Horst Becker

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Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist es immer wieder interessant, wie der Kollege Löttgen versucht, unter Wahrung der Koalitionsdisziplin die Wahrheit zu biegen.
Zunächst einmal ist festzustellen: Im Januar hat die Wirtschaftsministerin, Frau Thoben, das angesprochene Gutachten von Professor Burgi vorgestellt.
Ich möchte zu Beginn zitieren, was sie anlässlich der Vorstellung dieses Gutachtens gesagt hat:
„Ich gehe davon aus, dass die Vernunft siegt und die Überzeugungsarbeit gelingt“, sagte sie am Frei
tag in Düsseldorf. „Die Stadtwerke brauchen ein Signal.“
Weiter heißt es: Sie kündigte noch für diese Legislatur eine Lockerung der Gemeindeordnung an.
Das war am 8. Januar. Jetzt ist Ende März. Kollege Löttgen ist offensichtlich der Meinung, dass diese Zeit nicht ausgereicht hat, um die Angelegenheit gründlich zu beraten.
Ich will zunächst darauf hinweisen, dass wir auf Antrag der Kollegen der SPD-Fraktion im Kommunalausschuss in der Woche danach der Landesregierung, nämlich dem Innenminister Wolf, Gelegenheit gegeben haben darzulegen, durch welche Änderung der Gemeindeordnung das denn nun geschehen soll.
Nachdem Herr Papke von der FDP sagte, das komme mit der FDP-Fraktion überhaupt nicht in die Tüte,
sagte der Innenminister, Herr Wolf, von der FDP Folgendes:
In dieser Wahlperiode gibt es keinen Vorstoß der Landesregierung zur Änderung dieses Gesetzes.
Das war die klare Ansage. Weiter hat er gesagt:
In solchen Fällen gibt es auch manchmal ein zweites Gutachten, das zu einem anderen Ergebnis kommen kann.
Das war mit anderen Worten die klare Drohung: Wir werden schon dafür sorgen, dass es auch noch ein anderes Gutachten gibt.
Als wir die Landesregierung daraufhin mit einem Eilantrag aufgefordert haben, den versprochenen Gesetzentwurf vorzulegen, haben Sie das mit Verfahrenstricks verhindert. Wir haben Ihnen damals gesagt: Die Folge wird sein, wir kommen mit einem Gesetzesvorschlag. – Der Gesetzesvorschlag – da möchte ich dem Vorsitzenden des Kommunalausschusses noch einmal ausdrücklich danken – ist dann noch in eine Anhörung gelangt.
Auch davon wieder Zitate. Vorneweg einmal die Einschätzung: Alle, die dort waren, haben sich ausdrücklich für genau diesen Gesetzentwurf ausgesprochen.
Das ist schon wieder gelogen, Herr Kollege. Ich sage Ihnen gleich, warum. Das ist nicht wahr. Stellen Sie eine Zwischenfrage. Dann nenne ich Ihnen alle.
Also, das ist nicht wahr, und ich sage Ihnen ausdrücklich dazu: Alle haben sich dafür ausgesprochen, das noch in dieser Wahlperiode umzusetzen, weil die Stadtwerke in Gefahr sind. Alle!
Jetzt sage ich Ihnen etwas zu denjenigen, von denen Sie sagen, dass es alles Stadtwerke waren. Herr Brockes, Sie sagen die Unwahrheit. Andreas Gentsch, von CDU und FDP benannt, BDEW,
hat gesagt: Der Energiemarkt ist ein bundesweiter und zunehmend europäischer Markt. Deshalb passt es nicht, wenn man länderspezifische Restriktionen für die einzelnen Marktteilnehmer aufrechterhält. – Er hat sich für dieses Gesetz noch in dieser Wahlperiode ausgesprochen.
Der Nächste, den ich nennen will, ist auch von Ihnen benannt worden; das war Professor Bettzüge von der Uni Köln. Auch der hat sich dafür ausgesprochen und hat gesagt: Die Stadtwerke müssen dieses Gesetz haben, um einer europäische Konkurrenz auch wirklich europäisch und innerdeutsch begegnen zu können. – Den haben Sie benannt; den hat kein anderer benannt. Ich meine, Sie sollten sich dann auch dazu bekennen.
Alle anderen, einschließlich der kommunalen Spitzenverbände, einschließlich der Stadtwerke haben sich dafür ausgesprochen, dieses Gesetz jetzt zu verabschieden. Ich habe dann ausdrücklich nachgefragt – weil Ihre Linie ja die ist, zu sagen, das sei so ein komplexer Sachverhalt –, ob denn tatsächlich der Sachverhalt so komplex sei und noch weiter geprüft werden müsse oder ob man ihn jetzt verabschieden könne und müsse. Auch da haben sich alle Gutachter, alle Sachverständigen dafür ausgesprochen, dieses Gesetz – es ist wörtlich gesagt worden, es sei ja nun überschaubar, und man müsse es intellektuell nun nicht ewig lange prüfen – jetzt zu verabschieden.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Wer das Gesetz jetzt nicht verabschiedet, schadet nicht nur den Stadtwerken im Energiesektor, schadet nicht nur einer Konkurrenzsituation im Energiesektor, von der übrigens auch die Wirtschaftsministerin gesprochen hat und die sie ja verbessern wollte, sondern der ist in der Tat nicht bereit, aus ideologischen Gründen hier eine unhaltbare Situation für die Stadtwerke zu verändern.
Deshalb fordere ich Sie auf, insbesondere die Damen und Herren von der CDU, die vor Ort ganz anders reden als Herr Löttgen heute, hier Farbe zu bekennen und es mit uns zusammen auf den Weg zu bringen. Ansonsten werden wir – übrigens zusammen mit der ruhmreichen Rede des Abgeordneten Löttgen – diesen Sachverhalt auch wieder an
die Stadtwerke und an die gesamten Unternehmen verschicken, damit sie den Sachverhalt kennenlernen und auch wissen, mit welchen Floskeln Sie sich hier in der Sache herausreden. – Schönen Dank.
Schönen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Groth, können Sie mir bestätigen, dass alleine in der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode die Kommunen in der Summe um rund 4 Milliarden € schlechtergestellt worden sind, als sie nach den Prinzipien der alten rot-grünen Landesre
gierung hätten gestellt werden müssen? Und können Sie mir dabei insbesondere bestätigen, dass zum Beispiel die Grunderwerbsteuer gekürzt worden ist und den Kommunen nun jedes Jahr 180 Millionen € vorenthält, dass die Krankenhausfinanzierung verändert worden ist, was sich bei den Kommunen jedes Jahr mit 110 Millionen € bemerkbar macht, und dass die Zuschüsse zu den Schülerbeförderungskosten so geändert worden sind, dass den Kommunen – und davon sind insbesondere diejenigen im ländlichen Raum betroffen – jetzt insgesamt weit mehr als 125 Millionen € fehlen? Diese Liste ließe sich lange fortsetzen. Aber dann würden wir heute Abend noch hier tagen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was der Finanzminister und auch andere Rednerinnen und Redner hier in Bezug auf die Schuldenbremse in den letzten Wochen und Monaten gesagt haben, muss noch einmal konterkariert werden und dem muss widersprochen werden, weil es teilweise Ihre eigenen Parteifreunde sind, die Ihnen widersprechen.
Ich finde, Sie sollten, wenn Sie wie gestern in Veranstaltungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auftreten, nicht nur sagen: „Ich habe ein offenes Ohr für die kommunalen Spitzenverbände“, sondern Sie sollten auch das zur Kenntnis nehmen, was sie sagen, wobei die kommunalen Spitzenverbände zu Recht darauf hingewiesen haben, dass vor dem Hintergrund der Lage des Landes und vor dem Hintergrund der eigenen Hebesatzmöglichkeiten oder Steuermöglichkeiten, die das Land hat, das, was Sie vorhaben, bedeutet, dass Sie sich letztlich auf Kosten der kommunalen Ebene entlasten werden.
Sie hätten sich damit in einer Art und Weise auseinandersetzen müssen, wie das zum Beispiel der Städte- und Gemeindebund und insbesondere Ihr Parteifreund Klein gemacht haben. Der Letztere hat nämlich gesagt: Wir haben nichts gegen die Schuldenbremse, aber wir haben ein Problem damit, dass Sie das so anlegen, dass die kommunale Ebene das bezahlt.
Lassen Sie mich ein Weiteres sagen, da Sie eben den mutigen Satz gesagt haben: Wir haben keine Schattenhaushalte. – Sie haben damit offensichtlich diese Regierung gemeint. Sie haben den größten Schattenhaushalt des Landes geschaffen, der hier je geschaffen worden ist, indem Sie das gesamte Wohnungsbauförderungsvermögen in die NRW.BANK angegliedert haben.
Das sind 14 Milliarden € zusätzlich. Und dies benutzen Sie wiederum dafür, zusätzliche Kredite auszugeben, die in der Summe weit mehr ausmachen als ein kompletter Landeshaushalt eines Jahres. Wenn das kein Schattenhaushalt ist, dann weiß ich nicht, was ein Schattenhaushalt ist. Weil Sie andererseits von Schuldenbremse reden, muss das dann tatsächlich dazu führen, dass Ihnen die Opposition das vorwirft, was wir Ihnen vorwerfen, dass Sie hier nämlich reines Wahlkampfgetöse machen, unter anderem deswegen, weil Ihr Koalitionspartner das will.
Eine Koalition, die im Bund regiert und den größten Schuldenhaushalt eines Jahres vorlegt, eine Koalition, die sich dessen rühmt, dass sie die Neuverschuldung – wohlgemerkt: die Neuverschuldung – viel weniger abgebaut hat, als sie Steuermehreinnahmen in den guten Jahren hatte, nämlich in den Jahren 2006, 2007, 2008,
die inzwischen bei einer Rekordneuverschuldung pro Jahr liegt und nur mit jeder Menge Tricks ganz knapp unter dem Jahr 2005 auf dem Papier liegt, eine solche Koalition kann nicht ernsthaft von Schuldenbremse reden und darf auch nicht davon reden, weil sie sich ansonsten fragen lassen muss, was sie eigentlich tut.
Lassen Sie mich, Herr Linssen, diesen einen Satz noch sagen: Ich habe mich in den fünf Jahren auch manches Mal mit Ihnen gestritten und bin der Auffassung, dass Sie sich zumindest immer redlich bemüht haben, an bestimmten Punkten in der Sache zu argumentieren. Sie würden vielleicht das Gleiche umgekehrt auch sagen, und damit wären wir quitt.
Ich bin allerdings sehr entsetzt darüber, dass Sie ernsthaft – das ist ein wirklich wichtiger Punkt – vor dem Hintergrund eines Wahldatums in wenigen Tagen ein solches Spiel mit der Verfassung betreiben wollen, was dann letztlich sowohl Ihnen als
auch einer anderen Regierung, vor allen Dingen aber den Kommunen in Nordrhein-Westfalen ganz fürchterlich vor die Füße fällt – und das aus wahltaktischen Gründen.
Ich glaube, eine Verfassung und das Land Nordrhein-Westfalen haben ein solches Spiel bei dieser ernsten Angelegenheit nicht verdient.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einmal feststellen, dass heute Abend, gut sechs Wochen vor der Landtagswahl, nicht die Zeit ist, dass die Opposition Ihnen Konzepte vorlegt, die Sie in den verbleibenden Wochen dann nicht mehr umsetzen. Wir wollen vielmehr Ihre Arbeit in den letzten Jahren Revue passieren lassen, sie bewerten und sagen, welche Forderungen nach vorne zu stellen sind. Insofern stimmen wir – das wird Sie nicht wundern – dem SPD-Antrag zu.
Ich will zunächst etwas zu dem Redebeitrag von Frau Freimuth sagen, die zuletzt ausgeführt hat, dass die FDP schon deshalb immer für den Verkauf der WestLB gewesen sei, weil sie darauf hingewie
sen habe, welche Risiken mit dem Besitz einer solchen Landesbank für das Land verbunden seien. Sehr geehrte Frau Freimuth, ich habe mir aus Interesse erlaubt, diese Debatten immer sehr genau nachzuvollziehen: Eine solche Argumentation ist in der Frühzeit nie aufgetaucht.
Sie ist erst aufgetaucht, seitdem Sie die Probleme kennen. Sie haben die WestLB verkaufen wollen, weil Sie damit Erlöse erzielen wollten, weil Sie die privaten Banken nicht stören wollten
und weil Sie der Meinung sind, dass der Staat keine Landesbanken haben soll.
Zweite Bemerkung, die ich gerne machen möchte: Wenn man jetzt darauf hinweist, dass es nun natürlich etwas schwieriger geworden ist, den Landesbankensektor zu konsolidieren, unter anderem deswegen, weil die Strukturierungsbemühungen in den Ländern sehr unterschiedlich sind, ist das wohlfeil. Denn selbstverständlich ist es so, dass Sie im Jahr 2007 eine gute Chance verpasst haben. Wenn man sich das historisch anschaut, erkennt man, dass Sie diese Chance damals verpasst haben, weil Sie im Wesentlichen darauf hingewiesen haben, dass der Oettinger die Bank nicht kriegen soll.
Wer sich noch einmal ein Stück weit an diese Zeit erinnert, der weiß, dass es damals eine große Auseinandersetzung zwischen Wulff, Oettinger und Rüttgers um die Frage gab, wer denn der Vize mit welchen Ergebnissen auf der Bundesebene gewesen ist. Diese Geschichte hat damals ganz ohne Zweifel in diese Fragestellung hereingespielt und zeigt, nach welchen provinziellen Gesichtspunkten Sie gehandelt haben.
Auch der Hinweis – wenn ich das noch sagen darf – auf die erheblichen Verluste der Landesbank Baden-Württemberg und die erheblichen Zuweisungen des Landes – übrigens ähnlich wie in Bayern; ich glaube, dass Bayern da noch die viel größeren Probleme hat – geht natürlich fehl. Er lässt nämlich eines außen vor: dass wir unsere Risiken in eine Bad Bank und letztlich wieder in neue Zweckgesellschaften ausgelagert haben und insofern eine Wette auf Zeit machen. Wenn wir da ein bisschen sachlich sind, dann erkennen wir, dass wir da eine Wette auf Zeit machen.
Ich bin sehr davon überzeugt – ohne dass ich jetzt aus nichtöffentlichen oder aus vertraulichen Teilen plaudere –, dass der Risikopuffer in dieser Wette auf Zeit – wenn ich das noch mal so nennen darf – wiederum sehr bald zu Ende sein wird. Es wird am Schluss eine Bilanz zu ziehen sein – auch bei uns in Nordrhein-Westfalen auf der Strecke der nächsten
Jahre und des nächsten Jahrzehnts – für die Sparkassen und für das Land, wer in der Krise tatsächlich die höheren Beträge verloren hat. Das spricht nicht gegen den Weg – damit wir auch da Klarheit haben –, aber es spricht jedenfalls gegen die Arroganz beim Auftreten zum Beispiel gegenüber den Baden-Württembergern, die ganz nebenbei noch die Sachsen LB geschultert haben, die Sie sich auch einverleiben wollten. Ich will jetzt nicht von der Helaba reden, von der BayernLB, von der Nord/LB und wen Sie sonst noch mit Fusionswünschen über die Öffentlichkeit beglückt haben. Alles schiefgegangen!
Das hätten Sie ja alles nicht getan, wenn Sie nicht selber den Eindruck gehabt hätten, dass die WestLB so nicht zu schultern gewesen wäre. Sie haben letztendlich also versucht, aus der Not eine Tugend zu machen. Ich befürchte, dass wir in den nächsten Jahren ganz erhebliche Altlasten daraus zu tragen haben.
Ein weiterer Punkt ist die Sparkassenszene; Frau Brunn hat es angesprochen, ich möchte das kurz ergänzen. Auch da ist es so, dass Sie letztendlich nicht nur mit den dauernd wechselnden Fusionspartnern, sondern auch mit Ihrem Vorgehen gegen die Sparkassenszene und gegen die Sparkasseninstitute Vertrauen verspielt haben. Sie haben Vertrauen verspielt in einer Situation, in der Sie das Vertrauen eigentlich gebraucht hätten: bei den kommunalen Akteuren, in der Szene.
Wie lange Sie jedes Mal auf der Strecke pokern und feilschen mussten, um sich dann am Schluss zu einigen, ist ja Legende. Wenn wir die letzten drei Jahre Revue passieren lassen – wie lange da jeweils bis zur allerletzten Minute gepokert worden ist, wie lange man bei den Forderungen der EU jeweils gebraucht hat, um sich halbwegs damit auseinanderzusetzen –, erkennen wir, wie schwer es Ihnen letztlich fällt, eine vernünftige Lösung zu schultern.
Lassen Sie mich noch einen letzten Satz nach vorne sagen; denn eigentlich müssten auch Sie auf Landesebene da mitspielen, ich sehe und höre da aber nichts von Erfolg. Wer in diesen Zeiten eine Bankenabgabe konzipiert, mit der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, wenn auch mit niedrigeren Sätzen als die Investmentbanken, wiederum hinzugezogen werden sollen, die Krise derer zu schultern, die sie maßgeblich verursacht haben – und das sind die Privatbanken und nicht die Landesbanken; das sind die Hypo Real Estate, die Commerzbank und auch die IKB, die war nämlich auch eine Privatbank –, der versündigt sich an den Genossenschaftsstrukturen und an den Sparkassenstrukturen und der schädigt ein weiteres Mal unser Land und ein vernünftiges Bankensystem, um
das uns in Europa mancher beneidet. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den Antrag von CDU und FDP gelesen hat, musste sich zunächst einmal die Frage stellen, warum beide Fraktionen, nachdem sie vor anderthalb Jahren mit einem fast wortgleichen Antrag schon Schiffbruch erlitten haben,
heute noch einmal mit Karacho vor die Wand fahren.
Die Antwort, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist klar. Die Antwort hat der Kollege Moron eben gegeben. Ich will sie wiederholen: Ihnen steht der Angstschweiß auf der Stirn.
Das kann man auch wunderbar insbesondere an der FDP nachvollziehen, wenn Herr Papke in der gleichen Rede zum einen vor Schwarz-Grün warnt, zum anderen vor Rot-Rot-Grün warnt und offensichtlich nur Angst davor hat, dass eines passiert, nämlich dass die Wählerinnen und Wähler diese
extrem marktradikale Partei FDP aus der Verantwortung wählen. Davor hat er Angst.
Meine Damen und Herren, worum geht es heute hier? Erstens geht es offensichtlich darum, dass Ihnen zunehmend klar geworden ist, dass Sie eine parlamentarische Mehrheit in absehbarer Zeit nicht mehr haben werden – übrigens deswegen nicht mehr, weil Rot-Grün die Mehrheit bekommen wird. Spätestens seit Sie bei Umfragen erkennen mussten, dass das eintreten kann, was Sie vor einem Jahr noch arrogant für unmöglich erklärt haben, werden Sie panisch.
Und was machen Sie, wenn Sie panisch werden? Sie versuchen, Regeln zu setzen, die Sie ohne Mehrheit wieder in die Situation bringen, Mehrheiten definieren zu können. Dort ist nicht nur die FDP am Ruder und dabei, das zu machen; auch die CDU ist dabei. Sie unternehmen den Versuch, sich durch Ausschluss eines extremen Randes des demokratischen Spektrums – wohlgemerkt: des demokratischen Spektrums, auch im Bundestag – quasi ein Monopol für das Amt des Ministerpräsidenten in diesem Haus zu „erreden“, anstatt dieses Amt durch Wählerstimmen zu erhalten.
Zweitens. Sie von der FDP unternehmen den Versuch, dadurch, dass Sie ablenken und mit dem Finger auf die Linke zeigen, hier im Landtag weiterhin den Eindruck zu erwecken, dass Sie das wären, was Sie jahrelang von sich behauptet haben, nämlich eine Partei der Mitte. Das sind Sie nicht. Sie sind genau der Gegenpart zur Linken im demokratischen parlamentarischen Spektrum. Sie sind bei den Parteien der radikale Rand, der marktradikale Rand, der extreme marktradikale Rand.
Meine Damen und Herren, wer draußen im Land diese Debatte sieht, wird sich wieder einmal fragen: Haben die nichts Wichtigeres zu tun, als über so etwas zu reden – über die Fragen von Farbenlehren, die Sie hier stellen?
Die Klarheit ist die Klarheit, die ich Ihnen jetzt gebe. Ich frage: Gefährdet nicht der Extremismus der Banker, die schon wieder den Hals nicht voll bekommen, unsere Demokratie?
Sind es nicht die Zocker, die jetzt schon wieder Wetten gegen Staaten, gegen Volkswirtschaften sowie gegen Unternehmen und Banken machen, die extrem sind und eigentlich Extremisten genannt werden müssten?
Sind nicht diejenigen in unserem Staat Extremisten, die ernsthaft meinen, dass Stundenlöhne von 1,23 € gezahlt werden dürfen, und sich dafür einsetzen, dass das so bleibt?
Ist nicht vor dem Hintergrund der Geschichte des letzten Jahrhunderts auch die Frage zu stellen, ob nicht diejenigen, die diese Politik betreiben und dieser Politik das Wort reden, dem Extremismus Vorschub leisten, und zwar in letzter Konsequenz von links und von rechts, und unsere parlamentarische Demokratie gefährden?
Sind Sie nicht auf dem Weg, dass Sie genau das ein Stück weit befördern?
Meine Damen und Herren, wie ich schon gesagt habe, sind im Bundestag die beiden extremen Ränder des parlamentarischen demokratischen Spektrums die Linke und die FDP. Die eine sucht das Heil in der Verstaatlichung. Die andere sucht das Heil in der hemmungslosen Privatisierung und in einer hemmungslosen Spaltung der Gesellschaft.
Wer sich aus einer solchen Position heraus hier anmaßt, zu bestimmen, wer im Spektrum out ist und wer in ist, dem muss man in der Tat den Spiegel vorhalten. Deswegen sage ich Ihnen: Schauen Sie sich doch an, wie Ihre Wirklichkeit im Spiegel aussieht. Sind Sie nicht extrem, indem Sie Klientelpolitik zugunsten einer Hotelkette machen, von der Sie Spenden bekommen haben?
Sind Sie nicht extrem, indem im Reisetross Ihres Außenministers Leute mitfahren, die Beziehungen zu dubiosen Unternehmen in der Schweiz und in Liechtenstein haben?
Sind Sie nicht extrem und leisten Extremismus in der Gesellschaft Vorschub, indem Sie in einer Mentalität von Bonuspunkten den privaten Krankenversicherungen das Wort reden und sich gleichzeitig Vorteile einkaufen?
Meine Damen und Herren, sind Sie nicht extrem, wenn Sie nichts dagegen sagen, dass dieser Außenminister dann, wenn er Kritik hört, erklärt: „Daran werden Sie sich zu gewöhnen haben“? Wenn man Ihre Politik mit dem Satz „Daran werden Sie
sich zu gewöhnen haben“ rechtfertigt, wird das dem Extremismus in der Bevölkerung Vorschub leisten.
Wir brauchen nicht nur auf den Bund zu gucken, sondern können auch nach Nordrhein-Westfalen schauen. Herr Papke hat immer wieder erklärt, diese Koalition sei eine Blaupause für den Bund.
Heute stiehlt sich der Vize-Ministerpräsident bei jeder Gelegenheit weg und möchte am liebsten mit dem Bund und mit Herrn Westerwelle nichts zu tun haben.
Sie waren hier in NRW aber die Blaupause. Sie sind diejenigen, die öffentliches Wohnungseigentum der LEG an Gesellschaften wie Vendetta und Weiße Rose verkauft haben.
Sie sind diejenigen, die die Sparkassen mit dem Sparkassenrecht bekämpft haben. Sie sind diejenigen, die hier in Nordrhein-Westfalen auch versucht haben, die Kommunalwirtschaft aus ideologischen Gründen zu schädigen, und die sich bis heute dagegen wehren, das zu verändern.
Sie sind marktradikale Extremisten. Meine Damen und Herren, weil Sie das sind …
Selbstverständlich.
Ich will Ihnen das gerne noch einmal erklären
ich lasse mir die nötige Zeit, um das gründlich zu machen –, obwohl ich nach den Wortwechseln, die wir gestern geführt haben, einen gewissen Zweifel daran hege, ob es überhaupt Zweck hat, wenn ich Ihnen etwas erkläre. Ich versuche es aber gerne.
Ich halte eine Partei, die öffentliches Wohneigentum an Gesellschaften wie Vendetta und Weiße Rose verkauft,
die den Mindestlohn bekämpft und die hier in Nordrhein-Westfalen verhindert, dass die CDU und ihre Wirtschaftsministerin sich durchsetzen, um mit uns zusammen das kommunale Wirtschaftsrecht so zu ändern, dass die Oligopole beim Strom wieder Konkurrenz von den Stadtwerken erhalten, also eine Partei, die insgesamt dem Marktradikalismus das Wort redet, für eine extreme marktradikale Partei. Und ich halte sie innerhalb der Parlamente für einen extremen marktradikalen Rand.
Insofern ist sie genau der Gegenpol zu der Linken.
Das ist aus meiner Sicht Fakt. Deswegen, meine Damen und Herren: Sie waren die Blaupause in NRW. Ihnen steht der Angstschweiß auf der Stirn, dass Blaupause in NRW jetzt heißt: Schwarz-Gelb ist nach fünf Jahren beendet. – Ich bin mir sicher, dass wir das alle zusammen schaffen werden.
Ich sage Ihnen auch noch mal deutlich,
gerade weil es bei Ihnen so viel Empörung hervorruft, und ich es wichtig und richtig finde: Ich glaube, jede Farbkombination hier im Haus zwischen den Fraktionen,
die es hier im Haus heute gibt, ist eine bessere als eine Kombination mit dieser marktradikalen FDP in der Regierung. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal stelle ich fest, dass Herr Papke gerade erneut dargelegt hat, warum wir zu Recht davon ausgehen, dass innerhalb des parlamentarischen, demokratischen Spektrums die FDP eine Randstellung hat.
Zweitens. Wenn Herr Papke ausführt, dass Fragen nicht beantwortet worden seien, obwohl wir im Gegensatz zu Ihnen Fragen beantwortet und nicht nur polemische gestellt haben, dann weise ich Sie darauf hin, dass Ihre Partei eine Partei ist, die elementare Fragen bis heute nicht beantwortet hat, sondern sich um diese herumdrückt.
Sie haben bis heute nicht beantwortet, warum Sie nicht endlich den angebrachten Schlussstrich ziehen und die Strafe bezahlen, die Sie im Zusammenhang mit den Möllemann-Spenden hätten bezahlen müssen.
Sie haben bis heute nicht beantwortet, warum Sie – auch unter dem damals stellvertretenden und heutigen Vorsitzenden Ihrer Partei – die Vorgänge um die Antisemitismusflugblätter nicht aufgearbeitet haben.
Sie haben bis heute auch nicht beantwortet, warum Sie sich die Blockparteien aus der ehemaligen DDR einverleibt haben, ohne jemals das Geld zurückzuzahlen, sich aber heute hier anmaßen, Schiedsrichter über andere zu spielen. Diese Fragen haben Sie nicht beantwortet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einmal feststellen: Es gibt immerhin den Fortschritt, dass zumindest die CDU einräumt und der Innenminister heute eingeräumt hat, dass es Probleme bei den kommunalen Finanzen gibt.
Das ist erfreulich, hat aber immerhin viereinhalb Jahre gedauert. Wer die Protokolle der letzten Jahre nachliest, wird insbesondere bei dem Kollegen Lux, dem Kollegen Wolf – zu Herrn Engel komme ich gleich noch, und ich habe Herrn Löttgen vergessen; der war in diesem Konzert auch dabei – feststellen können, dass Sie diese Probleme bis vor einem Jahr geleugnet haben und immer nur betont haben, wie gut es den Kommunen unter dieser Landesregierung geht.
Zweitens möchte ich feststellen: Herr Engel ist faktisch in diesem Stand verharrt. Wer Herrn Engel heute zugehört hat, konnte feststellen, dass Herr Engel der Meinung ist – er sagt das ja allerorten –, dass die Kommunen nur mehr sparen müssten, dass sie selber schuld sind und – das ist die besonders perfide Behauptung – aus eigener Kraft wieder aus dieser Situation herauskommen können.
Schauen wir uns mal die Wahrheit an! Schauen wir uns an, was in den letzten Jahren passiert ist! Richtig ist: Die Kosten der Grundsicherung, die Kosten der Unterkunft und nicht zu vergessen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die die Kommunen über die Landschaftsverbände tragen, sind in den letzten Jahren explodiert.
Ich habe mir gerade in den letzten Tagen Zahlen für meine Heimatkommune herausgesucht, weil ich sie heruntergebrochen habe. Es ist spannend. Im Landschaftsverband Rheinland sind die Zahlen
bei der Eingliederungshilfe zwischen 2005 und 2009 in der Summe um 900 Millionen € gestiegen:
jedes Jahr 60 Millionen € immer obendrauf. Wer das durchrechnet, kommt auf 900 Millionen €. Das bezahlen zum größten Teil die Kommunen, genau wie die Zusatzkosten bei der Grundsicherung im Alter, genau wie bei den Kosten der Unterkunft. Wer vor dem Hintergrund, dass das seit Jahren so ist, kaum dass fünf Jahre vorbei sind, dieses Thema entdeckt, und dann erzählt, dass er das jetzt lösen möchte, der muss sich vorhalten lassen, dass er fünf Jahre verschlafen hat.
Lassen Sie mich ein Weiteres sagen: Selbst wenn in diesem Zusammenhang der größere Teil der Finanzmisere bei den Kommunen liegt – und da liegt der größere Teil –, haben Sie hier in Nordrhein-Westfalen ein gerüttelt Maß an zusätzlichen Problemen für die kommunale Familie beigetragen.
Aber selbstverständlich, gerne.
Darauf antworte ich gerne. Herr Moron, ich kenne den Fall. Im Rhein-Erft-Kreis regiert die CDU mit der FDP. Dort haben die alle Aktien von RWE verkauft. Das heißt, die haben keinen steuerlichen Querverbund.
Das ist spannend, dass Ihnen das egal ist. Ich erkläre Ihnen jetzt einmal die Zusammenhänge, und Sie sollten darüber nachdenken. – Da sind kaum Aktien mehr da. Den steuerlichen Querverbund, mit dem wir zum Beispiel im Rhein-Sieg-Kreis den öffentlichen Personennahverkehr finanzieren, den Sie
übrigens mit diesem Innenminister in der Innenministerkonferenz – als einziger Innenminister bundesweit – bekämpfen, den haben wir heute noch. Wenn wir Vermögen aufrechnen und wenn wir Schulden aufrechnen, stehen wir bedeutend besser da als der Rhein-Erft-Kreis. Vor allen Dingen haben wir für die Kommunen eine deutlich niedrigere Umlage. Wir lagen 2009 über 8 Prozentpunkte unter der Umlage des Rhein-Erft-Kreises. Das heißt, Sie ziehen den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis das Geld aus der Tasche, und das tut der Rhein-SiegKreis nicht.
Gerne. Das ist aber dann die letzte. Dann würde ich gerne noch meinen Gedanken fortführen.
Ich kenne den Vorgang Mülheim, weil er nicht nur im Zusammenhang mit dem Rhein-Erft-Kreis interessant ist. Er hat auch Zusammenhänge zu Kreissparkassen. Er hat auch Zusammenhänge zu anderen Kommunen. Ich gebe Ihnen an einem Punkt ausdrücklich recht: Ich würde mir in Mülheim die Frage stellen, ob ich – in Anführungsstrichen, ich sage das etwas flapsig – den „Fehler“ machen würde, dem Rhein-Erft-Kreis an dieser Stelle aus der Patsche zu helfen und diese Aktien zu diesem Preis zu kaufen. Sie kaufen sie aus meiner Sicht letztlich zu überhöhten Preisen,
da es sich nicht um die normalen Aktien handelt, die auf dem Markt sind – das wissen Sie genau –, sondern diese Aktien sind nach dem Schachtelprinzip kommunal gebunden und auf dem freien Markt sehr schwer zu veräußern. Insofern gebe ich Ihnen recht: Das ist in Mülheim offensichtlich dem Umstand geschuldet, dass man eine bestimmte Anzahl von Aktien zusammenhaben will, um bestimmte Positionen einzunehmen.
Nur: Das ändert nichts an der Tatsache, dass Sie eben auf den Rhein-Erft-Kreis hingewiesen haben. Ich habe Ihnen gesagt: Das hat damit zu tun, dass der Rhein-Erft-Kreis im Gegensatz zum RheinSieg-Kreis seine Kommunen ausnimmt.
Das ist schwarz-gelbe Politik im Unterschied zu der Politik, die im Rhein-Sieg-Kreis gemacht wird.
Lassen Sie mich noch den Gedanken bezüglich Ihrer Schuld und Verantwortung in NordrheinWestfalen zu Ende führen. Weil ich nur wenig Zeit habe, will ich nur die Highlights nennen: Sie haben die Grunderwerbssteuer gekürzt; das sind 180 Millionen € Mindereinnahmen im Jahr. Sie haben die Krankenhausfinanzierung verändert; das sind 110 Millionen € Mehrkosten für die Kommunen im Jahr. Sie haben die Schülerbeförderungsmittel verändert; das macht bis jetzt 120 Millionen € Minus für die Kommen aus. Sie haben bei der Weiterbildung verändert, die Kommunen beim KiBiz belastet und reichen die Mittel zum Kinderfördergesetz des Bundes nicht durch. Alles zusammen – wir haben Ihnen das mehrfach vorgerechnet – bedeutet das, je nachdem wie man rechnet, eine strukturelle Mehrbelastung der Kommunen zwischen 2,5 und 4 Milliarden €.
Den Kommunen ginge es heute besser oder weniger schlecht, um korrekt zu sein, wenn Sie wenigstens im Land Ihre Hausaufgaben gemacht hätten, den Kommunen nicht immer mehr Aufgaben zugeschustert und immer mehr Mittel entzogen hätten. Gleichzeitig haben Sie auf der Bundesebene fünf Jahre lang nichts getan. Sich jetzt dieses Mauseloch zu schaffen – es ehrt Sie zwar, dass Sie immerhin zugeben, dass es Probleme gibt –, ist nun wirklich keine zeugnisreife Leistung. Sie haben fünf Jahre gebraucht, um Probleme zu erkennen, von denen wir Ihnen die ganze Zeit gesagt haben, dass es sie gibt, und zu denen wir Ihnen auch Lösungsvorschläge gemacht haben.
Weil das nicht versetzungsfähig ist, werden Sie in wenigen Wochen auch abgelöst.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich die kommunale Finanzlage und die überschuldeten Kommunen anschaut, muss, wenn er deren Haushalte analysiert, zu dem Ergebnis kommen, dass sowohl die Gemeindeprüfungsanstalt als auch unabhängige Gutachter an vielen Stellen das Ergebnis konstatiert haben, dass es alleine mit den beschworenen Einsparungen – insbesondere bei den freiwilligen Ausgaben – jedenfalls nicht seine Bewandtnis haben kann, sondern die Schulden auch dann, wenn man das täte, weiter steigen werden. Der amtierende Präsident und Vorsitzende des Kommunalausschusses hat vorhin aus der Anhörung das Beispiel Wuppertal genannt. Man könnte es um andere Städte ergänzen:
Bergisches Städtedreieck, Ruhrgebiet – an vielen Stellen ist es ähnlich. Dort steigen die Kassenkredite, selbst wenn die freiwilligen Leistungen komplett gestrichen würden, allein wegen der Zinseszinsen immer weiter an. Das ist insofern eine spannende Geschichte – Herr Löttgen, wenn Sie lachen
oder zustimmen –, als wir uns zumindest neutralerweise einmal darauf verständigen könnten, dass das in den letzten Jahren dramatisch explodiert ist. Da ich weiß, was Sie gleich wieder sagen werden, sage ich: Es sind 10,2 Milliarden € Mitte des Jahres 2005 gewesen, und es sind jetzt knapp 18 Milliarden €, also innerhalb von nicht einmal fünf Jahren, denn diese fünf Jahre sind noch nicht um. Das heißt, wir haben während der Zeit der Hochkonjunktur bis Ende 2008 extrem Kassenkredite aufgebaut. Das hat sich jetzt noch einmal zusätzlich beschleunigt, aber das war auch vorher schon der Fall.
Das hat neben dem beschriebenen Umstand auch etwas damit zu tun, wie die Kommunen ausgestattet sind. Darüber haben wir eben geredet. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass es etwas damit zu tun hat, dass die Zinseszinsen so steigen, und wenn wir zusammen zu dem Ergebnis kommen müssen, dass paradoxerweise die Wirtschaftskrise an der Stelle im Moment sogar ein Vorteil ist, weil die Zinsen wegen der Wirtschaftskrise so niedrig sind, wie sie sind – die Kassenkredite werden auf dem Markt zurzeit mit rund 0,5 % Zinsen verkauft; das ist dramatisch niedrig –, dann muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass wir uns in einem Zinstal befinden. Jetzt können wir darüber spekulieren, ob das Ende des Jahres zu Ende oder nächstes Jahr zu Ende ist. Aber irgendwann, in absehbarerer Zeit, ist es zu Ende.
Wenn es uns in dieser Zeit nicht gelingt, diese kurzfristig laufenden Kassenkredite, die quasi jeden Monat kündbar sind, umzuschulden, zumindest zusammen in langfristig laufende Kredite, die am Anfang etwas höher verzinst werden, die aber auf lange Sicht die wirtschaftlichere Lösung sind, dann werden wir – und das Land ist damit in der Pflicht – gesamtstaatlich in ein Riesenproblem kommen. Es geht gar nicht mehr nur um die Kommunen, es geht auch um uns. Denn Kommunen, die bilanziell überschuldet sind, sind ein gesamtstaatliches Problem. Vorhin ist das Beispiel genannt worden, was in dem Fall passiert, dass die Räte plötzlich sagen, dass sie das nicht mehr machen. Es muss ja gar nicht so weit kommen. Was ist denn, wenn eine Stadt sagt, sie ist bilanziell überschuldet, und irgendwann eine Kommune im Wege des Ratings – auch Kommunen werden zunehmend gerated; das Schattenrating läuft schon lange – dann von den Banken nicht mehr zu den gleichen Zinsen Kredite bekommt?
Ich sage Ihnen eines, Herr Engel, da Sie ja immer das Beispiel Düsseldorf nennen: Mir ist bekannt, dass die Stadt Düsseldorf schon lange von den Banken fordert, dass sie die Kommunalkredite nicht zu denselben Zinsen bekommt, sondern zu niedrigeren Zinsen, weil sie anders gerated werden müsste. Die Folge dieses Tuns ist aber, dass irgendwann auf der anderen Seite die Zinsen natürlich steigen. Das kann niemand wollen, Herr Löttgen. Sie können nicht ernsthaft wollen, dass zum Beispiel Ihre Heimatstadt Gummersbach – das sage
ich ohne jede Häme – in Zukunft bedeutend mehr Zinsen zahlt als Düsseldorf.
Wir müssen zusammen bei diesem Thema etwas tun. Wir haben jetzt noch die Chance, wo die Zinsen wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise unten sind. Sie waren übrigens schon vor der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich gestiegen; sie lagen im Bereich der Kassenkredite wieder bei knapp 3 %. Da sind die Zinslasten und Kredite dann auch explodiert, Herr Kollege, wenn wir schon bei der Ursachenforschung sind. Genau in der Zeit sind sie zusätzlich explodiert, und sie steigen jetzt wegen der kommunalen Not hinsichtlich Steuereinnahmen und Soziallasten. Wenn wir jetzt nicht umschulden und jetzt nicht einen solchen Fonds auflegen, dann werden wir in die Situation kommen, dass, wer auch immer nach dem 9. Mai regieren wird, der Laden an der Stelle wirklich ganz schnell brennen kann, wenn die Europäische Zentralbank die Zinsen erhöht und wir es nicht geschafft haben, über einen solchen beschriebenen Fonds, wie wir ihn fordern, zusammen eine Umschuldung auf den Weg zu bringen.
Lassen Sie mich einen letzten Satz sagen: Kommen Sie – wir werden uns demnächst wahrscheinlich in anderen Rollen begegnen; ich rechne fest mit einem Rollentausch –,
mir bitte dann nicht und beschreien Sie das Unglück, wenn Sie jetzt immer noch nicht bereit sind, auf Vorschläge der Opposition auch nur einen Millimeter einzugehen, sondern diese immer nur ablehnen, ohne eigene Vorschläge zu machen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist etwas weniger als ein Jahr her, dass in Köln die Baustelle der U-Bahn am Waidmarkt eingestürzt ist, dass das historische Kölner Stadtarchiv eingestürzt ist und dass dabei zwei Menschen ums Leben gekommen sind – ein Vorgang, der – das kann man bis heute sehen – in Köln tiefe Spuren hinterlassen hat und der im Übrigen, wenn ich das als jemand aus einem Nachbarkreis sagen darf, nach meinem Eindruck auch bei der Bevölkerung in Köln insgesamt ein tiefes Misstrauen gegenüber den handelnden Personen, gegenüber der KVB, aber auch gegenüber der Politik, an mancher Stelle zu Recht, an mancher Stelle zu Unrecht, hinterlassen hat.
Wir haben auf unseren Antrag hin im April letzten Jahres über diesen Vorgang diskutiert. Unsere Fraktion hatte damals als eine Konsequenz dieses Unglücks gefordert, die offensichtlich, um es ganz vorsichtig zu formulieren, mindestens unglückliche Bestimmung in der sogenannten BOStrab, nach der Bausausführung und Bauaufsicht in einer Hand liegen können, zu ändern und vom Land NordrheinWestfalen dazu eine Bundesratsinitiative zu starten.
Dieser Antrag unserer Fraktion ist vor einem Jahr vom damals gerade ins Amt gekommenen Minister und den Koalitionsfraktionen als voreilig und übereilt zurückgewiesen worden. Es ist gesagt worden, der Vorgang werde gründlich geprüft. Zu gegebener Zeit werde der Landtag unterrichtet.
In der Zeit bis Ende des Jahres hat es faktisch keinerlei Unterrichtung des Landtags über die weiteren Ermittlungsergebnisse gegeben. Obwohl die Aufsicht damals von der Stadt und von der KVB zurückgezogen und wieder zur technischen Aufsicht Bau bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dann an Spiekermann, einem sehr seriösen Büro aus Aachen, übergeben worden ist, hat die Bauaufsicht nicht ausreichend funktioniert, wie wir heute sagen müssen.
Im Gegenteil: Wer die Unterlagen, die wir angefordert haben, und die Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf kennt, muss zur Kenntnis nehmen, dass die KVB seit September 2009 erste Ergebnisse zu Unregelmäßigkeiten beim Aushub und bei der Betonierung der sogenannten Lamelle 11 am Unfallort hatte, aber nicht die technische Aufsicht Bau informiert hat. Das war sozusagen noch rückwärtsgewandtes Handeln zur Ursachenforschung.
Bereits im Oktober 2009 haben Gutachter des Landgerichts einen Bericht über die geophysikalischen und thermografischen Untersuchungen der östlichen Schlitzwand vorgelegt, die Anomalitäten aufzeigten. Im Oktober und November stand dann bei der KVB in Rede, dass es sich bei den Vermessungsprotokollen für weitere Schlitzwände offensichtlich um Fälschungen handeln müsse. Spätestens da – ich habe das auch in der Ausschusssitzung gesagt – hätte ganz unzweifelhaft nicht nur die Staatsanwaltschaft informiert werden müssen, sondern auch die Technische Aufsicht Bau,
die, wie vom Land immer wieder zu Recht gesagt wird, die ganze Zeit eine hoheitliche Aufgabe hatte, also auch zu diesem Zeitpunkt. Sie entfällt selbstverständlich nicht dadurch, dass man die Staatsanwaltschaft informiert und dann sagt: Weiteres tun wir nicht, weil es öffentlich werden könnte.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass im weiteren Verlauf der Debatte beim Auftauchen der gefälschten Vermessungsprotokolle und dem offensichtlichen Umstand, dass Schlitzwände eben nicht so gebaut worden sind, wie sie hätten gebaut werden müssen, darüber geredet worden ist, dass das Hochwasser bei einem Stand von 6,50 m im Grundwasser einen Druck erzeugen könne, was Unsicherheiten und Risiken zur Folge hätte. Man hatte vor, die Baustelle zu fluten, hat das aber kurzfristig doch gelassen. Man hat auf eine Decke
gesetzt, die man eingezogen hat, was auch gut gegangen ist.
Warum erzähle ich das? Ich erzähle das, weil am 27. Dezember der Hochwasserstand laut Hochwasserzentrale bei 6,48 m lag. Insofern bestand also eine ähnliche Situation wie diejenige, die man später als hoch riskant bezeichnet hat. Aber die technische Aufsicht Bau war darüber ausweislich der Unterlagen nicht informiert. Sie ist über das Problem mit den weiteren Schlitzwänden und den Vermessungsprotokollen ebenfalls ausweislich der Unterlagen erst am 29. Januar informiert worden.
All das bringt uns neben dem Umstand, erneut eine Bundesratsinitiative zu fordern, dazu, dass auch die technische Aufsicht Bau personell weit stärker ausgestattet werden muss, als das bislang als erste Konsequenz erfolgt ist – übrigens erst zum 1. Dezember bzw. eine zweite zusätzliche Personalstelle zum 1. Februar. Das ist nach einem Unglück im April letzten Jahres sehr spät.
Deswegen fordern wir in unserem aktuellen Antrag ganz deutlich, dass zum einen eine Bundesratsinitiative zur Änderung der BOStrab gestartet und zum anderen die technische Aufsicht Bau zusammen mit der Ingenieurkammer Bau reformiert werden soll und zu sehen, wie wir das neu organisieren können. Dabei steht weit mehr infrage als der Straßenbahnbau, nämlich auch Brücken und Straßen. Wie ich höre, sind dazu Untersuchungen angeordnet worden.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung, die noch am 27. Februar in der Sendung „Westpol“ bestritten hat, dass es überhaupt einen Handlungsbedarf bei der BOStrab gäbe, und auch in der Vorlage im Ausschuss gesagt hat, dass sie es nicht so sähe, hat nunmehr am Dienstag einen Kabinettsbeschluss gefasst, dass sie eine solche Bundesratsinitiative will. Sie kommt damit unserer ersten Forderung nach. Wie ich schon sagte, hatten wir das schon vor einem Jahr gefordert.
Sie sollten aber nicht wieder ein Jahr warten, sondern heute auch unserer zweiten Forderung nachkommen. Dazu gehört eine weitere personelle Ausstattung der hoheitlichen Aufgabe der Aufsicht sowie eine Neuorganisation der TAB in Zusammenarbeit mit Externen wie der IngenieurkammerBau. Ich bitte Sie darum, nicht wieder ein Jahr zu warten. Stimmen Sie heute beiden Punkten zu. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht dessen, wie die Debatte verlaufen ist, beantragen wir, über die Punkte I und II unseres Antrags getrennt abzustimmen, weil ich den Koalitionsfraktionen gern die Möglichkeit geben möchte, dem Punkt 1 zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im August 2007 hat der Landtag auf einen Antrag hin, den wir im Dezember 2006 gestellt hatten, letztlich durch einen Entschließungsantrag einen einstimmigen Beschluss gefasst, in dem die Landesregierung aufgefordert worden ist, das nächtliche Passagierflugverbot am Flughafen Köln/Bonn umzusetzen.
Seinerzeit haben Vertreter von CDU und FDP ausweislich des Protokolls erklärt, sie gingen davon aus, dass das in absehbarer Zeit umgesetzt werden solle, und sich auch dafür ausgesprochen – namentlich Frau Brüning und Herr Rasche.
Herr Papke hat kurz darauf in einem Interview im „General-Anzeiger“ gesagt – ich zitiere wörtlich –, frühestmöglich wollten er und die FDP-Landtagsfraktion eine Kernruhezeit für Passagierflieger am Flughafen Köln/Bonn erreichen. Das bedeute, dass nicht erst 2015, sondern schon ab 2010 oder früher in den Nachtstunden zwischen 0 und 5 Uhr auf den Passagierverkehr verzichtet werden solle.
Meine Damen und Herren, die Wirklichkeit ist eine andere – auch deswegen, weil der damalige Verkehrsminister Wittke, CDU, seinerzeit dem Flugha
fen ausweislich der Flughafenprotokolle zugesagt hat, er denke überhaupt nicht daran, eine solche Regelung umzusetzen.
Es ist auch deswegen eine andere Situation, weil die Möglichkeit, die auch Herr Papke in dem eben zitierten Interview eingeführt hat – dass man nämlich auch über die Anteile des Landes mittels der Beteiligungsgesellschaft tätig werden könne –, nicht genutzt worden ist, obwohl wir das im September 2007 wiederum in einem Antrag gefordert haben.
In der entsprechenden Landtagssitzung sind die Landesregierung und übrigens auch die Vertreter der Koalitionsfraktionen schon weitestgehend von dem nur einen Monat vorher gefassten Beschluss abgerückt. Ich zitiere beispielhaft Herrn Wittke, der dort ausgeführt hat:
… die Einführung einer Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn ist im Hinblick auf die gegebene Genehmigungslage derzeit nicht umsetzbar. Der Flughafen verfügt über eine bestandskräftige Genehmigung des Flugbetriebes.
Meine Damen und Herren, diese Feststellung war falsch und ist falsch. Sie ist übrigens auch deswegen falsch, weil diese Frage in der Nachtflugregelung explizit vom Bestandsschutz ausgenommen worden ist – auch in der gültigen Nachtflugregelung, die Sie noch einmal verlängert haben.
Was heißt das? Das heißt, dass wir jetzt als Landtag gefordert sind, vorzugeben, bis wann diese Regelung durchgesetzt werden soll. Wenn Herr Papke früher sagte, bis spätestens 2010, und nichts passiert ist, sollte man jetzt pragmatisch sagen, bis spätestens Sommer 2011, und nicht das tun, was Sie heute begehren, nämlich noch einmal den gleichen Beschluss wie 2007 fassen – einen Beschluss, von dem Sie sich alle einen Monat später schon distanziert haben und den Sie bis heute nicht umgesetzt haben.
Deswegen appelliere ich an Sie: Folgen Sie heute unserem Antrag, über den wir im Übrigen namentlich abstimmen lassen werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das einzig Schöne an dieser Debatte ist, dass Sie berechenbar sind. Deswegen habe ich mir die Unterlagen noch einmal herausgesucht. Denn jedes Mal, wenn Sie nicht mehr weiter wissen, erzählen Sie schlicht und einfach die Unwahrheit.
Ich zitiere jetzt zum nächtlichen Passagierflugverbot, um das es geht, aus dem einschlägigen Ministerialblatt. Das Passagierflugverbot ist nämlich seinerzeit in Bezug auf seine Wirkung ausdrücklich vom Vertrauensschutz ausgenommen worden und ist bis heute ausgenommen, weil Sie diese Regelung 1:1 von 2015 auf 2030 verlängert haben.
Ich zitiere: Der Vertrauensschutz gilt nicht für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zwecks Einschränkung von Passagierflügen sowie des Einsatzes von Strahlflugzeugen mit einem zulässigen Abfluggewicht von über 340 t. – Das war damals die „Jumbo“-Diskussion.
Diese beiden Punkte sind ausdrücklich vom Vertrauensschutz ausgenommen, natürlich mit einer kurzen Übergangszeit, weil Sie nicht mitten in einem Flugplan wechseln können. Aber spätestens zum übernächsten Flugplan, also für Anfang 2011, könnten Sie das durchsetzen.
Dann können Sie das nächtliche Passagierflugverbot zwischen null und fünf Uhr, das damals im 22-Punkte-Programm beschlossen worden ist und nur wegen angeblicher Nicht-EU-Kompatibilität nicht eingeführt worden ist, umsetzen, und zwar deswegen, weil das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2006 in Bezug auf Leipzig ganz grundsätzlich gesagt hat, dass solche Maßnahmen explizit für Passagierflüge zulässig sind.
Alles, was Sie hier erzählen – zum Beispiel, das ginge nicht – ist schlicht und einfach „Verarschen der Öffentlichkeit“, wie man im Volksmund sagen würde. Das muss ich Ihnen so deutlich sagen. Sie erzählen den Leuten etwas, von dem Sie wissen müssten, dass es nicht stimmt. Das ist perfide und wirklich unverschämt.
Dass, was Sie hier und heute und schon seit August 2007 machen, ist nichts anderes, als der Öffentlichkeit vorzuspielen, Sie würden etwas tun, dann wie Frau Brüning eben zurückzurudern und von den Arbeitsplätzen zu reden, dann wieder zu sagen, man rede mit dem Flughafen über freiwillige Maßnahmen, etwas anderes gehe nicht. Das ist ein widerliches Schauspiel.
Tatsache ist, dass das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen in Köln/Bonn von heute auf morgen für Anfang 2011 durch einen einfachen Verwaltungsakt umzusetzen ist.
Deswegen gilt heute: Sie springen heute oder Sie springen nicht. Und wenn Sie nicht springen, dann wird das ein Thema im Wahlkampf. Dafür werden wir sorgen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist durchaus an der Zeit und wichtig, noch einmal festzuhalten, was Sie mit der Veränderung beim Wohnungsbauvermögen erreichen bzw. welchen Schaden Sie anrichten. Ich will da anschließen, wo die Kollegin Walsken eben aufgehört hat, nämlich bei dem Punkt, dass Sie mindestens auf zwei Ebenen Schaden anrichten: zum einen beim Wohnungsbauvermögen, zum anderen bei der Frage der Transparenz des Wohnungsbauvermögens und seiner Verwendung im Rahmen der NRW.BANK. Zu beiden Punkten will ich kurz etwas ausführen.
Erstens. Wenn das gesamte Wohnungsbauvermögen mit rund 18 Milliarden € in Zukunft nicht nur voll haftend, sondern auch voll integriert in der NRW.BANK gesteuert wird, dann bedeutet das, dass der Vorstand der NRW.BANK steuert. Das wiederum hat zur Folge, dass es von den Aufsichtsgremien der NRW.BANK gesteuert wird. Beide, aber insbesondere der Vorstand, haben sich vor allen Dingen an Bestimmungen des Kreditwesengesetzes zu halten. Das ist etwas anderes als die Förderung der Wohnungswirtschaft.
Zum anderen ist der Wohnungsbauzweck nur einer von vielen Förderzwecken im Rahmen der NRW.BANK und insofern immer in Konkurrenz zu anderen Förderzielen, also beispielsweise den Be
dürfnissen von Herrn Minister Pinkwart im Zusammenhang mit seinem Innovationshaushalt, wie er es nennt, oder anderen Dingen im Bereich von Herrn Uhlenberg. Demnächst entscheiden also – auch wenn das Kabinett im Hintergrund ist – im Vordergrund die Aufsichtsgremien der Bank zusammen mit dem Vorstand der Bank nach völlig anderen Kriterien, nämlich den verschiedensten Förderzielen und Kreditwesengesetz-Vorgaben, die für den Vorstand der Bank gelten. – Das ist die eine Seite, aus der heraus kritikwürdig ist, was Sie hier machen.
Der zweite Punkt ist die Frage des Schattenhaushalts und der mangelnden Transparenz. Wir haben heute an verschiedenen Punkten viel über Transparenz geredet. Transparenz ist nicht mehr gegeben, wenn das Wohnungsbauvermögen voll integriert und damit den Prüfmöglichkeiten des Landesrechnungshofs entzogen ist.
Das heißt, wir als Parlament und jeder von uns als Parlamentarier haben nicht mehr die Chance, über den Landesrechnungshof in Gänze darüber informiert zu sein, was mit dem enormen Vermögen geschieht.
Um es noch einmal deutlich zu machen: Es geht in Wahrheit nicht „nur“ um 18 Milliarden €, sondern auch um die Hebelwirkung, die damit beim Ausreichen von Krediten verbunden ist, wenn dieses Vermögen als Eigenkapital hinterlegt wird. Das heißt, es geht mithin um eine Summe, die weit höher ist als der gesamte Landeshaushalt eines Jahres.
Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass ein solcher Schattenhaushalt nicht entstehen darf, dass er zumindest, wenn er denn – gegen unseren Willen – entstünde, von Landtagsabgeordneten über die Aufsichtsgremien der Bank mitgestaltet werden müsste. Deswegen will ich wie die Kollegin Walsken noch einmal darum werben. Das muss der Mindestkonsens sein, den wir heute erzielen.
Unabhängig davon will ich Ihnen sagen: Karthago muss fallen. Dieses Gesetz wird rückabgewickelt werden, wenn wir in die Mehrheit kommen.
Schönen Dank, Herr Präsident, schönen Dank Herr Weisbrich. Ich würde Sie gerne fragen, Herr Weisbrich, ob Ihnen vor dem Hintergrund dessen, was Sie gerade vorgetragen haben, bekannt ist, dass die damalige Ausnahmeregelung von der vollen Prüftiefe im Zusammenhang mit der WestLB AöR, also der Anstalt öffentlichen Rechts, zustande gekommen ist, die seinerzeit mit privaten Banken konkurriert hat, dass sie aber in dem Moment, in dem die NRW.BANK als reine Förderbank agiert, eigentlich entbehrlich ist und es insofern einen anderen Zustand gibt, der dann insbesondere vor dem Hintergrund zu bewerten ist, dass Sie das Eigenkapital – ich hatte es vorhin beschrieben – jetzt noch einmal um insgesamt 14 Milliarden € aufblähen mit der Folge, die entsprechenden Kreditvolumina auszugeben. – Ist das nicht etwas anderes und müsste man dann nicht auch neue Maßnahmen ergreifen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich unter anderem deshalb noch einmal gemeldet, weil Herr Weisbrich vorhin gesagt hat, es gäbe die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK. – Herr Weisbrich, ich nehme an,
Sie wissen, wie es in Wahrheit ist. Deswegen möchte ich es noch einmal für alle anderen sagen; vielleicht müssen Sie es aber tatsächlich auch noch einmal hören.
Lediglich im Zusammenhang mit der Frage der bestimmungsgemäßen Verwendung aller Fördermittel, also der Frage, ob die Fördermittel als Fördermittel verwendet worden sind, kann der Landesrechnungshof prüfen. Der Landesrechnungshof konnte in der alten Konstruktion – Wfa – sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauvermögen und sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wfa prüfen. Jetzt kann er im Rahmen der NRW.BANK nur noch prüfen, ob Fördermittel als Fördermittel verausgabt worden sind, und sonst nichts. In der Sache prüft er nicht mehr.
Sie wissen genau, dass das auch einer der Streitpunkte zwischen dem Landesrechnungshof und seiner Präsidentin einerseits und andererseits dem Finanzminister ist.
Zweite Bemerkung: Es ist nicht egal – ich betone das noch einmal –, ob Sie zusätzliche round about 14 Milliarden € Eigenkapital – übrigens nicht in der Haftung gegenüber Schuldnern; da haben Sie völlig recht: Das war vorher auch so – für die Ausgabe von Krediten heranziehen können, um damit ein Mehrfaches dieses Eigenkapitals an Krediten auszureichen mit der Folge, dass Sie – ich sage das auch noch einmal – ein Kreditvolumen zusätzlich zu dem heutigen der NRW.BANK erlangen, das über das Volumen eines Landeshaushaltes hinausgeht.
Selbstverständlich ist das ein Schattenhaushalt. Das ist unter anderem vor dem Hintergrund ein Schattenhaushalt, dass gerade Sie es sind, der in die Verfassung eine Schuldenobergrenze hineinschreiben will. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie schreiben eine Schuldenobergrenze in die Verfassung – man würde Ihrem Willen folgen –, aber auf der anderen Seite haben Sie einen derartigen Schattenhaushalt, wie Sie ihn konstruiert haben, und ohne dass die Landtagsmitglieder in entsprechenden Gremien überhaupt darauf einwirken können,
übrigens auch nicht auf die Vergabe der Fördermittel. Denn das, was der Finanzminister gerade gemacht hat, ist wieder nichts anderes als zu vernebeln. Abseits davon, ob Frau Kraft im Aufsichtsrat sitzt oder nicht: Die Fördermittel werden nicht da vergeben, sondern die werden an anderer Stelle vergeben. Und diese Vergabe entziehen Sie dem Parlament.
Das heißt, Sie entziehen dem Parlament die Beratung, die Entscheidung, die Kontrolle und die Prüfung. Das ist im Zusammenhang mit dem Volumen
kein Kavaliersdelikt und macht im Übrigen auch deutlich, was von Ihrem Gefasel mit Schuldenobergrenze zu halten ist. Sie haben sich hier einen Schattenhaushalt geschaffen. Das ist der tiefere Grund.
Und es ist ein Treppenwitz in der Geschichte, dass zu all diesen Punkten seit Monaten und Jahren der Finanzminister redet und eben nie die Wohnungsbauminister. Die sind nämlich für Sie der Steinbruch im Haushalt gewesen – und sonst nichts.
Aber gerne.
Herr Weisbrich, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar für die Frage, weil Sie mir Gelegenheit gibt, auf einen wichtigen Unterschied hinzuweisen. Eine Prüfung der BaFin geht, wie bei jeder Bank so auch bei der NRW.BANK, im Wesentlichen den Gesichtspunkten nach, ob der Vorstand, ob die Bank sich am Markt nach dem Kreditwesengesetz sachgerecht verhalten hat. Das ist ein anderer Gesichtspunkt – das will ich Ihnen gerne erläutern, da es Ihnen offensichtlich fremd ist – als der Gesichtspunkt der Wohnraumförderung.
Sie können sich noch einmal melden, Herr Finanzminister. – Ob ein Unternehmen, eine Bank, mit ihren Risiken nach Kreditwesengesetz ordentlich umgegangen ist, kann sogar etwas ganz Gegensätzliches sein zu der – in dem bisherigen Konstrukt möglichen – Entscheidung der Landespolitik, zum Beispiel in einem Problemgebiet in den Woh
nungsmarkt zu investieren, weil sie der Meinung war, dass genau an der Stelle der Wohnungsmarkt einer anderen Intervention bedarf. Das kann ein Vorstand einer Bank nicht. Die Prüfung der BaFin ist genau etwas anderes als die Prüfung des Landesrechnungshofes.
Der Landesrechnungshof wiederum prüft, ob mit dem Vermögen des Landes angemessen umgegangen worden ist.
Das ist etwas völlig anderes als die Prüfung aus Bankaufsichtsgründen, ob eine Bank mit ihrem Vermögen sachgerecht umgegangen ist. Das sind völlig unterschiedliche Prüfungen.
Sehen Sie, auch deshalb sind es unterschiedliche Prüfungen, weil wir keinerlei Pflichtzugang auf die Prüfergebnisse der BaFin haben, aber wir haben Pflichtzugang auf die Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes.
Der muss sie uns vorlegen.
Wenn Sie diese Zusammenhänge und diese Unterschiede jetzt nicht begriffen haben, dann wollen Sie sie nicht begreifen und dann brauche ich sie Ihnen auch nicht länger zu erklären.
Herr Präsident! Herr Minister! Gott sei Dank entscheidet nicht Herr Hegemann, wer für die Fraktion der Grünen redet. Es ist schlimm genug, dass Sie für die CDU-Fraktion reden.
Damit will ich zu dem kommen, was Minister Linssen gerade gesagt hat; das kann nicht unwidersprochen bleiben. Deswegen muss man sich melden.
Ich will zunächst einmal Folgendes feststellen: Herr Weisbrich hat gefragt, ob ich nicht der Meinung sei, dass die BaFin-Prüfung völlig ausreichend ist und der Landesrechnungshof nichts prüfen könne, was die BaFin nicht geprüft habe. Daraufhin habe ich ihm die unterschiedlichen Gesichtspunkte erläutert, unter denen diese Prüfung stattfinden kann, wenn ich auch zugeben muss: bei Herrn Weisbrich wieder einmal ohne Erfolg.
Dann hat sich der Minister zu Wort gemeldet. Jetzt wird es ganz spannend. Hier müssen wir den Themenkreis tatsächlich erweitern: Er hat darauf hingewiesen, dass die BaFin letztlich auch das gesamte Risikogeschäft zu prüfen habe. Damit sind wir natürlich gerade vor dem Hintergrund des Volumens und des von mir angesprochenen Schattenhaushalts bei einem ganz wichtigen Punkt.
Ich betone noch einmal: Eigenkapitalaufstockung um 14 Milliarden € und Ausreichung von Krediten in einem vielfachen Wert über dem Volumen des Landeshaushalts. Das alles findet vor dem Hintergrund statt, dass selbstverständlich auch die NRW.BANK in Risikogeschäfte verwickelt ist. Ich hätte es nicht
gesagt, wenn Sie sich nicht so geäußert hätten. Aber nun muss ich doch darauf hinweisen:
Wer sich ein bisschen erkundigt hat und ein bisschen in der Szene unterwegs ist, Herr Dr. Linssen, weiß, dass auch die NRW.BANK in Papiere wie Staatsanleihen aus Portugal, Griechenland oder Spanien investiert hat. Sie hat übrigens auch in strukturierte Wertpapiere investiert. Selbstverständlich ist das aus meiner Sicht auch einer der Gründe dafür, dass das Eigenkapital der Wfa nun in voller Höhe voll integriert hinzugezogen wird, auch wenn das öffentlich bestritten wird.
Ich sage Ihnen noch einmal: Ich unterstelle Ihnen persönlich auch, dass Sie spätestens dann, wenn die WestLB verkauft werden soll – wie man hört, steht der Verkauf kurz bevor –, den Anspruch der NRW.BANK gegenüber dem Land auf Nachbesserung der Differenz zwischen dem tatsächlichen Veräußerungswert und dem Wert, der in den Bücher steht, beim Zustand Ihres Landeshaushalts überhaupt nicht leisten können.
Mit der Zuführung des Wohnungsbaukapitals über die Vollintegration wollen Sie sich ein Stillschweigen und eine Ratenzahlung in der Zukunft erkaufen. Das unterstelle ich Ihnen.
Das alles hätte der Landesrechnungshof prüfen können und darüber dem Parlament berichtet. Das wollen Sie aber nicht berichtet wissen. Deswegen verhalten Sie sich so, wie Sie sich verhalten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Weisbrich hat vorhin sinngemäß mit der Frage begonnen: Was soll dieser Antrag der SPD bewirken? Da er in der Tat mit Feststellungen und nicht mit Beschlussvorgaben endet, konnte man diese Frage stellen. Spätestens aber nach Ihrem eigenen und dem Wortbeitrag des Kollegen Engel kann man erkennen, was er bewirken sollte. Er sollte noch einmal die Unterschiede sowohl in der intellektuellen Qualität wie in der Ausrichtung hier in diesem Hause deutlich machen.
Ich will mich da gerne anschließen und sozusagen im doppelten Sinne auf der Skala von hinten beginnen, auf der nach unten offenen „Engel-Skala“.
Herr Engel, gerne, angenehm. Bei dem, was Sie eben vorgetragen haben, ist es schwierig, den Mittelweg zwischen Weinen und Lachen zu finden. Ich werde das versuchen, indem ich jetzt einiges vortrage.