Thomas Röwekamp
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer hätte das gedacht, als die CDU-Bürgerschaftsfraktion ihre Kampagne zum Erhalt der bremischen Gymnasien gestartet hat, dass am Ende ein Buch der Bildungssenatorin dabei herauskommt? Ich kann das aber verstehen, Frau Jürgens-Pieper, wenn der Kollege Dr. Loske schon ein Buch über die Grenzen des Wachstums schreibt, dann muss natürlich die Senatorin, die für Bildung und Wissenschaft Verantwortung trägt, auch ein Buch schreiben und herausgeben lassen. Wir freuen uns über dieses so offensive Bekenntnis zu dem von der CDU initiierten Bildungskonsenses in Bremen. Es belegt, dass wir etwas richtig gemacht haben.
Über unsere Beteiligung an den Umsatzerlösen können wir dann ja vielleicht unter vier Augen noch einmal miteinander sprechen.
Aber Spaß beiseite, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die auch mit der Antwort des Senats wiedergegebene Auffassung ist richtig. Wir haben mit dem Bremer Bildungskonsens und der sich anschließenden Gesetzgebung einen guten und mutigen Schritt getan, und wenn Sie sich in diesen Tagen in Schuldiskussionen bewegen, dann wird auch klar, dass der große Vorteil dieses getroffenen Konsenses darin gesehen wird, dass er eben nicht nur einmal wieder eine von vielen Reformen ist, sondern dass die den Konsens tragenden Parteien die Zusicherung gegeben haben, dass dieser Konsens für eine Dauer von zehn Jahren fest und unverrückbar ist.
Mein dringender erster Appell an Sie, Frau Senatorin, aber natürlich auch an die Koalitionäre, ist: Kündigen Sie diesen Konsens auch nicht unterschwellig wieder auf. Ich erlebe in den letzten Wochen und Monaten, dass sich Teile der Regierungskoalitionen von diesem gemeinsam getroffenen Konsens Stück für Stück verabschieden. Ich will das auch belegen. Da sagt die Bildungssenatorin in dem Interview im „Weser-Kurier“: „Ich weiß, dass meine Partei immer für lebenslanges gemeinsames Lernen war, aber wir sollten das, was wir verabredet haben, zurzeit akzeptieren.“ Ich finde, der Geist des Konsenses ist zu sagen, das, was wir miteinander verabredet haben, steht nicht unter Widerruf. Wenn die Menschen in Bremen und Bremerhaven dauerhaft auch durchgängige Gymnasien haben wollen, dann haben wir die Verpflichtung, ihnen diese Zusage auch zu geben und es nicht schon jetzt unterschwellig infrage zu stellen.
Das Dritte, was mich dazu führt, unterschwellig anzunehmen, dass Sie gegen das Gymnasium kämpfen, so nach dem Motto, wir müssen das jetzt zwar zehn Jahre ertragen, aber irgendwann wird die Zeit
danach kommen, und dann wird es schon verschwinden, ist, dass die Bremerhavener SPD insbesondere bis heute nicht bereit ist, das von vielen Eltern für ihre Kinder angewählte städtische Lloyd Gymnasium in Bremerhaven auch dauerhaft zu erhalten. Wir dürfen nicht dazu kommen, dass es in Bremen und Bremerhaven unterschiedliche Schulsysteme gibt und nur noch Kinder in Schulen freier Trägerschaft in Bremerhaven ein durchgängiges Gymnasium anwählen können. Einen solchen Ausschluss der Kinder wollen wir vermeiden, deswegen brauchen wir auch in Bremerhaven ein durchgängiges Gymnasium.
Der weitere Punkt, warum wir der Auffassung sind, dass wir auch in Zukunft noch weiter über den Inhalt der Konsensgespräche sprechen müssen, ist, dass wir in Bezug auf die Schulen in freier Trägerschaft, die auch in der Antwort des Senats so gut wie gar keine Rolle spielen, nicht weitergekommen sind. Wir haben im Konsens verabredet, dass eine Novelle des Privatschulgesetzes auf den Weg gebracht werden soll.
Das ist bis heute nicht erfolgt, die Beratungen stocken. Mir fehlt im Übrigen auch das klare Bekenntnis der Bildungssenatorin und der sie tragenden Fraktionen dazu, dass zu einer Bildungslandschaft natürlich nicht nur staatliche Schulen, sondern eben auch Schulen in freier Trägerschaft gehören.
Ich habe nur fünf Minuten Redezeit. Er kann sich ja zu Wort melden, seine Fraktion hat ja auch dreimal fünf Minuten!
Ich will diesen Gedanken auch deswegen zu Ende führen, weil wir als CDU-Fraktion ganz klar an dieser Stelle sagen, dass wir den Beschluss des Kirchentages der Bremischen Evangelischen Kirche zur Gründung einer evangelischen Oberschule mit dem Schwerpunkt Inklusion in Bremen nachhaltig unterstützen und von der Bildungsbehörde eben auch erwarten, dass sie diese Pläne nachhaltig unterstützt. Wir können eine solche Schule in Bremen sehr gut gebrauchen, und ich bin sehr dankbar, dass die Bremische Evangelische Kirche diese Initiative übernimmt.
Der nächste Punkt, zu dem ich etwas sagen möchte, Frau Senatorin, ist der Punkt, der sich mit der Frage
des Sprachstands beschäftigt! Der Antwort des Senats ist zu entnehmen, dass 12,8 Prozent der Kinder eines Jahrgangs noch immer nicht an der eigentlich verbindlichen Sprachstandserhebung teilnehmen, und wir finden, die Konsequenz, die Sie daraus ziehen, ist unzulänglich, nämlich zu sagen, wer dann am Ende trotz der Verpflichtung immer noch nicht kommt, den testen wir eben bei Schulbeginn. Wir finden, dass wir eben gerade auch die Kinder zur Sprachförderung heranziehen müssen, deren Eltern die Teilnahme an der Sprachstandserhebung vereiteln, indem sie weder die Kinder dorthin bringen noch an der Sprachförderung teilnehmen lassen. Verpflichtung heißt für uns am Ende auch Durchsetzung dieses Anspruchs auch gegen den Willen der Eltern, weil wir wollen, dass die Kinder Deutsch sprechen, wenn sie in die Schule kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Redezeit ist zu Ende, ich will deswegen nur noch einen letzten Satz zum Deutschlandabitur sagen – ich bin sicher, dass wir wahrscheinlich in einer zweiten Runde noch darüber reden werden –: Ich habe in Bremen Abitur gemacht, viel schlimmer noch, ich habe mit Frau Stahmann – die ziehe ich jetzt dort mit hinein – in Bremerhaven mein Abitur gemacht.
Nein! Damals, Frau Böschen, gab es noch den Wunsch der SPD nach sozialistischer Einheitsschule, da gab es dann Sekundarstufenschulen, aber es gab trotzdem Latein und Mathematik als Leistungskurse.
Ja, das sagen Sie jetzt! Warten Sie einmal ab, wie ich weitermachen werde! Ich habe sogar in Bremen mein Erstes Staatsexamen an der Universität gemacht. Wissen Sie, was mich stört? Das ist, dass ich der festen Überzeugung bin, dass das Abitur in Bremen und Bremerhaven nicht schlechter ist als in anderen Ländern. Ich möchte deshalb, dass mit diesem Vorurteil, dass alle Kinder, die in Bremen einen Schulabschluss machen, ein bis eineinhalb Jahre Leistungsrückstand haben auf Kinder, die in süddeutschen Bundesländern ihren Abschluss machen, endgültig aufgeräumt wird. Die Kinder in Bremen und Bremerhaven sind nicht dümmer als die in Süddeutschland, und sie kommen auch nicht dümmer aus der Schule als in anderen Ländern. Sie machen kein schlechteres Abitur, und sie machen keinen schlechteren Bildungsabschluss an der Universität.
Um den anderen Ländern das zu beweisen, will ich, dass wir einheitliche Prüfungen und Standards in Deutschland haben, dass wir ein Deutsch
landabitur haben, weil ich der festen Überzeugung bin, dass die Bremer Schülerinnen und Schüler sich mit all denen messen können, die in anderen Bundesländern Abitur machen. Zum Schutz unserer Kinder und ihrer zukünftigen Ausbildungs- und Berufschancen brauchen wir diese Festlegung auf einheitliche Standards, und ich will, dass erkennbar ist, dass die Anforderungen an diese Schulabschlüsse vergleichbar sind. Wir brauchen aus diesem Grunde das Deutschlandabitur. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ja sehr dankbar für dieses klare Bekenntnis zum Schulkonsens. Ich würde mir nur wünschen, dass das auch in den Mitteilungen des Senats entsprechend zur Auskunft kommt. In Frage sieben hat die Koalition, also SPD und Grüne, an die Senatorin, an den Senat die Frage gestellt, auf welche Weise gewährleistet wird, dass alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse auf unterschiedlichen Lernniveaus gefördert werden. Sagen Sie einmal, wo, wenn nicht hier, wäre eigentlich ein klares Bekenntnis zum Gymnasium angebracht gewesen? Es wird sehr viel über Leistungsdifferenzierung in der Grundschule, es wird sehr viel über Leistungsdifferenzierung in der Oberschule bei der Beantwortung dieser Frage geschrieben, aber das Gymnasium als eine der tragenden Säulen der Differenzierung nach Leistung, Befähigung und Begabung taucht hier an keiner Stelle auf.
Deswegen sind wir als CDU misstrauisch, dass das, was Frau Senatorin Jürgens-Pieper öffentlich verkündet – wir müssen es akzeptieren, weil die Mehrheit der Bevölkerung das will –, am Ende vielleicht doch ausgehöhlt wird, um zu sagen, nach zehn Jahren sind die Gymnasien so unattraktiv, dass es diese Schulform nicht mehr geben muss. Wir wollen, dass diese Schulform dauerhaft in die Bildungslandschaft in Bremen gehört, und zwar nicht nur bei den privaten Schulen, sondern gerade auch bei den öffentlichen Schulen. Das ist das, was wir als CDU vertreten.
Zum Deutschlandabitur! Das als Wahlkampfmanöver abzutun, finde ich ein bisschen billig, weil es darüber in ganz Deutschland eine Diskussion gibt. Machen wir uns nichts vor, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Südländer sich darauf verständigen zu sagen, wir wollen einen einheitlichen Aufgabenpool für die Abiturprüfungen, dann brauche ich doch nicht lange darüber nachzudenken, wohin das am Ende der Diskussion führen wird! Dann gibt es ein starkes süddeutsches Abitur, vielleicht sogar mit Herrn Kretschmann aus Baden-Württemberg, und dann gibt es dort noch ein paar andere Länder, die haben ein minderwertiges Abitur, und bei denen muss man auf die Abiturnote, wie Kollege Güngör soeben schon gesagt hat, so durchschnittlich 1,1 Noten da
raufschlagen, damit es überhaupt vergleichbar wird. Nein, das Bremer Abitur ist nicht schlechter als das in anderen Ländern! Wir sollten es auch beweisen können, und diesen Beweis bleiben Sie schuldig, obwohl die Mehrheit der Menschen in Deutschland und auch in Bremen und Bremerhaven ein deutschlandweites Abitur nach einheitlichen Standards will.
Nach einer Umfrage des Allensbach-Instituts sprechen sich 78 Prozent der Eltern für einheitliche Abiturprüfungen in Deutschland aus, und sogar 72 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer, auf die Sie immer so stark Wert legen, sprechen sich dafür aus, dass am Ende eine vergleichbare einheitliche Prüfung steht. Wenn es sowieso kommen wird, dann finde ich, Herr Dr. Buhlert, sollten wir nicht darauf schielen, ob die anderen mit uns gehen oder nicht. Ich finde, wir sollten uns als Bremer klar dafür aussprechen und auch dazu bekennen, dass wir die Leistung und den Wettbewerb nicht scheuen, weder in der Wirtschaft noch auf dem Arbeitsmarkt noch was die Leistung unserer Kinder betrifft. Wir trauen uns als Hanseaten zu, Schritt zu halten und auch Maß zu nehmen. Wir glauben, dass wir das genauso gut können wie die in den anderen Ländern, nur man muss uns auch die Gelegenheit geben, es zu beweisen.
Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen, weil er auch in der Antwort des Senats eine Rolle spielt und weil Frau Stahmann für die Fraktion der Grünen auch etwas dazu gesagt hat! Ich finde, allein der Begriff „Übergabe“ ist misslungen. In der Passage, in der es darum geht, wie wir eigentlich Grundschule mit dem Bildungsauftrag und Kindergarten oder Kindertageseinrichtungen mit ihrem Bildungsauftrag miteinander verzahnen können, lautet die Antwort der Senatorin neben vielen anderen Punkten, es finde sozusagen ein Übergabegespräch zwischen dem Kindergarten und der Schule statt. Ich finde, das ist eine etwas merkwürdige Auffassung, die vielleicht auch nur dadurch begründet werden kann, dass sich diese beiden Einrichtungen in unterschiedlichen senatorischen Ressorts bewegen, um es einmal so deutlich zu sagen.
Ich glaube, dass es mit einer Übergabe von Schülern am Ende nicht getan ist, sondern beide Einrichtungen, sowohl die Kindertagesstätten als auch die Grundschulen, müssen eine gemeinsame bildungspolitische Verantwortung für die Kinder begreifen und können das Kind nicht bei der Übergabe abgeben oder erst bei der Übergabe aufnehmen. Das ist ein Begriff, den ich noch von der Bundeswehr kenne, da war die Stube dann zur Abnahme und zur Übergabe bereit. Das kann aber für Kinder eben nicht gelten. Wir wollen Kindergarten und Schule so eng verzahnen, dass sie am Ende nicht nur in einer Ressourcenverantwortung sind, sondern auch unter einer politischen Verantwor
tung eines einheitlichen senatorischen Ressorts stehen. Es macht keinen Sinn, das zu trennen. Beide haben einen Bildungsauftrag, und das muss man auch beides miteinander verbinden können.
Im Ergebnis gilt, dass trotz des Konsenses eine Menge Einzelpunkte bleiben. Das ist auch gut so, finde ich, denn natürlich muss jede Regierung in der Lage sein, auch unter den Bedingungen eines gemeinsamen Konsenses noch eigene Schwerpunkte zu setzen. Ich habe für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, unsere Schwerpunkte sind und bleiben der Erhalt und die Stärkung von gymnasialer Bildung auch in Bremen und Bremerhaven. Der zweite Schwerpunkt ist und bleibt, auch Schulen in freier Trägerschaft – und zwar nicht nur in konfessioneller Trägerschaft, sondern generell in freier Trägerschaft – gehören für uns im Gegensatz zu den Sozialdemokraten zur Bildungslandschaft eben dazu. Wir wollen sie nicht verbieten und auch nicht abschaffen, sie bereichern unsere Bildungslandschaft, und deswegen brauchen wir sie auch in der Zukunft. Der dritte Punkt ist, wir wollen in Zukunft, dass unsere Abschlüsse und das unseren Kindern vermittelte Wissen nicht nur abstrakt, sondern auch konkret vergleichbar sind mit dem, was in anderen Ländern passiert, und deswegen brauchen wir unter anderem auch das Deutschlandabitur.
Im Übrigen gilt für die CDU in Bremen auch, wie an vielen anderen Orten, aber noch nicht einheitlich in der CDU – wir werden einen Bildungsparteitag auf Bundesebene im Herbst dieses Jahres haben –, dass ich der festen Überzeugung bin, dass wir die Ressource Bildung und das in den Köpfen unserer Kinder steckende Wissen nur dann optimal fördern können, wenn wir es eben gerade nicht föderal zergliedern. Über die Zukunft eines Kindes darf eben nicht entscheiden, in welchem Bundesland es geboren wurde oder in welchem Bundesland es seine schulische Laufbahn begonnen oder beendet hat. Über den Beruf, die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt und den weiteren Lebensweg von Kindern dürfen allein nur die individuellen Begabungen, Leistungen und Fähigkeiten dieses Kindes entscheiden und nicht, ob das Bundesland, aus dem es kommt, genug oder zu wenig Geld hat, ob dort einheitliche oder nicht einheitliche Prüfungen gelten. Ich finde, dieses Bewusstsein müssen wir alle noch miteinander schärfen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte mit den unterschiedlichen Anträgen gibt uns die Gelegenheit, das Thema, wie ich finde, mit möglichst wenig Polemik und mit möglichst viel Blick nach vorn zu diskutieren, das in diesen Tagen, Wochen, ja, man kann fast sagen, Stunden und Minuten die meisten Menschen in der ganzen Republik bewegt. Es gibt uns auch die Gelegenheit, denke ich, die Debatte nicht so zu führen, dass wir uns zu sehr vorwerfen, wer wann in der Vergangenheit vielleicht welchen Fehler gemacht hat.
Fakt ist, Herr Dennhardt, das, was zurzeit, wenn auch nur für den Übergang, Realität in Deutschland ist, nämlich dass die sieben alten Atomkraftmeiler vom Netz genommen sind und dass Krümmel wegen Sicherheitsüberprüfungen zusätzlich vom Netz genommen ist, ist eine Situation, die politisch in den vergangenen Jahren weder die SPD noch die Grünen, noch die CDU, noch die FDP gefordert haben. Wir befinden uns in einem Zustand, in dem so wenige Atomkraftwerke zurzeit für einen Zeitraum von nur drei Monaten am Netz sind, wie noch keine politische Partei in Regierungsverantwortung in den letzten Jahrzehnten umgesetzt hat.
Deswegen, finde ich, sollten wir, weil Politik insgesamt natürlich von der aktuellen Diskussion betroffen ist, nicht zu sehr in die Reflexe verfallen, uns die wechselseitigen Fehler vorzuwerfen, wer hat sich wann nicht um die Endlagerfrage gekümmert, wer hat wann welchen Erkundungsstopp erlassen. Ich finde, wir sollten uns nicht zu sehr verstricken, ohne den Blick dafür zu verstellen, dass wir alle wahrscheinlich in der Vergangenheit in dieser Debatte Fehler gemacht haben. Ich sage das für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ausdrücklich. Nach Fukushima und nach Japan ist uns wie im Übrigen vielen Menschen in Deutschland und vielen Bürgerinnen und Bürgern in Bremen und Bremerhaven klar geworden, dass die Verlängerung der Laufzeiten für die Atomkraftwerke falsch war.
Diese wesentliche Erkenntnis trägt, glaube ich, alle Anträge, die uns heute vorliegen, und wir werden, das war schon bei der Debatte um die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke der Fall, uns selbstverständlich die nächsten Tage, Wochen und Monate darüber Gedanken machen müssen, wie schnell der Ausstieg aus dieser Energieerzeugung nun tatsächlich möglich sein wird. Darüber gehen, das ist auch in dieser Debatte deutlich geworden, die Vorstellungen auseinander. Ich will für die CDU-Bürgerschaftsfraktion sagen, wir haben noch gar keine genaue Vorstellung, wie viel schneller das tatsächlich gehen kann. Deswegen finde ich es richtig und vernünftig, dass mit dem sofortigen Außernetzstellen der sieben alten Meiler durch das Moratorium der Bundesregierung die Gelegenheit geschaffen worden ist nicht nur zur technischen Überprüfung dieser Meiler, sondern mit der Ethikkommission auch die Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind, in einen gesellschaftlichen Dialog einzutreten mit dem Ziel des Konsenses über den Zeitpunkt das Ausstiegs aus der Atomenergie.
Ich sage das ganz bewusst auch deswegen, weil ich glaube, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem Leiter dieser Ethikkommission, dem vormaligen Bundesminister Klaus Töpfer, eine ausgezeichnete Wahl für die Organisation dieses Dialogs gefunden hat. Klaus Töpfer hat über die Parteigrenzen der CDU hinaus bis in die Umweltverbände hinein große Akzeptanz für seine Tätigkeit. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, dass er in dem Verfahren als Moderator und Leiter dieser Kommission, die sehr unterschiedlich zusammengesetzt worden ist, auch am Ende zu einem tragfähigen Ergebnis kommt. Ich will an dieser Stelle aber auch sagen, dass ich sehr dankbar dafür bin, dass sich die SPD und die Grünen bereit erklärt haben, mit der Bundesregierung in diesen Dialog einzutreten. Das macht mir deutlich, dass wir die nächsten Tage und Wochen – Monate sind es ja fast schon gar nicht mehr – dazu nutzen sollten, den Auftrag, den uns die Bürgerinnen und Bürger in diesen Tagen geben, tatsächlich anzunehmen und auch umzusetzen, nämlich uns darüber zu verständigen, wie wir möglichst schnell aus der Atomenergie aussteigen können, und nicht darüber zu streiten oder in einen Wettbewerb einzutreten, wer die schnellste Forderung erhebt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht an dieser Stelle darum, die durch Fukushima und Japan zusätzlich vermehrten Ängste und Betroffenheiten der Bevölkerung aufzunehmen, zu bündeln und einen gesamtgesellschaftlichen Konsens über den Ausstieg aus dieser Energie zu finden. Ich glaube, dass der Weg dahin schwierig werden wird, weil es keine einfache Lösung in dieser Frage gibt. Ich glaube auch, dass das allen Betroffenen und Beteiligten klar ist. Ja, Herr Dr. Güldner, es stimmt, in der Summe, im Saldo sind wir, was Energie betrifft, ein Exportland, aber es stimmt auch, dass die Auslastung und die Nachfrage nach Strom in unserer Industrienation so unterschiedlich sind, dass wir zwischendurch auch immer wieder auf den Import von Strom angewiesen sind. Es ist kein Geheimnis, dass wir seit dem Abschalten dieser sieben Meiler phasenweise in Spitzenzeiten zurzeit aus Tschechien und Frankreich Strom importieren müssen, der zu 39 oder zu 75 Prozent aus atomarer Energie gewonnen wird. Ich sage das nicht, um das Moratorium und den Ausstieg infrage zu stellen, ich sage das aber nur, um deutlich zu machen, es nützt uns nichts, Herr Dennhardt, dafür zu kämpfen, dass das nächstgelegene Atomkraftwerk abgeschaltet wird. Es nützt uns auch nichts, nur dafür zu kämpfen, dass die Atommeiler in Deutschland vom Netz gehen. Es muss unsere gemeinsam politische Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass perspektivisch Atomstrom nicht mehr in Deutschland verwendet und nicht nur nicht mehr produziert wird.
Die zweite Sache, über die man sich bei der Frage, dass das ein ehrgeiziges Projekt ist, unterhalten
muss, ist die Frage, wodurch wir das eigentlich ersetzen. Da ruhen natürlich unser aller Hoffnungen in erster Linie auf den regenerativen Energien. Es ist übrigens eine riesige Chance für den Standort Bremen und Bremerhaven. Es bedeutet aber auch, dass wir in der Entwicklung und insbesondere in dem Ausbau nicht nur der Produktion, sondern auch des Transports und der Speicherung dieses so gewonnenen Stroms an sich noch Innovationssprünge machen müssen. Deswegen, glaube ich, ist es vernünftig, jetzt darüber nachzudenken, wie wir auch diese Prozesse beschleunigen können. Wie wird es uns zum Beispiel gelingen, beschleunigte Genehmigungsverfahren für die Netze zu bekommen? Können wir die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen, dass es nicht nur darauf ankommt, in der Energiewende auf regenerative Energien umzusteuern, sondern dass es im Zweifel auch bedeuten kann, dass die Stromleitung für regenerative Energien durch ihr Dorf, ihre Straße, ihre Gemeinde oder in ihrer Nähe laufen wird? Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz eben auch dafür, dass wir in Zukunft in Netze und Netzinfrastruktur investieren müssen. An dieses Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger müssen wir an dieser Stelle, finde ich, auch gemeinsam appellieren. Es geht nur in einem gesamtgesellschaftlichen Konsens.
Der dritte und letzte Punkt aus meiner Sicht, der in den nächsten Tagen und Wochen uns sehr viel beschäftigen wird, ist nicht nur die Frage, wie wir ersetzen können, wir werden uns noch viel konzentrierter als bisher der Frage zuwenden, wie wir vermeiden können. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass das wesentliche Einsparpotenzial für auch atomar erzeugte Energie darin liegt, dass wir insbesondere in die Energievermeidung investieren. Das bedeutet zum Beispiel, wie der Bundesumweltminister auch in dieser Woche angekündigt hat, dass wir wieder in die Gebäudesubstanz investieren müssen, um entsprechende Energieverschwendungen zu minimieren. Wir müssen in Technologie, aber auch in Substanz investieren, und das wird – da machen wir uns alle nichts vor – eine erhebliche Kraftanstrengung bedeuten, die auch Geld kosten wird. Die Umsteuerung, die Energiewende in regenerative oder anders erzeugte Energien ist nicht zum Nulltarif zu haben. Das muss man den Menschen, die in diesen Tagen besorgt auf die Ereignisse in Japan und Fukushima schauen, auch sagen. Es wird ein gemeinsamer Kraftakt werden, der es eben auch erforderlich macht, alle Finanzmittel in die Frage von Technologien und Umsetzung von Substanz zur Vermeidung von Energieverschwendung zu setzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird in diesen Tagen in dieser Debatte eine ganze Menge über Glaubwürdigkeit geredet.
Natürlich zu Recht, und es ist auch völlig klar, dass der Sachverhalt, über den wir reden, von den politischen Parteien in der Vergangenheit auch unterschiedlich bewertet worden ist. Deswegen kann natürlich eine Partei, die sozusagen mit der Anti-Atomkraft-Bewegung groß geworden ist, mit sehr viel mehr Glaubwürdigkeit den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie vertreten und fordern. Meine herzliche Bitte und mein Appell ist eben nur, Herr Dr. Güldner, dass uns dies – und da bin ich sehr froh über das, was Sie gesagt haben – nicht den Weg verstellt. Es nützt uns nichts, wenn wir rückblickend sagen, wir haben es schon immer besser gewusst. Das, was die Menschen jetzt von uns erwarten, ist,
dass wir gemeinsam eine tragfähige, akzeptierte und nicht nach politischen Opportunitäten ausgerichtete Lösung finden. Ich sage Ihnen zu, dass die Bremer CDU diesen Weg gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und unserem Bundesumweltminister gehen will. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Debattenverlauf zeigt, glaube ich, das ernsthafte Bemühen aller demokratischen Parteien, an der Bewältigung dieser großen Aufgabe mitzuwirken. Ich glaube, es ist allen bekannt und bewusst, dass es keine einfache Lösung geben wird. Zu dem, was Sie gesagt haben, Frau Dr. Schaefer, möchte ich nur noch kurz ergänzen, ich sage es ganz ehrlich, es wird die nächsten Tage und Wochen brauchen, um das Energiekonzept der Bundesregierung, das ja mit laufzeitverlängerten Atomkraftwerken sozusagen einen zeitlichen Weg zum Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie aufgezeigt hat, zu überarbeiten.
Ich sage nur, und deswegen haben wir das in den Antrag aufgenommen, für uns gibt es dort keine Denkverbote. Das bedeutet zum Beispiel auch, wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass ich das ehrgeizige CO2Reduzierungsziel erreichen will und es dazu vielleicht erforderlich ist, bestehende Alttechnologie – Kohlekraftwerke – vom Netz zu nehmen und sie durch neue CO2-schonende Kohlekraftwerke zu ersetzen, dass das für uns als CDU kein Denkverbot ist. Auch das trägt dazu bei, dass wir ressourcenschonend Energie in Deutschland erzeugen. Dazu muss man auch bereit sein, neue Kraftwerke zu bauen. Das ist unsere Auffassung, und deswegen steht es auch in unserem Antrag. Es geht nicht nur darum, zusätzliche Kraftwerke zu bauen, sondern es geht vielleicht auch darum, bestehende alte Kohlekraftwerke gegebenenfalls durch neue Kohlekraftwerke zu ersetzen, wenn wir diesen Energiemix für erforderlich halten.
Ich sage auch, Herr Dennhardt, ich glaube, das ist für Sie vielleicht auch ein bisschen schwierig gewesen, weil Sie mit einer anderen Debattenlage gerechnet haben, hier jetzt keine Rosinenpickerei zu machen, das Falsche wäre jetzt, dass der eine zu Herrn Ramsauer fährt und der andere zur rot-grünen Regierung in München und der Dritte zu den neuen EnBW-Eigentümern nach Baden-Württemberg. Meine Damen und Herren, wenn wir wieder sofort reflexartig in diese Verhaltensmuster verfallen und sagen, das ist deine Aufgabe, und das ist deine Aufgabe,
dann sage ich Ihnen voraus, werden wir das so nicht schaffen. Wir schaffen es entweder gemeinsam, Herr Dennhardt, oder gar nicht. Diese Debatte eignet sich nicht zur Spaltung, sondern zur Versöhnung der Menschen in Deutschland.
Deswegen bin ich der festen Überzeugung – das unterscheidet uns in der Antragslage ja auch, ich will zum Abstimmungsverhalten etwas sagen, das ent
gegen der Annahme von Rot-Grün das Moratorium der Bundesregierung eben gerade richtig ist. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, wir wollen keine neuen Scherben entstehen lassen, und gleichzeitig ein Gesetz einbringen, das übrigens in diesem Fall den Bundesrat ja gar nicht beteiligen soll, wogegen Sie ja umgekehrt wiederum klagen, mit dem Ziel, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Wenn wir einen gesamtgesellschaftlichen Dialog brauchen, dann dürfen wir nicht von Anfang an Fakten schaffen, die aus meiner Sicht das Klima so verderben, dass es am Ende keine gemeinsame Anstrengung mehr geben wird. Ich weiß nicht, wie schlau Sie sind, ob ein sofortiges Abschalten, ein endgültiges sofortiges Abschalten, nicht gegebenenfalls Schadenersatzansprüche aus den zwischen Rot-Grün und der Energiewirtschaft und vielleicht aus den von Schwarz-Gelb mit der Energiewirtschaft geschlossenen Verträgen nach sich ziehen würde. Ich weiß es nicht. Es kann aber natürlich sein, dass Sie das wissen. Dann kommen Sie hier nach vorn und sagen, es ist definitiv klar, der sofortige Ausstieg wird keinerlei Schadenersatzansprüche auslösen, und deswegen können wir das auch miteinander beschließen. Das wissen Sie eben nicht.
Bevor wir mit Halbwissen vollendete Tatsachen schaffen, bin ich dafür, dass wir die Zeit des Moratoriums, in der in Bezug auf diese acht Meiler nichts passieren kann, nutzen, um mit der Sachverständigenkommission die Sicherheit der bestehenden Meiler und die Sicherheitsbedenken zu überprüfen, dass wir mit der Ethikkommission versuchen, einen gemeinsamen Weg zu einem noch schnelleren Ausstieg aus der Kernenergie zu finden, als Rot-Grün damals vereinbart und Schwarz-Gelb verlängert hat. Aber vergiften Sie diesen Weg nicht schon gleichzeitig wieder durch parteipolitische Dissonanzen! Das ist das, was die Menschen in Deutschland eben gerade nicht erwarten. – Vielen Dank!
Herr Kollege Frehe, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie der Auffassung sind, dass der unter der Leitung des Präsidenten des Senats, Bürgermeister Böhrnsen, im Vermittlungsausschuss gefundene und gebilligte Kompromiss verfassungswidrig ist?
Noch einmal unter uns Juristen, weil ich den Vorwurf, dass der Bremer Bürgermeister einer Lösung zustimmt, die verfassungswidrig ist, nicht für unerheblich halte! Es mag sein, dass auch andere Begleitumstände dieses Kompromisses am Ende zur Zustimmung Bremens durch den Bürgermeister geführt haben, aber sind Sie wirklich der Auffassung, dass der Bremer Bürgermeister einer verfassungswidrigen Erhöhung der Regelsätze zugestimmt hat?
Und der Bremer Bürgermeister auch? Hat der Bürgermeister denn zugestimmt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDUBürgerschaftsfraktion weise ich den von den Grünen jetzt das zweite Mal latent erhobenen Vorwurf, der Bremer Bürgermeister würde verfassungswidrig handeln, in Anbetracht dessen, dass der Bremer Bürgermeister vor diesem Parlament seinen Amtseid geleistet hat, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Bremer Landesverfassung zu achten, energisch zurück!
Ein Bremer Bürgermeister beteiligt sich nicht am Verfassungsbruch.
Der zweite Punkt, Herr Dr. Güldner, auch aus Ihrer Bemerkung ist es soeben noch einmal deutlich gewor
den: Sie handeln gegen die bremischen Interessen, weil Sie die 58 Millionen Euro, die dieser Kompromiss in schwierigen Zeiten für Bremen bedeutet, ausschlagen. Sie handeln gegen die Interessen der Bremer Kinder, die dringend darauf warten, dass sie den Aufstieg durch Bildung entsprechend erreichen.
Sie fordern und skandalisieren die soziale Spaltung, die Sie sich zur Bekämpfung selbst vorgenommen haben. Ich finde, das ist schäbig.
Das ist nicht bremisch, das ist nicht konsequent. Am Ende folgen Sie wirklich nur blind einer destruktiven Strategie Ihrer Parteiführer in Berlin. Weil die aus strategischen Gründen die Verhandlungen verlassen haben, läuft Bremens Finanzsenatorin gegen die Interessen der Bremerinnen und Bremer diesen Scharlatanen hinterher. Ich halte das für einen Skandal, Herr Dr. Güldner! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die größte, wenn nicht sogar die einzige Ressource, die wir in Deutschland haben, ist die Bildung und ist das Wissen unserer Kinder. Wir sind nicht reich mit Rohstoffen beschenkt, sondern unsere Rohstoffe sind die Köpfe der nachfolgenden Generationen. Bei einer kritischen Analyse werden wir, so glaube ich, alle zu dem gemeinsamen Ergebnis kommen, dass wir uns insgesamt in den vergangenen Jahren in Deutschland viel zu wenig um diese Ressource gekümmert und viel zu wenig in diese Ressource investiert haben.
Deswegen steht für die CDU-Bürgerschaftsfraktion an allererster Stelle, dass wir dieses Manko der Vergangenheit nur gemeinsam in Deutschland, im Bund und mit allen 16 deutschen Bundesländern beseitigen werden können. Das bedeutet für die CDU-Bürgerschaftsfraktion so etwas wie eine nationale Anstrengung. Die Zukunft der Kinder darf nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland sie geboren worden sind, in welchem Bundesland sie zur Schule gegangen sind, in welchem Bundesland sie ihren Bildungsabschluss gemacht oder vielleicht in welchem Bundesland sie ihren Berufsabschluss erzielt und erreicht haben. Alle Kinder in Deutschland haben einen Anspruch darauf, dass sie, egal wo sie geboren und aufgewachsen sind, entsprechend ihrer individuellen Leistung und Begabung gefördert, gefordert und ausgebildet werden. Das,
meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine nationale Aufgabe!
Im Übrigen ist die Bevölkerung schon sehr viel weiter als die Politik. Herr Güngör hat die Umfragen angesprochen, aber gleichzeitig relativiert. Es gibt nicht nur eine Umfrage, sondern es gibt eine Vielzahl von Umfragen, die insgesamt zu dem Ergebnis kommen, dass die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, egal in welchem Land, sich wünschen, dass die Politik sich endlich dieser nationalen Verantwortung stellt und die Zukunft der Kinder als nationale Verantwortung auch begreift.
Einige Schlagzeilen von Medien außerhalb Bremens werfen ein Licht auf diese Diskussion. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ titelte zum Beispiel, dass der Bund die Schulpolitik übernehmen solle. Das Magazin „Zeit Online Schule“ vom 16. Dezember 2010 spricht davon, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz ein – Zitat – „riesengroßer Fehler“ sei. Die „Süddeutsche Zeitung“ titelte am 18. Dezember 2010 „16 Länder – 16 Modelle: Bei der Lehrerausbildung herrscht ein Wirrwarr“. Die letzten beiden Umfragen aus dem Juni 2009 und März 2010 haben eindrucksvoll belegt, dass mehr als zwei Drittel, wenn nicht sogar über 90 Prozent der Deutschen sich wünschen, dass dieses nationale Wirrwarr von 16 unterschiedlichen Systemen mit der Folge von 16 unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven von Kindern der Vergangenheit angehört.
Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion in Bremen sagen: Jawohl, dieser Auffassung sind auch wir! Wer diese nationale Aufgabe wahrnehmen will, der muss auch nationale Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese unverzichtbare und fast wesentliche Ressource in den Köpfen unserer Kinder nach besten Kräften auch gefördert und gefordert wird.
Deswegen gehört dazu auch, dass die Politik, wie es schon angesprochen worden ist, offen eingesteht, dass das Kooperationsverbot, das wir im Zusammenhang mit der Föderalismus-I-Reformkommission im Grundgesetz – im Übrigen mit Zustimmung von SPD und CDU – vereinbart haben, ein großer Fehler war. Es trägt eher dazu bei, dass wir in Deutschland nicht darauf schauen, wie unsere Kinder im internationalen Wettbewerb um Leistung und Fähigkeit abschneiden, sondern wir in einen föderalen Wettbewerb eintreten, der sich nach unterschiedlichen Vorraussetzungen finanzieller und personeller Art der jeweiligen Länder richtet.
Gerade weil wir einen anstrengenden finanzpolitischen Weg vor uns haben, der den Bremer Senat
und uns als Bürgerschaft in Zukunft noch stärker als in der Vergangenheit fordern wird, glaube ich, ist es zwingend erforderlich, dass wir einen Anstoß dafür geben, dass es in Deutschland nicht davon abhängig sein darf, welcher Herkunft ein Kind in Deutschland ist, wenn wir darüber reden, welchen Bildungserfolg es erzielen kann. Deswegen haben wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion mit unserem Antrag diese Forderung aufgegriffen. Wir sprechen uns dafür aus, das Kooperationsverbot aufzuheben und durch ein Zusammenwirkungsgebot zwischen dem Bund und den Ländern zu ersetzen.
Anders als der rot-grünen Koalition geht es uns aber nicht nur ums Geld, da die Erfahrung lehrt, auch wir in Bremen haben zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich viel Geld in die Bildung unserer Kinder investiert, und wir haben viel zu lange und viel zu ideologisch über die Strukturen von Bildung und viel zu wenig und viel zu selten über die Qualität der Bildung unserer Kinder geredet.
Deswegen sage ich, Herr Präsident, indem ich zum Schluss komme, wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion glauben, dass der richtige Weg nicht nur der ist, den Bund um Geld anzuzapfen, sondern auch in der CDU mit Bundesministerin Schavan, aber selbst mit dem bayerischen Kultusminister, der einen Staatsvertrag vorgeschlagen hat, setzt sich die Erkenntnis durch, dass wir auch nationale Regelungen brauchen.
Deswegen sage ich abschließend, die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist dafür, dass es einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Ausbildung der Kinder in den Schulen, aber auch für die Ausbildung der Lehrer für die Schulen gibt. Wir sind für das Zentralabitur. Wir sind für eine deutschlandweit einheitliche Lehrerausbildung, damit mit dem Experimentieren von politisch-ideologisierten unterschiedlichen Länderinteressen auf dem Rücken unser Schülerinnen und Schüler endlich Schluss ist. – Vielen Dank!
Ich hätte mich gefreut, wenn der Kollege Dr. Buhlert seine Redezeit dafür genutzt hätte, uns zu erklären, weshalb er nicht der Auffassung der FDP-Vizebundesvorsitzenden Cornelia Pieper oder der früheren Bundesminister der FDP, Hans-Dietrich Genscher und Klaus Kinkel, ist, die im „Focus“ am 30. August 2010 verkündet haben: Die FDP soll einen neuen Kurs in der Bildungspolitik des Bundes einschlagen und dabei in die Schulhoheit der Länder eingreifen. Wortwörtlich sagen Hans-Dietrich Genscher und Klaus Kinkel, Urgesteine der FDP, mit deutlichem Bremer Bezug: Das Kooperationsverbot muss weg! Die FDP muss endlich ihre Haltung ändern! Ich finde, die beiden haben in Bezug auf die Bremer FDP hundertprozentig recht!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Niemand will, dass der Antrag nicht aufgerufen wird. Wir haben aber eine Reihenfolge von zu behandelnden Tagesordnungspunkten miteinander verabredet. Wenn es Ihnen, Herr Timke, sehr wichtig ist, dass der Antrag noch aufgerufen wird, dann besteht sicherlich die Möglichkeit, ihn im Rahmen der Tagesordnungspunkte ohne Debatte auch aufzurufen. Wenn es Ihr wirkliches Anliegen ist, den Antrag zur Abstimmung zu stellen, können wir das selbstverständlich tun. Wenn es Ihnen nur darum geht, hier irgendwie populistisch noch irgendwelche Parolen zu verbreiten, dann werden wir das nicht mitmachen
und den Tagesordnungspunkt dann entsprechend auch nicht setzen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Parlament sich einig ist, und deswegen ist es auch von allen Parteien im Vorfeld der Feier zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit verkündet worden, dass wir ein Interesse daran haben, dass die Veranstaltung auch im Interesse der Menschen in unserem Land am Wochenende gewaltfrei und friedlich verläuft, das ist völlig klar. Daran darf in diesem Haus kein Zweifel bestehen. Dazu bedarf es Ihres Antrags nicht.
Wenn es Ihr wirkliches Interesse ist, dass Ihr Antrag behandelt wird, dann lassen Sie uns morgen über diesen Antrag ohne Debatte im Rahmen der Tagesordnung abstimmen. Dagegen spricht aus meiner Sicht gar nichts.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Erwartungen, die Sie an meine Rede stellen, erfüllen kann. Ich will aber zu Beginn meines Debattenbeitrags natürlich sagen und uns für die weitere Debatte auch empfehlen, dass wir uns vielleicht bei diesem ja nicht ganz leichten Thema darum bemühen sollten, wechselseitig auch ein bisschen verbal abzurüsten.
Ich kann sehr gut verstehen, dass eine Partei, die insbesondere durch die Anti-Atomkraftbewegung groß geworden ist, bei einem solchen Thema Herzblut mitbringt. Ich will auch ganz offen zugestehen, dass sowohl bei den Sozialdemokraten als aber sicherlich auch bei meiner Partei und unserer Schwesterpartei in Bayern diese Anti-Atomkraftbewegung in den Achtzigerjahren zu einem Umdenken geführt hat, denn nicht umsonst reden wir heute, anders als in den Achtzigerjahren, nicht mehr über ein bedingungsloses Ja oder Nein zur Atomkraft, sondern wir sind uns alle gemeinsam einig, dass wir diese Technologie nur noch einen begrenzten Zeitraum in Deutschland nutzen wollen. Der Streit, den wir miteinander führen, ist, wie lang dieser Zeitraum sein wird,
und sicherlich auch über die Frage, zu welchen Konditionen.
Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung miteinander ein Energiekonzept verabredet. Ich weiß nicht, wer von Ihnen sich die Mühe gemacht hat, dieses Energiekonzept zu lesen. Es hat insgesamt 40 Seiten, von denen sich zwei Seiten um die Frage der Zukunft der Kernenergie kümmern.
Herr Dr. Kuhn, lassen Sie mich doch in der Sachlichkeit und Ruhe weiterreden, wie ich es hier mache! Wenn Sie sich die anderen Seiten anschauen, über die Sie übrigens als Grüne heute noch gar nicht geredet haben, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass wir in den meisten dieser Zielsetzungen eine fast hundertprozentige Übereinstimmung erzielen werden.
Ist es denn falsch, wenn diese Bundesregierung sich vornimmt, den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen, bis zum Jahr 2040 auf 65 Prozent zu erhöhen und bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen? Ist das energiepolitisch eigentlich falsch? Ich sage, nein, das ist genau der richtige Weg zur Umsteuerung unserer Energieversorgung von Atomenergie in erneuerbare Energien.
Das ist nachhaltige Politik im Sinne der CDU-Bürgerschaftsfraktion.
Der Primärenergieverbrauch soll gegenüber 2008 um 20 Prozent, bis 2050 um 50 Prozent sinken. Das ist das ehrgeizigste Ziel, das eine Bundesregierung je in einem Energiekonzept miteinander verabredet hat. Wissen Sie eigentlich, von wann das letzte Energiekonzept einer Bundesregierung ist? Es ist von 1991 unter der Kanzlerschaft von Helmut Kohl. In der ganzen Zeit danach, auch unter der rot-grünen Bundesregierung, hat es nicht ein einziges neues Energiekonzept einer Bundesregierung gegeben, und von den Menschen, die das selbst nicht geschafft haben, lassen wir uns nicht vorwerfen, jetzt alles falsch zu machen.
Richtig ist, wir modifizieren die mit den Energiekonzernen unter der rot-grünen Bundesregierung getroffene Laufzeitvereinbarung. Dass eine solche Laufzeitvereinbarung mit den Energiekonzernen jetzt Teufelszeug ist, werfen uns insbesondere diejenigen vor, die im Jahr 2000 einen solchen Deal selbst gemacht haben. Das, was damals richtig war, kann doch heute nicht falsch sein!
(Beifall bei der CDU – (Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Darin steht ja etwas völlig anderes! Das ist ja pure Rhe- torik!)
Nein, das ist keine Rhetorik! Legen Sie mir doch ein Energiekonzept aus der rot-grünen Regierungszeit vor! Es gibt keines, Herr Dr. Güldner, weil Sie nicht den Mut hatten, es zu machen! Es ist immer leicht zu sagen, ich will, dass im Jahr 2020 kein Atomstrom mehr in die Netze fließt, aber es ist schwer zu sagen, wie man dieses Ziel denn eigentlich erreichen will. Die Grünen und auch die Sozialdemokraten haben in ihrer Regierungszeit nicht einen Weg aufgezeigt, wie man dieses ehrgeizige Ziel miteinander erreichen kann.
Es ist technisch unmöglich, es ist wirtschaftlich unmöglich, es ist unmöglich, dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen.
Deswegen sage ich, ich hätte mir auch gewünscht, der Bundesumweltminister hätte sich auch gewünscht, die CDU insgesamt hätte sich auch gewünscht, dass
wir die Laufzeit nicht um zwölf Jahre verlängern müssen. Wir haben es aber das erste Mal seit 1999, dass wir jetzt nicht nur eine politisch festgelegte Zahl 2020 haben, sondern wir haben eine konzeptionelle Vorstellung davon, dass es realistisch ist, dass wir dieses Ziel auch miteinander erreichen. Es geht nicht darum, was wir für wünschenswert halten, Herr Dr. Güldner, es geht darum, was in Deutschland machbar ist, und da hat diese Regierung die richtigen Entscheidungen getroffen.
Ich will auch ausdrücklich sagen, weil die Frage hier eine Rolle gespielt hat, dass auch eine Geheimvereinbarung geschlossen worden ist – –.
Das kann man nachlesen. Dafür gibt es übrigens ja auch ein Vorbild. Bundesumweltminister Trittin hat im Jahr 2000 eine Vereinbarung mit den vier Energiekonzernen in Deutschland geschlossen. Diese Vereinbarung war, weil es um Gewinnabschöpfung geht, bereits mit der Regierungsvereinbarung zwischen CDU und FDP angekündigt, und sie ist mittlerweile für jedermann im Internet nachlesbar.
Wir haben es angekündigt, und wir haben es gemacht. Was ist das eigentlich für ein Geheimnis, wenn Sie Ihren Kindern vorher verraten, was sie zu Weihnachten geschenkt bekommen, Herr Dr. Güldner?
Hier ist nichts geheim verhandelt worden, sondern es war von Anfang an klar, dass diese Vereinbarung, die Herr Trittin als Grüner mit Konzernen geschlossen hat, evaluiert werden muss, um die zusätzlich dadurch generierten Gewinne im Interesse der Umsteuerung in regenerative Energien auch tatsächlich abzuschöpfen. Das war von Anfang an bekannt, und es ist völlig transparent, und die Aufregung hat sich auch gelegt. Seitdem diese Vereinbarung im Netz steht, wird ja nicht mehr darüber geredet, dass darin jetzt ein unanständiger Inhalt sei. Es hat eine solche Geheimabsprache nicht gegeben. Das Verfahren ist transparent und für jedermann auch nachlesbar.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will einen letzten Punkt noch in dieser Runde ansprechen, der auch in der bisherigen Debatte eine Rolle gespielt hat und wo ich darum werben möchte –
Herr Präsident, ich komme zum Schluss! –, dass wir versuchen, nicht Ängste zu schüren! Ich habe gelesen, auch in dem Antrag gelesen und auch in der Debatte gehört, dass Sie sich Sorgen um die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke machen. Herr Dr. Güldner, ich finde es gut, dass die Grünen sich jetzt auch Sorgen um diese Sicherheit machen, weil nämlich in unserer Vereinbarung mit den Energiekonzernen ausdrücklich steht, dass die Atomkraftwerke den jeweiligen technischen Gegebenheiten und dem technischen Fortschritt angepasst werden müssen.
Jetzt will ich Ihnen einmal zitieren, was Herr Trittin, Ihr Bundesumweltminister, in seinem Deal mit der Kernenergiewirtschaft im Jahr 2000 vereinbart hat! Ich zitiere: „Während der Restlaufzeiten wird der von Recht und Gesetz geforderte hohe Sicherheitsstandard weiter gewährt. Die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, um diesen Sicherheitsstandard zu ändern.“ Meine Damen und Herren, Sie haben der Kernenergiewirtschaft als grüner Umweltminister zugesagt,
dass diese Kernkraftwerke weiterlaufen können und dem technischen Fortschritt nicht angepasst werden dürfen. Meine Damen und Herren, was ist das eigentlich für ein Deal mit der Energiewirtschaft?
Bleiben Sie ehrlich und aufrichtig in dieser Debatte! – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zum weiteren Gang der Beratungen vielleicht noch kurz darauf hinweisen, dass die in dem Energiekonzept der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen sehr konkret sind. Sie stehen im Übrigen in keinem Punkt in Widerspruch zu dem damals noch von Rot-Grün miteinander beschlossenen Erneuerbare-Energien-Gesetz. Wir haben es gar nicht modifiziert.
Ich sage ja nur, dieses Konzept hätte nach Meinung der führenden Experten eben nicht dazu geführt, dass wir bis zum Jahr 2020 – dem von Rot-Grün politisch vorgegebenen Endpunkt der Atomenergieerzeugung in Deutschland – tatsächlich unseren Strombedarf voll
ständig hätten aus regenerativen Energien decken können,
sondern es wäre nämlich auch dann noch erforderlich gewesen, entweder durch Import oder durch den Bau zahlreicher neuer Kohlekraftwerke oder ähnlicher Maßnahmen in diesem Bereich nachzusteuern. Deswegen sage ich, ist das, was wir als Bundesregierung vereinbart haben, die logische Fortsetzung dessen, was die rot-grüne Bundesregierung damals mit den vier Energieerzeugungskonzernen verabredet hat.
Es ist im Übrigen auch noch an vielen Punkten sehr konkret, ich möchte das ruhig sagen. Wir alle wissen doch – Sie vielleicht nicht, Herr Dr. Güldner –, dass wir dringend, und wenn Sie mit den Unternehmen der Windenergiebranche reden, investieren und den Netzausbau beschleunigen müssen, und zwar insbesondere für die in unserer Region so wichtige Offshore-Energie. Was hat eigentlich die rot-grüne Bundesregierung getan, um diesen Netzausbau in ihrer eigenen Regierungszeit voranzubringen? Ich kann Ihnen sagen, was diese Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel tun wird: Sie wird die Mittel, die aus der Laufzeitverlängerung entstehen, in ganz erheblichem Umfang dafür nutzen, um in diese zwingend notwendige Netzinfrastruktur zu investieren. Wir brauchen das Geld, um auf regenerative Energien umzusteuern, Herr Dr. Güldner,
weil Sie in Ihrer Regierungszeit nichts dafür getan haben, dass die technischen Voraussetzungen dafür bereitgestellt werden. Was machen wir noch, Herr Dr. Güldner? 60 konkrete Maßnahmen stehen in diesem Papier. Was machen wir noch? Wir stellen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Errichtung der ersten zehn deutschen Offshore-Windparks Kredite in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn Sie mit den Unternehmen der Offshore-Windenergie reden, wissen Sie, dass die ein riesiges Finanzierungs- und Liquiditätsproblem haben, weil wir über eine Technologie reden, die es eben außer in der Erprobung noch gar nicht gibt.
Nicht zuletzt deswegen müssen einzelne Firmen auch schon nachrüsten. Tun Sie doch nicht so, als ob wir in der Offshore-Windenergie schon den Stein der Weisen gefunden hätten! Wir sind noch in der Erprobung, wir müssen noch nachbessern, und wir müssen noch entwickeln. Auch das haben Sie in Ihrer Regierung nicht gefördert! Diese Regierung nimmt fünf Milliarden Euro in die Hand, um Energiesicherheit aus Offshore-Windenergie zu ermöglichen, um Investitionen in diesem Bereich zu ermöglichen und um die Umsteuerung in der Energieversorgung auch tatsächlich zu gewährleisten. Eine sehr konkrete und aus meiner Sicht und aus Sicht der Kollegen der CDUFraktion hundertprozentig richtige Sicht und Entscheidung in diesem notwendigen Energiekonzept!
Sie hätten ja auf Sachargumente eingehen können, Herr Dennhardt, das haben Sie nicht getan!
Die Verwendung aus den Zusatzerlösen aus dem CO2-Zertifikatehandel – es tut mir leid, dass ich Sie mit Fakten quälen muss, es ist viel schöner, Stimmungen zu verbreiten –:
Hiervon werden 2,5 Milliarden Euro ebenfalls ausschließlich in die Entwicklung und Förderung regenerativer Energien investiert. Es ist also nicht so, als ob wir willkürlich nur die Laufzeit von Atomkraftwerken verlängern, sondern wir nutzen diese Zeit, und wir nutzen dieses dadurch erwirtschaftete Geld zu einem ganz überwiegenden Teil dazu, die von uns allen gewünschte Energiewende auch tatsächlich zu ermöglichen.
Das ist der wesentliche Unterschied, und das bedauere ich übrigens sehr, weil ich Sie sonst als Diskussionspartner in solchen Debatten sehr schätze, ich bedauere sehr, dass Sie der Versuchung erliegen, mit billigem Populismus eine notwendige Justierung und die realistische Gestaltung des Ausstiegs zu verhindern. Das ist in der Tat unverantwortliche Politik.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hätte ja genug Anlass gegeben, um auf dem Niveau von Herrn Güngör etwas oberflächlich wechselseitige bildungspolitische Vorwürfe in die Vergangenheit zu richtigen.
Ich will für mich sagen, dass mich der Verlauf der Debatte einmal wieder, was die Frage der Bildungspolitik betrifft, sehr nachdenklich gemacht hat, da insbesondere die Vertreter der Koalitionsregierung heute in dieser Debatte – wie ihre Senatorin ja auch – in der Öffentlichkeit erklärt haben, eigentlich machen wir alles richtig. Trotzdem muss es ja irgendeinen Grund dafür geben, dass die Bremer Kinder, obwohl sie nicht von Natur aus dümmer sind als Kinder in anderen Bundesländern, bei allen Ländervergleichsstudien bisher auf dem letzten Platz abgeschnitten haben.
Wenn alles richtig gemacht wird und alles richtig gemacht wurde, Herr Güngör, warum schneiden wir dann in diesen Ergebnissen immer als Klassenschlechteste ab? Es muss einen Grund haben, und deswegen rechne ich jedem das Bemühen, an der Situation dieser Kinder und an ihren Bildungschancen etwas zu verbessern, hoch an, und zwar erst einmal unabhängig davon, aus welcher politischen Richtung das kommt.
Es bleibt eine gemeinsame Aufgabe. Vielleicht sind die Maßnahmen, die wir vorschlagen, nicht alle richtig. Vielleicht sind sie auch nicht vollständig. Es kann aber doch nicht sein, Herr Güngör, dass Sie sagen, wir bekommen jetzt mittlerweile die vierte Vergleichsuntersuchung, die sozialdemokratische Karawane zieht weiter, aber die sozialdemokratischen Bildungskamele bleiben die gleichen. So kann es in Bremen nicht weitergehen, um die Zukunftschancen unserer Kinder zu verbessern.
Das betrifft auch die Evaluation von Maßnahmen, die wir nach PISA 1 und PISA 2 und, was weiß ich wann, alle beschlossen haben. Es ist doch nicht automatisch gesetzt, dass all das, was wir bisher gemacht haben, erstens ausreichend ist und zweitens richtig war. Ich habe von Ihnen als Sozialdemokraten in den letzten 20 Jahren in der Bildung –, ich weiß gar nicht, welchen Zugang außer der Politik Sie zu Bildungsfragen haben, Herr Güngör. Ich habe Kinder in der Schule.
Ich führe viele Gespräche auch mit Lehrern nur zu Ihrem Stichwort: Lehrer fühlen sich im Unterricht nicht überbürokratisiert. Sprechen Sie einmal mit den Lehrerinnen und Lehrern, wie sich das in den letzten 15 Jahren an den Schulen tatsächlich entwickelt hat und was sie heute für bürokratische Pflichten erfüllen müssen!
Ich will, dass Lehrer unterrichten, und ich will nicht, dass Lehrer ihrer Senatorin jeden Mist aus der Schule berichten. Ich will, dass Lehrer unterrichten! Das ist ihre erste Aufgabe, dafür beschäftigen wir sie, dafür bezahlen wir sie, und das wird den Kindern am Ende nutzen, und nicht irgendwelche Berichtspflichten und virtuellen Pläne, die jeden Tag neu angefertigt werden müssen.
Ich habe aus der Vergangenheit bei Ihnen immer wieder nur gehört: Erstens, wir brauchen mehr Geld für Bildung, und zweitens, wir brauchen längeren gemeinsamen Unterricht. Herr Güngör, beides machen wir seit vielen Jahren in Bremen, teilweise heftig umstritten. Gemeinsamen Unterricht gab es schon, als ich zur Schule gegangen bin, mit der damals flächendeckend verbindlichen Einführung der Gesamtschule. Es wurde in Bremen mittlerweile an allen Schulformen herumexperimentiert. Deswegen sage ich, weder die Schulstruktur noch die Frage, ob Bayern 100 Euro mehr oder weniger für jeden Schüler ausgibt, entscheidet über die Bildungszukunft unserer Kinder. Weder das Geld noch die Struktur ist der Schlüssel, um das zu lösen. Wir brauchen einfach qualitativ besseren Unterricht in den Schulen. Das ist die Antwort, die wir als CDUBürgerschaftsfraktion geben.
Sie sagen jetzt, wir wollen Kooperationsmodelle zur Finanzierung von bestimmten Dingen auch in den Ländern, ich habe mich dafür ausgesprochen, auch gegen den Widerstand meiner eigenen Partei. Meinetwegen! Ich will aber, dass es wegen unserer Schüler und Kinder, die in Bremen und Bremerhaven jeden Tag zur Schule gehen, bundesweit einheitliche Bildungsstandards gibt. Ich will, dass die Rahmenverantwortung für die Bildung in Zukunft nicht mehr von Länderministern, sondern vom Bund verbindlich festgelegt wird, damit alle Kinder das Gleiche lernen und nicht irgendwelche Kultusministerkonferenzen irgendwelche abstrusen Pläne aufstellen. Ich will die Bildungsverantwortung des Bundes nicht nur wegen
des Geldes, sondern auch wegen des Inhalts. Das ist die Position der CDU-Bürgerschaftsfraktion.
Deswegen sage ich, immer nur über Strukturen und fehlendes Geld zu lamentieren, hilft den Kindern, die heute zur Schule gehen, nicht. Diese Kinder haben keine Zeit, darauf zu warten, dass die Senatorin den siebten, achten, neunten, zehnten oder zwölften Evaluationsbericht vorlegt. Ich will das auch noch einmal ausdrücklich sagen: Cito ist nicht der Schlüssel, um die Frage der Erkennung und vor allen Dingen der Förderung von Sprachdefiziten schon vor Beginn des Unterrichts zu klären. Cito ist sicherlich nicht der Schlüssel. Ich will auch sagen, es ist nicht repräsentativ, und ich weiß nicht, ob das schon untersucht worden ist. Wenn Sie aber mit Lehrerinnen und Lehrern in der Grundschule in diesen Tagen reden und sie fragen, ob sich eigentlich seit Cito das Sprachniveau der Erstklässlerinnen und Erstklässler so wesentlich verbessert hat, dass gesagt werden könne, es sei ein Fortschritt, dann ist das nicht der Fall. Ich habe niemanden getroffen, der gesagt hat, nur durch den Test oder auch nur durch das Angebot von Sprachförderung ist es besser geworden.
Wir wissen, es gibt in anderen Ländern die Verbindlichkeit von Sprachförderung und die Verbindlichkeit der Teilnahme an dem Test. Ich will die Eltern, die nicht freiwillig auf diese Idee kommen, ihren Kindern die Voraussetzung für eine gute Bildung zu schaffen, nicht nur anleiten und Angebote machen. Sie haben verdammt noch einmal die Pflicht, ihre Kinder in die Sprachförderung zu geben, und wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, dann will ich es sanktionieren. Das sage ich Ihnen als Position der CDU-Fraktion.
Wir haben das Gesprächsangebot der Senatorin angenommen, wobei ich gleich sagen will, Frau Senatorin Jürgens-Pieper, und das ist ja auch der Anlass für die öffentliche Debatte gewesen, mich ärgert, dass Sie für jede Ländervergleichsstudie, in der Bremen schlecht abschneidet, immer sofort eine Entschuldigung haben. Ich will keine Entschuldigungen mehr hören, ich will von Ihnen wissen, wie Sie sich vorstellen, dass es besser wird, dass unsere Kinder eine ihren Begabungen entsprechende Chance in unserem Bildungssystem bekommen und nicht dauernd in Ländervergleichsstudien hinten herunterfallen.
Das ist meine Auffassung. Das ist im Übrigen Ihre Aufgabe seit dreieinhalb Jahren, dazu sind Sie zur Rechenschaft verpflichtet. Ich erwarte von Ihnen,
dass Sie mir konkrete Vorschläge machen, wie sich der Unterricht verbessern soll, und dass Sie sich nicht nur auf das beschränken, was bisher gemacht worden ist und was Sie an Entschuldigungen heranziehen, sondern dass Sie die Verantwortung für die Kinder in diesem Land übernehmen und uns sagen, wie es besser werden soll. Ich habe keine Lust, von Studie zu Studie immer neue Ausreden zu hören, ich will Auswege hören. Das ist die Auffassung der CDUBürgerschaftsfraktion!
Wir machen uns eine Men
ge aus Zahlen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will in der Debatte zum Verfahren noch etwas sagen, aber lassen Sie mich eingehend vielleicht noch drei Punkte inhaltlicher
Art sagen. Zurzeit steht bei uns in der Landesverfassung, und zwar unabhängig davon, was im Grundgesetz steht oder nicht, eine Regelung im Artikel 131 a Satz 2, sie lautet sinngemäß: Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts kann man ausnahmsweise nur Schulden über die veranschlagten Ausgaben für Investitionen hinaus tätigen. Ich habe die bisherige Diskussion auch hier im Landtag so verstanden, dass vielleicht mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE alle vier anderen Fraktionen der festen Übereinstimmung sind, dass dies jetzt in der Landesverfassung vorhandene Instrument nicht geeignet ist, die Neuverschuldung zu stoppen, und dass wir dringend andere Maßstäbe auch in der Verfassung brauchen, um uns ein Neuverschuldungsverbot aufzuerlegen. Das ist die erste Feststellung. Wenn wir darin einig sind, Herr Dr. Kuhn, dann müssen Sie doch nicht wie Frau Kummer sagen, wir haben keinen Anlass, wir müssen die Landesverfassung nicht ändern. Es geht nicht darum, ob wir es müssen, es geht darum, ob wir die Neuverschuldung in unserem Bundesland begrenzen wollen oder nicht.
Wer das will, der muss die Verfassung ändern. Sie sagen, wir können mit dem Widerspruch leben. Wir lassen das vielleicht einfach darin stehen, und für uns gilt das Grundgesetz. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz gilt in Schleswig-Holstein auch. Wir wollen als CDU und FDP die Selbstbindung dieses Parlaments, um dieser Generation und auch künftigen Generationen von Abgeordneten deutlich zu machen, wir wollen die Neuverschuldung bremsen. Dazu ist das jetzt in der Verfassung vorgesehene Instrument ungeeignet. Das war bisher der Common Sense hier im Parlament. Wenn Sie jetzt sagen, nein, das sehen wir anders, wir müssen das vielleicht doch einfach so lassen, dann sagen Sie es hier. Versuchen Sie aber nicht, sich aus der Debatte hinauszutricksen nach dem Motto, wir müssen erst die Verwaltungsvereinbarung abwarten! Wir wollen das in die Verfassung hineinschreiben.
Ich weiß nicht, Herr Dr. Kuhn, ich habe das bei Ihnen nicht herausgehört, wollen Sie es hineinschreiben? Wollen Sie den Artikel 131 der Landesverfassung so lassen, wie er ist? Wollen Sie dieses unwirksame Instrument darin lassen, oder wollen Sie, dass wir auch in der Landesverfassung eine wirksame Maßnahme zur Schuldenbegrenzung miteinander verabreden? Wenn Sie das wollen, können Sie unserem Gesetz heute zustimmen. So einfach ist die Sachlage!
Herr Dr. Kuhn, das Zweite, das bei Ihnen unpräzise, wenn nicht sogar falsch ist: Sie sagen, das, was die CDU-Bürgerschaftsfraktion vorschlägt, ist kein Mehrwert gegenüber dem Grundgesetz. Ich sage Ihnen, es ist falsch, da wir in dem Artikel 131 a, den wir Ihnen vorschlagen, über die Selbstbindung hinaus sagen, selbst wenn man jetzt über die Schuldenbremse in besonderen Situationen hinaus will, dann kann man das nicht allein machen. Das bedeutet nicht, Frau Kummer, dass die CDU oder irgendjemand Ihnen in Zukunft in die Haushaltsberatungen hineinredet, da wir ja Stufen miteinander verabredet haben, in denen das gehen soll.
Es bedeutet nur eine Selbstbindung dieses Parlaments zu sagen – anders als man in der Vergangenheit mit einfacher Mehrheit die Verschuldungsgrenze beliebig nach oben treiben konnte –, wir wollen, dass das eben nicht mehr in die Beliebigkeit von Regierungsmehrheiten gestellt ist. Wir wollen, dass dafür in der Verfassung eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Wenn man eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot machen will, dann geht das eben nur mit einer qualifizierten Mehrheit. Wollen Sie das, Herr Dr. Kuhn, oder wollen Sie das nicht? Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion wollen das, und deswegen haben wir das eingebracht.
Lassen Sie mich bitte meine Gedanken zu Ende führen!
Wir wollen das, wir sind dafür. Ich weiß nicht, wofür Sie sind, aber Sie könnten es hier in der Debatte sagen. Das haben Sie nicht getan!
Der dritte Punkt, den ich an dieser Stelle sagen will: Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie sich jetzt zum wiederholten Male in Ihrer Eitelkeit gestört fühlen. Das Hauptargument gegen die Einrichtung einer Enquetekommission war, dass wir vorher nicht vernünftig mit Ihnen darüber geredet haben. Das Hauptargument gegen die Expertenanhörung ist manchmal gewesen: Sie haben uns nicht richtig eingebunden. Jetzt ist Ihnen der Antrag zu früh, zu spät, was weiß ich, zur Verfügung gestellt worden. Meine Damen und Herren, seien Sie doch ehrlich, es stört Sie, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion hier der Treiber in der Frage der nachhaltigen Finanzpolitik ist und dass das, was Sie machen, alles andere als nachhaltig ist! Das ist die Wahrheit!
Herr Dr. Kuhn, es passt natürlich auch nicht, auf der einen Seite eine starre Neuverschuldungsgrenze in die Verfassung zu schreiben und auf der anderen Seite nach der Sommerpause noch einmal 70 Millionen Euro neuer Kredite aufzunehmen. Das ist ein innerer Widerspruch, den Sie nicht aufgelöst bekom
men. Den können wir für Sie aber auch nicht lösen. Deswegen sage ich: Begrenzen Sie die Neuverschuldung, bekennen Sie sich dazu, das auch als verfassungsmäßiges Ziel miteinander zu verabreden! Das ist nicht nur deklaratorisch, das bindet uns selbst auch, das bindet meine und Ihre Fraktion in Zukunft, es bindet uns alle gemeinsam.
Man muss es nur ernsthaft auch über den Wahltag hinaus wollen. Das ist die Auffassung der CDUBürgerschaftsfraktion! Deswegen haben wir Ihnen den Antrag heute vorgelegt und eingereicht, und deswegen ist er richtig und muss auch heute beraten werden.
Ich will zum Verfahren sagen, es gibt ja einen juristischen Streit darüber, ob man das jetzt überweisen kann oder nicht. Ich glaube, das kann man alles nicht lösen. Der Wissenschaftliche Dienst und der Bürgerschaftsdirektor sind der Auffassung, man kann einen Antrag nicht vor der ersten Lesung an einen Ausschuss überweisen. Wenn es wirklich so ist, dass Sie ernsthaft mit uns über die Frage der Notwendigkeit der Verfassungsänderung reden wollen, und zwar nicht, weil der Senat irgendeinen Vorschlag macht, sondern weil aus der Mitte des Parlaments heraus der Wunsch besteht, das in der Verfassung zu ändern, mache ich Ihnen folgenden Vorschlag: Lassen Sie uns die erste Lesung über die Verfassungsänderung heute unterbrechen und die beiden Anträge, nämlich den Begleitantrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion und den Antrag von Rot-Grün an den Ausschuss überweisen mit der Bitte um Berichterstattung. Wenn der Bericht wieder vorliegt, dann rufen wir die Verfassungsänderung wieder auf. Ich finde, das ist ein geordnetes, ein faires Verfahren mit dem ernsthaften Bemühen der Opposition, die Neuverschuldung auch in unserem Bundesland zu begrenzen, umzugehen. Ich möchte an Sie dringend appellieren, diesen Konsensvorschlag mitzutragen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil ich glaube, dass wir bei allen Gemeinsamkeiten, sehr geehrte Frau Senatorin, die wir in den letzten Monaten miteinander verabredet haben, in dieser Debatte sehen, dass zwischen dem, was Sie sich unter bremischer Bildungspolitik vorstellen, und dem, was sich die CDU-Bürgerschaftsfraktion darunter vorstellt, doch noch erhebliche Unterschiede bestehen.
Der erste Unterschied ist der von Ihnen heute, aber auch in der Vergangenheit – genauso wie von Herrn Güngör heute und auch in der Vergangenheit – immer wieder erhobene Vorwurf, bei den Privatschulen handele es sich um Eliteschulen. Ich halte das für nachweislich falsch.
Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal in einer konfessionell gebundenen Schule, zum Beispiel des Katholischen Gesamtverbandes, gewesen sind, aber wer dieser Schulform unterstellt, sie betreibe Elitebildung und Selektion, hat keine Ahnung von der Grundauffassung dieses Schulträgers.
Ich sage dazu auch noch: Wer versucht, damit den Eindruck zu erwecken, an solchen Schulen wie zum Beispiel konfessionell gebundenen Schulen würde jetzt auch nur konfessioneller Unterricht erteilt werden, irrt sich auch nachhaltig. Ich behaupte, zurzeit werden an keiner anderen Schule – ich hoffe, es wird sich ändern – so sozial verantwortliche junge Menschen erzogen wie an den konfessionell gebundenen Schulen im Land Bremen, das ist meine feste Überzeugung.
Der zweite Unterschied zwischen Ihrer und unserer Auffassung ist, glaube ich, ein unterschiedlicher Begriff von Freiheit in der Wahrnehmung der Aufgabe einer Senatorin. Sie sagen, ich lasse die Schule nur zu, wenn ich gesetzlich oder jetzt durch Rechtsprechung dazu verpflichtet bin. Über die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht oder nicht, kann man streiten. Aber für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist völlig klar: Unabhängig davon, ob diese beiden Schulen einen Rechtsanspruch auf Zulassung haben, weil sie Ihre Entscheidung falsch begründet oder falsch getroffen haben, sind wir der Auffassung, dass es politisch geboten ist, diesen beiden Schulen die Zulassung zu geben, das will ich an dieser Stelle auch ausdrücklich sagen,
weil wir der festen Überzeugung sind, dass es eben nicht nur Aufgabe einer Senatorin ist, Schulen zuzulassen, wenn Sie dazu rechtlich verpflichtet ist oder wenn sie ihr besonders gut gefallen. Unsere Auffassung von Freiheit ist, auch Schulen zuzulassen, die einem vielleicht in der eigener politischen Weltanschauung nicht passen. Freiheit heißt, auch etwas zuzulassen, was einem nicht passt!
Deswegen ist es an dieser Stelle kein bisschen scheinheilig, wenn sich die CDU-Bürgerschaftsfraktion jetzt für die Zulassung von zumindest einer Schule, vielleicht sogar zwei Schulen starkmacht, die gar nicht in unser Weltbild passen, sondern es ist konsequent zu sagen: Jawohl, das ist eine andere Schule, als wir sie uns vorstellen, aber es ist eben eine Schule, wo Eltern ein pädagogisches Konzept entwickelt haben, wo Eltern meinen, dass diese Schulform für ihre Kinder die richtige ist. Deswegen sagen wir, so etwas darf man nicht verbieten – wie die Senatorin –, so etwas muss man zulassen! Das ist die Auffassung der CDU-Bürgerschaftsfraktion.
Der dritte ganz entscheidende Unterschied zwischen Ihrer politischen Grundüberzeugung und unserer als CDU ist der, dass Sie sagen, das, was wir an Schulstrukturen und an Schulformen verabredet haben, muss jetzt in seiner Absolutheit in ganz Bremen gelten, und wieso soll dort plötzlich sechsjährige Grundschule stattfinden? Wieso soll dort plötzlich zehnjähriges gemeinsames Lernen stattfinden? Es ist richtig, der Staat muss sich darauf verständigen, welche Schulform er in seinem System schaffen, finanzieren und unterstützen will, aber das bedeutet doch nicht, dass all das, was der Staat in seinem Verantwortungsbereich macht, auch eins zu eins auf jede freie Initiative in unserem Land übertragen werden muss.
Deswegen sage ich, die Debatte haben wir übrigens am Rande des Schulkonsenses auch schon geführt, weil wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion gesagt haben, wir müssen das System durchgängiges Gymnasium und Oberschule nicht eins zu eins auf alle privaten Schulen oder Schulen in freier Trägerschaft übertragen, an diesen Schulen kann sich auch etwas anderes entwickeln. Es ist richtig, dass der Staat streng und stringent ein Ziel in seiner Bildungspolitik für staatliche Schulen verfolgt, aber es ist genauso politisch richtig und ein Gedanke von Freiheit, dass er alles andere, was er selbst als Staat nicht für richtig hält, in freier Verantwortung zulässt. Das sind die ek
latanten Unterschiede zwischen Ihrer Politik und der Grundauffassung der CDU-Bürgerschaftsfraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit einem gemeinsamen Antrag der Opposition haben wir heute die Wahl des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin des Rechnungshofs auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben dies getan, nachdem die Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert waren, bis zum 23. November des letzten Jahres ihre Bewerbung abzugeben, und nachdem in zahlreichen Gremien unterschiedlich intensiv beraten und am Ende doch ein gemeinsamer Personalvorschlag entgegen allen bisherigen Vorschlägen, wenn es um Wahlen zum Landesrechnungshof ging, nicht unterbreitet werden konnte. Die ausgeschriebene Position ist zudem seit dem 1. Mai dieses Jahres vakant, und die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist der Auffassung, dass die Stelle zügig, umgehend und auch kompetent und sachgerecht besetzt werden muss.
Ich will nicht mehr viel und lange über das bisherige Verfahren und die gegenseitige Blockade der Regierungskoalitionsfraktionen sagen. Ich will uns nur allen gemeinsam empfehlen, in Zukunft zu dem altbewährten Verfahren zurückzukehren, wonach Vorstand und Rechnungsprüfungsausschuss die Bewerbungsunterlagen sichten und bewerten und danach dem Parlament einen Personalvorschlag unterbreiten. Ich halte es für falsch, dass der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft Ihnen und uns gemeinsam heute zwei Wahlvorschläge unterbreitet. Ich halte das deswegen für falsch, weil sich nicht alle Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft in gleicher Weise wie die Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss und im Vorstand der Bremischen Bürgerschaft einen voll umfänglichen Überblick über die Bewerberlage machen konnten.
Am Montag haben sich bei uns in der Fraktion, wie in den anderen Fraktionen auch, die beiden vom Vorstand jetzt in die engere Wahl gezogenen Bewerber vorgestellt. Im Rechnungsprüfungsausschuss haben sich mehrere Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt. Ich glaube, ein Gremium, das 83 Mitglieder umfasst, ist das falsche Gremium, um Vorstellungsgespräche zu führen und Personalauswahlentscheidungen zu treffen. Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion wünsche ich mir daher, dass wir in Zukunft wieder dazu kommen, in einem geregelten, zügigen und ordentlichen Verfahren eine geeignete Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber zu treffen und dann hier im Parlament darüber zu verabreden.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat Ihnen gemeinsam mit der FDP-Bürgerschaftsfraktion vorgeschlagen, Herrn Detlef Meyer-Stender die Aufgabe als Vizepräsident des Rechnungshofs zu übertragen. Ich
will an dieser Stelle nur in wenigen kurzen Sätzen begründen, weshalb wir zu diesem Vorschlag gekommen sind, den die Mitglieder der CDU-Bürgerschaftsfraktion am Montag einstimmig beschlossen haben. Wir glauben, dass die beiden vom Vorstand vorgeschlagenen Bewerber im Prinzip die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen. Ich will auch in Anbetracht der öffentlichen Debatte ausdrücklich sagen, dass für die CDU-Bürgerschaftsfraktion weder die Mitgliedschaft in einer anderen Partei noch die vormalige Zugehörigkeit zu einem Parlament ein Ausschlusskriterium für die Auswahl eines Mitglieds des Rechnungshofs sind.
Das bedeutet für uns im Ergebnis, dass niemand wegen seiner Zugehörigkeit zum Parlament oder wegen seiner Mitgliedschaft in einer Partei einen Nachteil in solchen Auswahlverfahren haben darf. Das bedeutet umgekehrt aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion aber gleichermaßen, dass niemand aus der Mitgliedschaft in einer Partei oder aus der vormaligen Zugehörigkeit zum Parlament in einem solchen Auswahlverfahren einen Vorteil haben darf. Deswegen haben wir ohne Ansehung dieser beiden Faktoren die Bewerberinnen und Bewerber gemeinsam in den Gremien, dann aber auch am Montag in der Fraktion bewertet.
Wir sprechen uns deswegen für Herrn Meyer-Stender aus, weil wir glauben, dass er aufgrund seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit am ehesten die Eignung für die ausgeschriebene Stelle beibringt und dass er von den beiden verbleibenden Bewerbern über zusätzliche Qualifikationen verfügt, die für die Auswahlentscheidung bei uns ganz wesentlich sind.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir suchen heute nicht einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin für diese Aufgabe, die im Wesentlichen repräsentative Aufgaben wahrnimmt oder jemanden, der die Arbeit des Rechnungshofs selbst überprüft, sondern wir suchen jemanden, der auch operativ Prüfungsleistungen im Kollegium des Rechnungshofs erbringen kann. So lautet die Ausschreibung; derjenige, der heute ausgewählt werden wird, wird Mitglied des Kollegiums des Rechnungshofs sein und an dieser ganz entscheidenden Stelle auch bei der Kontrolle der Regierung darauf zu achten haben, sich auch persönlich für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, wenn man das so sagen darf, und für die Einhaltung von Recht und Gesetz durch den Senat zu engagieren.
Diese Aufgabe setzt eine besondere berufliche Qualifikation voraus, die die Ausschreibung in zweierlei Stufen geregelt hat. Zum einen soll es entweder ein Jurist oder jemand mit Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst und da mit zwei gewünschten Studienabschlüssen sein, zum anderen sollte es jemand sein, der aus unserer Sicht auch schon über
praktische Erfahrungen der Rechnungsprüfung verfügt. Herr Meyer-Stender war zehn Jahre lang beim Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg als Abteilungsleiter beschäftigt. Er hat zehn Jahre lang von seiner bisherigen dreißigjährigen beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst in ganz unterschiedlichen Funktionen bereits Aufgaben der Rechnungsprüfung in einem Rechnungshof wahrgenommen. Deswegen ist er im Gegensatz zur weiteren Mitbewerberin aus unserer Sicht in besonderer Weise geeignet, diese Aufgabe auch in den nächsten Jahren beim Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen wahrzunehmen und aufgrund seiner leitenden Tätigkeit beim Rechnungshof Hamburg auch die zusätzliche Aufgabe der Abwesenheitsvertretung der Präsidentin wahrzunehmen. Das ist für uns als CDUBürgerschaftsfraktion das entscheidende Kriterium gewesen.
Das ist keine Benachteiligung der Mitbewerberin, sondern aus unserer Sicht ein Qualifikationsvorteil des Mitbewerbers. Deswegen empfehlen wir Ihnen als CDU-Bürgerschaftsfraktion, Herrn Meyer-Stender die Aufgabe des Vizepräsidenten des Rechnungshofs zu übertragen. Wir hätten uns gewünscht, dass wir das nach Freigabe der Abstimmung und der Aufhebung der Fraktion-Solidarität, wie Herr Kollege Tschöpe das geschrieben hat, heute in einer gemeinsamen offenen Abstimmung auch hätten dokumentieren können, weil durch die von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragten geheimen Abstimmung der Eindruck entstehen kann, als ob hier doch anders als angekündigt die Disziplin ausgeübt werden soll. Wir werden als CDU-Bürgerschaftsfraktion unseren Wahlvorschlag geschlossen unterstützen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Änderungsantrag der Koalition könnte man sagen, er hätte auch in Anlehnung an Hartz IV die Überschrift tragen können „Bremen setzt Böhrnsen I außer Kraft“, denn das Gesetz, das heute aus der Befristung heraus nicht verlängert werden soll, ist ein Gesetzentwurf des damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Böhrnsen, und es sollte zum einen die Landeskinderbevorzugung bei Studienkonten und zum anderen Gebühren für Langzeitstudenten regeln. Dieses Gesetz ist damals in dem Wunsch geschaffen worden, auch die Rahmenbedingungen der Lehre zu verbessern und hieraus Einnahmen zu generieren, nachdem wir erhebliche Anstrengungen in die Verbesserung der Forschungsinfrastruktur in Bremen und Bremerhaven geleistet haben – so war das damalige Ansinnen des Parlaments, das das Gesetz verabschiedet hat –, um es den Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Das war die Verabredung.
Die Koalition will nun heute mit dem Änderungsantrag dieses Gesetz ersatzlos außer Kraft setzen, was nicht nur dazu führt, dass die ursprünglich einmal ins Auge gefasste Vermehrung der Mittel der Hochschulen im Land Bremen zur Verbesserung der Lehre endgültig nicht fließen werden, sondern was auch dazu führen wird, dass die bisher auch heute Morgen in der Frage der Fragestunde durch den Senat zugestandenen Einkünfte aus Langzeitstudiengebühren in Höhe von 1,4 Millionen Euro zunächst ersatzlos entfallen.
Ich finde das bedauerlich, weil es Geld kostet. Es ist zwar angekündigt, dass dazu irgendwann ein neues Gesetz oder vielleicht im Zusammenhang mit dem Hochschulreformgesetz eine Regelung aufgenommen werden sollen, erst einmal aber führt es mit Rechtskraft der Entscheidung des Parlaments zur ersatzlosen Aufhebung.
Ich hätte es gut gefunden, wenn man das entsprechend geregelt hätte. Heute beschließt das Parlament zunächst Einnahmeverluste von 1,4 Millionen Euro.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hält das für falsch, das will ich an dieser Stelle sagen.
Im Übrigen ist das Verhalten des Senats aus unserer Sicht völlig widersprüchlich, auf der einen Seite die Rechtsmittel weiter zu verfolgen und um die Verfassungsgemäßheit von Böhrnsen I zu kämpfen, um auf der anderen Seite das Gesetz durch Entfristung aufheben zu lassen. Das passt nicht zueinander. Entweder will die Koalition auch in Zukunft über solche Maßnahmen Gelder für die Hochschule finanzieren oder nicht, aber auf der einen Seite um die Verfassungsgemäßheit eines nicht mehr bestehenden Gesetzes zu kämpfen, macht aus meiner Sicht und aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion keinen Sinn. Entscheiden Sie einfach, Sie wollen es oder Sie wollen es nicht, und dann, finde ich, muss man sich auch entsprechend stringent verhalten.
Der zweite Punkt betrifft die Frage des Begleitantrags, der kurzfristig eingereicht worden ist. Ich gebe zu, auch für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist nicht alles, was wir bisher mit der Befristung vorgenommen haben, erfüllt. Ich will an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen: Wir reden bei der Ziffer 1 Ihres Antrags ausschließlich über neue Gesetze. Es war auch ein Kernanliegen der damaligen Befristungsvereinbarung, dass wir nicht alle in Bremen befindlichen Gesetze befristen, aber dass wir uns bei neuen Gesetzen darauf verständigen, sie tatsächlich jeweils mit einer Befristung zu versehen. Völlig klar war auch, dass man dieses System nicht bereits nur nach einer Periode evaluieren kann, sondern dass man dazu vielleicht auch ein bisschen länger brauchen wird. Dass Sie jetzt mit der Ziffer 1 schon Ausnahmetatbestände prüfen lassen wollen, finden wir, das will ich an dieser Stelle sagen, nicht richtig.
Wir sind als CDU-Bürgerschaftsfraktion der Auffassung, dass es zur Entbürokratisierung sehr wohl erforderlich ist, dass neu geschaffene Gesetze bei ihrer erstmaligen Entstehung in der Regel immer befristet und nur im Ausnahmefall nicht befristet werden, und an diesem Regelausnahmeverfahren wollen wir festhalten.
Es kann sich dann ja erweisen, dass wir bestimmte Gesetze, und die gibt es in Bremen eben auch, länger brauchen. Ich kann mir zum Beispiel kaum vorstellen, dass wir in Bremen einmal die Situation haben, dass wir ohne Polizeigesetz auskommen. Ich kann mir ehrlich gesagt – anders als der eine oder andere – auch nicht vorstellen, dass wir in Bremen ohne Verfassungsschutzgesetz auskommen werden, obwohl wir das auch einmal befristet haben und es dann, als wir feststellten, das bekommen wir so schnell nicht mehr evaluiert, eilig noch einmal in die Ver
längerung geschickt haben. Ich glaube, es wird bestimmte alte Gesetze geben, bei denen man schon jetzt weiß, dass man sie auf Dauer brauchen wird, und es wird sicherlich auch das eine oder andere neue Gesetz dieses Parlaments geben, von dem man davon ausgehen kann, dass es längerfristig gebraucht wird, vielleicht sogar auch für immer. Aber der Automatismus zu sagen, jedes neue Gesetz bitte erst einmal befristet, an diesem Grundsatz will die CDUBürgerschaftsfraktion festhalten.
Das heißt nicht, dass wir in Zukunft nur noch befristete Gesetze haben, das heißt auch nicht, dass wir die Landesverfassung befristen wollen, das heißt nur, bei neuen Gesetzen wollen wir dieses System definitiv beibehalten. Das kann dann bei der Evaluation des Gesetzes nach Auslauf der ersten Befristung, vielleicht auch nach Auslauf der zweiten Befristung im Einzelfall dazu führen, dass es auch neue nicht befristete Gesetze gibt, aber die Regel der Ausnahmelösung ist für uns im Sinne der Entbürokratisierung nachhaltig wichtig.
Die Ziffer 2 Ihres Antrags ist aus unserer Sicht schlüssig, die kann man mitmachen, dass man nicht nur Verordnungsermächtigungen beschließt, sondern gleichzeitig prüft, ob man das, was man in der Verordnung regeln will, nicht auch im Gesetz regeln kann. Ich finde das vernünftig und schlau, das kann man machen, und deswegen wird sich die CDU-Bürgerschaftsfraktion, weil es ja auch nur ein Prüfantrag ist, gleich bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich nur noch einmal zu Wort gemeldet, damit wir hier nicht anfangen, gemeinsam Solidaritätsadressen zu stellen, ohne den tatsächlichen Sachverhalt miteinander zu würdigen. Wenn man das noch einmal schlicht und ergreifend zusammenfasst, dann ist festzustellen, dass die Senatorin mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 an alle Schulen im Land Bremen einen Notfallordner herausgegeben hat, in dem ausdrücklich geregelt ist, dass bei bestimmten Notfällen sofort eine Durchsage über die in den Schulen vorhandenen Lautsprecheranlagen erfolgen soll. Den ersten Stein der Diskussion hat die Senatorin gesetzt mit ihrer richtigen Anweisung im Notfallordner für die Verhaltensweisen an den Schulen. Tatsache eins!
Tatsache zwei ist, dass dann dieses Parlament, die Bremische Bürgerschaft, am 1. Oktober 2009, also vor mehr als einem halben Jahr, beschlossen hat, dass der Senat aufgefordert wird sicherzustellen, dass alle staatlichen Schulen eben diese technische Möglichkeit auch tatsächlich haben. Was nützt denn eine Anweisung der Senatorin, wenn die Schulen gar nicht in der Lage sind, den Notfallplan, der ihnen vorgeschrieben worden ist, zu befolgen. Das ist doch wirklich in unserem gemeinsamen Interesse gewesen, die Schulen so schnell wie möglich so auszustatten, dass sie es auch tatsächlich schaffen. Nichts anderes war der gemeinsame Beschluss dieses Parlaments!
Dann gibt es einen Bericht in der Bildungsdeputation, in dem die Senatorin darauf hinweist, dass es erhebliche Schwierigkeiten gibt, dass es Fehlbedarfe gibt, und dann wird darauf hingewiesen, dass ein genauer Zeitrahmen zur Durchführung Anfang 2010 zur Verfügung gestellt werden kann. Dann ist es doch das legitime Recht nicht nur der Opposition, sondern eigentlich die Pflicht eines jeden Abgeordneten, nach Ablauf nicht nur des 1. Oktober 2009 und des Anfangs des Jahres 2010 im April noch einmal daran zu erinnern, was wir gemeinsam beschlossen haben, und auf die Umsetzung dieser gemeinsamen Beschlüsse zu drängen, und nichts anderes hat Herr Rohmeyer gemacht.
Dann, ehrlicherweise, ist es unredlich, aufgrund dieses Umstandes und der Offenlegung dieser Probleme, die es bei der Umsetzung gibt, erstens, Medienschelte zu betreiben und zweitens, der CDU-Fraktion Panik
mache vorzuwerfen. Wir wollen nur, dass das eingehalten wird, was die Senatorin vorgeschlagen hat, und wir wollen, dass das umgesetzt wird, was dieses Parlament beschlossen hat, und das ist weder unredlich noch Panikmache, sondern Pflicht eines jeden Abgeordneten. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Präsident schlägt vor, den Dringlichkeitsantrag, der sich mit geschlechtsspezifischer Pädagogik im Lande Bremen beschäftigt und verlangt, ein Handlungskonzept bis Anfang 2011 vorzulegen, mit einem bereits seit dem 23. Februar 2010 vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zum Aktionstag zur beruflichen Orientierung im Lande Bremen zu verbinden. Ich kann weder einen inhaltlichen Zusammenhang erkennen, noch kann ich erkennen, dass es Sinn macht, beide Debatten unter dem besonderen Gesichtspunkt der Zeitabläufe und des Inhalts miteinander zu verbinden.
Der Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion beschäftigt sich mit der Zukunft des sogenannten Girls’ Days, den wir morgen zum zehnten Mal in Bremen ausrufen und der aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion, ein voller Erfolg ist. Weil er eben so erfolgreich ist, ist die CDU-Bürgerschaftsfraktion der Auffassung, dass sich daran eben nicht nur Mädchen beteiligen sollen, sondern dass es ein allgemeiner Aktionstag zur beruflichen Orientierung im Lande Bremen sein muss.
Dazu braucht man weder ein pädagogisches Konzept, noch muss man dafür bis 2011 abwarten. Wenn die Koalition nicht in der Lage ist, sich ohne eigenen Antrag zum Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion zu verhalten, ist das kein Grund, die Tagesordnungspunkte miteinander zu verbinden. Ich widerspreche für die CDU-Bürgerschaftsfraktion der Verbindung der Tagesordnungspunkte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! An dem Beitrag der Kollegin Nitz, finde ich, kann man noch einmal sehr deutlich herausarbeiten, weshalb der Bund der Steuerzahler – mit der Mehrheit hier im Parlament im Übrigen – der Ansicht ist, dass das, was wir heute nach langer und intensiver Beratung miteinander per Gesetz beschließen wollen, gegenüber dem, was wir bisher hatten, in der Tat ein Quantensprung ist. Sehr geehrte Frau Nitz, Sie haben eben gesagt, Sie wissen nicht, wer von den Kolleginnen und Kollegen diese Leistung, jene Leistung oder solch eine Leistung bekommt. Ich sage Ihnen: Super! Stimmen Sie unserem Gesetz zu, dann wissen Sie in Zukunft, was jeder Abgeordnete hier im Haus verdient.
Die erste große Neuerung, die wir miteinander heute gegen Ihre Stimmen, wie ich herausgehört habe, beschließen werden, ist die Transparenz. In Zukunft weiß jeder, wie viel ein Abgeordneter in der Bremi
schen Bürgerschaft verdient. Es gibt keine versteckten Nebenleistungen, es gibt keine unterschiedliche Behandlung je nachdem, woher man kommt, ob man aus dem öffentlichen Dienst kommt, ob man Rentner ist, ob man Angestellter ist oder ob man Freiberufler ist. Das spielt in Zukunft für das Parlament keine Rolle mehr. Alle Abgeordneten werden in der Entschädigung gleichgestellt, und das, finde ich, ist ein wesentlicher Fortschritt des Abgeordnetenrechts.
Sehr geehrte Frau Nitz, Sie haben als zweiten Punkt gesagt, Sie finden den Betrag der Entschädigung zu hoch. Darüber kann man streiten. Ich persönlich bin der Auffassung, es gibt keinen gerechten Maßstab dafür, was ein Mitglied der Bremischen Bürgerschaft bekommen soll, wie viel angemessen und wie viel unangemessen ist. Sie ziehen als Maßstab ein Durchschnittseinkommen eines Vollzeitbeschäftigten heran. Sie hätten vielleicht an der Stelle, Frau Nitz, auch sagen sollen, dass Sie als zurzeit freigestellte Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes zurzeit deutlich mehr Geld bekommen, als wir für die Zukunft miteinander verabreden.
Ich will Ihnen jetzt nicht unterstellen, dass Sie gegen das Gesetz sind, da Sie in Zukunft weniger verdienen als Sie bisher haben, ich will damit nur darauf hinweisen, Frau Nitz, dass das ein bisschen scheinheilig ist, was Sie machen,
weil Sie behaupten, wir würden heute eine verdeckte Diätenerhöhung beschließen. An Ihrem persönlichen Beispiel sieht man, dass das Gegenteil der Fall ist. Es wird Abgeordnete im Parlament geben, die in Zukunft weniger haben als heute.
Deswegen sage ich, es ist eben keine verdeckte Diätenerhöhung.
Ich finde den Maßstab, den wir als Abgeordnete in der Mehrheit gefunden haben, auch gerecht, weil wir eben nicht versucht haben, irgendwelche außerhalb des Parlaments liegenden Maßstäbe zu finden, sondern wir sagen, das Parlament soll die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler am Ende unseres Reformprozesses nicht einen Cent mehr kosten als bisher. Ich finde, das ist ein gerechter Maßstab. Es wird nicht teurer, sondern es wird fairer und transparenter, und einem solchen Gesetz kann nicht nur der Bund der
Steuerzahler, sondern auch die CDU-Bürgerschaftsfraktion guten Gewissens zustimmen.
Der dritte Grund, der für dieses Gesetz spricht, ist der Abbau von Privilegien. Auch das ist sicherlich in der Beratung nicht immer leicht gewesen, und viele unserer bisherigen Bemühungen in der Reform sind auch an gerade diesen Privilegien gescheitert. Wir sind in Zukunft als Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft mit jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin gleichgestellt. Es gibt keine steuerfreien Pauschalen mehr, weder als Amtsausstattung noch als Fahrtkostenersatz. Es gibt in Zukunft keine Sitzungsgelder mehr, und es wird in Zukunft auch keine unterschiedlichen Beträge mehr für Selbstständige und abhängig Beschäftigte geben. All diese Sondervergünstigungen wird es in Zukunft nicht mehr geben.
Ich finde, ganz entscheidend an dieser Stelle – auch das haben Sie verschwiegen – ist der Umstand, dass wir auch, was die Altersversorgung betrifft, heute einen Meilenstein miteinander verabreden. Dieses Parlament verabschiedet sich von dem System der Pension als Altersentschädigung. In Zukunft werden Abgeordnete für ihre Rente selbst einzahlen müssen, und sie werden dafür eine – wie jeder andere Arbeitnehmer auch – anteilige Arbeitgebererstattung seitens der Bürgerschaft bekommen. Wir werden am Ende des Gesetzgebungsverfahrens keine Privilegien mehr haben. Wer Fahrtkosten hat, muss das bei seiner Steuererklärung angeben wie jeder andere Mitarbeiter in jeder anderen Firma, jeder Steuerzahler eben auch. Wir werden dafür sorgen, dass die Abgeordneten in Zukunft gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern eben keine Privilegien mehr haben. Wir werden in Zukunft behandelt wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und auch das ist ein wesentlicher Fortschritt des Gesetzes.
Wir haben, und das will ich am Ende sagen, zwischen der ersten und der zweiten Lesung einige marginale Änderungen an der ursprünglichen Fassung vorgenommen. Da sind wir im Übrigen, ich sage einmal, vielleicht auch im Nachhinein immer noch großzügig der Fraktion DIE LINKE entgegengekommen, nämlich auch, was die Frage betrifft, wie viel in Zukunft der Präsident und die Vizepräsidenten, aber auch die Fraktionsvorsitzenden und Stellvertreter bekommen. Das werden wir in Zukunft im Abgeordnetengesetz regeln.
Wir hatten miteinander eine Lösung in der ersten Lesung verabredet, die von Ihnen kritisiert worden ist, weil Sie sich in Ihrer Autonomie, über die Orga
nisationsstrukturen Ihrer Fraktion zu entscheiden, eingeschränkt fühlten, und Sie hatten die Befürchtung, dass Sie in Zukunft weniger Fraktionsmittel für Ihre politische Arbeit haben. Das haben wir nicht gemacht, Frau Nitz, weil uns die Argumente der Fraktion DIE LINKE überzeugt haben, sondern weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir mit diesem Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung vorliegt, in der Tat einen großen Wurf miteinander verabredet haben, und dann soll es an einer solchen Kleinigkeit nicht scheitern. Man hätte natürlich darüber nachdenken müssen, ob eine Fraktion mit sieben Mitgliedern wirklich drei bezahlte Funktionen braucht
oder ob man mit zwei Funktionen ausgekommen wäre. Wir wollten uns aber diesem Vorwurf, wir würden das nur machen, weil Sie dem Gesetz nicht zustimmen, am Ende nicht aussetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die CDU-Bürgerschaftsfraktion kann ich nur erklären: Ich bin der festen Überzeugung mit den Kolleginnen und Kollegen, die das über viele Monate inhaltlich fachlich teilweise kontrovers, aber am Ende versöhnlich miteinander verabredet haben, mit dem Bund der Steuerzahler, der selbstverständlich ein kritischer Wächter über alles das ist, was an Abgeordnete gezahlt wird, dass wir ruhigen Gewissens heute sagen können, das, was wir miteinander für die künftige Legislaturperiode beschließen, ist ein Fortschritt an Transparenz und Gerechtigkeit für Abgeordnete der künftigen Legislaturperioden. Es sorgt dafür, dass die Bevölkerung genau weiß, wie viel ihre Abgeordneten verdienen, und es sorgt eben auch dafür, dass wir die Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch Gleichbehandlung aller Abgeordneten sicherstellen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nicht der Polemik der LINKEN erliegen sollten. Lassen Sie uns gemeinsam mit den Außenstehenden dafür werben, dass die Akzeptanz dieses Gesetzes auch so ist, wie es das verdient hat! Es hat nämlich nicht verdient, sehr geehrte Frau Nitz und liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, aus wahltaktischen Gründen, aus parteipolitischen Erwägungen verunglimpft zu werden. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns, finde ich, zu Recht darauf verabredet, uns mit dem Versuch der Linkspartei, hier ihre Position dem Parlament zu erklären, möglichst sachlich auseinanderzusetzen. Ich gebe zu, es fällt schwer, aber ich bin ja als ruhiger Debattenredner bekannt.
Deswegen will ich das gern noch einmal versuchen, Frau Nitz. Ich nehme das Angebot gern an, dass wir beide uns einmal Ihren Gehaltszettel anschauen. Ich wette mit Ihnen um eine Taschenbuchausgabe von Karl Marx, dass ich Ihnen nachweisen werde, dass Sie als zurzeit freigestellte Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes in Zukunft weniger Geld verdienen werden, als das heute der Fall ist.
Nicht nur netto, sondern ich behaupte sogar brutto! Das ist riskant, aber die Taschenbuchausgabe von Karl Marx ist mir das wert. Wenn ich mir die kaufe und Ihnen schenke, ist der Schaden geringer, als wenn sie irgendwo anders landet.
Ich biete Ihnen also diese Wette an, Frau Nitz, weil auf Ihrem Gehaltszettel – das versuchen wir Ihnen seit Wochen zu erklären – eben nicht alles steht, was Sie tatsächlich bekommen, Frau Nitz!
Auf Ihrem Gehaltszettel steht Ihre Diät, 2 550 Euro, das habe ich nicht gesehen, ich vermute, ich will es hoffen, dass das bei allen daraufsteht. Es steht die steuerfreie Aufwandspauschale darauf. Auf Ihrem Gehaltszettel steht, was Sie an Sitzungsgeld und an Fahrtkostenerstattung bekommen, sofern Sie einmal nach Bremerhaven fahren, was ich nicht weiß, wie oft das vorkommt, aber dafür würde es Ihnen zustehen. Auf Ihrem Gehaltszettel steht nicht – es ist schon infam, das in die Diäten mit einzurechnen –, dass Sie, wie jedes andere Mitglied Ihrer Fraktion, für die bürgernahe Mandatsausübung zurzeit 450 Euro bekommen. Das steht auf Ihrem Gehaltszettel nicht. In Zukunft wird es diese Leistung neben den 4 700 Euro nicht mehr geben, und es ist unfair zu sagen, dann verdoppeln wir das, und dann ist das eine Ganztagstätigkeit. Hier sind Einmal-Bestandteile enthalten, 450 Euro fehlen schon einmal auf Ihrem Gehaltszettel.
Auf Ihrem Gehaltszettel steht nicht, dass Sie während der Tätigkeit hier im Parlament einen Anspruch auf Übergangsgeld erwerben, der erst fällig wird, wenn Sie aus dem Parlament ausscheiden, 200 Euro – im Schnitt – stehen auf Ihrem Gehaltszettel nicht darauf. Es steht nicht darauf, dass Sie bisher, falls Sie während der Zeit im Parlament oder danach sterben sollten, Sterbegeld bekommen. Das steht auf Ihrem Gehaltszettel nicht. Wenn wir das da alles darauf schreiben würden, worauf die Menschen eigentlich einen Anspruch hätten, dann bin ich mir ziemlich sicher, ist der Nachweis geführt, dass Sie persönlich sich in Zukunft verschlechtern werden, wenn Sie dem Parlament angehören.
Das Zweite, was ich zu dem sagen will, was Sie hier angesprochen haben: Ich finde, es ist in Anbetracht der bisherigen Debatten um die Fragen, wie
erhöhen wir die Diäten, erhöhen wir sie überhaupt und um wie viel, machen wir das mit Diätenkommissionen oder ohne, dass das an sich für alle Beteiligten, auch für diejenigen, die uns bezahlen, nämlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ungerechteste Variante, weil es immer in die Willkür des Parlaments gestellt ist. Nun war es immer so, dass wir eher zurückhaltend davon Gebrauch gemacht haben, um es einmal vorsichtig zu sagen. Wir haben in der Vergangenheit ganz häufig auf eine uns von der Diätenkommission ermittelte Diätenerhöhung verzichtet. Es ist doch viel gerechter zu sagen, in Zukunft erhöhen sich die Entschädigungen von Abgeordneten nicht mehr danach, ob sie das wollen und so viel sie wollen, sondern nach einem Index, der ermittelt wird nach einer Steigerung von Inflation, Durchschnittseinkommen und Renteneinkommen und was wir da alles hereinrechnen, somit eben nicht mehr aufgrund einer Willkür, sondern mit einem transparenten Verfahren. Ich finde, das ist ein Fortschritt gegenüber dem, was wir bisher hatten.