Britta Stark

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Goetz, Sie haben hier den Schwerpunkt der letzten drei Tage noch einmal auf die Innenpolitik gelegt. Das ist auch in Ordnung so und in jedem Fall gerechtfertigt. Aber all die Anträge, die Sie uns hier auf den Tisch gelegt haben, die Texte und die Vorschläge sind nicht wirklich neu. Einbruchskriminalität, Diebstähle, Kfz- und Wohnungseinbrüche sind in diesem Hause schon sehr oft thematisiert worden. Die Problemlagen sind bekannt. Wir haben auch viele Vorschläge unterbreitet. Konzeptionen, die Sie abfordern, gibt es schon.
Sie gehen das Problem der Einbruchs- und Diebstahlskriminalität sehr regional an. Es ist und bleibt aber ein länder- und staatenübergreifendes Problem. Die Innenministerkonferenzen beschäftigen sich beinahe monatlich mit dieser Thematik. Erst im Juni wieder ist verabredet worden, international und bundesländerübergreifend Maßnahmen zu entwickeln und zu koordinieren. Hier wirken Sie mit Ihrem Vorschlag, Innenminister Holzschuher solle ein Beute-zurück-Programm ins Leben rufen, beinahe albern. Das Problem beim Diebesgut ist häufig nicht, dass die Sachen nicht codiert sind. Es gibt Laptops, Fernseher, Technik aller Art, und es steht nicht „Herr Goetz, Müllerstraße sowieso“ hinten drauf. Dann wüsste man, wenn man es ins Netz stellen würde, wohin es zurückmüsste. Es ist doch das Problem beim Beutegut, dass man es nicht so leicht zuordnen kann, wie Sie in Ihrem Vorschlag schreiben.
Absprachen mit der Versicherungswirtschaft usw., das alles findet statt. An Ihrem Antrag ist also nichts neu. Insofern muss ich Sie enttäuschen, wir lehnen ihn ab.
Aber zusammenfassend ist zu sagen: Das Problem nehmen wir ernst. Es ist das Politikfeld, auf das der Schwerpunkt gelegt wird, wozu wir aber mit unserem Innenminister schon zahlreiche Konzeptionen und Vorschläge gemacht haben. Es gibt gemeinsame Ermittlungsgruppen mit Berlin, im Land selbst und international. Wir sind da dran. Ich finde, dieser Antrag ist überflüssig. Deshalb empfehlen wir dem Plenum, ihn abzulehnen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Auch ich möchte mich dem Dank aller Akteure zunächst an unseren langjährigen Ausschussvorsitzenden Alwin Ziel anschließen. Vielen Dank für die konstruktive Arbeit in der Ausschussführung!
Dank auch an die Kollegen im Haushaltskontrollausschuss, Dank an den Präsidenten des Landesrechnungshofes, aber auch an die Vertreter der Landesregierung, die uns im Haushaltskontrollausschuss in manchmal nicht ganz so einfacher Situation Rede und Antwort stehen müssen. Ich kann sagen, dass sich die Arbeit dieses Ausschusses in der Regel durch eine sehr konstruktive Arbeitsatmosphäre auszeichnete. Also vielen Dank an alle!
Kurz noch einmal die Fakten zur Haushaltslage: Sie sind sehr positiv. Darüber freuen wir uns natürlich. Erfreulich ist die Situation des Landeshaushalts insbesondere auch in diesem Jahr,
denn gegenüber dem Vorjahr hat sie sich weiter verbessert. Die Steuereinnahmen sind zwischen 2009 und 2013 um 24 % auf 6,2 Milliarden Euro gestiegen. Die Steuerdeckungsquote liegt bereits jetzt bei 62 %. Auch die Ausgaben konnten nahezu konstant gehalten werden.
Die Ergebnisse der Konsolidierung in Brandenburg waren erfreulich. Wir haben im Vergleich mit anderen Bundesländern jetzt sozusagen 290 Euro pro Einwohner erreicht. Der Haushalt 2001 bis 2013 wurde mit Überschüssen abgeschlossen. Für 2013 wird ein Überschuss von 500 Millionen Euro erwartet.
Diese Situation stimmt uns natürlich positiv. Dennoch fallen die kritischen Ansätze des Präsidenten des Landesrechnungshofs bei uns auf sehr fruchtbaren Boden. Wir wissen, dass das auch eine vorübergehende Situation sein kann. Wir sehen auch die Dinge, die uns in Zukunft erreichen werden. Die Situation wird sich ändern, denn 2019 geht der Solidarpakt II auf null zurück. Die Versorgungsausgaben werden in allen Bereichen ansteigen. Das Zinsniveau - das ist auch schon angesprochen worden - birgt erhebliche Haushaltsrisiken. Eine Steigerung allein um 1 % würde das Land beispielsweise 50 Millionen Euro kosten. Wir wissen - das sei ehrlicherweise gesagt - auch nicht, welche Konsequenzen die Änderung des Länderfinanzausgleichs haben wird. Wir kennen auch nicht die künftige wirtschaftliche Entwicklung. Nicht zuletzt wissen wir auch nicht, wie viel wir letztlich für unseren BER zu bezahlen haben. Vor diesem Hintergrund ist das Szenario, das Sie beschrieben haben, ernst zu nehmen. Wir können uns jetzt über die gute Haushaltssituation freuen, müssen aber Vorsorge für die sich unter den neuen Rahmenbedingungen ergebende Situation treffen.
Unter dem Zeichen der Konsolidierungsbemühungen stand die Arbeit des Landesrechnungshofes, stand die Arbeit des Ausschusses und auch das konstruktive Auf-uns-zu-Kommen der Landesregierung. Wir haben viele Konfliktbereiche angesprochen. Ich könnte Beispiele nennen, verzichte an der Stelle aber darauf. Wir kommen beim nächsten Tagesordnungspunkt - 6 - ja auch zu einem Beispiel, bei dem es um den schwierigen Spagat zwischen Konsolidierung und Erfüllung einer wichtigen sozialen Aufgabe, nämlich die rechtliche Betreuung, geht. Das ist vom Haushaltskontrollausschuss angesprochen worden. Vom Landesrechnungshof ist festgestellt worden, dass hier ein explosionsartiger Kostenanstieg in Höhe von 33 Millionen Euro zu verzeichnen ist. Sowohl Landesregierung, Landesrechnungshof als auch Fachausschüsse haben sich mit der Thematik beschäftigt. Danke auch noch einmal für diesen Impuls, beispielhaft für viele andere. Darauf komme ich aber beim nächsten Tagesordnungspunkt zu sprechen. - Ich bedanke mich bei Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Wir beraten jetzt einen sehr wichtigen Punkt, der vom Haushaltskontrollausschuss und vom Landesrechnungshof thematisiert worden ist. Und zwar befassen wir uns im weitesten Sinne mit dem Thema, die rechtliche Betreuung, die ehrenamtliche Betreuung und die selbstbestimmte Vorsorge zu fördern. Damit haben sich, wie gesagt, der Haushaltskontrollausschuss, der Rechtsausschuss und der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie schon sehr umfassend beschäftigt, unter anderem auch in Fachgesprächen.
Wie ich im vorherigen Redebeitrag schon sagte, ist insgesamt eine Kostensteigerung von 33 Millionen Euro zu verzeichnen. Diese Situation muss sich bessern. Es muss sich inhaltlich etwas verbessern und es muss, wie gesagt, auch dazu führen, dass der Landeshaushalt nicht derartig geschröpft wird. Es muss also Ziel sein, die Zahl der Betreuungsanordnungen zu senken, und die Qualität der rechtlichen Betreuung muss umfassend verbessert werden. Diese dramatische Kostenentwicklung müssen wir in den Griff bekommen. Wir müssen dieser rechtlichen Betreuung, wenn man so will, entgegenwirken.
Es handelt sich also um ein sehr komplexes Feld, das da zu beackern ist, und die Umsteuerung erfordert eine rechtlich und finanziell abgewogene Gesamtstrategie. Dazu hat sich die Landesregierung auch schon geäußert. Sie arbeitet daran, das dauert allerdings einen Moment. Es wird im Juni noch ein weiteres Fachgespräch in der Sache dazu geben, wie man da Abhilfe schaffen kann.
Der Landesrechnungshof hatte das thematisiert. Wir haben es ausführlich besprochen, und wir, die Ausschussmitglieder, haben auch begrüßt, dass die zuständigen federführenden Ressorts der Landesregierung, das MASF und das MdJ, sehr schnell reagiert haben und bei der Entwicklung des Handlungskonzepts zur Verbesserung der Gesamtsituation der rechtlichen Betreuung im Land Brandenburg sind.
Ziel ist also - noch einmal zusammengefasst - die Vermeidung rechtlicher Betreuung, die Betreuung zu optimieren, die Bündelung von Organisations- und Finanzhoheit/Kostenzuständigkeit zu erreichen, die ehrenamtliche Betreuung zu stärken und die Zusammenarbeit und Vernetzung aller Akteure zu fördern.
Erst am 18. Juni 2014 wird es dieses zweite Fachgespräch geben. Eher war das nicht solide vorzubereiten. Wir werden dann weitere Ableitungen zu treffen haben.
In Bezug auf die Beschlussempfehlung und den heute vorliegenden Bericht des Haushaltskontrollausschusses in sechs Punkten empfehle ich der SPD-Fraktion, zuzustimmen, weil es große Einigkeit darüber gibt, dass wir in diesem Fall Handlungsbedarf haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihre Vorwürfe gegen die brandenburgischen Polizistinnen und Polizisten sind unhaltbar. Man erträgt es kaum noch, dass Sie jede Sitzung dazu benutzen, hier mit immer gleichen Schlagworten Ihre Botschaften zu verkünden.
Sie stellen auf ein sogenanntes wissenschaftliches Gutachten eines Professors ab, das Sie als CDU-Fraktion bei ihm in Auftrag gegeben haben. Dieses Gutachten wäre mir peinlich, weil es lediglich auf Medienberichten und Presseberichten basiert. So sieht ein wissenschaftliches Gutachten nicht aus.
Ich bringe ein Zitat, das Ihnen der von der CDU beauftragte Gutachter in diesem Zusammenhang ins Stammbuch geschrieben hat:
Die Politik ist aufgefordert, „sich zurückzuhalten, wenn es um die Interpretation von Aufklärungsquoten und eine daraus abgeleitete Bewertung von Polizeiarbeit geht.“
Diese Aussage findet unsere uneingeschränkte Zustimmung. Sie benutzen dieses Thema, wie gesagt, seit Wochen und Monaten für sich und Ihre Zwecke, und ich glaube, Sie tun sich und erst recht den Polizistinnen und Polizisten in diesem Land damit keinen Gefallen.
In der vergangenen Woche hat eine Barnimer Sicherheitskonferenz stattgefunden und ich habe selten so viel Betroffenheit in den Gesichtern der Polizistinnen und Polizisten gesehen, die sich über Ihre Schlagzeilen empören, die Sie hier ganz gezielt Woche um Woche und Monat für Monat - weil innere Sicherheit und Bildung ja Ihre Wahlkampfthemen sind - bringen.
- Notwendig? - Sehr unseriös! Ich würde Sie bitten, diese Wahlkampfmanöver einzustellen, denn diese Klientel eignet sich nicht dafür.
- Genau, das werden die nicht machen.
Deshalb ist es klar Trickserei. Der Vorwurf ist unhaltbar.
Ihrem Antrag, hier eine korrigierte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik vorzulegen, werden wir nicht zustimmen können, weil dies in keiner Weise gerechtfertigt ist. Es gab punktuell und Sie haben das gelobt - für einen kurzen Zeitraum eine „Interpretation“ der Bundespolizeistatistik durch die Polizeidirektion West. Da ist Abhilfe geschaffen worden. Das ist menschliches Versagen, wenn man so will, das kann vorkommen.
Aber das zu instrumentalisieren und zu sagen, in ganz Brandenburg würden alle Erfassungskriterien immer durcheinandergewirbelt, ist unerhört. Unser Innenminister hat auch erwähnt, dass wir im Bundesrat darauf hinwirken wollen, dass die Interpretation dieser Statistik möglichst bundesweit einheitlich gewährleistet ist. Da sind wir dran. Wir brauchen Ihre scheinheiligen Anträge hier also nicht und bitten deshalb, diesen Antrag der CDU abzulehnen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Gäste! Wir beschäftigen uns jetzt zum zehnten Mal mit einer Änderung des Polizeigesetzes. Warum ist die Änderung notwendig? Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2012 über eine Verfassungsbeschwerde entschieden und uns entsprechende Auflagen erteilt. Die Verfassungsbeschwerde galt den §§ 111, 112 und 113 des Telekommunikationsgesetzes.
Was regeln diese Paragrafen? § 111 verpflichtet die Anbieter von Telefon, Mobilfunk und Internet dazu, die Rufnummern sowie die dazugehörigen persönlichen Daten zu speichern. Das
betrifft wohl jeden und hat nicht nur im weitesten Sinne mit Datenschutz zu tun.
Die §§ 112 und 113 schaffen die Grundlagen für zwei verschiedene Verfahren der Anwendung, regeln also, unter welchen Voraussetzungen diese Daten herausgegeben werden dürfen. Zum Ersten geht es um den automatisierten Datenzugriff, zum Zweiten um das manuelle Verfahren.
Auch wenn das Thema insgesamt sperrig und streng wirkt, ist es wichtig, dass wir es besprechen, weil es den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten betrifft. Wir sind gehalten, schnell zu reagieren und das Gesetz zu ändern.
§ 112 des Telekommunikationsgesetzes regelt das automatisierte Verfahren. Was heißt das konkret? Die Bundesnetzagentur darf die gesammelten Daten ohne Kenntnis der Anbieter von Telefon, Mobilfunk oder Internet automatisch abrufen. Die Verfassungsbeschwerde bezog sich auf §§ 111 und 112 und wurde zu diesen Paragrafen abgewiesen.
Wir sehen allerdings Regelungsbedarf in § 113 TKG, insbesondere im Hinblick auf das manuelle Verfahren der Herausgabe gespeicherter Daten. Absatz 1 verpflichtet nicht nur die Telekommunikationsunternehmen zur Auskunftserteilung, sondern zum Beispiel auch Krankenhäuser, Hotels etc. Wir alle wissen, dass auch in diesen Einrichtungen Telefone vorhanden sind, die im Ernstfall abgehört werden können. Es müssen Voraussetzungen für die Herausgabe der Daten im Einzelfall geschaffen werden, damit - zur Gefahrenabwehr - spezielle Straftaten verfolgt werden können. An dieser Stelle bedarf es einer landesgesetzlichen Grundlage. Es muss klar geregelt sein, gegenüber welchen Behörden konkret die Datenübermittlung stattfindet und inwiefern eine Verpflichtung besteht. Dem Änderungsbedarf werden wir mit der vorliegenden Änderung des Polizeigesetzes gerecht.
§ 113 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. So sieht es das Bundesverfassungsgericht. Ich zitiere gern aus der Pressemitteilung zu der Entscheidung:
„Die Regelung betrifft die Zugangssicherungscodes, die den Zugang zu Endgeräten sichern und damit die Betreffenden vor einem Zugriff auf die entsprechenden Daten bzw. Telekommunikationsvorgänge schützen. Der Zugriff auf diese Daten ist jedoch … für die effektive Aufgabenwahrnehmung dieser Behörden nicht erforderlich.“
In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass die Sicherheitsbehörden nur dann Auskünfte über die Zugangssicherungscodes PINs und PUKs - verlangen dürfen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind. Diese schaffen wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf.
Bisher ist im Land Brandenburg das manuelle Auskunftsverlangen über die Generalklausel in § 10 unseres Polizeigesetzes geregelt, natürlich in Verbindung mit den Regelungen, die zur Datenerhebung notwendig sind. Diese Norm reicht aber vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus. Da wir das Polizeigesetz aus diesem Grund ohnehin ändern müssen, regeln wir auch noch die Datenerhebung durch die Telemedienanbieter, also die Anbieter von Chatrooms und Internetforen. Das erledigen wir mit diesem Gesetz
entwurf gleich mit; denn diese Anbieter fallen grundsätzlich nicht unter das Telekommunikationsgesetz, sondern unter das Telemediengesetz.
Es ist nicht selten der Fall, dass in Chatrooms Selbstmorde oder Straftaten angekündigt werden. Die Polizei kann in diesen Fällen nur dann aktiv werden, wenn der Zugriff möglich ist, die Polizei also an die Daten der handelnden Personen herankommt.
Aus den genannten Gründen ist es notwendig, dass wir das Polizeigesetz - mittlerweile zum zehnten Mal - ändern. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Der Gesetzentwurf ist auch so ausführlich und enthält so gute Regelungen, dass die vorgelegten Änderungsanträge, insbesondere der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus unserer Sicht nicht nötig und daher abzulehnen sind. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Abschiebungshaftvollzugsgesetz des Landes Brandenburg ist seit dem Jahr 1996 in Kraft. Im Großen und Ganzen hat es sich bewährt, soweit man das in dieser Lage einschätzen kann. Ich sage „im Großen und Ganzen“; denn in wenigen Punkten müssen wir nachsteuern. Das geschieht mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes.
Die Änderungen betreffen zum einen, dass im Ausnahmefall zum Beispiel bei drohender oder eingetretener Selbst- oder
Fremdverletzung - auch unmittelbarer Zwang angewendet werden kann, und zum anderen die Durchführung von Röntgenuntersuchungen der Lunge zum Schutz vor Infektionskrankheiten. Bisher enthält das Abschiebungshaftvollzugsgesetz diesbezüglich keine ausreichende rechtliche Regelung.
Im Jahr 2008 ist vom Europäischen Parlament eine Richtlinie verabschiedet worden, die sogenannte Rückführungsrichtlinie. Sie sieht den Vollzug der Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten auch im Ausnahmefall nicht vor.
Ein in Abschiebehaft befindlicher Patient kann derzeit demnach nur in einem Krankenhaus und nur mit einer sehr personalintensiven Bewachung oder unter zeitweiliger Aufhebung des Haftbefehls behandelt werden. Beides hat sich aus unserer Sicht nicht bewährt und nicht als besonders praktikabel herausgestellt.
Für die Möglichkeit, Patienten, die sich in Abschiebehaft befinden, in der Krankenabteilung einer Justizvollzugsanstalt unterzubringen, fehlt im Moment noch die rechtliche Grundlage. Das holen wir mit diesem Gesetz nach.
Außerdem kommt die Landesregierung der von vielen Seiten erhobenen Forderung nach, einen sogenannten externen Beirat einzurichten.
Mit unserem Entschließungsantrag, den wir zu diesem Gesetzentwurf vorlegen, bitten wir die Landesregierung sicherzustellen, dass unter anderem Minderjährige, Schwangere oder Menschen mit Behinderung von der Abschiebehaft ausgenommen werden. Wir wollen, dass den Ausreisepflichtigen die Alternativen bekanntgemacht werden und diese nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor der Anordnung einer Abschiebehaft umfassend geprüft werden. Der Innenminister hatte dem Parlament schon berichtet, dass es schon jetzt eine entsprechende Handlungsanweisung an die Kommunen gibt; es wird eigentlich schon so verfahren.
Wir wollen auch, dass Familien im Rahmen der Abschiebehaft nicht getrennt werden und Handlungsspielräume, die auf der Landesebene durchaus bestehen, zugunsten der Abschiebehäftlinge genutzt werden.
Da das Gesetz ohnehin angepackt wird, passen wir es auch noch sprachlich an, nämlich unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Die Beschlussvorlage des Ausschusses für Inneres zu diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Darin können Sie weitere Details nachlesen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Nonnemacher, natürlich sind wir für Impulse der Oppositionsfraktionen dankbar. Ich denke, es ist auch unsere Aufgabe, uns nicht unkritisch, sondern kritisch bei dem, was wir tun, gegenseitig zu begleiten. Insofern habe ich das als Anregung verstanden und bedanke mich. In vielen Fragen gerade bei der Asyl- und Ausländerpolitik - sind wir durchaus einer Meinung. Insofern noch einmal vielen Dank für die Anregung.
Sie, Kollegin Nonnemacher, haben nun auch ausführlich die Entwicklung und Situation beim Thema Staatsangehörigkeitsrecht beschrieben. Bemerkenswert finde ich allerdings an der Stelle, dass die Kollegen der FDP-Fraktion diesen Antrag mit unterstützen. Sie waren ja damals Regierungspartei - die Regierungspartei, die dem Optionszwang auf Bundesebene zustimmte. Aber Politik ist natürlich auch ein Lernprozess. Insofern will ich Ihnen nicht absprechen, dass man seine Position auch kritisch überdenken und an der einen oder anderen Stelle vielleicht zu anderen Auffassungen gelangen kann.
Wir werden Ihrem Antrag dennoch nicht zustimmen, sondern haben einen eigenen - Frau Nonnemacher hat bereits darauf abgestellt - eingebracht. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU/CSU vereinbart wurde, das Staatsangehörigkeitsrecht zu reformieren. Sie sprachen von November, im Moment haben wir Februar, was ein Zeitraum ist, denke ich, in dem noch nicht alles vorliegen kann, was in der Koalitionsvereinbarung verhandelt wurde. Ich denke, es würde sich lohnen, dass man darauf wartet und schaut, was dort bearbeitet wird.
Auch der brandenburgische Innenminister hat bereits auf diese Koalitionsvereinbarungen reagiert und im Januar ein Schreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte gesandt und damit angeordnet, dass in jedem Einzelfall die Rückführungsmaßnahmen zu überprüfen sind und unter Berücksichtigung einer Ermessensentscheidung eine Duldung bis zum Inkrafttreten des bundesdeutschen Aufenthaltsgesetzes zu erteilen bzw. zu verlängern ist.
Der Innenminister hat in diesem Zusammenhang darüber informiert, dass die Ermessensentscheidung in dem Fall auch auf die Erziehungsberechtigten ausgeweitet werden kann. Diese Anforderung geht aus meiner Sicht schon sehr viel weiter, als Sie das in Ihrem Antrag fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen und der FDP.
Sie fordern in Ihrem Antrag, die Optionspflichtigen über die Möglichkeit des Antrages auf Beibehaltungsgenehmigung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu informieren. Das ist bereits mit der Weisung vom 16. Dezember 2013 durch den entsprechenden Fachminister geschehen.
Die Landesregierung hat sich also schon im Rahmen des im Juni 2013 eingebrachten Gesetzentwurfs für eine Aufhebung des Optionszwanges eingesetzt. Auch wir haben uns klar positioniert. Brandenburg wird sich weiterhin für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung sowie für eine Förderung und Anerkennung nachhaltiger Integration einsetzen.
Unser Änderungsantrag greift all dies auf und geht aus meiner Sicht etwas weiter, lehnt sich aber auch an Impulse an, die Sie gesetzt haben - keine Frage. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung. Es würde für Sie kein Problem darstellen, unserem Antrag zuzustimmen, auch wenn wir Ihren Antrag leider ablehnen müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Goetz von der FDP-Fraktion, die Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes sollte man aus meiner Sicht nicht in hektischen Sprüngen vollziehen. Wir arbeiten schon seit einigen Jahren gemeinsam in dem Gremium der Parlamentarischen Kontrollfunktion, und die Art und Weise, wie wir dort arbeiten, ist nicht neu. Nun kann man natürlich sagen, durch den NSU-Untersuchungsausschuss auf Bundesebene und das Thema überhaupt ist es hoffähiger geworden, sind neue Impulse gesetzt worden. Daher nehmen wir uns der Sache jetzt an. Ich denke, das ist auch die Grundlage für Ihren Gesetzentwurf.
Bevor ich zu den inhaltlichen Argumenten komme, müssen Sie sich aber formal sagen lassen: Wir haben noch drei Landtagssitzungen, um ein Änderungsgesetz zu unserem Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz zu verabschieden, das als modern gilt und sich bisher bewährt hat. Sie wissen, dass sich damit ein umfangreiches Anhörungsverfahren verbindet; das schüttelt man nicht so eben aus der Hüfte. Ich wage die Behauptung, dass wir es zeitlich kaum noch vor der Landtagswahl schaffen würden. Wenn es natürlich der ganz große Hit oder ein ganz großer inhaltlicher Vorstoß wäre, den Sie uns vorstellen, dann würde es sich lohnen, Sondersitzungen des Innenausschusses und des Parlamentes zu machen. In Schritt 2 muss ich aber sagen, dass ich das inhaltlich bezweifle, denn das, was Sie hier vorschlagen, ist aus meiner Sicht doch recht kleinteilig und vom Reformansatz her als ungenügend zu bewerten.
Nun können wir uns insgesamt freuen, dass die Diskussion über den Verfassungsschutz auch in der Bevölkerung wahrgenommen wird. Wenn es auch bedauerlich ist, dass dies in Zusammenhang mit den NSU-Morden geschehen ist, so ist doch die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden sehr in den Fokus der interessierten Öffentlichkeit gerückt. Das ist zu begrüßen.
Es ist allerdings auch ein sehr differenziert zu betrachtendes Thema. Die Arbeit des Verfassungsschutzes ist durch das Verfassungsschutzgesetz des Bundes und das Kontrollgremiumgesetz geregelt, und hier auf Landesebene eben durch das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz. Im Vergleich zum Bundesgesetz und zu den anderen Ländern, beispielsweise Thüringen - wo es denkbar schlecht gelaufen ist, wie wir wissen -, gilt das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz doch als vorbildlich und modern.
Sie schlagen in Ihrem Gesetz zum Beispiel vor, die genauen Voraussetzungen des Einsatzes menschlicher Quellen gesetzlich zu schaffen. Es gibt seit März 2013 eine Dienstanweisung, die der damalige Innenminister Dr. Woidke formuliert hat, die sehr klar und genau beschreibt, was die menschlichen Quellen sind, unter welchen Voraussetzungen sie geworben werden müssen und was deren Arbeitsgrundlage ist. Das ist, anders als in anderen Bundesländern und auf Bundesebene, relativ klar formuliert.
Ich kann also von Ihrem Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nur sagen, dass Ihre Änderungsansätze mir persönlich zu kleinteilig geraten sind. Ich teile die Überzeugung, dass wir uns in einem langen Zeitrahmen ab September 2014 mit dem Ergebnis des NSU-Untersuchungsausschusses und den Vorschlägen für Reformbestrebungen auseinandersetzen sollten und ruhig auch schauen können, ob sich für das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz an der einen oder anderen Stelle Änderungsbedarf ergibt. Es ist mir zu wichtig und uns zu kurz und zu hektisch, dass Sie von Ihrer Seite her jetzt mal eben fünf vor zwölf diesen Änderungsantrag bzw. diesen Gesetzentwurf auf den Tisch legen.
Sie wissen, wir arbeiten seit vielen Jahren gemeinsam in der PKK. Wir müssen das sensible Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur Geheimhaltung und dem Erfordernis einer effizienten parlamentarischen Kontrolle hinbekommen. Mit Ihren Änderungsansätzen, beispielsweise den Fraktionsvorsitzenden zu informieren und eigene Mitarbeiter zu haben, glaube ich, dass wir dem Problem nur marginal gerecht werden, die Lage aber nicht wirklich verbessern. Hinzu kommt, dass wir den Kreis derjenigen, die geheimhaltungsbedürftige Sachverhalte zu bewerten haben, unzulässig erweitern, also viele Menschen mehr in diese Situation bringen, welche dann für eventuell sich bietende Skandale undichte Stellen sein könnten.
Ich sehe den Vorschlag, den Sie gemacht haben, daher sehr kritisch. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass Ihre Vorschläge nur kurz durchdacht sind. Sie sind aus meiner Sicht eher dazu angetan, in den jetzt beginnenden Wahlkampfzeiten das Thema nochmals - wie ich finde, unzureichend - anzureißen. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf leider an der Stelle heute ablehnen müssen. Ich stelle Ihnen aber in Aussicht, dass wir das Thema durchaus auf der Tagesordnung haben und wir uns dann in aller Ruhe und Gelassenheit in der nächsten Legislaturperiode in einem großen Zeitrahmen nochmals damit beschäftigen sollten, ob das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz in Gänze den Anforderungen gerecht wird. Aber so kurzfristig und ad hoc geht es sicher nicht. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Miese Umfragewerte - Schierack will angreifen!“ So titelte die „Lausitzer Rundschau“ gestern.
Vermeintliche Kernthemen: Bildung, innere Sicherheit. Und heute sollten wir hier die Innenpolitischen Leitlinien der CDU hören. Wenn das die Messlatte war, sind Sie gerade drunterdurch gelaufen.
Abschließende Zahlen zur aktuellen Kriminalstatistik liegen noch gar nicht vor, die gibt es jetzt noch nicht.
- Ja! Weil der Bemessungszeitraum noch nicht vorüber ist. Da können Sie ruhig lachen.
Was wir wissen, deutet darauf hin, dass es keine signifikante Steigerung der Gesamtkriminalität gibt,
wohl aber einen Anstieg im Bereich der Straftaten im Bereich Eigentumskriminalität, Wohnungseinbrüche, Kfz-Diebstähle. Das haben Sie richtig beschrieben.
- Das sind Zahlen, die Sie natürlich aus vergangenen Jahren kennen.
Und wir sind nah dran, a) an der Polizei und b) an den Bürgerinnen und Bürgern.
Es vergeht kein Tag, an dem die Presse nicht über Wohnungsund Hauseinbrüche oder auch Kfz-Diebstähle berichtet.
Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass die Betroffenen natürlich nicht nur bestohlen, sondern auch traumatisiert sind, dass sie das Sicherheitsgefühl verloren haben. In ihr privates Zuhause ist eingebrochen worden, ihr Rückzugsraum, die eigenen vier Wände, erscheinen nicht mehr sicher. Einige der Betroffenen brauchen auch psychologische Betreuung. Aber eine Situation, wie Sie sie hier mit Ihrer Aktuellen Stunde suggerieren „Für eine verlässliche Innenpolitik - Vertrauen der Polizei in die Politik wiederherstellen“ -, gibt es so einfach nicht.
Wir haben eine verlässliche Innenpolitik, und die beruht auch auf dem ungebrochenen Vertrauen zwischen Politik und Polizei. Ich finde es brandgefährlich, dass Sie dieses Thema aus Wahlkampfzwecken so vordergründig, wie Sie das schon seit einem Dreivierteljahr ungefähr tun, betreiben.
Jede Aktuelle Stunde! Wir haben gemeinsam noch Ihren verkabelten Innenpolitischen Sprecher vor Augen, in einer Situation, in der Brandenburg eigentlich die Hochwasserthematik auf der Tagesordnung hatte.
Aber nein, vorbereitet war ein Wahlkampfvideo der CDU zu Themen der inneren Sicherheit. Und so geht das Woche um Woche, Monat um Monat. Ich glaube, dass die Brandenburger und Brandenburgerinnen wohl bemerken, dass das von Ihrer Seite sehr vordergründig für Ihre Zwecke bis zum September benutzt werden soll.
Ich verwahre mich auch dagegen, dass Sie wegen der Polizeistrukturreform die Kriminalitätsbelastung in Brandenburg immer als gestiegen darstellen. Brandenburg ist und bleibt sicher.
Aber vielleicht kann ich Sie noch einmal erinnern: Die CDU stellte lange Jahre den Innenminister, und es scheint hier völlig in Vergessenheit geraten zu sein, dass auch unter seiner innenpolitischen Führung eine Polizeistrukturreform ins Auge gefasst worden war. Auch da ging es um Effizienz der polizeilichen Strukturen, und auch da ging es um Stellen.
Ich erlaube mir, Sie daran zu erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass Sie nach den letzten Wahlen bei den Sondierungsgesprächen mit der Zielzahl 6 000 Stellen für die Polizeistärke hantiert haben. Aber das Gedächtnis ist kurz.
- Das sage ich Ihnen gleich: In Ihrer eigenen Pressemitteilung! Ich zitiere Sie, ich habe sie gut aufgehoben. Alles, was von Ihnen schriftlich niedergelegt worden ist, ist bei mir gut aufgehoben. In einer Pressemitteilung vom April 2001
des damaligen Innenministers Schönbohm heißt es:
„Gerade die Polizeistrukturreform setzt Maßstäbe in Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Ziel dieser Reform ist es, mit einer besseren Verwaltungsstruktur und mehr Grün auf den Straßen die Sicherheit der Bürger und damit des Landes zu erhöhen. Gleichzeitig entlasten wir den Landeshaushalt und sorgen so für einen starken Impuls bei den notwendigen Haushaltssanierungen, denn die Sanierung des Haushalts ist der Schlüssel für die Zukunft des Landes.“
So der damalige Innenminister Schönbohm - 6 000 Stellen, Polizeistrukturreform.
Wir haben damals mit unserem Entschließungsantrag zur Polizeistrukturreform drei Kernpunkte formuliert: Die Interventionszeiten sollten sich nicht verlängern, die Präsenz der Polizei in der Fläche soll gesichert sein und die Zahl der Streifenwagen soll stabil bleiben.
Die Präsenz in der Fläche konnte gehalten werden. Die Revierpolizei ist mit 549 Polizisten stabil geblieben. Allerdings hat sich in der Praxis auch gezeigt, dass nicht alle Vorgaben mit der jetzigen Struktur so gehalten werden können.
Deshalb hat der Innenminister ja auf seiner letzten Pressekonferenz angekündigt, den Streifendienst mit mindestens 150 zusätzlichen Beamten zu verstärken.
So kann auch die Zahl der Streifenwagen wieder erhöht werden.
Es wurde auch eine sofortige Versetzungssperre bei Beamten angeordnet, die eigentlich dem Wach- und Wechseldienst ange
hören, derzeit aber noch mit anderen Aufgaben betraut sind. Das sind natürlich Detailfragen, aber die muss man sich stellen, wenn man die Lage objektiv bewerten will.
Auch die Stabs- und Führungsdienste der Polizei werden überprüft, ob dort nicht auch Personal vorhanden ist, das auch im Streifendienst eingesetzt werden könnte. Nicht zuletzt kann man durch die Optimierung der Einsatzplanung auch zahlenmäßig da noch nachlegen. Insgesamt, muss man sagen, gibt es genügend Beamtinnen und Beamte, sie müssen nur optimal eingesetzt werden.
Mit einem Gerücht möchte ich an der Stelle aufräumen: dass die Verstärkung des Streifendienstes auch aus den Reihen der Kriminalpolizei erfolgen soll. So etwas lehnen wir schlicht und ergreifend ab, und ich denke, das ist auch so nicht formuliert worden.
Auch aus Optimierungsgründen ist vorgesehen, die Polizeireviere nachts zu schließen. In Pritzwalk, wo diese Vorgabe bereits umgesetzt wurde, sind alle anderen Reviere noch 24 Stunden geöffnet.
Wie sich jeder vorstellen kann, ist das auch sehr personalintensiv.
Warum ist das so? Weil dort wegen bautechnischer Maßnahmen auch noch gesichert werden muss. Dort sind Waffenschränke, die können nicht unbeaufsichtigt sein. Das wird sich noch ungefähr ein Jahr hinziehen. Deshalb muss da auch nachgesteuert werden. Auch da sind noch Reserven.
Zusammenfassend muss man sagen: Die brandenburgischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten eine hervorragende Arbeit.
Die brandenburgische Polizei ist mit modernster Technik ausgestattet. Ich wehre mich gegen die Aussage, dass die Brandenburger Polizistinnen und Polizisten nicht mehr motiviert und engagiert seien. Sie begründen das mit vielen Krankentagen und mit der aus Ihrer Sicht misslungenen Polizeistrukturreform.
- Ja, richtig. Der Krankenstand ist angestiegen.
Ich möchte auf die Erfassung der Fehlzeiten kommen. Natürlich sind das Detailfragen. Wenn bei einem krankheitsbedingten Ausfall von einer Woche die Rede ist, werden anders als in anderen Bereichen der Verwaltung sieben Tage und nicht fünf Tage berechnet. So kommen die längeren Krankheitszeiten zu
stande. Der Innenminister hat Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ergriffen, die fruchten werden.
Auf der Pressekonferenz letzter Woche hat unser Innenminister deutlich gesagt: Die Interventionszeiten sind auf den ersten Blick gestiegen. Das ist richtig. Bundesweit einmalig ist, dass in die Berechnung der Interventionszeit alle Einsätze der Polizei einfließen, also nicht nur die Blaulichteinsätze, sondern Einsätze aller Art, wie zum Beispiel auch bei Graffiti-Schmierereien. Die Einsätze werden summiert. Daraus ergibt sich die Interventionszeit. Daraus ergibt sich aber auch die Erhöhung um vier Minuten, die Sie gerade angesprochen haben.
Der Berechnungsmodus ist bundesweit einmalig. Man kann sich fragen, ob das so sein muss. Denn bei den Blaulichteinsätzen, den sogenannten dringlichen Einsätzen, liegen wir bezüglich der Interventionszeiten ganz weit vorn. Da ist die Polizei nach gut 18 Minuten vor Ort. Das ist für ein Flächenland wie Brandenburg eine ganz anständige Zeit.
Panikmache hilft nichts. Sie suggerieren den Brandenburgern und Brandenburgerinnen, dass die Sicherheit in Gefahr sei und man hier nicht mehr friedlich leben könne. Das halte ich nicht nur für Populismus. Das halte ich sogar für brandgefährlich.
Die Wohnungseinbrüche und die Kfz-Diebstähle sind ein Problem. Das ist nicht nur ein brandenburgisches Problem. Wenn Sie sich an die letzte Sitzung des Innenausschusses erinnern: Die Innenministerkonferenz hat sich im Dezember letzten Jahres mit diesem Phänomen beschäftigt. Die Kriminalitätszahlen sind nicht nur in Brandenburg stark angestiegen, sondern dieser Trend ist bundesweit zu erkennen.
- Ja, nicht „na dann“. Es ist nur, weil Sie es skandalisieren und denken, Brandenburg sei das einzige Bundesland, in dem wir uns mit der Problematik beschäftigen müssen.
Auch die deutsche Versicherungswirtschaft hat die Zunahme von Wohnungseinbrüchen problematisiert. Sie hat Schätzungen vorgelegt, denen zufolge die Anzahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2009 bei ca. 110 000 und im Jahr 2011 bei 140 000 gelegen hat. Die Anzahl ist also gestiegen.
Noch einmal: Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Ich würde Sie aufrufen, sich einzugestehen, dass sich die Polizeireform wenig als Wahlkampfthema für die nächsten neun Monate eignet. Sie sollten in sich gehen und überlegen, ob Sie sich damit einen Gefallen tun. Die Leute sind schlauer, als man meint. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht nur der brandenburgische Landtag hat auf Initiative der FDP-Fraktion dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Auch in Thüringen ist fast zeitgleich darüber gesprochen worden, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Vorratsdatenspeicherung regelt, wurde erst im März 2006 erlassen. Kern dieser Regelung ist es, dass die Verbindungsdaten, die bei Telefonaten, beim Surfen im Internet und bei der Übermittlung von Nachrichten per SMS anfallen, von den Providern für einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden. Deutschland hat diese Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als einziges Land der Europäischen Union bisher nicht umgesetzt, denn das Bundesverfassungsgericht hatte die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland mit seiner Entscheidung vom 20. März 2010 gestoppt, und auch dem Europäischen Gerichtshof liegt eine Klage gegen diese Richtlinie vor. Mit einer Entscheidung dazu wird in diesem Frühjahr gerechnet. Bis dahin wird es - so wie Heiko Maas, den Sie zitiert haben, ausgeführt hat - auch auf Bundesebene keine Entscheidung dazu geben.
Denn erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes werden die Rahmenbedingungen gesetzt. Erst mit dieser Entscheidung wird klar sein, welche Daten wie lange gespeichert werden sollen, erst dann wird klar sein, was möglich ist. Noch wissen wir also nicht, was vor dem Gerichtshof Bestand haben wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, es ist nicht unsere Art, Politik auf diese Weise zu machen: mal eben schnell ein Gesetz vor einer solchen Entscheidung zu erlassen, obwohl wir erst morgen die Rahmenbedingungen dafür im weitesten Sinne kennen. Meiner Ansicht nach kommt Ihr Antrag zu einer Zeit, in der der Justizminister der Bundesrepublik, Heiko Maas - Sie erwähnten ihn -, ganz klar gesagt hat, wie er mit dieser Thematik umzugehen beabsichtigt. Insofern werden wir also weder mit einer Bundesratsinitiative noch mit Initiativen im Rahmen der Innenminister- oder der Justizministerkonferenz den aufgezeigten Weg unterlaufen.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sind die Rahmenbedingungen gesetzt. Lediglich aus diesem Grund
werden wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen. In der Sache bin ich Ihnen gar nicht so fern. Jedoch denke ich, man sollte vom Verfahren her berücksichtigen, dass die Instanzen zu dieser Thematik zu berücksichtigen sind. Insofern warne ich vor jeder vorschnellen Gesetzgebung, um politische Zeichen zu setzen. Vielmehr muss man auch die Formalien berücksichtigen. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag heute ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beschäftigt sich dieses Parlament in 2. und letzter Lesung mit dem Beamtenrechtsreformgesetz, mit diesem großen Gesetzgebungsvorhaben. Es ist ein großes Gesetzespaket, das wir hier miteinander intensiv und in vielen Sitzungen beraten haben.
Es geht im Kern der Regelungen um die gesamten Flexibilisierungen und Modernisierungen laufbahnrechtlicher Regelungen. Es ist zukünftig auch ein erleichterter Wechsel zwischen den einzelnen Laufbahnen und zwischen den einzelnen Verwaltungen möglich, also der Landesverwaltung, der Landesregierung und der Kommunalverwaltung. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf auch die Pensionsaltersgrenzen angepasst - das ist richtig -, und wir haben den Geltungsbereich des Gesetzes insbesondere auf die Schutzregelungen des Gendiagnosegesetzes ausgeweitet.
Warum mussten wir nun diese Regelungen treffen? - Wir, die Länder, haben mit der Föderalismusreform I die Kompetenz erhalten, in unseren Landesbeamtengesetzen selber Regelungen zu treffen. Das führt natürlich dazu, dass es bundesweit unterschiedliche Landesbeamtengesetze geben wird. Das ist uns auch von vielen Berufsvertretungen und Gewerkschaften entgegengehalten worden. Es wird auch zu einer Konkurrenzsituation kommen. Es wird dazu kommen, dass die Beamten - nicht nur die Polizeibeamten, sondern noch viele andere - gucken, unter welchen Rahmenbedingungen sie in Zukunft in welchen Ländern arbeiten können. Das wird dazu führen, dass ein reges Treiben einsetzt - so wird prognostiziert -, dass man guckt, wo die besten Bedingungen gegeben sind. Danach werden sich die Beamtinnen und Beamten voraussichtlich orientieren. Wir werden das sehen, und wir werden sehen, an welcher Stelle Brandenburg dann mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stehen und wie sich der Wandel hier vollziehen wird.
Es gab im Vorfeld viele Debatten. Wir hatten viele Fachgespräche miteinander in den Fraktionen. Der Innenausschuss hat eine breite Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Fakt ist - deshalb müssen wir das hier auch regeln -, dass Brandenburg in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen wird. Das betrifft nicht nur die allgemeine Landesbevölkerung, sondern auch die Beamtinnen und Beamten dieses Landes müssen sich diesen Voraussetzungen stellen.
Wir werden 2013 nur noch rund 8,3 Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung haben. Ursächlich dafür - das wurde auch schon mehrmals beschrieben - sind das Auslaufen des Solidarpaktes II, die Reduzierung der EU-Fördermittel und auch die geringeren Mittel aus dem Länderfinanzausgleich. Das stellt alle
Landeshaushalte angesichts geringer werdender Finanzmittel vor Herausforderungen.
Vom demografischen Wandel - das ist auch kein Geheimnis wird auch Brandenburg sehr betroffen sein. In den nächsten zehn Jahren werden wir noch rund 2,37 Millionen Menschen in Brandenburg haben - das wird prognostiziert -, und in den nächsten 20 Jahren wird die Einwohnerzahl voraussichtlich auf 2,2 Millionen sinken.
Das alles zeigt, dass es kein „Weiter so!“ geben kann. Das heißt, wir müssen flexibel sein, wir müssen uns entsprechend orientieren, und wir müssen auch langfristig Regelungen treffen, die diesen Herausforderungen Rechnung tragen.
Die Menschen werden immer älter - auch das wissen wir -, und auch das hat natürlich Auswirkungen auf das Verhältnis des aktiven Dienstes zu den Versorgungsleistungen. Wir kommen also alle miteinander gar nicht umhin, uns über die Pensionsaltersgrenzen zu unterhalten.
Der damalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident Dietmar Woidke hat zu diesem Gesamtpaket intensive Gespräche mit den Gewerkschaften und den Berufsverbänden geführt. Er hat sich den Argumenten aus meiner Sicht auch nicht verschlossen. Dennoch - gerade im Blick auf die Pensionsaltersgrenzen; ich verstehe das auch; wir hatten kürzlich auch noch einmal einen Stammtisch dazu - sind die Berufsverbände und die Gewerkschaften mit dem vorliegenden Ergebnis nicht zufrieden. Das kann ich nachvollziehen, aber das ist eben nur ein Kompromiss.
Ein Kompromiss hat es eben an sich, dass er vielleicht nicht jeden bis zum Letzten zufriedenstellt.
Wie gesagt: Dieses Gesetz bietet viele Möglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Es ist ein modernes Gesetz geworden, das es ermöglicht, Laufbahnen zu wechseln, flexibel zu sein, auch länger arbeiten zu dürfen. Es gibt ja auch Beamte, die gern länger arbeiten wollen. - So ist es ja nicht.
Ich denke, wir werden das sehen. Ich bin mit dem vorliegenden Kompromiss weitestgehend zufrieden. Auch der Innenausschuss - wie gesagt - hat sich umfänglich damit beschäftigt. So kann ich Ihnen heute mit gutem Gewissen empfehlen, diesem Gesetzespaket Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben schon sehr ausführlich die Notwendigkeit dieser vorgelegten Änderung - es handelt sich um die 1. Lesung des Brandenburgischen Polizeigesetzes - dargelegt. Es ist die zehnte Änderung des Polizeigesetzes. Sie haben es ausreichend beschrieben. Es geht darum, dass uns das Bundesverfassungsgericht beauflagt hat, Änderungen in einem Spezialgesetz, in diesem Fall in unserem Polizeigesetz, zu formulieren, die bis jetzt im Telekommunikationsgesetz geregelt sind. Im Weitesten geht es jetzt - wie es bereits im Detail beschrieben wurde - um die Speicherung und Verwendung von Kommunikationsdaten.
Ich denke, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit ist es jetzt nicht geboten, dass ich die Argumente meiner beiden Vorredner wiederhole. Es ist die 1. Lesung. Wir werden uns im Detail im Innenausschuss mit diesen Fragen auseinandersetzen und dann sicherlich zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch bei diesem Gesetzentwurf ist es so, dass meine beiden Vorredner eigentlich schon die Notwendigkeit belegt und die Argumente benannt haben, warum es sinnvoll ist, ihn heute zu beraten. Es ist eine 1. Lesung und es ist ein erster Änderungsgesetzentwurf zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz.
Die Stichpunkte sind gefallen, es geht im Großen und Ganzen darum, nachzusteuern. Wir wollen die Durchführung der Röntgenuntersuchung ermöglichen, wir wollen im Ausnahmefall bei drohender oder eingetretener Selbst- oder Fremdverletzung - eine Handlungsgrundlage haben. Genannt worden ist auch, dass in der Abschiebungshaft die Behandlung in der Krankenhausabteilung einer Justizvollzugsanstalt ermöglicht werden soll. Das sind die Kernpunkte.
Was, glaube ich, noch keiner gesagt hat: Mit diesem Gesetzentwurf wird die von vielen erhobene Forderung nach Einrichtung eines externen Beirats ermöglicht. Und - nicht ganz unwichtig - redaktionell packt dieses Gesetz die Gleichstellung von Mann und Frau insofern an, als eine dahin gehende sprachliche Anpassung erfolgt.
Ich glaube, es besteht große Einigkeit. Die Grünen - sie haben im August dazu eine Veranstaltung durchgeführt - werden das, soweit ich die Situation einschätzen kann, eher kritisch betrachten, aber dazu wird Frau Nonnemacher sicherlich gleich in ihren Ausführungen kommen. - Ich bedanke mich und freue mich, dass Sie - hoffentlich - dieser Ausschussüberweisung zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete von der CDU-Fraktion, der von Ihnen vorgelegte Antrag hätte durchaus eine gute Grundlage für eine sachgerechte Diskussion geboten. Sie nehmen darin eine Problembeschreibung vor, die wir bis zu einem gewissen Grad teilen. Aber die Rede, die Sie, Herr Lakenmacher, heute gehalten haben, war die zur allgemeinen Strukturreform; wir haben sie bestimmt schon 250 Mal in diesem Landtag gehört. Es ist immer die gleiche! Sie haben es fast nie versäumt, das Thema „Polizeistrukturreform“ in Verbindung mit der Kriminalitätsstatistik auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Dabei ignorieren Sie natürlich die positive Entwicklung im Allgemeinen. Die Kriminalität insgesamt ist nämlich zurückgegangen, die Aufklärungsquote insgesamt ist gestiegen. Das anzuerkennen würde zu einer soliden Oppositionsarbeit gehören. Sie dagegen greifen sich genau die Bereiche heraus - Einbruchsdiebstahl, Grenzkriminalität -, in denen die Zahlen wirklich besorgniserregend sind.
Wir wollen das nicht schönreden.
- Ich bin Ortsvorsteherin und schon lange Kommunalpolitikerin in Panketal, einer Gemeinde im Speckgürtel. Daher weiß ich genau, wovon Sie reden. Dort verzeichnen wir steigende Zahlen.
Diese lassen sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik ableiten. Das ist kein Geheimnis. Herr Lakenmacher, insofern entblößen oder offenbaren Sie hier nichts, was an uns vorbeigegangen wäre. Nein, wir haben ein gemeinsames Problem. Die
Opposition, die wir früher hatten - damals auf der linken Seite -, zeichnete sich nicht durch bloße Zustandsbeschreibungen aus, sondern präsentierte auch Lösungsansätze.
Diese bleiben bei Ihnen von der CDU fast in jedem Politikfeld außen vor.
Nochmals: Wir haben ein ernst zu nehmendes Problem. Ich weiß aus Panketal: Menschen, in deren Wohnungen, Häuser oder Grundstücke eingebrochen wurde, sind traumatisiert. Zu dem materiellen Schaden, der entsteht, kommt der lästige Schriftverkehr mit Behörden und Versicherungen hinzu. Was auf jeden Fall zurückbleibt, ist Angst. Das eigene Zuhause nicht mehr als sicheren Rückzugsort wahrzunehmen, die eigenen vier Wände nicht mehr als sicher zu betrachten führt viele in die Bürgermeisterbüros; sie brauchen auch psychologische Betreuung. Mit diesen Ängsten Politik zu machen - das habe ich Ihnen letztes Mal schon gesagt - finde ich brandgefährlich. Sie versuchen, bestimmte Politikfelder für Ihre Zwecke zu nutzen. Sie müssen darüber nachdenken, wie moralisch und politisch korrekt das ist.
- Konkrete Lösungsansätze, lieber Kollege? Nennen Sie die doch einmal, kommen Sie nach vorne, sagen Sie einmal etwas Konkretes! Das haben Sie nicht gemacht. Sie fordern Konzepte der Landesregierung und Analysen - meine Güte, die Polizeistrukturreform wird evaluiert, und zwar dauerhaft.
Was Sie hier sagen, ist doch nicht neu. Das alles machen wir schon. Ich werde jetzt nicht wieder aufzählen, was wir alles gemacht haben. Nur so viel: Wir haben die BAO eingerichtet, das Zollgesetz geändert, Hundertschaften an die Grenze geschickt
und eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Berlin eingerichtet. Wir versuchen das Problem in den Griff zu bekommen.
Ergänzen Sie unseren Katalog um Ihre Supervorschläge! Wir wären für konkrete Vorschläge von Ihrer Seite wirklich dankbar. Darauf verzichten Sie allerdings. Sie nehmen in Ihren vermeintlichen Kernthemen Bildung und innere Sicherheit mehr oder weniger geschickt Skandalisierungen vor. Gestern war es mit der gleichen Strategie - „Liba Fata“: Keiner könne hier lesen und schreiben, wir seien auf Platz 15 und Brandenburg sei das Letzte in Sachen Bildung.
Das gleiche versuchen Sie, indem Sie mit der inneren Sicherheit einen Politikbereich herausnehmen, skandalisieren und versäumen, eigene Vorschläge zu machen.
- Unerhört, genau!
Wir müssen Ihren Antrag leider ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Goetz, viele Dinge sind auch nach 15 Jahren noch nicht unmodern, und wissen Sie, warum? Weil sie handwerklich solide gemacht worden sind. Und nur, weil die Föderalismusreform es den Bundesländern ermöglicht, eigene Versammlungsgesetze zu entwerfen, ist es, glaube ich, noch lange nicht gerechtfertigt, dass man sich an so ein Grundgesetz der Demokratie - das Recht auf Versammlungsfreiheit, eines der wichtigsten Gesetze, das auf Bundesebene ausgeurteilt, in all seinen Ecken befeilt und bearbeitet worden ist - heranmachen sollte. Vom Grunde her, wenn Sie gewichtige Argumente ins Feld geführt hätten, dass es notwendig ist, könnte man darüber nachdenken und sagen: Gut. - Aber das, was Sie in Ihren Antrag geschrieben haben, rechtfertigt diesen geforderten Entwurf zu einem Landesversammlungsgesetz nicht.
Nein, ich würde jetzt erst einmal ausführen wollen und nachher gern antworten, wenn er dann immer noch eine Frage stellen will.
In der Begründung Ihres Antrages, liebe Kollegen von der FDP, heißt es, eine landesgesetzliche Regelung sei insbesondere geboten, weil das Versammlungsgesetz des Bundes „aus dem letzten Jahrhundert stammt“ und aus diesem Grund - weil es aus dem letzten Jahrhundert stammt - nicht mehr zeitgemäß sei. Es stammt sogar nicht nur aus dem letzten Jahrhundert, sondern es stammt, wenn man es genauer nimmt, aus dem letzten Jahrtausend!
Auch unser Grundgesetz stammt aus dem letzten Jahrtausend und?
- Selbst unser Grundgesetz, unsere Verfassung.
- Genau, selbst ich, Sie sagen es. Und? Nur weil etwas 15 Jahre alt ist und vermeintlich ein gewisses Alter auf dem Buckel hat, ist das noch kein Argument, dass es novellierungsbedürftig ist. Die Botschaft ist: Nicht jedes Gesetz, das älter als 15 Jahre ist, ist deshalb schlecht. Das war genau auch die Argumentation beim Akteneinsichtsrecht gestern. Da haben Sie auch verkündet: Modern, modern, modern! - Aber Sie haben dann auf die Detailregelungen verzichtet, was denn modern für Sie bedeuten sollte.
Sie fordern uns in Ihrem Antrag weiter auf, den „grundgesetzlichen Schutz von Versammlungen sicherzustellen“. Schauen Sie in Artikel 8 Grundgesetz, darin ist der grundgesetzliche Anspruch nämlich schon definiert:
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Was soll man da noch formulieren? Das sagt alles aus.
Zweiter Vorschlag: Sie fordern die „moderne Ausgestaltung“ modern! - „der Anzeigepflicht bei Veranstaltungen“. Vielleicht ist es Ihnen ja entgangen, dass man heute bereits über die Internetwachen, also auf elektronischem Wege, Versammlungen anmelden kann. Das finde ich modern genug.
Drittens: Sie möchten weiterhin, dass die Versammlungsleitungen - also die der Demonstranten - nicht mehr wie bisher auf einen friedlichen Verlauf hinwirken müssen. Das müssen sie bisher machen; wenn sie es nicht tun, können sie mit Bußgeldern belegt werden. Wenn wir Ihrem Vorschlag folgten, würden wir sozusagen nicht mehr die friedlichen Demonstranten schützen, sondern die Gegenseite.
Also: Ihr Vorschlag ist zu kurz gesprungen, schlecht vorbereitet, und zum jetzigen Zeitpunkt, denke ich, ist es nicht angesagt, ein eigenes Landesgesetz zu machen.
Abschließend: Von den vier Gesetzen, die in anderen Bundesländern auf den Weg gebracht wurden, sind mittlerweile zwei Gesetze, in Bayern und Sachsen, verfassungsmäßig angegriffen und für ungültig erklärt worden - zwei von vieren, das ist die Hälfte. Das zeigt also, welche Rechtsmaterie wir hier bearbeiten. Deshalb sage ich: Gemach, gemach, vorsichtig! Wir sind mit dem alten bundesdeutschen Versammlungsrecht bisher gut gefahren, und all diejenigen, die es vor Ort mit Leben erfüllen müssen, die Polizisten und die Behörden, können es gut praktizieren. Wir sehen da überhaupt keinen Handlungsbedarf und müssen Ihren Antrag aus diesem Grund leider ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geschätzter Kollege Wichmann! „In der Mitte“ ist gut formuliert - Sie legen sich in der Regel, genau wie Ihre Kanzlerin, sehr selten fest.
Das, was Sie hier gemacht haben, war ein „Sowohl-als-auch“ Sie haben versucht, alle Seiten zu bedienen.
Ich möchte unabhängig von meinem Redekonzept auf das, was Sie hier gerade gesagt haben, eingehen. Zunächst geht es aber um das Thema Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz. Das ist ein sehr sperriger Begriff, dahinter steckt aber eine sehr gute Idee.
Nur noch diesen einen Satz! - Dahinter steckt die Idee, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes die Möglichkeit demokratischer Teilhabe einzuräumen, indem sie in Verwaltungsvorgänge auf allen Ebenen - Bund, Land und Kommune - Einsicht nehmen können, um ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen. Das letzte gute Beispiel, welches jedem bekannt ist, war die Diskussion um den Flughafen BER; da haben wir es live erlebt. Es ist also ein sehr sperriger Begriff, aber eine hochbrisante politische Materie.
Ich konnte da leider nicht.
Ich schätze unsere Landesdatenschutzbeauftragte natürlich sehr, aber das ist nur ein Statement zu einem Fachbereich, der sich in dieses sehr komplexe Geschehen mit eingebracht hat. Da sind viele Interessen zu berücksichtigen, auch die der Landesdatenschutzbeauftragten.
Was wir hier mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegen haben, ist ein verantwortlicher Kompromiss, ein
Ausgleich der vielen Interessen, die auch in der Anhörung formuliert worden sind. Es geht nämlich nicht darum - wie die Grünen es gern hätten -, sofort und unverzüglich im Land Brandenburg offene Daten für alle zu fordern; nein, wir sind nicht umsonst gehalten, das in einer Bundesarbeitsgruppe mit allen anderen Bundesländern gemeinsam vorzubereiten. Da ist es doch sinnvoll, wenn wir den offenen Zugang für Kommunen, Landes- und Bundesverwaltungen gemeinsam vorbereiten. Alles andere wäre Stückwerk. Schauen Sie beispielsweise nach Hamburg - meine Kollegin von den Grünen wird nachher loben, wie toll das läuft, aber Fakt ist, dass man dort kurz vor einer Verfassungsklage steht, weil es eben nicht so gut läuft.
Daher sind wir an dieser Stelle ganz klar - deshalb dieser Entschließungsantrag - für Open Data, also für die Umkehr des Prinzips, dass der Bürger einen Antrag stellt und bezahlt. Wir wollen im Umkehrschluss, dass zukünftig alle Daten, die die Leute brauchen, um mitzubestimmen und um durchzusehen, ins Netz gestellt werden. So etwas muss gut vorbereitet sein. Insofern schätze ich die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten. Wir kommen da gemeinsam zum Zuge; es dauert nur noch ein wenig.
Jetzt noch einmal zu dem, was Sie gesagt haben: Sie sagten, wir seien eines der wenigen Länder, die dieses Recht in der Verfassung hätten. Das ist nicht ganz korrekt. Wir sind sogar das einzige Land, das seit fast 20 Jahren diesen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht und Informationszugang in der Verfassung geregelt hat.
Wir hatten damals - das ist richtig - eines der modernsten Gesetze dieser Art. Nach meiner Einschätzung haben wir noch immer ein sehr modernes Gesetz. Da gibt es sicher noch Spielräume und auch noch Novellierungsbedarf, liebe Kollegin Nonnemacher - ganz ohne Frage. Wir stehen hier, wie gesagt, in der Verantwortung. Es betrifft sehr viele Verwaltungseinheiten; deshalb muss man es Schritt für Schritt machen. Wie Sie wissen, wollen wir 2014 in Kooperation mit der Bund-LänderKommission erste Ergebnisse zu „Open Data“ haben, und dann wird es mit der Umsetzung auch gut vorangehen.
Noch einmal zusammenfassend: Was haben wir gemacht? Wir haben die Klarheit des Gesetzes verbessert und wir haben den Anwendungsbereich, wo Akteneinsicht grundsätzlich möglich ist, deutlicher formuliert. Wir haben auch Ausschlussbereiche definiert, beispielsweise beim Verfassungsschutz.
Wenn Sie vorhin gesagt haben, dass die Behörde entscheidet, von welcher Information die Bürger in welcher Form Gebrauch machen können, dann ist das falsch. Richtig ist, dass wir auch das Recht auf Kopien eingeführt haben. Das entscheidet nicht die Behörde, sondern der Bürger kann für sich entscheiden, welche Art der Informationsgewinnung er in Anspruch nehmen will.
Was hatten Sie noch gesagt? Ein großer Wurf ist es nicht; das hatte ich erklärt. Es hat lange gedauert; über ein Jahr haben wir in Anhörungen und Fachgesprächen das Thema erörtert. Ich denke, dass das, was wir Ihnen heute vorgelegt haben, ein guter Kompromiss ist. Zusammen mit diesem Entschließungsantrag, der in die richtige Richtung weist, bitte ich um Ihre Zustimmung.
Leider müssen wir den Gesetzentwurf der Grünen und die Entschließungsanträge von CDU und FDP ablehnen, denn unsere gehen nach meiner Ansicht wirklich wesentlich weiter, koordinieren den Sachverhalt besser und sind in die richtige Richtung gewandt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen jetzt schon seit einigen Stunden über eine sehr komplexe und komplizierte Materie, über das gesamte Besoldungsund Beamtenrecht. Teil dieses Paketes ist auch der dritte und letzte Gesetzentwurf, der gerade von uns debattiert wird. Hier geht es um ergänzende Regelungen zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg.
Unser Innenminister hat bereits die Details und Eckpunkte vorgestellt, und heute Morgen haben wir auch erleben dürfen, was die Gemüter natürlich am allermeisten bewegt. Die GdP hat heute nicht ohne Grund zu einer Demonstration von 8 - 10 Uhr vor unserem Landtag aufgerufen. Es geht um die Anpassung der Pensionsaltersgrenzen. Das wird sicherlich auch im Ausschuss noch zu weiteren Streitgesprächen führen.
Aber ohne das Ergebnis vorwegzunehmen, sage ich: Die Landesregierung und wir, die Fraktionen, sind ja schon seit geraumer Zeit mit den Berufsvertretungen im Gespräch. Ich denke, man kann allgemein sagen, dass jetzt in dieser Angelegenheit
zumindest ein ganz gut geratener Kompromiss auf dem Tisch liegt. Ob man im Vergleich mit anderen Bundesländern noch Veränderungen hinkriegt, muss man sehen. Aber - das ist von allen Rednern gesagt worden - auch die Beamten müssen sich in den gesamten Kontext einordnen. Überall sind in den anderen Berufsgruppen Abstriche beim Rentenalter gemacht worden. Hier gibt es wirklich kein gutes Argument, dass die Beamtenschaft da außen vor bleiben kann. Wir müssen einfach schauen, was da im Einzelnen geht und was nicht geht.
Ganz bestimmt und besonders sind auch die Vereinfachungen beim Laufbahnrecht hervorgehoben worden, dieser sogenannte Verzahnungsaufstieg, der frühere Verwendungsaufstieg. Es ist sehr zu begrüßen, dass da Erleichterungen für die Beamtenschaft geschaffen worden sind. Das war sehr zäh, sehr bürokratisch. Da kann man sich nur freuen, dass hier eine gewisse Modernisierung gegriffen hat.
Ebenfalls dort einzuordnen ist der Wechsel zwischen den einzelnen Bereichen, also Kommunalverwaltung, Landesverwaltung, Landesregierung. Hier sind auch einige Erleichterungen und Verbesserungen erreicht worden. Das kann man eigentlich vom Grund her nur loben.
Den Rednern, die die Reformen durch die Föderalismuskommission I kritisch angesprochen haben - das waren Herr Vogel und andere -, kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Nicht jedes Herunterbrechen von Aufgaben ist immer günstig. In dem Fall muss ich sagen: Dieser Flickenteppich, der hier organisiert wird, die Landesbeamtengesetze und die Landesbesoldungsregelungen, wird dazu führen, dass wieder ein Konkurrenzkampf auftritt. Das ist letztlich natürlich ungünstig. Ich hoffe, dass wir da nach der nächsten Bundestagswahl vielleicht gemeinsam Veränderungen herbeiführen können. Aber bis dahin haben wir - wie gesagt - Regelungen zu treffen.
Unser Finanzminister hat heute noch einmal das große Ganze aufgezählt: 30 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld, Maßnahmen, die altersbedingten Ausstieg möglich machen, Absenkung von Pflichtstunden bei Lehrern, Langzeitarbeitskonten usw. Das alles muss man einordnen, auch wenn Sie vorhin sagten, der redete ja zu einem anderen Gesetzentwurf. Eine Weile hatte ich den Eindruck, dass das auch für meinen Vorredner gelten könnte. Aber man muss das Ganze natürlich im Gesamtpaket sehen. Auch die Frage der Pensionsaltersgrenzen ist da letztlich mit einzuordnen.
Aber ich denke, heute haben wir die 1. Lesung des Gesetzentwurfs. Deshalb mache ich an der Stelle Schluss. Wir werden das im Ausschuss beraten, wir werden dazu auch weitere Gespräche mit den Gewerkschaften haben in der Hoffnung, dass wir letztlich einen guten Kompromiss finden werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lakenmacher, ist es richtig, dass uns das Mikrofon an der Seite verrät, dass Sie heute ein Werbevideo drehen und aus diesem Grund das Thema der Aktuellen Stunde nicht ändern konnten und wir zum ca. 135. Mal über Sicherheitsfragen reden, obwohl die Menschen im Land am heutigen Tag ganz andere Sorgen haben?
In Deutschland stehen Dörfer und Gemeinden unter Wasser und die Menschen haben andere Sorgen. Das wäre es wert gewesen, eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema durchzuführen.
Aber das war ja leider nicht zu machen, weil Sie für heute Ihr Wahlwerbevideo zur inneren Sicherheit als Kernthema der
CDU in Brandenburg von langer Hand geplant haben. Ich würde mich an Ihrer Stelle schämen.
Ich würde gern auf die gestrige Aktuelle Stunde abstellen. Ihr Landesvorsitzender, Herr Prof. Schierack, hat gestern am Pult die Frage aufgeworfen, warum die Koalitionsfraktionen viermal in vier Jahren im Rahmen einer Aktuellen Stunde die Gesundheitspolitik thematisieren. Ich frage die CDU-Fraktion: Was hat Sie denn veranlasst, im Blick darauf, dass Sie weder konkrete Lösungsvorschläge anbieten noch Handlungsoptionen in sicherheitspolitischen Fragen aufzeigen, dennoch ca. 298 Kleine Anfragen, 27 Anträge und diverse Aktuelle Stunden in dieser Legislaturperiode zu Sicherheitsfragen auf die Tagesordnung zu setzen?
Und Sie fragen uns, warum wir viermal Gesundheitspolitik thematisieren. Unglaublich!
Aber nun zum Thema der Aktuellen Stunde, zum wiederholten Male „Sicherheitsgefühl der Brandenburger stärken - Kernaufgaben des Staates erfüllen - innere Sicherheit gewährleisten“, so lautet der Titel Ihres heutigen Antrages, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion. Sie beschreiben mit diesem Titel genau das, was der brandenburgische Innenminister, die Koalitionsfraktionen und vor allem unsere Polizistinnen und Polizisten täglich leisten.
Zu Beginn möchte ich sagen, dass wir die Situation der Menschen in den Grenzregionen sehr wohl einschätzen können und die Sorgen sehr ernst nehmen, obwohl unsere Polizeistatistik ein anderes Bild zeichnet und die Zahlen eine andere Sprache sprechen. Obwohl die Kriminalitätsstatistik sagt, dass die Einzelfälle zurückgehen, ist das Thema für uns trotzdem sehr wichtig und wir nehmen das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen sehr ernst, den Umstand, dass Ängste da sind. Ihre unverantwortliche Panikmache, die Sie heute wieder zelebriert haben, indem Sie das Thema - und aus meiner Sicht auch die Menschen - für Ihre parteipolitischen Zwecke benutzen, können wir nicht tolerieren.
Wir haben Handlungsoptionen aufgezeigt. Wir haben drei Hundertschaften in die Grenzregion gebracht. Wir haben eine gemeinsame Polizeiorganisation mit den polnischen Behörden auf die Beine gestellt.