Ralf Grabow

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, zur Bürgerarbeit ist hier schon sehr viel ausgeführt worden, jeder hat erklärt, was das ist. Ich glaube, wir sollten an die Menschen denken, die wir damit in Arbeit bringen können.
Und wenn es nur so ein kleiner Schritt ist,
mag ja sein, dass da Kritik ist. Es mag auch sein, dass nicht alles richtig läuft. Aber wir haben gehört und eigentlich bedanke ich mich, dass jetzt die Tür auch aufgemacht wird für Vereine, weil es da auch viele Tätigkeiten gibt, die weggebrochen sind und wo man auch Menschen helfen kann, wieder in Arbeit zu kommen. Und ich selbst habe erlebt, dass durch solche Maßnahmen – egal, wie sie die letzten 20 Jahre gewesen sind –, es sind immer wieder Menschen kleben geblieben, die wir irgendwann später in sozialversicherungspflichtiger Arbeit hatten. Ich kann hier Beispiele sagen, wo man vor fünf oder zehn Jahren geglaubt hätte, die kriegen wir nie gerade laufend, heute laufen sie gerade.
Also insofern ist es eine Chance, diese Chance sollten wir nutzen und nicht immer nur darüber diskutieren, wie es nicht geht. Vielleicht sollten wir noch hier und da Verbesserungen einführen, auch in dem ganzen Genehmigungswesen, dass es nicht zu bürokratisch wird. Aber ich sehe dieses als Chance. Deswegen werden wir als Liberale diesem Antrag zustimmen.
Und das war soeben meine letzte Rede in diesem Hohen Hause. Ich bedanke mich bei allen Kollegen und verabschiede mich damit. – Danke.
Guten Morgen, Herr Minister!
Die zweite Frage:
3. Gibt es konkrete Bedingungen für die Förderung von Hotels und Schwimmbädern wie Zimmeranzahl, Investitionsvolumen oder Mindestwassertiefe und, wenn ja, welche?
Darf ich eine Nachfrage stellen?
Herr Seidel, kann es denn sein, dass jetzt das neu eingebaute Schwimmbad, was da reinkommt, dann noch mal wieder mitgefördert wird?
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe jetzt nicht noch mal auf Inhalte ein. Ich glaube, inhaltlich haben wir jetzt alle gewusst, was in diesem Gesetz drinsteht und wie wir dazu stehen.
Ich mache nur ein paar Ausführungen. An dem einen Punkt, Herr Seidel, gebe ich Ihnen recht, das ist wirklich ein Problem, was wir die nächsten Jahre haben werden: Wie erreichen wir die Eltern? Also man kann jetzt nicht alles über Einrichtungen machen. Die Preisfrage wird sein: Wie schaffen wir es, dass die Eltern vielleicht ein Stückchen mehr zu Bewusstsein kommen?
Wie schaffen wir es, die Eltern wieder dazu zu bewegen, vielleicht etwas mehr selbst in die Hand zu nehmen? Das ist die eine Sache. Da gebe ich Ihnen recht, das wird eine Aufgabe sein, die man in den nächsten Jahren hat.
Auf der anderen Seite sage ich auch ganz ehrlicherweise in die Richtung der LINKEN, hier sind 45 Millionen, da haben wir eine Chance, etwas für unser Land zu erreichen. Sicherlich kann man kritisieren, wie es gemacht worden ist. Man kann sagen, dass das verkehrt ist, aber es ist jetzt ja beschlossene Sache, dass dieses Geld nach Mecklenburg-Vorpommern kommt.
Und richtig, Sie haben es gesagt, ein Großteil dieses Gesetzes ist einfach Handwerkszeug. Da geht es darum, wie wird das Geld runtergeleitet. Und dass es auch anders geht, will ich Ihnen nur an einer Stelle sagen. Sie haben eine Kollegin, Frau Lück, die ist in Rostock in einem Stadtteil Dierkow und Toitenwinkel und bemüht sich da, dass mehr Kinder dieses Bildungspaket und mehr Eltern dieses Paket in Anspruch nehmen und hilft ihnen eher dabei.
Da sage ich mal klipp und klar, wenn man kritisiert, kann man es auch besser tun, und in Ihrer eigenen Fraktion gibt es Frauen, die es machen,
und das in einem Stadtteil, der ja nun einen sehr hohen Anteil hat.
Also man sieht, nicht nur meckern, sondern auch machen. Und, Frau Linke, da will ich ja noch mal gucken, ob Sie das bei sich im Wahlkreis dann auch tun.
Machen wir, ich komme nach Stralsund. Schauen wir, ob Sie das auch gemacht haben.
Also, meine Damen und Herren, wir haben ausführlich darüber diskutiert. Klar, es gibt noch einen kleinen Wermutstropfen, das ist die Schulsozialarbeit bis 2013. Da wird das neue Haus ein großes Problemkind haben und, Frau Polzin, ich weiß auch nicht, wie man das lösen will. Fakt ist, die Kommunen kann man nicht allein lassen, das Land, weiß ich auch, das, was jetzt aufgegeben wird, ist eine relativ große Summe.
Irgendwo wird man sich da was einfallen lassen müssen, ob man das zur Bildung dividiert,
sage ich jetzt mal, addiert, ja, weil es eine Bildungsaufgabe ist, die Schulsozialarbeit. Davor wird sich auch das Parlament nicht drücken können. Das wird ein Thema in der nächsten Legislatur sein, was machen wir mit der Schulsozialarbeit. Ich glaube, es diskutiert keiner mehr darüber, dass wir sie nicht brauchen. Ich glaube, es geht darum, an welcher Stelle siedeln wir sie an und wie finanzieren wir sie. Und das ist eine Aufgabe, da beneide ich Sie in der nächsten Legislatur nicht drum. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf hat der Landtag in seiner 120. Sitzung am 13. April 2011 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss überwiesen. Wir haben im Ausschuss am 8. Juni 2011 eine umfangreiche öffentliche Anhörung durchgeführt. Dabei ging es vor allem um die beabsichtigte Einrichtung eines Zentralen Klinischen Krebsregisters und um die ärztliche Weiterbildung in der Universitätsmedizin. Die Einzelheiten zu dieser Anhörung und vor allem die teilweise sehr unterschiedlichen Stellungnahmen entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht.
In der abschließenden Beratung im Sozialausschuss am 15. Juni 2011 wurden auf Antrag der Fraktion der SPD und CDU einige Änderungen des Gesetzentwurfes beschlossen. Dabei ging es wiederum zum einen um den Artikel 1, nämlich die Einführung des Zentralen Klinischen Krebsregisters. Die Änderungen dazu gehen auf die sehr deutliche Kritik des Landesbeauftragten für Datenschutz zurück.
Weitere Änderungen haben die Fraktionen der SPD und CDU zu Artikel 3 beantragt. Dabei geht es darum, Universitätsprofessoren die Befugnis zur ärztlichen Weiterbildung bereits per Gesetz statt durch Einzelzulassungen einzuräumen. Für einen Widerruf bleibt wie bisher die Ärztekammer zuständig. Zur Begründung wurde auf die Kriterien für die Berufung von Professoren hingewiesen.
Der Ausschuss hat dem mehrheitlich zugestimmt. Die Fraktion DIE LINKE und die FDP hatten hingegen beantragt, auch die Zulassung der Einrichtungen der Universitätsmedizin als Stätte der ärztlichen Weiterbildung von der Einzelfallentscheidung der Ärztekammer abhängig zu machen. Das hätte der bisherigen Rechtslage entsprochen und sollte einer einheitlichen umfassenden Zuständigkeit der Ärztekammer für die Qualifizierung der ärztlichen Weiterbildung dienen. Der entsprechende Antrag ist aber im Ausschuss mit Mehrheit abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren, im Namen des Sozialausschusses bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung und damit dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss vorgesehenen Fassung zuzustimmen.
Ich habe eine kleine redaktionelle Verbesserung an dem Änderungsantrag der FDP: Statt Ziffern sollten da immer Nummern auftauchen. Jetzt stehet immer „Ziffern“ da und da sollte „Nummern“ stehen. Herr Heydorn hat mich darauf hingewiesen.
Ich bedanke mich. Also das ist eine kleine Änderung und die würde ich nachher noch mal ansagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, zum Krebsregister brauchen wir nicht mehr viel zu sagen. Ich denke, das ist spitze und wir werden das durchziehen. Da ist nur interessant, wer dann später mal die Ausschreibung gewinnen wird, wo wir das ansiedeln. Das wird man sehen. Auf jeden Fall, glaube ich, sind wir da als Land ein ganzes Stück voraus. Und ich glaube, das ist spitze. Das sage ich auch so.
Der zweite Punkt, der in dieser Anhörung war, ist ja diese Ausbildungsverordnung. Herr Nieszery, da kann ich nicht ganz so Ihre Meinung vertreten. Sicherlich hat der Herr
Crusius an der einen oder anderen Stelle überzogen, das will ich ganz deutlich sagen, aber er hat sich wiederum vor die Assistenzärzte geschmissen und für die auch gekämpft.
Ich hatte am Wochenende gerade eine Veranstaltung im Südstadtklinikum und hatte mit einigen Kinderärzten zu tun, die zurzeit in der Facharztausbildung sind. Die Kritik, die Herr Crusius hier auf den Tisch gelegt hat, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Da sind wirklich Verbesserungsvorschläge. Und es liegen nicht nur mir, sondern garantiert Ihnen auch Briefe vor von Ärzten aus unserem Land, die Kinder haben, die in der Medizinausbildung sind, die Bedenken haben, wie die Medizinausbildung im Augenblick läuft. Und da ist, kann jetzt sicherlich einer sagen, auch Herr Crusius mit der Ärztekammer nicht ganz unschuldig daran. Auch die müssen sich überlegen, ob alle Praktika unbedingt notwendig sind. Mein Lieblingsbeispiel ist immer: Wenn jemand Frauenarzt wird, ob er dann unbedingt auch sein Praktikum bei der Augenheilkunde zumindest für die Länge braucht? Gut, ich bin kein Mediziner.
Auf jeden Fall wird da in den nächsten Jahren, denke ich mal, noch einiges passieren.
Ich bin mit der jetzigen Regelung, die hier drin ist, nicht ganz glücklich. Ich sage das ehrlicherweise. Deswegen werden wir auch dagegen sein. Ich bin gespannt, ob Sie recht kriegen, Herr Dr. Nieszery, ob das alles so klappt.
In meinem Bauch bleibt trotzdem ein mulmiges Gefühl. Ich habe viele Assistenzärzte kennengelernt,
ich habe viele Professoren kennengelernt, die spitze sind, aber manchmal habe ich auch Fachidioten kennengelernt. Und da weiß ich nicht immer, ob das dann gut ist, ob die auch für die Ausbildung der Assistenzärzte geeignet sind. Das werden wir sehen. Also insofern möchte ich Herrn Crusius an mancher Stelle hier auch verteidigen. Sicherlich hat er in der Anhörung übertrieben.
Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht. Der ist mehr Kosmetik, sage ich ehrlicherweise. Da geht es um Artikel 2. Wir reden immer von Menschen mit Behinderungen, das sollten wir auch in diesem Gesetz so reinschreiben. Das ist uns beim ersten Lesen im Ausschuss auch nicht gleich aufgefallen, erst zum Schluss. Deswegen konnten wir das nur reparieren, indem wir hier einen Änderungsantrag eingereicht haben. Ich bitte darum, dass dieser Änderungsantrag angenommen wird. Da geht es in Artikel 2 Ziffer 6 darum, dass ergänzt wird „als Menschen mit Behinderungen“. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf hat der Landtag in seiner 120. Sitzung am 13. April 2011 ausschließlich an den Sozialausschuss überwiesen. Wir haben im Ausschuss am 8. Juni 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. In dieser Anhörung haben wir ganz grundsätzlich über die Praxis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales diskutiert. Da geht es dann vor allem um die Frage, ob die mit der Errichtung des Landesamtes verbundenen Erwartungen an eine Verwaltungsvereinfachung erfüllt wurden. Die Einzelheiten dieser Anhörung entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht.
In der abschließenden Beratung im Sozialausschuss am 15. Juni 2011 hat sich der Ausschuss mehrheitlich für eine Annahme des unveränderten Gesetzentwurfes ausgesprochen. Die Fraktion DIE LINKE hatte ergänzend die Annahme einer Entschließung beantragt. Darin sollte der Ausschuss seine Ablehnung gegenüber der Übertragung der Aufgaben der überörtlichen Jugendhilfe sowie gegenüber einer Ausgliederung des Landesjugendamtes aus dem Landesamt für Gesundheit und Soziales erklären. Dieser Antrag ist im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren, im Namen des Sozialausschusses bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung und damit dem unveränderten Gesetzentwurf zuzustimmen.
An dieser Stelle noch einmal ein paar persönliche Ausführungen. Da das meine letzte Einbringungsrede als Ausschussvorsitzender war, möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Kollegen bedanken, im Ausschuss und besonders auch bei der Verwaltung. Aber an dieser Stelle auch – und das war manchmal nicht ganz so einfach – dem Ministerium ein Dankeschön. Das war nicht so einfach, fünf Jahre. Es waren meine ersten fünf Jahre.
Ich bedanke mich an dieser Stelle dafür, das Vertrauen von Ihnen gehabt zu haben, als Ausschussvorsitzender dienen zu dürfen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf hat der Landtag in seiner 110. Sitzung am 15. Dezember 2010 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Wir haben im Ausschuss am 2. März 2011 eine umfangreiche öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Einzelheiten zu dieser Anhörung entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht. In der abschließenden Beratung im Sozialausschuss am 4. Mai wurden einige Änderungsanträge des Gesetzentwurfes beschlossen. Die meisten wurden von den Fraktionen der SPD und CDU beantragt. Dabei ging es um technische Fragen, wie etwa um die Zahlungstermine für die Krankenhausförderung. Es hat aber auch die Fraktion der FDP mit einem Änderungsantrag Erfolg gehabt, der auf der Grundlage der Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz gestellt wurde.
Das muss man ja mal erwähnen dürfen.
Am Tag nach der abschließenden Beratung im Sozialausschuss hat auch der Finanzausschuss beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfes mit den vom Sozialausschuss vorgesehenen Änderungsanträgen zu empfehlen.
Ich möchte zum Verfahren auf zwei Besonderheiten eingehen. Die eine betrifft die Frage der kommunalen Finanzen, die andere Rechtsförmlichkeiten. Wir haben bereits in der Anhörung und auch in der abschließenden Beratung im Sozialausschuss die Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf die kommunalen Finanzen erörtert. Dabei geht es vor allem um die Frage einer Kreditfinanzierung der Krankenhausförderung und damit zusammenhängend um die Frage, welchen Niederschlag die Krankenhausfinanzierung in den künftigen Kreisumlagen finden wird.
Aus Sicht der Ausschussmehrheit sind diese Themen ausreichend im Ausschuss beraten worden, soweit es die Zuständigkeit des Sozialausschusses betrifft. Wir haben deshalb die Ausschussberatungen am 4. Mai abgeschlossen und die Ihnen vorliegenden Empfehlungen zum Gesetzentwurf beschlossen. Da aus Sicht der Fraktion DIE LINKE die Erörterungen im Sozialausschuss und im Finanzausschuss nicht ausreichend waren, hatte diese eine Wiederaufnahme der Beratungen im Sozialausschuss beantragt. Diese ungewöhnliche Verfahrensweise fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Hier noch eine kurze Information: Inzwischen liegen die Antworten des Finanzausschusses auch vor.
Auch bei der Frage der Rechtsförmlichkeit gab es in diesem Gesetzgebungsverfahren ungewöhnliche Schwierigkeiten. So sollte zunächst nach dem Wunsch der Fraktionen der SPD und CDU durch den Ausschuss eine Änderung der von der Landesregierung gegebenen Begründung zum Gesetzentwurf vorgenommen werden. Der Ausschuss kann aber nicht die Begründung der Landesregierung ändern, er kann nur für Empfehlungen und Änderungen seinerseits eine eigene Begründung abgeben. Im Ergebnis haben wir in dieser Frage im Ausschuss eine rechtskonforme Beschlussfassung erreicht, in der die zunächst als Ergänzung der Gesetzesbegründung beantragten Ausführungen zu Protokoll gegeben worden sind.
Meine Damen und Herren, im Namen des Sozialausschusses bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Nieszery, Sie haben ja wirklich recht, das Gesetz ist ausführlich hier vorgestellt worden.
Nein, da sind wirklich ein paar Punkte drin, einige Punkte, die in den letzten Jahren häufigerweise für Ärger gesorgt haben. Man darf nicht vergessen, dass Krankenhäuser zu Zeiten gebaut worden sind mit Fördermitteln, wo heute der Platz leer steht, und keiner wusste, wie gehe ich mit diesem leer stehenden Platz um. Also es gibt ganz praktische Sachen in diesem Krankenhausgesetz, worüber wir uns viele Jahre geärgert haben. Das muss man deutlich sagen.
Und, Frau Linke, Sie waren Sozialministerin.
Viele der Reformenbedarfe, die jetzt angeschoben worden sind, hätte man früher machen können.
Und eines muss ich Ihnen leider auch mitteilen: Uns liegt die Antwort aus dem Finanzausschuss jetzt vor, also das ist seit zwei Tagen …
Ja, sie ist heute eingegangen. Es liegt Ihnen heute vor,
damit Sie auch hier sehen, wie die Verteilungen dort sind. Natürlich gab es Kritik, das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen dürfen.
Die Gemeindepsychiatrieverbände haben gesagt, man hätte mit diesem Krankenhausgesetz gut und gerne auch die Psychiatrieplanung vernetzen oder verkoppeln müssen, sage ich jetzt mal. Also ganz kritiklos, das muss man fairerweise sagen, ist das auch nicht gelaufen. Aber im Großen und Ganzen haben alle Beteiligten – alle! – dieser Sache zugestimmt.
Frau Linke, was Sie an die Wand malen, Sie wissen genau, wir haben darüber lange diskutiert, von wegen Rahmenplanung, von wegen Detailplanung, darüber ist lange diskutiert worden. Und das Ministerium hat sich auch sehr, sehr ausführlich dazu geäußert. Natürlich wird man jetzt sehen, wie man dieses Gesetz lebt.
Ich denke, dass das Sozialministerium immer noch die Möglichkeit hat, an verschiedenen Stellen,
wenn man Ihre Ängste an die Wand malt, darauf noch mal einzugehen. Auf jeden Fall sage ich, jetzt muss dieses Gesetz leben
und dann werden wir spätestens in fünf Jahren sehen, ob es wirklich dieses bringen wird, was wir uns wünschen. Ich glaube es schon, weil man den Krankenhäusern viel Gestaltungsspielraum einräumt. Ich hoffe, dass sie ihn auch verantwortungsvoll nutzen werden, aber davon gehe ich aus. Und das Sozialministerium ist ja auch nicht weg, das muss man mal so klipp und klar sagen.
Also, wir stimmen diesem Gesetz zu. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Frau Linke, eins ist festzustellen: Das Land bekommt 45 Millionen Euro mehr für Kinder, 45 Millionen Euro.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Nun können wir sagen, das reicht nicht, aber gar nichts ist es auch nicht, also insofern passiert etwas.
Sicherlich, das Gesetz ist ja vom Herrn Minister einmal vorgestellt worden. Wir haben morgen hier im Landtag einen Antrag, da wir glauben, dass die Landesregierung hierzu noch mal unterstützen muss,
dass wir eine Kampagne machen müssen. Denn es hat sich herausgestellt, und die Presseveröffentlichungen haben wir alle gelesen, es ist eben so, dass die Sozialleistungen zuerst beantragt werden und die Bildungsleistungen eben nicht so viel und dass viele Eltern, die vielleicht auch bildungsfern sind, damit Probleme haben, die Sachen zu beantragen.
Hier müssen wir helfen.
Frau Linke, da können Sie auch helfen, in Ihrem Wahlkreis dafür zu werben, dass die Eltern diese Bildungssachen beantragen. Das muss unser Ziel sein. Und da haben Sie als Abgeordnete größtmögliche Chancen.
Hier ist beantragt worden, eben schon, und den Antrag möchte ich wiederholen, das auch in den Sozialausschuss zu überweisen. Und dem federführenden Ausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, sage ich schon mal zu, dass wir das auch mitberaten wollen und werden. Und als Ausschussvorsitzender sage ich, wir würden das auch in der nötigen Zeit machen und würden uns daran beteiligen, sodass das damit auch nicht gefährdet ist. Aber ich glaube, bei der Wichtigkeit des Gesetzes sollte dieses auch in den Sozialausschuss.
Insofern bitte ich, meinem Wunsch, das auch in den Sozialausschuss zu überweisen, zu folgen. Bildungsausschuss, mein Bildungspolitiker ruft gerade, in den Bildungsausschuss sicherlich auch. Und Herr Marc Reinhardt ist ja da als Vorsitzender des Bildungsausschusses, er wird bestimmt das Gleiche wie ich sagen, auch als Ausschussvorsitzender. Er schüttelt den Kopf. Na gut, das musst du parteiintern machen, auch hier fleißig mitzuarbeiten. Also ich bitte um die Überweisung in den Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag gelesen habe, liebe Kollegen der CDU, da kamen mir so Worte wie „Plagiat“ und „Wo ist die Fußnote?“. Die fand ich alle nicht in dem Antrag.
Herr Rühs, ich weiß nicht, wer Sie auf die Idee gebracht hat. Wissen Sie, Sie haben mir das in den letzten Jahren häufiger vorgehalten, dann müssen Sie den Spiegel auch einfach mal umgekehrt drehen.
Wenn wir uns den Antrag angucken, wissen wir alle, wie notwendig das ist. Wenn Frau Ministerin nicht ihre Ausführungen gemacht hätte, dann hätte ich gar nicht gewusst, was Herr Rühs eigentlich anders will als das, was wir damals wollten.
Was ich nicht verstehe, wir können auch jetzt handeln.
Herr Glawe, wenn Sie denn meinen, wir müssen das auf Bundesebene umsetzen, dann sollten Sie eins tun: Ich habe am Dienstag Ihre Staatssekretärin aus dem Bundesgesundheitsministerium getroffen beim Empfang des Behindertenbeauftragten der Bundesrepublik
und habe sie mal gefragt, ob ihre Kollegen denn wenigstens, wenn man was macht, mit ihr gesprochen haben. Die ist ja aus allen Wolken gefallen. Also wenn man dann schon Basisarbeit macht, dann sollte man sie auch so machen, dass man die Kollegen von Ihnen auf Bundesebene wenigstens auch fragt.
Dann müssen Sie damit anfangen. Das haben wir in letzter Zeit häufiger gehabt, dass Sie Ihre Kollegen im Bund nicht gefragt haben.
Wir haben eine Beschlusslage.
Ich sage mal,
das Thema ist zu 2008/2009 immer noch aktuell. Es hat sich nicht viel geändert.
Liebe Kollegen der CDU, Sie hätten in den Haushaltsberatungen die Chance gehabt, Gelder einzustellen, ähnlich wie Sachsen, wie Ihre Kollegen der CDU das in Sachsen gemacht haben. Das haben Sie nicht getan, das hätten Sie gekonnt.
Also anders, als nur auf den Bund zu meckern, haben Ihre sächsischen Kollegen gehandelt. Das hätten wir seit zwei Jahren auch machen können. Das haben Sie nicht gemacht, insofern ist es auch ein Stückchen leider Gottes scheinheilig,
diesen Antrag heute so zu bringen, weil wir haben alle Möglichkeiten. Das Thema ist zu ernst, als es hier als Wahlkampfthema verkommen zu lassen. – Danke.
Weil mir das Thema am Herzen liegt, deswegen komme ich hier noch mal her.
Jetzt könnten die Herren der CDU mal ruhig zuhören.
Ich entschuldige mich schon mal für meine Lautheit vorhin.
Wir haben 2008 den Antrag gestellt und wir haben ihn gemeinsam im Ausschuss beraten. Ich glaube, da sind wir uns auch alle einig, was ich an dieser Stelle nur ein Stückchen sage: Liebe CDU-Kollegen, das eine ist eine Bundesratsinitiative, die hättet ihr auch schon längst tun können,
ihr habt genug Länder.
Und die zweite Frage, die ich gestellt habe – Herr Glawe, da können Sie nun sagen, ich bin falsch oder weiß ich was –,
wenn man so eine Initiative macht, sollte man schon versuchen, mit der Bundesebene zumindest zu kommunizieren.
Und die zweite Sache ist, wir hätten teilweise schon in Haushalten entscheiden können und hätten es Sachsen nachmachen können. Darüber haben wir damals auch diskutiert,
ob das Land Geld in die Hand nimmt, um es ähnlich wie das Land Sachsen fördern zu können. Das gehört auch zur pragmatischen Wahrheit. – Danke.
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ja, ich gebe zu, dieser Antrag wäre entbehrlich gewesen.
Ja, komm. Also es ist so, im Ausschuss haben wir darüber gesprochen. Frau Linke, das tut mir leid,
da hätte man auch gut und gerne sagen können, meine Herrschaften, das, was ihr jetzt angeboten habt, das kann man so machen, aber handwerklich, das wäre konstruktive Oppositionsarbeit, meine Herren, müsst ihr das Gesetz ändern. Das hätten Sie damals machen können, als wir darüber abgestimmt haben.
Ich entnehme jetzt mal, dass Herr Heydorn eben erklärt hat, dass diese handwerkliche Arbeit relativ schnell nachgeholt werden soll. So habe ich das eben gehört, dass er gesagt hat, da muss es eine Gesetzesänderung geben. Also hoffe ich, dass wir diesen kleinen Fehler bis zum nächsten Mal behoben kriegen können.
Dann gibt es hier eine Gesetzesänderung und dann ist das Thema behoben.
Über die andere Sache haben wir, glaube ich, im Ausschuss ausführlich geredet. Und es gibt auch einen Beschluss dazu, der ist hier mehrmals zitiert worden. Ich weiß nicht, was ich sonst noch dazu sagen soll.
Also ich denke, dieser Antrag ist abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich mache es auch ganz kurz. Ich glaube, es ist schon ganz viel gesagt worden.
Zwei Sachen: Frau Ministerin, ich verspreche Ihnen, dass wir als Ausschuss das so schnell wie möglich bearbeiten. Aber man könnte uns die Arbeit erleichtern, wenn wir die Anhörungen bekommen würden. Es ist ja bestimmt
bei den Verbänden einmal durch die Verbandsanhörung gegangen. Wenn wir die Anhörungsprotokolle bekommen könnten, haben wir vielleicht mal eine mustergültige Abarbeitung, wo wir schneller sein könnten.
Bei dem Krebsregister, glaube ich, kann keiner was dagegen haben. Ich glaube, da ist nur eine Frage, die wir gemeinschaftlich stellen, unser Datenschützer sitzt ganz hinten, das ist die Frage: Ist das alles mit dem Datenschutz okay? Das wird eine Frage sein, die wir im Ausschuss bestimmt auch einmal beraten müssen.
Wo, glaube ich, ein bisschen mehr Pfeffer in der Suppe ist, ist das Heilberufsgesetz. Da ist mir so, dass die Ärztekammer darüber nicht so ganz glücklich ist. Aber das können wir im Ausschuss durchaus diskutieren und uns die Meinungen anhören. Meine Zuarbeit haben Sie und die Überweisung der FDP auch. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum geht es in der Debatte der LINKEN,
die diese ja bereits im Februar dieses Jahres im Bundestag geführt haben? Es geht darum, dass sich Träger von bundesgeförderten Maßnahmen gegen Extremismus zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen.
Aus dem Demokratieverständnis der FDP heraus gibt es daran keinen Zweifel. Für uns Liberale ist ein solches Bekenntnis eine Selbstverständlichkeit. Aber nicht nur wir Liberalen vertreten diesen Standpunkt. Die aktuelle Formulierung ist bereits im Jahr 2004 unter dem SPDStaatssekretär Lutz Diwell im Innenministerium entstanden.
Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat sich dazu klar positioniert und die Träger von bundesgeförderten Maßnahmen in einem Brief über diese Position informiert. Darin heißt es, ich zitiere, für die Bundesregierung ist klar, „Personen oder Organisationen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, dürfen weder direkt noch indirekt durch Bundesbehörden gefördert werden“. Am Ende des Briefes steht dann genau der Satz, der auch heute in der sogenannten Extremismusklausel von Frau Bundesministerin Schröder steht, ich zitiere weiter: „Der Träger der geförderten Maßnahmen hat im Rahmen seiner Möglichkeiten – Literatur, Kontakte zu anderen Trägern – die Unbedenklichkeit der als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten et cetera zu prüfen.“ Zitatende.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können also festhalten, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens der CDU, der FDP, der SPD und der Grünen – die CSU habe ich, glaube ich, jetzt vergessen – für die Extremismusklausel gibt. Dass SPD und Grüne von diesem Konsens im Februar dieses Jahres in der Debatte im Bundestag nichts mehr wissen wollten, ist schon sehr verwunderlich. Aber die Bundesregierung hat, aus meiner Sicht vollkommen zu Recht, nicht versucht, das Rad neu zu erfinden, sondern weiter auf die bewährte Formulierung gesetzt.
Es gibt viele Gutachten, die sich mit dieser Extremismusklausel beschäftigen. Einige von ihnen sehen die Formulierung kritisch. Aber es gibt auch genug Gutachter, die darin keine Probleme sehen. Natürlich kann man jetzt noch einmal über Formulierungsfragen diskutieren, aber das sollten wir doch dann dort tun, wo die Debatte hingehört, nämlich im Deutschen Bundestag
und nicht im Land Mecklenburg-Vorpommern. – Wir lehnen den Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, viel mehr ist auch nicht zu sagen, als jetzt schon gesagt worden ist. Dieses Gesetz ist vonnöten. Die Kritik, die man haben kann, ist: Es ist vielleicht ein bisschen spät, vielleicht wäre es schön gewesen, das schon im Januar zu haben, um genug Zeit zu haben.
Bei der einen Frage, Herr Heydorn, das stimmt, Frau Linke ist ein bisschen abgewichen zum KSV. Aber das wird noch hier in diesem Hause irgendwann mal ein Problem werden.
Da haben Sie recht. Ich schweife jetzt einfach ab, weil es nicht so viel zur Sache gibt.
Fakt ist, das Thema KSV wird Sie irgendwann noch mal beschäftigen, das ist einfach so. Da wird man sich als Land überlegen müssen, ob man sich nicht doch irgendwo noch mal Mitspracherecht beschaffen will oder zumindest versucht, in der Sache auch politische Inhalte vorgeben zu können. Denn im Endeffekt, in der Zukunft werden das sechs Landräte und zwei Oberbürgermeister sein und der Landtag wird viel draußen stehen. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Ein Stückchen Mitbestimmung des Landtages sollte uns das noch wert sein. Das ist eine Aufgabe, die Sie in der nächsten Legislatur haben. Insofern stimme ich der Überweisung zu.
Meine Frage wie vorhin auch ist, um das relativ schnell durchzubekommen, wenn wir da auch in diesem Falle im Ausschuss diese Anhörungsprotokolle bekommen könnten, falls es die gibt – ich weiß gar nicht, ob es hier welche gegeben hat –, dann würden wir uns auch freuen. Umso schneller können wir arbeiten. Vielleicht kann Ihr Haus mit mir mal kurz quergucken, umso schneller werden wir fertig. Auf jeden Fall sage ich meine Zuarbeit mit an.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich mit meinem Rede
manuskript beginne, möchte ich mich bei diesem Tagesordnungspunkt einmal bei den Rettungsdiensten bedanken, ich glaube, auch in Ihrem Namen, auch wenn der Saal ein bisschen leer ist,
die am Freitag, glaube ich, ganz vielen Menschen geholfen haben.
Und ich glaube, das ist ein Stückchen auch einmal Applaus wert.
Das Rettungswesengesetz würden wir gerne geändert sehen, zumindest diskutiert wissen. Ich beginne mal mit meinem Manuskript.
Bereits seit Beginn der Legislatur wird in Fachkreisen über eine Reformnotwendigkeit des Rettungswesengesetzes debattiert. Frau Linke, schon aus Ihrer Amtszeit 2005 gibt es Protokolle, wo verschiedene Träger, die mit diesem Gesetz zu tun haben, doch eine Reform, ich will nicht sagen, gefordert, aber angesprochen haben, da es dort verschiedene Punkte gibt. Dieses Gesetz ist ja sehr alt, ich glaube, unter Herrn Gollert entstanden, wenn ich richtig informiert bin. Trotzdem gibt es ein paar Sachen, die, glaube ich, in die heutige Zeit passen und die man überarbeiten muss und vielleicht auch ein Stückchen, wenn man den Freitag mal ausgewertet hat, gucken muss, was man verbessern kann. Ich will hiermit keine Kritik äußern, sondern einfach sagen, wir können nur besser werden.
Dabei gibt es mit den Kosten- und Leistungsträgern zwei unterschiedliche Interessen, die zusammengeführt werden müssen, das ist klar. Der eine muss bezahlen und der andere möchte es gerne machen. Das ist auch bestimmt keine einfache Aufgabe, so ein Gesetz neu zu fassen. Ich habe mich rangemacht, gebe ich ehrlich zu, ich habe einen Entwurf, da wusste ich aber nicht ganz genau, ob man den so juristisch auch machen kann. Ich habe mich bemüht, diese ganzen Protokolle mal durchzuarbeiten.
An einem Beispiel, der Stationierung eines SAR-Hubschraubers in Hohe Düne, wurde dieses Problem auch in diesem Hause häufiger angesprochen. Wir wissen, na klar, das ist ein Teil der Bundestätigkeit, aber wenn wir jetzt hören von der Reform der Bundeswehr, wird man sich fragen müssen, ob die Bundeswehr in Zukunft überhaupt noch den Einsatz der SAR-Hubschrauber weiter gestalten kann oder ob das nicht in Zukunft in Landeshoheit kommt.
Und das gesamte Flugwesen, das sehen Sie auch im Antrag. Wir werden uns Gedanken machen müssen, ähnlich wie Schleswig-Holstein, die das schon gemacht haben mit der Sekundärrettung und der Primärrettung, ob man die nicht zusammenlegt und ob man nicht eine Maschine sich überlegt, die 24 Stunden fliegen kann. Es gibt schon eine und wer aufmerksam die Presse am Freitag verfolgt hat, der hat dann auch gehört, dass nicht alle Maschinen starten und landen konnten von den Hubschraubern, die man an dieser Stelle vielleicht hätte benötigen können, wegen der Unwägbarkeit. Insofern muss man über diese ganze Sache der Luftrettung reden.
In einer fraktionsinternen Anhörung haben wir uns diesem Thema auch gestellt und haben hier mit verschiedenen Fachleuten gesprochen, vom ADAC bis zu den Notrettern der Johanniter und wer noch alles dabei war. Wir haben es relativ offen gestaltet.
Zur Novellierung hätte ich mir gewünscht, dass wir es parallel hinbekommen hätten zum Krankenhausgesetz, weil es viele Punkte gibt, die im Krankenhausgesetz mit auflaufen. Ich sage mal, da hätte es Veränderungsbedarf gegeben.
Ich habe in dem Antrag verschiedene Punkte mal aufgeschrieben, die man ändern könnte, sollte, müsste, was auch garantiert eine Aufgabe sein müsste für die nächste Legislatur, und zwar meiner Meinung nach sehr am Anfang, nicht am Ende. Ich will da mal den letzten Punkt anfassen, weil der eine oder andere sich vielleicht die Frage stellt, wie kommt er denn jetzt auf die Schaffungsvoraussetzungen für die Nutzung von Telemedizin. Ganz einfach: Der Ausschuss war in Österreich und wir haben uns dort angeguckt, wie dort das Rettungswesen lief, wenn man dort einen Herzanfall kriegt, also Schlaganfall bekommt,
wie dort, schon, wenn man in dem Krankenwagen liegt, praktisch das Datenbild übertragen wird in das Krankenhaus und zum Arzt persönlich. Das war eine Erfahrung, bei der wir alle, die mit waren, gestaunt haben. Ich glaube, das ist etwas, was wir im Land in Zukunft auch überlegen müssten. Hier redet man über Geld, das muss geregelt werden.
Und ich glaube, was wir noch regeln müssen, und das ist teilweise ja schon schiefgegangen, ist das Problem der Luftrettungszentralen. Wir haben eine Gebietsreform. Aus der Gebietsreform werden sechs Kreise entstehen und wir haben schon eine Zentrale mehr bekommen, als wir eigentlich hätten haben müssen, also Güstrow hat doch seinen Weg alleine gemacht.
Es gab ja eine Zeit lang viele Überlegungen, dass Rostock und Güstrow zusammengehen, was ich durchaus verständlich gefunden hätte, ich glaube, auch von der Effizienz gesehen. Wenn wir hier nicht schnell genug handeln, wird die Kleinstaaterei weiter fortgehen und wir werden diese Sache nicht so hinbekommen, wie wir sie eigentlich brauchen, dass es vielleicht eine Luftrettungsleitstelle im Lande gibt, die das komplette Land leitet.
Ich bin jetzt mal gespannt, wie man das alles ablehnen möchte, was ich hier vorgetragen habe. Ich habe diesen Antrag als Anregung gesehen und als Anstoß und ein Stückchen Vorarbeit vielleicht für die nächste Legislatur. Da muss auf jeden Fall dieses Gesetz angepackt werden. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Schulte, den Witz, den hat zum Glück nicht jeder gehört, also einige schon.
Erst mal möchte ich mich an dieser Stelle mal, was ja in den letzten Jahren auch nicht so häufig ist, bei Frau Ministerin bedanken, weil ich fand, es war eigentlich ein sehr sachlicher Vortrag im Gegensatz zu dem Vortrag von Herrn Heydorn, der, glaube ich, den Antrag maximal gelesen hat oder in drei Minuten vor der Sitzung sich damit beschäftigt hat. Wenn er sich nämlich inhaltlich damit beschäftigen würde, dann wüsste er auch, was da drinsteht, aber wie üblich in dieser Legislatur kommt er ja immer drei Minuten vor der Angst zum Antraglesen. Er sollte sich in Zukunft vielleicht auch ein bisschen mehr inhaltlich mit den Sachen auseinandersetzen. Also man hat sich schon Gedanken gemacht.
Ich will auch gar nicht lange ausholen, ich glaube, dass wir relativ schnell und noch in diesem Jahr hier einen Entwurf im Parlament brauchen. Ich glaube, dass die handelnden Personen bereiter dazu sind. Diese Punkte sind in den Protokollen, ich weiß, dass da relativ viel auch passiert und dass da nicht alle glücklich sind, auch die Kassen. Da bin ich Frau Ministerin auch dankbar, dass sie sagt, dass es hier nicht nur um Geld gehen kann, sondern auch um Inhalte. Hier geht es um Menschenleben und das muss die erste Priorität bilden. Das liest man manchmal in diesen Protokollen ein bisschen anders. Insofern kann ich allerdings auch dafür Sympathie gewinnen, diesen Antrag zu überweisen. Mal sehen, was Sie daraus machen. – Danke schön.
Also, meine Damen und Herren, zum Sachverhalt …
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Frau Ministerin hat ja ausgeführt, auch Frau Müller hat ausgeführt und auch Herr Heydorn...
Das war eben wieder eine glatte Fünf. Setzen!
Sie sind doch die letzten Jahre die Verhinderer gewesen, wenn ich mich an die Sozialausschusssitzung erinnere, wie oft wir das Thema 2007/2008 hatten. Da wart ihr noch in der Bundesregierung. Da haben Sie gesagt, ich soll auf Herrn Scholz warten. Als das Papier von Herrn Scholz da war, da war das auch nicht richtig. Also, Herr Heydorn, Ihr Beitrag war eben eine glatte Fünf.
Liebe LINKE, allerdings muss ich auch der Frau Ministerin recht geben, …
Ah, das darf ich ja mal sagen, man muss ja nicht immer austeilen dürfen.
... das stimmt schon, wir sollten jetzt abwarten, bis die Anhörung durch ist.
Wir sollten jetzt das Ergebnis abwarten.
Frau Müller, Sie wissen, am 3. Mai ist auch eine Veranstaltung. Da geht es noch einmal um die Auswertung. Wir haben noch zwei Landtagssitzungen und können da immer noch mal gucken, was jetzt passiert.
Den zweiten Entwurf habe ich noch nicht. Das werde ich sehen. Ich habe ihn noch nicht.
Insofern, Herr Heydorn, was wollen Sie mich denn fragen?
Ja.
Also, da ich auf Ihren Wortbeitrag aufgesetzt habe, war bei Ihrem schon nichts dabei. Und dann wird es bei mir auch nicht besser werden,
weil auf nichts kann nur nichts kommen.
Bitte schön.
Ich glaube, mehr brauchen wir dazu nicht zu sagen.
Hallo, hallo? Ah!
Ja, meine Kollegen, ich werde mich kurz halten. Ich glaube, ich werde den Eingangstext, wo es darum ging, wie der Kompromiss zustande gekommen ist und wie wir uns beteiligt haben, ich glaube, das hat Herr Holter gestern ausführlich hier ausgeführt. Ich glaube, das...
Habe ich gemacht, Herr Kokert.
Deswegen, ich wollte eigentlich relativ kurz sein. Ich gehe auf meinen Antrag ein. Was möchten wir gerne? Wir möchten gerne, dass wir relativ schnell in diesem Hause eine Novellierung unseres KiföGs haben, um die Sachen umzusetzen. Was geben wir mit auf den Weg?
Wir möchten gerne, dass die eingesparten Mittel möglichst den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um die Krippenbeiträge zu senken,
dass viele junge Ehepaare sich auch wieder leisten können, dieses zu tun, weil es häufig schwer ist. Mein Lieblingsbeispiel ist immer so der Busfahrer und die Bäckersfrau, was die im Monat haben. Insofern sollten wir bei den Krippenbeiträgen beigehen. Die auskömmliche Finanzierung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit, das ist ein Dauerbrenner, das hatten wir in der Anhörung, das hatten wir ein paar Mal gehabt. Also ich denke, da gibt es, glaube ich, auch nichts.
Dann, glaube ich, und das habe ich auch mal gefragt in der Anhörung, wie weit man dieses Kita-Portal, was sich in Wismar ja bewährt hat – weil die viele Fragen bearbeitet haben, viele Antworten gegeben haben, dieses Spiel- und Kita-Portal hat sich bewährt –, wie weit man das aufrechterhält, wie weit man da viele Fragen dort einstellen kann, wie weit kann man das nutzen, um teilweise die Ängste, Nöte, Fragen, Nachfragen hier auch zu benutzen, weil viele Fragen werden doppelt gestellt, und hier wäre es möglich, dass Frau Professor Kalina das weiterführen sollte.
Und ich bin dafür auch kritisiert worden von den Verbänden, das will ich an dieser Stelle auch ganz ehrlich sagen. Natürlich haben viele, ich sage mal, Träger, gesagt, nehmt das Geld und senkt jetzt auf 1:16 ab. Ich glaube, das ist im Augenblick ein Schritt, der zu kurz gesprungen ist. Ich glaube, wir müssen uns erst mal darum kümmern, dass wir das letzte Gesetz mit den 1:17 umgesetzt bekommen. Ich glaube, wir müssen Geld in die Ausbildung stecken, um genug Fachpersonal für die nächsten Schritte vorzuhalten.
Also es ist ein sehr sachlicher Antrag.
Und, Frau Ministerin, noch eins, wir haben ja jetzt schon gehört, wie oft das auch schnell gehen kann mit Gesetzesentwürfen, mit Anhörungen. Ich biete einfach an, vielleicht machen wir es ja diesmal im kürzeren Verfahren,
wenn wir jetzt gleich die Opposition mit einbinden könnten, und dann ersparen wir uns vielleicht die eine oder andere Anhörung.
Umso schneller könnten wir sein und können so schnell wie möglich die Umsetzung hier im Parlament beschließen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Also unser Antrag war vielleicht doch nicht ganz so umsonst, denn wir haben zumindest irgendwie bei der Koalition für Aufklärung gesorgt
oder auch nicht, weil, Herr Rühs, das tut mir herzlich leid, das war schon etwas seltsam.
Auf der einen Seite so, auf der anderen Seite so.
Wir haben uns geeinigt, heute Nachmittag zur Fachlichkeit beizutragen. Frau Schwesig, das war super, was Sie gesagt haben, sage ich mal ganz ehrlich, stehe ich auch voll dahinter.
Ja, wenn ich was anderes mache, dann kriege ich auch Dresche,
aber hier muss man fairerweise sagen, es war super. Aber, aber, aber, aber, es kommt ja was.
Herr Innenminister, wie kriegen wir denn jetzt die Kommunen dazu, dass das zusätzliche Geld, was nach Rostock kommt, in meine eigene Heimatstadt, die ja leider Gottes einen Riesenschuldenberg hat, und wenn da der warme Regen einprasselt,
dann habe ich unseren Oberbürgermeister schon da und dann macht er: pfff … und weg ist das.
Und, Herr Innenminister, wie kriegen wir das hin? Insofern würde ich den Antrag schon mal gleich erweitern. Wenn wir am 30. Frau Schwesig da haben im Ausschuss, Lorenz, ich wollte schon immer, Herr Caffier, ich wollte Sie schon immer in den Sozialausschuss haben.
Sie haben jetzt schon mal eine Einladung, wo wir Sie mit einladen. Das ist dann meine Angst. Und dann sollten wir auch alle gemeinsam, denn ich glaube, was wir wollen, ist klar, wir wollen den schwachen Kindern, wir wollen den Kindern helfen,
wo die Eltern arbeiten gehen, aber auch nicht gerade auf der Rosenseite sind, denen wollen wir helfen. Und jetzt muss es uns im Lande darum gehen, die beste Idee auszusuchen. Und im Augenblick, glaube ich, müssen wir darüber noch mal reden. Insofern würde ich es gut finden, wenn wir den Antrag in den Ausschuss überweisen. Ich glaube, es gibt ein paar Leuchtturmpunkte. Und wenn es nur ist, die CDU aufzuklären, dann macht das auch Spaß.
Also insofern sehe ich das vernünftig.
Und in dem Augenblick spreche ich gleich eine Einladung aus für Herrn Caffier, um das Thema mit den Kommunalfinanzen mit zu besprechen, wie weit die Kommunen auch wirklich dann das Geld dafür benutzen können oder ob das dann eventuell zur Schuldendeckung ist. Also ich würde gut finden, wenn wir den Antrag überweisen könnten. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser hat sich in Mecklenburg-Vorpommern bewährt. Das Projekt ist nach fünf Jahren, glaube ich, erfolgreich. Wenn man Ihren Kollegen der CDU, Herrn Rehberg, in seinem Wahlkreis sieht, wie fleißig er in diesen Häu
sern da ist und sich auch für die Finanzierung einsetzen möchte und eingesetzt hat, glaube ich, ist das eine ganz gute Sache.
Die einzige Frage, die ich mir stelle – und das ist so mein Problem mit Bundesprojekten –, ist, wenn das jetzt noch mal drei Jahre verlängert wird, müssten wir uns endgültig Gedanken machen, wie kriegen wir diese Häuser in eine Regelfinanzierung. Sonst sitzen wir in drei Jahren wieder hier.
Was kann ein Mehrgenerationenhaus machen? Was kann es zum Beispiel an Pflichtleistungen abarbeiten?
Welche Aufgaben kann es übernehmen, welche Aufgabenfelder, wo sie auch mit überleben können, weil sonst ist in drei Jahren – und das sieht man ja bei vielen Trägern, die nur von diesem leben – wieder Feierabend. Und das ist immer das Risiko bei diesen Bundesprojekten. Vielleicht kann man sich sogar mal beteiligen, indem man mal eine Ideenwerkstatt macht, wie diese Mehrgenerationenhäuser in drei Jahren aussehen könnten.
In der letzten Projektphase, habe ich so den Eindruck gehabt, hat jeder das Geld mitgenommen. Rostock hat auch Mehrgenerationenhäuser, ich glaube, zwei, Frau Lück,
eins in Evershagen und eins in Toitenwinkel oder Lütten Klein, auch bei großen Trägern. Da kann man natürlich auch noch mal überlegen, weil diese Stadtteilzentren natürlich auch anders finanziert werden als vielleicht in Güstrow. Ich glaube, wir müssen die Sachen auch noch mal für uns auf den Prüfstand stellen.
Und was mir sehr, sehr wichtig ist, ist, dass wir ein langfristiges Konzept entwickeln, was über die Bundesförderung hinausgeht, denn sonst stehen wir irgendwann in drei Jahren wieder hier.
Guten Morgen, Herr Minister!
8. Ist mit der zehnjährigen Nutzung des geförderten multifunktionalen Schiffsanlegers am Ostufer der Warnow in Rostock dem Förderbescheid Rechnung getragen worden?
Eine Nachfrage: Und gibt das der Förderbescheid dann her?
Danke.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ein behindertes Paar wünscht sich ein Kind, was ja nicht unbedingt selten sein soll. Dieser Wunsch ist vollkommen natürlich, dennoch reagieren Freunde und Familien oftmals verunsichert. Wie wollt ihr das schaffen? Was da alles passieren kann! Das sind nur einige Auszüge, die auch mir in meinem Leben so passiert sind. Das Paar muss sich gegen diese Widerstände und Vorurteile des sozialen Umfeldes erst einmal durchsetzen.
Begründet sehe ich dieses Vorurteil vor allem in der Skepsis der Mitmenschen, oft ist es die Familie. Diese trauen Menschen mit einer Behinderung nicht zu, die Erziehung eines Kindes und ihr eigenes Leben unter einen Hut zu bringen. Oft werden zuerst die Probleme gesehen, statt die Lösungsansätze zu unterstützen.
Je älter ein Kind wird, desto größer ist auch der Unterstützungsbedarf. Ohne personelle Unterstützung ist dieses für behinderte Menschen jedoch oftmals nicht möglich, denn häufig stoßen diese Eltern ohne personelle Unterstützung an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Sie wollen den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht werden, sie wollen ihrem eigenen Anspruch gerecht werden und sie wollen der Außenwelt beweisen, trotz ihrer Behinderung eine gute Mutter oder ein guter Vater zu sein.
Je nach Art der Einschränkung und der Barrieren fällt der Bedarf von behinderten Müttern oder Vätern an Hilfe ganz individuell aus:
für den sehbehinderten Vater eine Beaufsichtigung des Kindes auf dem Spielplatz, denn er sieht nicht, ob da Glas auf dem Spielplatz rumliegt,