Thomas Domres
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Last Statements
Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Wurde eine Zeitschiene verabredet, bis wann eine Entscheidung zwischen dem Innenministerium und der Stadt Potsdam hinsichtlich einer wirklich substanziellen Entschuldung getroffen wird, was Fahrland angeht? Zweitens: Halten Sie es für angemessen, dass die Entschuldung aus dem Ausgleichsfonds genommen wird, da ja gerade diese Verschuldung ein Ergebnis der Gemeindegebietsreform ist? Wäre es nicht angebrachter, andere Möglichkeiten zu finden, als den Ausgleichsfonds in Anspruch zu nehmen?
Am 8. Mai 2000 erhielt die Kreiskrankenhaus Prignitz gGmbH vom Landesamt für Bauen, Wohnen, Verkehr und Straßenwesen die Genehmigung für die Anlage und den Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes für das Regelkrankenhaus in Perleberg. Danach war die Stationierung eines Rettungshubschraubers Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anfragen. Entscheidungen bezüglich einer möglichen Stationierung konnten seinerzeit noch nicht getroffen werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich einer Stationierung eines Rettungshubschraubers am Standort Regelkrankenhaus Perleberg dar?
Frau Staatssekretärin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eine Entscheidung noch im Jahr 2004 erwarten?
Wie den Medien zu entnehmen war, drohen dem Land Brandenburg erhebliche Einschnitte beim Bahnverkehr. Ab 2005
sollen zahlreiche Züge gestrichen und einige RegionalexpressStrecken teilweise verkürzt werden. So wurde berichtet, dass einzelne Züge auf den Regionalexpresslinien 2, 4 und 6 gestrichen werden und auf der Linie 5 einige Züge nicht mehr auf der gesamten Strecke fahren sollen. Damit besteht die Gefahr, dass gerade der äußere Entwicklungsraum weiter abgehängt wird und sich die Erreichbarkeit wiederholt verschlechtert.
Ich frage die Landesregierung: Welche Informationen und Positionen hat sie zu den geplanten Einschnitten?
Herr Minister, habe ich Sie erstens richtig verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass es in den Jahren 2004 und 2005 keine Reduzierung von Angeboten auf den erwähnten Regionalexpresslinien gibt?
Die zweite Frage: Welche Konsequenzen haben die Sparvorschläge bei der Bahn AG zum Beispiel für den Prignitz-Express?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von Ihnen vorgelegte Antrag verdeutlicht: Wir haben Wahlkampf! Da macht es sich natürlich gut, schnell noch Anträge zu beschließen, die zum einen längst überfällig sind und mit denen man zum anderen das eigene Image aufpolieren kann.
Leider hat der Tourismus in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode im Landtag nicht die Rolle gespielt, die er hätte spielen müssen. Vielleicht kann in der neuen Wahlperiode der Vorschlag, auch im Landtag Brandenburg einen Tourismusausschuss einzusetzen, aufgegriffen werden.
Nun aber zum Antrag selbst. Dass es die Wassertourismusinitiative Nordbrandenburg gibt, ist natürlich zu begrüßen. Bereits im Jahr 2000 habe ich den damaligen Wirtschaftsminister Fürniß aufgefordert, nach dem Scheitern der Entwicklungsgesellschaft Wassertourismus Nordwestbrandenburg - EWT - in der Region und zwischen den einzelnen Gesellschaftern eine Moderatorenrolle einzunehmen.
Ich erinnere daran, dass es zum damaligen Zeitpunkt darum ging, eine ganzheitliche Entwicklung der wassertouristischen Potenziale der Region zu unterstützen und verschiedene Akteure wie Ministerien, Arbeitsamt, Wirtschaftsförderung Brandenburg, Leistungsträger und Kommunen zusammenzuführen. Leider - das wurde mir in der Region immer wieder bestätigt gab es viel zu wenig Initiativen, um den Wassertourismus abgestimmt voranzubringen.
Deshalb ist es jetzt, vier Jahre nach dem Ende der Entwicklungsgesellschaft Wassertourismus Nordwestbrandenburg, zu begrüßen, dass es eine neue Initiative gibt. Ich frage mich allerdings, ob der Antrag nicht zu kurz greift. Ich frage mich, ob es klug ist, die Elbe als Bundeswasserstraße von touristischer Bedeutung, die Stadt Wittenberge mit hervorragend ausgebauter touristischer Infrastruktur und den Landkreis Prignitz außen vor zu lassen. Ich frage mich, ob es nicht mehr Sinn hätte, die Elbe, Wittenberge und die Prignitz in die Initiative einzubinden. Gleiches könnte man zur Uckermark sagen.
Aus meiner Sicht geht es darum, die Angebote in der Region zu vernetzen und das Netz in Richtung Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zu schließen. Es ist doch schon lange klar, dass Touristen keine Länder- oder Kreisgrenzen kennen; sie wollen Urlaub machen, sich erholen, Dienstleistungen und Service in Anspruch nehmen. Da sind die Qualität von Dienstleistung und Service sowie die Angebotspalette entscheidender als kurzsichtige Regionalegoismen.
Im Übrigen ist in den Grundsätzen zur weiteren Ausgestaltung des Tourismus im Land Brandenburg der Bereich Wassertourismus als Maßnahme bzw. Aufgabe definiert - ich zitiere -:
„Ziel ist die Verbesserung der Wassersportangebote durch Komplettierung von Wasserwanderrouten gemäß Wassersportentwicklungsplan, Ausbau der Schleusenkapazitäten, nachfragegerechte Verbesserung der Ver- und Entsorgung sowie der Servicestationen und Konzentration auf Angebote mit niedriger Zugangsschwelle.“
Ich gehe davon aus, dass die Grundsätze zur weiteren Ausgestaltung des Tourismus im Land Brandenburg Gültigkeit besitzen. Darin heißt es unter dem Punkt „Thematische und räumliche Schwerpunktsetzung“ weiter - ich zitiere erneut -:
„Die künftige Förderung erfordert eine strikte Schwerpunktsetzung in räumlicher und thematischer Hinsicht. Kriterien für den Mitteleinsatz aus den verfügbaren Programmen sind Förderung von Infrastrukturmaßnahmen mit strikter Ausrichtung auf touristische Wachstumssegmente, insbesondere durch weiteren Ausbau landesweiter Netze, Anlagen und Angebote im Rad- und Wassertourismus auf Basis des Wassersportentwicklungsplans, sowie der Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung
des Wassertourismus mit der Vernetzung bestehender attraktiver Angebote.“
Weiter heißt es dort:
„... die Förderung des weiteren Ausbaus der tourismusrelevanten Verkehrsinfrastruktur, die Vernetzung der Verkehrsangebote, mobilitätsbezogener Informationen sowie entsprechender Dienstleistungsangebote.“
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die Notwendigkeit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit hinweisen. Eine Tourismusinfrastrukturentwicklung ohne Abstimmung mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt kann nicht erfolgreich sein. Ich gehe aber davon aus, dass wir den Erfolg brauchen, und zwar im Interesse der Touristen, der Leistungsanbieter und der Arbeitsplätze, die entstehen können. Ich bitte also Herrn Minister Junghanns, sich in den ihm verbleibenden Wochen dafür einzusetzen, dass die Wassertourismusinitiative Nordbrandenburg nicht im eigenen Saft schmort und wenigstens die Landkreise Uckermark und Prignitz einbezogen werden.
Kurz zu den anderen Punkten des Antrags: Tourismus braucht verlässliche Finanzierung. Leider haben Sie, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren durch haushaltspolitische Entscheidungen immer wieder gerade bei der Tourismusförderung für Unsicherheiten gesorgt. Deshalb unterstützen wir die Forderung, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die finanzielle Unterstützung zu sichern. Ich verweise aber noch einmal darauf, keine Insellösungen in Brandenburg entstehen zu lassen. Sich für die Charterscheinregelung einzusetzen und die erfolgreiche Arbeit der Tourismusakademie begrüßen geht in Ordnung. Deshalb kann ich meiner Fraktion empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen.
Herr Minister, nur eine Verständnisfrage: Steht die WIN-Initiative auch den Landkreisen Uckermark und Prignitz offen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der 1. Lesung des Entwurfs für ein Finanzausgleichsgesetz habe ich für die PDS-Fraktion erklärt, dass der Entwurf enttäuschend ist und der erklärten Zielstellung einer Besserstellung der Kommunen sowie eines höheren Maßes an Planungssicherheit und Transparenz nicht gerecht wird. Von dieser Einschätzung habe ich nichts zurückzunehmen; sie hat sich vielmehr noch klarer bestätigt.
Das zeigt nicht zuletzt das Ergebnis der Anhörung des Innenausschusses, die eine sehr kritische Bewertung des Gesetzentwurfs widerspiegelte. Aber auch der Vorsitzende der SPDFraktion sieht es offensichtlich so. Er schrieb der Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde, dass das FAG nicht in hinreichendem Maße auf Dauer angelegt sei und dass die bisherigen Vorschläge nicht die geforderte Planungssicherheit für eine Vielzahl von Jahren garantierten.
Nun gebe ich gern zu, dass ich grundsätzlich Optimist bin und den Aussagen des Kollegen Schippel geglaubt habe. Er sagte in der 1. Lesung:
„Wir wollen dieses FAG jetzt und wir wollen es vor den Wahlen. Darum fordere ich Sie alle zu einer konstruktiven Mitarbeit auf, damit uns das noch gelingt.“
Heute, nachdem die Anhörung und die Ausschussberatungen hinter uns liegen, muss man konstatieren, dass diese Aufforderung wieder einmal nicht ernst gemeint war. Sie wollten weder die Mitarbeit der PDS noch die Vorschläge meiner Fraktion. Ich behaupte, Sie hätten nicht einmal ein Komma auf unseren Antrag hin geändert. Es war eben wie immer in den letzten fünf Jahren - eine formale Übung!
Damit wurden auch die Vorschläge, Hinweise und Anregungen, die vor allem in der Anhörung gegeben wurden, abgebügelt. Es ist bemerkenswert, mit welcher Ignoranz und Abgehobenheit gegenüber den kommunalen Problemen diese SPD/CDU-Koalition regiert. Sie sollten sich ernsthaft fragen, ob diese Verfahrensweise nicht auch ein Grund für Ihr klägliches Wahlergebnis vom Sonntag ist.
Die Bürger haben die Nase voll von Ihrer überheblichen und selbstgerechten Art, Politik zu machen.
Eine Besonderheit bestand übrigens darin, dass uns der Innenminister persönlich während der letzten beiden Sitzungen des Innenausschusses beehrt hat. Er hat damit seine Bilanz etwas aufgebessert und immerhin an 13 von 100 Sitzungen teilgenommen.
Ich habe den Eindruck, dass wir in den vergangenen Wochen gerade bei einigen Koalitionsabgeordneten viel Pfeifen im Walde gehört haben. Im Schönreden hat sich die große Koalition in den letzten Jahren immer schon geübt. Das ist offensichtlich ihre einzige Stärke. Von den vollmundigen Versprechungen ist allerdings nicht viel übrig geblieben. Das bestätigen sogar Bürgermeister, die der CDU angehören.
Im Februar hat Herr Petke den Kommunen schon einmal mitgeteilt, wie viel mehr Geld sie durch das FAG erhalten. Mit bürokratischer Akkuratesse hat der innenpolitische Sprecher der CDU den Referentenentwurf auf einzelne Kommunen umgerechnet. Es ist fast amüsant, wenn einem derselbe Kollege jetzt erklärt, warum es für die Kommunen eben nicht mehr Geld gibt. Damit führt er seine eigenen Sprüche ad absurdum. Jetzt meint Kollege Petke unter anderem:
„Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Kommunen Sicherheit. Wir werden im nächsten Jahr, im übernächsten Jahr und im Jahr darauf steigende Einnahmen auf der kommunalen Ebene durch das Land haben. Dieses Gesetz bedeutet eine Trendwende zum Positiven für die Kommunalfinanzen in Brandenburg.“
Es verwundert, dass diese Einschätzung kaum Zustimmung findet, nicht einmal, wie gesagt, bei den CDU-Bürgermeistern.
Ich meine, nachdem in den Ausschussberatungen die Koalition einen einzigen Änderungsantrag eingebracht hat und der jetzt zu beschließende Entwurf weit hinter dem Referentenentwurf zurückbleibt, ist die erste Bewertung des FAG durch die SPD zutreffender denn je. „Manöver Schnellschuss“ oder „SPD findet Schönbohms Entwurf unreif“ waren damals einige Schlagzeilen. Ich hätte mir gewünscht, wenn Sie wenigstens bei die
sem Gesetz bei Ihrer Meinung geblieben wären. Ein besseres Gesetz wäre möglich gewesen. Sie haben heute zum letzten Mal vor der Landtagswahl die Chance, den Entwurf zu verbessern - wenn Sie das überhaupt möchten.
Wir lassen nicht locker. Es wird Sie nicht wundern, wenn die PDS-Fraktion heute noch einmal einige Änderungsanträge einbringt. Wir verfolgen damit zwei Richtungen: Zunächst einmal wollen wir erreichen, dass der Gesetzentwurf tatsächlich ein Finanzausgleichsgesetz mit neuer Qualität wird. Für den Fall, dass Sie diesen Weg nicht mitgehen, möchten wir zumindest erreichen, dass das neue Gesetz nicht schlechter wird als das bisherige Gemeindefinanzierungsgesetz.
Nun zu den Änderungsanträgen im Einzelnen. Wir erachten es schon als wichtig, dass den Kommunen mit dem Gesetz eine Garantie für die Mindestausstattung der Verbundmasse gegeben wird. Das ist die Voraussetzung dafür, dass den Kommunen für die Erfüllung pflichtiger und freiwilliger Aufgaben die erforderliche Finanzausstattung gewährt wird. Die beantragte Änderung sichert eine Mindestbemessung der Verbundmasse.
Die Argumentation gegen eine Garantiesumme, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern existiert, hinkt allein schon deshalb, weil die dortige Regierung in den vergangenen zwei Jahren nicht wie die Brandenburger Regierung und die sie tragende Koalition den Kommunen mehr als 300 Millionen Euro gestrichen hat.
Eine entscheidende Stellschraube für die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs ist die Verbundquote. Die kommunalen Spitzenverbände fordern diese Verbundquote übereinstimmend und völlig zu Recht. Mit einer Verbundquote von 22,3 %, wie von der PDS gefordert, würde sich die Finanzausstattung der Kommunen um etwa 130 Millionen Euro verbessern. Wir weisen Ihnen mit entsprechenden Deckungsvorschlägen nach, dass diese Summe durch Umverteilung im Landeshaushalt aufgebracht werden könnte.
Im Übrigen finde ich es schon ein wenig peinlich, wie Sie Ihren Innenminister im Regen stehen lassen. Der schrieb nämlich im Februar allen hauptamtlichen Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Amtsdirektoren und Landräten einen Brief. Darin wollte er als "Kommunalminister" direkt über die Eckpunkte des FAG-Entwurfs informieren. In ebendiesem Brief kündigte er an:
„Die Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich soll unter Berücksichtigung der Kostenerstattung für übertragene Aufgaben außerhalb der Finanzausgleichsmasse 22,3 % betragen.“
Ich finde es nicht sonderlich fair, den Innenminister bei den Hauptverwaltungsbeamten so zu blamieren und seine Ankündigung zu konterkarieren.
Unklar ist die Regelung in § 4 - Überführung zweckgebundener Mittel in den kommunalen Finanzausgleich. Wenn Sie es mit der Überführung in den Finanzausgleich tatsächlich ernst meinen, sollten Sie unseren Vorschlag, im kommenden Jahr 30 Millionen Euro und in den folgenden Jahren jeweils 35 Millionen Euro zu überführen, unterstützen. Es wäre ein positives Signal an die Kommunen, wenn der Landtag sich verpflichtete,
die Mittel tatsächlich umzuschichten. Geredet haben Sie darüber viel zu lange, meine Damen und Herren von der Koalition. Lassen Sie Ihren Worten endlich Taten folgen.
Zu § 6 - Allgemeine Grundsätze: Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund fordern die Beibehaltung der Ausgleichsquote bei 80 % für Gemeinden bzw. 100 % für die Landkreise. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass mindestens die Hälfte der Gemeinden nicht ausreichend Gewerbesteuereinnahmen erzielt, um weitere Einnahmeeinbrüche auszugleichen. Des Weiteren befürchtet der Landkreistag negative Auswirkungen auf die Umlagekraftmesszahlen der Landkreise.
Zum Vorschlag meiner Fraktion, § 13 dahin gehend zu ändern, dass die investiven Schlüsselzuweisungen zur Tilgung von Krediten, die für infrastrukturelle Maßnahmen aufgenommen worden sind, eingesetzt werden können, ist nur so viel zu sagen, dass dieser Vorschlag nur aus rein parteitaktischen Gründen abgelehnt wird. Das wird vor allem die CDU ihren Hauptverwaltungsbeamten erklären müssen, die genau das fordern, wofür sich die PDS-Fraktion jetzt einsetzt.
Zum Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich: Meine Damen und Herren, dass Sie in diesem Paragraphen die 190 Millionen Euro SoBEZ an die Kommunen weiterreichen, ist nach Ihrer Zustimmung zum Hartz-IV-Gesetz im Bundesrat das Normalste der Welt. Die Ablehnung unseres Antrags, die Einsparungen des Landes bei den bisherigen Wohngeldausgaben an die Kommunen zum Ausgleich der Mehrkosten weiterzugeben, ist verantwortungslos und macht wieder einmal Ihre kommunalfeindliche Politik deutlich. Sie haben im Bundesrat zugestimmt und lassen jetzt die Kommunen im Stich. Ich darf daran erinnern, dass mit der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Landkreise und die kreisfreien Städte zur Übernahme der Kosten der Unterkunft für künftige Arbeitslosengeld-II-Empfänger verpflichtet sind. Ich fordere Sie erneut auf, Ihre Blockadehaltung in dieser Frage aufzugeben.
Das Finanzausgleichsgesetz für die brandenburgischen Kommunen hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Leider haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, es nicht vermocht, das lange versprochene und oft geforderte FAG tatsächlich zu einem guten Gesetz zu machen. Sie werden heute mit Koalitionsmehrheit dieses Gesetz durchstimmen und wissen doch, dass die ersten Änderungen bald nötig sein werden. Veränderungen bei der Landesplanung, beim Belastungsausgleich für Hartz IV, Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und Ausgleich für unterschiedliche Entwicklungen im Land sind nur wenige Stichpunkte für die jetzt schon notwendige Überarbeitung.
In wenigen Wochen wird der neue Landtag gewählt und wie man so hört, soll durch ein Kreuz bei einer bestimmten Partei Brandenburg geil werden.
In Bezug auf das FAG sage ich Ihnen ganz deutlich: Ich finde das FAG total „ungeil“ und werde es deshalb ablehnen. - Danke sehr.
In mehreren Bundesländern wurden Vergabegesetze auf Landesebene geschaffen mit dem Ziel, die Wettbewerbschancen
der regionalen sowie der kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verbessern. So wird zum Beispiel das sächsische Vergabegesetz von den Unternehmen und wirtschaftlichen Interessenvertretern begrüßt und in seiner Wirkung positiv bewertet. In Brandenburg gibt es ein solches Vergabegesetz nicht. Da die bestehenden Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge - ebenso wie das Mittelstandsförderungsgesetz - bei weitem nicht die erwartete Wirkung entfalten, wäre ein Vergabegesetz für Brandenburg eine notwendige Ergänzung der bestehenden Regelungen. Vorstöße meiner Fraktion in diese Richtung wurden von der Landesregierung bisher abgelehnt. Mitglieder der Koalitionsfraktionen hatten in den letzten Wochen angekündigt, einen Gesetzentwurf einzubringen. Dieses Vorhaben wurde allerdings nicht realisiert.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Notwendigkeit eines Vergabegesetzes für Brandenburg aus heutiger Sicht?
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen.
Erstens: Gibt es in Ihrem Hause eine Analyse darüber, wie die Vergabegesetze in anderen Ländern gewirkt haben, also eine Positiv- und eine Negativanalyse?
Zweitens: Welche Gründe gibt es dafür, dass in den letzten fünf Jahren in Brandenburg kein Vergabegesetz erarbeitet wurde?
Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Die erste: Sie haben am 26.04.2004 in einer Pressemitteilung erklärt, dass Sie das Optionsmodell im Grunde genommen für den richtigen Weg, aber aufgrund der Verfassung zurzeit für nicht realisierbar halten. Nun frage ich Sie: Was hat die Landesregierung unternommen, damit eine Verfassungsänderung und somit ein wirkliches Optionsmodell möglich wäre? Denn die Organleihe ist es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Das sagt zumindest der Landkreistag.
Die zweite Frage: Sie haben selbst von den Unwägbarkeiten gesprochen, die mit Hartz IV in Verbindung stehen. Wann ist für Sie der Punkt erreicht, an dem Sie sagen, dass das HartzIV-Gesetz nicht zum 01.01.2005 umsetzbar ist?
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Was haben Sie als Innenminister unternommen, damit die Kommunen tatsächlich ausbilden? Ich kenne selbst Kommunen, die über Jahre hinweg keine Auszubildenden hatten.
Die zweite Frage: Darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, dass Sie die Kommunen auffordern, weiter zu verbeamten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Koalitionsvereinbarung haben SPD und CDU das Ziel formuliert, für 2001 ein Finanzausgleichsgesetz und damit eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs auf den Weg zu bringen. Herr Schönbohm drehte sich um 180 Grad und wurde vom Wahlkämpfer, der sich für den Erhalt der kleinen Gemeinden einsetzte, zum Vorkämpfer einer Gemeindegebietsreform. Die Konzentration auf das Durchpeitschen der Gemeindegebietsreform diente als Argument dafür, das Finanzausgleichsgesetz zu verschieben. Von einer Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung war keine Rede mehr.
Nach verschiedenen Rückzugsgefechten verkündete Herr Schönbohm als neues Ziel, das FAG 2004 in Kraft zu setzen. Die PDS hat mit einer Vielzahl parlamentarischer Initiativen auf die zügige Erarbeitung eines solchen Gesetzentwurfs ge
drängt. Wir haben die Einbeziehung der Kommunen in Form einer Gemeindefinanzreformkommission gefordert usw. Alle Initiativen sind von der Koalition mit großer Machtarroganz abgeschmettert worden. Wenn man dabei überhaupt von einer Begründung sprechen kann, dann bestand sie in der Behauptung, die Landesregierung würde auch ohne Aufforderung vonseiten der Opposition die notwendigen Arbeiten an diesem Gesetz leisten. Von Herrn Schönbohm, aber auch vom Kollegen Schippel war auf entsprechenden Druck der PDS zu vernehmen, dass mit einem solchen Gesetz nicht mehr Geld für die Kommunen zu erwarten sei. Wir, die PDS, sollten doch aufhören, den Bürgern Sand in die Augen zu streuen.
Mitte vergangenen Jahres deutete der Innenminister an, dass es in dieser Wahlperiode wohl kein FAG mehr geben werde. Er stand deshalb als fachlich zuständiger Minister unter Druck. Der Druck kam sowohl von der oppositionellen PDS als auch von den kommunalen Spitzenverbänden.
Am 27. Januar dieses Jahres weilte der Innenminister in der PDS-Fraktion und berichtete über den Stand der Arbeiten an dem Gesetzentwurf. Aus diesen vorsichtigen Darlegungen war abzuleiten, dass es wohl vor der Landtagswahl nichts mehr mit einem Finanzausgleichsgesetz wird.
Wenige Tage später verwandelte sich der Gejagte in den Jäger, wurde der Innenminister wieder zum Wahlkämpfer. Herr Schönbohm und sein Adlatus Sven Petke verkündeten völlig überraschend, dass die Kommunen im nächsten Jahr durch das Finanzausgleichsgesetz deutlich mehr Geld erhalten werden. Die Erhöhung von 325 Millionen Euro wurde schon einmal von Herrn Petke auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt. So teilte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion mit, dass die Landeshauptstadt durch das Finanzausgleichsgesetz pro Jahr 30 Millionen Euro mehr zu erwarten habe.
Das ist rein zufällig die Summe des strukturellen Defizits für das Haushaltsjahr 2004. Im Übrigen versah Herr Petke dieses fragwürdige Agieren sinnigerweise noch mit der Aufforderung an seinen Koalitionspartner und die PDS, doch mit diesem Gesetzentwurf keinen Wahlkampf zu machen.
Das alles kommentiert sich, denke ich, selbst.
Fakt ist, dass die Landesregierung offensichtlich in den letzten vier Wochen einen Gesetzentwurf aus dem Boden gestampft hat, der eigentlich schon in den vergangenen Jahren unter unmittelbarer Einbeziehung der Kommunen hätte erarbeitet werden müssen.
Nachdem vier Jahre praktisch verschlafen wurden, konnte der Anspruch, etwas Dauerhaftes zu schaffen, mit dem vorliegenden Entwurf nicht realisiert werden. Gemessen an den großartigen Ankündigungen des Innenministers ist die Ausbeute für die Kommunen mehr als bescheiden. Die angekündigte Erhöhung der SoBEZ auf einen Anteil von 40 % wird konterkariert
durch die Senkung der Verbundquote von 25,3 % auf 20 %. Da kann ich nur sagen: wie gewonnen so zerronnen.
Sie wissen, dass die kommunalen Spitzenverbände die Beibehaltung der bisherigen Verbundquote fordern. Nur so geht auch das Rechenexempel auf, mit dem Herr Petke versucht hat, Eindruck bei den Kommunen zu schinden.
Im Referentenentwurf des Innenministeriums vom 17. Februar waren noch 22,3 % Verbundquote vorgesehen. Der Referentenentwurf sah im § 4 außerdem noch vor, dass bis zum Jahre 2008 rund 100 Millionen Euro aus den Einzelhaushalten der Ministerien in das FAG zu überführen sind. Die jetzt erfolgte Abschwächung auf eine allgemeine Hinwirkungsklausel lässt nichts Gutes erahnen.
Ich darf daran erinnern, dass die Forderung nach einer Umwandlung zweckgebundener Ressortmittel in pauschale Zuweisungen seit langem besteht. Wir mussten allerdings feststellen, dass Ressortmittel abgebaut wurden, aber nicht im bisherigen Gemeindefinanzierungsgesetz gelandet sind.
Der im § 15 vorgesehene Sozial- und Jugendhilfeausgleich bindet lediglich Mittel für diesen Zweck, bedeutet aber keinen realen Zuwachs für die Kommunen. Ich erneuere an dieser Stelle unsere Forderung nach einem verlässlichen Belastungsausgleich. Hartz IV lässt grüßen.
Die einzige reale Besserstellung, die ich sehe, besteht im Verzicht auf die Abrechnung des Steuerverbundes. Im laufenden Haushaltsjahr sind das Mindereinnahmen in Höhe von 159 Millionen Euro. Das bedeutet faktisch, dass wir mit dem vorliegenden FAG-Entwurf auf das Niveau der Finanzmasse von 2003 zurückkehren.
Das ist uns viel zu wenig, meine Damen und Herren von der SPD und der CDU. Wir sind gegen die vorgesehene Herabsetzung der Steuerverbundquote.
Ich habe auch kein Verständnis dafür, dass die im § 3 Abs. 3 des Referentenentwurfs vorgeschlagene Definition des Mindestanteils für freiwillige Aufgaben an der Verbundmasse im Regierungsentwurf einer allgemeinen Formulierung gewichen ist. Im Referentenentwurf war noch vorgesehen, dass die Verbundmasse mindestens so hoch sein muss, dass der Zuschussbedarf für pflichtige Aufgaben durch einen Anteil von 5 % dieses Zuschussbedarfs für freiwillige Aufgaben gedeckt wird.
Meine Damen und Herren! Der Entwurf für ein Finanzausgleichsgesetz ist enttäuschend. Er wird der erklärten Zielstellung einer Besserstellung der Kommunen sowie einem höheren Maß an Planungssicherheit und Transparenz nicht gerecht.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Die Verhandlungen zur Ausgestaltung des Optionsgesetzes sind wohl gescheitert. Es sieht so aus, dass die Sozialverwaltungen Organe der Bundesagentur für Arbeit werden. Ich frage Sie erstens: Wie bewerten Sie diese Situation? Zweitens: Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat zu dieser Frage verhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Haushaltsstrukturgesetz 2002 legt im Artikel 7 fest, dass das Sondervermögen nach dem 30.06.2002 aufgelöst werden soll.
Nachdem nun die Finanzministerin am 19.12.2002 den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen, kurz das WGT-Gesetz, eingebracht hat, in mehreren Ausschusssitzungen darüber beraten wurde und in einer Anhörung Betroffene und Akteure der Konversion angehört worden sind, soll das Gesetz heute in 2. Lesung verabschiedet werden.
Ich bedauere nach wie vor, dass die Diskussion über das WGTGesetz und gerade die Ergebnisse der Anhörung nicht als Chance genutzt wurden, in einem breiten Diskurs mit Kommunen, mit der Konversionswirtschaft und mit der Politik die Leitlinien für Konversion zu überarbeiten und infolgedessen auch die Verwertungsrichtlinien anzupassen.
Es gibt nach wie vor die Bedenken, dass der Umfang der Konversion eingeschränkt und dem vergleichsweise komplizierten und durch Mittelknappheit geprägten Finanzregime des MdF unterstellt wird, dass dadurch Flexibilität verloren geht, da künftig alle Konversionsmaßnahmen „objekt- und projektscharf“ in den Haushalt eingestellt werden sollen. Außerdem stellt sich nach wie vor die Frage, warum zusätzliche Aufgaben in das MdF verlagert werden, wenn im Rahmen der Verwaltungsoptimierung Personalstellen eigentlich abgebaut, Aufgaben ausgelagert und kommunalisiert werden sollen, und warum eine bereits ausgelagerte Aufgabe wieder zurückgeholt werden soll. Die Frage der Geschäftsverteilung innerhalb der Landesregierung, wer künftig für Konversion zuständig sein soll, das Wirtschafts- oder das Finanzministerium, ist meiner Meinung nach immer noch nicht ausreichend geklärt.
Ich begrüße ausdrücklich die schon jetzt begonnene Strategiediskussion innerhalb der Landesverwaltung und halte es deshalb für wenig sinnvoll, vor einem Abschluss jetzt diese Gesetzesänderung zu Ende zu bringen. Mit dieser Auffassung stehe ich nicht allein.
Der Beirat der Finanzministerin zur Beratung in Fragen des Sondervermögens hat auch deshalb in seiner 33. Sitzung folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Der Beirat empfiehlt der Ministerin der Finanzen, sich im Landtag Brandenburg dafür einzusetzen, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen in dieser Wahlperiode nicht mehr weiterverfolgt wird.“
Nun ist das eine Empfehlung - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Deshalb, so meine ich, sollte man sich noch einmal Zeit nehmen und prüfen, ob diese Gesetzesänderung jetzt tatsächlich noch nötig ist, ob jetzt, nachdem der Geschäftsbesorgungsvertrag überarbeitet wurde, nachdem das Jahr 2003 sehr erfolgreich abgeschlossen wurde und die Rücklagen auf 14,2 Mio Euro angestiegen sind und damit ein Deckungsgrad der Risiken von mehr als 61 % erreicht wurde, dieses Gesetzesvorhaben tatsächlich noch verfolgt werden sollte oder ob es nicht sinnvoll wäre, Ergebnisse der Strategiediskussion abzuwarten und weitere Konzepte zur Haushalts- und Verwaltungsoptimierung zu erarbeiten und dann über das Ende einer Landesgesellschaft zu entscheiden.
Ähnlich sehen es auch die im FOKUS zusammenarbeitenden Kommunen, die sich erst am Montag noch einmal an die Frak
tionen gewandt haben, um das Sondervermögen auch nach dem 31.12.2004 zu erhalten.
Der Stufenplan für die BBG ist das eine, die Konzepte für die Zeit danach sind das andere. Vor allem besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass dem Land Kompetenzen verloren gehen, weil Unternehmen und Fachleute das Land verlassen werden. In der Sitzung des Beirates und in der des Finanzausschusses habe ich die Bedenken angemeldet und keine für mich ausreichenden Antworten bekommen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch an den Brief des Städte- und Gemeindebundes erinnern, der ebenfalls an die Fraktionen appelliert, das Gesetzgebungsverfahren in dieser Wahlperiode nicht mehr weiterzuverfolgen. Der kommunale Spitzenverband fordert eine erneute Bestandsaufnahme nach der Wahl und er fordert dazu auf, den Kommunen aufzuzeigen, wie Konversion in Zukunft weitergeführt wird. Das spricht für große Unsicherheiten und diese können Unternehmen und somit Arbeitsplätze gefährden.
Die PDS-Fraktion hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag von einer Landesgesellschaft verabschieden wollen. Nichts anderes ist es, wenn man den entsprechenden Absatz aus dem Gesetz streicht.
Vielleicht noch ein paar Worte zu unseren Änderunganträgen. Erstens: Wenn man mehr Transparenz möchte - das war ein Motiv für diese Gesetzesänderung -, dann muss die Berichtspflicht zeitnah umgesetzt werden und dann darf der Haushaltsund Finanzausschuss nicht über die Anhebung der Bemessungsgrenzen umgangen werden.
Zweitens: Wir kommen auch dem Haushaltsstrukturgesetz nach, wenn das Sondervermögen erst zum 31.12.2006 ins allgemeine Grundvermögen überführt wird. Sowohl Städte- und Gemeindebund als auch FOKUS lehnen eine Überführung zum 31.12.2004 ab.
Drittens: Die PDS lehnt auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ab, weil dort die Streichung des § 5 Abs. 1 vorgenommen wurde, mit der man sich ohne jede Not von einer Landesgesellschaft verabschiedet. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zwei Sätze zu Ihren Ausführungen, Herr Klein.
Erstens: Die Mitsprache von SED-Wirtschaftsfunktionären bei Fragen des Übungsplatzes war gleich null.
Zweitens hätte ich mir diese Rede einige Jahre früher gewünscht.
- Auch die Abstimmungen sind protokolliert.
Um aber gar keine Unklarheiten aufkommen zu lassen, sage ich schon jetzt: Wir werden Ihrem Antrag zustimmen.
Sie dürfen die PDS-Stimmen durchaus als Anerkennung für den Kurswechsel betrachten, den die Koalition offenbar vollzogen hat. Damit gibt es im Brandenburger Landtag eine übergroße Mehrheit, die zum einen die Wiederinbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide ablehnt und zum anderen die Notwendigkeit anerkennt, in dieser Region den Tourismus zu fördern.
Den Antrag meiner Fraktion finde ich zielführender und konsequenter. Eigentlich könnten Sie einmal über Ihren Schatten springen und einem PDS-Antrag zustimmen.
Die PDS-Fraktion stimmt also Ihrem Antrag zu, weil damit zumindest im Grundsatz dem tausendfachen Willen der Menschen in der Region entsprochen wird.
Die Bürgerinnen und Bürger in der Region wollen, dass auch ihr Landesparlament, der Landtag Brandenburg, die Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes ablehnt, wie es der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern tut. Sie haben kein Verständnis für kleingeistigen Parteienstreit.
Ich fand die Schlagzeilen der letzten Woche schon Klasse. „Wirtschaftsminister setzt auf Touristen statt auf Tiefflieger“, war zum Beispiel zu lesen. „Na, endlich“, sagen viele Menschen in der Region dazu, „das hat ja auch lange genug gedauert.“ Eine weitere Schlagzeile lautete: „Schönbohm tritt Rückzug an - CDU-Chef glaubt nicht mehr ans Bombodrom.“ Dabei ist der Innenminister in dieser Frage eher ein Getriebener als ein Treibender; denn dem Ex-General verweigern immer mehr CDU-Mitglieder die Gefolgschaft.
Die Entwicklung der letzten Woche ist schon spannend. Erst am vergangenen Samstag demonstrierten in Neuruppin 10 000 Menschen gegen den Übungsplatz. Dass der Ministerpräsident auf dieser Demonstration erklärt hat, er stehe als Ministerpräsident für eine zivile Nutzung dieser Region, war längst überfällig. Vielleicht hört es jetzt endlich auch in anderen Bereichen in Brandenburg auf, dass der Schwanz ständig mit dem Hund wackelt.
Ich möchte festhalten: Im Vorfeld der Landtagswahl deutet sich ein Kurswechsel der Brandenburger SPD- und CDUFührung an. Nunmehr wird endlich auch im Brandenburger Landtag die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide abgelehnt. Wir begrüßen das ausdrücklich. Eine Ablehnung des Luft-Boden-Schießplatzes durch den Brandenburger Landtag könnte das endgültige Aus für die Bundeswehrpläne befördern. Der jetzige Meinungsumschwung in der Koalition ist wesentlich dem Engagement der Bürgerinitiativen FREIeHEIDe, Freier Himmel und Pro Heide geschuldet. Ich danke im Namen der PDS-Fraktion allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern für den langen Atem, den sie aufgebracht haben.
Die Bürgerinitiativen fordern von der Landespolitik zu Recht eine klare Positionierung vor der Landtagswahl am 19. September.
Wählerwille bewirkt offenbar Wunder. Nachdem es die Koalition von SPD und CDU in den letzten Jahren rundweg abgelehnt hat, sich im Landtag gegen die Inbetriebnahme des LuftBoden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide auszusprechen, liegt nun ein völlig entgegengesetzter Antrag vor. Es ist nicht meine Absicht und auch nicht mein Anliegen, die Motive des Sinneswandels bei SPD und CDU intensiver zu hinterfragen. Die Wählerinnen und Wähler in Brandenburg werden dies völlig selbstständig zu werten wissen. Bei einigen Kollegen ist der Sinneswandel so kurz vor der Wahl überraschend. Respekt möchte ich aber auch den Kolleginnen und Kollegen zollen, die sich nicht einer obskuren Koalitionsdisziplin gebeugt haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte in diesem Zusammenhang aber doch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass für die PDS immer ein ausschlaggebendes Motiv war zu verhindern, dass in Brandenburg geübt wird, was in anderen Teilen der Welt blutige Realität werden kann. Dies ist neben der Achtung des Bürgerwillens, den Problemen der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region und der Notwendigkeit des Naturschutzes eines unserer Hauptmotive. Dabei wird es bleiben, auch nach dem 19. September.
Das Nein zum Bombodrom heute hier im Landtag ist von bundesweiter Bedeutung. Es ist ein Signal der Hoffnung für die Region, für Brandenburg und für die außerparlamentarische Bewegung in Deutschland und in Europa. Massives Engagement und der Druck von Bewegungen können Politik verändern. Das macht Mut.
Nun zum PDS-Antrag. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, wie wenig verlässlich Ihre Position zum Bombodrom ist. Die Landes-SPD hat eine Kehrtwende von der Kehrtwende vollzogen. Der CDU-Generalsekretär teilt über die Medien mit, statt die Never-ending-Story fortzuschreiben, sollte lieber ein Schlussstrich gezogen werden. Ich hoffe und wünsche nur allzu sehr, dass die jetzige Position nicht nur der Landtagswahl geschuldet ist. Ich finde, dass Ihr Antrag halbherzig formuliert ist und ihm etwas Konsequenz fehlt. Deshalb der PDS-Antrag.
Die Skepsis, die hier und dort herrscht, teile ich. Ich finde, Sie sollten sich keine Hintertür offen lassen, durch die Sie dann nach der Landtagswahl wieder Ihre Position verlassen können. Ich werbe an dieser Stelle ausdrücklich für unseren Antrag.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass sich der Landtag - erstens - endlich klar und eindeutig für die zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ausspricht und den Planungen des Bundesverteidigungsministeriums eine deutliche Absage erteilt. Die anhängigen juristischen Verfahren können das Problem aus meiner Sicht nicht lösen. Glaubt man den Juristen auf beiden Seiten, stehen weitere acht bis zehn Jahre ins Haus. Das bedeutet Stillstand und Behinderung wichtiger Investitionen für die Region auf Jahre hinaus. Ich sage ganz deutlich: Politische Probleme brauchen eine politische Lösung und müssen politisch geklärt werden.
Zweitens: Der Landtag muss die Landesregierung beauftragen, sich im Interesse des Landes und der betroffenen Kommunen gegenüber der rot-grünen Bundesregierung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachdrücklich gegen die Inbetriebnahme des Bombodroms einzusetzen. Fast alle Gemeinden haben ihre ablehnende Haltung gegenüber einer militärischen Nutzung deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich fordere die Berücksichtigung dieser Stellungnahmen.
Drittens: Der Landtag muss die Landesregierung auffordern, die Zusammenarbeit mit der rot-roten Regierung in Mecklenburg-Vorpommern zu suchen, um die Inbetriebnahme des LuftBoden-Schießplatzes gemeinsam zu verhindern.
Viertens muss der Landtag die Landesregierung beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, mit den Landkreisen und den betroffenen Kommunen ein regionales Entwicklungskonzept zu erarbeiten; denn es geht um die wirtschaftliche Entwicklung dieser Region. Sie hat schon zu viel Zeit verloren. Daran tragen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, Mitverantwortung. Sie sind also sozusagen in der Pflicht, etwas Schuld abzutragen. Nicht nur die PDS-Fraktion erwartet von der Koalition und natürlich von der Landesregierung abrechenbare Aktivitäten und deutliche Worte in Richtung Berlin.
Vielleicht gelingt uns heute ja etwas, was uns in den letzten fünf Jahren nicht gelungen ist, nämlich mehr als eine Verständigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen zu Ihren Ausführungen, Herr Ministerpräsident. Ihre klaren Worte waren überfällig und ich danke Ihnen dafür.
Trotzdem sollte auch die Verantwortung der letzten 14 Jahre benannt werden, und ich glaube, jeder von uns hat die Pflicht, Rechenschaft abzulegen. Wenn jemand außerhalb des Parlaments so und innerhalb des Parlaments anders redet und sich hinter Koalitionsvereinbarungen versteckt, dann habe ich damit ein Problem. Das sage ich als Mensch, der nicht unbedingt immer die Gnade der späten Geburt für sich in Anspruch nimmt. Ich bin 33 und es ist nicht immer leicht, auch die Verantwortung meiner Vorgängerpartei zu übernehmen. Aber ich stelle mich dem. Deshalb finde ich es auch korrekt, die Verantwortung von Herrn Klein zu benennen.
Herr Ministerpräsident, in einer gemeinsamen Sitzung der Wirtschaftsausschüsse der Landtage Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, die auf unsere Initiative zurückgeht, hat die Landesregierung die Möglichkeit, die ersten Gedanken für eine künftige Entwicklung der betreffenden Region darzulegen. Termin ist der 19. Mai. Ich hoffe, wir sind mit dem Kurs, den die Koalition nun eingeschlagen hat, auf einem neuen Weg.
Zu Herrn Schuldt kann ich nur sagen: Es ist gut, dass Ihr Gastspiel hier bald zu Ende ist;
denn wieder einmal musste man feststellen, dass Sie nicht wissen, wovon Sie reden.
Herr Dombrowski, etwas mehr Selbstkritik Ihrerseits hätte ich mir in der Frage, wer die Verantwortung dafür trägt, dass die Planung um dieses Bombodrom überhaupt begann, schon gewünscht.
- Nach 1989.
Ich hätte mir natürlich auch mehr Konkretes gewünscht und ich glaube, den Bürgerinnen und Bürgern in der Region geht das ähnlich. Die Ablehnung einer Inbetriebnahme des Luft-BodenSchießplatzes ist die eine Seite. Die andere Seite sind die konkreten und auch vom Landtag unterstützten Forderungen an die rot-grüne Bundesregierung.
Ich bitte Sie um Unterstützung für die Neuruppiner Resolution. Damit bekräftigen Sie die Forderung Tausender Bürgerinnen und Bürger unseres Landes an die Bundesregierung und an den Bundestag. Diese Resolution wurde am vergangenen Samstag per Akklamation verabschiedet. In der Resolution heißt es:
Erstens: Nehmen Sie die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung vom 9. Juli 2003 zur Weiternutzung des Truppenübungsplatzes und Luft-Boden-Schießplatzes in Wittstock
unverzüglich zurück! Zweitens. Verzichten Sie ein für alle Mal auf eine militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide! Drittens: Führen Sie eine endgültige Entscheidung für eine zivile, touristische Nutzung des Schießplatzes bis zur Landtagswahl am 19. September 2004 herbei! Viertens: Nehmen Sie umgehend Ihre Pflicht zur Konversion wahr! Fünftens: Stellen Sie das zur Beräumung des Areals notwendige Geld zur Verfügung; denn die von der Bundeswehr in Aussicht gestellte Konversion wird aus Steuergeldern finanziert! Bereits die Konversion schafft sofort und dauerhaft viele hundert Arbeitsplätze in der Region. Sechstens: Verzichten Sie auf die geplanten Tiefund Nachtflüge in Südmecklenburg und in Nordbrandenburg! Siebtens: Befreien Sie uns von der Investitions- und Entwicklungsbremse Bombodrom! Achtens: Handeln Sie endlich zum Wohle der Menschen und der Wirtschaft in dieser Region!
Diese Forderungen können Sie unterstützen, wenn es Ihnen mit der Ablehnung Ernst ist.
Einen Satz noch. - Ich werde gemeinsam mit dem Kollegen Gemmel eine Unterschriftenliste durch den Saal gehen lassen und würde mich freuen, wenn viele Kolleginnen und Kollegen ihre Unterschrift unter die Resolution setzten. Ich bitte aber auch um Unterstützung des PDS-Antrags.
Herr Minister, ich habe zwei kurze Nachfragen.
Erste Frage: Wie haben Sie mit den Brandenburger Bundestagsabgeordneten gearbeitet, um sie für dieses Problem noch einmal zu sensibilisieren?
Zweite Frage: Parallel zum Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz wurde immer auch über ein Bundeskonversionsprogramm
gestritten. Können Sie uns sagen, welchen Stand die Verhandlungen erreicht haben?
Herr Minister, Zielstellung war die Entlastung der Kommunen bei der Gemeindefinanzreform. Aber ich habe eine Nachfrage. Das Land Brandenburg wird 190 Millionen Euro zum Ausgleich von Sonderlasten bekommen. Wie werden diese 190 Millionen Euro an die Kommunen verteilt - 1 : 1 oder gibt es einen Abzug? Das Land spart 90 Millionen Euro beim Wohngeld. Werden diese 90 Millionen Euro den Kommunen als Belastungsausgleich zur Verfügung gestellt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor die Begeisterung der Koalition über den vorliegenden Nachtragshaushalt explodiert, gestatte ich mir, etwas Wasser in den Wein zu schütten. Sie wissen, dass das GFG für 2004 so miserabel war, dass Sie es den Kommunen nicht ohne ein Trostpflaster offerieren konnten.
Mit Blick auf die Kommunalwahl im vergangenen Jahr mussten die Landesregierung und die Fraktionen von SPD und CDU die vage Hoffnung auf einen erfolgreichen Abschluss der Gemeindefinanzreform auf Bundesebene mit Aktivitäten des Landes koppeln. Herr Schönbohm hat sich auch gebührend dafür feiern lassen. Die Landesregierung hat sich durch einen Kabinettsbeschluss verpflichtet, bis zu 80 Millionen Euro zusätzlich für das GFG 2004 zu geben. Bezugspunkt dabei waren die 159 Millionen Euro, die den Kommunen durch die Spitzabrechnung des Steuerverbundes aus dem Jahre 2002 sowie durch die Abrechnung des Familienlastenausgleichs für die Jahre 2001 und 2002 weggenommen wurden.
Diese enormen Kürzungen laufen dem Symmetriebericht zuwider, der eindeutig festgestellt hat, dass die Verbundquote keinesfalls gesenkt werden sollte. Die Einschätzung des Berichts, nach der die Finanzausstattung faktisch an der Grenze der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit liegt, berücksichtigt nicht die Spitzabrechnung, die mit dem GFG 2004 erfolgte. Wenn mit dem Gutachten empfohlen wurde, 20 Millionen Euro mehr in das GFG zu geben, dann kann die Bewertung nicht zutreffen, wenn im Nachhinein 159 Millionen Euro abgezogen werden. Damit steht die Frage der Verfassungswidrigkeit des GFG in aller Schärfe. Das ist der Landesregierung auch bekannt. Deshalb auch die in Aussicht gestellte Nachsteuerung von bis zu 80 Millionen Euro, die sich nicht aus sich selbst heraus erklärt, sondern sich auf die 159 Millionen Euro bezieht.
So hat es Minister Schönbohm bei der Einbringung des GFG 2004 am 24.09.2003 dargestellt. Ich gehe davon aus, dass der fachlich zuständige Minister weiß, wovon er spricht. Ich wiederhole die Aussage von Minister Schönbohm in besagter Landtagssitzung. Er sagte:
„Das Thema ist kompliziert. Es geht darum, dass den Kommunen 159 Millionen Euro weniger zugewiesen werden. Sie bekommen vom Land die Garantie: Wenn die Leistungen des Bundes nicht kommen, werden wir mit 80 Millionen Euro die dann fehlenden Einnahmen ausgleichen. 159 Millionen minus 80 Millionen sind 79 Millionen, Frau Enkelmann, damit Sie das schon einmal auf einen Zettel schreiben können.“
Es kann doch nicht sein, Herr Innenminister, dass Sie sich nicht mehr an Ihre klare Aussage erinnern können. Oder haben Sie damals etwas Falsches gesagt? Das glaube ich aber nicht. Nun müssten Sie doch eindeutig sagen, was los ist. Allerdings war Ihre Darlegung damals logisch und nachvollziehbar.
Ich habe in dem Zusammenhang auf das Symmetriegutachten verwiesen. Deshalb lautet unser Rechenexempel: 159 Millionen Euro minus 36 Millionen Euro aus der Minderung der Gewerbesteuerumlage minus 4 Millionen Euro aus erhofften Gewerbesteuermehreinnahmen plus 15 Millionen Euro Steuermindereinnahmen durch das teilweise Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform sind summa summarum 134 Millionen Euro, die den Kommunen fehlen. Mit den 134 Millionen Euro muss die Garantiesumme der Landesregierung verrechnet werden. Das heißt für die PDS-Fraktion, dass die zugesagten 80 Millionen Euro komplett ausgereicht werden müssen. Da beißt die Maus keinen Faden ab und da helfen auch keine nachträglichen Interpretationshilfen, wie Sie es jetzt versuchen.
Bezeichnend ist, dass die im Nachtragshaushalt formulierte Zielsetzung diese verfälschte Sichtweise wie selbstverständlich zugrunde legt. Da heißt es dann gleich: Die Landesregierung hat sich mit Beschluss vom 26. August 2003 verpflichtet, für den kommunalen Finanzausgleich 2004 eine Nachsteuerung in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro in einem Nachtragsgesetz im Laufe des Jahres 2004 vorzunehmen, sofern die Reformvorhaben auf Bundesebene nicht zu einer Entlastung der Kommunen in mindestens dieser Höhe führen.
So steht es aber nicht in Ihrem Kabinettsbeschluss, der mit der Begründung zum GFG 2004 faktisch vom Landtag übernommen wurde. Da heißt es - ich verweise auf Seite 2 der Gesetzesbegründung - mit eindeutigem Bezug auf die 159 Millionen Euro Spitzabrechnung -:
„Dabei geht die Landesregierung davon aus, dass die Kommunen durch die bundesrechtlichen Reformen (Ge- meindefinanzreform, Hartz IV) im Jahr 2004 erheblich entlastet werden. Sollte sich herausstellen, dass diese Entlastung deutlich niedriger ausfällt als zum Zeitpunkt der Beschlussfassung angenommen, wird für den kommunalen Finanzausgleich 2004 eine Nachsteuerung in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro in einem Nachtragsgesetz im Laufe des Jahres 2004 vorgenommen.“
Was Sie jetzt versuchen, ist schlicht und einfach Betrug gegenüber den gebeutelten Kommunen.
Wir fordern klar und eindeutig eine Nachsteuerung in Höhe von 80 Millionen Euro, wie es versprochen worden ist.
Für das Finanzausgleichsgesetz befürchte ich ähnliche Tricksereien der Landesregierung. Herr Schönbohm, der uns in den vergangenen Jahren erzählt hat, warum es mit der Erarbeitung des eigentlichen Gesetzes, das schon für 2001 versprochen wurde, so schwierig ist, hat sich mit einer Rochade über Nacht vom Angegriffenen zum Angreifer verwandelt.
Die PDS hat mit einer Vielzahl von Anträgen, Anfragen und auch in mehreren Gesprächen mit dem Innenminister seit Beginn der Wahlperiode auf die Einhaltung dieses Wahlverspre
chens von SPD und CDU gedrängt. Wir hatten Herrn Schönbohm noch Ende Januar in einer Fraktionssitzung zu Gast, in der er uns die vage Absicht mitteilte, den Gesetzentwurf, wenn überhaupt, im Mai in den Landtag einzubringen, da noch komplizierte Abstimmungsprozesse stattfinden müssten.
Keine 14 Tage später begann Kollege Petke seinen Propagandafeldzug zu diesem Thema. Er teilte den Kommunen schon ganz genau mit, wie viel Geld mehr sie durch dieses Gesetz erhalten werden. Herr Petke schreckt nicht einmal davor zurück, die PDS aufzufordern, dieses Gesetz zu unterstützen. Herr Petke, an uns soll es nicht liegen!
Einen Satz noch, Herr Präsident. - 325 Millionen Euro mehr haben die Dampfplauderer von der CDU großspurig versprochen. Sie haben auf dem wichtigsten Gebiet der kranken Kommunalfinanzierung jämmerlich versagt. Sie haben die dringend notwendige Reform des kommunalen Finanzausgleichs vier Jahre lang verschlafen, ja sogar blockiert. Wir fordern noch einmal die Vorlage des Gesetzentwurfes für die nächste Landtagssitzung und wir fordern eine eindeutige Erhöhung der Finanzausgleichsmasse für die Kommunen - und das schon im Jahr 2004. - Danke sehr.
Herr Kollege, würden Sie mir Recht geben, dass die PDSLandtagsfraktion seit 1999 das Finanzausgleichsgesetz fordert, und glauben Sie mir, dass ich dieses Finanzausgleichsgesetz, ohne es zu kennen, niemals ablehnen würde?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Schlagzeilen im Dezember 2003. Die Landesregierung hatte mitgeteilt, dass die gerade durch Vermittlungsausschuss, Bundestag und Bundesrat beschlossene Gemeindefinanzreform eine vernünftige Lösung sei. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung des MdF:
„Die Gemeindefinanzen werden sich schon 2004 trotz vorgezogener Steuerreform durch die sofortige Wirkung der Absenkung der Gewerbesteuerumlage nicht unwesentlich verbessern.“
So die Finanzministerin.
Aber auch das Arbeitsministerium ließ sich zu einer wahren Jubelarie hinreißen. Das Arbeitsministerium teilte mit:
„Der vom Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss zur Arbeitsmarktreform ist ein guter Schritt. Damit können wir in Deutschland ein gutes Stück vorankommen und dieser Schritt war überfällig.“
Der Minister führte weiter aus:
„Wir haben einen akzeptablen Mittelweg erreicht. Aber das Wahlsystem für die Kommunen ist kompliziert und muss jetzt praktikabel ausgestaltet und juristisch einwandfrei gestaltet werden. Jetzt geht es darum, dass die Besserstellung der Kommunen durch die Reformvorhaben zu kommunalen Investitionen führt, die in unseren Dörfern und Städten Arbeitsplätze schaffen.“
So der Arbeitsminister damals.
Aber auch die CDU wollte damals, im Dezember, nicht abseits stehen, als es darum ging, das Theater, das man den Menschen in dieser Republik vorgespielt hat, ins rechte Licht zu setzen. Der CDU-Landesvorsitzende und für die Kommunen zuständige Innenminister Jörg Schönbohm erklärte:
„Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss ist eine außerordentlich gute Nachricht für Brandenburg und ein großer Erfolg für die CDU/CSU.“
Herr Kollege Petke, sind Sie der Meinung, dass sich die Landesregierung mit ihrer Zustimmung im Bundesrat ausreichend für die Interessen der Brandenburger Kommunen eingesetzt hat?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wenige Wochen her, dass dieser Landtag die Debatte zum GFG 2004 geführt hat. Trotz aller Kritik ist es dabei geblieben, dass die Ausgleichssumme um 159 Millionen Euro reduziert worden ist, weil die Abrechnungen des Steuerverbundes für 2002 und des Familienlastenausgleichs für 2001 und 2002 bereits im Jahr 2004 vollständig vorgenommen werden soll. Nicht nur von der oppositionellen PDS, sondern auch aus der Koalition wurde in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, ob der kommunale Finanzausgleich dann überhaupt noch verfassungsgemäß sei.
Ich möchte noch einmal betonen, dass das Symmetriegutachten, das dem GFG beigefügt war, von einer Finanzmasse ausgeht, die diese Spitzabrechnung nicht berücksichtigt hat. Prof. Seitz wäre unter Einschluss der Kürzung um 159 Millionen Euro vermutlich nicht zu dem Schluss gekommen, dass dieser Finanzausgleich gerade noch verfassungskonform ist.
Auch das zweite Entlastungsgesetz leistet keinen spürbaren Ausgleich für diese Kürzungen. Das haben die Kommunen eindeutig eingeschätzt. Die Landesregierung konnte dem nicht widersprechen.
Deshalb hatten Sie, Herr Innenminister, sozusagen als Rettungsanker die Summe von bis zu 80 Millionen Euro in Aussicht gestellt, falls die angekündigten Reformvorhaben der Bundesregierung nicht zu einer erheblichen Entlastung führen würden.
Mit dem vorgelegten Antrag möchten wir Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, aber auch Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, beim Wort nehmen. Bei der Einbringung des GFG 2004 am 24.09.2003 hat Innenminister Schönbohm zu diesem Problem ausführlich Stellung genommen. Er hat, auf die Kürzung um 159 Millionen Euro Bezug
nehmend, die Erwartung ausgesprochen, dass es zu einer Entlastung durch die Entscheidung des Bundes zugunsten der Kommunen kommt, deren Höhe zu jenem Zeitpunkt noch nicht absehbar war.
„Das Kabinett,“
so Minister Schönbohm im September,
„hat am 26. August 2003 folgenden Beschluss gefasst:
,Das Kabinett bittet den Minister des Innern, die Absicht der Landesregierung, für den kommunalen Finanzausgleich 2004 eine Nachsteuerung in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro... vorzunehmen, falls die Kommunen durch die bundesrechtlichen Reformen‘“
- gemeint waren die Gemeindefinanzreform und Hartz IV
,„im Jahr 2004 nicht erheblich entlastet werden, in die Begründung des GFG 2004 einzuarbeiten.‘“
Damit ist allerdings nicht die Frage geklärt, welche Verbindlichkeit dieser Beschluss der Landesregierung hat. Wir haben vorgeschlagen, diese Formulierung nicht in die Begründung, sondern in den Gesetzestext aufzunehmen, um den Kommunen eine Planungsgrundlage zu geben. Die Koalition hat das abgelehnt und stattdessen eine Entschließung verabschiedet - auch hier wieder der Mangel an Verbindlichkeit.
Mittlerweile soll eindeutig feststehen, dass die Reformgesetzgebung des Bundes den Kommunen eine Entlastung von maximal 25 Millionen Euro bringt. Die Koalition hat sich somit offenbar langsam an den Gedanken gewöhnt, dass jetzt gezahlt werden muss. So wurde es mit dem Beschluss der Landesregierung in Aussicht gestellt. Der Antrag der PDS-Fraktion hat offensichtlich die Wirkung eines Katalysators ausgeübt. Sie können gar nicht anders, als unserem Antrag grundsätzlich zuzustimmen. Wir müssen uns nur noch über die Höhe einigen.
Der Kabinettsbeschluss vom 26. August 2003 wirft natürlich Fragen auf. Was sind beispielsweise für die Landesregierung die besagten „erheblichen Entlastungen“ für die Kommunen? Ist das, was im Vermittlungsausschuss herausgekommen ist, diese „erhebliche Entlastung“? Die Reaktionen der kommunalen Spitzenverbände sind eindeutig. Belastbare Zahlen zu den Auswirkungen der Senkung der Gewerbesteuerumlage sind nicht zu bekommen. Die Auswirkungen von Hartz IV lassen Schlimmes befürchten. Zurzeit wächst im Land Brandenburg wie wohl in ganz Ostdeutschland - die Erkenntnis, dass diese Gemeindefinanzreform, verbunden mit Hartz IV, eine schallende Ohrfeige für die ostdeutschen Kommunen ist.
Meine Damen und Herren von der Regierung, Sie haben im Bundesrat zugestimmt. Sie haben - trotz mehrmaliger öffentlicher Beteuerungen - die Interessen der Brandenburger Kommunen wiederholt nicht vertreten. Ihre Zustimmung im Bundesrat ist die Fortsetzung Ihrer kommunalfeindlichen Politik der letzten Jahre. Sie sind es den Kommunen und den Brandenburgerinnen und Brandenburgern schuldig, die Gründe für Ihre Zustimmung im Bundesrat zu erklären. Jetzt hilft kein Klagen, der Bund habe sich verrechnet. Die Risiken und Nebenwirkungen Ihrer Politik haben Sie zu verantworten. Dazu gehört es, nicht nur mit Zahlen zu jonglieren, sondern auch belastbare Berechnungen vorzunehmen.
In der 1. Lesung zum GFG 2004 teilte der Innenminister mit, dass die Kommunen mit dem genannten Beschluss vom 26. August sozusagen die Garantie hätten, dass das Land, sollten die Leistungen des Bundes nicht kommen, die dann fehlenden Einnahmen ausgleicht.
Die Diskussion der letzten Tage macht einmal mehr deutlich, wie es um die Haltbarkeitsdaten großkoalitionärer Aussagen und Beschlüsse bestellt ist; denn leider mussten wir jetzt ein fragwürdiges Rechenexempel verfolgen. Die Finanzministerin und - in ihrem Gefolge - der Innenminister haben vorgerechnet, dass die 25 Millionen Euro aus der Reduzierung der Gewerbesteuerumlage mit den in Rede stehenden 80 Millionen Euro verrechnet werden müssen. Das ergibt jene 55 Millionen Euro, die über einen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden sollen. Frau Finanzministerin hat vorsorglich die Forderung der PDS, den Kommunen im Jahr 2004 zusätzlich 80 Millionen Euro für ausbleibende Entlastungen aus den im Dezember beschlossenen bundesgesetzlichen Reformen zur Verfügung zu stellen, als überzogen zurückgewiesen.
So nicht, meine Damen und Herren von der Landesregierung! Das Rechenexempel ist ein anderes. Es geht um 159 Millionen Euro, die ausgeglichen werden müssen. Das ist die Bezugsgröße, von der die 25 Millionen Euro abgezogen werden müssen.
Das heißt für uns, dass die 80 Millionen Euro komplett ausgereicht werden müssen, wenn die Landesregierung ihr Wort halten will. So schief können wir damit nicht liegen, wenn ich an die Erklärung von Herrn Schönbohm bei der 1. Lesung des GFG anknüpfen darf. Er sagte am 24. September 2003 hier im Landtag:
„Das Thema ist kompliziert. - Es geht darum, dass den Kommunen 159 Millionen Euro weniger zugewiesen werden. Sie bekommen vom Land die Garantie: Wenn die Leistungen des Bundes nicht kommen, werden wir mit 80 Millionen Euro die dann fehlenden Einnahmen ausgleichen. 159 Millionen minus 80 Millionen sind 79 Millionen, Frau Enkelmann, damit Sie das schon einmal auf einen Zettel schreiben können.“
Lieber Herr Minister, nicht nur Frau Enkelmann, sondern auch wir haben uns gut gemerkt, wie Sie sich im vergangenen Jahr festgelegt haben.
Wir fordern Sie jetzt auf, dazu auch zu stehen und nicht im Nachhinein zulasten der Kommunen zu tricksen.
Erinnern wir uns doch bitte an die hier geführten Debatten! Innenminister Schönbohm äußerte sich in der Aktuellen Stunde am 28. August 2003 dahin gehend, dass die Verfassungsmäßigkeit des GFG 2004 mit den angekündigten 80 Millionen Euro gegeben sei. Minister Schönbohm ging seinerzeit aber auch noch von einer Mehreinnahme aus der Gewerbesteuerreform von bis zu 100 Millionen Euro aus.
Es ist schlimm genug, dass wir in der vergangenen Woche vom
Innenminister zur Kenntnis nehmen mussten, dass das lange versprochene Finanzausgleichsgesetz frühestens im Mai, wahrscheinlich aber eher erst im Juni vorgelegt werden soll. Wenn die Landesregierung dabei bleibt, dann ist auch dieses Versprechen gebrochen worden; denn jeder kann sich ausrechnen, dass ein solcher Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt - kurz vor den Landtagswahlen - kaum Chancen hätte, den Landtag zu passieren.
Mit dem jetzigen Antrag möchten wir jedenfalls erreichen, dass eine Debatte über einen Nachtragshaushalt und um die Einlösung dieses Versprechens nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird, sondern dass im März ein entsprechender Nachtragshaushalt durch die Landesregierung eingebracht wird.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die Frage, ob beim kommunalen Finanzausgleich eine Nachsteuerung in Höhe von 80 Millionen Euro vorgenommen wird oder nicht, ist auch ein Gradmesser für Ihre Glaubwürdigkeit und Ihre Verlässlichkeit. - Ich bedanke mich.
Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Verschiebung der Kommunalwahl in den Gemeinden des Amtes Neuhausen hat zu einer kontroversen Diskussion geführt. Innenminister Schönbohm schiebt Landrat Friese die Verantwortung für die nicht erfolgte Anhörung der 15 Gemeinden des Amtes Neuhausen zu. Dieser wiederum sieht den Fehler beim Ministerium des Innern.
Ich frage die Landesregierung: Wer trägt die Verantwortung für die Anhörungspanne im Amt Neuhausen?