Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 29. Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich sechs Abgeordnete entschuldigt. Ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung, und zwar von Frau Gödecke und von Herrn Remmel. Ich gebe zunächst Frau Gödecke das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der SPDLandtagsfraktion beantrage ich gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Sitzung, also die dritte Lesung des Haushaltsplans und alle damit in Verbindung stehenden Gesetze und weiteren Beratungspunkte, die unter Tagesordnungspunkt 1 aufgeführt sind, abzusetzen.
Wie in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und in der kurzfristig anberaumten Ältestenratssitzung dargelegt, stellen wir als SPD-Landtagsfraktion fest, dass die Landesregierung mit der zweiten Ergänzungsvorlage materielle und wesentliche Veränderungen des Haushaltsgesetzes vorgenommen hat.
Die Landesregierung hat durch die Einbringung der zweiten Ergänzungsvorlage keine politische Absicht bekundet oder etwa den Landesgesetzgeber aufgefordert zu handeln, sondern sie selbst hat Veränderungen ihres eigenen Gesetzentwurfes vorgenommen. Dieser Eingriff der Landesregierung hatte eine wesentliche Veränderung des parlamentarischen Beratungsgegenstandes zur Folge, und der neue parlamentarische Beratungsgegenstand, der Entwurf des Landeshaushaltes in der Fassung der zweiten Ergänzungsvorlage, konnte deshalb bislang noch nicht Gegenstand einer öffentlichen Anhörung gewesen sein. So weit der Sachverhalt, der Anfang der Woche streitig war.
Landesgesetzgeber Sachverständige oder andere Personen, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter betroffener Interessen, zuziehen oder in öffentlicher Sitzung anhören können. Von diesem Recht nach § 56 Abs. 4 wollten wir am Montag Gebrauch machen. Und von diesem Recht nach § 56 Abs. 4 wollen wir nach wie vor Gebrauch machen.
Wir wollen, dass diejenigen, denen Sie gravierende Kürzungen zumuten, die neue Sachlage bewerten können. Wir wollen, dass die weit über 400.000 Menschen, die sich durch ihre Unterschrift zu Betroffenen erklärt haben, zu Wort kommen.
Wir alle sind von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden, um Schaden abzuwenden. Deshalb halten wir diese Anhörung in der Sache für notwendig und geboten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, von unserem Recht, das ein geschütztes Minderheitenrecht darstellt, können wir aber nur noch Gebrauch machen, wenn die Verabschiedung des Landeshaushaltes heute von der Tagesordnung abgesetzt wird. Um es anders zu formulieren: Ihr eigenes Verhalten und Ihre Entscheidung im HFA und im Ältestenrat zwingen uns heute dazu, diesen Antrag zu stellen.
Denn unser Recht auf eine Anhörung ist uns in einer an einer anderen Stelle noch aufzuarbeitenden Weise durch die fragwürdige Ältestenratsentscheidung und die anschließende Ausschussentscheidung genommen worden.
Die Behauptung, unser Antrag auf Anhörung gemäß § 56 Abs. 4 liefe deshalb ins Leere, weil es sich um eine erneute Anhörung zu demselben Beratungspunkt handele, also dass § 56 Abs. 6 anzuwenden sei, wurde nicht etwa durch eine Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen mittels inhaltlicher Würdigung entschieden, sondern, wie die Präsidentin in ihrer Pressemitteilung selbst mitteilte, politisch.
(Lebhafter Beifall von SPD und GRÜNEN – Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Das ist ei- ne Schande! Unglaublich! – Weitere Zurufe)
Wir verstehen auch politisch, was dahinter steckt. Ihre bisherigen Argumentationen fallen wie ein Kartenhaus zusammen. Das müssen Sie verantworten.
Weil der Verlauf der Ältestenratssitzung und weil auch die HFA-Entscheidung deutlich gemacht haben, dass die CDU gar nicht wusste, worüber sie diskutiert, worüber sie abstimmen will und
welche Entscheidung sie im Ältestenrat herbeiführen wollte, wollen wir Ihnen heute mit unserem Geschäftsordnungsantrag und dem Antrag, den Tagesordnungspunkt 1 von der Tagesordnung abzusetzen, die Chance geben, noch einmal innezuhalten und sich eines anderen zu besinnen.
Nach wie vor bieten wir Ihnen extrem verkürzte Fristen für die Anhörung an. Wir wollen nicht blockieren,
sondern wir wollen Ihnen dabei helfen, einen Landeshaushalt zu verabschieden, der verfassungsgemäß und nicht verfassungswidrig zustande gekommen ist.
da können Sie noch so schreien, ich beantrage es trotzdem –, den Tagesordnungspunkt 1 heute abzusetzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion, die grüne Fraktion, beantragt gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Absetzung des Tagesordnungspunktes 1. Eine Beratung heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre im Widerspruch zur üblichen parlamentarischen Praxis und Ordnung und würde aus unserer Sicht die Aushebelung von Minderheitenrechten manifestieren.
Und, meine Damen und Herren, das Parlament insgesamt würde gegenüber der zweiten Gewalt dauerhaft geschwächt.
Widerspruch zur parlamentarischen Ordnung und Praxis: Nach unserer Auffassung ist die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss fachlich nicht abgeschlossen. Wir konnten entsprechende Einzelfragen, insbesondere hinsichtlich des Zustandekommens der Ergänzungsvorlage und der Berechnung der Ergänzungsvorlage, nicht klären.