Marion Vogdt
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Last Statements
Ist zu erwarten, dass die Sicherheitslage am künftigen Flughafen BER durch die mögliche Weitergabe der Akten gefährdet sein wird?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Dank geht heute zunächst an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Ziel. Die Sitzungen des Kontrollausschusses werden - ich habe es schon im letzten Jahr gesagt - immer zielgerichtet geführt,
nicht nur bei den Beratungen zum Bericht des Landesrechnungshofes.
Wie immer an dieser Stelle geht unser herzlicher Dank an den Präsidenten des Landesrechnungshofes, Herrn Weiser, und an alle Mitarbeiter seiner Behörde für die geleistete Arbeit und die Erstellung dieses wichtigen Berichts.
Die Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof und den Mitarbeitern der geprüften Ministerien war - wie in den vergangenen Jahren auch - durch Sachlichkeit und Kompetenz gekennzeichnet. Das alles kann jedoch nicht davon ablenken, dass der vorgelegte Bericht des Landesrechnungshofes wieder viel Kritik liefert. Mit dem Jahresbericht 2013 hält der Landesrechnungshof der rot-roten Landesregierung einmal mehr den Spiegel vor.
Der Bericht weist deutlich auf die Problematik der Haushaltslage hin. Die Haushaltsjahre 2012 und 2013 schlossen zwar erfreulicherweise - dank der guten Wirtschaftspolitik im Bund mit einem Haushaltsüberschuss ab; die Verschuldung des Landes aber verharrt bei 18,6 Milliarden Euro. Der Schuldenstand je Einwohner ist aufgrund des Bevölkerungsrückgangs wieder auf nunmehr 7 487 Euro pro Kopf - gestiegen. Allen Diskussionen über die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung und die strukturellen Schwächen des Landeshaushalts zum Trotz verfährt Rot-Rot frei nach dem Motto: Weiter wie bisher!
- Doch!
Meine Damen und Herren! Brandenburg braucht endlich ein langfristiges Konzept zum Schuldenabbau.
Wir haben es gefordert. Die Reaktion war wie immer: Abgelehnt! Sie planen bis zum Wahltag und überlassen das Sparen der Nachfolgeregierung.
Der Landesrechnungshof fordert seit Jahren ein Konzept der Konsolidierung, Rot-Rot aber verweigert sich dem weiter.
- Ankündigungen reichen nicht, Frau Mächtig.
- Vielen Dank, Herr Markov. - Die bereinigten Ausgaben des Landes steigen seit 2010 wieder kontinuierlich an. Die Ausgabenstruktur entwickelt sich zunehmend konsumlastig. Sie vergessen: Nur Investitionen eröffnen Chancen für die Zukunft. Konsum verpufft.
In den kommenden Jahren wird sich das strukturelle Defizit nur leicht verringern; denn der Finanzminister rechnet auch für die Zukunft mit sprudelnden Steuereinnahmen. Doch wie lange wird das so weitergehen? Wie stabil ist das Fundament, auf dem dieser Erfolg beruht? Einsparungen bei den Ausgaben sieht Rot-Rot jedenfalls nicht vor.
Kann das Land damit die Schuldenbremse ab 2020 einhalten? Der Landesrechnungshof warnt ausdrücklich vor dem hohen Risiko der Zinsverpflichtungen. Herr Weiser hat es gerade noch einmal bekräftigt: Man könne nicht davon ausgehen, dass das aktuell niedrige Zinsniveau noch viele Jahre Bestand haben werde. Dieser Einwand ist berechtigt. Doch das scheint niemanden in der Regierung zu interessieren.
Meine Damen und Herren! Der Bericht macht es deutlich: Diese Landesregierung handelt wiederholt ineffizient und zudem transparent.
- Intransparent, richtig. - Beispiele haben wir schon gehört. Nur noch einige zur Wiederholung: bei der Evaluierung von Schulversuchen, bei Computerprogrammen in verschiedenen Ministerien, bei Abschlagszahlungen auf Bürgschaften ohne Rechtsverpflichtung und so weiter, und so weiter.
Ich denke, wir brauchen in besonderen Fällen gezielte Konsequenzen bei Steuerverschwendung. Ich halte es für unausweichlich, die persönliche Haftung von Amtsträgern für offensichtliche Fehlentscheidungen mit erheblichen finanziellen Folgen zu prüfen. Dabei meine ich ausdrücklich nicht den Sachbearbeiter. Das Spiel mit den Bauernopfern treibt Rot-Rot leider in Perfektion. Es darf nicht sein, dass die Landesregierung für ihre Steuergeldverschwendung Jahr für Jahr den Spiegel vorgehalten bekommt, aber absolut keine Konsequenzen für die politisch Verantwortlichen daraus erwachsen. Auch Ärzten droht bei Operationsfehlern ein Verfahren, Ingenieure und
Architekten stehen für ihre Planungen in der Haftung. Warum sollte das in der Politik nicht auch gehen? - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mein Dank gilt an dieser Stelle zunächst dem Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herrn Weiser, und seinen Mitarbeitern, die uns Abgeordnete in gewohnt guter Qualität in ihrem Bericht auf die Defizite des Energiemanagements beim Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, dem BLB, aufmerksam gemacht haben.
Wir haben diesen Bericht sowohl im Ausschuss für Haushaltskontrolle als auch im Finanzausschuss diskutiert. Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, einen zwischen den Berichterstattern - Herrn Ziel, Herrn Görke und Herrn Bretz - einvernehmlichen Beschlussvorlag vorzulegen.
Die Kosten der Energieversorgung beim BLB sind in den letzten Jahren stetig angestiegen: allein 2011 auf 18,4 Millionen Euro für Wärme und Strom. Sie werden zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weiter ansteigen und den Haushalt damit zunehmend belasten. Grund genug, Einsparpotenziale zu identifizieren. Wir waren und sind uns alle einig darin, dass das Land im Hinblick auf die Ziele der EU-Energieeffizienzrichtlinie und die Ziele der Energiestrategie 2030 weitere Anstrengungen zur Verbesserung seines Energiemanagementsystems unternehmen muss, um seiner Vorbildrolle gerecht zu werden.
Die beiden Ausschüsse haben den Handlungsbedarf, der seitens des Landesrechnungshofes formuliert wurde, aufgegriffen und in einer Beschlussempfehlung an das Ministerium der Finanzen weitergeleitet. Zum Handlungsbedarf gehört die Forderung nach einem Energiekonzept für die Behördenzentren des Landes, das bis Ende 2015 zu erstellen ist. Dazu gehören aber auch Messeinrichtungen, die überhaupt erst den Energieverbrauch erfassen. Die Ausschüsse fordern erneut, dass das Energiemanagement personell ausreichend ausgestattet wird mit dem neuen Finanzminister, der in anderer Funktion noch einer der Berichterstatter war, sicherlich kein unerfüllbarer Wunsch.
Darüber hinaus wird die Benennung von Energiebeauftragten in den Ressorts als sinnvoll angesehen, um eine Änderung des Nutzerverhaltens zu erreichen. Bis Juni 2014 sollen wir vom Ministerium der Finanzen über den aktuellen Umsetzungsstand informiert werden. Dann wird man sehen, ob an der einen oder anderen Stelle noch nachjustiert werden muss. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Haushaltsberatungen für die Jahre 2013 und 2014 der rot-roten Lan
desregierung haben es in sich. Sie führen die Öffentlichkeit nämlich an der Nase herum, wenn Sie nach wie vor felsenfest behaupten, das Finanzausgleichsgesetz sei der maßgebliche Grund für den Nachtragshaushalt.
Dieser Nachtragshaushalt hat viele Gründe, aber das Finanzausgleichsgesetz ist bestimmt kein Grund, sondern - seien Sie doch einmal ehrlich - der Flughafen BER. Das größte Ding der Unmöglichkeit, das auf unser aller Unverständnis stößt: Wir stimmen über einen Haushalt ab, ohne die genauen finanziellen Risiken des Flughafens auch nur näherungsweise zu kennen. Denn die genauen Zahlen sollen erst am 13.12. vorgelegt werden - so ist zumindest der derzeitige Stand; warten wir einmal ab.
Der Flughafen ist für Sie und die Steuerzahler zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden, über das Sie schon längst die Kontrolle verloren haben.
Eine Milliarde Euro mehr - und das ist womöglich noch nicht das Ende der Fahnenstange -, 6 Milliarden Euro in der Summe, Eröffnung frühestens 2016, wahrscheinlich noch später. 400 Millionen Euro mehr für Brandenburg - woher nehmen, wenn nicht stehlen? Ein politisches Desaster, für das Sie allein verantwortlich sind.
Wie lange die EU hier noch mitmacht?
Auch da: Ausgang offen. Dabei erinnern uns die daran Beteiligten an die drei „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“.
Die Geschäftsführung agiert am Aufsichtsrat vorbei, Misstrauen, wohin man sieht. An diesem Flughafen regiert nur einer, und den nennt man Chaos. Das Einzige, was abhebt, sind die Kosten.
Und dann versuchen Sie ein Jahr vor der Landtagswahl Beruhigungspillen zu verteilen. 10 Millionen Euro mehr für die Bildung ab 2014 - wie alles bei Ihnen ein Tropfen auf den heißen Stein. Das ist doch längst überfällig gewesen. Mit der Erhöhung der Vertretungsreserve erfüllen Sie eine FDP-Forderung, aber leider nur halbherzig.
Die Vertretungsreserve wird zwar erhöht, aber auch der Vertretungsbedarf steigt immer mehr und liegt inzwischen bei fast 10 %. Es ist also nicht viel gewonnen.
Liebe Kollegen von Rot-Rot, die Steuern sprudeln, trotzdem: 130 Millionen Euro Nettokreditaufnahme im Jahr 2013; Herr Richter, da müssen Sie noch einmal nachgucken. - Sagen Sie uns: In welchen Löchern verschwinden eigentlich die Steuereinnahmen, und wann wollen Sie mit dem Schuldenabbau endlich beginnen?
Herr Markov, Sie rühmen sich damit, keine neuen Schulden im Wahljahr 2014 machen zu wollen.
Die Königsdisziplin wäre es aber, mit dem Schuldenabbau zu beginnen. Die Landesregierung verpasst einmal mehr die Chance, die sich mit dem Nachtragshaushalt ergibt, Korrekturen an ihrer verfehlten Politik vorzunehmen und die Weichen für eine prosperierende Zukunft unseres Landes zu stellen.
Kommen wir zu der Frage, wie Sie die Mehrausgaben finanzieren wollen. Rücklagenentnahmen in den Jahren 2013 und 2014? Interessant, wenn man bedenkt, dass die Oppositionsparteien bisher in allen Haushaltsberatungen für solche Vorschläge stark kritisiert wurden.
- Entschuldigung, darüber muss ich jetzt wirklich herzhaft lachen! - Schließlich die Kürzung der Mittel für Kreditmarkzinsen: Einsicht immerhin an dieser Stelle, denn der Landesrechnungshof hat dies mehrfach kritisiert.
Ja, ja, meine Damen und Herren von Rot-Rot, in Schulen zum verantwortungsvollen Umgang mit Geld mahnen und im Land schalten und walten, wie es Ihnen gerade passt - das ist die rotrote Doppelmoral, das ist rot-rote Finanzpolitik par excellence.
Meine Damen und Herren, wir haben aktuell eine robuste wirtschaftliche Lage, wir erzielen Einnahmerekorde in Folge. Lassen Sie bei sich die Vernunft einkehren und nutzen Sie die Situation dazu, um endlich mit dem Schuldenabbau zu beginnen! Fast 20 Milliarden Euro sind keine Peanuts, und ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne: Auf Schuldenbergen können keine Kinder spielen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anhörung und die sich daran anschließende Diskussion zum Ersten Änderungsstaatsvertrag zum rbb-Staatsvertrag in der letzten Sitzung des Hauptausschusses hat erneut gezeigt: Eine umfassendere und frühere Beteiligung des Parlaments bei der Änderung von Staatsverträgen ist unumgänglich, um zu Ergebnissen zu kommen, die mit den Vorstellungen des Parlaments in Einklang stehen. Das nun gewählte Vorgehen im Hauptausschuss erst findet eine umfassende Anhörung statt, und dann, zwei Minuten danach, soll eine abschließende Beratung und ein Beschluss durch den Ausschuss stattfinden - so viel zur Debattenkultur, Herr Ness -, wird einem geordneten parlamentarischen Verfahren absolut nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, die Anhörung im Hauptausschuss zum Ersten Änderungsstaatsvertrag hat eines ganz deutlich gemacht: Die Betroffenen, nämlich die Vertreter der freien Mitarbeiter beim rbb und bei anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sehen die Schaffung einer Freienvertretung und somit die Institutionalisierung im Wege eines Statuts, das durch die Intendantin festgelegt wird und der Zustimmung des Rundfunkrates bedarf, nicht als einen Fortschritt an. Auch wir Liberale sind der Auffassung, dass die rechtliche Ausgestaltung für Mitbestimmungsfragen entscheidend ist. Hier hat nun einmal die Anwendung des Personalvertretungsgesetzes für feste und freie Mitarbeiter eine andere Qualität als die Schaffung eines Novums eines Statuts, dessen Inhalt bislang unbekannt ist.
Auch das Argument, man solle doch erst einmal eine Freienvertretung ausprobieren und dann nach zwei Jahren die Evaluierung abwarten, ist für uns Liberale kein gangbarer Weg.
Alle Fraktionen waren sich im Hauptausschuss einig, dass eine gesetzliche Regelung deutliche Vorteile gegenüber einem Statut bietet. Somit bleibt für die FDP-Fraktion nur die Ablehnung des Staatsvertrages und somit auch des vorliegenden Gesetzentwurfs. Hierzu möchte ich auch die anderen Fraktionen ermuntern; denn der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat es beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag gezeigt: eine Ableh
nung ist möglich. Parlamente müssen nicht immer von den Landesregierungen verhandelte Staatsverträge abnicken. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hätte bei der Beantwortung unserer Großen Anfrage zu den Steuerplänen von Rot-Rot-Grün die Möglichkeit gehabt, zu zeigen, was sie finanzpolitisch so drauf hat. Schade, hat leider wieder nicht geklappt.
Brandenburg steht erstens vor der Frage: Schaffen wir es, die Schuldenbremse einzuhalten? Ihre Antwort: Die Steuerzahler sollen auf dem Weg dorthin bei jeder Gelegenheit zur Kasse gebeten werden. Die FDP-Fraktion hingegen fordert, über seriöse und konsequente Ausgabenkürzungen nachzudenken.
Die zweite Frage ist: Wie schaffen wir es, Wachstum langfristig zu generieren? Was fällt Rot-Rot-Grün dazu ein? Steuererhöhungen. Das zeigte sich ja schon durch die Blockadehaltung im Bundesrat, als es um die Abschaffung der kalten Progression ging. Das Bundesfinanzministerium antwortete einem Bundestagsabgeordneten der Linken auf seine Anfrage, wie viel Einnahmen der Bund aus der kalten Progression erhalte, dass zwischen 2011 und Ende 2013 9 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen würden. Im nächsten Jahr rechne man mit weiteren 3 Milliarden Euro.
Sie behaupten jetzt allen Ernstes, dass die Progression gar keinen Effekt gehabt hätte. Sie versuchen, die Weichen weg von einer wachstumsorientierten Finanzpolitik hin zu einer Politik der konsequenten Steuererhöhung umzustellen - und das alles unter dem Deckmäntelchen, mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung einzuführen.
Bereits heute nimmt der Staat im Schnitt ein Drittel vom Gehalt weg. Bereits heute gehört Deutschland zu den größten Umverteilungsstaaten. Über 600 Milliarden Euro haben Bürger und Wirtschaft 2012 an den Fiskus gezahlt. Rot-Rot-Grün will aber noch größere Löcher in die Haushaltskassen der Familien reißen und besonders die kleinen und mittelständischen Unternehmen so sehr belasten, dass sie damit Arbeitsplätze gefährden. Soziale Gerechtigkeit wird nicht durch höhere Steuern erreicht. Sie verhindern Investitionen, schwächen die Kaufkraft und hemmen das Wachstum.
Die Umsetzung der Steuerpläne von Rot-Rot-Grün würde viele Bürger und Unternehmen massiv belasten. Nicht nur Vermögende und Bezieher hoher Einkommen, alle sollen zur Kasse gebeten werden: Sparer, Eigenheimbesitzer, Mieter, Familien und Arbeitnehmer. Die Konzepte umfassen vor allem die Einführung einer Steuer auf private und unternehmerische Vermögen. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer soll erhöht werden. Gleichzeitig wollen Sie die Abschaffung des Ehegattensplittings und eine Ausweitung der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Freiberuflicher sowie Land- und Forstwirte sollen in die Gewerbesteuer einbezogen werden, um nur einiges Ihrer „Giftliste“ zu nennen.
Die Grünen haben noch mehr in petto. Alles, was mit dem grünen Gesellschaftsbild nicht übereinstimmt, soll konsequent über das Steuerrecht bekämpft werden. Wer geglaubt hat, dass unser Mehrwertsteuersystem nicht komplizierter gemacht werden könnte, wird von den Grünen eines Besseren belehrt.
Der „Spiegel“ kommt zu dem Ergebnis, dass bei den Grünen „der Finanzbeamte zum Volkspädagogen wird“. Der Bund der Steuerzahler, der Präsident des deutschen Industrie- und Handelskammertages und Spitzenökonomen warnen vor den fatalen Folgen der rot-rot-grünen Steuerpläne. Allein die Umsetzung der Pläne zur Vermögensbesteuerung würde Deutschland wieder zu einem Hochsteuerland machen. Im Übrigen führt eine Vermögensteuer nicht zu einer gerechteren Verteilung der Einkommen und Vermögen, sondern sie verschlechtert die Investitionsbedingungen für Unternehmen in Deutschland, hat die höchsten Erhebungskosten und setzt Anreize zu Vermögens- und Wohnsitzverlagerungen ins Ausland. Das ist im Übrigen keine FDP-Propaganda, sondern die Analyse des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung.
Durch die Vorschläge der Linken würden im Durchschnitt mehr als 60 % des Gewinns für die Zahlung von Vermögensteuer fällig. Da darüber hinaus noch Ertragsteuern anfallen, käme dies wohl einer verfassungsrechtlich und ökonomisch bedenklichen Enteignung von Unternehmensvermögen gleich. Aber damit haben Sie, in Ihrer Tradition stehend, jahrzehntelange Erfahrung.
Wenn der Präsident des DIHK vor einer Steuerbelastung in Höhe von mehr als 80 % für deutsche Unternehmen durch die Steuerpläne warnt, zeigt das deutlich, wie gefährlich die Politik von Rot-Rot-Grün für unser Land ist. Der Steuererhöhungsmix aus höherer Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft- und Kapitalsteuer beraubt die Unternehmen der Mittel, die sie dringend für Investitionen und damit für die Sicherung von Arbeitsplätzen benötigen. Gerade unsere Brandenburger Mittelständler sind auf die Erhöhung ihrer Eigenkapitalquoten angewiesen. Um in
vestieren zu können, wäre es dringend notwendig, sich von hohen Fremdkapitalkosten zu befreien. Die Steuererhöhungsorgie würde zunächst die Unternehmen treffen. In der Folge träfe sie aber auch die Beschäftigten.
Die Folge steigender Kosten durch höhere Steuern und fehlender Möglichkeit der Rücklagenbildung ist ein zunehmender Rationalisierungsdruck, der zu geringeren Lohnzuwächsen und zum Abbau von Arbeitsplätzen führt. Nennen Sie das soziale Gerechtigkeit? Wenn wir bei Gerechtigkeit sind, frage ich mich: Ist es gerecht, wenn ein gut verdienender Facharbeiter vom Spitzensteuersatz betroffen wird?
Die Abschaffung des Ehegattensplittings zeigt, dass man vom Selbstbestimmungsrecht der Ehepaare, wie das Einkommen erzielt wird, wenig hält. In Zukunft sollen Paare, die zwar das gleiche Gesamteinkommen haben, aber unterschiedlich verdienen, nicht mehr gleich besteuert werden.
Neben der Gefahr für die Arbeitsplätze durch die Vermögensteuer drohen höhere Mieten durch Steuern auf Immobilienvermögen. Wird auch noch die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer auf aktuelle Verkehrswerte umgestellt, drohen drastische Mieterhöhungen. Davon werden vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen betroffen sein.
Sie schreiben, eine Konsolidierung des Haushaltes über Steuererhöhungen sei unabdingbar. Die FDP-Fraktion sagt: Mehreinnahmen aus Steuern haben noch nie zu einer Haushaltskonsolidierung geführt, immer nur zu Mehrausgaben verführt.
Eine wachstumsorientierte Haushaltskonsolidierung wäre für unser Land die weitaus bessere Lösung als die rot-rot-grüne Neidpolitik. Ich fordere Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Springen Sie über Ihren Schatten zum Wohl der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Folgen Sie dem Beispiel von Steinbrück und Gabriel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ehrlich gesagt, hatte ich nicht viel anderes erwartet. Allerdings hätte ich mir von Minister Markov ein wenig mehr Sachlichkeit erhofft - auch nach vier Jahren Erfahrung, die ich hier gemacht habe. Ich würde Sie bitten, mich in Zukunft nicht mit irgendwelchen Genossen aus Ihrer SED-Vergangenheit zu vergleichen; das wäre nett.
Ansonsten freue ich mich, dass alle Redner vom eigentlichen Thema ablenken wollten, indem sie in mehr oder weniger platten Reden - das muss ich ehrlich sagen, Frau Geywitz - der FDP Vorwürfe machen. Ich habe mit diesem Thema wohl in ein Wespennest gegriffen, sonst hätten Sie nicht so ablenken müssen.
Und, Axel Vogel, ich glaube nicht, dass Schwarz-Gelb dem Wirtschaftsstandort der Bundesrepublik in den letzten vier Jahren geschadet hat. Wenn wir uns nur einmal die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ansehen: Es gibt 1,6 Millionen Arbeitsplätze mehr, über 41 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, und unsere Jugendarbeitslosigkeit ist so gering wie seit 23 Jahren nicht mehr. So viel zum „Schaden“.
Als Letztes möchte ich zitieren, was Sigmar Gabriel letzte Woche gesagt hat. Was er diese Woche gesagt hat, weiß ich nicht. Das ist bei ihm ja immer unterschiedlich, und bis zum Wahltag kann noch eine Menge kommen:
„Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerdumping ist der bessere Weg zum Schuldenabbau und zu höheren Investitionen in Bildung und Infrastruktur in Deutschland als Steuererhöhungen.“
Sprechen Sie doch mit ihm! Ansonsten kann ich nur sagen: Das Wir entscheidet, das Du bezahlt. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben mitbekommen, wie hinter den Kulissen mit den Gewerkschaften um höhere Bezüge gerungen wurde. Auch innerhalb der Koalition gab es deswegen die eine oder andere Unstimmigkeit. Jetzt sollen Brandenburgs Landesbeamte mehr Geld erhalten.
Der uns vorliegende Gesetzentwurf sieht unter anderem vor wir haben es schon gehört -, dass sich die Bezüge rückwirkend ab 1. Juli um 2,65 % erhöhen. Zusätzlich wird eine monatliche Sonderzulage - statt Weihnachtsgeld - von sage und schreibe 21 Euro gezahlt; hoffentlich kann man sich davon in diesem Jahr überhaupt den Tannenbaum kaufen. Ab 1. Juli 2014 sollen die Bezüge um weitere 2 % steigen.
Die Mehrkosten für das Land belaufen sich auf immerhin 26,3 Millionen Euro für dieses Jahr und knapp 70 Millionen Euro für das nächste Jahr. Die Erhöhung der Bezüge belastet den Landeshaushalt ab 2015 voraussichtlich mit 86 Millionen Euro.
Ihr Gesetzentwurf liest sich auf den ersten Blick wie ein Wohlfühlfeuerwerk für unsere Landesbeamten: Erhöhung der Bezüge in diesem und im kommenden Jahr, monatliches „Weihnachtsgeld“, darüber hinaus Pflichtstundenreduzierung, Ermäßigungsstunden, Urlaub von 30 Tagen. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn scheint ganz offensichtlich erfüllt zu sein.
Doch weit gefehlt! Unter Berücksichtigung der jeweils halbjährlichen Verschiebung und der Verminderung der Besoldungsanpassung durch Zuführung in die Versorgungsrücklage bedeutet dies für die brandenburgischen Beamten eine Anpassung von knapp 1 % im Jahr 2013 und etwas unter 1 % im Jahr 2014. Bei einer aktuellen Inflationsrate von 1,9 % kommt dies einer Einkommenskürzung gleich. Der Grundsatz, dass sich die Besoldungs- und Vermögensbezüge der Beamten an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen haben, wird damit mehr als verletzt. Ihr in
diesem Zusammenhang getätigter Verweis auf die angespannte Finanzlage des Landes und die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung ist zwar richtig und wichtig; jedoch taugt er nichts als Argument für die geringe Anpassung der Beamtenbezüge. Dieses Argument steht im Übrigen auch im krassen Gegensatz zu Ihrer Begründung, warum bei den Tarifbeschäftigten eine Erhöhung um 5,6 % gerechtfertigt sei. Die Brandenburger Beamtinnen und Beamten sind doch nicht die Melkkühe, auf deren Rücken die Haushaltskonsolidierung ausgetragen wird. Endlich an den richtigen Stellen gespart und weniger rot-rote Ideologie - dann ist auch eine den Beamten angemessene Anpassung der Bezüge möglich.
Ich habe es schon mehrfach gesagt: Leistung muss sich lohnen auch in Brandenburg!
- Schön, dass Sie dem zustimmen. Dann handeln Sie auch so!
Der Gesetzentwurf führt darüber hinaus zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Im Wettbewerb um kluge Köpfe für unsere Verwaltung werden wir auch zukünftig den Kürzeren ziehen, weil andere Bundesländer ihren Beamten weitaus attraktivere Rahmenbedingungen bieten, als wir das derzeit tun. Das muss und das soll sich ändern. Die Diskussion im Finanzausschuss wird zeigen, ob Sie zu Anpassungen bereit sind.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2006 sind im Rahmen der Föderalismusreform den Ländern - damit auch dem Land Brandenburg - die Gesetzgebungskompetenzen, unter anderem für die Gestaltung des Besoldungs- und Versorgungsrechts, zugefallen. Im Jahr 2006! Sieben Jahre sind seitdem vergangen. Ist ein Gesetz, das so lange auf sich warten lässt, deshalb besser? Ich bin davon nicht so wirklich überzeugt.
Auch bei diesem Gesetzentwurf besteht aus der Sicht unserer Fraktion ein Verbesserungsbedarf. Die durch die Föderalismusreform gewonnenen Gestaltungsspielräume für eine zukunftsorientierte Anpassung des Dienstrechtes lassen Sie leider ungenutzt.
Zu begrüßen sind die in § 43 vorgesehenen Leistungsprämien und Leistungszulagen. Was unserer Ansicht nach nicht geht, ist, dass diese Prämien bzw. Zulagen wieder nur nach Kassenlage gewährt werden sollen. Warum arbeiten Sie nicht mit einem festen Budget?
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem schon jetzt sichtbaren Fachkräftemangel im Land befinden wir uns in einem ständigen Wettbewerb um die klügsten und besten Köpfe - das sagte ich bereits. Ich habe auch schon einmal gefragt, ob wir es vor dem Hintergrund der geplanten finanziellen Kürzungen mit den anderen Bundesländern aufnehmen können. Auch mit diesem Gesetz schränken Sie die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes weiter ein.
Das Gesetz führt mittel- und langfristig zu dauerhaften Einsparungen im Landeshaushalt. Einsparungen sind gut! Die FDPFraktion fordert Sie immer wieder dazu auf.
Schon viele Male habe ich Sie darauf gedrängt, alle Ausgaben auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Ganz offensichtlich bleiben Sie aber immer nur bei den Beamten hängen. Ich habe es eben schon gesagt, werde es aber gerne noch einmal wiederholen: Die Beamtinnen und Beamten sind nicht die Melkkühe für den Landeshaushalt!
Ein letzter Aspekt, auf den ich gern eingehen möchte, ist der Familienzuschlag. Mit der vorgesehenen Streichung des Fami
lienzuschlags der Stufe 1, dem sogenannten Verheiratetenzuschlag, begibt sich das Land Brandenburg - wohlgemerkt als einziges Bundesland - auf besoldungsrechtliches Neuland.
Sie begründen das erstens mit einem vermeintlich überholten Familienbild der Alleinverdienerfamilie und zweitens mit der Gleichstellung von Mann und Frau im Berufsleben - bis eben brauchten wir noch ein Gesetz dafür. Hier zeigt sich zum wiederholten Male Ihre ideologische Sicht der Gesellschaft. Gerade die tradierte Familie hat ihre Berechtigung. Sie sollten sich auch an die Wurzel unseres Landes erinnern, nach der jeder nach seiner Façon glücklich werden soll.
Zur Gleichstellung: Sie argumentieren grundsätzlich, wie es Ihnen jeweils in den Kram passt. Bei Einsparungen wie den hier diskutierten haben wir plötzlich die von Ihnen ansonsten so vehement bestrittene Gleichstellung von Mann und Frau im Berufsleben. Ideologie war noch nie ein guter Ratgeber. Folgen Sie doch einmal der Vernunft! Seien Sie doch ehrlich: Auch hier sind das Hauptziel Einsparungen im Landeshaushalt - zu Lasten der Beamten. Diese Streichung wird auch nicht durch eine Erhöhung der Grundgehaltsbeträge ausgeglichen. Die Streichung bedeutet für die Landesbeamten einen weiteren Einkommensverlust.
Ich fasse zusammen: Die Ihnen aufgrund der Föderalismusreform zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume werden von Ihnen nicht genutzt. Sie versuchen den Landeshaushalt allein auf Kosten der Beamten zu sanieren. Das Gesetz bedarf an der einen oder anderen Stelle einer Anpassung. Darüber werden wir im Finanzausschuss hoffentlich noch zu reden haben.
Auch ansonsten wird im Gesetzestext immer nur von „Beamten“ gesprochen - wenn Sie der Meinung sein sollten, wir bräuchten eine Gleichstellung, dann muss es auch „Beamtinnen“ heißen. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich feststellen, dass ich sehr froh bin, dass wir nach langer, teilweise sehr kontroverser Diskussion zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen die Reform des Abgeordnetenrechts in Brandenburg heute zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können.
Die Verabschiedung des Gesetzes am heutigen Tage möchte auch ich gerne nutzen, mich bei den Kollegen der anderen Fraktionen, aber auch allen weiteren Beratern aus Landtagsverwaltung und Ministerien und nicht zuletzt bei den Mitgliedern der Diätenkommission für ihre Mit- und Zuarbeit zu bedanken. Ich glaube, dass wir einen modernen und sehr transparenten Weg gehen und dass dies gerade in Zeiten, in denen die Politikverdrossenheit eher zu- als abnimmt, von großer Bedeutung ist.
Der Gesetzentwurf scheint in vielen Bereichen sehr technisch zu sein. Aus diesem Grund möchte ich kurz auf die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte eingehen. Der wichtigste Punkt ist die Schaffung eines Systemwechsels hin zur Gleichstellung mit dem Steuerbürger und der Schaffung von mehr Transparenz bei den künftigen Zahlungen an Landtagsabgeordnete. Entscheidend ist aber insbesondere auch die Umstellung der Altersversorgung der Abgeordneten, die eine Verlagerung der Versorgungskosten in die Zukunft verhindert, da sie auf einer Privat
vorsorge basiert. Das ist etwas, was die Politik für den Bürger seit langem propagiert.
In Teilbereichen gab es auch gegenüber der 1. Lesung noch Anpassungen. Das waren die Absenkung der Zulagen des Präsidenten, des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin und der Fraktionsvorsitzenden sowie die Absenkung der Diäten für Abgeordnete, die gleichzeitig dem Kabinett angehören.
Auf eine weitere Änderung - die der Verhaltensregeln - möchte ich kurz eingehen. Die Frage der Veröffentlichung von Nebeneinkünften von Abgeordneten wird in der Öffentlichkeit seit der Affäre um die Vortragshonorare von Herrn Steinbrück wieder breit diskutiert. Dieser Punkt war zunächst nicht im gemeinsamen Gesetzentwurf aller Parlamentarischen Geschäftsführer vorgesehen. Es war aber richtig, diesen Punkt aufzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass der vorliegende Vorschlag eines Stufenmodells den Anforderungen an Transparenz ausreichend Rechnung trägt. Sicherlich wird das Hohe Haus heute nicht zum letzten Mal über das Thema Transparenz diskutieren; aber auch vor dem Hintergrund der bestehenden zeitlichen Vorgaben bewerten wir als Liberale den vorliegenden Vorschlag als guten Kompromiss.
Bei allen Diskussionen über die angemessene Höhe und Ausgestaltung von Diäten und Versorgungsleistungen in Parlamenten sollte nicht aus dem Blick geraten, dass es nur im Sinne unserer Demokratie sein kann, wenn wir gerade keine homogenen Parlamente haben, die nur aus wenigen Berufsgruppen bestehen. Aus diesem Grund muss es auch für Menschen, die ein Unternehmen führen oder in einer verantwortlichen Position in der Wirtschaft tätig sind, finanziell attraktiv sein, sich in ein Parlament wählen zu lassen. Dies muss bei der Bewertung der Angemessenheit einbezogen werden. Auch die Tatsache, dass die Diät der Verantwortung eines Landtagsabgeordneten entsprechen muss und seine auch finanzielle Unabhängigkeit sichern soll, ist zu bedenken.
Meine Damen und Herren, Frau Mai hat in der Anhörung für die unabhängige Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Abgeordnetengesetzes wie auch als Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Brandenburg den vorliegenden Gesetzentwurf als Erfolg der Mitglieder des Landtags Brandenburg bezeichnet. Gerade über dieses Lob freue ich mich sehr. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute über den Antrag des Präsidiums auf Stiftung einer Medaille des Landtages Brandenburg zur Anerkennung von Verdiensten für das Gemeinwesen debattieren und abstimmen werden. So viel bereits zu Beginn.
Ich halte allerdings den Debattenverlauf im Präsidium, auch wenn er letztlich zu einem richtigen Ergebnis geführt hat, für fragwürdig. Meine Fraktion und ich hätten es richtig gefunden, wenn bereits beim Appell am 11. April anlässlich der Rückkehr der Brandenburger Soldatinnen und Soldaten aus dem Einsatz in Afghanistan allen die ersten Medaillen hätten überreicht werden können.
Das hat die Linke leider verhindert.
Herr Präsident, ich unterstütze das, was Sie bei der Veranstaltung zu Ehren der Rückkehr des Bataillons aus Afghanistan gesagt haben. Auch aus meiner Sicht ist eine Diskussion an der falschen Stelle geführt worden. Die Frage, ob die Entscheidung des Bundestages zur Entsendung von Soldatinnen und Soldaten nach Afghanistan richtig oder falsch ist bzw. ob Auslandseinsätze der Bundeswehr generell richtig oder falsch sind, steht hier nämlich nicht zur Debatte. Entscheidend ist, dass die Rückkehrer aus Afghanistan dort ihren Dienst - für uns alle! in einem sehr gefährlichen Umfeld geleistet haben.
Hierfür sollte ihnen auch das Parlament Anerkennung zollen. Wir von der FDP tun dies uneingeschränkt.
Meine Damen und Herren! Auch die in den Ausführungsrichtlinien normierte Begrenzung auf 30 Medaillen im Jahr sollte nach einer angemessenen Frist überdacht werden. Ich habe schon im Präsidium vorgetragen, dass weder eine inflationäre Vergabe von Medaillen erfolgen sollte noch es für uns Liberale einer starren Grenze von 30 Medaillen bedarf. Man hätte auch auf die Umsicht der Vorschlagenden setzen und eine zahlenmäßige Begrenzung vermeiden können.
Trotz aller Kritik im Detail bin ich der Überzeugung, dass die Stiftung einer Medaille zur Anerkennung von Verdiensten für das Gemeinwesen ein guter, richtiger Schritt ist, um sowohl Ehren- wie Hauptamtlichen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen, unseren Respekt und unseren Dank auszudrücken.
Meine Fraktion wird dem Antrag aus diesem Grund selbstverständlich zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Ja, gern.
Ich kannte diesen Teil des Programms der Linken nicht und bin auch froh darüber, dass ich ihn nicht kannte. In meinen Augen spricht er Bände. - Danke schön.
Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer haben den Abbau der sogenannten kalten Progression über Monate im Bundesrat blockiert und am 11. Mai 2012 abgelehnt. Damit bleibt eine der größten Ungerechtigkeiten gegen kleine und mittlere Einkommen im Steuersystem vorerst bestehen. Dem deutschen Steuerzahler gehen durch die rot-rot-grüne Blockade im Bundesrat jährlich rund 3 Milliarden Euro verloren.
Ich frage die Landesregierung: Wie viel kostet den Steuerzahler im Land Brandenburg die Blockade von Rot-Rot-Grün bei der Kalten Progression im Jahr 2013?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, dass ich mich zu Beginn meinen Vorrednern anschließe, was den Dank betrifft. In diesem Jahr geht unser herzlicher Dank zum ersten Mal an Herrn Weiser. Aber wie in jedem Jahr danken wir auch allen Mitarbeitern seiner Behörde für die geleistete Arbeit und die Erstellung dieses wichtigen Berichts.
Die Zusammenarbeit mit dem Landesrechnungshof und den Mitarbeitern der geprüften Ministerien war - wie schon in den vergangenen Jahren - durch Sachlichkeit und Kompetenz gekennzeichnet. Im vergangenen Jahr habe ich von dieser Stelle aus gesagt, dass ich die Hoffnung nicht aufgebe, auch die Staatssekretärin im Finanzministerium werde irgendwann die Aufgaben des Landtages als Haushaltsgesetzgeber und als Organ für die Kontrolle der Landesregierung verstehen. Wie sagt man so schön: Sie hat sich sehr bemüht.
Mein Dank geht auch an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Ziel. Eine Wiederholung vom letzten Jahr: Nomen est omen!
Der vorgelegte Bericht des Landesrechnungshofes weist deutlich auf die Problematik der Haushaltslage hin. Das Haushaltsjahr 2011 schloss zwar erfreulicherweise und dank der guten Wirtschaftspolitik im Bund mit einem Überschuss von 167 Millionen Euro ab; der Finanzierungssaldo betrug 145 Millionen Euro. Die Verschuldung des Landes bleibt allerdings - entgegen allen blumigen Versprechungen - bei 18,6 Milliarden Euro. Der Schuldenstand je Einwohner stieg aufgrund des Bevölkerungsrückgangs sogar auf rund 7 470 Euro pro Kopf, gerechnet noch mit der alten Bevölkerungszahl.
Wie oft haben wir hier im Hause schon über die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung und über die strukturellen Schwächen des Landeshaushalts debattiert - alles ohne Ergebnis.
Der Landesrechnungshof hat beispielsweise vorgeschlagen, die Minderausgaben bei den Zinszahlungen in Zukunft nicht mehr zur Deckung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie zur Erwirtschaftung von globalen Minderausgaben heranzuziehen, sondern sie stattdessen zur Reduzierung der geplanten Nettokreditaufnahme beziehungsweise zur Schuldentilgung einzusetzen, wenn der Jahresabschluss einen Überschuss ausweist.
Die Antwort des Finanzministers: Darin wird keine Möglichkeit gesehen, zur Konsolidierung des Landeshaushalts beizutragen. - Was trägt denn dann zur Konsolidierung bei und wann wird endlich damit angefangen?
Die FDP-Fraktion hatte die Regierung unter anderem aufgefordert, ein Entschuldungskonzept aufzustellen. Diesen Antrag haben Sie natürlich abgelehnt.
Auch der Landesrechnungshof empfiehlt in dem uns vorliegenden Bericht, ein Handlungskonzept zu entwickeln, in dessen Mittelpunkt die Aufgabenkritik stehen sollte, mit dem Ziel, die Wahrnehmung von Aufgaben auf staatliche Kernkompetenzen zu beschränken. Substanzielle Einschnitte bei den Konsumausgaben seien dabei unumgänglich. Und das alles, damit der Haushalt krisenfest und stabil wird.
Ist es sinnvoll, die Investitionsausgaben kontinuierlich zu reduzieren? Ist es sinnvoll und kaufmännisch vorsichtig, einen Anstieg der Steuereinnahmen um durchschnittlich 4 % bis zum Jahr 2016 zu unterstellen? Das würde nach Meinung von RotRot ausreichen, um den Haushalt zu konsolidieren. Investitionen wären Chancen für die Zukunft, Konsum verpufft im Jetzt.
Der Landesrechnungshof warnt ausdrücklich vor dem hohen Risiko der Zinsverpflichtungen. Man könne nicht davon ausgehen, dass das aktuell niedrige Zinsniveau noch viele Jahre Bestand haben werde. Das scheint niemanden in der Regierung zu interessieren.
Die FDP-Fraktion wird die Umsetzung der an die jeweiligen Ministerien gerichteten Empfehlungen kritisch verfolgen. Wir hoffen, dass Sie, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, dies auch tun werden. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Finanzausgleichsgesetz komme, habe ich eine Bitte an den Präsidenten: Setzen Sie sich doch bitte mit dem Katastrophenstab in Verbindung und fragen Sie nach, ob wir bei der Hochwasserabwehr helfen können. Ich könnte mir vorstellen, dass morgen ein Großteil durchaus bereit wäre, koordiniert in Mühlberg zu helfen.
Jetzt zum Thema: Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes ist mit zwei Worten beschrieben: Murks, großer Murks. Es zeigt sich wiederholt der mangelnde Gestaltungswille dieser rot-roten Landesregierung. Anscheinend wollen Sie aus den Fehlern der Vergangenheit nicht lernen, sonst würden Sie uns nicht ein solches Gesetz vorlegen.
Wir als FDP-Fraktion kritisieren nach wie vor, dass Sie weder die von den Gutachtern Junkernheinrich und Lenk empfohlene Erhöhung der Verbundquote von derzeit 20 auf 21,4 % noch die Streichung des kompletten Vorwegabzugs in Höhe von 50 Millionen Euro vorsehen. In Ihrem Entschließungsantrag aus dem Dezember 2012 - damals auch durch die Grünen unterstützt; heute scheint es eine andere Haltung zu geben - beschlossen Sie eine weitere Änderung des Gesetzes im Jahr 2013, insbesondere hinsichtlich der Einführung eines Soziallastenausgleichs.
Was ist daraus geworden? Die Einführung eines Soziallastenausgleichs ist grundsätzlich zu begrüßen. Die beiden Gutachter Junkernheinrich und Lenk haben in der Anhörung im Oktober 2012 ganz deutlich auf die problematische Entwicklung der Sozial- und Jugendhilfe aufmerksam gemacht. Aber das, was Sie uns hier vorgelegt haben, geht gar nicht. Anstatt die berechtigten Forderungen nach einer bedarfsgerechten Finanzausstattung zu erfüllen, verfahren Sie nach dem Prinzip „Linke Tasche rechte Tasche“. Nach Ihren Plänen sollen ab 2014 die Mittel aus der schrittweisen Rückführung des Vorwegabzugs 2014 und 2015 in Höhe von je 10 Millionen Euro zur Ausfinanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten herangezogen werden. In der Summe sollen also über die kommenden zwei Jahre 20 Millionen Euro umverteilt werden. Dieses Geld wird an anderer Stelle fehlen. Insofern kann hier nur von einem Tropfen auf den heißen Stein gesprochen werden. Dies ist, wie von Ihnen gewohnt, Augenwischerei.
Die Entwicklung eines besonderen Soziallastenausgleichs, der eine bedarfsgerechte Mittelauskehr vorsieht, gelingt Ihnen mit diesem Gesetzentwurf jedenfalls überhaupt nicht. Auch wird diese Änderung nicht, wie von Ihnen propagiert, der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des brandenburgischen Finanzausgleichs bzw. einer Stärkung der Distributionsfunktion dienen.
Meine Damen und Herren, ich sagte es bereits zu Beginn: Dieser Antrag ist Murks. Er folgt politischen Zwängen, aber keinen fachlichen Erwägungen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf aus den genannten Gründen ab und werden sehen, was wir im Finanzausschuss daraus noch machen können. Das Ergebnis ist aufgrund der rot-roten Beratungsresistenz leider heute schon vorhersehbar. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Schuldenmanagement des Landes ist für die wirtschaftliche und vorausschauende Landesfinanzsteuerung von wesentlicher Bedeutung. Dabei kann die Abbildung von Finanzrisiken, aber auch -chancen, die Daten- und Informationslage, aufgrund derer solch wesentliche Finanzentscheidungen getroffen werden, verbessern. Kann, meine Damen und Herren! Denn ob es der Bericht zum Versorgungsfonds des Landes Brandenburg ist oder neuerdings der Bericht zu den Derivategeschäften des Landes Brandenburg, den wir erstmals - wohlgemerkt: auf Anregung des Landesrechnungshofs - zum 31.12.2012 bekommen haben, die Berichte zeichnen sich allesamt dadurch aus, dass sie intransparent und unverständlich sind.
So macht der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2011 deutlich, dass die Derivategeschäfte bisher nur unzureichend dokumentiert werden, sodass deren Entscheidungsgrundlagen nicht nachvollzogen werden können. Die finanziellen Auswirkungen der Derivategeschäfte bleiben damit dem Parlament und der Landesregierung verborgen - ein Zustand, der nicht länger hinnehmbar ist und folglich durch eine ausführlichere Dokumentation dieser Geschäfte abgestellt werden muss. Die Berichte sollten somit nicht, zumindest in ihrer jetzigen Ausgestaltung, als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen. Insofern begrüßen wir als FDP-Fraktion den von der CDU-Fraktion vorgesehenen Absatz 9, der eine deutliche Erweiterung der Berichtspflicht an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorsieht.
Eine ganz wesentliche Sache fehlt uns allerdings in Ihrem Gesetzentwurf. Der Landesrechnungshof hält in seinem Jahresbericht 2012 die Forderung aufrecht - und die teilen wir als FDPFraktion ausdrücklich -, dass sämtliche Einnahmen und Ausgaben aus Derivategeschäften in gesonderten Titeln veranschlagt und erfasst werden sollten. Denn es reicht eben nicht aus, wie es derzeit der Fall ist, die Einnahmen aus abgeschlossenen Optimierungsgeschäften in einem Titel auszuweisen. Das Prinzip der Bruttoveranschlagung beachtet das Finanzministerium insofern nicht, als keine eigenen Haushaltsstellen für die mit den Derivategeschäften verbundenen Einnahmen und Ausgaben vorhanden sind. Doch nur bei getrennter Veranschlagung ist erkennbar, wo und in welcher Höhe Einnahmen ihren Entstehungsgrund haben und für welchen Zweck und warum Ausgaben in einer bestimmten Höhe veranschlagt werden. Dies, meine Damen und Herren, würde auch den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit entsprechen. Die damit verbundene Transparenz ermöglichte uns allen die wirksame Ausübung des Budgetrechts des Parlaments sowie der parlamentarischen Haushaltskontrolle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Derivate spielen im aktiven Zins- und Währungsmanagement eine bedeutende Rolle, weil sie die Möglichkeit bieten, die Zinsbelastung durch Begrenzung und Steuerung von Risiken zu reduzieren und die Schuldenstruktur oder die Höhe der Zinszahlungen zu optimieren.
Die Forderung der CDU-Fraktion, ein explizites Verbot von spekulativen Zinsderivategeschäften gesetzlich zu verankern,
teilen wir zumindest in dieser geplanten Form nicht. Wir sind der Meinung, dass das bisher bestehende Regelwerk dafür ausreichend ist und jede Person zu verantwortlichem Handeln angeleitet wird. - Ich danke Ihnen.
Neue Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass die Staatskassen rasant gesunden. So werden laut Berechnungen des DIW die Haushalte am Ende der mittelfristigen Planungsperiode 2017 einen Jahresüberschuss von 28 Milliarden Euro erzielen - und das bei geltendem Steuerrecht, also ohne die von SPD, Grünen und Linken geforderten Steuererhöhungen. Ursache für die Überschüsse ist die gesamtwirtschaftliche Lohnsumme. Angesichts der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung stellen auch Fiskalpakt und Schuldenbremse kein Problem für die öffentlichen Haushalte dar. Von 2012 bis 2017 werden Bund, Länder und Gemeinden rund 50 Milliarden Euro Überschuss erzielen.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet der Finanzminister die neuen Berechnungen des DIW?
Die Ministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - MUGV - sowie Infrastruktur und Landwirtschaft MIL - bereiten gegenwärtig die Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes in der Region Ferch-Mittelbusch vor. Für die in der Region vielfach vertretenen Obst- und Gemüsebauern ist damit eine Verschärfung der Auflagen bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen verbunden, sofern sie als Altnutzer keinen Bestandsschutz genießen.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 10. April 2013 teilte der Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft im MUGV mit, dass sein Fachbereich nicht in die Planungen für ein Flurneuordnungsverfahren einbezogen worden ist. Vielmehr habe das MIL nur die Abteilung Naturschutz im MUGV in die Planungen involviert. Zwar ist laut Aussage der Umweltministerin ein Gespräch mit dem MIL geplant, um künftig alle Träger öffentlicher Belange in die Planungen einzubeziehen. Die augenscheinlichen Probleme in der Kommunikation zwischen den Fachabteilungen im MUGV und dem MIL werfen jedoch Fragen auf. So zeigen die Erfahrungen, dass ein fairer Interessenausgleich zwischen Landnutzung und Naturschutz schwieriger wird, wenn nur naturschutzfachliche, nicht jedoch wasserwirtschaftliche Aspekte Eingang in die Planungen finden. Letztere sind insbesondere für den Obstund Gemüseanbau von großer Bedeutung.
Ich frage daher die Landesregierung: Aus welchem Grund hat sich das MIL bei den Vorbereitungen zur Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes Ferch-Mittelbusch lediglich an die Abteilung 4 - Naturschutz - im MUGV, nicht jedoch an die für Wasser- und Bodenschutz zuständige Abteilung 6 gewandt?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kammern im Land Brandenburg haben bereits im vergangenen Jahr auf diesen nicht tolerierbaren Missstand hingewiesen. Meine Kleine Anfrage hat letztlich die wahren Dimensionen zutage gefördert: Das Land Brandenburg, die rot-rote Landesregierung verzichtet in hohem Maße auf Finanzmittel des Bundes. Sie lässt die Unternehmen und damit all die Mittelständler im Regen stehen, die in Brandenburg investieren wollen und damit einen Beitrag für Arbeitsplätze und Wachstum in Brandenburg leisten wollen. Und das in einer Situation, in der - Sie wissen es alle, das ist absehbar - ohnehin die Mittel im Land immer weniger werden. Hierbei wird der Verzicht auf Bundesmittel seitens der Regierungskoalition folgendermaßen begründet:
„Die Landesregierung sieht es für die Zukunft des Landes als unverzichtbar an, sowohl die Haushaltskonsolidierung als auch die bislang erfolgreiche Wirtschafts- und Sozialpolitik fortzuführen.“
Hierzu erlaube ich mir eine Anmerkung. Ihre - in Anführungsstrichen - „erfolgreiche“ Wirtschafts- und Sozialpolitik profitiert ganz entscheidend von einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik im Bund, der Wirtschaftspolitik von Schwarz-Gelb.
Denn gute Wirtschaftspolitik ist die beste Sozialpolitik.
Aber jetzt zu den Zahlen von Brandenburg: Bereits 2012 hat die rot-rote Landesregierung auf 9,5 Millionen Euro des Bundes verzichtet. Der Wirtschaft haben Sie dadurch im Jahr 2012 in der Summe 19 Millionen Euro an Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vorenthalten - Geld, das der Wirtschaft fehlte, um in Innovationen, Arbeitsplätze und Wachstum zu investieren.
In den Jahren 2013 und 2014 wird die rot-rote Landesregierung voraussichtlich auf Bundesmittel in Höhe von 27 Millionen Euro verzichten. In der Summe werden den Unternehmen damit in diesen zwei Jahren 54 Millionen Euro verlorengehen.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot, bei Ihrer Haltung bleiben, wird am Ende auf insgesamt 73 Millionen Euro an Finanzmitteln verzichtet - 73 Millionen Euro, die für Investitionen in die Zukunft unseres Landes fehlen werden. Können wir uns das leisten? Wohl kaum. Mit dieser linken Politik gefährden Sie die weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Und was bei der Berechnung bisher noch nicht berücksichtigt wurde, sind die damit zusätzlich verbundenen Investitionen der Unternehmen, die sich laut Schätzung der Kammern auf rund 100 Millionen Euro belaufen.
Meine Damen und Herren - um es an dieser Stelle zu betonen: Die Haushaltskonsolidierung ist richtig und notwendig. Nur muss dabei die Balance zwischen Sparen auf der einen Seite
und Investieren auf der anderen Seite gewahrt bleiben, und diese Balance ist bei Ihnen ganz eindeutig nicht vorhanden.
27 Millionen Euro, meine Damen und Herren, sind wahrlich nichts, wenn ich mir überlege, wie Sie sonst so die Gelder rauswerfen.
27 Millionen Euro weniger für vermutlich ideologisch gefärbte Projekte dieser Landesregierung -
ich nenne als ein Beispiel die LASA - bedeuteten in der Summe 54 Millionen Euro mehr für die brandenburgische Wirtschaft. Geld, das dort gebraucht wird und gut investiert wäre, insbesondere auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen und damit zum Wohle möglicher Arbeitnehmer. Im Grunde ist das doch alles eine Frage der Prioritätensetzung: Die einen setzen auf weiteres Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand in diesem Land, und andere, meine Damen und Herren von Rot-Rot, stellen Ideologie vor wirtschaftliche Entwicklung.
Mit dieser Haltung machen Sie allerdings das Land kaputt. Ganz deutlich wird das bei der Betrachtung der Investitionsquote des Landes: Diese wird bis zum Jahre 2016 auf magere 10,5 % absinken. Damit werden wir wohl zu den Schlusslichtern aller Bundesländer gehören. Meine Fraktion und ich gewinnen so langsam den Eindruck, dass diese Landesregierung kein Problem damit hat, die rote Laterne zu tragen.
Seltsam mutet es deshalb insbesondere an, dass der Wirtschaftsminister durch die Lande zieht und dabei keine Gelegenheit auslässt, zu betonen, dass das Geld immer weniger wird, gleichzeitig aber noch vorhandene Mittel liegen lässt. Herr Minister, finden Sie nicht, dass vor dem Hintergrund rückläufiger Mittel des Bundes und insbesondere der EU die Nichtausschöpfung kontraproduktiv ist?
Meine Damen und Herren, ich möchte zusammenfassen. Erstens: Die rot-rote Landesregierung enthält den Unternehmen im Land 73 Millionen Euro vor, die in Innovationen, Arbeitsplätze, Wachstum und die Zukunftsfähigkeit Brandenburgs hätten investiert werden können.
Zweitens: Rot-Rot betreibt alles andere, nur keine wachstumsorientierte Haushaltskonsolidierung. Sie, meine Damen und Herren, sparen das Land kaputt. Sie betreiben eine Konsolidierung auf dem Rücken der Unternehmen. Es ist nur eine vermeintliche Konsolidierung. Rot-Rot stellt Ideologie vor wirtschaftliche Entwicklung und damit vor Vernunft.
Die Nichtbereitstellung von Kofinanzierungsmitteln mag kurzfristig den Landeshaushalt entlasten. Langfristig kommt sie das
Land jedoch teuer zu stehen, da die wirtschaftliche Entwicklung des Landes erschwert wird. Die märkische Wirtschaft und damit die Arbeitgeber - ich betone: auch die Arbeitnehmer dürfen nicht für die verfehlte Politik dieser Landesregierung in Haftung genommen werden.
Lassen Sie uns deshalb mit allen Beteiligten noch einmal darüber reden und stimmen Sie der Überweisung des Antrags in die Ausschüsse zu. - Ich danke Ihnen.
Am 8. März 2013 wurde bekannt, dass Hartmut Mehdorn, vormals Vorstandsvorsitzender bei der Fluggesellschaft Air Berlin, neuer Chef bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH werden soll. Im „Tagesspiegel“ vom 11. März 2013 äußerte sich Hans-Peter Schwintowski, Professor für Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität Berlin, dahingehend kritisch, da er es für möglich hält, dass Mehdorn weiter die Interessen seines früheren Arbeitgebers Air Berlin vertritt. Um solch einen Interessenkonflikt zu vermeiden, empfiehlt der Wirtschaftsprofessor, die Schadensersatzforderungen und alle weiteren für Air Berlin relevanten Themen an eine externe Kanzlei auszulagern, die vom Aufsichtsrat kontrolliert werden kann.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie stellt sie bzw. die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg sicher, dass bei dem neuen Flughafenmanager Hartmut Mehdorn - soweit er seinen Vertrag unterschreibt - kein Interessenkonflikt zwischen seiner alten Tätigkeit bei Air Berlin und seiner jetzigen Position entsteht?
Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag von Prof. Schwintowski, die Schadensersatzforderungen und alle weiteren relevanten Themen von Air Berlin an eine externe Kanzlei auszulagern, um einen möglichen Interessenkonflikt von Beginn an zu unterbinden?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wahlkampf ist eröffnet. Der heutige Antrag der Grünen-Fraktion Rot-Rot ist mit aufgesprungen - ist der Auftakt zu einem politischen Überbietungswettkampf, bei dem, so zumindest die Auffassung der Einreicher, der gewinnt, der dem vermeintlichen politischen Mainstream folgt, und nicht derjenige, der Problemen und Zeitfragen mit pragmatischen Lösungen begegnet.
Gleichberechtigung gehört zu den gelebten Werten eines Unternehmens und ist allein aus diesem Grund nicht mit einer gesetzlichen Frauenquote durchsetzbar. Viele Arbeitnehmerinnen vertreten ihre Interessen in Unternehmen längst selbst, statt mit dem in diesem Falle stumpfen Schwert Justitia zu hantieren. Rückwärtsgewandte Politiker und Gleichstellungsapostel hingegen versuchen nach wie vor zu regeln, was schlichtweg nicht zu regeln ist.
Wenn wir über Quoten reden, dann sollten diese nur das regeln, was Unternehmen im Sinne der Wertegemeinschaft wichtig ist, aber ohne gesetzlichen Anschub nicht gelebt werden kann. So kann es mit Blick auf die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt sinnvoll sein, eine Mindestbeschäftigungsquote für Unternehmen festzulegen, nicht, um diesen neue Hürden aufzuerlegen, sondern um aktiv auf das gesellschaftlich akzeptierte Ziel der inklusiven Gesellschaft hinzuarbeiten, von der auch die Unternehmen profitieren.
Ist eine Frauenquote mit Blick auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes, auf dem Frauen und Männer künftig immer häufiger selbst entscheiden können, wo und zu welchen Bedingungen sie arbeiten, wirklich noch zeitgemäß? Klare Antwort: Sie ist es nicht. Schauen wir uns doch die möglichen Wirkungen einer Frauenquote aus praktischer Sicht an: Denkt wirklich jemand von Ihnen, die Verfehlungen des Aufsichtsrates BER wären automatisch signifikant geringer gewesen, wenn dieser zu 40 % mit Frauen besetzt gewesen wäre? Dies anzunehmen wäre entweder naiv oder töricht. Was wir brauchen, ist eine Kompetenzquote.
Lässt sich die so oft kritisierte „gläserne Decke“ tatsächlich nur durch eine gesetzliche oder in Unternehmensstatuten fixierte Quote durchbrechen? Lassen Sie mich die Frage aus der Perspektive der Betroffenen bewerten. Was ist für eine moderne Frau - übrigens genauso wie für den Kollegen mit Migrationshintergrund, den Mitarbeiter mit Behinderung oder den homosexuellen Kollegen - im Arbeitsalltag wichtig? Aus mei
ner Erfahrung sicher keine von oben aufgezwungene Frauenquote, deren Durchsetzung im Anschluss von einer Gleichstellungsbeauftragten ohne wirklichen Einfluss und ohne Einbindung in gesellschaftliche und unternehmerische Strukturen kontrolliert wird. Vielmehr verlangen Frauen zu Recht Respekt und Anerkennung für ihre fachliche Arbeit und das Zugehörigkeitsgefühl zum Kollegium. Schauen Sie sich die Abschlüsse von Schülerinnen und Studentinnen sowie den wissenschaftlichen Mittelbau selbst in MINT-Fächern an. Da ist es nur eine Frage der Zeit, dass wir eine Männerquote brauchen.
Auf privater und gesellschaftlicher Ebene benötigen wir die Möglichkeit, Familie und Beruf, Kind und Karriere in Einklang zu bringen. Wer heutzutage Kinder hat, sich aber nicht auf verlässliche private Netzwerke oder ein gut ausgebautes öffentliches Betreuungsangebot stützen kann, besitzt keine Chancengleichheit. Die Betreuung und Erziehung des Nachwuchses ist in der Praxis nach wie vor Frauensache. Entsprechend müssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, um auch die Väter für die zeitweise Kinderbetreuung zu sensibilisieren.
Den sich auftuenden Widerspruch zwischen Arbeitskräftebedarf und der tatsächlichen Vereinbarkeit von Karriere und Familie zu schließen, darin sehen wir als Liberale unsere Aufgabe. Kinder und Karriere zu vereinbaren darf nicht die Ausnahme, es sollte selbstverständlich sein. Als Frau sage ich Ihnen: Ich benötige keine Frauenquote, auch keine Flexi-Quote, um beruflichen Erfolg zu haben. Ich kann sehr gut für mich selbst entscheiden, in welchem Unternehmen ich zu welchen Konditionen arbeite und wo ich wann und in welcher Funktion Verantwortung übernehme.
- Was richtig ist, das kann ruhig beklatscht werden, Frau Lehmann.
Wenn sich die Arbeitsbedingungen nicht mit meinen Vorstellungen decken, habe und nehme ich mir die Freiheit, den Arbeitgeber zu wechseln. Das ist gelebte Freiheit, das ist gelebte Verantwortung für meine Interessen.
Dass es gerade Grüne, SPD und Linke sind, die mit der Frauenquote wedeln, macht eines deutlich: Sie haben nicht verstanden, dass sich ein Kulturwandel nicht per Gesetz verordnen lässt. Kulturelle Wandlungsprozesse sind immer Folge gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse. Wer glaubt, diese politisch steuern zu können, der irrt. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf, den die fünf Parlamentarischen Geschäftsführer nach vielen Monaten gemeinsamer Diskussionen im Konsens eingebracht haben. Es kann daher niemanden verwundern, wenn sich die Inhalte der Reden dazu nicht wirklich unterscheiden. Als vierte Rednerin in Folge werde ich mich also kurzfassen.
Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir uns an den Vorschlägen der Unabhängigen Kommission unter dem Vorsitz von Dr. Thomas Apelt, dem früheren Landesrechnungshofpräsidenten, orientiert, was bereits erwähnt wurde. Dabei war es uns besonders wichtig, dass wir für die künftigen Zahlungen an die Brandenburger Abgeordneten eine Transparenz schaffen, die es jedem Steuerzahler ermöglicht, zu sehen, was ein einzelner Abgeordneter an Zahlungen erhält.
Mit diesem Gesetz erfolgt endlich eine längst überfällige Gleichstellung mit dem Steuerbürger. Wir verzichten auf die steuerfreien Kostenpauschalen und stellen auf den steuerlichen Nachweis um, der nur noch die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt - so, wie bei jedem anderen Steuerzahler auch. Damit werden fragwürdige Privilegien der Abgeordneten abgebaut.
Noch eines ist hervorzuheben: die Abkehr von der hohen Altersversorgung aus dem Haushalt des Landes. In Zukunft müssen die Abgeordneten eine private Altersvorsorge abschließen. Das entlastet den Haushalt von schwer kalkulierbaren Rentenbezügen.
Herr Dr. Apelt bezeichnete diesen Gesetzentwurf als fortschrittlichstes und bürgerfreundlichstes Abgeordnetengesetz in Deutschland sowie als Vorbild für andere Bundesländer. Frau Mai, die Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Brandenburg, sprach von einem Meilenstein in der Politikfinanzierung. Mir zeigt dies deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich freue mich auf die Diskussionen im Hauptausschuss und danke Ihnen fürs Zuhören.
Vizepräsidenten Große:
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vogdt. - Wir kommen nun zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete von Halem erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier im Gebäude geht vieles automatisch: die Tore zur Tiefgarage manchmal,
die Jalousien, das Licht, die Türen, und auch außerhalb des Hauses nimmt die Automatik immer mehr zu. Selbst die Kirchensteuer wird ab dem nächsten Jahr automatisch dem Sparer abgezogen.
Nur der Gesetzgeber hält sich zurück. Die Steuervorschriften werden nicht automatisch an die Inflation angepasst. Über die kalte Progression nimmt der Staat den Steuerzahlern Jahr für Jahr mehr Geld ab - ohne Parlamentsbeschluss, ohne Einspruchsmöglichkeit beim Finanzamt, ohne Transparenz. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sind sogar in den Bundes- und Landeshaushalten fest eingeplant.
Wenn man die Abschaffung der kalten Progression will, wird man aufgefordert, eine Gegenfinanzierung aufzuzeigen. Die Steuerzahler sollen also eine Finanzierung für Steuern erbringen, die man ihnen ungerechterweise abknöpft. Angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen der vergangenen Jahre ist es längst überfällig, dass gegen versteckte Steuererhöhungen endlich vorgegangen wird. 2005 kassierten Bund, Länder und Gemeinden rund 450 Milliarden Euro Steuern, 2015 werden es 670 Milliarden Euro sein.
Die Sonderlasten durch die kalte Progression addieren sich bei Bürgern und kleinen Unternehmen, die nach der Einkommensteuertabelle belastet werden, seit 2010 auf gigantische 72 Milliarden Euro. Allein in dieser Legislaturperiode werden es
55,8 Milliarden Euro sein, weil das Entlastungsvorhaben der letzten Bundesregierung von den SPD-geführten Ländern im Bundesrat verhindert wurde.
Arbeitnehmer in unserem Land erhalten Lohnsteigerungen als Inflationsausgleich, damit sie sich das Gleiche wie bisher leisten können. Arbeitnehmer erhalten Lohnsteigerungen als Leistungsprämie, weil auch sie einen gerechten Anteil am Aufschwung und an dem haben sollen, was sie selbst erarbeitet haben. Das darf durch den Effekt der kalten Progression nicht zerstört werden.
Ein wachsender Teil des zusätzlichen Lohnes wandert bei unserem heutigen System an den Staat. Auf diese Weise steigt das Einkommensteueraufkommen bei real konstanten, also inflationsbereinigten Löhnen und Gehältern überproportional an. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden.
Nie hätte ich auch nur im Entferntesten erwartet, dass ich in diesem Zusammenhang einmal Sigmar Gabriel zitieren würde. Im Mai sagte er in einem Interview:
„Die kalte Progression ist sozial ungerecht, und im Übrigen wäre es wirtschaftlich sinnvoll, den Leuten mehr Netto vom Brutto zu lassen, weil es die Binnenkonjunktur stärkt.“
Recht hatte der Mann. Aber nicht nur Sigmar Gabriel unterstützt die Forderung meiner Fraktion. Auch der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, ist dieser Meinung. Er wirft der Politik vor, dass Haushaltslöcher, Investitionsbedarf bei der Infrastruktur und Geldknappheit in der Bildung immer dann entdeckt würden, wenn es um den Abbau der kalten Progression ginge. Er fordert: Angesichts der gigantischen Steuereinnahmen müssen endlich die Steuerzahler entlastet werden, sprich: Die kalte Progression muss abgebaut werden. Und die Wirtschaftsweisen schreiben in ihrem aktuellen Jahresgutachten 2014, dass eine Korrektur des Tarifs mittlerweile überfällig sei.
Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass unsere Forderung auch vom DGB-Chef Reiner Hoffmann für richtig gehalten wird, können wir Klientelpolitik - dieser Vorwurf kommt sicher gleich - wohl von vornherein ausschließen. Aber den guten Worten müssten jetzt auch Taten folgen, und sie müssten nicht nur heiße Luft bleiben.
Die Diskussion dieses Themas ist so wechselhaft wie das Wetter. Der Bundesfinanzminister will die kalte Progression angeblich abschaffen, die Kanzlerin nicht, die CSU vielleicht, aber später. Bei der SPD hängt es davon ab, mit wem gesprochen wird. Die Grünen und die Linken fragt gar keiner.
Unser Motto „Leistung muss sich lohnen“ gilt nach wie vor unverändert. Menschen, die sich beruflich entwickeln, die mehr Lohn oder Gehalt bekommen, dürfen das, was sie sich hart erarbeitet oder erstritten haben, nicht vom Staat wieder kalt aus der Tasche gezogen bekommen.
Unterstützen Sie unseren Antrag, sorgen Sie dafür, dass die Ungerechtigkeit im Steuersystem abgeschafft wird - im Inter
esse der Arbeitnehmer und im Interesse von mehr Leistungsgerechtigkeit! - Ich danke Ihnen.
Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stellen die Anträge, die wir stellen möchten, und wir ziehen Anträge zurück oder erhalten sie aufrecht, wie wir das möchten.
Es ist richtig, dass wir nicht zum ersten Mal über die kalte Progression sprechen. Aber schon die alten Römer wussten: Die Wiederholung ist die Mutter allen Lernens.
Deswegen haben wir die Hoffnung nicht aufgegeben.
Es war mir schon im Vorhinein klar, dass die Argumentation kommen würde, die wir dann hier gehört haben. Wer sich rühmt, Schulden zurückgezahlt zu haben, ohne die Ausgaben überprüft zu haben, und sich nur auf das Wirtschaftswachstum, das Ergebnis der Politik der alten Bundesregierung ist, verlässt, der ist auf das Abzocken der Steuerzahler angewiesen. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fünf Jahre rot-rote Politik in diesem Land bedeuten auch fünf verlorene Jahre für unsere Kommunen. Die Steuereinnahmen eilen in den letzten Jahren von Rekord zu Rekord; das Land verzeichnet stetig Steuerzuwächse. Obwohl sich dies auch bei den brandenburgischen Kommunen bemerkbar macht, sitzen einige Kommunen ganz tief in der Schuldenfalle. Nehmen wir nur einmal die Stadt Cottbus mit einem Schuldenberg von 257 Millionen Euro. Zu nennen sind auch Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt und Forst. Das sind Städte, die die höchsten Kassenkredite im Land aufweisen und zunehmend in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Diese Städte sind gezwungen, den Gürtel deutlich enger zu schnallen und Leistungen einzusparen, um handlungsfähig zu bleiben.
Was ist da in den letzten Jahren passiert? Wie konnten die Kommunen in solch eine Situation geraten? Und viel wichtiger: Wie kommen sie da wieder heraus? Einerseits hat sich das Land in der Vergangenheit auf Kosten seiner Kommunen saniert. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf die Diskussion verweisen, die wir im Rahmen der Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs führten.