Thomas Domres
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den Themen Polizeireform und Bildungspolitik hat sich der Landtag in dieser Legislaturperiode mit dem wichtigen Thema Energiepolitik wohl am meisten beschäftigt. Heute stehen dazu zwei Tagesordnungspunkte und morgen zwei weitere an. Auch dies spiegelt nicht zuletzt den hohen Stellenwert und die gesellschaftliche Bedeutung der Energiewende in Brandenburg und in ganz Deutschland wider.
In der vorliegenden Antwort auf die Große Anfrage „Aktuelle Energiepolitik in Brandenburg“ haben wir weitere Informationen zum Stand der Energiewende in Brandenburg bekommen. Natürlich ist dies nur eine Momentaufnahme. Seit dem Einreichen der Fragen stehen auf nationaler Ebene mit dem EEGGesetzentwurf und weiteren Gesetzesinitiativen fundamentale Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen an. Leider zielen diese nicht wirklich darauf ab, die Energiewende in Deutschland tatsächlich voranzubringen; aber dazu später mehr.
Dass man hier im Landtag mit der aktuellen Energiepolitik des Landes Brandenburg zufrieden zu sein scheint, entnehme ich der Tatsache, dass selbst die obligatorische Flut von Entschließungsanträgen seitens der Opposition ausgeblieben ist. Dies spricht zum einen für die Qualität der Antworten, zum anderen dafür, dass wir in Brandenburg auf einem energiepolitisch richtigen Weg sind. Mit dieser Antwort hat sich Rot-Rot zum wiederholten Male dazu bekannt, dass in Brandenburg der Übergang zu einem Energiesystem, welches vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, Staatsziel ist. Hinsichtlich des Zeitpunktes, aus der Braunkohleverstromung auszusteigen, lässt sich trefflich streiten, aber dazu bietet die Große Anfrage der Grünen zur regionalwirtschaftlichen Bedeutung der Braunkohle noch Gelegenheit.
Die Grundlage für einen vollständigen Umbau des Energiesystems in Brandenburg bildet die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg mit dem Zielviereck Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Klimaschutz sowie Akzeptanz und Bürgerbeteiligung nebst dem entsprechenden Maßnahmenkatalog. Den aktuellen Umsetzungsstand haben wir im März übermittelt bekommen. Mittlerweile sind Bürgerbeteiligung, Akzeptanz und Transparenz selbst für die brandenburgische CDU Fundamente einer modernen Energiepolitik.
Leider wird dies vollkommen verkehrt interpretiert, und man fordert die Länderöffnungsklausel zur Abstandsregelung für Windkraftanlagen. Obwohl der Bundesrat diese Änderungen des Baugesetzbuches abgelehnt hat, wird die Lex Seehofer auf Bundesebene kommen. Mit dieser Länderöffnungsklausel könnte die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgehebelt werden, wonach der Windkraftnutzung substanzieller Raum eingeräumt werden müsse. Zudem wird die Planungshoheit der Kommunen in diesem Bereich unterlaufen.
Wir halten die Länderöffnungsklausel für kontraproduktiv in Sachen Energiewende. Eine Verhinderungsplanung wie in Bayern wird es mit uns nicht geben. Im Übrigen trägt es nicht zur Akzeptanz bei, wenn sich ein bayerischer Sonnenkönig einigelt und die energiepolitischen Probleme seines Freistaates von anderen Bundesländern lösen lassen will. In Brandenburg muss kein Atomstrom ersetzt werden - aber in Süddeutschland. Wenn man dann per Landesgesetz den Ausbau von Windkraft
anlagen wie geplant einschränken will, frage nicht nur ich mich, woher der Strom denn kommen soll.
Auch wenn wir im Bundesrat die Länderöffnungsklausel nicht verhindern können, so hoffe ich, dass den weiteren Forderungen des Bundesrates in Sachen Novellierung des EEG mehr Gehör geschenkt wird. So sprachen sich die Länder dafür aus, statt den 23. Januar 2014 als letztes Genehmigungsdatum für Projekte nach dem alten EEG rückwirkend den 1. Januar 2015 festzusetzen.
Doch zwischenzeitlich gab es fast täglich eine neue Nachrichtenlage hinsichtlich geplanter Änderungen am Gesetzentwurf. So sollte zum Beispiel im Rahmen einer Bagatellgrenze von 10 kW gänzlich auf eine Befreiung des Eigenstromverbrauchs von kleinen PV-Anlagen verzichtet werden. Sofern ich nicht den Überblick verloren habe, ist das aber vom Tisch. Den Überblick konnte man tatsächlich verlieren. Schließlich hat die schwarz-rote Regierungskoalition erst vor der abschließenden Sitzung am vergangenen Dienstag einen 200 Seiten umfassenden Änderungsantrag auf den Tisch gelegt. Solch ein Verfahren trägt nicht dazu bei, gesellschaftliche Akzeptanz und verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende zu schaffen.
Aber zurück zur Großen Anfrage: Inwieweit das jüngste OVGUrteil zum Landesentwicklungsplan auf die Teilregionalpläne „Wind“ der Regionalen Planungsgemeinschaften Auswirkungen haben wird, gilt es schnellstmöglich zu klären. Schon jetzt liegen in den Regionen Havelland, Fläming, Lausitz und Spreewald keine rechtswirksamen Regionalpläne mit verbindlichen Festlegungen für die Windenergienutzung vor. Das hat zur Folge, dass die Genehmigungsbehörden immer mehr mit Untersagungsverfügungen arbeiten müssen. Ausdrücklich begrüßen wir die Pläne der Landesregierung, mit der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung dafür zu sorgen, dass Kleinwindkraftanlagen unter bestimmten Bedingungen baugenehmigungsfrei werden. Natürlich werden wir uns diese Bedingungen genau anschauen.
Zum Schluss möchte ich mich sowohl beim Fragesteller als auch beim Wirtschaftsministerium für die Beantwortung der Großen Anfrage bedanken. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie zu erwarten war, diskutieren wir auch in der vorletzten Sitzung dieser Wahlperiode wiederholt über die Rolle der Braunkohle, diesmal auf Basis einer Antwort auf eine Große Anfrage. Begleitet wird diese Antwort von einem Entschließungsantrag der Grünen. Wenig überraschend werden hier Forderungen formuliert, die aus unserer Sicht die notwendigen Rahmenbedingungen, Risiken und Nebenwirkungen ausblenden und - mit Verlaub - auch ein etwas merkwürdiges Demokratieverständnis offenbaren.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert ein Zukunftskonzept für die Lausitzer Braunkohleregion von der Landesregierung und vor diesem Hintergrund die Beendigung der Braunkohleförderung bis spätestens 2030. Dieses Konzept soll von einem breiten Bündnis aus Unternehmen, Gewerkschaften
und gesellschaftlichen Akteuren erstellt werden. - So weit, so gut - oder auch nicht. Wen meinen Sie konkret und von welchem Bündnis sprechen Sie?
Ein Satz in Ihrem Entschließungsantrag hat mich ein bisschen irritiert. Das von Ihnen gewünschte Bündnis soll nicht nur von der Landesregierung initiiert, sondern auch beauftragt werden. Das entspricht nicht unserem Demokratieverständnis und ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, wie man unter solchen Prämissen tatsächlich Bündnispartner gewinnen will.
Unserer Meinung nach muss ein Zukunftskonzept für die Lausitz partizipativ und von unten, also von der Region selbst initiiert werden. Das Land kann bestenfalls eine Hilfestellung geben. Genau das ist bereits geschehen. Bereits im Jahr 2008 haben die Stadt Cottbus, die Landkreise Spree-Neiße, ElbeElster, Oberspreewald-Lausitz sowie Dahme-Spreewald die Kooperationsgemeinschaft Energieregion Lausitz gegründet.
Die Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH hat bereits frühzeitig einen Vorschlag der IHK Cottbus aufgegriffen und einen umsatzorientierten Zukunftsdialog in der Region Lausitz gestartet. Ziel ist es, die Region trotz sich verändernder Rahmenbedingungen zu einem zukunftsorientierten Standort für Forschung, Entwicklung und Produktion zu entwickeln, bei gleichzeitiger Stärkung des Industrie- und vor allem Energieerzeugungsstandorts. Insbesondere Letzteres scheinen die Grünen nicht zu teilen. Diesen Prozess kann man gut finden oder auch nicht, aber man sollte ihn zumindest zur Kenntnis nehmen.
Im Mai 2012 wurde die Prognos AG beauftragt, eine Kompetenzfeldanalyse für den Zukunftsdialog der Energieregion Lausitz zu erstellen. Die regionalen Akteure wurden bereits in der Einarbeitungsphase eingebunden. In drei Regionalkonferenzen im August 2013 wurden die Ergebnisse der Kompetenzfeldanalyse den Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Politik und Sozialverbänden vorgestellt.
Auch wenn man als Grüner die Gutachten und die Arbeiten der Prognos AG für braunkohlefreundlich hält, bleibt festzuhalten, dass sich die Energieregion Lausitz in Sachen Zukunftsplan Lausitz in einem transparenten gesellschaftlichen Diskurs auf den Weg gemacht hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den in der Lausitz begonnenen Zukunftsdialog gilt es auch vonseiten der Landesregierung und des Parlaments zu unterstützen. Das haben wir mit unserem Beschluss vom Februar 2013 bereits getan. Der Erfolg ist aber im Wesentlichen abhängig von den Ideen, der Akzeptanz und der Beteiligung der regionalen Akteure vor Ort.
Wenig zielführend ist ein solcher Prozess, wenn er, wie die Grünen per Antrag fordern, der Region von der Landesregierung übergestülpt wird. Ein solches Vorgehen ist von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Nun komme ich zu dem von Ihnen geforderten Ausstiegsszenario 2030. In der Begründung kritisieren Sie, dass alle Abschätzungen und Vermutungen zur Bedeutung der Braunkohle für die Region auf einem Gutachten basieren. Diese Behauptung
ist - wider besseres Wissen - einfach falsch. Die Grundlage für die energiepolitischen Einschätzungen und Entscheidungen der Landesregierung bilden insgesamt elf Studien und Gutachten, darunter auch die bekannten Erdmann- und Hirschhausen-Gutachten. Warum erwähne ich dies? - Selbst das HirschhausenGutachten geht von einer Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2040 aus, wie meine Partei im Übrigen auch.
Das einzige Gutachten, welches das Jahr 2030 als Zeitpunkt der Beendigung der Lausitzer Braunkohleverstromung nennt, ist das Positionspapier der grünen Landtagsfraktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg aus dem Jahr 2012. Es ist von der energiepolitischen Entwicklung längst überholt worden.
Grundlage dieses Positionspapiers ist die These, die gesamte Stromerzeugung aus Braunkohle in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg könne spätestens 2030 durch den Umstieg auf erneuerbare Energien in Kombination mit modernen Gaskraftwerken als Brücke ersetzt werden. Das ist zwar wünschenswert, aber entspricht zwei Jahre später nicht mehr der Realität.
Wir alle kennen die Diskussion auch in Brandenburg, wo wir von einer Kapazitätsleistung von Gaskraftwerken von 3 364 Megawatt ausgegangen sind. Das ist das Vierfache dessen, was im Jahr 2011 am Netz gewesen ist. Wir alle kennen die Projekte, die nicht realisiert wurden: Eisenhüttenstadt, Premnitz, Wustermark. Anlagen mit einer Leistung von 2 500 Megawatt wurden dort geplant. Bekanntlich sind diese Pläne nie umgesetzt worden. Das ist kein brandenburgspezifisches Problem. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, bundesweit werden Gaskraftwerke vom Netz genommen, weil diese nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Selbst das weltweit modernste Gaskraftwerk im bayerischen Irsching schreibt rote Zahlen und ist nur durch die Intervention der Bundesnetzagentur noch am Netz, leider auf Kosten des Stromkunden.
Zusammengefasst bleibt die Ablehnung Ihres Antrags aus zwei Gründen: Erstens. Ein Zukunftskonzept Lausitz, welches den Braunkohleausstieg im Jahr 2030 festschreibt, muss im Konsens mit der Region erarbeitet werden. Zweitens. Energiepolitisch ist das Jahr 2030 heute überhaupt nicht zu begründen. Ich verweise ausdrücklich auf die Evaluierung der Energiestrategie 2030. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Landesregierung zählt vielfältige Ergebnisse einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg auf: von der gemeinsamen Innovationsstrategie über die Regelungen des Schulbesuchs im jeweils anderen Land bis hin zur Organisation des öffentlichen Personenverkehrs.
Es sind nicht nur die immer wieder gern zitierten Dutzenden von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen, die eine intensive Zusammenarbeit belegen. Auch unterhalb dessen gibt es eine umfangreiche Zusammenarbeit von Verwaltungen, Landeseinrichtungen, Hochschulen und auch in anderen Organisationsformen wie beim „Verkehrsverbund Berlin Brandenburg“. Dies gilt es zunächst einmal aus gutem Grund hervorzuheben. Auf der anderen Seite gibt es auch nicht unerhebliche Probleme, und zwar nicht nur in der Frage von mehr Nachtruhe am BER; dazu komme ich nachher noch.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 1996 hat unser langjähriger Fraktionsvorsitzender Lothar Bisky gefordert: Die Fusion von Berlin und Brandenburg muss von unten wachsen. Damit meinte er Folgendes: Die Politik in Berlin und Brandenburg darf sich nicht nur darauf beschränken, der Bevölkerung einen fertigen Vertrag von oben zur Abstimmung vorzusetzen. Die Politik steht vielfach vor der Aufgabe, die Menschen mittels überzeugender Lösungen für Alltagsprobleme für eine Fusion zu gewinnen.
Wenn wir den gegenwärtigen Stand der Zusammenarbeit an diesem Maßstab messen, stellen wir fest, dass noch Etliches zu tun bleibt, vor allem für die Politik. Es greift deshalb zu kurz, wenn in der Einleitung zum Fortschrittsbericht zu lesen ist:
„Das... in beiden Ländern zu konstatierende nachlassende Interesse an der Berlin-Brandenburg-Thematik ist nicht zu verkennen. Das Fehlen einer auch in der Bevölkerung mehrheitsfähigen weitergehenden Perspektive erschwert es, die spezifischen Interessen der Hauptstadtregion wirksam in die Entscheidungsprozesse einzubringen, und bremst die Dynamik der Kooperation beider Länder.“
Ich frage mich, woran das wohl liegt und wie wir das gemeinsam verändern können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Politik in beiden Ländern muss gemeinsame wie auch unterschiedliche Interessen endlich klar und öffentlich definieren und dann - das ist das Entscheidende gemeinsam nach einem Interessenausgleich und dementsprechende Lösungen für real existierende Probleme suchen.
Das Beharren auf die einzig richtige, weil eigene Meinung bringt uns gar nichts. Und dann sind wir beim BER, beim Nachtflugverbot und bei den Fragen, wie Brandenburger Interessen durch Berlin bewertet und schlussendlich berücksichtigt werden. Solange die Bürgerinnen und Bürger genau diesen
Umgang mit ihren Problemen genauso wahrnehmen und erleben, werden wir in der Fusionsfrage kein Stück weiterkommen.
DIE LINKE steht dafür, in die Beziehungen zwischen Berlin und Brandenburg eine neue Dynamik und Offenheit zu bringen. Es gibt vor allem zwei Fragenkomplexe, die ernsthaft miteinander erörtert werden müssen: Wie werden die Belange einer über ihre Grenzen hinauswachsenden Stadt strukturell, institutionell, organisatorisch etc. abgebildet? Reichen dafür die bestehenden gemeinsamen Einrichtungen bis hin zur gemeinsamen Landesplanung auf Dauer aus? Braucht es neue, stärker demokratisch fundierte Formen der Zusammenarbeit? Oder etwa: Wie wird der kulturelle und soziale Zusammenhang im Ballungsraum Berlin gewahrt bzw. hergestellt? - Und das gerade unter den Bedingungen zunehmender Differenzierung und auch Separierung in den innerstädtischen, klassisch zur Stadt gehörenden Teilen, vor allem aber angesichts der Tatsache, dass das Wachstum Berlins nach Brandenburg hinein vor allem durch den Zuzug von Brandenburgerinnen und Brandenburger im engeren Verflechtungsraum erfolgt.
Aus unserer Sicht wäre ein gemeinsames neues Entwicklungskonzept für die Region, das das bestehende Leitbild von 2006 ersetzt, ein wichtiger Schritt. Es soll gemeinsame Vorhaben, arbeitsteilige Entwicklungsschwerpunkte, eine abgestimmte Raumplanung und vereinbarte öffentliche Investitionen festlegen. Und nicht zuletzt sollen in diesem Konzept auch Verpflichtungen und Entwicklungsziele für die berlinfernen Räume enthalten sein.
Zu den vorrangigen Themen des Konzeptes sollen neben der Innovationsstrategie und ihrer Weiterentwicklung die gemeinsame Entwicklung des BER-Umfeldes, die Erarbeitung einer gemeinsamen Energiestrategie, ein abgestimmtes Wassermanagement sowie eine koordinierte Steuerung der Suburbanisierung rund um Berlin gehören. Es geht uns unter anderem um einen geregelten Leistungs- und Lastenausgleich in Bezug auf Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Bildung und Kultur. Anzustreben wäre eine vertiefte Kooperation und Arbeitsteilung zwischen benachbarten Brandenburger Kommunen und Berliner Bezirken, die hierfür die nötigen Kompetenzen kommunaler Selbstverwaltung erhalten müssen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diejenigen, die länger in diesem Parlament sitzen, kennen den langjährigen Vorschlag meiner Partei, diesen Prozess vor allem auch über den Landtag und das Berliner Abgeordnetenhaus hinaus anzustoßen. Hier könnte in aller Öffentlichkeit und gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus nach Lösungen im Interesse aller Teilregionen von Berlin und Brandenburg gesucht werden. Wenn wir uns diesen Aufgaben nicht stellen, werden in diesem Plenarsaal auch in 30 Jahren nur Brandenburger sitzen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit ganz so viel Pathos werde ich nicht dienen können. Ich werde versuchen, etwas sachlicher zu reden. - Gestatten Sie mir zu Beginn der Debatte ein großes Dankeschön an die Mitglieder der Kunst- und Ausstattungskommission zu sagen, insbesondere an deren Vorsitzende Gerrit Große, für die geleistete Arbeit und die Mühe, den Landtag so zu gestalten bzw. mitzugestalten, dass er zu dem geworden ist, was er ist. Herzlichen Dank dafür.
Natürlich sage ich das auch mit etwas Wehmut, denn die Debatte, die wir seit Monaten führen, wird der Arbeit der Kommission nicht gerecht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute endet eine sehr emotional geführte Debatte, die in den vergangenen Monaten auf beiden Seiten Kopfschütteln und Unverständnis hervorgerufen hat. Auf der einen Seite stehen die Befürworter des roten Adlers, auf der anderen Seite die des hier angebrachten weißen Adlers. An der Debatte, welche Variante mehr Befürworter hat, möchte ich mich nicht beteiligen. Ich war wie garantiert jeder hier im Saal mit Befürwortern beider Seiten im Gespräch und habe sehr oft die Erfahrung gemacht, dass nach der Betrachtung des Plenarsaals eher das Notausgangsschild als der weiße Adler in der Kritik stand.
Viele Besucher, die den Plenarsaals besichtigten und vorher klar für einen roten Adler waren, haben dann das Gesamtkonzept verstanden und den weißen Adler akzeptiert. Neben Kritik gibt es eben auch viel Zustimmung, vor allem aber die Forderung nach dem Ende der Debatte. Dazu wird es nach der Abstimmung hoffentlich kommen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Architekt Prof. Kulka hat den Vorschlag unterbreitet, im Plenarsaal ein stilisiertes Wappen anzubringen, eine verfremdete Form ähnlich der auf dem Büttenpapier, das für Einladungen verwendet wird. Die Entscheidung für den weißen Adler ist vor allem aus ästhetischen Gründen getroffen worden. Diesem Vorschlag ist die Kunstkommission mehrheitlich gefolgt. Das Präsidium hat die Entscheidung seinerzeit respektiert.
Danach gab es in allen Fraktionen und in der Öffentlichkeit heftige Debatten zu diesem Thema. Meine Fraktion, die Fraktion DIE LINKE, hat sich - darauf bin ich besonders stolz - sehr deutlich für den weißen Adler ausgesprochen. Die Linke hat den Entwurf des Architekten favorisiert, wird aber dem Kompromiss
vorschlag, der vom Architekten vorgelegt wurde, mehrheitlich zustimmen. Wir haben aus Erfahrungen der DDR im Umgang mit Künstlerinnen und Künstlern gelernt, dass es besser ist, wenn sich der politische Raum nicht in künstlerische Entscheidungen einmischt, und nur um eine solche handelt es sich hier.
Ja, auch die Debatten im Präsidium und die Art und Weise, wie diese geführt wurden, waren für mich eine besondere Erfahrung. Manche Argumente, die in dieser Debatte hervorgeholt wurden, waren bemerkenswert. Ich hätte mir gewünscht, dass Fairness und Offenheit für eine von einer großen Mehrheit getragenen Lösung Grundlage der Debatten gewesen wären. Leider war das nicht immer der Fall. Es gehört zur Wahrheit, dass Brandenburgs Adler als Wappen natürlich rot bleibt. Im Plenarsaal wird eine Fahne aufgehängt, die den Adler in der heraldischen Form als Landeswappen zu erkennen gibt. In 13 von 16 Landtagen der Bundesrepublik gibt es nicht das Originalwappen im Plenarsaal, und auch im Deutschen Bundestag sehen Sie eine stilisierte hellgraue Form des eigentlich schwarzen Bundesadlers.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion wird ich sagte es schon - diesen Kompromiss mehrheitlich mittragen, und zwar aus zwei Gründen: erstens, um diese unsägliche Debatte endlich zu beenden, und zweitens, um nicht durch Urheberrechtsstreitigkeiten dem Landtag noch weiteren Schaden zuzufügen. Einen kleinen Seitenhieb möchte ich dennoch loswerden: Es ist ja kein Geheimnis, dass die CDU mit Vehemenz diese Debatte betrieben hat. Ich wünschte mir dieses Engagement auch bei den wirklichen Problemen im Land.
Aber da übt sie sich in Zurückhaltung und verrät uns ihre Lösungsvorschläge viel zu selten. Dass es aber an einem Punkt hören Sie zu, liebe Kollegen von der CDU
eine Gemeinsamkeit mit der CDU gibt, möchte ich doch bemerken: Auch für mich kann der Landtag nicht rot genug sein, aber dafür können die Bürgerinnen und Bürger am 14. September sorgen.
Danke, Frau Präsidentin. - Lieber Henryk Wichmann, ich glaube, den Umgang mit Petitionen muss man mir nicht erläutern. Ich habe jahrelang den Petitionsausschuss geleitet und dort meine Akzente gesetzt.
Von daher weiß ich schon, dass es Argumente sowohl für die eine als auch für die andere Seite gibt. Über die Frage, wer wofür welche Mehrheiten hat, kann man immer trefflich streiten.
Der Beitrag von Herrn Wichmann von soeben hat eines wieder gezeigt: Wir müssen im Hauptausschuss oder im Präsidium dringend über die Frage der Kurzintervention reden.
Das war ein Missbrauch dieses Instruments, Herr Wichmann. Sie haben sich nicht auf meine Rede bezogen.
- Nein. - Wir werden darüber im Präsidium reden müssen, spätestens dann, wenn es um eine neue Geschäftsordnung geht.
Wir sind große Freunde der Kurzintervention. Aber dieses Instrument darf nicht missbräuchlich verwendet werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ging es Ihnen auch schon einmal so: Da gibt es scheinbar gute Anträge. Liest man in diesem Fall die Überschrift „Erneuerbare Energien weiter ausbauen - Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung positiv miteinander verknüpfen“, dann hält man diesen auf den ersten Blick für zustimmungswürdig; der Bauch signalisiert sofort Zustimmung. Dann aber liest man den Antragstext und stellt fest, dass der Fokus auf verbesserte Rahmenbedingungen für den weiteren Zubau erneuerbarer Energien gelegt ist.
Deshalb frage ich jetzt: Ist das wirklich das grundsätzliche Problem, das wir hier in Brandenburg haben? Ich denke nein. Deshalb halte ich den Antrag für zu kurz gesprungen. Das Land Brandenburg hat in den vergangenen Jahren wesentliche Beiträge zur Energiewende geleistet - das beweisen nicht nur die drei Leitsterne der Agentur für erneuerbare Energien. Beim Bruttostromverbrauch im Jahr 2012 hat Brandenburg bereits einen Anteil der erneuerbaren Energien von 64,5 % erreicht und damit die Zielsetzung der Bundesregierung für das Jahr 2030 schon weit übertroffen. Durch diese Vorreiterfunktion wurden die mit der Energiewende verbundenen Probleme, denen sich Brandenburg stellen muss, sehr frühzeitig sichtbar. Als besonders problematisch haben sich dabei insbesondere die fehlende Systemintegration der erneuerbaren Energien, der verzögerte Netzausbau, die hohen Strompreise, aber auch die rückläufige Akzeptanz der Bevölkerung herausgestellt. Ende 2013 wurden dann die Eckpunkte für die Reform des EEG bekannt und wenig später wurde der Referentenentwurf durch die Bundesregierung vorgelegt. Damit begann eine breite gesellschaftliche Diskussion in der Wirtschaft, bei Verbänden und Umweltorganisationen sowie in den Parteien. Selbstverständlich hat sich die rot-rote Landesregierung in diese Debatte über den Bundesrat eingebracht. Die Landesregierung hat bereits im März eine sehr umfassende Stellungnahme abgegeben und im Bundesratsverfahren 18 Anträge eingebracht. Die Beratungen im Bundesrat stehen kurz vor dem Ende. Deshalb finde ich es sehr bedauerlich, dass dieser Antrag erst heute auf die Tagesordnung kommt. Selbst eine Ausschussüberweisung, um diesen Antrag möglicherweise zu qualifizieren, ist aufgrund der Zeitschiene im Bundesrat mit Ende der hiesigen Wahlperiode nicht mehr möglich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Völlig klar ist auch, dass die Einschätzungen zu den bisherigen Verhandlungsergebnissen über das EEG höchst unterschiedlich ausfallen. Klar ist auch, dass dieses EEG bei weitem nicht alle Erwartungen erfüllt. Das kann es auch nicht bei den vielen Partikularinteressen, die sich auch in Ihrem Antrag wiederfinden. Die Linke erwartet nach wie vor von der Bundesregierung ein ganzheitliches Reformpaket, das in der Form eines integrierten Ansatzes den künftigen Verlauf der Energiewende in Deutschland insgesamt in einen volkswirtschaftlichen, umweltpolitischen und gesellschaftlich vertretbaren Rahmen einpasst.
Dass auch einzelne Vorschläge aus Brandenburg im Verfahren angenommen wurden, ist kein Grund, diese EEG-Novelle als Er
folg zu feiern. Vielmehr muss die soziale Komponente der Energiewende in den Fokus politischer Entscheidungen gerückt werden, und diese kommt auch mir bei Ihrem Antrag deutlich zu gering rüber. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Linke setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf Bundesebene im Rahmen der Begrenzung der Kosten der Energiewende die Absenkung der Stromsteuer und die bundesweite Umlage der Netzausbaukosten und Netzentgelte vorgenommen werden muss. Die Absenkung der Stromsteuer würde dazu beitragen, dass die Kostenentlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der mittelständischen Wirtschaft schnell wirksam werden könnten. Die Entschädigungszahlungen für den nicht eingespeisten EEGStrom belasten die regionalen Netzentgelte, die im Land Brandenburg und deutschlandweit im Vergleich auch bedingt durch den hohen Grad der Einspeisung von erneuerbaren Energien schon jetzt besonders hoch sind. Durch eine bundesweite Umlage würden diese Kosten solidarisch verteilt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch drei Punkte sagen. Erstens: Wegen der Betroffenheit auch Brandenburger Antragsteller muss der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Stichtag vom 22.01.2014 auf den 01.01.2015 verschoben werden.
Zweitens: Aufgrund des bereits bestehenden hohen Anteils erneuerbarer Energien am brandenburgischen Strommix muss die Systemintegration weiter vorangetrieben werden. Dies beinhaltet sowohl Maßnahmen zur besseren Einbindung der erneuerbaren Energien und zur Synchronisation von Stromerzeugung und Stromlast, zum Beispiel durch Speicher, intelligente Netze und Flexibilisierung konventioneller Kraftwerke, als auch das Zusammenwachsen von Energieinfrastruktur wie Strom, Gas, Wasser, Wärme, um die starke Schwankungsbreite der Stromproduktion aus Wind und Sonne auszugleichen. Dazu bedarf es beim Bund einer anderen Schwerpunktsetzung.
Drittens: Das Potenzial der Bioenergie als Regelenergie muss stärker berücksichtigt werden. Energie aus Biomasse ist neben der Wasserkraft die einzige erneuerbare Energieform, die derzeit in relevantem Umfang als Regelenergie zur Verfügung steht und flexibel auf unvermeidliche Schwankungen sowohl erzeugerseitig als auch nachfrageseitig reagieren kann. Der Ausbaupfad für Biomasse muss auf mindestens 200 Megawatt brutto - angehoben werden. Der Gasaufbereitungsbonus ist deshalb beizubehalten.
Gestatten Sie mir zwei abschließende Bemerkungen. Ich halte eine EEG-Umlagebefreiung weder für die Stein- noch für die Braunkohle für gerechtfertigt.
Der vor einigen Tagen von den AKW-Betreibern vorgebrachte Vorschlag, die Abrissrisiken in eine Stiftung auszulagern, kann nur ein verspäteter Aprilscherz sein. Die Gewinne zu privatisieren und die Risiken zu vergesellschaften - das ist mit der Linken nicht zu machen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Ich denke, dass Einigkeit darin besteht, dass sich seit Januar, seit der Inbetriebnahme des Landtagsgebäudes, die Arbeitsbedingungen für das Parlament sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung stark verbessert haben. Sicher müssen wir uns
noch an manch Neues gewöhnen, aber das liegt wohl in der Natur der Sache.
Die Bürgerinnen und Bürger haben dieses Landtagsgebäude ebenfalls gut angenommen, und das ist doch ein Wert an sich.
Ja, manche Kritiker dieses Baus - auch ich - haben ihren Frieden mit diesem Landtag geschlossen und schätzen die Arbeitsbedingungen hier im Haus. Ich betone: ihren Frieden mit diesem Landtagsgebäude.
Die CDU-Fraktion möchte nun mit dem vorgelegten Antrag die Attraktivität und die historische Anziehungskraft des Potsdamer Stadtschlosses steigern. Ich möchte festhalten, dass an dieser Stelle ein Dissens besteht: Sie sprechen von einem Stadtschloss, wir sprechen von einem Landtag.
Man könnte sich fragen, ob die zahlenmäßig stärkste Oppositionsfraktion keine anderen Probleme hat als die Rückholung der Attika-Figuren. Wichtiger ist doch wohl, was hier drin passiert. Bei dieser Frage sollte die CDU einmal in sich gehen.
Um es vorwegzusagen: Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil wir ihn für überflüssig halten.
Erstens möchte ich auf die Beschlusslagen vom 20. Mai 2005 und 10. April 2008 verweisen.
Zweitens verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf etliche Kleine Anfragen der CDU-Fraktion.
Drittens hat die CDU jederzeit die Möglichkeit, im Hauptausschuss einen entsprechenden Tagesordnungspunkt zu beantragen und einen Sachstandsbericht einzufordern.
Viertens hat meine Fraktion grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Eigentumsrechte, des Denkmalschutzrechtes und der Finanzierung des Vorhabens.
Für uns Linke ist völlig klar, dass für das von Ihnen vorangetriebene Vorhaben keine Steuermittel zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzfrage scheint mir neben der Eigentumsfrage und der Frage, ob die Umsetzung überhaupt realisierbar ist, eine bedeutende zu sein. Würde man die Attika-Figuren abnehmen und umsetzen, wäre der Restaurierungsaufwand mit Sicherheit hoch.
Viele Fragen sind ja in den letzten Jahren schon gestellt und beantwortet worden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ich frage mich, warum Sie Kleine Anfragen stellen und die Antworten nicht zur Kenntnis nehmen können - oder nicht wollen. So wollen Sie die Landesregierung auffordern, dass sie den ausdrücklichen Wunsch des Landtages nach Rückführung der auf dem Dach der Humboldt-Universität postierten acht Sandsteinfiguren des Potsdamer Stadt
schlosses an Berlin übermittelt. Ich glaube, dass dieser Wunsch bei allen, die mit diesem Thema zu tun haben, bekannt ist.
Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, ist doch bekannt, dass sich die Eigentümerin der Figuren für den Verbleib auf der Humboldt-Universität ausgesprochen hat. Die Eigentümerin - das ist die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Diese verweist an das Berliner Landesdenkmalamt. Schließlich steht das Gebäude seit 1975 unter Denkmalschutz. Die Berliner Behörde empfiehlt demnach auch, die Figuren in Berlin zu belassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, über Attraktivität lässt sich trefflich streiten. Die CDU scheint in den letzten Monaten eine gewisse Streitlust über Kunst und Kultur entwickelt zu haben - zunächst der Adler, dann die Friedel-Ausstellung und nun die Attika-Figuren. Die CDU streitet mit Vehemenz. Manchmal gehen dabei leider Fairness und Sachlichkeit verloren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Attraktivität des Landtages wird nicht nur von baulichen, historischen, architektonischen und künstlerischen Gegebenheiten bestimmt. Vielmehr erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass hier in diesem bestens ausgebauten Gebäude gute Politik gemacht wird und die Probleme des Landes gelöst werden.
Ich gehe jede Wette ein, dass den Bürgerinnen und Bürgern ein transparent, fair, konstruktiv und sachlich arbeitendes Parlament wichtiger ist
und attraktiver erscheint als eine mit Attika-Figuren ausgestattete Fassade. Daran kann die CDU gern mitarbeiten. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Quo vadis, Energiewende?“, möchte man meinen, wenn man die bisher veröffentlichten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Energie zur Kenntnis nimmt. Bundesumweltminister Peter Altmaier steht in dieser Arbeitsgruppe für eine radikale Reform des EEG hinsichtlich der Förderung von Fotovoltaik, Windkraft und Biomasse; die SPD, wenn man Medienberichten Glauben schenken darf, versucht zu korrigieren.
Geplant sind starke Einschnitte in die Förderung von Biomasse und Windkraftanlagen. Bei der Windenergie auf hoher See sollen dem Entwurf zufolge die Ausbauziele bis 2020 auf
6,5 Gigawatt und bis 2030 auf 15 Gigawatt reduziert werden. Windkraftanlagen an Land sollen deutlich weniger Förderung erhalten. Außerdem solle das Referenzertragsmodell weiterentwickelt werden.
Der von CDU/CSU vorgesehene verbindliche Ausbaupfad gibt eine Obergrenze von 40 % erneuerbare Energien bis 2020 und von 55 % bis 2030 vor. Das erscheint nicht nur meiner Fraktion wenig ambitioniert. Zum Vergleich: Brandenburg will laut „Energiestrategie 2030“ noch vor 2020 seinen eigenen Strombedarf rein rechnerisch zu 100 % aus erneuerbaren Energien decken können - und noch vor 2030 den gesamten Strombedarf Berlins gleich mit.
Aber selbst diesen Vorschlägen der Verhandlungsgruppe für die Große Koalition kann man noch etwas Gutes abgewinnen, wie man feststellt, wenn man den Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahresgutachten 2013/2014 liest. Dieser plädiert doch tatsächlich für den sofortigen Förderstopp bei Fotovoltaik, Windkraft und Biomasse. Der Sachverständigenrat spricht sich gegen die Fortsetzung des EEG aus, und natürlich sollen Befreiungstatbestände für stromintensive Unternehmen beibehalten werden, selbst dann, wenn die Großverbraucher auch im Gegensatz zu den Kleinverbrauchern - direkt von den gesunkenen Börsenpreisen profitieren. Deshalb bin ich froh, dass das Thema der Aktuellen Stunde heute von der SPD gesetzt wurde. Dies gibt uns die Gelegenheit, über tatsächliche Alternativen zur Förderung der dringend notwendigen und auch gesellschaftlich noch akzeptierten Energiewende zu debattieren. Die Ausbremsung oder gar der Stopp der Energiewende sind keine Antworten auf diesen gesellschaftlichen Reformbedarf.
Aus Sicht der Linken muss das EEG modernisiert werden. Zukünftig muss es ausreichend finanzielle Anreize für die Investition in erneuerbare Energien, in Kraft-Wärme-Kopplung, in intelligente Netze und mittelfristig auch in Speicherlösungen geben. Die erneuerbaren Energien müssen mehr Systemverantwortung übernehmen. Die Versorgungssicherheit muss durch eine kluge Steuerung von Angebot und Nachfrage und durch den Einsatz intelligenter Netze erhöht werden. All dies muss in ein erweitertes EEG-Energiewendepaket hinein. Ein in diese Richtung überarbeitetes EEG könnte so auch zu einer zentralen Säule der Umsetzung unserer eigenen „Energiestrategie 2030“ werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Immer mehr Unternehmen werden von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Das macht keinen Sinn. Die Ausnahmen haben mittlerweile so stark zugenommen, dass sie zur überproportionalen Belastung von Privathaushalten und Kleinunternehmen geführt haben. Außerdem sind diese Befreiungen kontraproduktiv, weil sie Anreize für Unternehmen setzen, immer mehr statt weniger Energie zu verbrauchen. Dabei sollte das Energiesparen statt die Energieverschwendung gefördert werden.
Energieintensive Unternehmen, die hohe Energiekosten haben und im internationalen Wettbewerb stehen, sollte man weiterhin davon ausnehmen. Die EEG-umlagebefreiten energieintensiven Unternehmen zahlen in Deutschland einen relativ günstigen Strompreis. Dieser liegt sogar unter dem EU-Durchschnitt. Die Kosten dafür aber werden auf die anderen, vor allem auf
die kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie die Privathaushalte abgeladen. Das ist ungerecht. Hier muss eine steuerfinanzierte Lösung her.
Wir haben derzeit einen denkbar niedrigen Börsenpreis für Strom. Dieser wird aber nicht an den Endverbraucher weitergegeben, und nicht nur die Linke fragt, warum das nicht hinzubekommen ist. Wenn das passieren würde, könnte der Strompreis schon heute stabil bleiben oder gar sinken. Es ist eben eine Mär, wenn behauptet wird, die erneuerbaren Energien seien ein Preistreiber.
Im Gegenteil: Die deutsche WindGuard hat jetzt ein aktuelles Gutachten zur Kostensituation der Windenergie im Land und in Deutschland vorgestellt. Das Ergebnis: Der Strom aus Windenergie an Land gehört bereits heute zu den kostengünstigsten erneuerbaren Energien. Für die Linke ist nicht der Zubau das Problem, sondern die Fehlanreize in der Vergangenheit und ein nicht funktionierender Strommarkt.
Mit den aktuellen Stromgestehungskosten ist die Windenergie kein Kostentreiber, sondern trägt zur Stabilisierung des Strompreises bei. Eine moderne Windkraftanlage ist in den Stromgestehungskosten günstiger als ein neues Kohlekraftwerk, wenn alle Kosten fair berücksichtigt sind.
Angesichts dieser Fakten wird auch deutlich, dass eben keine flächendeckende Überforderung von Onshore-Anlagen erfolgt. Und auch das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat in der letzten Woche neue Ergebnisse zur Entwicklung der Stromgestehungskosten diverser Energiequellen vorgelegt. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Kosten für Strom aus Fotovoltaik und Windkraftanlagen bis 2030 unter denen fossiler Kraftwerke liegen werden. Es ist also ein Trugschluss zu glauben, mit den jetzt wieder vorgeschlagenen Ausbaukorridoren oder einem über neue Abstandsregelungen erreichten Ausbaustopp würden die Strompreise sinken. Damit wird das Problem, dass die günstigen Preise, zu denen die erneuerbaren Energien schon heute produzieren, nicht bei den Stromkunden ankommen, nicht gelöst. Wir brauchen deshalb neue Regelungen für den Strommarkt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus Sicht der Linken ist ein dezentraler Ausbau im ganzen Land erforderlich. Das hat mehrere Vorteile: Zum einen lassen sich die Netzausbaukosten begrenzen, zum anderen trägt ein breit in der Fläche stattfindender Ausbau zur Versorgungssicherheit bei und regionale Lösungen hinsichtlich der Stromversorgung und der Speicherung erneuerbarer Energien sind möglich. Dafür bedarf es aber einer bundesweiten Koordinierung der Energiewende. Claudia Kemfert vom DIW wünscht sich an dieser Stelle ein Energiewendeministerium.
Dieser Wunsch ist nicht nur knapp einen Monat vor Weihnachten durchaus berechtigt, aber mit dem Wünschen ist es halt nicht getan. Wir brauchen eine legitimierte Institution, die die Energiewende politisch nach innen und nach außen vertritt und vor allem koordiniert.
Dazu muss es auch einen Fahr- und Finanzierungsplan oder wie es Kollege Bretz in der vergangenen Woche so treffend nannte - einen Masterplan der Bundesregierung für die Ener
giewende geben. Der ist aber nicht in Sicht. Wir, nicht nur ich, haben Streitigkeiten der abgewählten schwarz-gelben Bundesregierung im Ohr. Die war und ist es, die Investoren abschreckt und verunsichert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Speicherung der erneuerbaren Energien im industriellen Maßstab ist eine der zentralen Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende. Noch ist unklar, wie die künftige Bundesregierung dies vorantreiben will.
Unmittelbar mit der Zukunft des EEG ist auch die Diskussion über die Zukunft der Braunkohle verknüpft. Einerseits ist die Nutzung der Braunkohle in Deutschland inkompatibel mit der Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Energiewende.
Der Rückgang der Volllaststunden zu einem zunehmend von erneuerbaren Energien dominierten System legt ein Auslaufen der Braunkohlewirtschaft nahe. Der Bau neuer Braunkohlekraftwerke ist aus betriebswirtschaftlicher sowie aus energie-, umwelt- und gesellschaftspolitischer Perspektive kaum vorstellbar. Andererseits können mit Braunkohleverstromung auch angesichts des kollabierten CO2-Zertifikatehandels momentan noch erhebliche Gewinne erzielt werden. Das zeigt eindringlich, dass die deutsche Energiewende Rahmenbedingungen braucht, damit auch in Zukunft die Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen sichergestellt werden kann. Strom darf weder Mangelware noch Luxus werden.
Der Linken geht es um bezahlbare Energiepreise für alle, und es geht um entsprechende Sozialmaßnahmen, um Menschen mit niedrigem Einkommen zu helfen. Leider habe ich diesbezüglich bis jetzt nichts Brauchbares aus der Koalitionsarbeitsrunde gehört.
Als eine ihrer letzten Amtshandlungen hat die abgewählte schwarz-gelbe Koalition die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes in Höhe von 9 Euro beschlossen, die allein durch die zu erwartenden steigenden Energiepreise aufgefressen werden. Auch dadurch ist ein großer Teil der Akzeptanz auf der Strecke geblieben.
Bereits in diesem Jahr sind die steigenden Strompreise nur zum Teil durch die letzte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze abgedeckt worden. Während der Regelsatz um 8 Euro erhöht wurde, hätte dieser wegen der steigenden realen Stromkosten nach Berechnungen des DIW um 9,67 Euro erhöht werden müssen. Schwarz-Gelb hat also die Energiewende bis jetzt auf Kosten der einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürger finanziert. Damit muss aus Sicht der Linken endlich Schluss sein.
Die soziale Komponente gehört endlich in den Fokus der Energiewende. Ansonsten wird die Energiewende scheitern.
Ein weiterer Aspekt, damit die Energiewende ein Erfolgsmodell wird, ist der Umbau von unten. Stadtwerke, Energiegenossenschaften, regionale Produzenten und Versorger müs
sen weiter gestärkt, Beteiligungen und Transparenz ausgebaut werden. Die Menschen wollen und sollen die Energiewende aktiv mitgestalten.
Nach aktueller Umfrage finden 93 % der Deutschen den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien wichtig. Mehr als die Hälfte der von Emnid Befragten ist bereit, über die Stromrechnung einen Betrag für den Umbau der Energieversorgung zu leisten, wenn es dabei künftig gerechter zugeht. Das finde ich schon beachtlich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Diskussion über die Zukunft der Braunkohle in NRW, die in jüngster Zeit auflebt, kommt zur richtigen Zeit und eröffnet jenseits tagespolitischer Polemik perspektivisch sogar die Chance für Kompromisse hinsichtlich des von der Linken in Brandenburg seit Jahren verfolgten Ziels des sozial verträglichen Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung. Konkreter Aufhänger in NRW ist die Zukunft des Tagebaufeldes Garzweiler II. Die Bedeutung dieses Einzelfalls sowohl für die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene als auch für die Braunkohleregionen in Mittel- und Ostdeutschland ist erheblich.
Diese Diskussion wird nicht folgenlos auch für die Pläne von Vattenfall hinsichtlich des Neuaufschlusses von Tagebauen in Brandenburg und in Sachsen bleiben. Für uns Linke geht es dabei schon lange nicht mehr um die Frage des Ob, sondern vielmehr müssen auch wir die Frage beantworten: Wie soll der Ausstieg erfolgen? Eine gute Grundlage bildet dabei die Energiestrategie 2030. Spätestens bis zum Jahr 2020 wird aus unserer Sicht Klarheit darüber bestehen, inwieweit Speichertechnologien großtechnisch eingesetzt werden können und konventionelle Regelleistungen nötig sind. Zu diesem Zeitpunkt wird auch abzuschätzen sein, ob der erfolgreiche Netzaus- und -umbau im erforderlichen Zeitraum realisierbar ist, um eine sichere und bezahlbare Energieversorgung aus erneuerbaren Energien zu gewährleisten.
Die konventionellen Technologien Kohle und Gas werden bis dahin die Brücke hin zu den erneuerbaren Energien bilden. Der technologische Fortschritt des nächsten Jahrzehnts, insbesondere in den Bereichen Systemintegration der erneuerbaren Energien, wird über die Notwendigkeit der Länge der Brücke, das heißt über die Dauer der Nutzung der Braunkohle zur Stromerzeugung entscheiden.
Unser politisches Ziel ist der sozial verträgliche Ausstieg bis zum Jahr 2040.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal unsere zentralen Forderungen hinsichtlich der künftigen Energiepolitik und eines modernisierten EEG zusammenfassen.
Erstens. Strompreise müssen für alle bezahlbar bleiben. Deshalb sollten kurzfristig die Stromsteuer gesenkt und ein reduzierter Mehrwertsteuersatz eingeführt werden. Steigende Strompreise müssen vollständig in den Transfer- und Sozialleistungen berücksichtigt werden sowie eine Abwrackprämie für energieintensive Haushaltsgeräte muss eingeführt werden.
Zweitens. Wir fordern einen bundesweit abgestimmten Ausbau- und Finanzierungsplan, mit dem der weitere Zubau von Anlagen mit dem Netzausbau abgestimmt wird.
Drittens. Wir fordern eine kritische Überprüfung der derzeitig umfassenden Entlastung energieintensiver Betriebe.
Viertens. Das bisherige Marktprämienmodell muss dringend reformiert werden. Ziel muss es sein, sinkende Strompreise an der Börse auch an den Endverbraucher weiterzugeben.
Fünftens. Einführung eines möglichst technologieunabhängigen Vergütungssatzes. Eine Technologieneutralität bei den Prämiensätzen würde den Zubau der jeweils günstigsten Technologie fördern.
Sechstens. Bestandsschutz der EEG-Altanlagen schafft Planungs- und Investitionssicherheit.
Siebtens. Anreize schaffen, damit EEG-Neuanlagen vermehrt Systemdienstleistungen wie Frequenz- und Spannungserhaltung übernehmen. Das wäre ein Beitrag zur Substituierung von konventionellen Energieträgern.
Achtens und zum Schluss: Die verpflichtende Direktvermarktung eines Teils von neu installierten EEG-Anlagen ab einer bestimmten Größenordnung muss eingeführt werden. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Bretz, ich hatte die leise Hoffnung, dass Sie heute an sich halten könnten, denn auch bei häufiger Wiederholung Ihrer falschen Behauptungen werden diese nicht richtiger.
Zu den Stromnetzausbaukosten und den Netzentgelten hat der Minister schon etwas gesagt. Ich ergänze: Sie verwechseln Ursache und Wirkung. Nicht Brandenburg ist für die hohen Netzentgelte verantwortlich, sondern die verfehlte Politik der von Ihnen getragenen Bundesregierung.
Leider habe ich in Ihrer Rede relativ wenig darüber gehört, wohin Sie denn energiepolitisch wollen. Auch hier stiehlt sich die CDU wieder einmal aus der Verantwortung, und die Energiedebatte findet leider ohne CDU statt. Oder besser gesagt: Sie führen weiterhin Ihren Kreuzzug gegen die erneuerbaren Energien.
Herr Kollege Beyer, wenn Sie wenig oder nichts über die Umsetzung der Energiestrategie hören, finde ich das zwar schade,
würde aber dafür werben, dass Sie Ihre Ohren und vor allem auch Ihre Augen öffnen. Nicht allein der Brandenburg-Kredit „Erneuerbare Energien“, die Stärkung der Regionalen Planungsgemeinschaften, die Überarbeitung der GRW-Förderrichtlinie hinsichtlich Energieeffizienz -
über 40 kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte werden gefördert. Wir gehen jetzt an die Umsetzung dieser 40 kommunalen Energie- und Klimaschutzkonzepte heran. Ich denke, das ist viel mehr als nichts.
Sie haben heute auch wieder das Thema Akzeptanz ein Stück weit denunziert. In dem von Ihnen vorgelegten Entschließungsantrag, der sicher mit der heißen Nadel genäht wurde, haben Sie die Akzeptanz als einen der wichtigsten Bausteine der Umsetzung der Energiestrategie genannt. An der Stelle haben Sie sogar Recht. - Danke sehr.
Herr Kollege Homeyer, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage ist: Könnten Sie dem Landtag vielleicht einmal mitteilen, wie Ihre Position zum Mindestlohn ist?
Die zweite Frage: Würden Sie mir Recht geben, dass die Kollegen Ihrer Fraktion das beschleunigte Verfahren, das verabredet war, mitgetragen haben und wir aufgrund der Kritik die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nachholen wollen? Würden Sie mir da Recht geben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen-Fraktion arbeitet hier wohl getreu dem Motto „Von NRW lernen heißt siegen lernen“, denn die Große Anfrage - das ist mir auch aufgefallen, Herr Kollege Senftleben ist hier fast wortgleich wie in Nordrhein-Westfalen eingebracht worden. Mir ist aber auch aufgefallen, dass bestimmte Antworten relativ deckungsgleich sind. Denn wenn bestimmte Statistiken nicht da sind, bestimmte Angaben nicht erhoben werden, dann beantwortet es die rot-grüne Landesregierung in NRW so, und dann beantwortet es auch die rot-rote Landesregierung in Brandenburg so.
Trotzdem möchte ich mich für die Antwort auf die Große Anfrage bedanken. Ich gebe auch zu, dass bestimmte Antworten bei mir einen erhellenden Effekt hatten, und ich gebe zu, dass mich bestimmte Antworten stutzig gemacht haben. Ich denke schon, dass es zum Beispiel ein Versäumnis ist, wenn der Landesregierung keine separaten Statistiken und Informationen hinsichtlich der eigenen Liegenschaften vorliegen, die von Bergschäden betroffen waren bzw. betroffen sind. Vielleicht ist aber auch die Fragestellung falsch verstanden worden. Denn auch ich würde mich dafür interessieren, in welchen Größenordnungen Straßenverlegungen etc. stattgefunden haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die Intention des Entschließungsantrags der Grünen-Fraktion hinsichtlich einer größtmöglichen Transparenz bei Eingriffen und Bewertung der
Folgen des Bergbaus teilt meine Fraktion uneingeschränkt. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass Akzeptanz und Beteiligung eines von vier Zielen der Energiestrategie 2030 ist. Damit trägt Rot-Rot der Erkenntnis Rechnung, dass bei Infrastrukturprojekten generell und nicht nur im Bereich der Energiepolitik die Menschen im Land zunehmend aktiver in Planungsprozesse einbezogen werden wollen und vor allem auch ernsthaft einbezogen werden müssen. Für uns Linke geht es also im Kern um die Frage nach dem Charakter unserer Demokratie und um die Mitsprache aller sozialen Gruppen in den Kommunen, die die Träger der Energiewende von unten sind, aber auch generell bei anderen industriepolitischen Grundentscheidungen.
Erst letzten Monat lud der Wirtschaftsminister zum „Fachforum Akzeptanz“ ein. Dieser Dialog muss aus unserer Sicht fortgeführt und verstetigt werden.
In Sachen Recht auf Information bildet das Umweltinformationsgesetz eine gute Grundlage hinsichtlich des Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen.
Unstrittig ist es auch, dass eine Bündelung von Informationen immer effektiver ist. Da können wir auf die gemachten Erfahrungen mit der ZAB und dem Konzept einer One-Stop-Agency in Sachen Wirtschaftsförderung zurückgreifen. Allerdings ist für mich fraglich, ob die Einrichtung eines von Ihnen geforderten Ansprechpartners für alle Informationen hinsichtlich der Eingriffe und der Folgen des Bergbaus vor dem Hintergrund des Sach- und Personalmittelaufwandes gerechtfertigt erscheint. Ich denke, dass man bei der Einrichtung eines solchen Informationsanlaufpunktes mit mindestens vier bis fünf Personalstellen rechnen muss.
Die Personalbedarfsplanung des Landes und vor allem die zukünftigen haushalts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen sind auch den Grünen bekannt. Deshalb kann die Frage im Entschließungsantrag, welche Sach- und Personalmittel zur Verfügung stehen, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, einfach beantwortet werden, nämlich mit: Momentan leider keine.
Deshalb müssen wir sehen, inwieweit wir auch mit kurzfristigen Maßnahmen das Informationsangebot bzw. die Bereitstellung von Informationen verbessern können. Diese Zielstellung kann aus meiner Sicht schon durch eine Vernetzung von bestehenden Angeboten und anderen Informationsstellen erreicht werden, zum Beispiel durch weiterführende Verlinkungen. Erst vorgestern haben der Wirtschaftsminister und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe diesen Weg beschritten. Es wurde nämlich im Rahmen der Akzeptanz- und Transparenzstrategie des MWE der neue Internetauftritt des Landesbergamtes von Minister Christoffers freigegeben. Ich denke, dass das ein richtiger Schritt ist.
Kernstück der neuen Internetpräsentation ist die Information der Bürger. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über aktuell laufende Genehmigungsverfahren im Bereich der Stromversorgung und des Netzausbaus, über bergbauliche Projekte und sonstige Genehmigungsverfahren informieren. Wer sich einmal die Internetseite angeschaut hat, hat gesehen, dass dort auch Gutachten eingestellt werden, und zwar zeitnah. Ich kann mich an Zeiten erinnern, meine Damen und Herren von der CDU, in denen das anders war.
Unter dem Menüpunkt „Bürgerinformationen“ sind ebenfalls sämtliche Informationen, Gutachten und Termine über die „braune Spree“ - ein anderes Thema - eingestellt.
Ob eine zusätzliche Informationsstelle, in der zusätzliches Personal und Sachmittel gebunden wären, auch einen zusätzlichen Nutzen bringen würde, kann aus meiner Sicht hinterfragt werden und ist erst einmal abzuwarten.
Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass nicht alle von den Grünen im Entschließungsantrag gewünschten Informationen tatsächlich veröffentlicht werden können. Bei der Bereitstellung von Informationen müssen grundsätzlich die Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zum Schutz personenbezogener Daten beachtet werden. Diese allgemeinen Rechte sind generell einzuhalten. Es geht also nicht um den besonderen Schutz von Bergbauunternehmen und ihren Interessen, sondern vielmehr um Schutzgüter mit Verfassungsrang. Da können wir Bundesratsinitiativen noch und nöcher starten, daran wird sich nichts ändern, weil die Verfassung geändert werden müsste. Eine verfassungsändernde Mehrheit wäre auf der Ebene des Bundestages beim Zustandekommen einer schwarz-roten Koalition vorhanden; trotzdem glaube ich nicht, dass ein solch schwerwiegender Eingriff in ein verfassungsrechtliches Schutzgut gerechtfertigt wäre. Und, meine lieben Kollegen von den Grünen, Sie haben ja eine Machtoption im Bundestag: Sie können in die Regierung eintreten.
Dann können Sie das antiquierte Bundesberggesetz ändern.
Ich nenne Ihnen noch einmal die drei Hausaufgaben, die wir Ihnen aufgegeben haben: Abstandsregelung, Beweislastumkehr und bessere Informations- und Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger. Also nehmen Sie Ihre Machtoption wahr! Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war für mich eine Frage der Zeit, wann die Grünen ihren Gesetzentwurf zur Regelung der CO2-Speicherung in Brandenburg einbringen, um damit auf Stimmenfang zu gehen. Dabei ist dieser Gesetzentwurf aus meiner Sicht so überflüssig wie nur irgendetwas.
Zum einen hat die rot-rote Landesregierung bereits im Juli 2012 erklärt, dass es eine Erkundung von Lagerstätten und die Speicherung von CO2 in Brandenburg nicht geben wird. Zum anderen gibt es aktuell im gesamten Bundesgebiet kein Projekt, das eine Anwendung der Speichertechnologie auch nur in Aussicht stellt. Das CCS-Demonstrationsprojekt in Jänschwalde ist durch Vattenfall zurückgezogen worden und nicht mehr aktivierbar. Angesichts dieser Gesamtsituation in Deutschland und in Brandenburg besteht politisch überhaupt kein Handlungsbedarf für die vorgeschlagene Regelung der CO2-Speicherung in Brandenburg.
Das kann man - wie die rot-grüne Regierung in SchleswigHolstein oder die grüne Landtagsfraktion - selbstverständlich anders sehen. Im Koalitionsvertrag Schleswig-Holsteins heißt es:
„Wir halten CCS aus Sicherheits- und Klimaschutzgründen für falsch und lehnen Fracking ab. Deswegen wollen wir diese Wege für ganz Deutschland - insbesondere auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone - ausschließen. Dazu werden wir entsprechende Initiativen ergreifen bzw. unterstützen. Bis uns dies gelingt, werden wir CCS in Schleswig-Holstein über ein Gesetz verbieten.“
Auch die Linke in Brandenburg hält die CCS-Technologie im Rahmen der Braunkohleverstromung für falsch.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang August wurde der Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein im Kabinett in 2. Fassung beschlossen. Dieser ist vom Regelungsgehalt her eins zu eins von den brandenburgischen Grünen übernommen worden, mit einem - allerdings elementaren - Unterschied:
Der Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein gliedert das Land primär nach geologischen Kriterien in fünf Gebiete. Und, liebe Kollegen von den Grünen, die Regionalen Planungsgemeinschaften werden sehr erfreut sein über die neue Aufgabe, die Sie ihnen zubilligen wollen. Für jedes dieser Gebiete wird separat eine Abwägung vorgenommen. Diese Abwägungen ergeben, dass eine Speicherung von CO2 nicht möglich ist. Zum Teil ist Schleswig-Holstein geologisch ungeeignet, weil die Sandsteine, vor allem in tieferen Lagen, nicht porös genug sind. Auch eine Beeinträchtigung des Grundwassers ist zu befürchten. In anderen Gegenden würde eine Einlagerung von Kohlendioxid eine Nutzung der Geothermie unmöglich machen. Auch die Bedeutung des Tourismus steht der CO2-Speicherung entgegen.
Der Gesetzentwurf der Grünen hat versucht, solche Abwägungen vorzunehmen. Ich betone: versucht. Denn die vorgenommene Abwägung, nach der das ganze Land Brandenburg für die unterirdische Speicherung ausgeschlossen werden soll, wird der notwendigen geologischen Abwägung in keiner Weise gerecht. Dort heißt es unter anderem im Punkt 4: Die Nähe zu den dicht besiedelten Umlandgemeinden von Berlin führt zu einem Ausschluss des Standortes. Oder: die Größe einer Gemeinde schließt eine CO2-Lagerung in der Umgebung der Stadt aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese angeblich vorgenommene Abwägung hält aus meiner Sicht vor keinem Verwaltungsgericht in Deutschland stand. Selbst das von Ihnen angeführte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages geht von einem Abwägungsgebot aus. Dort heißt es: Damit habe die Gebietsauswahl anhand anerkannter fachlicher Kriterien zu erfolgen. Die energie- und industriebezogene Nutzungsoption der Speicherstätten, geologischen Besonderheiten und anderen öffentlichen Interessen seien dabei zugrunde zu legen. In dem Umfang, in dem hierbei für potenzielle Speicherstätten überwiegend entgegenstehende Belange begründet werden könne, sei ein Ausschluss möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, Sie schließen also die vom Bundesbergamt vor geraumer Zeit ins Spiel gebrachten möglichen Speicherstätten in Brandenburg nach Abwägung von reinweg öffentlichen Interessen aus und sagen dann: Wenn es in diesen nicht geht, geht es in ganz Brandenburg nicht.
So einfach kann man es sich nur in der Opposition machen, oder aber man will jemanden vorführen bzw. spielt im Vorfeld
der Bundestagswahl einen vermeintlichen Trumpf im Stimmenfang aus, der letztendlich gar keiner ist. Der Energiepolitische Sprecher der Grünen im Bundestag erklärte nämlich bereits im Mai 2011 zum besagten Gutachten: „Ein klares Ausschlussgebot für komplette Bundesländer gibt es nicht“ und bezog sich damit auf die Äußerungen von Minister Röttgen und der Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Ich wiederhole, was er sagte: Nach juristischer Prüfung ist ein Ausschluss nicht möglich, nicht haltbar.
Faktisch sind ab Januar 2013 laut Bundesgesetz keine Vorhaben mehr im Land Brandenburg realisierbar. Genau deshalb denke ich, dass dieser Gesetzesentwurf nur eine billige Wahlkampfinszenierung ist. Ich hoffe, dass diese bei den Brandenburgerinnen und Brandenburgern nicht verfängt und sie nicht weiter verunsichert werden.
Uns Linken hat der Gesetzesentwurf noch einmal die Möglichkeit gegeben, uns klar und eindeutig gegen ein unterirdisches Speichern von CO2 in Brandenburg auszusprechen. Dafür bedarf es aber keines Landesgesetzes - welches auch immer -, da es nicht zur Rechtssicherheit beiträgt. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der 2. Lesung zur Novellierung des Abgeordnetengesetzes schließen wir einen mehrjährigen Diskussionsprozess ab. Manche meinen ja, das hätte man schneller machen können; ich sehe das nicht so, denn wir hatten eine sehr komplexe und komplizierte Rechtsmaterie zu bearbeiten. Hinzu kamen konkrete Fragen der späteren Umsetzung des Gesetzes, die wir schon jetzt in den Blick nehmen mussten, da ja der Landtag - nicht, wie bei anderen Landesgesetzen, die Landesregierung - dieses Gesetz dann in der Praxis anwenden muss.
Wir haben richtiges Neuland betreten; Kollege Bischoff und Kollege Senftleben sprachen bereits davon. Dies betrifft beispielsweise die Umstellung der steuerfreien Kostenpauschale auf ein ganz anderes System, das uns dem normalen Steuerbürger gleichstellt, oder auch die Neugestaltung der Altersversorgung für die Abgeordneten, die künftig nicht nach dem Prinzip der Alimentierung, sondern auf der Grundlage von Beiträgen zu einem Versorgungswerk erfolgen soll. Bei Letzterem haben wir uns für den Beitritt zum Versorgungswerk der Abgeordneten des Landtages Nordrhein-Westfalen entschieden. Auch dafür waren Monate der Verhandlungen bezüglich der Vertragsunterlagen notwendig. Dort, wo es notwendig war, wurde im Verfahren nachgesteuert, und das nicht nur einmal; Kollege Senftleben sprach eben davon. Auch das ist vor dem Hintergrund der Kompliziertheit und der Komplexität der Materie durchaus verständlich.
Ich möchte heute namens der Fraktion DIE LINKE allen danken, die uns in den vergangenen Jahren Hinweise und Anregungen gegeben, mit uns gemeinsam nach tragfähigen gesetzlichen Regelungen gesucht und auch Kompromisse diskutiert haben. Dazu gehören die Mitglieder der unabhängigen Diätenkommission, insbesondere der ehemalige Präsident des Landesrechnungshofes und die Vorsitzende des Brandenburger Steuerzahlerbundes, weiterhin die Experten, die uns in mehreren Anhörungen beratend zu Seite gestanden haben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Finanzen, die vor allem bei steuerrechtlichen Fragen ihren Sach- und Fachverstand eingebracht haben, und schließlich natürlich der Direktor des Landtages und die Leiterin des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages, die uns von Beginn an begleitet und mit uns gemeinsam so manche Klippe umschifft haben.
Das, was wir gemeinsam erarbeitet haben, kann sich nach Auffassung meiner Fraktion sehen lassen, auch wenn ich klar sagen möchte, dass wir Kompromisse eingegangen sind; auch das hat Herr Senftleben soeben erwähnt.
Ich nenne noch einmal die zentralen Punkte: Dazu gehören die Neugestaltung der Altersversorgung, die Abschaffung der steuerfreien Kostenpauschalen, die Neufestlegung des Maßstabes für die zu versteuernde Entschädigung, die Kürzung der Höhe und Zeitdauer des Bezuges des Übergangsgeldes, aber auch, meine Damen und Herren - besonders nach den Vorkommnissen in Bayern -, eine klare Regelung zur Beschäftigung von Verwandten ersten und zweiten Grades und zur ÜberKreuz-Beschäftigung von Verwandten anderer Abgeordneter. Auch die Reduzierung der Amtszulage des Präsidenten des Landtages, der Fraktionsvorsitzenden und der Vizepräsidentin sind Dinge, die verändert wurden.
Mit der Abstimmung in der 2. Lesung schließen wir heute eine wichtige Etappe ab. So richtig werden wir mit dem neuen Gesetz aber erst in der neuen Wahlperiode starten; dann wird das Gesetz in seiner ganzen Breite zur Anwendung kommen. Ich finde es gut, dass zwischen den Fraktionen verabredet ist, die Wirksamkeit der einzelnen Normen nach einem gewissen Zeitraum zu überprüfen. Das sollten wir dann auch gemeinsam tun. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, einleitend auch Dank zu sagen, und zwar all denjenigen, die seit Tagen an den Flüssen und Deichen des Landes dafür arbeiten, dass das Leben und die Gesundheit sowie das Eigentum der Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten geschützt werden. Gerade ich, der ich aus der Prignitz komme, weiß an der Stelle, wovon ich spreche. Dazu zählen viele freiwillige Helfer und die Mitglieder von Feuerwehren, des THW, des DRK und anderen Hilfsorganisationen und natürlich auch die Bundeswehrangehörigen, Herr Dombrowski. Bei der Bewältigung solcher Lagen ist es selbstverständlich, Danke zu sagen, und ich verbinde diesen Dank natürlich mit der Hoffnung, dass der Einsatz
erfolgreich sein wird und uns hier Katastrophen wie aus anderen Hochwasserregionen erspart bleiben.
Herr Dombrowski, es sind sehr wohl zwei Seiten einer Medaille. Auf der einen Seite ist es natürlich richtig, der Bundeswehr zu danken, wenn sie im Inland im Katastrophenschutz Dienst tut, aber selbst die CDU, selbst die Kanzlerin, selbst Herr zu Guttenberg haben von Kriegseinsätzen gesprochen, und von daher glaube ich, gehört es dazu, die Auslandseinsätze differenziert zu betrachten. Dazu komme ich aber noch.
Der Präsident hat von einer guten Lösung gesprochen, die wir jetzt schlussendlich gefunden haben, und ich bedauere es sehr, dass Sie sich dieser Lösung verweigern. Die Einschätzung vom Präsidenten teile ich. Ihre Einschätzung zum Wirken der Bundeswehr - auch im Ausland - teile ich nicht. Bei Auslandseinsätzen werden auch Fehler gemacht; eine pauschale Ehrung vorzunehmen halten wir nicht für richtig. Zukünftig sollen für das Land Brandenburg tätige Menschen, die sich in besonderer Weise um das Gemeinwesen verdient gemacht haben, eine Medaille in Verbindung mit einer Urkunde erhalten.
- Jetzt nicht. Nachher im Anschluss.
Dazu zählen Verdienste im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, aber besonders auch belastende Tätigkeiten wie im Katastrophenschutz oder als Unfallhelfer oder solche, die unter Einsatz des eigenen Lebens - wie im Munitionsbergungsdienst oder als Soldatin oder Soldat - im Auslandseinsatz tätig sind.
Im Präsidium haben wir beschlossen, dass die Zahl auf 30 Medaillen begrenzt wird, und dieses Jahr soll die Medaille zum ersten Mal zum Einsatz kommen. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Präsidiums des Landtags. Besonders wichtig war uns, dass wenn ein Vorschlag unterbreitet wird, dieser dann auch begründet wird. Ich finde es wichtig, dass der Landtag heute die Grundsatzentscheidung trifft, dass es diese Medaille geben soll.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun gab es nach den Beratungen im Präsidium eine zum Teil heftige, von einigen auch unter der Gürtellinie geführte Debatte. Die Bewertung, Herr Dombrowski, wer hier peinlich war, erspare ich mir, und ja, es ist richtig: Die Linke lehnt eine pauschale Ehrung aller von Auslandseinsätzen zurückkehrenden Soldatinnen und Soldaten ab. Um auch hier einen gemachten Vorwurf gleich zurückzuweisen: Wir sind froh über jede Soldatin und jeden Soldaten, die bzw. der gesund und wohlbehalten zu ihrer bzw. seiner Familie zurückkehren kann.
Die linke Fraktion lehnt eine pauschale Ehrung von Soldatinnen und Soldaten für Kriegseinsätze aber aus vielen Gründen ab. Ja, wir Linke sind grundsätzlich gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr - dass jetzt die CDU davon spricht, dass es
Friedenseinsätze und keine Kriegseinsätze sind, wie Sie es eben gesagt haben, habe ich schon erwähnt -, und darin stimmen wir aber mit vielen Menschen überein, denn 77 % der Deutschen fordern den Abzug aus Afghanistan, und rund zwei Drittel sind gegen Waffenexporte.
Um ein weiteres Missverständnis auszuräumen: Wenn eine Soldatin oder ein Soldat eine herausgehobene Leistung für das Gemeinwohl erbringt, indem sie bzw. er zum Beispiel Menschenleben rettet oder Kulturgüter bewahrt, verdient sie bzw. er Ehrung und Respekt, wie jede andere Bürgerin bzw. jeder andere Bürger auch.
Nein, ich möchte erst einmal zu Ende kommen.
Sehr geehrte Kollegen, natürlich ist die Vergabe einer solchen Medaille eine zutiefst politische Frage, und natürlich verbindet sich damit auch das Nachdenken über den politischen Sinn von Auslandseinsätzen.
Deswegen wäre meines Erachtens …
- Also Herr Petke, wer sich hier schämen muss, ist noch die Frage.
Deswegen wäre meines Erachtens in diesem Zusammenhang auch zu fragen: Wird genug für Soldaten, die traumatisiert aus einem Einsatz zurückkommen und nicht in den Alltag zurückfinden, getan? Werden ihnen ausreichend und unbürokratische Angebote unterbreitet? Das ist für uns eine viel wichtigere Frage als die nach einer Medaille. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei einer wie von der CDU vorgeschlagenen pauschalen Ehrung stehen eben nicht die Leistungen des Einzelnen im Mittelpunkt, sondern der Einsatz als solcher, und mit Verlaub - dem wird die Linke auch über Umwege nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Dombrowski, ich habe Sie bisher eigentlich immer als Mann und Kollegen gesehen, der zu seinem Wort steht. Nach der Diskussion im November haben wir miteinander telefoniert, und da habe ich Ihnen noch einmal die Gründe erläutert, warum wir als Linke eine Pauschalehrung aller zurückkehrenden Soldaten ablehnen. Da haben Sie mir beigepflichtet, als ich gesagt habe, ich könne mir nicht vorstellen, dass, wenn eine Truppe von 300 Soldaten zurückkommt, sie alle gleichermaßen herausragende Leistungen für das Gemeinwohl erbracht haben. Da haben Sie mir Recht gegeben.
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir überhaupt kein Problem haben, auch Soldaten zu ehren, die bestimmte Leistungen erbracht haben, und ich habe in meiner Rede gesagt: Wenn Soldaten Menschenleben oder Kulturgüter gerettet haben, haben sie natürlich eine Ehrung und Respekt verdient, aber eine Pauschalehrung für einen Auslandseinsatz lehnen wir ab.
Wenn Sie grundsätzlich werden, Herr Kollege Dombrowski: Wir haben zur Frage von militärischen Einsätzen eine ganz klare Position, und wir glauben, dass der Militäreinsatz oftmals nicht ein Problem löst, sondern neue Probleme schafft.
Wenn das gegenwärtige Problem in Afghanistan die Anwesenheit ausländischer Truppen ist, dann haben wir doch genau das Problem beschrieben. Wir können hier trefflich über Sinn oder Unsinn von Auslandseinsätzen streiten; in dieser Frage werden wir nie zueinanderkommen. Wir können auch über den Sinn der Euro-Hawk-Drohnen reden - 500 Millionen Euro! Diese Diskussion will ich hier aber gar nicht führen; das können wir außerhalb des Landtages tun.
Wir haben eine klare Position: Wir wollen mit der Medaille Menschen, die sich um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, ehren. Sie von der CDU diskreditieren mit Ihren Argumenten diese Medaille ein Stück weit. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Leider sind vor wenigen Wochen alle Bemühungen, das antiquierte Bergrecht in der Bundesrepublik zu verändern, im Deutschen Bundestag gescheitert.
CDU/CSU und FDP haben entsprechende Initiativen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Linksfraktion wie immer abgebügelt. Egal, ob es um die Förderabgabe ging oder um die Forderung, die Interessen der Umwelt und der vom Bergbau betroffenen Menschen angemessen im Bergrecht zu berücksichtigen, oder ob es darum ging, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Transparenz in den Verfahren zu erhöhen sowie die Belange des Gewässerschutzes und des Grundwasserschutzes umfassender zu berücksichtigen alles wurde abgelehnt.
Meine Damen und Herren von der CDU, sich hier im Landtag Brandenburg als Rächer der Entrechteten aufzuspielen und im Deutschen Bundestag aber auch jede Initiative, die geeignet ist, die Situation der vom Bergbau Betroffenen zu verbessern, abzulehnen, das werden wir der Brandenburger CDU nicht durchgehen lassen.
Ich möchte von dieser Kritik Frau Kollegin Schulz-Höpfner ausdrücklich ausnehmen; sie vertritt eine Minderheitsposition in der CDU, und das nehme ich mit Respekt zur Kenntnis.
Meine Damen und Herren von der CDU, wie sagte doch Ihr Parteifreund Andreas Lämmel in der Debatte um die Anträge zur Änderung des Bergrechts so treffend:
„Das geltende Bergrecht erfüllt also seinen Zweck: Es schafft bereits Ausgleich zwischen den Interessen der Menschen, der Natur und der Rohstoffgewinnung. Viele der Forderungen sind daher überflüssig.“
Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der Brandenburger CDU: Sehen Sie das auch so? - Wenn nein: Welche Initiativen zur Veränderung der Bergrechts gab es denn von Herrn Stübgen und Co. im Deutschen Bundestag?
Nein, jetzt nicht. - Welche Position hat denn die Brandenburger CDU diesbezüglich? - Das werden wir nachher am Abstim