Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 122. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich 23 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
1 Neuwahl und Vereidigung stellvertretender Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident des Landes NordrheinWestfalen hat mit Schreiben vom 11. August 2008 und 6. Januar 2009 mitgeteilt, dass für die ausgeschiedenen stellvertretenden Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen – Frau Dr. Nicola Haderlein und Herr Heinz Wöstmann – Nachwahlen erforderlich sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Drucksache 14/9080 liegt Ihnen der gemeinsame Wahlvorschlag von 135 Mitgliedern des Landtags aller Fraktionen vor.
Bevor wir mit der Wahl beginnen, möchte ich einige relevante Gesetzesbestimmungen erläutern und gleichzeitig die eingeteilten Schriftführer bitten, ihre Position einzunehmen:
Nach § 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes setzt sich der Verfassungsgerichtshof aus drei Mitgliedern kraft Amtes zusammen, und zwar dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts sowie den beiden lebensältesten Präsidenten der Oberlandesgerichte des Landes, die ich heute als Gäste hier begrüßen darf, nämlich Frau Anne-José Paulsen und Herrn Johannes Riedel.
Heute sind – wie bereits ausgeführt – zwei stellvertretende Mitglieder neu zu wählen. Der mit Drucksache 14/9080 vorgelegte Wahlvorschlag erfüllt die in § 4 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes enthaltenen Voraussetzungen für einen gemeinsamen Wahlvorschlag, da er von 135 Mitgliedern, also von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, unterzeichnet ist.
Voraussetzung für eine Wahl ist unter anderem, dass sich die Mitglieder schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu werden. Diese schriftlichen Erklärungen liegen von Herrn Prof. Dr. Hillgruber und Herrn Stöhr, die ich hier ebenfalls sehr herzlich begrüße, vor.
Zum Wahlvorgang weise ich auf § 4 Abs. 1 des Gesetzes hin, wonach in geheimer Wahl ohne Aussprache zu wählen ist.
Ich darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nunmehr bitten, nach Namensaufruf an den Tisch unterhalb des Rednerpults zu treten und sich dort Ihre beiden Stimmzettel in einem Umschlag aushändigen zu lassen. Ich bitte Sie, die Stimmzettel ordnungsgemäß auszufüllen und nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung gewährleistet nicht die Geheimhaltung der Wahl, da möglicherweise in einer solchen Wahl ein Wahlberechtigter anhand des Stimmzettels identifiziert werden könnte. Leere oder doppelt gekennzeichnete Stimmzettel gelten als ungültige Stimmen.
Ich eröffne die Wahl und bitte den Schriftführer Herrn Leuchtenberg, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Ich bitte nun auch die Damen und Herren Schriftführer, soweit noch nicht geschehen, ihre Stimme abzugeben.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob alle Mitglieder des Landtags aufgerufen worden sind und ihre Stimme abgegeben haben. – Dann schließe ich die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Stimmen auszuzählen.
Für Herrn Prof. Dr. Hillgruber: 145 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 10 Stimmenthaltungen und 7 ungültige Stimmzettel bei 169 abgegebenen Stimmen. Damit ist Herr Prof. Dr. Hillgruber gewählt.
Für Herrn Stöhr: 156 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen und 1 ungültige Stimme bei 169 abgegebenen Stimmen. Damit ist Herr Stöhr gewählt.
Meine Damen und Herren, nach dem vorliegenden Ergebnis haben damit beide zu wählenden Mitglieder die erforderliche Stimmenmehrheit erhalten. Nach § 5 des Verfassungsgerichtshofgesetzes haben auch stellvertretende Mitglieder des Verfas
sungsgerichtshofs, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den nach § 80 der Landesverfassung vorgeschriebenen Eid zu leisten.
Ich bitte deshalb zuerst Herrn Prof. Dr. Hillgruber zur Eidesleistung zu mir. Bitte sprechen Sie mir nach.
Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Prof. Dr. Christian Hillgruber: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Karlheinz Stöhr: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP haben mit Schreiben vom 4. Mai 2009 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem oben genannten aktuellen Thema der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und gebe als erstem Redner vonseiten der antragstellenden Fraktion Herrn Kruse von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Betrachtet man die Entwicklung unseres politischen Systems in Deutschland, so kann man nach 60 Jahren eine insgesamt durchaus erfreuliche Bilanz ziehen.
Die demokratische Gesellschaftsordnung hat sich über die Jahrzehnte gefestigt und im Bewusstsein der Bürger fest verankert. Die Polizei als Organ der exekutiven Gewalt ist integraler Bestandteil des parlamentarisch-demokratischen Regierungssystems. Ihre rechtssichernden und ihre rechtserhaltenden Aufgaben ergeben sich aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes. Hiernach ist die Polizei im Sinne des Rechtsstaatsprinzips an Recht und Gesetz gebunden. Sie muss dort ordnend eingreifen, wo die Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Bei der Gewährleistung dieser Ziele hat sich die Polizei über die Jahre großes Vertrauen bei der Bevölkerung erworben. Die Ergebnisse vieler Umfragen in den letzten Jahren haben immer wieder gezeigt, dass die Polizei im Vergleich verschiedener Institutionen im Ansehen der Bevölkerung einen bemerkenswert erfreulichen und guten Platz einnimmt.
Die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland insgesamt bringt der Polizei ein außerordentlich hohes Vertrauen entgegen. Für die CDUFraktion darf ich sagen, dass wir Hochachtung vor der Arbeit der Polizei haben, und auch deswegen haben die Fraktionen von CDU und FDP diese Aktuelle Stunde beantragt.
Dieses Vertrauen und diese Achtung vor dem polizeilichen Einsatz darf nicht zerstört bzw. aufs Spiel gesetzt werden. Ja, es ist richtig, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Das Versammlungsrecht zählt zu den bedeutsamsten Grundrechten. In der Bundesrepublik Deutschland hat jeder das Recht, sich friedlich und ohne Waffen – ich betone: ohne Waffen – zu versammeln. In Art. 8 des Grundgesetzes ist das Versammlungsrecht sogar verfassungsrechtlich verankert.
Unter der Voraussetzung, dass der Versammlungsteilnehmer sein Recht friedlich und – wie gesagt – ohne Waffen ausübt, gehört es auch zu den Aufgaben der Polizei, ordnungsgemäß durchgeführte Versammlungen zu schützen. Denn die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung umfasst auch den Schutz der Rechtsordnung. Die Art und Weise, wie die Polizei dieses Grundrecht zu schützen hat, hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem in folgende Grundsätze gefasst: Versammlungsfreundlichkeit der Polizei gegenüber dem Veranstalter und den Teilnehmern, Kooperation mit den Anmeldern der Demonstration, Differenzierungsgebot zwischen friedlichen Teilnehmern
und gewaltbereiten Personen sowie eine mögliche Isolierung von Gewalttätern und konsequentes Einschreiten gegen Straftäter.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Erfüllung dieser zweifellos beachtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist schwierig. Sie brachten in der Vergangenheit und auch gerade in der vergangenen Woche auf den Veranstaltungen um den 1. Mai die Polizei in schwierige Situationen. In zahlreichen Städten, unter anderem auch in Dortmund, hat es regelrechte Gewaltexzesse gegeben.