Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 71. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 71., 72. und 73. Sitzung liegt Ihnen vor.
Die Fraktion DIE LINKE hat die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 15 „Unterrichtung durch die Landesregierung“ auf Drucksache 5/2528 von der Juni sitzung des Landtages zurückgezogen. Auf Wunsch des Antragstellers soll diese Aussprache in der Septembersitzungswoche des Landtages erfolgen. Weiterhin hat die Fraktion DIE LINKE die Anträge auf den Drucksachennummern 5/2626, 5/2630 sowie 5/2631 zurückgezogen. Damit entfallen die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 17, 25 und 40.
Im Ältestenrat sind folgende Veränderungen in Bezug auf die Reihenfolge von Tagesordnungspunkten der vorläufigen Tagesordnung vereinbart worden:
Der Tagesordnungspunkt 12 wird heute nach Tagesordnungspunkt 7 aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 41 wird am Mittwoch nach Tagesordnungspunkt 16, der Tagesordnungspunkt 36 wird am Mittwoch nach Tagesordnungspunkt 29, der Tagesordnungspunkt 28 wird ebenfalls am Mittwoch nach Tagesordnungspunkt 36 aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 18 wird am Donnerstag nach Tagesordnungspunkt 27 aufgerufen. Darüber hinaus ist im Ältestenrat vereinbart worden, zu Tagesordnungspunkt 13 eine Aussprache nicht vorzusehen.
Wird der so geänderten Tagesordnung widersprochen? – Das sehe und höre ich nicht. Dann gilt die Tagesordnung der 71., 72. und 73. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich unserem Kollegen Dr. Henning von Storch nachträglich recht herzlich zum 75. Geburtstag, den er am 23. Mai begangen hat, gratulieren und ebenfalls unserem Kollegen Peter Ritter nachträglich recht herzlich zum 50. Geburtstag, der am 31.05. gefeiert wurde, gratulieren. Ich bitte die Jubilare zu mir.
Herr von Storch, mir wurde eben gesagt, Sie jubilieren gerade noch, aber wie ich sehe, sind Sie anwesend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 5/2644 zum Thema „Standort von Scandlines in Rostock-Warnemünde erhalten“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Tagesordnungspunkt 10 aufrufen, das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über deren Aufsetzung durchführen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes
zur Änderung des Dolmetschergesetzes, Drucksache 5/2232, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/2638.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Dolmetschergesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2232 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Europaausschusses auf Drucksache 5/2638 vor. Hier im Plenum haben wir den Gesetzentwurf am 4. März 2009 erstmalig beraten und seinerzeit federführend in den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen. Mitberatend war der Finanzausschuss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, wenn es hier schon um Europa geht, unserem Kollegen Werner Kuhn, den ich leider noch nicht sehe, aber ihm dennoch herzlich zur Wahl in das Europäische …
Sie sehen, meine Damen, meine Herren, die Mitarbeit im Europa- und Rechtsausschuss des Landtages ist in der Tat ein echtes Sprungbrett nach Brüssel und Strasburg. Also, toi, toi, toi, lieber Werner Kuhn!
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, wir haben hier mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, wie ich finde, ein schönes Beispiel für die zunehmende Bedeutung von europäischen Vorgaben für unsere Arbeit,
denn mit der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung setzen wir inhaltlich die Vorgaben einer EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 um.
Inhaltlich geht es im Gesetzentwurf der Landesregierung im Wesentlichen um die Änderung der Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern. Nach dem derzeit noch geltenden Paragrafen 3 Absatz 1 Nummer 1 des Dolmetschergesetzes ist es erforderlich, dass der Dolmetscher oder Übersetzer seine berufliche Niederlassung oder seinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat. Diese sogenannte Residenzpflicht ist aber nicht mit der EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt vereinbar.
Nach der EU-Richtlinie sind nämlich solche diskriminierenden Anforderungen im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedsstaates verboten.
Darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es unsere Aufgabe, diese Richtlinie bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen. Aus diesem Grund empfiehlt der Ausschuss, den Paragrafen 3 des Dolmetschergesetzes, wie auch im Gesetzentwurf bereits vorgesehen, dahin gehend zu ändern, dass Angehörige der Europäischen Union auch dann als Dolmetscher oder Übersetzer bestellt werden können, wenn sie ihre berufliche Niederlassung oder ihren Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Gestatten Sie mir, in dem Zusammenhang noch einen Punkt ausdrücklich hervorzuheben, der, wie ich finde, häufig vergessen wird, wenn es um die Umsetzung europäischer Vorgaben geht: Mit der europaweiten Umsetzung der EU-Richtlinie wird auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Dolmetscher aus Mecklenburg-Vorpommern deutlich verbessert, denn auch diese waren bislang häufig durch die Residenzpflicht von lukrativen Tätigkeiten in anderen Teilen Deutschlands und auch in der Europäischen Union ausgeschlossen. Mit der vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie können sie dann in ganz Deutschland und in ganz Europa ihre Dienstleistungen erbringen und das wird gerade für die Bereiche in Richtung Brandenburg, Berlin, Hamburg ganz interessant werden. Insoweit stärkt die EU-Richtlinie, die wir hier heute umsetzen wollen, den Standort MecklenburgVorpommern, denn ein Dolmetscher, der in Hamburg, in Potsdam oder Berlin tätig werden will, muss nicht mehr dort seinen Wohnsitz haben, wenn wir diese Richtlinie umgesetzt haben.
Wir haben uns im Ausschuss einvernehmlich nach den ersten Beratungen mit der Landesregierung darauf verständigt, vor dem Hintergrund, dass es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie geht, keine gesonderte Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss durchzuführen. Gleichwohl haben wir Kontakt mit dem Landesdolmetscherverband
und werden ihn auch noch mal bitten, uns im kommenden Jahr, Herr Kollege Ritter, über seine Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu informieren.
Die Änderungen, die wir Ihnen hier heute empfehlen, beruhen auf einem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP. Damit werden die seit dem 1. Januar 2009 geltenden Anforderungen an die Rechtsförmlichkeit berücksichtigt. Dieser Änderungsantrag ist einstimmig angenommen worden. Im Ergebnis empfiehlt der federführende Europa- und Rechtsausschuss einstimmig, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Dolmetschergesetzes auf Drucksache 5/2232. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2638 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/2638 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/2638 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2009/2010, Drucksache 5/2552, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 5/2639. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2645 vor.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2009/2010 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2552 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses auf der Drucksache 5/2639 vor. Hier im Plenum haben wir den
Gesetzentwurf vor gut einem Monat, am 13. Mai, erstmalig beraten und seinerzeit allein dem Finanzausschuss überwiesen.