Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 126. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
(Udo Pastörs, NPD: Nicht, dass er wieder einschläft da vorne als Schriftführer. – Udo Timm, CDU: Ich gebe mir Mühe.)
Herr Pastörs, Sie sollten eigentlich aus den Vorfällen der letzten Tage für sich persönlich vielleicht auch mal die Schlussfolgerung abgeleitet haben, dass es Ihnen nicht zusteht, hier vorne die Arbeit des Präsidiums zu kritisieren. Das machen Sie schon wieder und …
(Udo Pastörs, NPD: Es geht schon wieder los. Es geht schon wieder los. Ordnungsruf, Frau Präsidentin.)
Richtig, es geht schon wieder los, Herr Pastörs, dass Sie sich nicht so verhalten, wie dieses Parlament es von seinen Abgeordneten erwartet.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, die Frage 1 zu stellen.
1. Wie ist der Erfüllungsstand der Nebenbestimmungen und Auflagen, die dem Investor der Schweinezuchtanlage Alt Tellin auferlegt wurden zum beantragten Baubeginn am 29. Juni 2011?
Herr Abgeordneter Ritter, Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Sauenaufzuchtanlage Alt Tellin eine Vielzahl von Nebenbestimmungen in Form von Bedingungen und Auflagen enthält. Davon sind nicht alle, aber einige bis zum Baubeginn zu erfüllen. Sie wissen, dass gestern ein Datum diesbezüglich gestanden hat.
Das heißt also, dass der Investor erst dann mit dem Bau beginnen darf, wenn diese geforderten Nebenbestimmungen erfüllt sind. Das ist mit Datum von gestern so nicht der Fall gewesen. Insofern wurde auch gestern nicht begonnen. Ich kann Ihnen nur zusichern, dass die Abstimmung, die auch wir noch mal geführt haben mit der Genehmigungsbehörde, nicht zuletzt einen weiteren Beitrag dazu leisten wird, dass die Genehmigungsbehörde sehr penibel auf die Einhaltung der Nebenbestimmungen achten wird.
Nein. Er hat zugesichert, dass er nicht anfängt, bevor die Nebenbestimmungen, um die es jetzt hier geht, erfüllt sind.
2. In welcher Höhe, warum und auf welcher Grundlage werden der geplante Hotelneubau und das geplante „Schwimmbecken“ in Warnemünde (ehemaliges Samoa) durch das Land jeweils gefördert?
Es ist so, dass gegenwärtig ein Zuwendungsbescheid für das Samoa vorbereitet wird in einer Höhe – über alles – von rund 7,5 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Wenn Sie mich nach dem Grund fragen, dann will ich Ihnen sagen, wir haben ein hohes Interesse daran, dass dieses Problem, was ja in Rostock-Warnemünde seit Jahren dort vor sich – na, wie bezeichnet man das jetzt – hin vegetiert, aus der Welt kommt. Es ist in der Tat eine für den Standort fast unerträgliche Situation entstanden. Insofern, wie gesagt, soll eine Förderung erfolgen.
3. Gibt es konkrete Bedingungen für die Förderung von Hotels und Schwimmbädern wie Zimmeranzahl, Investitionsvolumen oder Mindestwassertiefe und, wenn ja, welche?
Es ist so, dass es natürlich Bedingungen gibt für die Förderung von Schwimmbädern, Hotels, wie auch immer, aber auch generell, ja. Die ergeben sich aus dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe sowie natürlich aus dem von uns bestimmten Regionalen Förderprogramm und letztlich auch aus der entsprechenden Förderpraxis, die sich über die Jahre entwickelt hat. Grundvoraussetzung ist, dass es hier um besondere Aufwendungen geht, die in ihrer Höhe Investitionen beziehungsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen zur Folge haben.
Wenn Sie mich danach fragen, betrifft das die Zimmeranzahl, Wassertiefe, dann sind das keine Kriterien. Aber natürlich ist die Investition, die Investitionshöhe ein ganz wichtiges Kriterium, an der sich ja letztlich auch die jeweilige Förderung bemisst, natürlich in entsprechenden Prozentabstufungen, wie wir sie im Regionalen Förderprogramm festgelegt haben.
Herr Seidel, kann es denn sein, dass jetzt das neu eingebaute Schwimmbad, was da reinkommt, dann noch mal wieder mitgefördert wird?
Nein, das wird es nicht. Es geht um eine, wenn man so will, Neugestaltung dieses Bades. Insofern kann ich Sie da beruhigen.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Frage 4 zu stellen.
4. Welchen Stand und Verlauf haben die Maßnahmen zur Entschädigung der durch die Folgen der Verzehrswarnungen und erheblichen Marktstörungen betroffenen Erzeuger im Gemüsesektor unseres Landes?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor Tack! Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, hat es ja zum Glück mit dem Europäischen Rat die Vereinbarung gegeben, dass bis zu 210 Millionen Euro für die Entschädigung der Gemüsebauern bereitgestellt werden sollen. Das betrifft insbesondere Gurken, Tomaten und bestimmte Salatarten wie Endivien oder auch andere, aber es sind auch Paprika und Zucchini dabei.
Ich habe ja am Montag die norddeutschen Länder hier gehabt und die haben dann noch mal klare Forderungen aufgemacht, weil wir zur Kenntnis genommen haben, dass eine Reihe von Salatarten nicht aufgenommen worden sind. Es hat ja gerade auch gestern den Agrarrat in Luxemburg gegeben. Wir gehen davon aus, dass der Betrag von 210 Millionen Euro nicht erhöht wird. Wir gehen aber auch davon aus, dass bestimmte Salatarten, die jetzt nicht aufgenommen worden sind, hoffentlich noch mit aufgenommen werden. Klar ist, dass die beihilfefähigen Maßnahmen zwischen dem 26.05. und dem 30.06. jetzt analysiert werden und wir insofern davon ausgehen, dass wir tatsächlich die Mittel dann relativ zügig bereitgestellt bekommen, um damit quasi auch den Landwirten zu helfen.
Ich habe deutlich gemacht, dass im Norden Deutschlands mittlerweile für den Schaden insgesamt 12,5 Millionen Euro beantragt worden sind. Ich gehe davon aus und hoffe, dass wir hier nicht zu Kürzungen kommen, weil die sogenannte Repartierung da vorgesehen ist, wenn tatsächlich mehr Mittel beantragt werden, dass dann prozentual quasi diese Mittel gekürzt werden. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist. Sollte es dazu kommen, dann haben die norddeutschen Länder verlangt, dass wir gegebenenfalls zu einem Bundesprogramm kommen. So ist der Stand.
Eine Nachfrage: Gibt es bisher Reaktionen der Bundesregierung auf die Empfehlungen, auf das Positionspapier der norddeutschen Länder?
Na, ich habe zur Kenntnis genommen, dass man tatsächlich das Papier aufgenommen hat und es in Luxemburg eine Rolle gespielt hat. Das wird daran deutlich, dass eben versucht wird, jetzt auch andere Salatarten wie Rucola oder Chinakohl mit aufzunehmen. Ich hoffe, dass uns das gelingt.
Die zweite Frage geht in die Richtung: Wann ist etwa mit den Auszahlungen zu rechnen, von denen Sie jetzt gesprochen haben, Herr Minister?