Raimund Tomczak
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Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Nachdem die Vorredner bereits auf die Bedeutung der Böden und deren Funktionen eingegangen sind, möchte ich mich an dieser Stelle auf drei Punkte konzentrieren: erstens den aktuellen Stand der Flächennutzung und des Flächenverbrauchs sowie deren Verursacher, zweitens die Altlastenbeseitigung und drittens auf Maßnahmen gegen den zunehmenden Flächenverbrauch.
Beim Blick auf die einzelnen Nutzungsarten der Flächen im Land Brandenburg seit dem Jahr 1992 fällt auf, dass sich die Inanspruchnahme von Flächen insgesamt erhöht hat. Insbesondere der Anteil der Erholungsflächen hat sich nahezu verdreifacht und steht damit an der Spitze der Entwicklung.
Hierzu dürften in erster Linie die Ausweisung und die schrittweise Ausweitung von Schutzgebieten beigetragen haben, in denen die Flächennutzung stark eingeschränkt ist. Brandenburg verfügt heute aber auch über einen höheren Anteil von
Gebäude- und Freiflächen und in der Summe über einen gleichbleibenden Anteil an Landwirtschafts-, Wald- und Wasserflächen.
Während der Anteil der Wasser- und Waldflächen leicht gestiegen ist, ist die Landwirtschaftsfläche leicht zurückgegangen eine Erkenntnis, auf die der Bauernverband mit seiner Kampagne zum Stopp des Flächenfraßes bereits eindringlich hingewiesen hat und die wir daher auch künftig im Blickfeld behalten sollten.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Einwohner ist gegenüber dem Jahr 1992 um 25 % gestiegen, liegt aber unter dem Flächenangebot in Mecklenburg-Vorpommern, einem Land, das strukturell sicher nicht besser dasteht als wir. Von einer Ausweitung der Flächennutzung, aus der sich pauschal negative Folgen für den Bodenschutz ableiten ließen, kann aber keineswegs gesprochen werden.
Allerdings ist auch klar, dass gerade gefährliche Stoffe und Altlasten noch immer ein ernsthaftes Problem für den Bodenschutz in Brandenburg darstellen, nicht nur, da deren Bestand zulasten des Bodens geht, sondern auch, weil deren Umwandlung in nutzbare Flächen kostenintensiv und nicht von heute auf morgen zu haben ist.
An dieser Stelle muss die Landesregierung weiter daran arbeiten, die Belastung der Böden zu verringern. Aus den im Jahr 2017 zu erwartenden Ergebnissen der Bodendauerbeobachtung müssen entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden.
Eine Herausforderung stellt auch - dies geht aus Ihrer Antwort auf Frage 50 hervor - die Erschließung neuer Braunkohletagebaue dar, da durch diese Erschließung großflächige, nichtstoffliche, schädliche Bodenveränderungen zu erwarten sind. Die Frage, wie damit umzugehen ist, muss die Landesregierung beantworten. In ihrer Antwort auf die Große Anfrage drückt sie sich davor. An fehlenden Aussagen vonseiten der EU, des Bundes und des Landes mangelt es nicht, genauso wenig wie an entsprechenden Förderprogrammen, die in der Antwort auf die Frage 53 aufgelistet sind.
Wie so oft sind in den einzelnen Kommunen die Umsetzung und damit der Vollzug das Problem. An dieser Stelle gilt es, den Druck auf die Kommunen aufrechtzuerhalten, um entsprechendes Handeln vor Ort in Gang zu setzen.
Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um den Flächenverbrauch in Brandenburg zu verringern bzw. ihn weniger schädlich für den Boden zu gestalten? In der Antwort auf Frage 35 stellt die Landesregierung schrittweise dar, dass die Brachflächenentwicklung im Grundsatz Vorrang vor der Freiflächennutzung haben sollte. Entsprechend waren auch die Förderprogramme des Landes ausgerichtet. Am Ende liegt es jedoch in der Entscheidungshoheit der Kommunen, zu sagen, welche Art der Bebauung sie für sich bevorzugen, und diese Entscheidungen werden unterschiedlich ausfallen.
An dieser Stelle muss das Land die Kommunen unterstützen, indem es fachliche und finanzielle Hilfestellung anbietet. Dies tut das Land bereits, indem es beispielsweise über die aktuelle Wohnraumförderung den Umbau ehemals gewerblich genutzter Gebäude zu Mietgebäuden fördert. Nur müssen die Städte und Gemeinden eben auch zugreifen.
Interessant ist auch die Antwort der Landesregierung auf Frage 39, in der nach den fiskalischen Steuermöglichkeiten des Landes zur Förderung der Bestandserneuerung gegenüber dem Neubau gefragt wurde. Die pauschale Antwort der Landesregierung, dies sei nicht möglich, halte ich für verfrüht, und ich denke schon, dass der Haushaltsgesetzgeber über eine entsprechende Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer regulierend eingreifen kann. Wozu besitzt das Land denn sonst seine Steuerhoheit?
Insgesamt steht Brandenburg gar nicht so schlecht da, wie es der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN glauben machen möchte. Vieles ist in der Entwicklung, vieles muss noch stärker als bislang angegangen werden, etwa die Altlasten sowie die Gefahren, die von neuen Braunkohletagebauen ausgehen. So schlecht, wie der Antrag der Grünen-Fraktion aber glauben machen möchte, ist es nun wahrlich nicht. Leider liest sich der Antrag in einigen Passagen eher wie ein Auszug aus der Grünen-Vorschriftenbibel, darum können wir diesem auch nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich werde nicht dazu beitragen, dass wir eventuell wichtige Ereignisse verpassen. - Ich darf meinen Dank für die fünfjährige wunderbare Zusammenarbeit in diesem Ausschuss aussprechen. Die Mitglieder haben sich zwischenzeitlich neu sortiert. In den großen Fraktionen gab es eine recht große Fluktuation, während die kleinen Fraktionen weitgehend durchgehalten haben. Ich war von Anfang an dabei. Es war eine wunderbare Zeit ich muss es so sagen -, weil die Arbeit im Petitionsausschuss einen grundsätzlich anderen Stil hatte als die Arbeit in den anderen Ausschüssen oder gar im Plenum. Dort gab es Einvernehmen, Sacharbeit und Freundlichkeit, was mir sehr gefallen hat. Für die Jahre unter deiner Leitung, lieber Thomas, und natürlich auch an die jetzige Vorsitzende, Bettina Fortunato, herzlichen Dank.
Mir sei ein kleiner Gedankenausflug gestattet, da dies meine letzte Rede in diesem Hohen Haus ist. Ich möchte mich nicht nur für die Arbeit im Petitionsausschuss bedanken, sondern generell für die fünfjährige Arbeit als Mitglied des Brandenburger Landtags. Ich habe viele interessante Menschen kennenlernen dürfen, nicht nur Sie, die Mitglieder des Landtages, sondern darüber hinaus in zahlreichen Veranstaltungen im Lande auch viele andere. Ich habe viel Wohlwollen erfahren, musste Kritik annehmen und konnte Erfahrungen sammeln.
Allerdings muss ich Ihnen auch sagen, dass diese Worte frei jeder Wehmut sind. Als Unternehmer, Familienvater, Kommunalpolitiker und vor allem auch als Musiker kann ich Ihnen sagen, dass ich annehme, dass mein Leben ab Oktober mehr Spaßfaktoren haben wird als in den zurückliegenden fünf Jahren.
Ich werde über die Veröffentlichungen in der Presse und anderen Medien allerdings aufmerksam verfolgen, wie Sie sich danach aufstellen. Ich nehme an, dass ich so manches Mal in mich hineinschmunzeln und denken werde: Na prima, die haben noch nichts gelernt. - Oder - was auch passieren kann -: Endlich haben sie’s gelernt.
An Sie alle, die beiden Ministerpräsidenten und einen Teil der Ministerriege einen ganz herzlichen Dank für das Wohlwollen, das mir persönlich entgegengebracht wurde. Es war eine schöne Zeit, die mich auch im hohen Alter von 67 noch geformt hat. Man kann alt werden wie ‘ne Kuh, man lernt immer noch dazu. - Die fünf Jahre zählen garantiert dazu. Herzlichen Dank dafür!
Für Sie alle Gesundheit und Erfolg in Ihrer persönlichen Entwicklung! - Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die erste Debatte zum CDU-Antrag liegt schon etwas zurück. Im Febru
ar-Plenum 2013 haben wir uns das erste Mal mit der Meistergründungsprämie befasst, die auch von meiner Fraktion ausdrücklich unterstützt wurde und unterstützt wird.
Was ist in der Zwischenzeit passiert? Wir hatten im letzten Jahr eine Anhörung hierzu im Wirtschaftsausschuss. Der Opposition war sehr schnell klar, dass Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot, an der Idee einer Meistergründungsprämie keinen Gefallen finden werden und diese strikt ablehnen. Dabei haben Sie die Ausführungen der Handwerkskammern überhaupt nicht interessiert. Ignoriert haben Sie auch die positiven Ergebnisse in anderen Ländern, zum Beispiel Berlin und Nordrhein-Westfalen, denn dort hat sich die Meistergründungsprämie als effektive Starthilfe bewährt, die zudem auch noch vergleichsweise kostengünstig und unbürokratisch ist. Insbesondere Letzteres ist für das Handwerk sehr entscheidend.
Den endgültigen Todesstoß haben Sie der Meistergründungsprämie am 30. April in der Wirtschaftsausschusssitzung verpasst und damit einmal wieder sehr eindrucksvoll Ihr „Verständnis“ für das Handwerk bewiesen. Es mag sein, dass sich inzwischen die Förderkulisse verändert hat, aber dass Rot-Rot ein Instrument ablehnt, das so passgenau auf die Bedürfnisse des Handwerks zugeschnitten ist wie die Meistergründungsprämie, steht im Widerspruch zu Ihren sonstigen Sonntags-Lobreden vor den Vertretern des Handwerks und dieser Tage in diesem Hohen Haus.
Meine Damen und Herren, wir wissen spätestens jetzt, weshalb Handwerk und Mittelstand in der rot-roten Wahrnehmung unter der Kategorie „Randgruppe“ laufen. Sie haben es einfach nicht verstanden. Der wirtschaftlichen Bedeutung des Handwerks für unser Land sind Sie sich überhaupt nicht bewusst; sonst hätten Sie sich in dieser Sache anders verhalten. Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses lehnen wir ab. Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vor zwei Wochen ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Die Veröffentlichung fand große Resonanz. Vertrauliche Geburten dienen dem Schutzbedürfnis von Frauen, die ihre Schwangerschaft bzw. Mutterschaft geheim halten möchten. Gleichzeitig stellt das Gesetz sicher, dass die Kinder später ihre Herkunft erfahren können. Kern des neuen Gesetzes sind eine umfangreiche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und die regelmäßige Überprüfung der Neuregelungen.
Drei Punkte stehen im Mittelpunkt des neuen Gesetzes. Neben besseren Hilfen für Schwangere sind dies die Legalisierung der vertraulichen Geburt und die Verbesserung des Kinderschutzes.
Die Verbesserung des Zugangs zu Informationen und Hilfsangeboten bildet die Grundlage dafür, dass die Gesetzesnovelle die erhoffte Wirkung entfalten kann. Die bestehenden Hilfssys
teme sollen besser bekanntgemacht werden, unter anderem der Anspruch auf die 2012 eingeführte unbedingt anonyme Beratung. Der Zugang zu den Beratungsstellen wird dadurch hoffentlich erleichtert. Auch das Verfahren für die anonyme Geburt soll bekannter gemacht werden. Nicht zuletzt sollen die Schwangerenberatungsstellen noch stärker in die Beratung von Frauen eingebunden werden, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Vertrauliche Geburten sollen schwangeren Frauen durch umfassende Beratung und Begleitung und die Zusicherung der Vertraulichkeit ein persönlich und medizinisch sicheres Angebot unterbreiten, dem sie sich öffnen und anvertrauen können.
Aus unserer Sicht ist es grundsätzlich richtig, der Schwangeren eine Frist für die Wahrung ihrer Anonymität einzuräumen. Allerdings muss auch das Interesse des Kindes in den Blick genommen werden. Ob das Kind - wie im Gesetz verankert - erst nach 16 Jahren erfahren darf, wer seine Mutter ist, oder ob diese Frist auf 14 Jahre verkürzt werden sollte, müssen die geplanten Evaluationen zeigen.
Im Blick behalten sollten wir auch, wie viele dieser Mütter von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach 15 Jahren schutzbedürftige Belange gegen die Offenlegung ihrer Identität geltend zu machen. Wir müssen vermeiden, dass allzu starre Regelungen dazu führen, dass hilfesuchende Schwangere das neue Angebot nicht annehmen.
Lassen Sie mich kurz zu dem Antrag der CDU-Fraktion kommen. Das Ansinnen, für die im Land existierenden bzw. neu zu schaffenden Angebote zur vertraulichen Geburt landesweit gültige Empfehlungen zu erarbeiten, ist sinnvoll. Anders als die Antragsteller sehen wir Liberale aber schon, dass die im Landesdienst Tätigen sowie die Mitarbeiter in den fachlich zuständigen Einrichtungen ausreichend Informationen über die Inhalte des Gesetzes und die ihnen obliegenden Handlungsmöglichkeiten erhalten werden. Wir haben zumindest so viel Vertrauen in die Landesregierung und die ihr unterstellten Behörden, dass sie bei diesem gesellschaftlich sehr, sehr wichtigen Thema richtig handeln.
- Gern. - Positiv bewerten wir die im Gesetz vorgesehene Evaluation im Jahr 2017. Parallel mit dem Bund sollten dann auch das Land und die Kreise die Ausführung des Gesetzes in Brandenburg einer Prüfung unterziehen und bei Bedarf nachsteuern. Vorschnelle Handlungen sind aus unserer Sicht nicht das richtige Mittel. Insofern werden wir uns zu diesem Antrag der Stimme enthalten - nicht, weil er in der Sache falsch ist, sondern weil er aus unserer Sicht über das Ziel hinausgeht. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Am 22. Mai des vergangenen Jahres hat der Bundestag das Tiergesundheitsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz löst zum 1. Mai dieses Jahres das Bundestierseuchengesetz ab, was auch eine entsprechende Anpassung der Landesgesetze erfordert.
Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt diese Änderung vor. Die Anpassungen beziehen sich unter anderem auf den Bereich der Datenverarbeitung, der sich in der Erweiterung des bisherigen § 2 zu § 2a widerspiegelt. Darüber hinaus werden mit der Änderung des § 20 die Tatbestände festgelegt, welche die Tierhalter eigenständig zu finanzieren haben.
Der Gesetzentwurf enthält noch weitere Aspekte, die jedoch im zuständigen Fachausschuss eingehender beraten werden sollten. Lieber Udo Folgart, da stimmen wir völlig überein. Entsprechend stimmt meine Fraktion der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Umweltausschuss und mitberatend an den Landwirtschaftsausschuss zu und freut sich auf die dortigen Beratungen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind bereits auf die wesentlichen Eckpunkte des vorliegenden Berichts eingegangen. Ich denke, es herrscht Einigkeit darüber, dass die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg in den vergangenen 10, 15 Jahren eine enorme Entwicklung genommen hat; die genannten Zahlen belegen das.
Viele der bislang realisierten Projekte möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich loben: Da sind die Medizinischen Versorgungszentren, die man umgangssprachlich immer noch als Polikliniken bezeichnet - dieser Begriff ist aus den Köpfen der Menschen nicht herauszukriegen, das ist auch gut so, selbstver
ständlich -, die maßgeblich zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Leistung beigetragen haben. Gleiches gilt für die Krankenhäuser, die als Anker der medizinischen Versorgung in allen Regionen Brandenburgs unersetzlich sind.
Damit wir in der Hauptstadtregion auch künftig über qualitativ und quantitativ gute Angebote verfügen können, müssen wir alle aber gemeinsam daran weiterarbeiten, den Erfolg zu verstetigen und weitere Wachstumspotenziale erschließen. Leider ist es der Landesregierung in dem vorliegenden Bericht nur bedingt gelungen, den weiteren Weg zur Stärkung der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg aufzuzeigen. Passenderweise hat jedoch der in der vergangenen Woche in Potsdam durchgeführte Health Circle der Initiative Gesundheitswirtschaft Berlin-Brandenburg ein Zwischenfazit der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg gezogen und einen Ausblick versucht. Lassen Sie mich daraus einige Ergebnisse kurz zusammenfassen.
Erstens: Die Entwicklung der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg geht in die richtige Richtung. Insbesondere die Politik kann und sollte sich noch aktiver in den Gestaltungsprozess einbringen. Dies gilt aus Sicht meiner Fraktion insbesondere für die Unterstützung der Ansiedlung einer privaten medizinischen Fakultät im Land, die von der Landesregierung bisher eher behindert denn gefördert wurde. Dies gilt aber auch für die Stärkung der Forschung. Nun hat Brandenburg keine Uniklinik, dafür aber viele kleine und mittelgroße Forschungseinrichtungen, die schon heute einen großen Beitrag zur Stärkung des Standortes leisten. Eine vorausschauende Hochschul- und Wissenschaftspolitik würde diesen Ball aufnehmen und neben der Vernetzung mit der Politik des Landes Berlin auch die Spezialisierung und damit die Spitzenforschung in Brandenburg stärken.
Zweitens: Um die Gesundheitsregion für den internationalen Wettbewerb zu rüsten, um Unternehmensansiedlungen zu fördern und den Fachkräftebedarf decken zu können, benötigen wir auch hier eine attraktive Infrastruktur. Die diesbezügliche Frage der Ausstattung und Finanzierung wird aber keines der Länder allein beantworten können, sondern dies gelingt nur im gemeinsamen Schulterschluss.
Es ist richtig, mittelfristig auf die Telemedizin als innovative Versorgungsform zu setzen. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn ich auch die entsprechenden Datenleitungen habe. Diese haben wir im Land aber nicht flächendeckend, was auch ein Versäumnis der Landesregierung ist.
Drittens: Brandenburg und Berlin müssen ihre Krankenhausplanung stärker als bisher harmonisieren. Dies gilt weniger für die peripheren Regionen als für den berlinnahen Raum, in dem wir - auch dies gehört zur Ehrlichkeit - eine klare Überversorgung im stationären Bereich haben, den es dem Bedarf anzupassen gilt. Die in diesem Zusammenhang frei werdenden fachlichen Kapazitäten sollten dann dafür genutzt werden, das Angebot in unterversorgten Gebieten zu stärken.
Dies - hier unterscheiden wir Liberale uns von der Landesregierung - ist aber nicht Aufgabe der Politik, sondern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, allen voran die Kassenärztliche Vereinigung. Ich hätte mir gewünscht, dass dieses Thema
im Bericht der Landesregierung stärker Berücksichtigung gefunden hätte.
Viertens: Beide Länder müssen noch deutlich sichtbarer im Ausland in Erscheinung treten. Internationale Gesundheitsmessen sind die Plattform, sich zu profilieren, neue Fachkräfte anzuwerben und bei Unternehmen den Standort Berlin-Brandenburg zu vermarkten.
Von der Landesregierung erwarte ich auch hier klare Aussagen dazu, wo sie entsprechende Märkte sieht und wie sie als Türöffner für die hier ansässigen Gesundheitsunternehmen agieren möchte. Stichwort: Außenhandelsstrategie.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, vieles ist im Fluss, aber vieles kann noch besser werden. Lassen Sie uns daher auch als Parlament darauf hinarbeiten, die Zusammenarbeit mit Berlin weiter zu vertiefen und an den richtigen Stellen einen Mehrwert für die hier lebenden Menschen sowie für die Unternehmen zu generieren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Gäste! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie auf die Rednerliste schauen, dann werden Sie sehen, dass Herr Büchel und ich die Ehre haben, als Männer in diese Debatte einzugreifen.
Das ist gut so. Als mehrfacher Opa bin ich durchaus mit dem Thema Hebammen vertraut
und möchte hier für uns alle erst einmal grundsätzlich die Wertschätzung für diesen Berufsstand in unserer Gesellschaft zum Ausdruck bringen. Wir haben es auch in der Ausschusssitzung erlebt.
Sie sind es wert, gefördert zu werden.
In unserer letzten Sitzung hat sich der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der ökonomischen Situation der Hebammen in Brandenburg befasst. Die vom Landeshebammenverband in dieser Sitzung genannten Beträge, die künftig für die Berufshaftpflicht aufgebracht werden sollen, sind für die in unserem Land Brandenburg tätigen Hebammen schlichtweg nicht mehr verkraftbar. Sie werden von durchschnittlich 450 Euro im Jahr 2002 auf ca. 5 100 Euro ab Juli dieses Jahres steigen und werden die Arbeit der Familienhebammen in unserem Land entsprechend tangieren.
Die steigenden Versicherungsprämien sind aber nicht die einzige Herausforderung, der sich die Familienhebammen in Brandenburg ausgesetzt sehen. Die Ausübung ihrer Arbeit anhand klar messbarer Kriterien ist derzeit nicht gegeben. Die Mitte 2012 von der damaligen Bundesregierung gestartete Initiative zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und Vernachlässigung war richtig, und auch Brandenburg profitiert davon. Bis zum kommenden Jahr werden die Landkreise und kreisfreien Städte ca. 5 Millionen Euro aus Bundesmitteln erhalten, um die im Land tätigen Netzwerke - das Netzwerk Frühe Hilfen wurde bereits angeführt - und die Familienhebammen zu unterstützen - Geld, das gut gemeint ist, aber aus Sicht meiner Fraktion derzeit nicht optimal eingesetzt ist.
Nach wie vor fehlt es an landesweit gültigen fachlichen Standards für den Einsatz von Familienhebammen. Erst diese bilden aber die Grundlage dafür, dass alle werdenden und jungen Familien in unserem Land die gleiche Möglichkeit haben, die Leistungen der Familienhebammen in Anspruch zu nehmen. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall. Hier müssen sich Landesregierung, Landkreise und kreisfreie Städte gleichermaßen Kritik an ihrem bisherigen Kurs gefallen lassen.
Wir erwarten, dass nun zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt fachliche Standards erarbeitet werden und landesweit Anwendung finden. Dass der Hebammenverband aktiv in die Erarbeitung eingebunden wird, sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Erarbeitung gemeinsamer fachlicher Kriterien besteht aus nur einem Baustein zur erfolgreichen Weiterführung der Arbeit der Familienhebammen. Um erfolgreich wirken und Familien niedrigschwellige Angebote unterbreiten zu können, muss dieses Hilfsangebot mit weiteren in der jeweiligen Region vorhandenen Hilfsangeboten vernetzt werden.
Nun wird die Landesregierung sicher sagen, die Vernetzung sei Sache der Akteure. Zu großen Teilen ist dies auch so. Das Land
kann als Geldgeber natürlich über Änderungen bei der Finanzierung entsprechender Hilfsangebote Einfluss ausüben und zur besseren Vernetzung beitragen - und genau dies sollte das Land bei Bedarf auch tun.
SPD und die Linke dürfen sich daher nicht länger vor den besagten Aufgaben drücken. Geld geben ist das eine, es an Auflagen und die Erfüllung von Kriterien zu koppeln eine andere, genauso sinnvolle und daher notwendige Maßnahme. Ich bitte Sie daher, unseren gemeinsamen Antrag zu unterstützen. Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht kann ich die große Übereinstimmung, die eben geherrscht hat, auf den nächstfolgenden Antrag der FDP überleiten; Grund dazu gibt es genug.
Insgesamt 194 Initiativen zum Themenkomplex Asylbewerber und damit 88 mehr, als in der gesamten letzten Wahlperiode hat es seit Beginn dieser Legislaturperiode gegeben, angefangen beim baulichen Zustand der Erstaufnahmeeinrichtung in
Eisenhüttenstadt bis hin zur Frage der zentralen oder dezentralen Unterbringung in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Landtag hat die Unterbringung der mitreisenden Kinder und pflegebedürftigen Angehörigen debattiert, genauso wie Fragen der Residenzpflicht und der sofortigen Arbeitserlaubnis. Wenn man diesem Hohen Hause etwas sicherlich nicht unterstellen kann, dann ist es das, die Probleme asylsuchender Personen nicht im Blick gehabt zu haben.
Einer Frage bei der Integration von Asylbewerbern ist jedoch bislang zu wenig Beachtung geschenkt worden: Wie steht es um die medizinische Versorgung dieser Menschen?
Meine Fraktion hat daraufhin Ende November des vergangenen Jahres eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um Qualität und Quantität der medizinischen Versorgung sowohl in der Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten nachvollziehen zu können. Lassen Sie mich diese Ergebnisse zusammenfassen:
Erstes Ergebnis: Die Anzahl der Erstuntersuchungen ist von 523 im Jahr 2007 auf 1 761 im Jahr 2012 gestiegen. Bis zum Ende des dritten Quartals 2013 war eine weitere Steigerung auf 2 267 Personen - zu verzeichnen. Hochgerechnet auf das ganze Jahr ergeben sich somit fast 3 000 Erstuntersuchungen eine Steigerung gegenüber 2007 um rund 580 %. Entsprechend müsste auch die Anzahl der Mediziner deutlich gestiegen sein, sollte man annehmen. Die Praxis sieht jedoch anders aus: Eine Honorarärztin führt an zwei Wochentagen die entsprechenden Untersuchungen in Eisenhüttenstadt durch. Sie wird unterstützt von zwei Sozialmedizinischen Assistentinnen. Des Weiteren wird wöchentlich eine Tuberkulosesprechstunde von den Internisten des Krankenhauses Eisenhüttenstadt angeboten. In Krankheitsfällen ist zudem ein niedergelassener Arzt stundenweise in der Erstaufnahmestelle präsent. Während die Versorgung von Tuberkulose- und allgemeinen Krankheitsfällen abgesichert zu sein scheint, ist schwer vorstellbar, dass die Durchführung von rund 3 000 Erstkontakten pro Jahr allein durch eine auf Honorarbasis tätige Ärztin zu leisten ist.
Zweites Ergebnis: In den zwei Untersuchungsräumen in der Erstaufnahmestelle stehen bislang keine PC-Arbeitsplätze zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Ärztin die Untersuchungsergebnisse handschriftlich erfassen und später in ihren Rechner übertragen muss. Bis zum Vorliegen der Antworten war ich fest davon ausgegangen, dass jeder praktizierende Arzt mit einem PC-Arbeitsplatz ausgestattet ist - gerade im öffentlichen Gesundheitsdienst. Aber in Eisenhüttenstadt ticken die Uhren, wie es scheint, anders. Hier müssen Ärzte doppelte Arbeit leisten, weil das Land die nötige Infrastruktur nicht zur Verfügung stellt.
Drittes Ergebnis: Bei der Untersuchung von Asylbewerbern gibt es eine Reihe zumeist kulturell bedingter Konflikte. So klappt die sprachliche Verständigung oftmals nur dort, wo Dolmetscher vorhanden sind. Zudem verhindern bestimmte Glaubensrichtungen die Untersuchung der Ehefrauen. Auch wird von Fällen berichtet, in denen Medikamente eben nicht nach Vorschrift eingenommen werden.
An diesen Beispielen zeigt sich, dass ein Bedarf vorhanden ist, die behandelnden Mediziner interkulturell zu schulen. Die Landesregierung vertritt jedoch die Auffassung, dass aufgrund der ohnehin begrenzten Anzahl von Medizinern in der Region
Zitat - „keine über das allgemein übliche Maß hinausgehenden Kenntnisse zu den Kulturen der Herkunftsländer vorausgesetzt werden“ können. Damit vermeidet die Landesregierung zwar zusätzliche Belastungen der Mediziner, nimmt gleichzeitig aber in Kauf, dass ihre Arbeit von Personen mit Migrationshintergrund womöglich nicht akzeptiert und damit auch kein Behandlungserfolg eintreten wird. Dass das der richtige Weg ist, bezweifle ich.
Insofern war es naheliegend, dass wir die bestehenden Defizite aufgegriffen und entsprechende Gegenmaßnahmen in den heute vorliegenden Antrag eingebaut haben.
Wir erwarten erstens, dass die Landesregierung gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen Bedarfsplan für die Erstaufnahmestelle erarbeitet, mit dem den deutlich steigenden Fallzahlen Rechnung getragen wird.
Zweitens benötigen die Mediziner in der Erstaufnahmestelle endlich einen PC-Arbeitsplatz, um ihre Untersuchungsergebnisse nicht doppelt dokumentieren zu müssen. Es ist unklar, warum diese - aus unserer Sicht - Selbstverständlichkeit noch nicht umgesetzt worden ist.
Drittens wirbt meine Fraktion sehr wohl dafür, den behandelnden Ärzten in den Kreisen und kreisfreien Städten interkulturelle Kommunikationswerkzeuge an die Hand zu geben. Entsprechende Modelle sind bereits Teil der interkulturellen Kommunikationsforschung und werden in Ballungsräumen schon praktiziert. Ob sich die Mediziner dies nach Feierabend aneignen oder im Rahmen einer Weiterbildung, wird zu klären sein. Es kann aber keine Lösung sein, Kommunikationsdefizite zwischen Arzt und Patienten hinzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag möchte das Rad natürlich nicht neu erfinden. Hier, vom Landtag ausgehend, schreiben wir die Integration von Asylbewerbern nicht nur als abstraktes Ziel auf das Papier, sondern wir wollen auch in der Praxis ernst machen. Wir alle wissen: Zur Integration gehören nicht nur der Erwerb der deutschen Sprache, die Teilnahme an Bildungsangeboten oder die Erwerbsbeteiligung; auch die medizinische Versorgung beeinflusst die Integration.
Bestmöglich auf die Bedürfnisse der hier ankommenden Flüchtlinge einzugehen ist aus liberaler Sicht Teil der Willkommenskultur in Brandenburg. Genau diese soll mit unserem Antrag gestärkt werden. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin natürlich etwas enttäuscht, dass wieder der übliche Reflex der Koalition auf einen Oppositionsantrag ausgelebt wird.
Frau Tack, ich bin natürlich nicht darüber erstaunt, dass Sie feststellen: Die Arztversorgung ist in Ordnung. Es gibt keinen Handlungsbedarf. - Allerdings müssten Sie mir erklären, an welcher Stelle Sie von mir gehört haben, dass wir dem Landkreis ein leichtfertiges Agieren unterstellen. Die Formulierung wird im Protokoll nachzulesen sein.
Allein die Ausführungen der Redner der Koalition bergen ja schon genug Widersprüche in sich. Der SPD-Vorantrag, den die liebe Sylvia formuliert hat, der scheinbar von der Landesregierung nicht gewertet wurde, veranlasst mich festzustellen: Dann war es wohl höchste Zeit, dass wir unseren Antrag stel
len. Denn es gibt genug Handlungsbedarf. Wie sagte Herr Büchel doch? Es ist eine starke Herausforderung, auf die durch unseren Antrag aufmerksam gemacht wird.
Sie sprachen von einer sachbezogenen Debatte, Frau Tack. Das ist richtig, das empfinde ich auch so - allerdings mit dem Schild darüber. Ich will daran erinnern: Unsere Informationsquelle war die Antwort der Landesregierung vor gar nicht allzu langer Zeit auf unsere Anfrage. Nun wird sich in den letzten drei, vier Wochen nicht allzu viel verändert haben, Herr Büchel, außer vielleicht der Schaltung einer Standleitung zum Kreisarzt. Damit sind das PC-Problem und andere von uns dargestellte Angelegenheiten nicht gelöst.
Ich bin traurig darüber. Wahrscheinlich wird der Antrag mit den Stimmen der Mehrheit wieder in den Orkus geschickt. Das ist schade. Dass dies dem großen Thema Asylbewerber in Brandenburg gerecht wird, wage ich zu bezweifeln.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erstaunlich, mit welchem Abwiegelungszungenschlag diese Debatte von den Regierungsfraktionen geführt wird.
Da wird getan, als hinge die Lösung der Verockerungsproblematik einzig und allein vom - fehlenden - Gesprächswillen in Sachsen ab. Die eigene Zuständigkeit, die konkrete Verantwortung Brandenburgs wird teilweise ausgeblendet. Die Spreewälder werden es Ihnen danken.
In der Tat ist die Bereitschaft, über geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Verockerung zu sprechen und diese zu ergreifen, in Brandenburg wenigstens stärker ausgeprägt als bei unseren Kollegen in Sachsen. Gleichwohl ist dies allein kein ausreichender Anlass für den heutigen Antrag der Regierungsfraktionen; denn der ist mehr Show als Ausdruck praktikabler Politik. Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE haben sich in der Sache bislang nicht mit großen Taten hervorgetan.
Ich erinnere nur an den im letzten Jahr im Umweltausschuss behandelten Vorschlag, eine Vor-Ort-Besichtigung anzusetzen und damit ein Signal der Verantwortung in die Region zu senden. Wer hat dies abgelehnt? Frau Steinmetzer-Mann und Frau Wöllert von der Linken. Aus diesem Grund möchte ich hier nicht weiter auf den Ursprungsantrag eingehen, sondern vielmehr den Entschließungsantrag meiner Fraktion begründen.
Auch wir begrüßen grundsätzlich die von der LMBV eingeleiteten Maßnahmen. Allerdings sind wir daran interessiert zu erfahren, ob und wie diese Maßnahmen greifen. Entsprechend
fordern wir eine Untersuchung der Wirkung der Sofortmaßnahmen in Brandenburg und - sofern dieser Bedarf festgestellt wird - Korrekturen an diesen Maßnahmen.
Lassen Sie mich hier nur zwei Beispiele nennen, bei denen wir Handlungsbedarf sehen: Die Wudritz - ein Begriff für Insider ist auf 12,5 km Länge ausgebaggert worden.
- Hat dies zu Fortschritten geführt, Herr Schippel?
- Augenscheinlich nicht, da dort derzeit immer noch gut 10 mg Eisen(III)-Oxid pro Liter in die Spree laufen und diese rostig färben. Man kann es sich vor Ort anschauen.
Liebe Frau Steinmetzer-Mann, es wurde zwar geräumt, aber Sie vergessen wohl, dass bis heute an Wudritz und Dobra immer noch 12 000 m3 Räumgut herumliegen - mit einem organischen Anteil von über 65 % -, dessen Entsorgung bis heute ungeklärt ist. Dies unterstreicht, wie wichtig regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen und gegebenenfalls Nachjustierungen sind.
Anders als die Regierungsfraktionen möchten wir auch den Dialog mit der Staatsregierung Sachsens, mit den zuständigen Behörden, den betroffenen Kreisen und Kommunen weiterführen, und zwar ohne einseitige Schuldzuweisung, sondern in offener und konstruktiver Atmosphäre. Daher meine Bitte an SPD und Linke: Weniger Polit-Show! Stärkere Orientierung an Ergebnissen, die den Menschen in der Region und der Umwelt helfen!
Anders als im Ursprungsantrag vorgesehen, entlassen wir die Landesregierung nicht aus ihrer Pflicht - da können Sie hier Tumult machen, wie Sie wollen -, den Schutz der von der Verockerung betroffenen Anwohner sicherzustellen.
An dieser Stelle soll vor allem die geplante Sanierung der Talsperre Spremberg in den Fokus genommen werden. Geplant ist, den Ostflügel ab August zu sanieren. Zu diesem Zweck soll der Wasserstand um rund 3,75 m abgesenkt werden. So notwendig die Bauarbeiten sein mögen, stellt sich mir die Frage, warum mit den Bauarbeiten erst im August begonnen wird und nicht bereits früher, in den niederschlagsarmen Sommermonaten. Denn die Frage muss erlaubt sein: Was geschieht im Fall starker Herbst- und Winterniederschläge mit den unterhalb der Talsperre liegenden Gemeinden? Wie schützen wir diese möglichst gut vor Hochwasser? - Auf diese Fragen fehlt mir vonseiten der Landesregierung bislang jede Antwort. Deshalb fordern wir als FDP-Fraktion in unserem Antrag klare Aussagen und Informationen an den Landtag.
Sehr geehrte Frau Ministerin Tack,
mich würde auch interessieren, wann und wie das LUGV die anliegenden Gemeinden über die geplanten Sanierungsarbeiten informiert hat. Meine Recherchen haben ergeben, dass mindestens einer unmittelbar betroffenen Kommune keine Informatio
nen über die Planung Ihres Landesamtes vorliegen. Vielleicht können Sie hier gleich zur Aufklärung beitragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um die zweifelsohne bestehenden Probleme im Bereich der Spree beheben zu können, ist Handeln geboten. Schuldzuweisungen und das Verschieben von Kompetenzen lenken von den eigentlichen Problemen ab. Wir lehnen daher den Antrag der Regierungsfraktionen ab und bitten um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Vielen Dank dafür.
Vor dem Hintergrund der Diskussionen über die Exportfähigkeit bzw. die Exportpotenziale brandenburgischer Unternehmen können auch sogenannte Hidden Champions eine bedeutende Rolle spielen.
Hidden Champions sind Unternehmen, die in ihrer Branche weltweit den Ton angeben und dennoch in der Regel unbekannt sind. Weltweit gibt es rund 2 000 derartige erfolgreiche Mittelständler, etwa 1 300 davon im deutschsprachigen Raum.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der sogenannten Hidden Champions für die Wirtschaft in Brandenburg ein?
Herr Minister, ich teile Ihre Einschätzung bezüglich der Bedeutung dieser Unternehmen für Brandenburg und die allgemeine Ausführung, dass man Unternehmen - zwei Beispiele haben Sie ja genannt - nicht einfach so nennen kann.
Gibt es einen weiteren Überblick, wie viele Unternehmen in Brandenburg so eingeschätzt werden können? Gibt es eine Zuordnung zu Branchen? Gibt es aber vor allen Dingen noch einige deutliche Worte zu der Unterstützung für diese Unternehmen durch das Land Brandenburg?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Umwelt-, Gesundheit- und Verbraucherschutzausschuss hat sich am 11. Sep
tember 2013 erstmals mit dem überwiesenen Antrag der CDUFraktion befasst. Damals wurde vereinbart, die weitere Beratung zu verschieben und die in der Sonderumweltministerkonferenz der Länder gefassten Beschlüsse bei den weiteren Beratungen zu berücksichtigen.
Die Minister der Länder und des Bundes haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den gemeinsamen Hochwasserschutz zu harmonisieren und den Bund finanziell in die Pflicht zu nehmen. Insbesondere sollen zusätzliche Mittel für den Hochwasserschutz aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bereitgestellt werden. Nicht zuletzt sollen landwirtschaftliche Nutzflächen in Abstimmung mit den Agrarbetrieben künftig stärker zur Retention und als Flutpolder benutzt werden.
Einige der im Antrag der CDU-Fraktion enthaltenen Forderungen befinden sich bereits in der Umsetzung, andere wiederum sollen umgesetzt werden. Es gibt aus Sicht der FDP-Fraktion kein fundiertes Argument, warum der Landtag den Ursprungsantrag der CDU ablehnen sollte, um mit einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ein starkes Signal an die Menschen im Land zu senden, um mit einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ein starkes Signal an die Menschen im Land zu senden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich dies anhand von drei Forderungen unterstreichen.
Punkt 1. Im Rahmen des Landesprogrammes Hochwasserschutz sollen die Landesmaßnahmen priorisiert werden. Ein solches Vorgehen ist insofern logisch, als es die Grundlage für die späteren Meldungen Brandenburgs für das nationale Hochwasserschutzprogramm bildet. Wenn die Landesregierung nicht einmal in der Lage ist, prioritäre Maßnahmen für die eigene Region herauszuarbeiten - wie will sie dann auf der Bundesebene Brandenburger Interessen vertreten? Wie werden Sie, Frau Ministerin Tack, dann verhindern, dass die Interessen Brandenburgs gegenüber denen der weitaus stärker betroffenen Länder - wie Bayern und Thüringen - hintanstehen? Warum sich sowohl SPD und die Linke als auch die Grünen gegen ein Landesprogramm stellen, bleibt wohl deren Geheimnis.
Punkt 2 zielt auf die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung ab. Es war in den vergangenen Jahren immer wieder die Opposition, die sich insbesondere im Rahmen der Haushaltsberatungen für eine Aufstockung der Mittel zur Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung eingesetzt hat. Nachdem selbst der Präsident des Landesumweltamtes, Herr Prof. Freude, auf die unzureichende Finanzausstattung hingewiesen hat, ist es nach Ansicht meiner Fraktion spätestens jetzt an der Zeit, entschlossen zu handeln. Dazu gehört selbstverständlich, die künftigen Anforderungen an die Gewässerunterhaltung zu definieren und anschließend finanziell zu untersetzen. Warum sich Rot-Rot-Grün dagegen sträubt, dürfte den Menschen im Land schwer zu erklären sein. Insofern ist es gut, dass wir über diesen Antrag in namentlicher Abstimmung entscheiden und künftig Ross und Reiter benennen können.
Drittens und letztens liegt der FDP-Fraktion die Rechtssicherheit der Landwirte, die Polderflächen bewirtschaften, am Herzen. Ich sage ganz deutlich: So richtig es war und auch sein wird, Polder zur Dämpfung von Hochwasserscheiteln heranzuziehen, so selbstverständlich muss es auch sein, dass Landwirte
für den damit verbundenen Ernteausfall finanziell entschädigt werden. Die Landesregierung hat in ihren Antworten an den AUGV auf diese bereits bestehenden Regelungen im Brandund Katastrophenschutzgesetz sowie im Brandenburger Wassergesetz hingewiesen. Allein, dies reicht uns nicht. Wir verlangen eine klare Aussage zugunsten der betroffenen Landwirte. Wir zollen Bund und Ländern Respekt für die gezahlten Fluthilfen, von denen die Landwirte in Brandenburg mit insgesamt 19 Millionen Euro profitiert haben. Was die Betroffenen darüber hinaus benötigen, ist die Garantie, dass entsprechende Hilfen auch bei künftigen Ereignissen gezahlt werden.
Es stünde diesem Parlament gut zu Gesicht, den Ursprungsantrag vom August 2013 zu beschließen - nicht in erster Linie, weil er zu 100 % richtig ist, sondern es sollte uns vielmehr darum gehen, zu zeigen, dass das Land aus dem Hochwasser und dessen Folgen die richtigen Schlüsse zieht und sich zu seiner Verantwortung bekennt.
Was wir in den vergangenen Monaten vonseiten der Landesregierung hören durften, war der übliche Verweis auf die Verantwortung des Bundes. Hierbei handelt es sich jedoch allenfalls um eine Mitverantwortung. In erster Linie ist das Land in der Pflicht, das in seiner Macht Stehende zu tun und den Menschen zu zeigen, dass der Hochwasserschutz im Vordergrund steht und nicht etwa föderales Kompetenzgerangel.
Die vom Ausschuss empfohlene Ablehnung des CDU-Antrages ist das falsche Zeichen an die Brandenburger. Daher wird meine Fraktion gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses stimmen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Vor zwei Wochen habe ich die Funktion des Sprechers für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in meiner Fraktion übernommen.
- Danke schön.
Gestatten Sie mir, meiner Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass die gestrigen mahnenden Worte des Bundestagspräsidenten Lammert, die er uns ins Stammbuch geschrieben hat, künftig in unserer Arbeit auch Wirkung zeigen.
Aus den bisherigen Erfahrungen und aus dem heute vorliegenden Antrag ziehe ich zunächst folgende Schlussfolgerung: Die Fraktion DIE LINKE wird in der Gesundheitspolitik immer dann aktiv, wenn es darum geht, den Bund in die Pflicht zu nehmen und umfassende gesetzliche Änderungen zu fordern.
Diese Taktik ist einerseits legitim, da das SGB V unter Bundesrecht fällt, andererseits ist es aber für eine Brandenburger Regierungsfraktion unangemessen, regelmäßig die eigenen Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten in der Gesundheitspolitik zu verleugnen und mit dem Finger auf andere zu zeigen.
Lassen Sie mich zu Beginn die Inhalte des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD bewerten. Die Möglichkeit, Krankenhäuser für die ambulante Versorgung zu öffnen, ist aus Sicht der Patienten sicher gut; es klingt zumindest gut. Leider verkennt der Bundesgesundheitsminister, dass viele Krankenhäuser unter Personalmangel leiden. Selbst wenn sie also wollten, könnten die meisten Krankenhäuser in den strukturschwachen ländlichen Gebieten Brandenburgs diese Vorgabe nicht erfüllen.
Die Öffnung und die Erweiterung des § 116a SGB V, in dem der Umfang der ambulanten Leistungen von Krankenhäusern fixiert ist, wird somit ein zahnloser Tiger bleiben, es sei denn, die Krankenhäuser im Land Brandenburg erleben einen ungeahnten Fachkräftezuwachs.
Auch die Festsetzung von maximal 4-wöchigen Wartezeiten zeugt - um den Vorsitzenden der Ärzte-Union Brandenburg, Herrn Uhl, zu zitieren - von totaler Unkenntnis der Bundesregierung. Die geplante Servicestelle, an die sich Patienten zu der Vereinbarung von Facharztterminen wenden können, steht hierbei im krassen Widerspruch zum Ziel der Koalition - Zitat -, „unnötige bürokratische Anforderungen abzubauen“. Bereits heute nehmen die Hausärzte diese Lotsenfunktion wahr. Auch eine Servicestelle wird zusätzliche Behandlungszeiten bei Fachärzten nicht backen können. Insofern gilt hier: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.
Ich möchte aber nicht gänzlich den Stab über den Koalitionsvertrag brechen. Es gibt durchaus sinnvolle Ansätze, die, wenn
gut umgesetzt, durchaus eine positive Wirkung auf den Umfang und die Qualität der medizinischen Versorgung haben können. So heißt es auf Seite 76 des Koalitionsvertrages etwa:
„Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden.“
Grundsätzlich ist dies ein guter Vorschlag, der die seit Langem von uns Brandenburger Liberalen erhobene Forderung einer stärkeren Einbeziehung der Pflegeberufe aufgreift. Nachdem sich die Regierungsfraktionen und die Landesregierung geweigert haben, die Pflegeberufe als Verhandlungspartner in das gemeinsame Landesgremium gemäß § 90 SGB V aufzunehmen, bietet der Vorstoß der Bundesregierung Ihnen, Frau Tack, jetzt die Möglichkeit, Ihre Fehler zu korrigieren.
Bringen Sie sich aktiv in die Verhandlung ein und sorgen Sie dafür, dass sich die Versorgungssituation in den ländlichen Gebieten entspannt! Ich erwarte ein klares Bekenntnis, auch zur privaten Medizinischen Fakultät und zu deren Bedeutung für die Sicherheit der medizinischen Versorgung im Land. Dieses sind Sie bislang schuldig geblieben. Sie werden in Ihrem Amt dieser Aufgabe hoffentlich endlich gerecht werden. Meine Fraktion erwartet von der Landesregierung ein klares Bekenntnis, wie sie die Attraktivität im ländlichen Raum aufrechterhalten und steigern will.
Attraktive Regionen sind der Schlüssel, um Ärzte und weiteres medizinisches Fachpersonal anzuwerben und zu halten. In Regionen, in denen kein schnelles Internet existiert, die nur unzureichend an den ÖPNV angebunden sind, in denen sich Familie und Beruf nur unzureichend vereinbaren lassen und in denen es kein attraktives Kulturangebot gibt, werden sich schwerlich junge Mediziner niederlassen. Es gilt daher als erste Aufgabe aller Mitglieder des Kabinetts, sich gemeinsam mit den Akteuren vor Ort auf Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes zu verständigen.
Die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit von Medizinern, wie sie kürzlich in Berlin verabredet wurde, ist aus unserer Sicht hingegen keine Option. Die ärztliche Tätigkeit muss auch zukünftig ein freies Berufsfeld sein, die nicht staatlicher Regulierung zum Opfer fallen darf. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die FDP-Fraktion stimmt diesem Antrag zu. Einen schönen Abend noch!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 18.30 Uhr und das Thema sorgt für eine lebendige Debatte. Das ist natürlich zum Aufmuntern ganz lustig; die Folgen der Debatte mögen es nicht sein.
Der Ministerpräsident ist nicht anwesend, aber an Ihre Adresse, liebe Koalitionäre, gewandt: Ich wundere mich, dass Sie heute unbedingt nochmals das Vergabegesetz behandeln wollen. Ihr Tatendrang, der sich auf die Erhöhung des Mindestlohnes von 8 auf 8,50 Euro bezieht, ließ Sie wohl vergessen, die scheindemokratischen Floskeln aufrechtzuerhalten. Auch Anzuhörende - und zwar nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, sondern auch noch andere Kreise - sind in die Entscheidungsfindung einzubinden.
Mein Stil ist es nicht unbedingt, Häme zu zeigen, aber der Eifer, den Sie heute an den Tag legen, ist überflüssig - auch im Hinblick auf die Tatsache, dass Sie als SPD in Berlin mit der Union in Koalitionsverhandlungen stehen. Eines Ihrer Kernanliegen, womöglich Ihr Hauptziel, ist die Einführung eines allgemeingültigen Mindestlohns.
Uns Liberalen geht es nicht um das Vergabegesetz, sondern darum, dass das vergabefremde Kriterium Mindestlohn darin nichts zu suchen hat. Das sagen wir nicht erst heute, sondern seit geraumer Zeit, und sehen uns in dieser Frage mit den erwähnten Spitzenverbänden einig. Mindestlöhne als Vergabekriterium bescheren besonders den Kommunen Mehrkosten in enormer Höhe. Als kommunaler Vertreter weiß ich, worum es in meiner Heimatgemeinde geht. Sie selbst haben in Ihrer Politik für Land und Kommunen erklärt, dass die Haushaltskonsolidierung für die Kommunen erste Richtschnur sein sollte, verhindern aber auf diese Weise genau diesen Anspruch; das Konnexitätsprinzip wird absolut nicht beachtet.
Meine Damen und Herren, vieles bleibt ungeklärt. Kommen erstens diese 8,50 Euro als Lohnuntergrenze bei den Beschäftigten überhaupt an? Sie haben dazu keine Auskunft eingefordert. Sie sagen, es sei zu aufwendig. Die Kommunen seien auch wegen der schweren Abarbeitung der Vorschriften - zu Auskünften nicht in der Lage.
Die zweite Frage: Wollen die Kommunen tatsächlich dieses Gesetz? Diejenigen unter Ihnen, die kommunal tätig sind, kennen die Haltung der Verwaltung in den Kommunen. Wir erleben bei Vergaben in entsprechenden Gremien, dass diese Frage oft nicht beantwortet werden kann.
Um die Zeit nicht mehr. - Eine weitere Frage wurde hier noch nicht behandelt: Ist die Mindestlohnkommission tatsächlich unabhängig? Wir haben Zweifel, denn die Kommission ist mit einem Staatssekretär und zwei Abteilungsleitern der Landesregierung besetzt; die kommunalen Spitzenverbände hingegen als Vertreter der kommunalen Arbeitgeber fehlen. Nach unserem Dafürhalten ist Unabhängigkeit so nicht gegeben. Für uns besteht hier großer Klärungsbedarf.
Meine Damen und Herren, wir als FDP-Fraktion haben das Gesetz von Beginn an abgelehnt und bleiben dabei. Das Gesetz bedeutet enorme finanzielle Mehrbelastungen für die Kommunen. Die Einführung von Mindeststandards bei öffentlichen Vergaben war ein Fehler, denn sie greifen nach unserer Meinung in unzulässiger Form in die unternehmerische Vertragsfreiheit und die Tarifautonomie ein. Die Festlegung von Lohnhöhen ist traditionell allein Aufgabe der Tarifparteien. Das hat sich über Jahrzehnte bewährt.
Die Festlegung der Höhe - 8 oder 8,50 Euro - ist willkürlich und war während einer Sitzung des Arbeitsausschusses großer Geheimhaltung unterworfen. Man konnte nicht einmal sagen, warum es gerade 8,50 Euro sein sollen. Warum nicht 50 Cent oder 1 Euro mehr oder weniger? Die Handlungsgrundlage scheint Willkür zu sein. In vielen Branchen gelten sowieso andere Vertragsregelungen. Ich bin selbst Unternehmer und weiß, dass über Lohnangebote dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden kann. Und nur darum geht es: Arbeitsplätze zu halten und zu sichern.
Ich bin gleich fertig. Ich lass‘ da was weg.
Sinn und Zweck des Vergabegesetzes begründen sich für uns darin, die öffentliche Hand wirtschaftliche Leistungen einkaufen zu lassen.
Lassen Sie mich doch! Mein Gott! Es ist meine vorletzte Rede für die Runde in diesem stattlichen Haus. - Wir fordern Sie auf, das Vergabegesetz von sämtlichen vergabefremden Kriterien zu befreien. Wir lehnen die vorliegende Gesetzesänderung ab. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob es nun der ältere Antrag zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschäden oder die Forderung nach einer Bundesratsinitiative zur Beweislastumkehr bei Bergschadensregelungen oder auch die Große Anfrage der Grünen ist: Es wird deutlich, dass uns das Thema Braunkohle immer wieder, permanent und intensiv beschäftigt. Das ist gut so, und das ist richtig.
Wenn wir uns in den Debatten zuvor immer nur mit den weniger positiven Aspekten des Braunkohleabbaus beschäftigt haben, möchte ich an dieser Stelle einmal deutlich machen, dass wir nicht vergessen dürfen, dass die Braunkohleförderung bis
her maßgeblich zum Wohlstand der betroffenen Regionen in der Lausitz beigetragen hat.
Gleichwohl gibt es neben den wirtschaftlichen Vorteilen auch negative Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Der Braunkohle geht es dabei wie der Energiewende, insbesondere dem Ausbau der Stromnetze: Die Akzeptanz beider Vorhaben leidet darunter, dass die Betroffenen, also die Bürgerinnen und Bürger, nicht ausreichend und nicht verständlich genug informiert werden.
Beider Akzeptanz leidet darunter, dass die Betroffenen - also wieder die Bürger - nicht oder zu spät in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Was ist zu tun? Wir Liberale sagen: Die Eingriffe und die Folgen des Bergbaus in der Region Lausitz müssen den Betroffenen, den Bürgern, einfach und transparent dargestellt werden. Betroffene müssen über das tatsächliche Ausmaß der Bergschäden informiert werden. Wer soll es richten? Wir sagen: Nicht der Staat - in diesem Fall: die Landesregierung -, liebe Kollegen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN. Nein, zuallererst der Verursacher, und das ist Vattenfall.
Die notwendige Aufklärungsarbeit liegt in der Verantwortung des Betreibers Vattenfall. Er allein steht an dieser Stelle in der Pflicht, die notwendigen Aufklärungen gegenüber der Öffentlichkeit zu leisten und jedem Beteiligten nachweisbare Daten bereitzustellen, sie zu veröffentlichen. Nebenbei gesagt spart der direkte Kontakt zwischen Betreiber und Betroffenen auch Bürokratie und erhöht die Akzeptanz der weiteren Braunkohlenutzung.
Ihrer Forderung nach Einrichtung einer Landesinformationsstelle Bergbau erteilen wir damit eine Absage. Der Verantwortliche - Vattenfall - muss, kann und wird ja bereits diese Aufgabe erfüllen. Die Aufgabe der Informationsvermittlung ist umso wichtiger und dringender, als wir alle wissen, dass wir auf die Braunkohle als Bestandteil des Energiemix noch für lange Zeit angewiesen sein werden. Denn nur so kann eine zuverlässige Versorgung und Energiesicherung in der Zukunft gewährleistet bleiben. - Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im August 2012 ist das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in Kraft getreten. Wir meinen, es ist gut, dass das Gesetz zur Speicherung von CO2 auf den Weg gebracht wurde, denn wir werden den Energiewandel ohne einen kurzfristigen Ausbau von Gas- und Kohlekraftwerken nicht bewältigen können. Das bedeutet aber auch einen Anstieg des Ausstoßes klimaschädlicher Gase. Um das Klima zu schützen, werden wir in Deutschland das Kohlendioxid speichern müssen. Die Forderung nach Erforschung von CCS ist für das Erreichen der Klimaziele deshalb für uns unverzichtbar. Die CO2-Speicherung gilt als Schlüsseltechnologie, um auch in Zeiten von Klimaschutz und Emissionshandel weiter Industrieproduktion in Deutschland zu halten und auszubauen. Gerade ein Industriestandort wie Deutschland - das sagen auch die Deutsche Umwelthilfe und der WWF - darf diese Technologie nicht von vornherein ausschließen.
Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Grünen reiht sich in dieser Frage in die Liste grüner Verbotsgesetze ein.
Diesen Gesetzentwurf lehnen wir als FDP-Fraktion ab. Ich möchte Ihnen auch ganz konkret sagen, warum.
Erstens: Das Verbotsgesetz behindert Investitionen, die in der Forschung und der Entwicklung neuer Technologien getätigt werden müssen.
Zweitens: Das Gesetz ist wirtschaftsfeindlich. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, wohin das führen kann. Vattenfall trenn
te sich von seinen 1,5-Milliarden-Projekten als Pilotprojekt für die Speicherung.
Drittens - und das ist für uns ganz besonders überdenkenswert -: Diese Technologieverhinderungsgesetzgebung, die hier von den Bündnisgrünen geplant ist, gefährdet Arbeitsplätze. Sie Bündnis 90/Die Grünen - wollen mit diesem Gesetz nicht einmal mehr den Versuch bzw. die Erforschung einer Zukunftstechnologie zulassen. Da kann man nur sagen: Gute Nacht Deutschland, Land der Tüftler und Denker!
Meine Damen und Herren, der Energiewandel ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb ist es nicht tragbar, dass einzelne Bundesländer sagen können: Bei uns aber nicht! - Dies kann für zukünftige Gesetzgebungsverfahren zu anderen Themen und anderen Problemkreise gefährlich werden.
Bei aller vorgebrachten Kritik an der CCS-Technologie: Wichtig ist jetzt, transparent und in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung die Demonstrationsprojekte für CCS zu begleiten und danach die Ergebnisse genau zu analysieren. Was wir nicht machen sollten, ist, wie Sie das wollen: Alles von vornherein verbieten, bevor uns überhaupt Ergebnisse und neue Erkenntnisse zu dieser Technologie vorliegen.
Die FDP-Fraktion wird den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen kategorisch ablehnen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf zur letzten Debattenrunde für heute!
Hoffentlich sind die Aufnahmefähigkeit und das Interesse, hierüber zu reden, noch da.
Zumindest haben wir mit dem vorliegenden Antrag durchaus noch einmal Zündstoff - wir erleben es - für eine, wie es scheint, konträre Debatte. Gleichzeitig muss ich in den Raum stellen, dass auch diese Diskussion eventuell Maßstab dafür ist, ob es hier mit dem Antritt des neuen Ministerpräsidenten in der Zu
kunft eine bessere Zusammenarbeit zwischen Opposition und Regierung geben wird. Bisher war das nicht ganz so.
Natürlich ist es an der Stelle seitens der CDU als Opposition legitim, von der Landesregierung Konzepte und Berichte einzufordern. Der hier vorliegende Antrag ist auch deshalb sinnvoll, weil es gerade die Landesregierung ist, die bisher bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit dem Finger auf den Bund gezeigt hat - wir haben gerade wieder ein Beispiel erlebt - und ihm alleinige Schuld für die Probleme bei der Umsetzung der Energiewende zuzuschieben versucht. Dies gilt nicht nur, aber ganz besonders auch in der Energiepolitik.
An eines sei jedoch erinnert: Seit Inkrafttreten des ErneuerbareEnergien-Gesetzes im Jahr 2000 stand die SPD insgesamt neun Jahre auf der Bundesebene in Regierungsverantwortung, und ihr derzeitiger Bundesvorsitzender Sigmar Gabriel war sogar bis 2009 Bundesumweltminister. - Das einmal ganz am Rande.
Die Länder gestalten - das haben wir hier schon besprochen über eigene Energiestrategien den Transformationsprozess im Energiesektor maßgeblich mit. Jede Debatte über Strompreise muss daher immer auch die Rolle der Länder einbeziehen. Die ist - betrachten wir das Verhalten der Brandenburger Regierung im Bundesrat - ausgesprochen zwiespältig. Einerseits werden SPD und Linke nicht müde - wie eben -, der Bundesregierung Untätigkeit vorzuwerfen. Andererseits lehnen sie die Reformideen, wie jetzt den von Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgelegten 10-Punkte-Plan zum Gelingen der Energiewende, ab - wohl wissend, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Brandenburg genau hier auf die Strompreise umgelegt wird und so die privaten und die gewerblichen Verbraucher belastet.
Die Landesregierung lässt auch nicht erkennen, wie sie den weiteren Ausbau der Erneuerbaren beispielsweise in ein ordentliches Verhältnis zum Netzausbau setzen möchte. Das ist zu wenig, wenn man in Verantwortung steht. An dieser Stelle benötigen wir in diesem Haus auch mehr Zusammenarbeit mit dem Bund und die Aufgabe der Blockadehaltung im Bundesrat zum 10-Punkte-Programm der Bundesregierung.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, 20 Millionen Euro müssen die Verbraucher allein in diesem Jahr über die Stromrechnung zur Umsetzung der Energiewende beisteuern. Die Folgen dieser massiven Umverteilung hat das „Handelsblatt“ vor kurzem mit den Worten kommentiert:
„Dieses Geld aber ordnet die Verhältnisse nicht, es stiftet Chaos, weil Leitplanken fehlen. Es werden zu viele Solaranlagen gebaut. Dagegen kommen die Windräder von der Küste kaum ins Netz. Nicht nur Kernkraftwerke werden stillgelegt, sondern auch nötige Gaskraftwerke.“
Diese Befunde beweisen eindringlich, wie überfällig eine Reform des EEG ist. Der Brandenburger Teil zum ungesteuerten Ausbau der erneuerbaren Energien ist am Ende auch das Ergebnis der fehlenden Überarbeitung des EEG auf Bundesebene, bei der sich bislang leider auch Teile von CDU/CSU quergestellt und so eine Novelle verhindert haben.
Über die Straffung der Fördersätze und die Koppelung des Ausbaus der erneuerbaren Energien an den Ausbau der Leitungsnetze könnte erheblicher Druck aus dem System und somit auch vom Endverbraucher genommen werden.
Im Sinne der Leistungsgerechtigkeit müssen - da gebe ich Ihnen völlig Recht, Frau Hackenschmidt - natürlich auch die Erzeugerkosten bundesweit umgelegt werden. Es ist ungerecht, dass die Verbraucher in Brandenburg, das einen großen Teil seines Stroms in andere Bundesländer exportiert, für die Vorreiterrolle unseres Landes auch noch bezahlen müssen,
während andere Bundesländer billigeren grünen Strom einkaufen können. Auch hier ist der Bund gefordert, gemeinsam mit den Ländern - also auch Brandenburg - die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen.
Nicht zuletzt müssen wir auch den Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien überprüfen. Wind- und Sonnenstrom fluten die Netze auch zu Unzeiten, sodass Anlagenbetreiber selbst dann Geld erhalten, wenn der produzierte Strom eigentlich gar nicht verbraucht wird. Hier muss ein Deckel drauf.
Wir Liberalen in Brandenburg stehen zum Energiewandel. Statt einer ungebremsten Förderung benötigt dieser jedoch einen klaren ordnungspolitischen Rahmen. Diesen zu setzen ist Aufgabe der Bundesregierung und der Bundesländer und somit auch die Aufgabe von Brandenburg.
Deshalb stimmen wir dem CDU-Antrag zu, und wir hoffen, dass wir Sie dazu anhalten können, dies ebenfalls zu tun. Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gar nicht mitbekommen, dass dein Redebeitrag so kurz war, Barbara. Ich werde in dieselbe Kerbe hauen - so will ich hier einmal sagen.
Unserer Fraktion wäre es auch lieber gewesen, wir hätten diese beiden Beschlussvorlagen, die sich mit der Braunkohle beschäftigen, zusammen behandelt. Dann würden wir gerade angesichts des heutigen Zeitrahmens noch besser zurande kommen.
Trotzdem: Wir haben uns mit dem Thema Braunkohle in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv beschäftigt. Dabei ging es natürlich immer um die zukünftige Rolle der Braunkohle. Daran - das können wir nicht leugnen; das wissen wir alle - hängt letztlich die Zukunft einer ganzen Region. Es geht im Hintergrund auch immer wieder um die Erschließung von Tagebaugebieten.
Erst vor zwei Wochen hat sich der Braunkohleausschuss für eine weitere Erschließung des Tagebaugebietes Welzow-Süd ausgesprochen. Letztlich - das wissen wir, und das ist auch für unsere Entscheidung nicht unbedeutend - ist die Braunkohleförderung maßgeblich für den Wohlstand in einer Region.
Gleichwohl gibt es neben den wirtschaftlichen Vorteilen natürlich auch Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es wird von Schäden an Wohneigentum berichtet und, damit verbunden, von langwierigen und oftmals kostenintensiven rechtlichen Auseinandersetzungen der davon Betroffenen.
Wir sind der Meinung, dass die Einrichtung einer Schlichtungsstelle in Brandenburg, wie heute von den Kollegen der CDUFraktion vorgeschlagen, zu begrüßen ist. Wir werden dem Antrag allein schon deshalb zustimmen, weil er die Interessen der betroffenen Menschen in den Vordergrund rückt. Das war ja nun tatsächlich in der Vergangenheit nicht immer oder nur selten der Fall.
Die Schlichtungsstelle bietet den Betroffenen die Möglichkeit, einerseits langwierige Rechtsprozesse zu vermeiden und andererseits die Kosten - wenn überhaupt - in einem vernünftigen Rahmen zu halten.
In einem für sie kostenfreien und vor allen Dingen transparenten Verfahren wird den Betroffenen Hilfe und eine mögliche Lösung hinsichtlich ihres Konflikts angeboten. Dass eine solche Schlichtungsstelle funktioniert - Frau Schulz-Höpfner hat es auch schon erwähnt -, zeigt Nordrhein-Westfalen. Dort wurde im Jahr 2010 - es gibt sicherlich Kontakt zum Landtag in Nordrhein-Westfalen - eine solche Schlichtungsstelle eingerichtet, die seitdem im Regierungsbezirk Köln angesiedelt ist und hervorragend arbeitet.
Den Vorschlag der CDU-Fraktion werden wir deshalb unterstützen und dem Antrag zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will den Anfangsgedanken von Herrn Bretz - aber auch nur diesen! aufgreifen. Wir als FDP-Fraktion unterstützen den Denkanstoß von Bündnis 90/Die Grünen und werden auch dem Entschließungsantrag der SPD und der Linken zustimmen - allerdings in der Erwartung, dass dann in absehbarer Zeit den betroffenen Menschen im Braunkohlerevier geholfen werden kann. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt mittlerweile der Zwölfte Bericht der IMAG zur Entwicklung der Regionalen Wachstumskerne vor. Damals wie heute ist festzustellen, dass die Entscheidung aus dem Jahr 2005, von der Förderung nach Gießkannenprinzip abzugehen, richtig war. Richtig war auch, die Förderung auf Branchen zu konzentrieren, die sich besonders erfolgreich entwickeln und die besten Zukunftspotenziale aufweisen, zusammengefasst in Branchenkompetenzfeldern und den 15 Regionalen Wachstumskernen.
Die Ausrichtung der Förderpolitik auf die Regionalen Wachstumskerne hat sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Haushaltslage und natürlich auch der knapper werdenden Mittel seitens des Bundes und der EU bisher als zielführend erwiesen. Der RWK-Status wird dazu genutzt, Standorte zu sichern, zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.
Nach Einschätzung der FDP-Fraktion zeigt der Bericht die in den zurückliegenden Jahren erreichte und durchaus vorzeigbare Entwicklung der Regionalen Wachstumskerne, die sich alle als Motor für ihre Region verstehen und deren Strahlkraft sich auch in Zukunft weiter ausbilden wird. Wohlgemerkt: Es könnte so sein, und das auch nur dann - das ist unser Kritikpunkt -, wenn sich die RWKs entsprechend dem Zeitgeist anpassen bzw. in der Zeit weiterentwickeln werden.
Meine Damen und Herren, wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Das Tempo, in dem sich Innovationen heutzutage entwickeln, ist enorm. Genauso schnell entwickeln sich auch Branchen weiter, in denen zum Beispiel Altbewährtes mit Neuem, mit Innovativem kombiniert wird. Hieraus ergibt sich für unsere Fraktion ein neues Problem. Deshalb möchte ich Sie, lieber Herr Minister... Wo ist er? In der Debatte zu den Wachstumskernen nicht da? Das ist schade. Oder doch?
- In der zweiten Reihe, aha. Wunderbar! Das freut mich. Ich wollte Sie persönlich ansprechen, Herr Christoffers.
Was soll mit ansiedlungswilligen Unternehmen passieren, die sich genau diesen neuen Branchen zurechnen lassen? Nehmen wir die Unternehmen, die sich mit neuen Werkstoffen beschäftigen oder mit Oberflächentechnologien, die aber nicht einer vorhandenen Branche bzw. einem der aktuell acht Cluster zuzuordnen sind und dementsprechend keine wirtschaftliche Förderung erfahren können. Die Lösung kann nicht sein, dass Sie sich als Minister förmlich von einer Einzelentscheidung zur anderen durchschlagen. Das ist vielleicht für die einzelnen Unternehmen ganz angenehm. Eine Wertschätzung, wie in Brandenburg mit ansiedlungswilligen Unternehmen umgegangen wird, ist das nicht. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Das ist nach unserer Meinung notwendig, um in Brandenburg wieder planbar eine ansiedlungsfreundlichere Politik umzusetzen, auch vor dem Hintergrund der Regionalen Wachstumskerne. Vielleicht können Sie uns dazu mal ein paar Perspektiven eröffnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion ist bei erster Betrachtung aus folgenden Gründen zu begrüßen:
Zum ersten Punkt Kofinanzierung. Meine Fraktion und ich würden uns darüber freuen, wenn wir uns heute unter anderem darauf verständigen könnten, die Kofinanzierung sowohl für EU- als auch für Bundesmittel sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass uns diese Mittel in der Zukunft fehlen werden. Besonders bei der Thematik Verzicht auf Bundesmittel zeigt sich doch ganz offensichtlich die verfehlte Politik dieser „Regierungskoalition“, wie ich eben von Frau Hackenschmidt gehört habe. Diese Politik verhindert die wirtschaftliche Entwicklung im Land Brandenburg. Sparen - ja, Haushaltskonsolidierung - ja; darüber sind wir uns einig. Aber das darf nicht dazu führen, dass Sie das Land kaputtsparen und am Ende die kleinen und mittelständischen Unternehmen die Leidtragenden sind, nur weil die Regierungskoalition mit ihrer Parlamentsmehrheit Prioritäten falsch setzt.
Der zweite Punkt: Wir stimmen der Forderung nach revolvierenden Fonds und nach deren verstärktem Einsatz natürlich zu. Die Zuschussförderung auf Darlehensförderung umzustellen ist notwendig; es wird auch in Zukunft gar nicht mehr anders gehen. Das hat nun auch die Landesregierung endlich erkannt und diesen Aspekt in ihre fondsübergreifenden landespolitischen Prioritäten für den Einsatz von EFRE, ESF und ELER in Brandenburg in der Förderperiode 2014 bis 2020 aufgenommen. Auf Seite 5 ist hier zu lesen: