Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, 37. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich sieben Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Meine Damen und Herren, die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 5. September 2006 mitgeteilt, dass Herr Lothar Hegemann aus der Landesreserveliste der CDU als Nachfolger des Abgeordneten Hans-Joachim Reck mit Wirkung vom 6. September 2006 Mitglied des Landtags geworden ist.
Ich bitte Herrn Hegemann, zur mir zu kommen, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann.
Ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:
„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass Sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“
Sehr geehrter Herr Hegemann, ich heiße Sie als neuen Abgeordneten mit langer Erfahrung in der 14. Wahlperiode herzlich willkommen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.
Die Fraktionen der CDU und der FDP haben mit Schreiben vom 11. September 2006 eine Aussprache beantragt. – In Verbindung damit diskutieren wir den ebenfalls mit Schreiben vom 11. September 2006 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Eilantrag.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin vonseiten einer der antragstellenden Fraktionen Frau Kollegin Fasse von der CDUFraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jüngsten, besorgniserregenden Gammelfleischfunde in Bayern und nun auch bei uns sind Anlass dafür, dass wir uns in einer Aktuellen Stunde diesem Thema wieder zuwenden müssen.
Der Fund in Bayern zeigt – im Gegensatz zu dem jüngsten Fund in Heinsberg –, dass das bisher übliche Kontrollverfahren noch effizienter gestaltet werden kann. Schließlich wurde der bayerische Fleischskandal wieder durch einen vertraulichen Hinweis und nicht aufgrund von Kontrollen aufgedeckt.
Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel nach bestem Wissen und Gewissen erzeugt und vertrieben werden. Sie müssen darauf vertrauen können, dass Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung höchsten Qualitätsansprüchen genügen.
Im Gegensatz zum jetzt zufällig aufgedeckten Fleischskandal in Bayern wurden Ende letzten Jahres der Fleischskandal in Gelsenkirchen und auch der aktuelle Fund in Heinsberg durch die städtische Lebensmittelüberwachung bei einer Routinekontrolle aufgedeckt. Dies zeigt, meine Damen und Herren, dass Lebensmittelüberwachung und -kontrolle in Nordrhein-Westfalen funktioniert haben.
Im laufenden Jahr wurden in über 400 Tiefkühleinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen insgesamt etwa 4.500 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden Beanstandungen, soweit sie erhoben werden mussten, sofort abgestellt und mit Buß- und Zwangsgeldern geahndet.
Bei den festgestellten Unregelmäßigkeiten handelte es sich beispielsweise um Mängel in der Personalhygiene, Unterbrechungen der Kühlketten, fehlerhafte Dokumentation, mangelnde Etikettierung, bauliche Mängel der Kühlhäuser oder sensorische Abweichungen der Waren wie Frostbrand oder Ähnliches. Die Kontrollen gaben in keinem Fall irgendeinen Hinweis darauf, dass überlagerte Lebensmittel in betrügerischer Weise zum Verkauf oder Verzehr in den Verkehr gebracht werden sollten.
Meine Damen und Herren, es wird immer wieder Betriebe und Händler geben, die mit unlauteren Machenschaften einen schnellen Gewinn machen wollen und damit die Gesundheit der Verbraucher gefährden.
Da ist es beruhigend, dass staatliche Behörden Unregelmäßigkeiten aufdecken und die Verursacher zur Verantwortung ziehen. Schon Ende letzten Jahres hat die Landesregierung als Folge des Fleischskandals verstärkte Kontrollen angeordnet und mit einem entsprechenden Erlass einen richtigen und sicheren Weg beschritten.
Bei dieser Situation erstaunt die jüngste Pressemitteilung des Kollegen Remmel vom 7. September 2006. Darin führt er aus, es entstehe der Eindruck, dass auch der Verbraucherschutzminister unseres Landes, Herr Uhlenberg, als Kollaborateur der Fleischmafia auftrete und
mit anderen Worten – mit diesen Gesetzesbrechern unter einer Decke stecke. Bei diesen weit über sachliche Kritik hinausgehenden Vorwürfen muss Herr Remmel sich schon fragen lassen, ob es ihm selbst in wichtigen Fragen des Verbraucherschutzes nicht nur vorrangig um ungerechtfertigte und völlig unbegründete Stimmungsmache gegen die Regierung geht.
In diese Richtung geht jedenfalls auch sein Hinweis, dass seit über einem Jahr nicht eine durchsetzungsstarke Verbraucherpolitik stattfinde.
Landesamtes für Lebensmittelsicherheit in Nordrhein-Westfalen fordert, in dem die Kräfte und Kompetenzen im Verbraucherschutz gebündelt werden sollen, läuft er, wie oft, der tatsächlichen Entwicklung hinterher.
Es dürfte auch ihm nicht entgangen sein, dass ab 1. Januar 2007 die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz landesweit bedeutsame Verbraucherschutz- und Umweltaufgaben wahrnehmen wird. Dies umfasst auch die Lebensmittelsicherheit.
Herrn Remmels Forderung nach einem eigenen Amt kann also nur dem einen Ziel dienen, Unruhe in die Bevölkerung zu tragen und von den zielstrebigen, erfolgversprechenden Maßnahmen der Landesregierung abzulenken.
Nach dem Gelsenkirchener Fleischskandal wurde von Minister Uhlenberg bekannterweise der 15Punkte-Plan entwickelt. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz beschloss als Konsequenz aus dem Fleischskandal im November 2005 ein Zehn-Punkte-Sofortprogramm und richtete eine Verbraucherschutzministerkonferenz ein. Diese Konferenz tagte in der vergangenen Woche aus Anlass des jüngsten Skandals in Bayern und beschloss am 7. September 2006 ein 13-PunktePapier.
Hierin haben Bund und Länder einheitliche Standards bei der Lebensmittelkontrolle festgelegt. Auf dieser Grundlage kann und wird zügig und auch erfolgversprechend gehandelt. Es sollen gemeinsam alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine höhere Lebensmittelsicherheit zu erreichen, wobei Einigkeit darüber besteht, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nie geben wird.
Ich will kurz aus diesem Ministerbeschluss die für eine Kontrolle des Verbraucherschutzes im Lande maßgeblichen Punkte darstellen: Es wird eine länderübergreifende Qualitätssicherung und auch eine Kontrolle der Kontrollbehörden eingeführt werden. Auf diese Weise kann dem so oft erhobenen Vorwurf, es werde in den örtlichen Ordnungsbehörden zu viel Rücksicht auf bekannte ortsansässige, steuerzahlende Firmen genommen, wirksam entgegengewirkt werden.
In Zukunft, meine Damen und Herren, dürften die ordnungsbehördlichen Kontrollen effizienter sein, als sie es beim jüngsten Skandal in Bayern waren. Hier soll die Manipulation an den Lebensmitteln durch die Strafverfolgungsbehörden sofort erkannt worden sein, während sie bei den Lebens
Im Zusammenhang mit dem am 22. September im Bundesrat zur Beratung stehenden Verbraucherinformationsgesetz ist es den Ländern besonders wichtig, dass Namen von Unternehmen genannt werden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. In diesem Punkt läuft die Kritik der Grünen im uns vorliegenden Eilantrag ins Leere.
Die Ausschluss- und Beschränkungsgründe bei einer Namensnennung sollen einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die einschränkenden Bestimmungen der Informationsrechte und -pflichten nicht dem Gesetzeswerk zuwiderlaufen. Auf diese Weise sollen die Behörden Verstöße tatsächlich offenlegen und damit auch schwarze Schafe benennen.
Bund und Länder werden Auslegungshinweise erstellen, die es nur in Ausnahmefällen zulassen, dass sich Firmen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei der Aufdeckung und Behandlung von Gesetzesverstößen berufen können. Soweit sich Gesetzesbrecher mit Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegen eine Namensnennung wenden wollen, muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass einer Namensnennung in jedem Fall ein Gesetzesverstoß vorausgeht. Meine Damen und Herren, Sie wissen: Jeder, der sich gesetzestreu verhält, wird nicht als Gesetzesbrecher benannt werden.
Als weitere Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit hat die Konferenz der Verbraucherschutzminister eine konsequente Ausschöpfung des Strafrahmens, seine Überprüfung und gegebenenfalls seine Erhöhung beschlossen. In diesem Zusammenhang muss selbstverständlich darauf hingewiesen werden, dass die Festlegung der Strafen allein in den Händen unabhängiger Richter liegt und von den Behörden nicht beeinflusst werden kann.
Der Gesetzgeber kann dem so oft erhobenen Vorwurf, es sei nur ein Bußgeld von 20.000 € möglich, das kaum erreicht werde, leicht entgegenwirken: Wird der Straf- und Bußgeldrahmen kräftig erhöht, werden die Gerichte auch bei Ersttätern empfindliche Strafen festsetzen. Es ist doch selbstverständlich und bedarf eigentlich keiner Erwähnung, dass bei einem oberen Strafrahmen von 20.000 € ein Gericht diesen Höchstbetrag nur in Ausnahmefällen festsetzen wird. Es muss also erreicht werden – ich glaube, darin sind wir uns alle einig –, dass auch bei Ersttätern die Furcht vor Strafe größer ist als ihre Gier nach schnellem
Verdienst durch gesetzwidriges und betrügerisches Handeln mit Gammelfleisch. Zum effektiven Verbraucherschutz setzen sich alle Länder für Schwerpunktermittlungsbehörden ein. Damit hat sich auch dieser Punkt des Antrags der Grünen erledigt.
Meine Damen und Herren, die von der Bundesregierung erklärte Absicht, konsequent gegen das Preisdumping bei Lebensmitteln vorzugehen, mag ein richtiger Schritt zur Lösung des Problems sein. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass nach dem Verursacherprinzip vorgegangen werden muss. Den Gesetzesbrechern muss das Handwerk gelegt werden. Es wäre ein Unding, die vor Manipulation zu schützenden Verbraucher mit höheren Preisen zu belasten. Auf diese Weise würden die Falschen bestraft.