die nicht unanständig ist. Blödsinnig ist nur, wenn man einen herausgreift, denn es ist wiederum unüblich, dass einer in demselben Amt drei Stufen aufsteigt. Ich weiß gar nicht, wie sich das besoldungsrechtlich verhält und ob das überhaupt möglich ist. Man hat üblicherweise bei einem Grad zwei Stufen, aber ein Aufstieg von B 7 auf B 10 ist möglicherweise auch unter diesem Aspekt schwierig. Dass diese Diskussion seriös geführt wird, daran kann doch gar kein Zweifel bestehen.
Das gilt übrigens für alle Besoldungsebenen. Mir ist es lieber, wenn wir mit weniger Bediensteten auskommen und die auf allen Ebenen gut bezahlen. Das ist wesentlich vernünftiger. Man reduziert die staatlichen Aufgaben und die Posten und hat am Ende nicht lauter Menschen, die unzufrieden sind, weil sie zu wenig verdienen im Verhältnis zu dem, was sie tun, und im Verhältnis zu ihren Kollegen bei anderen Arbeitgebern. Lieber habe ich weniger Mitarbeiter, die motiviert sind und denen wir bald wieder ein Urlaubsgeld bezahlen – allen – und ein Auskommen garantieren, dass es ihnen Freude macht, für das Land Berlin tätig zu sein. Das gilt für alle Ebenen und nicht nur für den Staatssekretär, und das ist eine andere Herangehensweise als das, was Sie propagiert haben –
nämlich möglichst viele im öffentlichen Dienst behalten und alle sollen mit Hungerleider- oder schlechten Besoldungen auskommen. Herr Schruoffeneger! Das wird nicht dazu führen, dass wir Qualität und auf allen Ebenen gute Leute im öffentlichen Dienst haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden hier über das Verhältnis eines der wichtigsten Träger gesellschaftlicher Entwicklung in der Bundesrepublik zum Land Berlin, über das Verhältnis von Kirche zu Staat und damit auch über einen Großteil der kulturellen Entwicklung und der kulturellen Basis mitteleuropäischer Staaten. Dabei geht es nicht nur um die historische Rolle von Kirchen in der Gesellschaft und von Religion. Auch in unseren modernen Gesellschaften hat Religion und Kirche einen wesentlichen Einfluss. Ich will erinnern an das Sozialwort der beiden großen christlichen Kirchen vor knapp 10 Jahren, die damals die sozialpolitische Debatte in Deutschland wesentlich mitbestimmt haben. Ich will aber auch auf die vielfältigen Interventionen von Katholischer und Kvangelischer Kirche zum Beispiel in Fragen von Asyl und Flüchtlingsrechten in der Bundesrepublik, verweisen. Das macht deutlich, dass Kirche die Gesellschaft wesentlich mit beeinflusst und mitbestimmt. Wenn wir in die USA schauen, ist es dort eine andere Richtung, die mitbestimmt. Aber auch dort gibt es einen großen politischen Einfluss von Kirchen, die damit die Gesellschaft prägen. Wir reden über eine wichtige Institution und über ein wichtiges Zusammenspiel von zwei verschiedenen großen Trägern gesellschaftspolitischer Debatten.
Nun haben wir hier einen Kirchenstaatsvertrag vorliegen, der an vielen einzelnen Detailpunkten massiv in politische Entscheidungsfragen eingreift. Es gibt beispielsweise die Regelung, die in den Rundfunkstaatsvertrag eingreift, und die Regelungen zum Datenschutz. Wir haben erlebt, was es für parlamentarische Debatten bedeutet, wenn es solche Regelungen in Staatsverträgen mit der Evangelischen Kirche gibt. Am letzten Dienstag im Datenschutzausschuss ging es um die Frage der Änderung
Einen Entwurf eines solchen Staatsvertrages auf den Tisch zu legen und jetzt eine einjährige öffentliche Debatte in Berlin zu fordern, auch eine Debatte zwischen den verschiedenen Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Selbstidentifikation ihrer Rolle, zur Selbstfindung ihrer Rolle auch im Verhältnis zueinander, das wäre der adäquate Weg für einen solchen Vertrag gewesen. Es kann sein, dass am Ende eines solchen Diskussionsprozesses einzelne Punkte, die wir jetzt kritisieren, konsensual in der Gesellschaft akzeptiert worden wären – andere nicht – , aber es wäre eine Debatte über die zukünftige Rolle von Kirche in der Gesellschaft gewesen und kein Geheimver
trag. Das schadet letztlich beiden Seiten. Wir müssen Kirchen als Institution und Religion in dieser Gesellschaft schätzen. Sie spielen eine wichtige Rolle für die gesellschaftspolitische Debatte und Entwicklung und haben diese auch in der Vergangenheit gespielt. Ein solcher Umgang miteinander schwächt die Rolle eher als sie zu stärken. Ich finde das schade, weil gerade in der Debatte um Ethik und Moral, wo Kirchen einen hohen Anspruch haben, die Frage der öffentlichen Auseinandersetzung und der öffentlichen Diskussion eine wesentliche ist. Das wurde hier versäumt. Teile unserer Fraktion werden den Vertrag ablehnen. Andere werden sich enthalten. Hintergrund sind im wesentlichen diese Verfahrensfragen, aber auch politische Bindungen, ohne parlamentarische Debatte und ohne das Recht, diese jemals wieder zu verändern.
Frau Senatorin! Die Gesobau hatte Ihnen ja einen Vorschlag unterbreitet, einzelne Wohnungsbestände zu verkaufen, um andere Wohnungen zu sanieren, zu renovieren und wieder instand zu setzen, was der Senat abgelehnt hat. Welche Vorstellungen hat der Senat zur Sanierung der maroden Bestände der Gesobau?
Frau Knake-Werner! Es gibt erhebliche Beschwerden über Verspätungen bzw. nicht erfolgte Transporte von den Betroffenen. In diesem Zusammenhang frage ich Sie, warum Sie nicht das System der Bahn nutzen, bei dem in den Verträgen geregelt ist, dass Reisende, in diesem Fall behinderte Menschen, die auf den mobilen Transport warten, immer dann eine Rückerstattung beispielsweise des Eigenanteils erhalten, wenn eine wesentliche Verspätung eingetreten ist oder ein Transport gar nicht stattgefunden hat. Das wäre doch eine Möglichkeit der Qualitätskontrolle, von der auch die Betroffenen etwas hätten.
Nun komme ich zu dem von Ihnen genannten konkreten Beispiel. Für die im Rahmen des Ligavertrags geförderte Selbsthilfe und Hilfe Behinderter Berlins haben die Liga als Zuwendungsgeber und das Land Berlin als Kooperationspartner eine einvernehmliche, nachhaltige Lösung zur Sicherung der Arbeit des Vereins unter dem Dach eines bewährten Trägers in der Behindertenhilfe gefunden. Diese Lösung ist ursprünglich von allen Beteiligten mit getragen worden. Es hat dazu eine Anhörung gegeben. Der neue Träger hat inzwischen ein Konzept vorgelegt, in dem sich die Arbeit des Betreuungs- und Selbsthilfezentrums wieder findet. Konkret gibt es das Angebot an den Verein, die behindertengerecht ausgestatteten Räume des neuen Trägers kostenlos zu nutzen. Hier gibt es also eine einvernehmliche und befriedigende Lösung. Dass der Trägerwechsel nicht stattgefunden hat, ist eine Falschinformation.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal eine Einstiegsbemerkung zu den Zwischenrufen von vorhin. Da war Herr Gaebler mit seinem Standardzwischenruf: Ihr seid ja nicht regierungsfähig!
Man muss erst einmal definieren, was „regierungsfähig“ heißt. Wir haben als Fraktion eine ziemlich lange Tradition, eine Tradition des Mahnens bei Großprojekten und des kritischen Hinterfragens insbesondere von finanziellen Auswirkungen.
Herr Gaebler, Ihr Zwischenruf war wörtlich derselbe Zwischenruf, den Herr Staffelt bei Frau Schreyer in der Debatte um die Bankgesellschaft gemacht hat. Wo das geendet hat, wissen wir. Akzeptieren Sie doch einmal, dass man sich bei dem größten und wichtigsten Infrastrukturprojekt der Stadt und der Republik einzelne Finanzierungsstrukturen sehr genau angucken muss, nicht nur, wenn es um die Investition geht – man könnte vielleicht damit leben, wenn man 100 Millionen € zu viel ausgäbe, das wäre einmalig –, sondern insbesondere dann, wenn es um die Frage geht, ob das Ding hinterher im laufenden Betrieb wirtschaftlich betrieben werden kann. Nichts anderes machen wir mit dieser Anfrage. Wir halten es für einen Beweis von Regierungsfähigkeit, nicht die Augen zuzumachen, sondern die kritischen Fragen zu stellen.
Sie stellen fest, dass auf diesem Bahnhof da unten gleichzeitig mehrere ICEs ein- und ausfahren.
Das ist schön, solch ein Werbefilmchen. Wenn man aber den Eindruck bekommt, dass auf dieser Erwartung die Konzeption gemacht wird, dann wird es zum Problem, weil sie irreal ist, und zwar nicht nur im Jahr 2011 und 2015, sondern auch mittelfristig. Wir haben in Berlin eine Situation, dass 90 % der Passagiere mit Maschinen zwischen 100 und 220 Plätzen starten und landen. Wir haben im Moment – das mag man bedauern, das tun wir auch – die Situation, dass der ICE für diesen Bahnhof gar nicht mehr geplant ist. Sei es drum, wir hoffen auch, dass sich das ändert.
Jetzt komme ich zu den Rahmenbedingungen, die sich ändern müssen. Erste Rahmenbedingung ist, dass es der einzige Flughafen der Region Berlin-Brandenburg sein muss. Alle Diskussionen über eine weitere Offenhaltung von Tegel und Tempelhof werden finanziell und inhaltlich zum Scheitern des Konzepts führen. Deswegen ist es wichtig, dass diese Diskussion endlich beendet wird.
Die zweite Rahmenbedingung ist anders als vor zehn Jahren, als die erste Flughafenplanung gemacht wurde. Wir haben mittlerweile ein gespaltenes Verkehrsaufkommen. Wir haben das, was es vor zehn Jahren als einziges gab, die Businessflieger in den normalen Preiskategorien, und wir haben den steigenden Bereich der Billigflieger, der in Berlin mittlerweile fast 50 % des Flugverkehrs ausmacht.
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Oder Sie einigen sich mit dem Bund darauf, dass die Kosten für diese zusätzlichen Fahrten, insbesondere Shut
tle, vom Bund getragen werden. Das kann man machen, dann sind wir voll zufrieden, dann steht dieses Finanzierungssegment. Aber es ist bisher nicht geklärt. In Zeiten von Bundesbeschlüssen über Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln ein solches Zusatzangebot einzuplanen und nicht zu sagen, dass der Besteller finanzieren muss – das sind wir als Land Berlin –, finde ich unsauber. Herr Wowereit, der Satz: „Mit dem Bau der Dresdner Bahn werden sich die Regionalverkehre neu strukturieren, dann wird das möglich sein“ – ist mir so einfach nicht nachvollziehbar.
Dresdner Bahn – auch darüber kann man streiten. Rund 350 Millionen € Ausbaukosten, eher etwas mehr, für eine Regionalbahnverbindung pro Stunde und den Shuttle alle 15 Minuten? Die Alternative dazu ist die Anbindung über die Anhalter Bahn mit einer Fahrzeitverlängerung von 7 Minuten – unschön. Die Frage ist: Ist das zumutbar oder nicht? Aber dafür ist eine Umsteigeverbindung weniger für zwei Drittel der Passagiere nötig. Ich glaube, dass das ein Kostensegment ist – immerhin 350 Millionen € –, das durchaus diskutiert werden kann. Das stellt nicht automatisch den gesamten Planfeststellungsbeschluss in Frage.
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Der dritte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die Flächenoptimierung. Natürlich kosten Flächen einmal in der Herstellung Geld, sie kosten aber auch im laufenden Betrieb. Es ist nicht erklärbar, warum der Flughafen München, als ein Flughafen, der viel von Großraummaschinen beflogen wird, mit insgesamt 135 Stellplätzen für Flugzeuge auf der Vorfeldposition, also nachts, auskommt – das sind 136 Hektar, also ein Hektar pro Maschine –, und Berlin plant 110 Stellplätze auf 177 Hektar, also 1,5 Hektar pro Maschine. Das ist einfach 50 % mehr Fläche. Das muss man erklären. Das ist bisher nicht erklärt worden.
Das sind ganz unterschiedliche Anforderungen sowohl der Fluggesellschaften als auch der Passagiere, die da kommen. Darauf muss man eingehen. Die alte Konzeption von vor zehn Jahren konnte darauf überhaupt nicht eingehen, weil es dieses Segment noch nicht gab.
Da haben Sie, Herr Wowereit, einen Punkt genannt: Wir könnten an der alten Konzeption nichts mehr ändern, weil dann das Planfeststellungsverfahren wieder offen sei.
Beim Bahnhof! Sie haben schon relativ viel geändert. Das muss man sich juristisch genau ansehen. Aber es gehen natürlich einzelne Sachen. – Was wir brauchen, sind unterschiedliche Abfertigungsstandards. Wir brauchen den einen Bereich für den klassischen Businessbereich, da muss die Fluggastbrücke hin, da muss es einen hohen Service im Wartebereich geben, kurze Umsteigezeiten und damit verbunden ein erstklassiges Gepäcksortier- und Transportsystem geben, sonst klappt das nicht – und das ist teuer.
Da muss es eben auch entsprechende Gebühren geben.
Dann brauchen wir einen zweiten Bereich, in dem man diese Gebühren gar nicht nehmen kann, weil es nicht zum Billigfliegerbereich passt. Da haben sie diverse Urteile, nach denen das nur geht, wenn sie einen anderen Standard bieten. Wir brauchen also einen zweiten Bereich mit Bus-Shuttle aufs Flugfeld
unter dem Motto: kostengünstig, schnell und einfach. Dieser zweite Bereich ist bisher in Ihrer Planung nicht enthalten.
Stichwort Bahnhof, zu diesem Thema komme ich gerne: Vier Bahnsteigkanten à 420 Meter sind die jetzige Planung. Das ist die Dimension der oberen Halle des Lehrter Stadtbahnhofs. Was da an Passagierumschlag jeden Tag stattfinden soll – wissen wir alle –, ist eine ganz andere Dimension. Nach jetziger Planung – Sie haben es eben bestätigt – geht alle 15 Minuten der Airport-Shuttle, alle 10 Minuten die S-Bahn, und es gehen zwei Regionalbahnen je Stunde. Selbst wenn wir einen modal split von 50 % Anreise ÖPNV voraussetzen – und das wäre weltweite Spitzenklasse; London Heathrow, bisher europäische Spitze, hat 34 % – und Ihre erwartete Passagierprognose von 25 Millionen nehmen, heißt das eine Auslastung dieses Verkehrssegments von 25 bis 30 %. Wir müssen es im laufenden Betrieb bezahlen.
Es hat für die laufenden Betriebskosten enorme Auswirkungen, nicht so sehr für die Investitionen, da haben Sie sicherlich Recht.
Eine Schlussbemerkung möchte ich noch zu der kleinen Auseinandersetzung machen, die wir hier über gmp hatten. Das ist sicher ein hervorragendes Architekturbüro, daran besteht kein Zweifel. Und der Lehrter Bahnhof, der Hauptbahnhof, sieht klasse aus. Aber es gibt eine erhebliche Auseinandersetzung über den Lehrter Bahnhof und die Kostenstruktur.
Die Deutsche Bahn hat irgendwann gesagt, die Hälfte von dem, was die Planer gewollt haben, bauen wir nicht. Das war die Notbremse. Ich will gar nicht erst in diese Situation kommen. Ich finde es falsch, ein Architekturbüro ausdrücklich nur mit der Planung zu beauftragen. Was Herr Gerkan uns im Tempodrom-Ausschuss erzählt hat: Für die Kosten war ich nicht verantwortlich, ich hatte nur den
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Zurück zu den Themen, über die wir hier sprechen. Auch da wäre etwas mehr Konsistenz bei der Argumentation, liebe Frau Hämmerling, besser. Nun sind Sie nicht Herr Cramer, und jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung. Aber Sie sind seine Nachfolgerin als verkehrspolitische Sprecherin. Herr Cramer hat uns, nicht nur hier, sondern auch im Verkehrsausschuss – der Kollege Kaczmarek denkt voller Freude daran zurück – viele Sitzungen damit gequält, zu sagen: Wie wird dieser Flughafen denn mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit der Bahn, erschlossen? – Dann gab es mal vorübergehend Planungen, nur einen Kopfbahnhof zu bauen, also keine Durchbindung. Was da los war, was Herr Cramer hier veranstaltet hat! Die Durchbindung zur Görlitzer Bahn unverzichtbar, auf jeden Fall notwendig. Jetzt kommen Sie her und sagen: Dieser ganze Bahnhof ist Unsinn, was soll denn diese Fernbahnanbindung? Wir haben diesen wunderschönen, leider nur 800 Meter entfernten Bahnhof Schönefeld, der schon da ist. Den kann man mit irgendwelchen YKonzepten mit einem People-Mover anschließen, super ökologisch alles, auch super von den Betriebskosten her. – Frau Hämmerling, das ist keine Politik, was Sie da machen, das ist Obstruktion. Das führt zu nichts an dieser Stelle.
Planungsauftrag –, halte ich für eine Mentalität, die ich von einem Architekten und Planer nicht gebrauchen kann. Er muss auch in der Mitverantwortung für die Kosten stehen, weil er sonst planen kann, was er will, und dann die Hände in Unschuld wäscht.
Der Flughafen muss gelingen. Er muss funktionieren je nach den Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen, aber er muss auch wirtschaftlich sein. Dazu braucht es eine Übereinstimmung zwischen der realistischen Einschätzung der Entwicklung von Fluggastzahlen, der Fluggaststruktur und der baulichen Gestaltung. Das modulare Ausbausystem ist unverzichtbar. An dem Punkt sind wir uns einig. Das ist auch so vorgesehen. Aber an der Identität von realistischer Erwartung von Fluggaststrukturen und Zahlen und planerischer Umsetzung habe ich im Moment noch einige Zweifel. Die werden Sie nur dann aufheben können, wenn Sie das Finanzierungskonzept endlich vorlegen. Ein Satz gefällt mir nicht: „Wir haben den ersten Spatenstich im Oktober dieses Jahres und das Finanzierungskonzept hoffentlich noch in diesem Jahr.“ – Wir sollten endlich lernen, dass Finanzierungskonzepte an den Anfang eines Baus gehören und nicht mitten in die Bauphase.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Kollegin Oesterheld sagt immer, sie nimmt Frau Kolat ganz doll übel, dass sie sie immer wieder in die Arme von Herrn Braun und ins Bündnis mit Herrn Braun getrieben hat. Das sagt einiges über die gruppendynamischen Prozesse in diesem Ausschuss.
Nein, es ist schon, Frau Kolat, Herr Wechselberg, eigenwillig – sagen wir es einmal vorsichtig –, dass sich dieser Ausschuss am Anfang tagelang mit den Interna der Stiftung Neues Tempodrom befasst hat und Sie uns dann in
Er bezog sich nicht auf die politischen Entscheidungen der Bürgschaft und der ersten Rettungsaktion. Damit wir das Thema auch gleich durch haben: Auch die Bürgschaft war ein Fehler. Im Nachhinein muss man sagen: Auch die erste Rettungsaktion war ein Fehler. Aber es waren politische Fehler.
Wenn wir noch eine Minute bei Herrn Strieder bleiben, dann kann man schon sagen: Er hat eine treibende Funktion gehabt. – Erinnern wir uns an die Vorgeschichte, als das Tempodrom noch an seinem alten Standort war. Da schrieb Herr Strieder Briefe an die Bundesregierung. Er hat daraufhin eine Ermahnung der Senatskanzlei erhalten, vom Staatssekretär Kähne, wo ihm mitgeteilt wurde, er möge sich an die Geschäftsordnung des Senats halten und sich nicht immer mit Briefen an die Bundesregierung wenden, mit Dingen, für die er gar nicht zuständig ist. Es hat keine 14 Tage gedauert, dann schrieb er wieder einen Brief, diesmal an den Finanzminister Lafontaine. Es hat ihn überhaupt nicht geschert, ob er eine Zuständigkeit hat oder nicht. Er hatte im Hintergrund eine treibende Rolle. Das muss man feststellen. Er ist zurückgetreten, damit ist es dann auch erledigt. Er hat die Verantwortung dafür übernommen. Punkt, Ende, aus! Er wusste, warum er sie übernommen hat.
Ihrem Zeitplan für die Behandlung der zweiten Rettungsaktion nicht einmal eine ganze Sitzung zubilligen wollten.
Es ist auch sehr ärgerlich, dass wir uns darauf geeinigt hatten, einen Ausschussbericht des Büros, der Verwaltung des Abgeordnetenhauses zu akzeptieren und die politischen Stellungnahmen der Fraktion hinten anzuhängen. Wir haben das getan. Wir als Opposition haben den Ausschussbericht der Parlamentsverwaltung so übernommen, wie er war. Sie haben Ihre Bewertungen hineingeschrieben und diesen neutralen Ausschussbericht verändert. Dadurch wird schon der Eindruck erweckt, dass Ihre Bewertungen direkte Aussage und Ablauf dieser Untersuchungen waren. Das ist schon ärgerlich, weil es teilweise die Abläufe anders darstellt, als sie waren.
Insgesamt – und damit will ich die Vergangenheitsbewältigung auf der gruppendynamischen Ebene beenden –
ist das alles ziemlich unerfreulich gewesen, was in diesem Ausschuss abgelaufen ist. Es gab immer wieder Versuche der Koalition, bei den Fragestellungen, bei der Zeugenauswahl und bei der Themensetzung einschränkend zu wirken und immer wieder Einfluss auf Zeugen zu nehmen. Der Ausschussvorsitzende hat dies in einem persönlich interessanten Stil abgewehrt und das Recht durchgesetzt, dass Frau Oesterheld überhaupt an den Sitzungen teilnehmen konnte. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, wäre das nicht der Fall gewesen.
Aber das gegenseitige Hochputschen war sicherlich für die Tätigkeit des Ausschusses nicht hilfreich.
Jetzt, Frau Kolat, sagen Sie, es war nicht Herr Strieder allein. Da haben Sie Recht. Er war es nicht allein.
Ach, wissen Sie, vielleicht haben Sie ein Problem mit der deutschen Sprache, aber wenn Sie genau lesen, dann finden Sie vieles in unserem Bericht! –
Was war denn der Auslöser dieses Untersuchungsausschusses? – Der Auslöser war nicht die Bürgschaft. Der Auslöser war auch nicht die erste Rettungsaktion. Der Sonderbericht des Rechnungshofs bezog sich einzig und allein auf die zweite Rettungsaktion – eine Rettungsaktion unter Rot-Rot. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die strafrechtlichen Vorwürfe bezogen sich einzig und allein auf die zweite Rettungsaktion, es sei denn, Sie wollen das Spendenessen mit einbeziehen, aber das war bisher nie Ihr Interesse.
Wir haben nicht einen Rechnungshof, der sagt: Hier ist massiv Haushaltsrecht gebrochen worden –, wie er es bei der zweiten Rettungsaktion gesagt hat. Das ist der feine Unterschied. Und das ist auch die Rolle von Herrn Strieder.
Er hat in diesem Schreiben an Lafontaine EU-Mittel zugesagt, ohne dass überhaupt ein Bauantrag vorlag. Das ist ein klarer Widerspruch gegen alle rechtlichen Grundlagen. Und er hat in der ersten Rettungsaktion im Senat verkündet, dass er sich für Änderungen der Betreiberverträge einsetzen wird, zu einem Zeitpunkt, als diese längst erneut abgeschlossen waren, also gar keine Änderung mehr möglich war. Er hat damit seine Kolleginnen und Kollegen ein Stück weit hinters Licht geführt. So weit zur Vergangenheitsbewältigung.
Warum konnte er diese Rolle ausfüllen? – Er konnte diese Rolle nur deswegen so ausfüllen, weil die gesamten Frühwarnsysteme der Verwaltung nicht funktioniert haben, weil der eine nicht wusste, was der andere tut, und weil das ganze Verfahren, die ganze Verwaltungsstruktur letztlich nur als organisierte Verantwortungslosigkeit zu bezeichnen ist. Dazu gehört es auch, dass ängstliche Verwaltungsbeamte ihre Bedenken zwar zu Papier gebracht haben, diese aber nicht gegenüber ihren Abteilungsleitern vehement vertreten haben. Auch hier müssen wir uns überlegen, was zu tun ist, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in solchen Situationen zu stärken und zu ermutigen, laut Alarm zu geben und nicht einfach zu unterschreiben, in der Hoffnung, es werde schon nicht so schlimm werden.
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Ich halte es für absurd, dass wir Gesellschaften fördern – ob es nun gemeinnützige Stiftungen, Wirtschaftsunternehmen oder Zuwendungsempfänger anderer Art sind – und diese dann eine Gehaltsstruktur haben, die sich beim Tempodrom auf einen derart hohen vierstelligen Eurobetrag pro Monat beläuft. Ich denke, das kann nicht die Funktion der Förderung sein. Wenn wir öffentliche Mittel investieren, muss auch klargestellt werden, dass man sich an einer Entlohnungsstruktur orientiert, die allgemein üb
lich ist und nicht das Doppelte und Dreifache ausmacht. Sonst handelt es sich letztlich um die Umleitung öffentlicher Mittel in private Taschen, und das kann nicht der Sinn öffentlicher Finanzierung sein.
Vorletzter Punkt: Das Parlament ist nach unserer Auffassung zu informieren, wenn von Bürgschaftsrichtlinien abgewichen werden soll, und auch dann zu informieren, wenn Bürgschaften oder Auszahlungen gegen das ausdrückliche Votum der Bank erfolgen sollen. Denn die Bank weiß schon, warum sie in manchen Fällen die Ausgabe eines Kredites für zu gefährlich hält. Wenn man trotzdem politisch anders entscheiden will, dann sollte man das Parlament einbeziehen, auch das wollen Sie jedoch nicht.
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Letzter Punkt, den ich auch sachlich und ruhig vortragen werde: Wir hatten in den letzten Jahren immer dann vermehrt Probleme in einer Rechtskonstruktion eines gemeinnützigen Zuwendungsempfängers, einer Stiftung, eines Erbbaurechtsberechtigten, der mit gewerblichen Töchtern arbeitet, wenn es eine Personenidentität bei den Geschäftsführern gab. Auch hier sind Tür und Tor geöffnet, Mittel der gemeinnützigen Gesellschaft über dieselbe Person in den gewerblichen Bereich zu überführen und damit zu privatisieren und zweckzuentfremden. Auch das haben wir beim Tempodrom erlebt. Es bedarf dringend rechtlicher Hemmschwellen, um das zu erschweren. Hier wollen Sie ebenfalls nicht mitgehen. Ich glaube, Sie haben noch viel zu tun in der Aufarbeitung der Tempodromaffäre.
Wenn man einen Untersuchungsausschuss einsetzt, sind Vergangenheit und Schuldaufarbeitung eine Sache. Die andere Sache ist es aber, die Konsequenzen zu ziehen. Zwei Konsequenzen sind gezogen worden: die Änderung der Bürgschaftsrichtlinien und die Kündigung von PwC als Gutachter. Weitere Konsequenzen sind auf Grundlage unserer Anträge gestern im Hauptausschuss beschlossen worden: das „Poolen“ der Genehmigungsverfahren, der Zuwendungsverfahren, wenn es mehrere Geldgeber gibt, die Informationspflicht gegenüber den bürgschaftsgebenden Verwaltungen, die Erfüllung der Bürgschaftsauflagen und die Information des Parlaments beim Abweichen von Bürgschaftsrichtlinien.
Bei anderen Punkten, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot, wollten Sie aber nicht mitgehen, und ich denke, das ist ein Fehler. Es müssen weitere Konsequenzen folgen. Was Sie aus unseren Anträgen heute nicht mittragen, ist die Feststellung, dass bei Bürgschaftsverfahren zukünftig der bürgschaftsgebenden Stelle alle Akten auch anderer Verwaltungen bekannt sein müssen. Wir hatten den Vorgang, dass in der Finanzverwaltung, in der Kulturverwaltung verschiedene Schreiben des Tempodroms lagen, die sagten: Wir können keinen Kredit nehmen und brauchen mehr Geld von euch, von der öffentlichen Hand, da wir aus den laufenden Mitteln keine Kredite zurückzahlen können. – Trotzdem wurde eine Bürgschaft zur Bedienung eines Kredits gegeben, weil diese Akten der bürgschaftsvergebenden Stelle nicht bekannt waren. Hier müssen die Informationsflüsse wesentlich besser werden.
Der zweite Punkt, nach der ersten Rettungsaktion: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung sitzen in den Aufsichtsgremien des Tempodroms und berichten uns dann, sie hätten ihre Senatoren, sie hätten ihre politische Spitze faktisch nie informiert, weil sie dort als Interessenvertreter des Tempodroms und nicht als Interessenvertreter des Senats gesessen hätten. Hier muss die Geschäftsordnung des Landes ganz klar regeln, wie die Informationsflüsse auch zur politischen Spitze des Hauses zu laufen haben. Ihr Verweis auf BAT und Beamtenrecht ist hier bei Weitem nicht ausreichend, denn das sagt nicht im Konkreten, wie Mitarbeiter, die in Gremien sitzen, die Senatoren informieren müssen.
Dritter Punkt, den ich erwähnen will – ich will hier nicht alle vorlesen:
Wir haben mit diesen Anträgen den entsprechenden Versuch gemacht. Das war kein Schnellschuss, denn wir haben im Ausschuss lange genug daran gearbeitet. Sie wollen nur einen Teil davon mitgehen. Wir werden diesem Teil zustimmen, aber damit ist die Aufarbeitung der Geschichte noch lange nicht beendet.
Frau Senatorin! Das Beispiel des Fördervereins zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses, bei dem die Gemeinnützigkeit aus denkmalrechtlichen Gründen anerkannt wird, obwohl es um einen völligen Neubau geht, zeigt, dass die Entscheidung, was eine Überformung und was ein Denkmal ist, immer auch eine politische ist. Deshalb frage ich Sie: Warum nutzen Sie nicht auch die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten – von Denkmalschutz über Bebauungsplanverfahren mit Veränderungssperre bis hin zu Milieuschutzfragen –, um die Verhandlungspositi
Danke sehr! – Ich habe eine Frage an den Senator Flierl. – Herr Senator, wie bewerten Sie die Bedeutung des schulischen Kunstunterrichts für die kulturelle Jugendbildung und damit auch für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen?
Jetzt geht es weiter mit einer Frage von Frau Matuschek von der Fraktion der Linkspartei.PDS. – Bitte schön, Frau Matuschek, Sie haben das Wort!
Wie werden Sie sich im Senat positionieren, wenn es um die Frage geht, ob das Angebot an Kunstunterricht in den Schulen in der Stundentafel gekürzt wird? Bleibt dieser ungeschmälert erhalten?
Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Am 20. Februar 2006 hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft in Person des Senators in einer Presseerklärung den Abschluss des Kirchenstaatsvertrages bekannt gegeben. Ich möchte Ihnen daraus zitieren, denn es ist schon erstaunlich, was uns die Senatsverwaltung alles so erklärt:
Gerade als Politiker der Linkspartei.PDS habe ich mich intensiv um diese Einigung mit der Evangelischen Kirche bemüht, denn meine Partei bekennt sich zum jüdisch-christlichen Erbe Europas. (...)
Die Linkspartei.PDS ist schon lange keine atheistische Weltanschauungspartei mehr. (...)
Mit dem unterzeichneten Staatsvertrag hat die PDS als Regierungspartei einen wichtigen Beitrag zur Aussöhnung und zur Ausgestaltung (...)
Ich glaube, Herr Flierl, Sie haben einmal wieder die Senatsverwaltung mit der Parteizentrale der PDS verwechselt. Sie sollten darüber nachdenken, ob nicht die PDS das Gehalt ihres Pressesprechers in der Senatsverwaltung bezahlt. Gut, der Senat hat uns erklärt, wie die PDS tickt. Aber das kann es ja wohl nicht gewesen sein.
Mit dem vorliegenden Kirchenstaatsvertrag werden bisher freiwillige Leistungen rechtsverbindlich gemacht. Es werden diverse Regelungen getroffen, die weit über die eigentlichen Kirchenbelange hinaus gehen. Es gibt in diesem Vertrag keinen Haushaltsvorbehalt, damit ist es ein einzigartiger Vertrag im Land Berlin. Auf meine Frage, warum das so sei, hat mir die Senatsverwaltung schriftlich geantwortet:
Es gibt keinen Haushaltsvorbehalt, weil die Staatsleistungen an die Kirchen verfassungsrechtlich verbürgt sind. Der Rechtsgrund für die Entstehung kirchlicher Ansprüche auf Staatsleistungen ist durch die Säkularisierung des Jahres 1803 hinreichend belegt.
Also, „hinreichend belegt“ finde ich das nicht, weil man daraus zwar viel ableiten kann, dass jedoch daraus eine jährliche Zahlungspflicht von 8,36 Millionen € pro Jahr resultiert, das stand im Jahr 1803 sicher nirgendwo. Und auch das ist eine Einmaligkeit im Land Berlin, dass wir solche Zuschüsse in Staatsverträgen gesetzlich regeln, keine Kündigungsrechte haben, eine jährliche Fortschreibung festschreiben, keine Kürzungsmöglichkeiten haben, ganz gleich, was Karlsruhe beschließt.
Dieser Vertrag wirft an vielen anderen Punkten auch eine Frage der Gleichbehandlung auf.
Sie schreiben selbst, dass der Vertrag anzupassen ist, damit für andere Religionsgemeinschaften bessere Regelungen getroffen werden könnten. Das gilt natürlich auch andersherum. Andere Religionsgemeinschaften können sich auf diesen Vertrag berufen und ähnliche Regelungen fordern. Das heißt dann, dass wir zwar ein Schulgesetz haben, in dem ein Ethikunterricht eingeführt wird, der kirchenfern sein soll, gleichzeitig werden jedoch in diesem Gesetz gemeinsame Unterrichtsphasen mit der Evangelischen Kirche vereinbart. Sagen wir: vier oder fünf Stunden im Jahr. Dann kommt die Katholische Kirche, die Islamische Föderation, die Buddhisten, dann kommen vielleicht die Zeugen Jehovas – die haben sich ja auch gerade eingeklagt –, und schon ist das schöne Konzept, das Sie haben, Herr Böger, Ethikunterricht kirchenfern, weg. Denn dann bleibt keine Zeit mehr für die Kirchenferne, dann gibt es nur die gemeinsamen Unterrichtsphasen.
Zum Datenschutz, Artikel 25: Nach diesem Gesetz erhalten die Kirchen alle Daten, nicht nur der Mitglieder der Evangelischen Kirche, sondern auch die der Ehegatten, der Kinder und – bei evangelischen Kindern – die
gesagt, es sei einzigartig, dass es eine solche mittelfristige
Wir sollten als Mitglieder dieses Hauses froh sein, dass uns jetzt dieser Vertrag zur Zustimmung vorliegt, denn er hat eine lange Geschichte, und er löst eine Phase ab, in der das Verhältnis zwischen dem Land Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz über Provisorien, über Abstimmungen und über Protokolle geregelt war. Das kann doch nicht das sein, was wir wirklich wollen! Wir wollen klare Verhältnisse, wir wollen klare Regelungen, auf die sich dann beide Seiten beziehen können.
Was ist positiv? – Positiv ist, dass durch diesen Vertrag die Beziehungen nun eindeutig geregelt werden. Positiv ist, dass es für die Kirche finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2009 und Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Aufgabenerfüllung gibt. Positiv ist aber vor allem, dass sich zwei Partner in Verantwortung für die Menschen in Berlin dazu entschlossen haben, hier klare Regelungen zu treffen, und damit die Evangelische Kirche in ihren Aufgaben, die sie für die Gesellschaft erbringt und erfüllt, gestärkt wird.
Daten von deren Eltern. Das unabhängig davon, ob diese Personen auch Mitglieder der Kirche sind, und unabhängig davon, ob sie als Ehepartner noch zusammen leben oder getrennt sind. Ich frage mich: Wozu? Was hat diese Datenübermittlung mit den Aufgaben und den Notwendigkeiten kirchlicher Arbeit zu tun? – Schlichtweg nichts!
Der Staatsvertrag greift auch in die Rundfunkfreiheit und in andere Staatsverträge ein. Sie formulieren z. B., dass Sie dazu beitragen wollen, dass die Kirchen eine angemessene Sendezeit für Zwecke der Verkündigung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten. Bei Änderung der Rundfunkverträge sind die Kirchen zu beteiligen. Auch das ist ein Novum, und auch das geht meiner Ansicht nach in dieser Form nicht, weil es z. B. dem Rundfunkstaatsvertrag in dieser Form widerspricht.
Wir sichern in diesem Vertrag 180 000 € jährlich mit Tarifsteigerung für die kirchenmusikalische Ausbildung zu. Ich frage: Warum machen wir das nicht selbst? Wir sichern über 7 Millionen € für Pfarrergehälter und Kirchenverwaltung zu. Das kann man alles machen, das war im Jahr 1803 sicherlich ein adäquates Mittel. Das war es vielleicht auch noch 1970, als das gemeinsame Protokoll unterzeichnet wurde, nämlich eine richtige Regelung. Aber die Gesellschaft hat sich geändert, und es ist eben nicht mehr so, dass wir eine oder zwei Religionsgemeinschaften haben, die über 90 % der Bevölkerung vertreten können, sondern mehr als 50 % der Berliner Bevölkerung fühlen sich durch die beiden großen Kirchen nicht mehr repräsentiert oder vertreten. Bei allen positiven Entwicklungen, die die Kirche aufweist, bei allem Positiven, was sie in dieser Gesellschaft tut – und das ist viel im Bereich der Pädagogik, der sozialen Versorgung, der Gesundheitsversorgung, auch des kulturellen Lebens –, muss man doch sehen, dass man zu einer Verhandlung auf Augenhöhe gelangt, dass nicht eine gesellschaftliche Gruppe – wenn auch eine sehr wichtige und relevante – so deutlich anders behandelt wird als alle anderen gesellschaftlichen Gruppen. Mit diesem Staatsvertrag in dieser Form sind Sie eher im Jahr 1970 als im Jahr 2006 angekommen.
Frau Präsidentin! Frau Fugmann-Heesing! Sie haben natürlich Recht. Es gibt viele mittelfristige Absicherungen. Hier haben wir eine Absicherung, die in der Summe für die Jahre 2005 bis 2009 beschrieben ist. Was es aber nicht gibt, ist eine Formulierung, die im Protokoll steht – das Protokoll ist Teil des Vertrages –:
Sollte es zu keiner Einigung der Vertragsparteien über den Gesamtzuschuss kommen, gilt der Betrag des vorangegangenen Zeitraums fort.
Ich sage noch einen zweiten Satz, weil Sie die elf Professuren angesprochen haben. Ich hatte es auf meiner Liste, aber die Zeit war leider vorbei. Das ist auch eine Regelung, die man vielleicht nach fünf oder sechs Jahren überprüfen muss. Das sieht dieser Vertrag aber nicht vor. Es ist das gleiche Problem, das wir in den letzten zehn Jahren mit dem gemeinsamen Protokoll immer hatten. Das ist die Frage der Kündbarkeit und Neuverhandlungsmöglichkeit. Wir haben hier wieder die Regelung, bei der auch die Senatsverwaltung sagt, dass es nicht neu verhandelbar und kündbar ist, wenn die andere Seite nicht will.
Die Fußnote heißt:
Gemäß Schlussprotokoll zu Artikel 4 letzter Satz unterliegt dieser Beitrag den Besoldungsanpassungen.
Was ist das anderes als eine Dynamisierung? So etwas hat niemand anderes. Er unterliegt dauerhaft.
Ich möchte noch einen letzten Satz anfügen, weil wir noch eine andere Debatte in der Stadt im Moment hatten.
Was regen Sie sich eigentlich so auf, Herr Kollege? Das werden wir nach den Ausschussberatungen sehen, was wir damit machen. Vielleicht sind wir auch noch in der Lage, einige datenschutzrechtliche Dinge im Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten zu klären.
Ich komme zu einem letzten Punkt. Gemeinsam mit den Kirchen muss noch das unsägliche Problem der Kirchensteuerpflicht für diejenigen, die vor zehn oder fünfzehn Jahren irgendwo im Bundesgebiet ausgetreten sind, geregelt werden, wenn wir das alles tun und auch die Kirchensteuerstellen über die Finanzverwaltung mitregeln. Diese Debatte hatte in den letzten Wochen sehr viel Presseöffentlichkeit. Was dort gegenüber den Bürgern geschieht, nutzt auch der Kirche nichts. Das ist ein Stück
Einige von uns waren in der letzten Woche bei der Unterzeichnung dieses Vertrages in der Nikolaikirche. Das war eine sehr würdige Veranstaltung. Allerdings hätte der Rahmen noch deutlich würdiger sein können, wenn der Kirchenstaatsvertrag nicht einige erhebliche Makel aufgezeigt hätte. Das kam auch in den Reden, insbesondere in der des Bischofs, zum Ausdruck. Wichtige Themen wurden behandelt, von Erwachsenenbildung über Denk
malpflege und Feiertagsschutz bis zu diakonischen Einrichtungen. Dagegen haben wir gar nichts einzuwenden. Das ganze Papier ist aber ein Kompromiss zwischen dem Senat und der Kirche, ein Kompromiss, der auch von der Evangelischen Kirche getragen wird. Er ist deshalb nur ein Kompromiss, weil wichtige Fragestellungen ausgekoppelt werden.
Da ist zum einen die Stellung der Theologischen Fakultät und der dort tätigen Professoren. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, die Evangelisch-Theologische Fakultät zu erhalten. Nach einigen Vorstellungen von Seiten des Senats wäre offensichtlich auch diese Fakultät in Frage gestellt gewesen und vielleicht sogar abgewickelt worden oder woanders aufgegangen. Das ist glücklicherweise nicht geschehen. Ich hoffe nach den neuen Konstellationen an der Humboldt-Universität und der Aufwertung durch den neuen Präsidenten, dass diese Fakultät auch entsprechend arbeiten kann und mit den jetzt zur Verfügung stehenden elf Professoren das leistet, was wir von ihr erwarten.
Anders als Frau Fugmann-Heesing sehe ich diese elf Professoren allerdings nur als die Untergrenze dessen, was eine theologische Fakultät noch arbeitsfähig halten kann. Sie wissen, wir haben auch im Ausschuss darüber gestritten. Wir haben immer 15 Professoren gefordert. Der Senat hat dann irgendwann zehn gesagt. Dann hat man sich auf elf geeinigt.
weit bürokratischer Blödsinn und Schikane der Leute. Das muss endlich ein Ende haben. Das sollten wir in dem Zusammenhang auch mit der Kirche regeln.
Frau Senatorin! Nun war es bisher schon die erklärte Politik des rot-roten Senats, angeblich keine größeren Verkäufe zuzulassen, aber trotzdem standen dann 18 500 Wohnungen für dieses Jahr in der Planung. Habe ich Sie richtig verstanden, dass aus
dem Beschluss der SPD-Fraktion noch keine konkreten Verkaufsverzichte resultieren und es noch nicht absehbar ist, ob das überhaupt eine konkrete Folge in diesem Jahr haben wird?
Nein, ich kann nicht anrufen, ich habe nämlich kein Handy hier! – Ich möchte darauf aufmerksam machen, weil es stört und weil das Knacken, das wir heute und beim letzten Mal in der Leitung hatten, immer durch die Handys hervorgerufen wird. – Bitte, Frau Senatorin Junge-Reyer, Sie haben das Wort!
Ich habe eine Frage an Frau Junge-Reyer. – Frau Senatorin! Wie viele der bisher bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften geplanten 18 500 Wohnungsverkäufe in diesem Jahr werden durch den Beschluss der SPD-Fraktion, nur noch Verkäufe im Falle von drohender Insolvenz zuzulassen, hinfällig?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Hauptausschuss gestern den Senator einstimmig aufgefordert hat, das Geld umgehend zurückzuholen, hat er das dann auch gemacht. Das Geld ist seit gestern Abend wieder auf unseren Konten. Damit ist unser erster Antrag – zurückholen – erledigt. Das Geld ist da.
Der zweite Antrag, die Missbilligung, ist damit allerdings mitnichten erledigt. Dieser Antrag muss weiter aufrechterhalten werden, denn es ist Schaden für das Land Berlin durch die Handlungen des Senators Sarrazin entstanden. Die Rechtsposition des Landes in einer möglichen Auseinandersetzung mit der Landesbank ist deutlich geschwächt. Herr Senator Sarrazin hat sich auch öffentlich auf das Gutachten von PwC berufen. Er hat gesagt, dieses Gutachten ist eindeutig, wir müssen zahlen. Wenn es nun zu einer Auseinandersetzung mit der Landesbank kommt, dann wird diese Bank natürlich mit Freuden das Gutachten des Senats zitieren. Das ist sozusagen das Kronzeugengutachten. Und damit ist unsere eigene Rechtsposition geschwächt. Sie ist auch geschwächt durch Interviews, die Herr Sarrazin noch gestern Früh gegeben hat, wo er formuliert hat: „Sollte wider Erwarten
Sehen wir uns an, wie die Diskussion im Untersuchungsausschuss gelaufen ist. Da bemüht sich die SPD seit Monaten intensiv, alle Schuld von der politischen Seite, von Herrn Strieder, wegzunehmen und zu sagen: Das war alles Schuld der Landesbank. – Und dann kommt ein Senator und sagt: Das glaube ich nicht, ich zahle trotz
dem. – Wie muss sich eigentlich Ihre eigene Fraktion, Herr Senator, fühlen nach diesem Tritt in den Allerwertesten, der die eigene Verteidigungsstrategie und -arbeit der letzten Monate völlig zunichte macht?
keine Zahlungspflicht des Landes eintreten...“ – Damit hat er deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht das Land in der Zahlungsverpflichtung ist.
Wie kommt man eigentlich dazu, in der Senatsfinanzverwaltung ausgerechnet PwC in dieser Frage gutachten zu lassen und das dann auch noch zu einer Entscheidungsgrundlage zu machen? – Der Untersuchungsausschuss hat sich sehr lange mit den Verfehlungen der Landesbank und von PwC befasst. Ich glaube, es gibt eine einhellige Position, die sagt: Die Landesbank hat ihre Pflichten aus dem Bürgschaftsvertrag verletzt, und auch PwC hat seine Pflichten verletzt. – Wenn jetzt nicht gezahlt würde, dann würde automatisch ein Streit zwischen Landesbank und PwC ausbrechen, wer nun welchen Anteil vom Schaden tragen muss. Und ausgerechnet diesen Partner im Geschäft zu beauftragen, das zu begutachten, der natürlich ein Eigeninteresse daran haben muss, dass das Geld fließt, das ist ein so großer handwerklicher Fehler, dass mir völlig unklar ist, wie so etwas passieren kann, es sei denn, man macht das absichtlich.
Und damit – auch wenn das Geld wieder auf unseren Konten ist – hat das Land Berlin Schaden genommen. Wenn es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt, werden uns genau diese eigenen Handlungen der Finanzverwaltung vorgehalten werden.
Der zweite Punkt, der eine Missbilligung unserer Ansicht nach unabdingbar macht, ist der Umgang mit dem Parlament. Am 16. November hat der Hauptausschuss die Absicht des Finanzsenators diskutiert, genau diese 7 Millionen € zu zahlen. Der Hauptausschuss hat eindeutig und einstimmig gesagt: Nein, das wollen wir nicht. – Frau Kolat hat den Senator aufgefordert, keine Zahlung zu leisten und auf jeden Fall den Hauptausschuss vorab zu informieren und das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Herr Staatssekretär Schulte hat dies zugesagt. Zu diesem Zeitpunkt lag das Gutachten schon vor. Gut, das kann passieren, dass der Staatssekretär das nicht wusste. Aber zwischen dieser Diskussion und dem Zahlungstermin lagen vier weitere Ausschusssitzungen. Das Gutachten wurde nicht vorgelegt. Die Zahlung wurde nicht noch einmal diskutiert, sondern sie wurde in einer Art Torschlusspanik kurz vor Weihnachten am 22. Dezember von Herrn Sarrazin einfach geleistet. Das ist allerdings eine Missbilligung wert. Denn wenn man im Parlament so miteinander umgeht, wenn sich die Ausschüsse nicht mehr auf die Beschlüsse und Absprachen mit den Senatsverwaltungen berufen und verlassen können, dann ist eine konstruktive Zusammenarbeit in den Ausschüssen und im Parlament kaum noch möglich.
Herr Senator, das Problem und unser Missbilligungsgrund ist nicht nur eine einzelne politische Fehlentscheidung. So etwas kann immer passieren. Das Problem, das dahinter steht, ist Ihre Mentalität, Ihre Einschätzung: Ich weiß alles, und das Parlament, na ja, die sind halt da und stören mich manchmal ein bisschen, aber ich muss mich nicht groß kümmern.
Erinnern wir uns an die Debatte um das Hay-GroupGutachten zu Anfang der Wahlperiode. Was interessiert Sie die Landeshaushaltsordnung und das Wettbewerbsrecht, Sie haben das ohne Ausschreibung vergeben. Erinnern wir uns an die Beschimpfung von Eltern in den Kitas. Erinnern wir uns an die Beschimpfung der eigenen Mitarbeiter. Oder erinnern wir uns auch an die Debatte gestern im Hauptausschuss um das Verfahren in Karlsruhe. Ich sage Ihnen, diese Überheblichkeit wird das Land Berlin noch teuer zu stehen kommen. Wer wenige Wochen vor einer entscheidenden Bundesverfassungsgerichtsanhörung die dort arbeitenden Personen, die das Urteil zum Land Berlin vorformulieren und erarbeiten müssen, in ziemlich abfälliger Weise mehrfach als Hilfsarbeiter bezeichnet, für die es nicht lohnt, eine Erwiderung zu schreiben, weil die Richter das sowieso nicht lesen, sondern nur diese Hilfsarbeiter, der schadet dem Land Berlin durch seine Überheblichkeit. Das ist eine Mentalitätsfrage. Das ist in diesem Fall nicht das erste Mal und führt dazu, dass Sie Parlamentsbeschlüsse missachten und Leute beschimpfen. Das ist für uns vielleicht ein parlamentarisches Ritual, aber das ist das Instrument, Herr Wechselberg, das dem Parlament zur Verfügung steht. Deswegen muss man es nutzen, und auch eine Linkspartei sollte davor nicht kneifen.
Ich würde ungern vom Präsidium den Satz hören: „wieder verdrehen“, wenn ich hier nach vorne gehe.
Nein, von Ihnen nicht!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kolat! Ich hatte schon öfters den Eindruck, dass Sie den Sachverhalt nicht mehr so ganz durchschauen.
Natürlich tritt ein Schaden und eine Schwächung der Rechtspositionen des Landes Berlin ein, wenn man solche Interviews gibt, wie sie Herr Sarrazin gegeben hat. Und wenn Sie sagen, das sei alles ein völlig normaler Vorgang, wenn man Zinsen einsparen will, dann sage ich Ihnen: Wir haben im Moment auch einen Rechtsstreit mit den Wasserbetrieben. Da geht es um rund 200 Millionen € für die Straßenregenentwässerung. Wenn wir den verlieren, müssen wir ganz viele Zinsen zahlen. Natürlich kommt Herr Sarrazin nicht auf die Idee, diese 200 Millionen € vorab auf irgendein Konto zu zahlen. Er will den Prozess gewinnen, und deshalb macht er das nicht. – Hier will er den Prozess nicht führen und auch nicht gewinnen, und deshalb macht er es. Das ist der Unterschied, und deswegen muss man das auch missbilligen.
Frau Kolat! Ich glaube, wir diskutieren hier über das Parlamentsverständnis und auch über das Parlamentsverständnis einer Regierungskoalition.
Wir haben im Hauptausschuss am 16. November die Frage der Zinsersparnis diskutiert. – Ich zitiere das aus dem Protokoll:
In Kenntnis dieser Argumentation des Senats sagt dann die Abgeordnete Kolat – auch die möchte ich zitieren –:
Frau Abgeordnete Kolat fordert, dass SenFin über das Ergebnis des PwC-Berichts berichten soll. Eine Vorabzahlung halte sie aus den von ihrem Vorredner
das war ich –
genannten Gründen für ungünstig.
Herr Senator! Weil Sie Ihre gemeinsame Position mit Herrn Wowereit erwähnt haben: Hat der Senat eventuell gemeinsam mit dem Bezirk geprüft, welche Möglichkeiten das Bauplanungsrecht – Stichwort Milieuschutz-, Erhaltung- und Gestaltungssatzungen und Denkmalschutz oder Bebauungsplan – zur Sicherung eines Kulturstandortes bietet?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig, Berlin hat ein Riesenproblem, gerade vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Das Riesenproblem wird deutlich erkennbar, wenn man die Gegenreden der anderen Bundesländer und des Bundes liest, die sich mit unserer Klage und dem Berliner Anspruch auf Entschuldungshilfe auseinandersetzen und die uns die strukturellen Besserstellungen Berlins vorhalten. Es ist ein riesiges Problem, dass der Senat im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz kein Haushaltsstrukturgesetz vorgelegt hat, um wenigstens teilweise auf diese Argumente einzugehen, um die Situation für die Stadt und die Aussichten Berlins in Karlsruhe zu verbessern. Der Senat hat sich in den Haushaltsberatungen faktisch verweigert, auf diese erkennbaren Argumente des Bundes und der anderen Länder einzugehen und Konsequenzen zu ziehen.
Insofern legt die FDP mit ihren Anträgen schon einen Finger in die Wunde, aber insgesamt ist das alles etwas unseriös. Es sind Schnellschüsse ohne Rücksicht auf die Realität, die überhaupt nicht anerkennen, welche Debatten und Beschlüsse es zu den einzelnen Themenfeldern bereits gab. Die Realität ist manchmal eben ein bisschen komplizierter, als der Kollege Lindner sich das zu Hause ausdenkt. Man kann den Fehlern des Senats nicht mit diesen Schaufensteranträgen begegnen, sie sind purer Populismus.
Ein letzter Satz zu den Anträgen zu Vivantes und der Charité: Sie finden mich immer auf Ihrer Seite, wenn es in der harten Auseinandersetzung um den Abbau von Betten und der Frage, wer leiden muss, Vivantes oder Charité, darum geht, was der Stadt mehr bringt. Da würde ich immer sagen, dass wir die Charité auch als Wissenschaftsstandort stärken müssen. So, wie Sie es jetzt machen, indem Sie sagen: Wir privatisieren jetzt Vivantes
und stopfen alles in die Charité!, bestrafen sie denjenigen, der sich in den letzten Jahren wenigsten millimeterweise im Sanierungskonzept bewegt und erste Erfolge erzielt hat, und schieben demjenigen, der sich überhaupt noch nicht bewegt hat, die Millionen hinten rein: Das kann nicht Sinn der Sache sein, und auch da ist Ihr Antrag kontraproduktiv!
Spannend ist auch, wozu Sie sich nicht äußern. Die anderen Bundesländer haben nämlich auch etwas über die Gewerbesteuer in Berlin geschrieben, die nicht einmal Potsdamer Niveau erreicht, und sie schreiben etwas zum fehlenden Straßenausbaubeitragsgesetz. Dazu sagen Sie jedoch nichts. Das ist anscheinend mit Ihrer Klientelpolitik nicht mehr vereinbar. Ich glaube aber, dass das ebenso strukturelle Probleme sind, die wir angehen müssen. Da hilft kein Abtauchen, wie der Senat es tut, sondern man muss auf diese Argumente des Bundes und der anderen Länder eingehen. Man muss teilweise unsere Besserausstattung offensiv verteidigen. Zum Beispiel im Bereich der Kitapolitik. Da haben wir den Standard, den die anderen erst noch erreichen wollen. Diesen müssen wir verteidigen. Bei der Kultur sollte sich ein Bundesland wie Nordrhein-Westfalen wegen der Kohlesubvention auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Das, was wir haben, müssen wir verteidigen. Gleiches gilt für die Wissenschaft.
Ich finde es mittlerweile auch ärgerlich, Herr Lindner, wenn sich Ihre Fraktion – ich meine jetzt nicht Frau Meister und Herrn Meyer – im Großen und Ganzen in den Haushaltsberatungen zurücklehnt, in den Ausschüssen zu den konkreten Diskussionen schweigt und anschließend solche Forderungskataloge bringt. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Der Verwaltungsreformausschuss hat sechs Stunden intensiv eine Debatte über die IT-Strategie des Landes geführt. Da hätten Sie gut hineingepasst, da war Ihr Mitglied im Verwaltungsreformausschuss nicht anwesend, weil er zeitlich parallel mit Ihnen eine Pressekonferenz zur Zukunft der Bezirke geben musste. Der Stellvertreter, der da war, ist laut Protokoll dieser sechsstündigen Sitzung leider ohne Redebeitrag geblieben. Wer so mit der parlamentarischen Arbeit und der inhaltlichen Debatte zu diesen Fragen umgeht, der sollte sich hinterher solche Anträge verkneifen, denn es ist recht offensichtlich, dass es Schaufensteranträge sind.
Nein! –
Das ist nicht der Politikstil, den wir pflegen sollten.
Ähnlich verhielt es sich bei der Debatte um die Kitaeigenbetriebe, in die sich die FDP auch nicht sonderlich eingemischt hat. Bei den Studentenwohnheimen haben wir schon einen weitergehenden Beschluss im Hauptausschuss gefasst; hier gibt es einen Auftrag, bis März das Sanierungskonzept der Anstalt öffentlichen Rechts vorzulegen. Der Abbau von Wohnheimplätzen ist hier bereits enthalten, vielleicht ja sogar mehr als 10 %. Warum Sie nun wieder mit Anfang 2007 kommen, wo wir doch schon viel mehr beschlossen haben, weiß ich nicht.
Bei der Wirtschaftsförderung ist Ihr Antrag geradezu schädlich für die Stadt. Neue Konzepte zu fordern, ist ja in Ordnung, aber zu sagen, bis es diese gibt, wird in Berlin kein einziger Euro in der Wirtschaftförderung bewilligt, schreckt die Investoren ab. Das kann man sich nicht ernsthaft wünschen, denn damit geht der Stadt erstens viel Geld an europäischen und Bundesmitteln verloren, zweitens gehen Arbeitsplätze und Investoren verloren, und das kann wohl nicht Sinn Ihrer Antragspakete sein.
Aber in anderen Fragen müssen wir auch die Kompromissbereitschaft signalisieren. Da muss man dann die Gesetze ändern und nicht nur solche relativ kurzen Anträge schreiben. Die Schnellschüsse nutzen hier nichts. Der Senat und das Parlament sind gefordert, relativ zügig, noch vor März, die Signale zu geben. Vielleicht schaffen wir es, aus Ihrem Antragspaket in den Ausschussberatungen so etwas zu machen, aber in der Form, in der die Anträge jetzt vorliegen, sind Sie etwas zu kurz gesprungen.
Herr Staatssekretär! Nun fragen wir hier nicht die Charité, sondern den Senat, auch als Aufsichtsbehörde für die Charité. Welche Position wird der Senat gegenüber der Charité einnehmen und welche Empfehlungen bezüglich des laufenden Klageverfahrens aussprechen? Welche Einschätzung hat der Senat bezüglich der Rechtmäßigkeit des bisherigen Verfahrens?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Auf Basis welcher Informationen und Unterlagen hat Senator Böger die Vertragsänderung für die Olympiastadion-Besitz GmbH – mit einer finanziellen Belastung für das Land Berlin von rund vier Millionen € jährlich und einer entsprechenden Entlastung für Hertha BSC – veranlasst?
2. Welche Konsequenzen bezüglich der Übernahme finanzieller Verpflichtungen von Hertha BSC durch den Landeshaushalt zieht der Senat aus der Aussage von Hertha BSC, dass es entsprechende Schwierigkeiten nicht gibt?
Herr Senator! Nach dieser Erläuterung frage ich den Senator, wie es sein kann, dass in der von Ihnen selbst für das Parlament gefertigten Vorlage, die Grundlage für den von Ihnen zitierten Beschluss vor der Sommerpause gewesen ist, ausdrücklich und wörtlich mit der Vermeidung eines Insolvenz- und Lizenzrisikos argumentiert wird, während der Vertragspartner dies anders darstellt.
Ich habe eine Frage an Frau Knake-Werner. – Frau Senatorin! Im Nachgang der Einführung von Hartz IV müssen in den bezirklichen Sozialämtern noch rund 250 000 Altakten formal abgeschlossen werden – ein sehr umständlicher bürokratischer Vorgang, der in den Verfahrensschritten ca. 50 € pro Akte kostet. Was werden Sie unternehmen, um z. B. durch Änderung von Ausführungsvorschriften dieses Verfahren so weit zu vereinfachen, dass es nicht mehrere Jahre lang einige Hundert Stellen im Land Berlin bindet und viel Geld kostet, sondern schnell beendet werden kann?
Frau Knake-Werner! Wir haben jetzt Mitte November. Der Vorgang begann am 1. Januar dieses Jahres. Es ist schön, dass Sie sich morgen treffen und darüber reden. Aber welche Vorüberlegungen gibt es in Ihrer Verwaltung zur Änderung von Ausführungsvorschriften und Rundschreiben? Denn das ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die bezirklichen Sozialstadträte überhaupt handeln können.
Frau Senatorin! Das ist nicht ein Brief, der im Bezirksamt Spandau kursiert, sondern das ist eine Anweisung der Sachbearbeiter, die das bewilligen müssen, durch das Bezirksamt, die offiziell dem Hauptausschuss des Parlaments vorgelegt wurde. Ich zitiere einen Satz aus dieser Arbeitsanweisung:
Weiterhin werden kurzfristig 200 besonders kostenintensive Leistungen der Hauspflege mit besonders strengen Maßstäben überprüft. Angestrebt wird hier eine Verminderung der Pflegeleistungen in nennenswertem Umfang. Es soll darauf geachtet werden, dass der Anteil der psychosozialen
Betreuung an allen Fällen deutlich vermindert wird.
Das weicht von der Einzelfallbegutachtung ab und – –
Ja! – Frau Senatorin! Das ist nun eindeutig gesetzeswidrig. Was wird der Senat in seiner Rolle als Rechtsaufsicht tun, um dieses Vorgehen unter einem SPD-Stadtrat in Spandau zu verhindern, und welche Hilfestellung werden Sie den Betroffenen geben?
Ich habe eine Frage an Senator Böger. – Herr Böger! Halten Sie es für angemessen im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Justiz, wenn sich mittlerweile die Senatsschulverwaltung und örtliche Lehrerpersonalräte vor Gerichten über die Örtlichkeiten von Lehrerpersonalversammlungen auseinander setzen, und was gedenken Sie zu tun, um solche unsinnigen Beschäftigungstherapien künftig zu vermeiden?
Herr Böger! Halten Sie es prinzipiell für zumutbar, dass man – unabhängig davon, wo man in Berlin arbeitet oder wohnt – einmal im Jahr die Örtlichkeit der Verwaltungsfachhochschule in Friedrichsfelde aufsucht, wo viele hundert Studierende täglich hin müssen?
Ich habe auch eine Frage an den Finanzsenator. – Herr Sarrazin! Warum haben Sie vor mittlerweile neun Tagen im Hauptausschuss nicht gewusst – bzw. gesagt, es sei Ihnen nicht bekannt –, dass über 8 000 Investoren der Bankgesellschaft Fonds auf ihre Andienungsrechte nach 25 Jahren verzichtet haben? – Dabei geht es um ein Finanzvolumen von über 440 Millionen. Das war eine wesentliche Veränderung Ihrer Berechnungsgrundlage über die Sinnhaftigkeit des jetzigen Ablösungsgeschäfts.
Wenn jemand kein Andienungsrecht mehr hat, dann kann es für das Land nicht vorteilhaft sein, wenn man es ihm jetzt trotzdem für 72 % abkauft.
Aber ich frage Sie noch einmal, Herr Sarrazin: Wenn es eine Ausschusssitzung gibt, wo es eine Woche vor der endgültigen Entscheidung um Milliardenbeträge geht, und
Sie die anwesenden Parlamentarier darüber informieren, dass es nach Ihrer Kenntnis bestimmte Fälle nicht gebe, und es sich dabei um eine halbe Milliarde handelt, glauben Sie nicht, dass es die Pflicht Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewesen wäre – die nach Ihrer Aussage sehr wohl Bescheid wussten –, die Parlamentarier darüber zu informieren, dass der Herr Senator sich gerade geirrt hat? – Das kann doch sehr diplomatisch formuliert werden. – Würden Sie mir weiter zustimmen, dass ein solches Verfahren, eine solche Form der Desinformation, das Vertrauen in Ihre Berechnungsgrundlagen in diesem Verfahren maßgeblich erschüttern kann?
Frau Senatorin! Wenn man das hört, gewinnt man den Eindruck, dass die Aufsichtsratsmitglieder – auch die des Landes Berlin – in den letzten Jahren tief und fest geschlafen haben. Das werden wir im Haupt- und im Vermögensausschuss diskutieren.
Ich frage Sie zu einem anderen Punkt, der bisher nicht so sehr im Zentrum der öffentlichen Debatte stand: Warum hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – also Ihre Senatsverwaltung – Versorgungsverträge mit den mittlerweile aus guten Gründen entlassenen Geschäftsführern akzeptiert, die dazu führen, dass wir nach deren Ausscheiden nicht nur 160 000 € zusätzlich für die ausgeschiedenen Geschäftsführer an die Rentenversicherung und die Versorgungskasse überweisen müssen, sondern auch noch 160 000 € zusätzlich für die Ehefrau eines Geschäftsführers, was ein durchaus unübliches Verfahren ist?
Werte Kollegin Barth! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Sie die Zwischenfrage nicht mehr zulassen wollten, nur zwei Sätze: Ich finde es erfreulich, dass Sie sagen, Sie sind dafür, nur fehlten Ihnen dafür bisher die politischen Mehrheiten. Ich erinnere mich an die erste Kommentierung unseres Vorschlags oder des Vorschlags Ihres Koalitionspartners SPD – den gab es auch vor ein paar Wochen –, da war es Ihr haushaltspolitischer Sprecher Wechselberg, der von einem besonderen Beispiel des Populismus sprach, den man sich in diesen Zeiten nicht leisten könne. Insofern fehlten Ihnen wohl eher die Mehrheiten in Ihrer Fraktion als die politischen Mehrheiten hier im Hause.
Herr Senator! Ist nach Ihrer Einschätzung zurzeit garantiert, dass die vielen Gäste – und über Gäste haben wir bereits vieles gehört –, die Berlin zur WM erwartet, alle an diesen Standorten der Fanmeile von Anfang an teilnehmen und ihre Feste und Partys feiern können?
Herr Staatssekretär! Halten Sie denn Gutachten und Schätzungen der Firma GMP überhaupt noch für verlässlich, nachdem die Firma im Zusammenhang mit dem Tempodrom im Untersuchungsausschuss einräumen musste, dass sie ein Geschäftsgebaren haben, das davon ausgeht, im Umgang mit der öffentlichen Hand üblicherweise zu geringe Kosten anzusetzen, um überhaupt in das Geschäft zu kommen, und dann nachzulegen?
Sen Böger
Danke! – Ich habe eine Frage an Herrn Senator Böger. – Herr Böger, wie bewerten Sie den Beschluss der Gremien des Jugendaufbauwerks zur Vermeidung einer VBL-Ausgleichszahlung, die beabsichtigte Übertragung der Einrichtung des JAW nur an Träger vorzunehmen, die ihrerseits in die VBL einsteigen und diese Zahlung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten?
Herr Böger! Da Sie die Gesamtproblematik kennen: Wie beurteilen Sie das finanzielle Risiko für das Land, wenn man sagt, Trägerübertragungen finden nur statt, wenn die Träger in die VBL gehen und dadurch die bisher günstige Kostenstruktur der freien Träger flächendeckend angehoben wird, weil dann alle zusätzliche Versorgungsleistungen zahlen müssen? Wird das nicht letztlich teurer als eine einmalige Ausgleichszahlung?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt den Albtraum eines gemeinsamen Folienvortrags von Herrn Lindner und Herrn Sarrazin, und ich hoffe, das bleibt uns erspart zu diesem Thema. – Herr Sarrazin, wenn Sie sagen, die Bezirke fahren geradeaus, dann sage ich: Was ist denn daran so positiv, wenn am Ende der Geradeausstrecke die Wand ist? Umsteuern, Kurven fahren ist manchmal hilfreich, sonst kleben die Bezirke bald an der Wand. Und bei Ihrer Politik dauert das nicht mehr lange. – Dass Sie die Berliner Staatsanwälte nicht mögen, ist wohl eher ein individuelles Problem. Das sollte nicht die Grundlage der Senatspolitik werden.
Herr Liebich – er ist jetzt leider weg – hat uns wieder die Litanei über die bundesweite rot-grüne Steuerpolitik gehalten. Aber was war denn hier in Berlin? – Herr Sarrazin ist in die Haushaltsberatungen mit dem Vorschlag einer Steuererhöhung gegangen. Was hat die PDS gemacht? – Sie hat geschrien: Nein, das kann man der Berliner Wirtschaft und den Berlinerinnen nicht zumuten. Also gab es keine Steuererhöhung. Das, was Sie auf Bundesebene fordern, machen Sie hier überhaupt nicht, Sie machen das Gegenteil. Das ist doppelzüngig.
Und wenn man, Herr Sarrazin, Ihren Stolz über die Einhaltung der Eckzahlen sieht, wenn man von Ihnen hört, es gibt kaum Risiken auf der Ausgabenseite: Den Kreisel haben Sie selbst angesprochen. Ganz egal, welches Modell, es wird für das Land Berlin etwas kosten. Die
Sen Dr. Sarrazin
Staatsoper: Sie wissen doch genau, wenn Sie weiterhin zwei Jahre abtauchen und nichts tun, dann gefährden Sie eine der wesentlichen Institutionen unseres guten Images des Kulturstandorts. Sie brauchen dafür Geld. Ganz besonders infam ist es beim ICC und der Deutschlandhalle. Da wissen wir, es geht um hohe zwei- bis dreistellige Millionenbeträge. Gestern hatten wir eine Vorlage im Hauptausschuss: Der Senat wird Ende November, sieben Tage nach Beschluss des Haushalts im Hauptausschuss, darüber entscheiden, wie das angegangen werden soll. Das ist infam, ein Verschieben in die Zukunft, das ist gelernt von Pieroth und von Landowsky. Früher hieß der Spruch anders, jetzt heißt er: Von Landowsky und Pieroth lernen heißt siegen lernen. – Ich finde, das ist falsch.
Letzter Punkt – Mentalitätswechsel. Sie betrachten den Haushalt als Privatschatulle. Ich kann mich an keine Regierung erinnern, wo so häufig und zielgerichtet Haushaltsrecht gebrochen wurde, um eigene Klientel zu bedienen und die landeseigenen Unternehmen zu stopfen. Herr Wolf zahlt aus Mitteln der Wirtschaftsförderung an die Messe, um deren Bilanz zu schonen. Herr Wolf zahlt aus Mitteln der Ausbildung – damit soll man Ausbildung von Jugendlichen finanzieren – an die BVG. Herr Flierl zahlt, obwohl ein Gericht einen Zuwendungsvertrag abgelehnt und gesagt hat, er sei rechtswidrig, Projektmittel an einen Kinobetreiber. Frau Knake-Werner missachtet eine Sperre des Parlaments, indem sie am 31. Dezember aus alten Mitteln für ein landeseigenes Unternehmen zahlt, und missbraucht damit Mittel, die ansonsten für die soziale und gesundheitliche Versorgung in der Stadt zur Verfügung stehen. Das ist Ihr Mentalitätswechsel! Sie missachten unser Haushaltsrecht, wenn es darum geht, eigenes Umfeld zu bedienen, Bilanzen in landeseigenen Betrieben zu schönen, und Sie nehmen dieses Geld regelmäßig aus den Töpfen, die eigentlich für gesundheitliche, soziale oder kulturelle Versorgung zur Verfügung stehen.
Das ist ein falscher Mentalitätswechsel. Und Mentalitätswechsel, lieber Herr Doering, hat immer auch etwas mit Bewusstsein zu tun. Wie sich Ihre Mentalität, Ihr Bewusstsein, innerhalb von vier Jahren verändert hat, sieht man daran, wenn Herr Liebig hier mit Stolz sagt: Der PDS-Parteitag ist jetzt im „Maritim.“ – Das ist Ihr neues Bewusstsein, und da hilft Ihnen auch die Umbenenn- ung – –
Ich bin im letzten Satz! – Bei diesem Bewusstsein hilft Ihnen auch die Umbenennung in Linke überhaupt nicht weiter. Sie sind es schon lange nicht mehr!
Herr Senator! Können Sie uns begründen, weshalb es gestern im Hauptausschuss notwendig gewesen ist, die Veränderung der Verträge mit Hertha BSC, die das Land jährlich mit einem mittlerem einstelligen Millionenbetrag belasten, nur eineinhalb Stunden nach Verteilung der Unterlagen durchzustimmen, und weshalb es nicht möglich gewesen ist, dies entsprechend der Geschäftsordnung regulär auf die nächste Sitzung in acht Wochen zu setzen?
Herr Böger! Die Debatte um die Rolle der Polizei im Rahmen der Verkehrserziehung haben wir seit vier oder fünf Jahren jedes Jahr wieder. Wann wird der Senat endlich ein in sich geschlossenes Verkehrserziehungsprogramm beschließen, das uns davor bewahrt, jedes Jahr dasselbe zu diskutieren, und Sicherheit für die nächsten Jahre schafft und klar zuordnet, wer welche Aufgaben zu erfüllen hat?
Ich habe eine Frage an Herrn Böger. – Sie haben vor einiger Zeit die Lehrerausstattung der Schulen ins Netz gestellt und Wert darauf gelegt, dass dort die Ausstattung ohne die Langzeiterkrankten dokumentiert wird. Gestern haben wir erfahren, dass Sie eine Personalausstattung von 105 % des Unterrichtsbedarfs inklusive Langzeiterkrankte anstreben. Deswegen frage ich Sie, wie Sie bei real 790 Langzeiterkrankten und einer 105-prozentigen Unterrichtsversorgung – also real 102 %, die für den Unterricht zur Verfügung stehen – die Ausfälle durch kurzfristige Erkrankungen, Teilnahme an Klassenfahrten etc. abdecken wollen oder ob Sie glauben, dass es dadurch zu verstärktem Unterrichtsausfall kommen wird.
Bei allen Vergleichen mit anderen Bundesländern müssen Sie berücksichtigen, dass wir bundesweit die höchsten Ausfallquoten durch Erkrankungen haben. Herr Böger! Langer Rede kurzer Sinn: Sie beabsichtigen – wenn ich Sie richtig verstanden habe, das ist die Frage: Habe ich Sie richtig verstanden? –, die bisherige Schüler-Lehrer-Relation um 4 % zu verschlechtern, und haben die Hoffnung, dass es trotzdem weniger Unterrichtsausfall geben wird als heute. Wie machen Sie das?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nichts dagegen, Reden zu Protokoll zu geben, aber wenn ich keine ausformulierte Rede habe, geht das leider nicht. Deshalb werde ich Sie jetzt noch fünf Minuten belästigen. Da müssen Sie nun leider durch. Das ist bei dem Thema auch nicht so dramatisch, denn wir haben eben über eine kleine Finanzierungslücke in den Hochschulverträgen geredet und haben von der PDS immer hören dürfen: Wo ist die Gegenfinanzierung? – Deshalb sollte man sich einzelnen Themen, die das Land Berlin viel Geld kosten, durchaus noch einmal zuwenden.
Wir diskutieren heute über eine Änderung des Landesbeamtengesetzes und haben an einem Punkt Konsens, das ist die Verlängerung der Arbeitszeit in einzelnen Vollzugsbereichen, wie es sowohl in unserem als auch in dem Antrag, der hier eine Mehrheit der Koalition in den beratenden Ausschüssen gefunden hat, enthalten ist. Darüber müssen wir nicht streiten. Streiten tun wir allerdings um zwei weitere Punkte, die in unserem Antrag enthalten sind, die Sie ablehnen wollen. Dies sind die Frühpensionierung und die Frühestpensionierung in Berlin, Ihnen allen durch die Rechnungshofberichterstattung vor drei Wochen noch einmal deutlich ins Bewusstsein geholt.
Der Rechnungshof hat uns vor drei Wochen erneut deutlich gemacht, was dieses Verfahren in Berlin kostet. Er hat dargelegt, dass immer noch sehr viele Beamte in Berlin lange vor Erreichung der Altersgrenze pensioniert werden und dass 13,2 % der Frühpensionierungen Frühestpensionierungen sind, d. h., Pensionierungen im Alter von unter 35 Lebensjahren. Der Rechungshof hat uns vorgerechnet, dass ein frühestpensionierter Beamter im Lauf seiner Lebenszeit 660 000 € als Pension aus der Landeskasse, und das über 40 bis 44 Jahre lang, erhält.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Lange! Sie kennen doch den Vorgang. Sie wissen doch, dass die Betreiber des Tränenpalastes potentielle Investoren haben. Aber welcher Investor steckt Geld in ein Projekt, das nur noch drei Jahre Existenzberechtigung hat? – Das macht doch keiner, so irre ist doch niemand.
Alle Investoren, alle, die bereit sind, dort Geld hineinzustecken, sagen, das machen wir nur, wenn wir eine langfristige Perspektive haben. Sonst fasst man doch kein Geld an. Das wissen Sie. Deswegen ist es so unfair vom Senat, zu sagen: Kriegt ihr mal eure finanzielle Situation in den Griff, nehmt ihr mal die Insolvenz bis 2008 wieder zurück– dann lösen wir euch erst 2008 auf! – Das funktioniert nicht. Man muss die langfristige Sicherheit schaffen.
Sie wissen, dass die Betreiber des Tränenpalastes in den letzten Jahren viele Millionen privater Mittel dort investiert haben. Sie wissen, dass sie fähig sind, so etwas