Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, 25. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien. Herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Auch heute haben wir wieder ein Geburtstagskind unter uns. Geburtstag feiert Herr Dr. Stefan Romberg; er wird heute 37 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen aller Kolleginnen und Kollegen!
Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit wir in die Tagesordnung eintreten können. Gleichzeitig möchte ich um Ruhe bitten. Es ist hier ungewöhnlich laut.
1 Neuwahl und Vereidigung der Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Meine Damen und Herren, mit der genannten Drucksache liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag von 158 Mitgliedern des Landtags Nordrhein-Westfalen vor. Bevor wir mit der Wahl beginnen, möchte ich auf einige relevante Gesetzesbestimmungen hinweisen. Gleichzeitig bitte ich die eingeteilten Schriftführer, ihre Position einzunehmen.
Nach § 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes hat der Verfassungsgerichtshof drei Mitglieder kraft Amtes, und zwar den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und die beiden lebensältesten Präsidenten der Oberlandesgerichte. Den Präsidenten, Herrn Dr. Michael Bertrams, sowie seinen ersten Vizepräsidenten, Herrn Gero Debusmann, begrüße ich heute als Gäste bei uns. Herzlich willkommen!
Weitere vier Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit der vom Landtag am 5. Mai 2000 gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs läuft am 11. Mai 2006 ab. Die Wahlperiode der neu zu wählenden Mitglieder beginnt also am 12. Mai dieses Jahres.
Der mit Drucksache 14/1571 vorgelegte Wahlvorschlag erfüllt die in § 4 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes enthaltenen Voraussetzungen für einen gemeinsamen Wahlvorschlag, da er von 158 Mitgliedern, also von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, unterschrieben ist.
Nach den Bestimmungen des Gesetzes müssen sich die ordentlichen und auch stellvertretenden Mitglieder bereit erklärt haben, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu werden. Diese schriftlichen Erklärungen liegen mir ebenfalls von allen vorgeschlagenen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern vor.
Zum Wahlvorgang weise ich auf § 4 Abs. 1 des Gesetzes hin, wonach die Wahlmitglieder, aber auch ihre Vertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache gewählt werden.
Da sich die Fraktionen auf einen Wahlgang und einen Wahlvorschlag geeinigt haben, ist nur ein Wahlgang erforderlich; der Wahlvorschlag liegt Ihnen mit Drucksache 14/1571 vor.
Ich darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nunmehr bitten, nach dem Namensaufruf an den Tisch unterhalb des Rednerpults zu treten und sich dort den Stimmzettel aushändigen zu lassen. Ich bitte, den Stimmzettel ordnungsgemäß auszufüllen und nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung gewährleistet nicht die Geheimhaltung der Wahl, da in einem solchen Fall ein Wahlberechtigter anhand des Stimmzettels identifiziert werden könnte. Leere oder doppelt gekennzeichnete Stimmen gelten als ungültige Stimmen.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt: 173 Kolleginnen und Kollegen haben ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben 170 Mitglieder gestimmt, mit Nein zwei Mitglieder. Es gab eine Enthaltung.
Meine Damen und Herren, nach dem vorliegenden Ergebnis sind die in dem Wahlvorschlag Drucksache 14/1571 vorgeschlagenen ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes gewählt. Nach § 5 des Verfassungsgerichtshofgesetzes haben die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den nach § 80 der Landesverfassung vorgesehenen Eid zu leisten.
Ich bitte Sie deshalb, jetzt einzeln zu mir zu kommen, damit ich Sie – dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof entsprechend – einzeln vereidigen kann. Ich werde den Text einmal vorsprechen und bitte Sie, nach Heben der Schwurhand diesen Text nachzusprechen.
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Prof. Dr. Wolfgang Löwer: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Prof. Dr. Joachim Wieland: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze
befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Dr. Jürgen Brand: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Prof. Dr. Winfried Tilmann: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Heinz Wöstmann: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Prof. Dr. Christoph Gusy: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Dr. Thomas Griese: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
sehr geehrte Herren, Sie haben den nach Artikel 80 der Landesverfassung vorgesehenen Eid geleistet. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg im neuen Amt zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
(Allgemeiner Beifall – Die Gewählten neh- men Glückwünsche von Mitgliedern des Landtags und der Landesregierung entge- gen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zu: