Torsten Krause

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen über den vorgelegten Rechnungshofbericht 2013, in diesem Zusammenhang auch über die Jahresrechnungen und die Entlastung verschiedener Gremien in unserem Land.
Der Bericht zeigt eine ganze Reihe von Positionen auf, in denen Verbesserungsbedarf gesehen wird. Über einiges haben wir schon gesprochen: IT-Sicherheit, Durchführung und Evaluierung von Schul- und Modellversuchen, Schulsozialfonds, Forstreform, Steuerfahndung, rechtliche Betreuung; Letzteres wird unter dem nächsten Tagesordnungspunkt inhaltlich intensiver anzudiskutieren sein.
Ich empfinde es als angenehm und positiv, dass man sich in diesem Ausschuss mit einer breiten Themenpalette beschäfti
gen kann. Da dies in der Rückschau geschieht, verläuft die Auseinandersetzung relativ sachlich. Das macht mir sehr viel Spaß. Ich habe in den Reden der Kollegen anklingen hören, dass es ihnen ähnlich geht.
Zentraler Punkt - die Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon angesprochen - ist die Haushaltslage. Es gibt eine positive Entwicklung, was den Haushaltsüberschuss angeht. Wir haben einen Verschuldungsstand von 18,6 Milliarden Euro. Bei weiterhin günstiger wirtschaftlicher Entwicklung verzeichnen wir steigende Steuereinnahmen; das war in den vergangenen Monaten so und wird sich nach heutigem Stand perspektivisch fortsetzen. Die Steuerdeckungsquote ist weiter angestiegen. Das ist positiv für unser Land, weil wir damit stärker auf eigenen Beinen stehen können.
Das Lob und der Dank, den die Vorredner schon zum Ausdruck gebracht haben, werden von unserer Fraktion selbstverständlich geteilt; wir schließen uns dem an. Ich würde dies aber gern mit einer Bitte verbinden. Die Qualität der Arbeit des Landesrechnungshofes und die Wertschätzung, die ihm entgegengebracht wird, beruhen auf seiner Neutralität und seiner Sachkenntnis bzw. Expertise. Herr Genilke ist auf die Debatte um die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus eingegangen und hat auf die Theaterkasse hinter einer Abteilung für Untertrikotagen hingewiesen. Im Rechnungshofbericht wird zu Recht auch auf die durch die Kulturstiftung angemieteten Gästewohnungen eingegangen. Im vergangenen Jahr gab es im Zusammenhang mit der Europa-Universität Viadrina eine ähnliche Konstellation. Ich habe es bereits im Ausschuss gesagt: Ich stelle nicht in Abrede, dass es grundsätzlich die Möglichkeit gibt, zu diesen Preislagen Übernachtungen zu bekommen. Man sollte jedoch auch lebensnah argumentieren und zumindest ein wenig in Betracht ziehen, dass Übernachtungen manchmal kurzfristig erforderlich und auch die Bedürfnisse der Künstlerinnen und Künstler zu berücksichtigen sind. Damit plädiere ich keineswegs dafür, stets auf die am besten ausgestatte Unterkunft, die Cottbus zu bieten hat, zurückzugreifen.
Wir hatten dann eine Diskussion über die Bedarfsplanung von Straßenbaumaßnahmen; darauf haben Sie sich in Ihrem heutigen Beitrag konzentriert, Herr Genilke. Dass Sie noch einmal auf die gestrige Debatte abgestellt haben, ist passend, weil auch ich noch einmal darauf eingehen wollte. An der Debatte im Ausschuss haben Sie nicht teilgenommen, da die Kollegen Bretz und Bommert dort Ihre Fraktion vertreten. Wir haben auch über die entsprechende Beschlussempfehlung diskutiert.
Wenn wir Ihrem Antrag folgen und Ihre Rede von gestern ernst nehmen sollen, verstehe ich die Beschlussempfehlung nicht. Ich habe das in der Ausschussberatung bereits angesprochen. Unter dem ersten Punkt der Beschlussfassung wird angemerkt, dass die Bedarfsplanung sich an der Finanzierbarkeit der Maßnahmen auszurichten habe. Das ist für mich ein Widerspruch. Wenn wir wirklich danach gingen, was wir allein finanzieren können, fiele die Bedarfsplanung relativ niedrig aus; so ist das nun einmal. Aber wir müssen doch Bedarfe feststellen, die sich in der Realität ergeben, und dann prüfen, wie wir sie untersetzen können. Ansonsten würde das Prinzip von den Füßen auf den Kopf gestellt; das wäre in dieser Situation nicht passend.
Abschließend möchte ich kundtun, dass unsere Fraktion nach Blick auf die Daten und Kennzahlen, die uns vorgelegt worden sind, die Entlastung der verschiedenen Gremien empfiehlt. Wir
danken nochmals allen Beteiligten, insbesondere unserem langjährigen Vorsitzenden, Herrn Ziel, und dem Landesrechnungshof. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das familien- und kinderpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung ist erstmalig 2005 aufgelegt worden - darauf hat die Kollegin Schulz-Höpfner schon hingewiesen. Ich hatte gar nicht wahrgenommen, dass von einem der Vorredner infrage gestellt wurde, unter welcher Regierungsbeteiligung das geschehen ist. Im Jahr 2011 erfolgte eine Überarbeitung der Maßnahmen.
Insgesamt gibt es drei Schwerpunkte in diesem Programm: Es geht um das gesunde Aufwachsen, gute Bildung und um Angebote für Familien. Insgesamt finden wir 49 sehr konkrete Maßnahmen in diesem Programm.
Wir haben einiges über die Motivationen, solch ein Programm aufzulegen, gehört. Ich glaube, dass diese vielfältig sein und die Probleme aus verschiedenen Richtungen betrachtet werden können. Wichtig ist für mich nur, dass es den Kindern, die ja nicht danach fragen, aus welchen Gründen wir dies getan haben, offensichtlich - das sagen die Ergebnisse der Untersuchung, die Herr Baaske vorgestellt hat - besser geht als anderen Kindern. Insofern ist das Programm ein Erfolg.
Ich würde jetzt gern aus diesen 49 Maßnahmen ein paar herausgreifen und diese kurz näher beleuchten. Zum einen ist Herr Baaske bereits auf die „Netzwerke Gesunde Kinder“ eingegangen. Auch diese wurden schon vor unserer Regierungszeit, im Jahr 2006, gestartet. Mittlerweile bestehen 18 regionale Netzwerke an 35 Standorten. Das ist sicher noch nicht landesweit, aber damit ist schon ein gewaltiger Schritt gegangen worden.
Diese Maßnahmen stehen allen Familien während der Schwangerschaft und dann noch bis zum 3. Geburtstag des Kindes offen. Die ehrenamtlichen Paten werden dafür geschult und be
gleiten dann die Familien, sofern diese das möchten; sie geben Hinweise, Informationen, weisen auf Fördermöglichkeiten, Termine, Beratungen usw. hin. Insgesamt stehen dafür 1 200 ehrenamtliche Patinnen und Paten in Brandenburg zur Verfügung, die aktuell für 4 200 Familien diese Aufgaben wahrnehmen.
Ja, bitte.
Ja, Frau Blechinger, das ist mir bekannt, und ich hätte diesen Aspekt auch gleich angesprochen. Danke, dass Sie das getan haben. Das folgt jetzt bei mir unter dem Punkt „Herausforderungen“. Es geht zum einen um die Werbung von Patinnen und Paten, die sich dieser Aufgabe stellen. Zum Zweiten haben wir die Schwierigkeit, dass wir, was die Finanzierung dieses Programms betrifft, auf Sponsoring aus den Regionen angewiesen sind. Wir hatten das gerade erst bei der Eröffnung des Familienzentrums „Schmetterling“ in Prenzlau, wo uns das auch noch einmal nahe gebracht wurde. Das ist uns schon bewusst, und trotzdem, finde ich, ist es eine gute Leistung, die hier in den vergangenen Jahren vollbracht wurde. Unser Dank sollte den 1 200 ehrenamtlichen Patinnen und Paten gelten, die sich dieser Aufgabe stellen.
Ein weiteres Beispiel, das ich aus dem nächsten Schwerpunkt gute Bildung - benennen möchte, ist die musische Bildung für alle. Hier haben wir 60 Grund- und Förderschulen, die bei dem Projekt „Klasse! Musik für Brandenburg“ unterwegs sind, wo Kinder in Gitarren- und Bläserklassen die musikalische Frühund Talentförderung erfahren. Wir haben die „Klingende Kita“, ein Projekt, das in 20 Kindertagesstätten durchgeführt wird. Die Evaluation, die im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde, zeigt, dass es darüber hinaus ein hohes Interesse an der Fortsetzung der musischen Förderung gibt. Es scheint also anzukommen.
Hinsichtlich der sprachlichen Bildung - bevor es eine Zwischenfrage gibt: Ich habe dieses Beispiel extra ausgewählt, weil es dort zwischenzeitlich nicht den erhofften Erfolg gab und nachgesteuert wurde - sind wir auf dem Stand, dass wir seit 2006 die Sprachförderung in den brandenburgischen Kindertagesstätten haben. Es gibt die verbindlichen Sprachstandsfeststellungen ein Jahr vor der Einschulung und dann gegebenenfalls die Förderung. Dafür wurden 2 400 Erzieherinnen und Erzieher entsprechend fortgebildet. Wir haben im Jahr 2012 festgestellt, dass die Ergebnisse dieser Sprachförderung nicht nachhaltig sind, und haben deshalb auf eine alltagsintegrierte Sprach
förderung umgestellt. Wir haben das im Fachausschuss beraten, und es wird abzuwarten und dann erneut zu betrachten sein, ob die Umstellung die Ergebnisse zeitigt, die wir uns vorstellen.
Als Letztes möchte ich aus dem dritten Baustein des Programms - Angebote für Familien - auf die Servicestelle „Arbeitswelt und Elternzeit“ hinweisen, die im Jahr 2008 ihre Arbeit aufgenommen hat und Beratungsangebote und Serviceleistungen für familienbedingte Auszeiten im Beruf sowohl für Beschäftigte als auch für die Personalverantwortlichen in den Unternehmen zur Verfügung stellt, sie bei Planung und Gestaltung des Mutterschutzes und der Elternzeit berät und auch die Rückkehr an den Arbeitsplatz mit vorbereitet. Dieses Projekt ist als ausgewählter Ort im Wettbewerb „Land der Ideen“ ausgezeichnet worden und hat damit bereits bundesweit Anerkennung erfahren. Auch an dieser Stelle Dank und Anerkennung an alle haupt- und ehrenamtlich Engagierten, nicht nur in diesem, sondern generell in allen 49 Projekten, die in diesem Maßnahmenpaket gebündelt sind. - Danke schön.
Ich fasse mich auch kurz, Herr Präsident. - Lieber Kollege Andreas Büttner, ich finde, dass die Punkte, die Sie angesprochen haben - die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten, die Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere im ländlichen Raum, die Herausforderungen Alleinerziehender - alles Fragen sind, die berechtigt sind und die man auch thematisieren und beraten kann. Ich habe mich in meiner Rede aber auf das Familien- und Kinderpolitische Maßnahmenprogramm bezogen, das wir hier heute diskutieren. Deswegen habe ich dazu gesprochen. Das heißt nicht, dass das, was Sie angemerkt haben, falsch oder unwichtig wäre, aber ich habe halt meinen Redebeitrag dazu benutzt, um zum Tagesordnungspunkt zu sprechen, und das war das Maßnahmenpaket mit den 49 Aspekten, auf die ich in Teilen eingegangen bin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Es geht um das Energiemanagement bei den Landesliegenschaften; das haben wir hier miteinander schon diskutiert. Die Frage ist: Warum beschäftigen wir uns im Eigentlichen damit? Es gibt einen Bericht des Landesrechnungshofes, der bereits angesprochen worden ist. Man kann diesem entnehmen, dass die Liegenschaften des Landes 826 Gebäude umfassen und diese Nebenkosten für Wärme und Strom im Jahr 2011 von 18,4 Millionen Euro verursacht haben. Das ist eine erhebliche Summe, die man sich schon einmal anschauen kann. Wenn wir wissen, dass die Nebenkosten weiter steigen werden, ist das natürlich ein interessanter Bereich, der uns auch aus haushalterischer Sicht etwas angeht.
Das Einsparpotenzial wird in dem Bericht mit 1,8 Millionen Euro angegeben. Es lohnt sich schon, da genauer hinzuschau
en. Aber es lohnt sich auch hinzuschauen - der Hinweis auf die Energiestrategie und die Nachhaltigkeitsstrategie ist schon gegeben worden -, was den ressourcenschonenden Umgang mit den Energien angeht. Insbesondere deswegen bin ich stolz und froh, dass sich die Landesregierung seit dem 1. Januar dieses Jahres komplett, zu 100 % aus erneuerbaren Energien versorgt. Das ist eine Supersache. Es lohnt sich schon, darauf hinzuweisen.
In dem Bericht des Landesrechnungshofes gibt es eine Reihe von Punkten, in denen darauf hingewiesen wird. Dies war die Grundlage auch für die Beratung. Was eigentlich hat der Landesrechnungshof festgestellt? Die Kollegen haben schon viel über diesen 22-seitigen Bericht gesprochen, wie Herr Ziel gesagt hat.
Es wurde festgestellt, dass der BLB zwar strategische Handlungsschwerpunkte und Ziele für sich selbst gesetzt hat, jedoch fehlten quantifizierbare Vorgaben zur Reduzierung. Daran mangelte es. Die Aussagekraft der Daten zum Verbrauch war gering - nicht, weil es bisher gar keine Messeinrichtungen gibt, sondern weil diese teilweise nur für die Liegenschaften und nicht nach Nutzern und Gebäuden getrennt zu verwerten waren.
Die Informationstechnik wird den Anforderungen an das Energiemanagement nicht gerecht. Es geht hier um sieben wenn ich es richtig im Kopf habe - unterschiedliche Systeme, die in der Auswertung und Bearbeitung der Daten zum Teil nicht miteinander kompatibel sind. Das macht es alles ein bisschen schwierig.
Insgesamt ist die gemeinsame Veranschlagung der Mietzahlungen und Nebenkosten im Haushalt nicht dazu geeignet, einen transparenten Prozess darzustellen. Deswegen ist eine der Forderungen unter anderem, dies getrennt im Haushalt abzubilden. Der Personaleinsatz für das Energiemanagement im Land wird, gemessen an den Summen, die hier betroffen sind, als zu gering erachtet.
Der Haushaltskontrollausschuss und der Finanzausschuss haben beide für sich erkannt, dass es ein wichtiges Thema ist, dem man sich widmen sollte. Es wurde bereits gesagt, dass die Berichterstatter - Herr Ziel, Herr Bretz und Herr Görke - gemeinsam an einer Beschlussempfehlung gearbeitet haben. Wer im Kontrollausschuss Mitglied ist, weiß, dass es gar nicht so besonders oder verwunderlich ist, dass man da pragmatisch zu gemeinsamen Empfehlungen gelangen kann. Es ist ein wirklicher Vorteil - und es macht auch Spaß, zu diesem Punkt in diesem Ausschuss zu arbeiten -, dass es gelingt. Es wäre schon schön, wenn das auf andere Felder übertragbar wäre.
Jedenfalls sagt die Beschlussempfehlung dieser drei Berichterstatter in acht Punkten aus, dass sich die Orientierung an den EU-Energieeffizienzrichtlinien und an der Energiestrategie 2030 ausrichten soll, dass ein Energiekonzept für die Landesliegenschaften bis 2015 entwickelt werden soll - darauf hat die Kollegin Vogdt schon hingewiesen -, dass eine zusätzliche Ausstattung mit Messeinrichtungen in den Landesliegenschaften erfolgen soll und dass die Neustrukturierung der Informationstechnik dazu führen soll, dass Datenerfassung und -verarbeitung so sinnvoll möglich sind, dass eine Bearbeitung entsprechend gelingt.
Es sollen in den einzelnen Ministerien Energiebeauftragte ernannt werden, die dort auf mehr Sparsamkeit drängen, bestimmte Fehlstellen ausmachen sowie Beratungsfunktionen gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern in den Häusern wahrnehmen.
Es soll eine zusätzliche Personalausstattung im Energiemanagement der Landesliegenschaften geben. Nach meiner Kenntnis wird es dort zusätzliche Stellen geben. Insofern gelingt hier auch ein kleiner Beitrag für die Nachwuchsförderung. Das ist ein Erfolg, den man hier ruhig benennen kann. Das ist eine Forderung. Da Herr Görke damals als Berichterstatter diese Empfehlung abgegeben hat und heute als Finanzminister die entsprechende Verantwortung trägt, bin ich auch recht zuversichtlich, dass es gelingt, Transparenz bei der Veranschlagung im Haushalt hinzubekommen und Nebenkosten getrennt auszuweisen, damit sie nicht in den Mietzahlungen untergehen, sondern tatsächlich herausgestellt werden können. Ich glaube, das wird gelingen.
Insgesamt soll das Energiemanagement einen höheren Stellenwert in den Geschäftsprozessen des BLB bekommen.
Ich glaube, dass das Beispiel dieses Prozesses ganz deutlich zeigt, wie praktisch diese Koalition arbeitet - auch gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Opposition -, wie Sachverhalte angenommen und zum Besseren gewendet werden können. Ich glaube, dass das dem Land Brandenburg insgesamt guttut. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Ich komme nicht umhin, Herr Hoffmann, Ihnen am Anfang meiner Rede Recht zu geben. Das Schüler-BAföG ist kein Instrument,
um die Bildungsqualität in diesem Land zu steigern. Das ist richtig. Das war aber auch gar nicht das Ziel des Schüler-BAföGs. Das Schüler-BAföG ist ein Instrument, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen, und das wird erreicht.
Die soziale Herkunft bestimmt maßgeblich den Bildungserfolg. Das gilt für die gesamte Bundesrepublik, das gilt auch für Brandenburg, und gerade vor diesem Hintergrund haben wir uns überlegt, welches Instrument wir entwickeln können, das wir als Landesregierung, als Landtag implementieren können, um dieses Problem anzugehen.
Von 100 Akademikerkindern finden ca. 70 ihren Weg zur Hochschule, von 100 Kindern aus Arbeiterfamilien sind es ungefähr 24. Wir sehen also hier eine eklatante Differenz, und man muss
sich die Frage stellen: Woran liegt das? Wenn man sich mit diesen Familien auseinandersetzt, wenn man Studien liest und in diese sozialen Lagen hineinschaut, sieht man, dass in diesen Familien Entscheidungen getroffen werden zwischen warmer Mahlzeit oder Schulmaterial, zwischen Lernen und Prüfungsvorbereitung oder Arbeiten im Supermarkt, um zum Familieneinkommen beitragen zu können.
Rot-Rot hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Fragestellung aufzuheben und mit einer Landesförderung hier eine finanzielle Entlastung zu schaffen, damit sich Kinder in diesen sozialen Lagen, in diesen Familien für Schule, für Bildung und damit in der Perspektive für ein gutes Leben entscheiden können. Damit ist das Schüler-BAföG ein Baustein für Chancengleichheit und ein Puzzlestück, um Brandenburg sozial gerechter zu gestalten. Das ist ein Kernanliegen dieser rot-roten Koalition, dieser Landesregierung, und ich bin stolz darauf, dass wir diesen Weg beschreiten und er von denjenigen, die diese Leistung beziehen, auch honoriert wird.
Aktuell beziehen 2 301 Schülerinnen und Schüler Schüler-BAföG. Herr Ness sagte, dass über den Leistungszeitraum insgesamt bereits über 5 000 Kinder in diesen Genuss gekommen sind. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal, das wir hier in Brandenburg haben, über das wir froh sind und auf das wir stolz sein können. Diese Kinder sagen - zumindest zu 50 % -, ohne diese Leistung wären sie den Weg zum Abitur wahrscheinlich nicht gegangen. Sie haben auf die Passage in der Evaluation hingewiesen. Es ist ein Stück weit spekulativ, weil die Entscheidungen vorher gefallen sind. Aber immerhin zu 50 % hätten sie es ohne nicht gemacht, und sie sagen - das kann man ganz konkret daraus ablesen -, dass sie sich für einen weiterführenden Bildungsweg entscheiden, ist sehr wahrscheinlich. Dadurch erreichen wir das Ziel, das damit verfolgt wird.
Das Schüler-BAföG-Gesetz wird nun weiter novelliert. Wir haben aktuell die Unterscheidung zwischen 50 bzw. 100 Euro im Monat pro Kind, je nachdem, wie die soziale Lage in der Familie ist; und wir kommen zu der Erkenntnis - bzw. empfiehlt uns das die Evaluation -, allen Kindern 100 Euro pro Monat zu gewähren. Wir schließen uns dieser Schlussfolgerung an. Wir würden das gern aufgreifen und das Gesetz entsprechend anpassen.
Wir haben im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport darüber in der 48. Sitzung am 5. Dezember 2013 - damals noch im alten Landtag - abschließend beraten, und die Beschlussfassung im Ausschuss hat eine Mehrheit dafür ergeben, dies so zu tun. Deshalb empfiehlt der Ausschuss dem Parlament, das Gesetz entsprechend zu ändern. Ich denke, dass wir damit auf einem guten und richtigen Weg sind, den es fortzusetzen gilt, und ich erinnere nochmals an einen Satz, den ich gern aus dem Bericht, Seite 2, zitieren möchte. Dort steht:
„Die Förderung der begünstigten Zielgruppen hat sich als zweckmäßig und richtig erwiesen.“
Ich denke, es ist eine gute Zusammenfassung, dass das Schüler-BAföG ganz klar sein Ziel erreicht, dass wir eine gute Politik für Kinder in unserem Land machen und damit auf dem richtigen Weg sind.
Abschließend möchte ich gern noch auf zwei Aspekte eingehen, die Sie in Ihrer Rede angesprochen haben, Herr Hoffmann. Sie haben gesagt, dass man diese Gelder auch in unterschiedlichsten Bereichen der Bildung einsetzen könnte. Natürlich könnte man das. Sie haben erwähnt, dass man mehr tun könnte, um Unterrichtsausfall zu bekämpfen. Ich sage Ihnen Sie haben es vermutlich mitbekommen, weil es weit durch die Presse gegangen ist -: Diese Landesregierung stellt zusätzlich 10 Millionen Euro dafür ein, um Unterrichtsausfall an den brandenburgischen Schulen wirksam zu bekämpfen. Das ist ein Erfolg unserer Landesregierung.
Sie haben erwähnt, dass man dieses Geld zusätzlich in den Landesjugendplan geben kann. Ich begrüße diese Initiative, möchte aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass die rot-rote Koalition seit Beginn ihrer Zusammenarbeit den Landesjugendplan um circa 20 % erhöht hat, und zwar auf Grundlage unserer Haushaltsänderungsanträge, nicht auf Grundlage Ihrer Vorschläge. - Recht herzlichen Dank.
Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge hat heute in der „taz“ angekündigt, dass er eine Studie veröffentlichen wird, in der beklagt wird, dass 16- oder 17-Jährige in diesen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht worden sind. Die Kinderrechtskonvention regelt in Artikel 22, dass Kinder bis zum 18. Lebensjahr dem Jugendhilfesystem des Staates, in dem sie sich befinden, zuzuführen sind; dessen Möglichkeiten müssen ihnen offenstehen.
Sie haben darauf abgestellt, dass die Bundesgesetze dies für 16- oder 17-Jährige nicht vorsehen, weil sie als volljährig gelten. Die Bundesrepublik hat in diesem Punkt allerdings bereits 2010 ihre Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Demzufolge müsste Artikel 22 vollständig Anwendung finden. Ich frage Sie vor diesem Hintergrund, ob Sie sich im Rahmen der Landesregierung und Ihres Amtes dafür einsetzen werden, dass den Kindern ihre international verbrieften Rechte auch in Brandenburg zugestanden werden.
Vor einigen Tagen wurde im Bauausschuss der Kommunalvertretung der Stadt Fürstenberg/Havel ein Projekt zur Entwicklung des AOK-Geländes zu einem Seniorenwohnpark in Höhe von 16 Millionen Euro vorgestellt und diskutiert. Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes wäre eine positive Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg. Da Fürstenberg/Havel bereits vor mehreren Jahren bei der Etablierung des gemeinsamen Mittelzentrums GranseeZehdenick seinen eigenen Status als Grundzentrum eingebüßt hat, kann die Kommune jährlich nur noch bis zu 10 000 m2 für neue Wohngrundstücke ausweisen. Diese Grenze wird mit dem neuen Projekt, bei dem bis zu 250 Wohneinheiten geplant sind, überschritten.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Voraussetzungen müsste das Projekt erfüllen, um eine positive Bewertung seitens der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg zu erfahren?
Zunächst möchte ich gern festhalten, dass es ja kein hinreichender Grund sein kann, eine Frage negativ zu beantworten, nur weil die vorherige Frage vielleicht positiv beantwortet wurde.
Ansonsten bin ich Ihnen dankbar für die Darstellung des Schriftwechsels zwischen Ihnen und der Kommune. Meine Frage war aber nicht, was dahin gehend der aktuelle Stand bei Ihnen ist, sondern welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit das Projekt eine positive Bewertung erfahren kann. Da muss es ja Regelungen geben - Ausnahmetatbestände gegebenenfalls oder eben auch nicht -, und die habe ich erfragt. Es wäre nett, wenn Sie die kurz benennen könnten.
Der Landtag hat beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, gemeinsam mit den Trägern der Erwachsenen- und Weiterbildung einen Perspektivvertrag über die kommenden drei Jahre zu schließen. Darin sollen Fragen der Qualitätsentwicklung, der Entlohnung der Lehrenden, der Ausweitung des Angebotsspektrums sowie der Grundbildung geklärt werden.
Mich und sicherlich auch viele andere Personen interessiert, wie es um die Umsetzung des Auftrags steht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt vieles, was ich an Ihren Aussagen klarstellen oder präzisieren würde. Aber einen Punkt, Herr Büttner, möchte ich kurz herausgreifen; es ist zwar nur ein Detail, aber es ist mir doch wichtig: Der Gesetzentwurf wird von den Koalitionsfraktionen eingebracht und nicht von der Landesregierung. Das ist ein Unterschied. Das mag für manche nicht wichtig sein, für uns ist es jedoch ein wichtiger Punkt.
Wir haben eine Auseinandersetzung über die Sinnhaftigkeit von Schüler-BAföG geführt. Wir wissen, wie Sie dazu stehen; Sie wissen, wie wir dazu stehen. Ich denke, das alles ist bereits in den Debatten damals geklärt worden. Ich glaube nach wie vor, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist, und ich streite auch nicht ab, dass es ein Prestigeprojekt ist. Aber wenn man sich einmal anschaut, wie wenig Geld wir im Verhältnis dafür aufwenden und wie vielen Schülerinnen und Schülern damit geholfen wird, dann finde ich, dass es sogar ein sehr günstiges Prestigeprojekt ist.
Es lohnt sich daher, es fortzuführen.
Insgesamt 2 301 Schülerinnen und Schüler profitieren aktuell von den Leistungen, die bezogen werden können. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal in der Bundesrepublik. Ich halte das für einen wirklich wichtigen und guten Punkt, den Rot-Rot hier vorweisen kann. Ich verstehe auch nicht, dass der Kollege Hoffmann versucht, das irgendwie in Misskredit zu bringen, indem er unterstellt, dass es ein ganz wichtiges Projekt von Herrn Ness sei. Ja, Herr Ness hat es aufgrund persönlicher Erfahrungen in seiner eigenen Biografie befürwortet, er hat daher zunächst in seiner eigenen Fraktion dafür geworben, die SPD ist dann auf uns zugekommen und wir haben es als unterstützenswert empfunden. Daher hat sich die Koalition darauf verständigt, das durchzuführen.
Ich finde das durchaus in Ordnung. Ich würde mir wünschen, dass ich ganz persönlich jedem Abgeordneten hier in diesem Haus ein Projekt zuordnen könnte. Das kann ich derzeit nicht vielleicht liegt das an mir; das mag sein.
Aber ich würde mir wünschen, dass jedem Abgeordneten hier in diesem Haus ein ganz markantes Projekt zuzuordnen wäre.
Die Untersuchung zeigt ganz deutlich, dass die Antragsteller auch mit dem Prozess der Antragstellung sehr zufrieden sind. Ich finde, das ist ein wichtiger Aspekt. Wir können bestimmt nicht bei jedem Formular, das wir im Land Brandenburg haben und wir haben Hunderte davon -, feststellen, dass die Bearbeitung so reibungslos abläuft. Es ist zwar sicherlich eine Art Side-Effect, aber es ist wirklich interessant zu erfahren, dass so etwas offensichtlich ganz unbürokratisch funktioniert. Ich finde es auch in Ordnung, dass die Leistungsbeziehenden sagen: Ja, aufgrund dieser Förderung können wir uns eine weiterführende Ausbildung vorstellen.
Der Einwand, den Sie vorbringen, ist berechtigt. Man kann jetzt schlecht nachweisen, ob es tatsächlich zum Abitur führt, gerade weil die Betreffenden oftmals schon den Schulweg eingeschlagen hatten, als wir die Leistung eingeführt haben. Darauf haben Sie schon bei der Einführung aufmerksam gemacht. Das ist in Ordnung; das stellen wir auch gar nicht in Abrede. Das ist eben so. Aber die Betreffenden sagen jetzt: Wir können uns aufgrund der Förderung vorstellen, eine weiterführende Ausbildung in Betracht zu ziehen. Das ist genau der Punkt, den wir erreichen wollen. Wir wollen Menschen, die überlegen, ob sie weiterführende Bildung in Anspruch nehmen, finanziell unterstützen, damit ihnen diese Entscheidung erleichtert wird. Wir wollen - und das ist das Ziel -, dass die Konzentration auf die schulische Bildung bzw. Ausbildung gelegt wird und Sorgen um Finanzen geringer werden. Das ist genau der Punkt. Dieses Ziel wird offensichtlich erreicht - das weist die Evaluation nach, und damit ist es ein Erfolg. Ich finde das in Ord
nung. Da kann man hin- und herkritisieren, aber ich finde, dass das Ziel erreicht wird.
Auch der Punkt der Nachweisverwendung ist oftmals diskutiert worden. Wir haben uns dafür entschieden, dies nicht zu machen, weil der Aufwand im Verhältnis zu dem, was wir hier ausgeben, viel zu hoch gewesen wäre. Auf der anderen Seite sage ich auch: Natürlich kann man mit dem Geld sehr vielfältig umgehen. Am Ende hilft auch eine warme Mahlzeit pro Tag, gut durch den schulischen Alltag zu kommen. Dann ist es eine Ausgabe, die nach meiner Auffassung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit sinnvoll war.
Wir finden es also richtig. Wir greifen die neunte Empfehlung des Berichts auf und werden einen einheitlichen Fördersatz von 100 Euro monatlich empfehlen und beraten. Zum Schluss möchte ich noch einen Satz von Seite 2 zitieren, weil er gut zusammenfasst, was wirklich wichtig ist:
„Die Förderung der begünstigten Zielgruppen hat sich als zweckmäßig und richtig erwiesen.“
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Kollegin von Halem, niemand von uns - zumindest habe ich das nicht so wahrgenommen - hat hier gesagt, dass diese Landesausbildungsförderung der alleinige Heilsbringer der Bildungspolitik sein werde. Das hat hier niemand so gesagt. Zumindest habe ich es nicht so vernommen.
Wir sagen: Sie ist ein Baustein. Und das ist sie auch. Aber so, wie Sie es gesagt haben, dass dies das Einzige sei, was wir bzw. die Landesregierung hier tun würden, um Bildungspolitik entsprechend gerechter zu gestalten, ist es eben nicht.
Wenn man noch einmal betrachtet, welchen finanziellen Aufwand, der im Verhältnis zum Landeshaushalt wirklich sehr ge
ring ist, wir auf uns genommen haben, so ist zu erkennen, dass wir damit wirklich ein verhältnismäßig gutes Ergebnis erzielen. Insofern ist es gut, dass wir das tun.
Ich verstehe und respektiere Ihren Standpunkt. Schließlich sehen wir es auch als Baustellen an, dass wir an den Gehaltsstufen in der Grundschule, an Stundentafeln und auch an mehr Lehrkräften arbeiten müssen. Darüber können wir diskutieren. Das ist doch aber nicht mit den Summen zu realisieren, die wir beim Schüler-BAföG zur Verfügung stellen. Das funktioniert doch nicht.
Des Weiteren verstehe ich Ihre Argumentation nicht, zu sagen: Wenn wir die Gehaltsstufen der Grundschullehrkräfte anpassen, dann hat es einen positiven bildungspolitischen Einfluss auf die Entscheidung von Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen. - Diesen Zusammenhang gibt es nicht. Natürlich könnte man das Geld, das wir im Jahr aufwenden, dafür einsetzen, diese Gehaltsstufen anzupassen. Das würde dann vielleicht zwei Lehrkräften helfen, aber nicht den Kindern,
die sich aufgrund des geringeren Einkommens der Familie dafür entscheiden, einen anderen Bildungsweg einzuschlagen. Insofern ist das ein Baustein, der dazu beiträgt, für Bildungsgerechtigkeit in diesem Land einen Beitrag zu leisten. Das ist der richtige Ansatz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon überrascht über die deutliche, klare Kritik an diesem Gesetzentwurf. Das muss ich so sagen. Aber die Debatte ist ja auch dafür da, um diese Auseinandersetzungen zu führen.
Die Linke hat diesen Gesetzentwurf und auch das Zustandekommen dieses Weges, den wir hier miteinander beschreiten, kritisch betrachtet und diese Kritik auch verlautbart. Gleichwohl ist das Zustandekommen im Rahmen der Richtlinienkompetenz zulässig.
In der Debatte vom 28. August 2013, die wir in diesem Saal hatten, haben wir deutlich gemacht, dass wir mit verschiedenen Punkten des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung unsere Probleme hatten. Ich habe dazu ausgeführt und deutlich kenntlich gemacht, wo wir Veränderungsbedarf für uns in dieser Richtung sehen.
Wir haben im Ausschuss eine Anhörung durchgeführt und die Koalitionsfraktionen haben Änderungsanträge zu den wesentlichen Punkten, die ich damals kritisch beleuchtet habe, eingebracht. Die Anzahl der politischen Vertreterinnen und Vertreter in diesem Gremium wird von fünf auf neun verändert. Wir kommen damit zur alten Regelung zurück. Es gibt keine Reduzierung der politischen Vertretung in diesem Gremium.
Wir werden - das ist neu - erstmals alle Fraktionen, die im brandenburgischen Landtag vertreten sind, im Landes-Kinderund Jugendausschuss widerspiegeln. Ich denke schon, dass das eine Qualitätsentwicklung ist, der man hier auch positiv Rechnung tragen kann.
Wir haben eine Präzisierung der Befassungs-, Beratungs- und Informationsrechte in § 12 Abs. 1 vorgenommen. Insbesondere haben wir noch einmal eine sprachliche Veränderung im Bereich Schule und Jugendhilfe, um hier die Abgrenzungen zu verdeutlichen, eingeführt. Auch dieser Änderungsantrag ist mit Mehrheit im Ausschuss beschlossen worden.
Wir haben in § 25 Abs. 4 Konnexitätsbestimmungen hineinformuliert, um dies auch darzustellen. Außerdem haben wir eine Konkretisierung hinsichtlich der Überörtlichkeit in § 8 Abs. 3 aufgenommen und dort den Halbsatz „soweit dies nicht anderen Stellen zugeordnet werden kann“ weggestrichen, um damit klarzustellen, dass hiermit keine Kommunalisierung angestrebt wird.
Ich finde, dass das wichtige Punkte sind; sie waren auch uns als Linke in der Koalition wichtig. Wir haben gemeinsam entschieden, sie so einzubringen. Außerdem haben wir das Beschlussrecht. Daran hat sich in der Ausschussberatung und auch heute hier wieder massive Kritik entzündet. Ich sage ganz deutlich, dass ich das nicht nachvollziehen kann. Möglicherweise ist dies auch eine schwierige Situation. Wir alle, die wir uns in dieser Debatte miteinander dazu austauschen, sind keine Juristen.
Ich gehe davon aus, dass mit der Regelung, die jetzt gefunden worden ist, ganz klar ein Beschlussrecht für diesen LandesKinder- und Jugendausschuss besteht. Nach meiner Auffassung kann man es auch gar nicht deutlicher formulieren. Der Satz heißt: „Er kann dazu Beschlüsse fassen.“ - Ich weiß nicht, was daran mehrdeutig, uneindeutig oder unkonkret sein soll. Es steht da: „Er kann … Beschlüsse fassen.“ Dass ein Beschluss bindend ist, ist doch dann klar.
Die aktuelle Regelung, Herr Büttner, haben Sie selbst gerade vorgetragen. Da steht: „Er beschließt …“ Jetzt heißt es: „Er kann … Beschlüsse fassen.“ Ich sehe da keinen qualitativen Unterschied. Die Richtung ist klar: Diese Koalition möchte, dass der Ausschuss bindende Beschlüsse fassen kann. Ich glaube, dass die Regelung dies auch widerspiegelt.
Wir brauchen uns an der Stelle möglicherweise auch nicht zu streiten - Sie haben dazu eine andere Auffassung. Ich glaube, dass klar ist, dass es dann auch eine Verbindlichkeit der Beschlusslage geben muss. Auch als Nichtjurist weiß ich, dass falls es für diejenigen, die später einmal darüber zu entscheiden haben, unklar bleiben sollte - diese gern auch in die Protokolle des Gesetzgebers, also unseres Landtages schauen und da noch einmal prüfen können, welche Intention der Gesetzgeber verfolgt hat. Deswegen betone ich in dieser Debatte nochmals: Die Koalition möchte, dass dieser Landeskinder- und Jugendausschuss ein Beschlussrecht hat, und für uns ist klar, dass Beschlüsse bindend sein sollen - Punkt.
Den Entschließungsantrag, den die Oppositionsfraktionen eingebracht haben, lehnen wir ab. Ich glaube, dass Kollegin Muhß hier schon klargemacht hat, dass das Beispiel Haasenburg nicht geeignet ist, um ein Aufhalten des Gesetzentwurfs zu begründen. Ich glaube auch, dass wir in Abläufen und Strukturen, in Regelungen, in Workflows usw. natürlich zu Veränderungen
kommen müssen, dies alles wird aber im exekutiven Bereich untergesetzlich geregelt - ich sehe hier keinen Grund, dass wir den Gesetzentwurf anhalten müssen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin von Halem, liebe Marie-Luise,
ich finde das schon ziemlich starken Tobak, dass Sie, dass du uns hier unterstellen möchtest bzw. unterstellst, dass die fachlich zuständigen Politiker vonseiten der Exekutive - oder wem auch immer - für blöd verkauft werden. Ich habe hier in der Debatte am 28. August zugesagt, dass wir es für nötig erachten, dass der zukünftige Ausschuss ein Beschlussrecht erhält. Wir haben dazu einen Änderungsantrag in die Koalition eingebracht, und die Koalition hat sich entschieden, einen Änderungsantrag in den Ausschuss einzubringen. Daraufhin wurde die Formulierung im Gesetz verändert. Dort steht: Er kann dazu Beschlüsse fassen. - Ihnen ist das nicht ausreichend, das nehme ich zur Kenntnis. Ich habe hier erklärt, dass der Gesetzgeber damit die Intention verbindet, dass diese Beschlüsse bindend sind und das bei einer rechtsförmlichen Prüfung dann auch durch die Rechtsprechung zu beachten ist. Ich erkläre hier zusätzlich: Wenn Sie oder irgendjemand anders den Nachweis bringen bzw. bringt, dass diese Regelung offensichtlich juristisch nicht haltbar ist und zum Ziel führt, dass damit bindende juristische Beschlüsse nicht gemeint sind, bin ich der erste, der einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen wird Punkt.
Zweitens: Sie kritisieren weiterhin, dass in § 10 Abs. 2 immer noch nicht geklärt ist, dass Vertreter aller Fraktionen des Landtags im neuen Ausschuss vertreten sein werden. Wir haben eine gefühlte halbe Stunde nahezu im Dialog im Ausschuss debattiert. Daraufhin haben wir - obwohl ich es nicht für notwendig erachtet habe, weil wir in der Koalition der Meinung waren, dass es klar geregelt ist - eine weitere Präzisierung vorgenommen. Im Gesetzentwurf steht: Der Landtag, insgesamt neun Mitglieder auf Vorschlag aller im Landtag vertretenen Fraktionen, entsprechend ihrer Stärke. - Ich weiß nicht, was daran uneindeutig ist. Ich bitte Sie zu respektieren, dass wir der Meinung sind, dass mit dem Gesetzentwurf bindende Beschlussrechte verankert werden und dass alle Fraktionen im neuen Ausschuss vertreten sind. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Mitglieder des Bildungsausschusses! Sehr geehrte Damen und Herren von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, ich halte Ihren Antrag grundsätzlich für zustimmungsfähig.
Dennoch wird die Koalition diesem Antrag nicht zustimmen.
Das ist absurd, das ist unsinnig, das ist im Zweifel der Demokratie abträglich, aber das ist Politik.
Wir bringen einen eigenen Antrag zum Thema ein. Auch dieser ist zustimmungsfähig. Das ist kleinlich, das ist kindisch, das ist aber nicht schlimm, denn es steht dasselbe darin.
Die Koalitionsfraktionen betonen im ersten Punkt - genau wie CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem anderen Antrag -, dass die Freiwilligendienste auch in der neuen Förderperiode ab 2014 wichtig sind und fortgeführt werden sollen. Ich gehe fest davon aus, dass die Landesregierung die Formulierung, dass wir betonen, dass es notwendig ist, das fortzuführen, eindeutig verstehen wird.
Zweitens sind wir der Meinung, dass eine Ausweitung der Programme im Freiwilligendienst zu prüfen ist und dass wir dann auch prüfen können, ob wir diese Programme nicht für den Bereich FSJ im Sport und FSJ für die Demokratie ausweiten können. Genauso steht es im zweiten Punkt des Antrags von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Hoffmann und Herr Büttner, Ihre Kritik an dem Wort „prüfen“ verstehe ich in dem Fall nicht; denn diese Formulierung haben Sie in Ihrem Antrag auch verwandt.
Drittens fordern wir im Antrag der Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, dem Ausschuss zum Ende des I. Quartals 2014 einen Bericht zuzuleiten, sodass wir mit den Inhalten entsprechend umgehen können. Auch im Antrag der Oppositionsfraktionen ist dies ähnlich verankert, dort in Punkt 2.
Wir alle haben dasselbe Anliegen. Wir schätzen die Freiwilligendienste. Wir wissen, dass in diesem Bereich ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet wird. Es geht um soziale Kompetenzen, um das Berufsleben, um die Berufsorientierung. Wir wissen das. Wir alle wissen, dass der Bedarf
an Einsatzstellen deutlich höher ist als das, was wir im Moment bieten. Deswegen wollen alle Fraktionen, dass hier ernsthaft auch die Ausweitung in Erwägung gezogen wird. Wir stehen alle gemeinsam hinter diesem Anliegen. Das ist auch gut daran zu erkennen, dass wir alle gemeinsam eine wortgleiche Begründung für unser Anliegen haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Spätestens seit dem 15. Juni 2013 ist jedem aufmerksamen Brandenburger und jeder Brandenburgerin die Haasenburg GmbH ein Begriff. An jenem Tag berichtete die Berliner Tageszeitung „taz“ unter der Überschrift „Die Firma am Waldrand“ über kritikwürdige und unzulässige Praktiken des pädagogischen Personals gegenüber den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen.
Seitdem gab es Dutzende Zeitungsartikel und andere Medienberichte, in denen Kinder über ihre verletzenden Erlebnisse berichtet haben. Rund 70 Verfahren werden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Cottbus dazu bearbeitet.
Übereinstimmend berichten die jungen Menschen von Erniedrigungen, von Isolation in karg eingerichteten Zimmern, deren Fenster mit Milchglasfolie abgeklebt seien, von Verweigerung des Toilettengangs sowie üblicher Hygienemaßnahmen, von der Missachtung des Postgeheimnisses ebenso wie vom Mithören von Telefonaten; sie beschreiben Erfahrungen körperlicher Gewalt, kritisieren die Missachtung ihres Schamgefühls sowie ihrer Privatsphäre und schildern die Verabreichung von Medikamenten gegen ihren Willen. Von Bestrafung ist die Rede und von Fixierungen.
Viele Schicksale wurden öffentlich dokumentiert. RenzoRafael Martinez berichtet von mehreren Suizidversuchen aufgrund seiner Erfahrungen; Svenja gab an, eine rektale Leibesvisitation sowie Isolierungen erlebt zu haben; Jan sagt, er wurde drei Tage ununterbrochen auf einer Liege fixiert; Julia berichtet, sie habe monatelang ohne Kontakt zu anderen Kindern gelebt, ihr Zimmer war zumindest in den ersten drei Monaten nur mit einer Matratze versehen; Susanne beschreibt Erfahrungen körperlicher Gewalt, monatelange Isolierung, die Verweigerung medizinischer Versorgung und der Missachtung des Schamgefühls beim Toilettengang; Lena wurde zum steten Tragen von Sturzhelm, Knie- und Ellenbogenschonern zu ihrem eigenen Schutz genötigt, dennoch verstirbt sie am 31. Mai 2008 in der Einrichtung nach einem Sturz aus dem Fenster; wenige Wochen zuvor hatte sie Strafanzeige gegen einen der Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs erstattet.
Die Vorwürfe reichen Jahre zurück, aber sie beziehen sich eben nicht nur auf die Vergangenheit. So berichtet Hakan, der erst im Juli 2013 aus einer der Einrichtungen entlassen wurde, von einer sechswöchigen Isolierung auf dem Zimmer, dem Verbot, aus dem Fenster zu schauen, der Verweigerung des Toilettengangs, von Provokation durch das Personal und von lediglich fünf Minuten am Tag an der frischen Luft.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Retrospektive ist es gut, den Untersuchungsbericht zu haben. Dennoch empfinde ich es gerade vor dem Hintergrund der Erkenntnisse des Berichts als eine sehr schwierige Situation, dass den Kindern und Jugendlichen, die ihre Beschwerden bereits seit Monaten äußern, nicht ausreichend Glauben geschenkt wurde und sie daher viele weitere Wochen in den Einrichtungen verbleiben mussten.
Hätten Kinder aus vermeintlich normalen Familien nur einen solcher Vorwürfe gegen ihre Eltern erhoben, wären sie von der Polizei oder dem Jugendamt in Obhut genommen worden. Anschließend wäre man den Aussagen nachgegangen und hätte eine Klärung der Situation herbeigeführt. Auf jeden Fall hätte an erster Stelle die Sicherung des vermeintlich gefährdeten Kindeswohls gestanden. Im Fall der Haasenburg-Kinder wurde dies unterlassen.
Die Fachabteilung und die zuständige Ministerin entschieden sich, erst zu prüfen und dann zu handeln. Dies führte zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung, zu einer Schlechterstellung der Kinder und Jugendlichen, die in der Haasenburg GmbH betreut werden. Diese Entscheidung war falsch.
Am 9. Juli 2013 verhängte die Ministerin wegen des Verdachts der seelischen und körperlichen Misshandlung von Kindern und Jugendlichen einen vorläufigen Belegungsstopp sowie Beschäftigungsverbote. Damit schlug sie einen anderen Weg ein, als von unserer Fraktion und von Oppositionsfraktionen gefordert wurde. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Linke plädierten von Anfang an für eine Schließung der Heime und setzten sich für eine alternative Unterbringung der Kinder und Jugendlichen ein. Maßgeblich für unsere Haltung war die Schutzwürdigkeit aller Kinder in den Einrichtungen sowie die Sicherung des Kindeswohls.
In der Beratung des Fachausschusses am 15. August begründete die Ministerin ihre Entscheidung gegen eine komplette Schließung der Heime. Nach ihrer Auffassung beträfen die geäußerten Vorwürfe Situationen, die alle in der Vergangenheit lägen. Entsprechende Auflagen seien erteilt worden. Demnach komme es nicht mehr zu Fixierungen, Videokontrollen, Postöffnungen und Isolierungen. Darüber hinaus lägen ihr keine Hinweise auf eine aktuelle Beeinträchtigung des Kindeswohls vor. Zitat: „… begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Trägers bestünden“ nicht, so Ministerin Münch.
Auch die teilweise Aufhebung des Belegungsstopps zum 1. September und die Erteilung von Auflagen wurden von uns kritisch betrachtet, Auflagen, von denen man hätte annehmen können, dass sie Selbstverständlichkeiten formulierten, und von denen wir heute nach der Entscheidung des Verwaltungs
gerichts Cottbus wissen, dass sie viel zu undifferenziert und missverständlich waren. Für uns ist bis heute nicht nachvollziehbar, warum es trotz unveränderter Situation eine ungleiche Behandlung der Standorte gegeben hat.
Meine Damen und Herren, in der Einführung zu Ihrem Bericht resümiert die Kommission:
„Was wir erfahren haben, war zum Teil menschlich erschütternd.“
Sie beschreibt in ihrem Bericht ein Menschenbild, das nicht von Empathie geprägt war und Kinder sowie Jugendliche als Objekte sieht. Statt auf Willkommenskultur setzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Machtdemonstration und Einschüchterung. Haus- und Schulordnungen seien restriktiv und verletzten die Menschenwürde. Umgesetzt wurden diese Ordnungen von Menschen, die oftmals nicht für die pädagogische Arbeit mit Kindern qualifiziert waren. Auch gab es insgesamt zu wenig Personal.
In ihrem Bericht benennt die Kommission auch die aus ihrer Sicht Verantwortlichen.
„Anhörungen und Akteneinsicht legen den Schluss auf Mängel nicht unerheblicher Art in der Ausübung der Aufsicht über die Haasenburg GmbH nahe.“
So kritisierten die Kommissionsmitglieder, dass für die Qualitätsprüfung „nicht einmal die Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die darin vorgesehen waren“. „Auflagen des Landesjugendamtes zu körperlichen Zwangsmaßnahmen waren unklar“ und auch die Qualität der Dokumentation innerhalb des Landesjugendamts verbesserungswürdig.
Es wird deutlich, dass in der Aufsicht über die Einrichtung versagt wurde. Statt Kontrolle wurde über Jahre versucht, den Träger mittels Beratung davon zu überzeugen, dass Menschen-, Kinder- und Grundrechte einzuhalten seien.
Meine Damen und Herren, heute vor 24 Jahren tagte in New York die Vollversammlung der Vereinten Nationen. Am 20. November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Die 54 Artikel der Kinderrechtskonvention sichern allen Kindern umfangreichen Schutz zu, sie regeln weitreichende Ansprüche auf Förderung, und sie bestimmen das Recht aller Kinder auf Achtung ihrer Meinungen.
Gegen zahlreiche Bestimmungen der Konvention über die Rechte des Kindes wurde in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH verstoßen. Die zuständige Aufsicht wollte oder konnte dies nicht zur Kenntnis nehmen.
Niemals hätte ich geglaubt, dass solche Zustände in Einrichtungen unter Kontrolle unseres Bundeslandes möglich wären. Ich bin beschämt, betroffen und bestürzt, dass in unserem Bundesland in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH über Jahre hinweg Kinder und Jugendliche erniedrigt, verletzt und eingesperrt wurden.
Ich bin verstört, dass für diese Kinder selbstverständliche Rechte keine Geltung hatten, und ich bin empört, dass bisher
niemand, der Verantwortung für diese Situation trägt, die Kraft aufgebracht hat, sich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen für dieses Unrecht zu entschuldigen.
Wir wissen, dass dies nur möglich war, weil Menschen an entscheidenden Stellen offensichtlich nicht so gehandelt haben, wie es notwendig gewesen wäre. Wir können heute noch nicht mit Gewissheit sagen, wer dafür Verantwortung übernehmen muss und welche Veränderungen in Abläufen und Strukturen vonnöten sein werden. Klar ist bisher nur, dass es so wie bisher nicht bleiben kann.
Um diese Fragen zu klären, muss es einen transparenten Aufklärungsprozess geben. Ich hoffe, dass an dessen Ende ein Ergebnis steht, das wesentlich dazu beiträgt, dass sich dies so nicht noch einmal in unserem Land zutragen kann. - Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neuordnung der Behördenstruktur geht auf eine Beschlussfassung zur Modernisierung der Landesverwaltung aus dem November 2011 zurück. Den konkreten Punkt hat Kollegin Ina Muhß hier schon zitiert; ich brauche es nicht zu wiederholen. Es ist aus meiner Sicht deutlich geworden, dass es tatsächlich einen Weiterentwicklungs- und Modernisierungsbedarf bei der Ausgestaltung des bisherigen Landesjugendhilfeausschusses gibt. Auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die zwischen dem Ministerium für Jugend und dem Landesjugendhilfeausschuss gebildet worden ist, zeigen, dass es eine ganze Reihe von Punkten gibt, die weiterentwickelt werden können. Es herrscht Übereinstimmung, dies so zu tun.
Es wurde bereits erläutert, dass in Zukunft auf beratende Mitglieder verzichtet und dafür der Kreis der stimmberechtigten Mitglieder erweitert wird. Ich denke, dass dies ein richtig guter Schritt ist.
Wir erweitern mit diesem Gesetzentwurf die Befassungsrechte des Ausschusses. Es wird die Beratung der Landesregierung ein
geführt, und es geht um zusätzliche Informations- und Befassungsrechte. Ich glaube, dass das gut und richtig ist sowie Ausdruck einer zeitgemäßen Entwicklung ist.
Dennoch gibt es eine Reihe von Punkten, die auch wir kritisch beobachten und begleiten werden. Der Kollege Hoffmann hat bereits kraftvoll auf die richtigen Punkte hingewiesen. Schade ist, dass die bisherigen Mitglieder Ihrer Fraktion im Landesjugendhilfeausschuss bisher nicht an der Diskussion teilgenommen haben; sie nehmen nämlich seit Monaten - ich würde sogar sagen, seit Jahren - nicht an den Sitzungen des entsprechenden Ausschusses teil. Umso schöner ist es, dass Sie ab Montag mit von der Partie sind, Herr Hoffmann, und sich - hoffentlich - in dem Sinne, wie Sie es hier dargestellt haben, in die Beratungen einbringen. Ich unterstütze das und würde mich freuen, wenn Sie dies täten.
Wir haben dazu die Beratungen im Fachausschuss. Es wird eine Überweisung geben; wir entscheiden ja heute nicht schlussendlich über diesen Entwurf. Wir als Linke sehen weiteren Diskussionsbedarf, was die Zusammensetzung dieses Ausschusses betrifft. Wir müssen darüber sprechen, ob eine Reduzierung der politischen Vertreter in diesem Gremium zeitgemäß und vorstellbar ist. Es wurde bereits angesprochen, dass die Qualifikationsvoraussetzungen wegfallen sollen. Ich denke, dass auch dies ein Punkt ist, über den wir uns noch einmal austauschen sollten, da gerade von der fachlichen Eignung und Qualifizierung der Mitglieder dieses Ausschusses die eigentliche Arbeit getragen wird. Ich meine, dass man noch einmal darüber nachdenken sollte, ob es tatsächlich gewollt ist, die Qualifizierungsvoraussetzungen abzuschaffen.
Wir haben ein erweitertes Informationsrecht. Ich finde das richtig, denke aber, dass wir darüber diskutieren sollten, wie wir den Adressaten in diesem Gesetz konkreter fassen können. Außerdem haben wir weiteren Diskussionsbedarf darüber, ob die übertragenen Aufgaben auch anderen Stellen zugewiesen werden können, da dies aus unserer Sicht so nicht der Beschlussfassung vom November 2011 Rechnung trägt.
Der Kernpunkt aber, den wir sehr kritisch und mit Sorge betrachten, ist - wie hier bereits angesprochen wurde - der Verlust des Beschlussrechtes. Ich glaube, dass der Ausschuss in der Vergangenheit gut und richtig mit seinen Kompetenzen umgegangen ist, sich mit den entscheidenden Fragen der Jugendhilfe im Land Brandenburg befasst und wichtige Hinweise und Empfehlungen gegeben hat. Ich kann nicht erkennen, dass der Ausschuss mit seinem Beschlussrecht unverantwortlich, übermäßig oder unsolidarisch umgegangen wäre. Ich denke, dass man darüber noch einmal diskutieren muss, weil auch ich sehe, dass eine Benehmensherstellung allein zumindest unzureichend wäre, was die Beteiligungsrechte dieses Gremiums betrifft.
Deshalb denke ich, dass wir im Ausschuss, in der Anhörung sowie mit den Verbänden nochmals über die Abschaffung des Beschlussrechtes diskutieren sollten.
Nun ist es so, dass hier bereits beschrieben wurde, wie Verfahren im Ausschuss und in den Anhörungen ablaufen. Auch ich
sehe dies mit ein wenig Skepsis, denke aber, dass wir gemeinsam daran arbeiten können und mit den Jugendverbänden, auch mit dem aktuellen Jugendhilfeausschuss, gemeinsam eine Chance haben, noch etwas zu bewegen. Ein erster Ansatzpunkt dazu ist das Fachgespräch in der nächsten Woche, und ich würde mich freuen, wenn sich dort alle einbringen würden. - Recht herzlichen Dank.
Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wo gearbeitet wird, werden manchmal auch Fehler gemacht. Das ist selbstverständlich, das ist nachvollziehbar für jeden Einzelnen von uns und das ist auch unabhängig von der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung.
Bei der Vielzahl der Entscheidungen, die eine Regierung zu treffen hat, ist es, glaube ich, ganz natürlich, dass die eine oder andere einmal suboptimal ausfällt. Damit sich daraus keine Routinen entwickeln, damit sich Fehler nicht wiederholen und sich nicht nachhaltig zu einem finanziellen Schaden für das Land entwickeln können, haben wir den Landesrechnungshof, der regelmäßig, kontinuierlich und beständig die Arbeit der Landesregierung überprüft, Hinweise gibt und auf Fehler aufmerksam macht.
Im Haushaltskontrollausschuss bewerten und beraten wir diese Diskussionspunkte miteinander und finden Wege, wie wir damit künftig umgehen können. Das ist eine sehr wichtige Arbeit. Ich finde sie auch notwendig und wichtig für die weitere Gestaltung des Landes. Trotzdem ist es so, dass der Ausschuss für Haushaltskontrolle dabei wenig im Fokus der Aufmerksamkeit und der Öffentlichkeit steht. Das ist insbesondere deshalb schade, weil in diesem Ausschuss anders als in den anderen Fachausschüssen natürlich querbeet an allen Fachspektren der Landesregierung gearbeitet wird.
Wir haben uns in diesem Berichtturnus - um nur ein paar Beispiele zu nennen - mit der Organisation und Finanzierung des Sommerfests der Landesregierung beschäftigt. Dieses Sommerfest steht in wenigen Tagen wieder an. Wir haben uns mit der Auslastung und Finanzierung der Gästehäuser der brandenburgischen Hochschulen auseinandergesetzt. Wir haben über die Förderung von Wasserfahrzeugen im Land Brandenburg diskutiert oder über die Zuschüsse für die Verbraucherschutzzentrale bei uns im Land.
Der Ausschuss steht möglicherweise gerade deshalb nicht so im Fokus der Aufmerksamkeit und der Öffentlichkeit, weil es anders als in anderen Ausschüssen in diesem - ich will nicht sagen: ruhig - konzentriert und konstruktiv zugeht. Ich bin dafür sehr dankbar. Ich bin froh über diese Arbeitsweise. Möglicherweise ist das ein Grund, warum der Fokus nicht so sehr auf diesem Ausschuss liegt.
Meine Vorredner haben in ihren Beiträgen mit ihren Dankesbekundungen bereits deutlich gemacht, dass Sie diesen Arbeitsstil eigentlich teilen. Deswegen kann ich mir vorstellen, dass dieser Stil beispielgebend sein könnte für die Auseinandersetzung in anderen Fachausschüssen. Wenn man allein einen Blick
auf den Schwester- oder Bruderausschuss - wie immer man das bezeichnen möge - richtet, der thematisch am nächsten liegt, auf den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, kann man feststellen, dass es dort wenig Ruhe gibt, sondern eher Krach und Aufmerksamkeit heischendes Verhalten. Das könnte man sagen. Das wird einem von vielen Zuschauern berichtet.
Ich möchte nicht in die Diskussion verfallen, ob die Diskussion im Haushaltskontrollausschuss möglicherweise deswegen eher von Ruhe oder vielleicht auch falscher Milde geprägt ist, weil es um die Betrachtung von Fehlern geht. Wir alle wissen, wie leicht Fehler gemacht werden. Möglicherweise ist es so, dass im Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Lautstärke ansteigt, weil man das Gefühl und die Sorge hat, dass künftig neue Fehler gemacht werden könnten. Das wäre ein Motiv, das, glaube ich, auch nachvollziehbar wäre.
Möglicherweise ist es aber eher so - diese Sorge habe ich -, dass die Lautstärke ansteigt, weil man das Gefühl hat, dass das Argument der anderen Seite und nicht die eigene Auffassung von Richtigkeit geprägt ist. Dann hätten wir ein Problem. Ich würde mir wünschen, dass wir auch in anderen Ausschüssen einen Arbeitsstil finden, der von einer ähnlichen Sachlichkeit, Kollegialität und Konstruktivität wie im Haushaltskontrollausschuss geprägt ist.
Deswegen auch an dieser Stelle der obligatorische, aber nachvollziehbare Dank an alle Beteiligten in diesem Prozess, an die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, an den Vorsitzenden, Herrn Ziel, und an den Rechnungshof.
Ich möchte aber auch sagen, dass das natürlich selbstverständlich ist. Das ist unsere Arbeit. Das ist nicht nur unser täglich Brot, sondern das ist das, was wir für unser Land tun wollen. Es ist gut, dass wir diese Arbeit in diesem Sinne machen. Ich glaube, dass es notwendig und richtig ist und dass wir in Zukunft ähnlich verfahren sollten.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und zur Entlastung der verschiedenen Gremien. - Herzlichen Dank.
Der Märkische Jugendchor, der am Karl-Friedrich-SchinkelGymnasium Neuruppin angesiedelt ist, wirkt als Kulturbotschafter für das Land Brandenburg in der gesamten Welt, wo er mit erfolgreichen Konzerten unser Land engagiert vertritt. Über den Landeschorwettbewerb hat sich dieser Chor mehrmals für den Deutschen Chorwettbewerb qualifiziert und dort regelmäßig vordere Plätze belegt. Er leistet, wie gesagt, gute und engagierte Arbeit. Dies ist möglich, da die Chorleiterin bzw. der Chorleiter Abminderungsstunden für die Chorarbeit erhält. Diese sollen aber im kommenden Schuljahr gestrichen werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie gedenkt sie die gute und qualifizierte Arbeit des Chores auch in Zukunft sicherzustellen? - Danke.
Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat Anfang des Jahres beschlossen, dass es bei sexuellen Kontakten zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, auch wenn kein Obhutsverhältnis zwischen diesen besteht, zu schärferen Regelungen kommen und dies im Schulgesetz so verankert werden soll. Die Kultusministerkonferenz hat dann ebenfalls darüber beraten und empfohlen, ähnliche Regelungen auch in die Schulgesetze anderer Bundesländer aufzunehmen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt sie zu diesem Sachverhalt?
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Sie haben noch einmal umfangreich beschrieben, welche Aufgaben dort zu versehen sind und in welche Richtung die Gespräche gehen. Die Motivation der kommunalen Seite ist mir recht bewusst, das ist in vielen Gesprächen auch schon deutlich geworden.
Was mir noch nicht ganz deutlich geworden ist: mit welcher Position Sie in diese Gespräche gehen. Welche Zielstellung verfolgen Sie als Ministerin für den Fachbereich? Sind Sie dafür, die Aufgaben zu kommunalisieren und die Aufsicht damit an die Kommunen und Landkreise zu geben, oder vertreten Sie die Position, dass es nicht Aufgabe des Landes sei, dort diese Kontrolle zu wahren?
Es geht erneut um den Ausbau der Bahnstrecke des Regionalexpress 5 von Berlin zur Ostsee. Dort wird von 120 auf 160 km/h ertüchtigt. Wir haben das mehrfach miteinander beraten. Die Bauarbeiten sollten eigentlich bis Ende April 2013 abgeschlossen werden. Herr Vogelsänger hat in der Dezember-Sitzung gesagt, dass es so aussehe, als ob es klappen könnte.
Mittlerweile gibt es in der Presse Berichte, dass es bei den Bauarbeiten aufgrund von Bombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg in der Region Nassenheide und Löwenberg zur Verzögerung kommen kann. Trotzdem bietet die Bahn dies an, da es verhandelbare Faktoren gebe, um den Termin einhalten zu können. Das finde ich ein wenig “bemerkenswert“.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Was unternimmt sie, damit wir den Termin einhalten können?
Ich finde die Einstellung absolut richtig und bin dafür, dass wir die Strecke bis zum 26. April 2013 eröffnen. Ich frage nur noch einmal konkret nach, da in der Presse, wie gesagt, vonseiten der Bahn gesagt wurde, dass es verhandelbare Faktoren gebe. Es gibt also keine Verhandlungen über den Termin?
Anfang Dezember stellte das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung der brandenburgischen Maßnahmen zum Bundesverkehrswegeplan ab 2015 vor. In den Unterlagen wird die Ortsumfahrung der Bundesstraße 96 in der Ortslage Fürstenberg/Havel mit der Dringlichkeitsstufe D eingeordnet.
Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe führten zur Einstufung in diese Kategorie?
Es geht erneut um einen Bahnstreckenausbau, und erneut ist Herr Minister Vogelsänger gefragt. Man kann ja vorher nicht wissen, dass es so eine Ein-Mann-Show wird.
Die Regionalverbindung Berlin-Rostock wird ebenfalls ertüchtigt; bei uns wird nur auf 160 km/h ausgebaut. Seit September 2012 ist die Strecke gesperrt. Geplant ist, dass der Ausbau bis April 2013 abgeschlossen ist. In der Region gibt es aber Mutmaßungen, dass das nicht zu schaffen ist und die Strecke bis zum Jahresende 2013 gesperrt bleibt, was natürlich sehr tragisch wäre.
Deswegen würde ich mich freuen, wenn Herr Vogelsänger Aufklärung schaffen und sagen könnte, bis wann die Bauarbeiten andauern.
Vielen Dank für diese Antwort. Nun wissen wir alle - wir können es tagtäglich im Verkehr erleben -, dass die Bahn manchmal Schwierigkeiten hat, ihre Verträge einzuhalten - aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Deswegen möchte ich kurz nachfragen, ob Ihnen Erkenntnisse vorliegen, dass die Verzögerungen in Nassenheide bereits jetzt zu einem Verzug führen, der nicht aufzuholen ist, oder ob es trotzdem möglich ist, den Termin 26. April einzuhalten.
Vor ungefähr 100 Jahren ist das Joachimsthalsche Gymnasium in Templin gegründet und eröffnet worden. Es war über viele Jahrzehnte ein sehr bedeutender Bildungsstandort in der Region. Mittlerweile steht - wiederum fast mehrere Jahrzehnte - dieser sehr schöne Gebäudekomplex leer. Das Land Brandenburg entschied sich irgendwann, diesen Komplex zu verkaufen und hat das mittels einer Auktion getan. Der Erwerber legte dafür ungefähr 1,6 Millionen Euro hin und hatte auch ein Konzept, was mit dem Objekt passieren sollte. Es stellt sich heraus, dass dieses Konzept nicht umgesetzt werden kann. Jetzt gibt es aus der Region Stimmen, die sagen, das Land habe damit einen solch guten Preis erzielt, dass es „sich nicht aus der Verantwortung stehlen“ könne. Mich würde interessieren, inwieweit sich durch den Verkauf tatsächlich eine Verantwortung für das Land ergibt.
Schon wieder Infrastruktur. - Neben der Baumaßnahme an der Strecke des Regionalexpresses 5 wird auch an der zweiten Bahnstrecke bei uns in der Region gerade gebaut, und zwar auf der von Zehdenick nach Oranienburg. Dort gibt es ebenfalls einen Schienenersatzverkehr. Nach meinem Verständnis - auch die Bürgerinnen und Bürger sehen es so - müsste ein Schienenersatzverkehr zumindest dort anhalten, wo auch die Bahn Haltepunkte hat. Wenn man zusätzlich anhalten will, kann man das gern machen. Aber nicht dort anzuhalten, wo die Bahn Haltepunkte hat, führt zu Irritationen bei der Bevölkerung. Deswegen frage ich, warum der Ort Bergsdorf vom SEV nicht bedient wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! „Brandenburg ist reich - 10 Milliarden Euro, wow!“ - Das hört man ständig von Besuchergruppen. Wenn man sich näher damit beschäftigt, ist es - zugegeben - irdischer. Aber natürlich haben die Menschen mit ihrer spontanen Reaktion Recht: 10 Milliarden Euro sind verdammt viel Geld.
Beim Blick auf unsere Verhältnisse muss man sich alles andere als schämen. Brandenburg ist ein Land, das gut dasteht. Brandenburg ist wirtschaftlich dynamisch und ökologisch vorbildlich. Und gerade in diesen Tagen habe ich oft das Gefühl, dass Brandenburg mehr Menschen bewegt als Institutionen, die dafür eigentlich zuständig wären.
Dennoch sind die Spielräume im Verhältnis zum Gesamthaushalt gering. Viele Ausgaben sind bereits durch Bindungsfristen, Verpflichtungsermächtigungen, Bundes- oder EU-Vorgaben, Arbeitsverhältnisse, Zinszahlungen und diverse Gesetze festgelegt. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, dieses Land zu gestalten, und Linke und SPD nutzen diese Chancen gemeinsam zum Wohle der Menschen in unserem Land.
Meine Damen und Herren, mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 setzen wir die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung Brandenburgs. Wir entscheiden hierbei nicht nur über die kommenden zwei Jahre, nein, mit diesem Haushaltsbeschluss stellen wir darüber hinaus die Weichen für die Zukunft unseres Landes. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten
zu Recht von uns, dass wir mit Weitblick agieren, und deshalb bietet der Doppelhaushalt die Grundlage für eine langfristige soziale und zuverlässige Politik. Dabei lassen sich SPD und Linke von folgenden Prinzipien leiten:
Wir stärken die Chancengleichheit im Land. Wir wollen die Stärkung der solidarischen kommunalen Finanzausstattung. Wir stärken die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Brandenburgs. Und wir wollen die Handlungsfähigkeit in der Zukunft bewahren. Gerade deswegen werden ab 2014 die Einnahmen die Ausgaben bestimmen. Die Null ist vereinbart und die Null wird eingehalten.
Durch die Orientierung an diesen Prinzipien ist es der rot-roten Regierung gelungen, stets eine nachhaltige Haushaltspolitik zu verfolgen, die unsere Handlungsfähigkeit sichert, soziale Aspekte betont und das Land zukunftsfest macht. Von Anfang an hat die rot-rote Landesregierung konsequent die Neuverschuldung zurückgeführt. 2014 sollte - und wird! - die Null stehen.
Herr Burkardt, Ihre Kritik ist nicht gerechtfertigt. Natürlich steigt das Volumen insgesamt, weil auch die Einnahmen steigen, trotzdem sind strukturelle Ausgaben abgebaut worden. Diese Landesregierung hat in den vergangenen Jahren 250 Millionen Euro - eine Viertelmilliarde Euro - strukturell eingespart; das war hart, aber notwendig, und wir gehen diesen Weg konsequent weiter.
Wir haben uns ganz bewusst nicht an dem Wettlauf der Oppositionsfraktionen beteiligt, die immer noch schneller und noch besser sparen wollten als die Landesregierung, uns aber gleichzeitig hier im Parlament mit Mehrforderungen konfrontiert haben, die Millionenausgaben beinhalten und dem Ansatz des Einsparens diametral entgegenstehen, also ihre eigene Argumentation ad absurdum führen. Richtig komisch, vielleicht schon bizarr wirkt es an dieser Stelle, wenn der Finanzminister mit dem Vorwurf der Opposition konfrontiert wird, dass Brandenburg zu optimistisch bei den prognostizierten Steuereinnahmen sei. Das Gegenteil ist der Fall. Das MdF - Sie wissen es eigentlich auch - unterzieht jedes halbe Jahr die Ergebnisse der Steuerschätzung einer Prüfung und berechnet die Auswirkungen auf das Land und die brandenburgischen Kommunen. Im Gegensatz zu dem Arbeitskreis Steuerschätzung im Bund werden dabei hier vor Ort die brandenburgspezifischen Risiken extra hinzugerechnet, also konkret für dieses Land berücksichtigt. Unser Finanzminister, der linke Finanzminister, veranschlagt die Steuereinnahmen in diesem Sinne konservativ, und an dieser Stelle ist das auch gut.
Zum anderen - wenn man tatsächlich dieser falschen Annahme folgte, Herr Bretz - wäre ein Großteil der von der CDU unterstützten Änderungsanträge nicht gedeckt. An der Stelle sind Ihnen nämlich diese Einnahmen ganz lieb. Ein solches Agieren ist doppelzüngig, durchsichtig und wird von uns abgelehnt.
Mit dem Doppelhaushalt werden die politischen Prioritäten von Rot-Rot weiter gestärkt. Wir verzichten auf neue Schulden ab 2014 und werden zugleich die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, Forschung weiter steigern. Seit 2009 sind die Ausgaben im Bildungsbereich allein um 117 Millionen Euro ange
stiegen, die Personalkosten der Lehrer sind darin nicht enthalten. Die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung sind um 103 Millionen Euro gestiegen. Mit weiteren Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen, die heute und morgen zur Beratung vorliegen, werden diese Ausgaben weiter steigen. Zum Beispiel werden wir für die Anleitung von Nachwuchskräften in Kindertagesstätten zusätzlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Für die Umstrukturierung der Hochschulregion Lausitz, über die viel diskutiert wurde, und die Einrichtung des neuen Studiengangs Jüdische Theologie an der Universität Potsdam werden für die kommenden zwei Jahre zusätzlich 4,82 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Auch im Landesjugendplan wird es erneut mehr Geld geben.
Weiterhin stärken wir die kommunale Finanzausstattung durch die schrittweise erfolgende Rücknahme des Vorwegabzugs in Höhe von 50 Millionen Euro bis 2016. Durch die Berücksichtigung der Ergebnisse der Novembersteuerschätzung im Doppelhaushalt steigen sowohl die Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden und kreisfreien Städte auf ein Rekordniveau - rund 1,04 Milliarden Euro - als auch die Schlüsselzuweisungen an die Landkreise, die pro Jahr 405 Millionen Euro betragen. Die geplanten Zuweisungen des Landes an die Kommunen innerhalb und außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs betragen damit rund ein Drittel der Gesamtausgaben des Landeshaushalts. Aber auch die Steuereinnahmen der brandenburgischen Kommunen an sich steigen weiter; mit 1,483 Milliarden Euro im Jahre 2013 wird das Rekordjahr 2008 sogar noch übertroffen.
Dem sich abzeichnenden Fachkräftebedarf innerhalb der Landesverwaltung stellt sich die Koalition aus Linke und SPD weiterhin. Die gesamte Landesverwaltung bildet bereits in diesem Jahr insgesamt 2 250 junge Leute für eine Beamten- und Angestelltenlaufbahn aus. Diese Zahl wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Die frühzeitige Nachwuchsgewinnung ist für uns von zentraler Bedeutung. Uns ist ganz klar, dass Ausbildung der beste Weg ist, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die veränderte Zielzahl - Herr Burkardt hatte es angesprochen von rund 43 000 landesfinanzierten Stellen im Jahr 2018 wird sich auf alle Bereiche der Landesverwaltung auswirken. Trotz der insgesamt sinkenden Stellenzahl ermöglicht die Personalbedarfsplanung 2018 insgesamt über 6 500 dauerhafte Nachbesetzungen in der Landesverwaltung. Daher wird die Zahl der Neueinstellungen zukünftig höher sein als in den Jahren bis 2009.
Nun kann man durchaus der Meinung sein, dass einiges nicht schnell genug geht, wie zum Beispiel der FDP bei der Rückführung des Vorwegabzugs an die Kommunen. Wenig hilfreich sind dann aber vermeintliche Gegenfinanzierungen, die sich am Ende als Luftbuchungen erweisen, zum Beispiel der Änderungsantrag zum FAG, mit dem die allgemeine Verbundquote der Kommunen von jetzt 20 % auf 21,27 % erhöht werden soll. Ich weiß nicht, meine Damen und Herren von der FDP, ob Sie durchgerechnet haben, was das für den Doppelhaushalt bedeuten würde. Wir haben es nachgerechnet, und wir sagen Ihnen: Die 100 Millionen Euro pro Jahr, die wir den Kommunen Ihrer Meinung nach zusätzlich geben sollten, werden in diesem Land benötigt, und sie werden von Ihrer Seite nicht entsprechend gedeckt, sodass wir diese im Moment nicht zur Verfügung stellen werden.
Insbesondere hat mich gefreut, dass diese Koalition mit linker Beteiligung es endlich geschafft hat, sich der katastrophalen baulichen Zustände in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt anzunehmen - Frau Geywitz ist darauf eingegangen. Der lang geplante Neubau wird ab 2013 umgesetzt. Damit hat die Linke in Regierungsverantwortung etwas geschafft, was von den Vorgängerregierungen jahrelang unbeachtet blieb. Rot-Rot ist auch in diesem Bereich ein Erfolgsmodell.
Meine Damen und Herren! Intensive Beratungen in den Fachausschüssen liegen hinter uns. Im Rückblick bleibt festzustellen, dass die Flut von Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen insgesamt ausgeblieben ist. Während zum Beispiel zum Einzelplan des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Einzelplan 05 - die Opposition in der vergangenen Debatte 29 Änderungsanträge einbrachte, waren es zum Doppelhaushalt in dieser Diskussionsrunde nur zehn. Vermutlich liegt das daran, dass mit dem Entwurf des Doppelhaushalts durch die rot-rote Landesregierung eine sehr gute Arbeit geleistet worden ist.
Möglicherweise liegt es aber auch daran, dass der Opposition schlechtweg die Ideen ausgegangen sind.
Ich gehe vom Ersteren aus - wegen des optimistischeren Blicks -, möchte an der Stelle aber auch betonen - das klang schon an -, dass ich es schade finde, dass auch diese 2. Lesung zum Doppelhaushalt durch die Thematik BER überlagert wird. Natürlich ist es, wenn man sich die Entwicklung ansieht, berechtigt, darüber zu diskutieren. Aber in diesem Land passiert natürlich viel, viel mehr als die Entwicklung am BER. Deswegen ist es, wie gesagt, schade.
Trotzdem möchte ich in diesem Zusammenhang bekräftigen und klarstellen: Erstmals sind in diesem Doppelhaushalt von Brandenburger Seite die Mittel für den planfestgestellten Schallschutz ohne Wenn und Aber eingestellt worden.
Die im Jahr 1996 getroffene falsche politische Standortentscheidung kann nicht mehr korrigiert werden. Mit den Folgen, auch dem Spott und der Häme, und erst recht mit den enormen Bürgerprotesten und auch, wie jetzt, mit dem Ausgang des erfolgreichen Volksbegehrens müssen wir in Regierungsverantwortung heute umgehen. Entziehen können Sie, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, sich aber auch nicht. Schließlich steht im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung, dass man sich für „wettbewerbsfähige Betriebszeiten“ der Flughäfen einsetzen wolle. Das spricht eher für die Einschränkung von Ruhezeiten und nicht für die Erweiterung des Nachtflugverbots, steht also dem entgegen, wie Sie hier im Land agieren. Auch die Grünen waren seinerzeit gegen Sperenberg, aufgrund von ökologischen Bedenken. Der mit einem stadtnahen Flughafen verbundene Fluglärm und dessen Beeinträchtigung von Lebensqualität und Gesundheit der betroffenen Anrainerinnen und Anrainer scheint mir da
mals von Ihnen nicht sorgfältig genug abgewogen worden zu sein.
Als Alternative erscheint manchen nun die Zahlungsunfähigkeit des BER und damit die Insolvenz. Aber jeder von uns muss wissen, dass dieses Szenario viel weiter reichende Konsequenzen - bis hin zur Inanspruchnahme des Landes Brandenburg aus den bestehenden Bürgschaften - nach sich ziehen könnte. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Steffen Kampeter geht jedenfalls auch von dieser Gefahr aus. Es nützt also nichts, hier einfach auf Vogel Strauß zu machen und den Kopf in den Sand zu stecken.
Meine Damen und Herren! Wir beraten an dieser Stelle, formal genommen, über die Einzelpläne des Landtags, des Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei, des Landesrechnungshofs und des Landesverfassungsgerichts. Während sich die Debattenbeiträge zu den zuletzt genannten Plänen in der Regel auf ein Dankeschön für die geleistete haushaltskonforme Arbeit beschränken - das haben wir schon hören können -, spielen die beiden anderen Einzelpläne doch schon eine etwas andere Rolle in der Haushaltsberatung.
Der Einzelplan des Landtags hat sich seit Beginn dieser Wahlperiode spürbar verändert. Einige Positionen kamen hinzu, einzelne Titel wurden gestärkt, und trotzdem wurde insgesamt ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts geleistet. Die in diesem Zusammenhang von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung geleistete Arbeit verdient Anerkennung und unseren Dank.
Ab und zu kann man in Bürgerrunden und anderen Gesprächszusammenhängen wahrnehmen, dass der Parlamentarismus und damit auch unser Brandenburger „Politikbetrieb“ als zu teuer erachtet wird. Ich möchte dem vor allem mit einer Zahl begegnen: Der Haushalt des Landtages - ohne die Arbeit der Landesbeauftragten, die darin auch festgelegt ist - soll im Jahr 2014 rund 22,5 Millionen Euro betragen. Heruntergebrochen auf die Bevölkerungszahl in unserem Land bedeutet dies, dass rund 9 Euro Steuergeld pro Kopf und Jahr für die wichtigste demokratische Institution unseres Bundeslandes ausgegeben werden. Ich denke, dass diese 9 Euro durchaus vertretbar und angemessen sind.
Die Linke tritt seit 1990 für einen starken Landtag ein. Wir möchten, dass dieses Parlament selbstbewusst gegenüber der Landesregierung agieren kann und finanziell angemessen ausgestattet ist. Auf dem Weg dahin wurde seit 2009 einiges erreicht. Ich möchte an dieser Stelle beispielhaft an die Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung zur Unterrichtung des Landtages erinnern. Ich erwähne ferner die Stärkung der Rechte des Rates der Sorben und Wenden, aber auch die Schaffung einer Kontakt- und Informationsstelle des Landtages in Brüssel, die wir mit diesem Haushalt auf den Weg bringen wollen.
Der Landtag hat zudem erstmals in seiner 22-jährigen Geschichte zwei Enquetekommissionen eingesetzt und finanziell ausgestattet. Ein Untersuchungsausschuss arbeitet ebenso wie
die beiden unabhängigen Landesbeauftragten. Die Personalausstattung für die Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht werden wir im Rahmen dieser Haushaltsberatungen weiter verbessern.