Protocol of the Session on February 12, 2009

Meine Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, der 116. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich 14 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Wir treten nun in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Zusätzlicher Schub für den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen – Ein neues Investitionsprogramm für Hochschulen, Universitätsklinika und Studentenwohnheime

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/8574

Die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP haben mit Schreiben vom 9. Februar 2009 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu der obengenannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.

Ich eröffne die Aussprache und gebe Herrn Kollegen Kuhmichel das Wort. Bitte schön.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über vieles kann man sich von dieser Stelle aus streiten, doch eines ist wohl unabweisbar: Seit 2005 geht es mit der NRW-Hochschullandschaft beständig aufwärts.

(Beifall von der CDU – Lachen von der SPD)

Wer das leugnet, leidet entweder unter schwierigen Wahrnehmungsverhältnissen oder ist ein berufsmäßiger Oppositioneller, der von vornherein alles ablehnt, ohne es genau zu prüfen.

Meine Damen und Herren, wir sprechen heute über den zusätzlichen Schub für die Hochschullandschaft. Das legt nahe, einmal kurz kursorisch zu rekapitulieren, welche Schübe es denn bisher schon gegeben hat. Es ist immer ganz gut, wenn man sich an das eine oder andere erinnert.

Ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zum Systemwechsel war das Studienbeitragsgesetz, das am 1. April 2006 in Kraft getreten ist. Es gibt den Hochschulen die Möglichkeit, Studienbeiträge zu erhe

ben, die durch das Angebot der nachgelagerten Zahlung sozialverträglich gestaltet sind.

(Lachen von der SPD)

Genau so ist es.

Das Erheben von Studienbeiträgen hat die finanzielle Situation der nordrhein-westfälischen Hochschulen und damit die Studienbedingungen nachhaltig verbessert; denn die Einnahmen – notabene – verbleiben vollständig an den Hochschulen.

(Beifall von der CDU)

Sie werden nicht mit staatlichen Zuwendungen verrechnet.

So haben sich bis heute 270 Millionen € zusätzliche Einnahmen bei den Hochschulen eingefunden, die sachgerecht und sehr zukunftsnah für die Studentinnen und Studenten verwandt werden. Sie haben Widerstand angekündigt, bei der Haushaltsberatung aber nichts dafür getan, diesen Betrag etwa wieder herauszunehmen, weil Sie wissen, dass das bei den Hochschulen einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hätte.

(Beifall von der CDU)

Dann ging es weiter: Das Hochschulfreiheitsgesetz wurde von meiner Fraktion in der letzten Legislaturperiode in seinen Grundzügen erarbeitet. Es trat am 1. Januar 2007 in Kraft.

(Zuruf von Heike Gebhard [SPD])

Dieses Gesetz hat schon jetzt Vorbildcharakter für andere Bundesländer und ist in Deutschland einmalig: Der Staat entließ die Hochschulen in die Freiheit.

(Heike Gebhard [SPD]: Was ist denn das Thema der Aktuellen Stunde?)

Damit komme ich zum Hochschulmedizingesetz; nichts sollte hier untergehen. Es trat am 1. Januar 2008 in Kraft und hat zwei Hauptziele gesichert: die hohe Qualität der Hochschulmedizin im nationalen und internationalen Wettbewerb zu sichern und dazu beizutragen, eine Spitzenposition zu erlangen und zu erhalten.

Nicht zu vergessen ist auch das von der CDU lange geforderte eigenständige Gesetz für die Kunst- und Musikhochschulen, das am 1. April 2008 in Kraft trat. Es gewährt den Kunsthochschulen ein Höchstmaß an Autonomie in allen Fragen der Kunst, in den Bereichen ihrer inneren Organisation, des Studiums und des Personals. Nordrhein-Westfalen ist damit das einzige Land, das seinen Kunst- und Musikhochschulen einen eigenständigen gesetzlichen Rahmen gibt.

Nicht zu vergessen ist außerdem die Modernisierung der Hochschulen in NRW. Bis zum Jahr 2020 werden 8 Milliarden € in die Modernisierung und Sanierung der 33 Hochschulen investiert. Das im

Dezember 2008 verabschiedete Hochschulmodernisierungsprogramm soll den Sanierungsstau an den nordrhein-westfälischen Hochschulen vollständig auflösen. Dies haben Sie nie hinbekommen. Ich habe das immer angemahnt. Jetzt können wir das machen, und das ist gut so.

(Beifall von der CDU)

Die erste Modernisierungsstufe erfolgt in den Jahren 2009 bis 2015 und sieht Investitionen in Höhe von 5 Milliarden € vor. Die jährlichen Investitionen sind damit durchschnittlich 75 % bzw. 300 Millionen € höher als in den Jahren bis 2005. Die Fachhochschullandschaft wird ebenfalls ausgebaut. Das haben wir bereits breit diskutiert, weshalb ich nur kurz darauf verweise.

Jetzt kommt – aus der Krise heraus geboren – das Konjunkturprogramm II, das sowohl kommunalfreundlich wie auch in besonderer Weise hochschulfreundlich ist. Die Hochschulfreundlichkeit sieht wie folgt aus: 464 Millionen € werden zusätzlich für unsere Hochschulen bereitgestellt. In Abstimmung mit den Hochschulen und den Studentenwerken wurde festgelegt, dass dieses Geld wirksam zur Verbesserung der Hochschulen, der Universitätsklinika, der Studentenwohnheime sowie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Lande eingesetzt werden kann. Der Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung. Dieses Paket von 464 Millionen € – man kann es nicht oft genug sagen – ist eine weitere wichtige Zukunftsinvestition in Bildung und Wissen.

(Beifall von der CDU)

Es ergänzt den Ausbau der Fachhochschulen und das Hochschulmodernisierungsprogramm in unserem Land sehr sinnvoll.

Für die sechs Universitätsklinika des Landes sind Maßnahmen im Wert von 200 Millionen € vorgesehen. Neben Neubauten umfasst die Planung auch die Grundinstandsetzung von OP- und Behandlungsbereichen.

Die 33 Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen können kurzfristig 60 Millionen € für kleinere Baumaßnahmen einsetzen, unter anderem für die Erneuerung von Kälteanlagen, die Anpassung von Fernwärmenetzen, den Umbau von Studierenden- und Servicezentren oder die Modernisierung von Kindertagesstätten, was ein sehr wichtiges Thema ist.

Weitere 4 Millionen € sind eingeplant, um Schülerlabore an den Hochschulen einzurichten oder zu erweitern. Im Rahmen der Projekte der Gemeinschaftsoffensive Zukunft durch Innovation sollen Schülerinnen und Schülern interessante Angebote gemacht werden, um ihr Interesse an ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fächern zu wecken oder zu verstärken.

Die Hochschulrektorenkonferenzen sowohl der Universitäten wie der Fachhochschulen begrüßen das einmütig. Herr Prof. Freimuth und Frau Prof. Rennen-Allhoff lassen wissen – ich zitiere –:

Diese zusätzlichen Mittel helfen Hochschulen und Universitätsklinika, neben dem angelaufenen Modernisierungsprogramm des Landes dringliche Baumaßnahmen kurzfristig zu realisieren.

Die zwölf Studentenwerke erhalten 120 Millionen € zur Sanierung der Studentenwohnheime. Neben Fassaden- und Dachsanierungen sowie dem Einbau moderner Fenster, Heizungen oder Gebäudetechnik können Wohnanlagen komplett modernisiert und umgebaut werden. Der Sprecher der Studentenwerke, Günther Remmel, begrüßt dies ausdrücklich.

Für nordrhein-westfälische Einrichtungen der außeruniversitären Forschungsorganisationen wie der MaxPlanck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft sowie weiterer Landesforschungsinstitute stehen zusätzlich 80 Millionen € zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, es gibt also alles in allem nur gute Nachrichten für unsere Hochschulen. Wir freuen uns sehr darüber. Ich bin sicher, dass die Opposition sich auch darüber freut. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Kuhmichel. – Für die FDP-Fraktion spricht nun der Kollege Lindner.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wir sprechen hier über das Konjunkturpaket II und darüber, wie die Gelder daraus in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden. Bevor ich konkret auf die Verwendung der Mittel in den Hochschulen zu sprechen komme, will ich eine grundsätzliche Bemerkung zum Konjunkturpaket II voranschicken.

Es ist selbstverständlich, dass diese Landesregierung die geschaffenen Möglichkeiten nutzt; das ist zu begrüßen. Gleichwohl muss ich als Freier Demokrat sagen, dass die Grundanlage des Konjunkturpakets II aus unserer Sicht politisch nicht richtig ist. Für uns wäre es erforderlich gewesen, einen Impuls insbesondere im Steuerrecht zu setzen,

(Beifall von der FDP)

weil dieser schneller wirksam und treffsicherer ist.

(Widerspruch von Heike Gebhard [SPD])

Frau Gebhard, gerade Sie als Sozialdemokratin sollten sehr gut zuhören vor dem Hintergrund dessen, was aus Österreich am gestrigen Tag bekannt

geworden ist. Dort hat nämlich eine sozialdemokratisch geführte große Koalition unter einem SPÖBundeskanzler ausdrücklich vor dem konjunkturellen Hintergrund eine große Steuerreform ins Werk gesetzt. Dort wird der Steuerzahler jetzt von der SPÖ um 3 Milliarden € entlastet.