Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, 60. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen sehr herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich 17 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein. Bevor ich Punkt 1 aufrufe, weise ich darauf hin, dass sich die Fraktionen inzwischen darauf verständigt haben, zu TOP 9 die Debatte erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu führen.
1 Aktuelle Stunde Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW – Schwarz-gelben Kurs der Haushaltskonsolidierung entschlossen fortsetzen
Die Fraktionen der CDU und der FDP haben mit Schreiben vom 30. April 2007 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden CDUFraktion Herrn Klein das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! CDU und FDP haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil der Schutz nachfolgender Generationen, die Konsolidierung des Haushaltes dieses Landes das Hauptanliegen unserer Fraktionen der Regierungskoalition ist. Genau dieser Punkt, meine Damen und Herren, wird vom Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung ganz besonders betont.
Wer vielleicht gedacht hat, die Opposition würde jetzt eine Aktuelle Stunde zu dieser Entscheidung des Gerichts beantragen, hat offensichtlich falsch gelegen.
Interessant finde ich es schon, dass die SPDFraktion offenbar kein Interesse daran hat, dieses Urteil im Parlament zu diskutieren.
(Beifall von der CDU – Achim Tüttenberg [SPD]: Ihre Leute kriegen das auch nicht hin, sonst wären sie jetzt hier! – Gisela Walsken [SPD]: Aber dort bei Ihnen ist der Teufel los!?)
Aber das ist ja auch kein Wunder. Denn wenn man sich das Urteil genauer anschaut, dann ist es ja eine schallende Ohrfeige für Rot-Grün, für das, was Sie in der Vergangenheit gemacht haben.
Ich verstehe ja Ihre Aufregung. Aber die alte rotgrüne Koalition war doch in der Vergangenheit das Inkubatorzentrum für Schulden und Generationenungerechtigkeit.
Lassen Sie uns einmal das Gerichtsurteil im Einzelnen anschauen. Worum ging es denn? – Die SPD-Fraktion hat drei Anträge gestellt.
Erstens. Der Nachtragshaushaltsplan sollte wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nichtig sein, Stichwort: Kapitalzuführungen an BVG und BLB, um, wie ich hinzufüge, die alten Schieflagen zu beseitigen.
Das Gericht hat entschieden: Dieser Antrag wird zurückgewiesen. Diese Maßnahme war richtig, sie war wirtschaftlich. Ich kann Ihnen ein Zitat nicht ersparen. Auf den Seiten 29/30 des Urteils ist zu lesen, die Einlassung der SPD-Fraktion diesbezüglich – und jetzt wörtlich das Gericht – sei unsubstantiiert.
Ich will das gar nicht verallgemeinern. Aber an dieser Stelle ist das gerichtlich festgestellt. Das ist ein klarer Punkt für die heutige Regierungskoalition.
Der zweite Antrag, der von der SPD-Fraktion vor Gericht eingebracht worden ist, lautete: Es handele sich wegen der zu niedrig veranschlagten
Richtig, es hat eine Schätzabweichung gegeben. Die Steuereinnahmen sind zu niedrig geschätzt worden. Die Steuereinnahmen wurden um 1,05 % zu niedrig geschätzt. Das ist richtig. Aber das Gericht führt aus – und ich habe ja die Zahlen in Milliardenbeträgen an dieser Stelle schon des Öfteren genannt; das Gericht habe das jetzt in Prozentsätzen angegeben –, dass sich Rot-Grün z. B. im Haushaltsjahr 2004 um sage und schreibe 8,11 % verschätzt hat. Und dann gehen Sie her und klagen wegen einer Abweichung um 1,05 %! Das ist doch lächerlich.
Meine Damen und Herren, es ist aber noch viel schlimmer. Wenn man sich unter Beachtung des Vorsichtsprinzips nach unten verschätzt, also wenn man hinterher mehr Geld hat als erwartet, gleichzeitig aber angekündigt hat, dass mit dem, was an Geld mehr hereinkommt, die Schuldenaufnahme reduziert wird, dann ist das eine sinnvolle und vorsichtige Haushaltspolitik, die dieses Land auf den Pfad der Solidität zurückbringt.
Ihre Schätzabweichung von über 8 % nach oben hatte doch zur Folge, dass sich die Ausgaben an diesen höheren Beträgen orientiert haben. Das ist doch der eigentliche Grund für diesen finanziellen Scherbenhaufen, den Sie in diesem Lande hinterlassen haben.
Dann haben Sie als Drittes moniert, dass die Kreditverfassungsgrenze nicht eingehalten worden sei. Das Gericht hat dem zugestimmt und bestätigt, dass es nicht reicht, die faktische Unmöglichkeit festzustellen. Das Gericht hat unterstrichen, dass der Schutz nachfolgender Generationen ein ganz hervorragendes, wichtiges Schutzgut darstellt und deswegen ein solcher Ausnahmetatbestand nur ganz eingeschränkt denkbar ist. Es hat aber gleichzeitig bestätigt, dass die von Ihnen politisch kritisierten Ausgaben im Bereich BLB und BVG völlig in Ordnung waren. Was hätten wir denn tun sollen, um mit Ihrer Konkursmasse anders umzugehen? Hätten wir vielleicht 50.000 Leute entlassen oder vielleicht – das war ja Ihre alte Masche – die Zahlen so lange biegen sollen, bis sie passen, damit es bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes stimmig ist, aber sich nachher keiner um den Vollzug kümmert? – Natürlich nicht! Das Gericht hat unterstrichen, diese Möglichkeit darf es nicht geben. Das ist ganz in unserem Sinne; denn wir wollen weniger Möglichkeiten für den Staat, sich zu verschulden. Wir wollen mehr Generationengerechtigkeit. Dafür sind wir angetreten. Deswegen ist auch dies ein Punkt für die Anliegen dieser Regierungskoalition.
Das Gericht hat die beiden Punkte, bei denen politischer Gestaltungsspielraum bestand, voll und ganz bestätigt – es hat uns komplett Recht gegeben – und da, wo wir nur der Konkursverwalter Ihrer Hinterlassenschaft waren, gibt es Kritik. Das Gericht gibt im Grunde genommen schallende Ohrfeigen für die frühere Haushaltspolitik.
Auf der Seite 24 können Sie nachlesen: Der neue Haushaltsgesetzgeber müsse alles tun, um die Kreditverfassungsgrenze einzuhalten. Das gilt auch insoweit, als die Beengtheit des vorgefundenen finanziellen Spielraums auf Mindereinnahmen beruht, die ihrerseits Folge von unrealistisch hohen Einnahmeansätzen im Stammhaushalt waren. – Lesen Sie sich das doch noch einmal genau durch, dann haben Sie auch Verständnis für dieses Drei-zu-null-Fazit.
Das liegt auf einer Linie mit dem, was auch die Bevölkerung denkt. 66 % der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen trauen unserer Regierungskoalition solide Finanzen zu.