Marcus Malsch
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Last Statements
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer, der forst- und landwirtschaftliche Bodenmarkt ist schon seit vielen Jahren in großer Bewegung. Die Kauf- und Pachtpreise steigen und durch den andauernden Niedrigzins ist Boden als Spekulationsobjekt für Investoren attraktiv geworden. Im Ergebnis der jetzt vorliegenden Faktensammlung wird in einer neuen Legislaturperiode zu prüfen sein, ob eine Novellierung gesetzlicher Regelungen um das Vorkaufsrecht für forst- und landwirtschaftliche Flächen und die Transparenz bei Unternehmensverkäufen erforderlich ist.
Die CDU-Fraktion verschließt sich der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und zur Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen nicht. Die Gesetzgebungskompetenz für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt liegt seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 bei den Ländern. Dies gilt auch für etwaige Regelungen einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit des Anteilserwerbs an Gesellschaften mit wesentlichem Besitz an landwirtschaftlichen Flächen. Da ist es immer wieder bemerkenswert, dass diese Landesregierung zu dem Thema offenbar nichts auf die Reihe bekommt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, schon im Januar hatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Olaf Müller, bei einer Protestaktion der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft angekündigt, dass die rot-rot-grüne Regierungskoalition in Thüringen noch vor der Landtagswahl im Oktober ein Gesetz erlassen will, um Bodenspekulanten und Finanzinvestoren den Aufkauf von Landwirtschaftsbetrieben zu erschweren. Ich habe noch keinen Gesetzentwurf gesehen. Aber mit der rot-rot-grünen Ankündigungsrhetorik geht es munter weiter. Heute steht in der Zeitung, dass Frau Siegesmund in den ersten 100 Tagen einer neuen Regierungszeit einen Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz vorlegen werde. Abgesehen davon, dass uns der liebe Gott und der Wähler vor einer neuen rot-rot-grünen Koalition bewahren möge,
wäre Frau Siegesmund für ein Agrarstrukturgesetz gar nicht zuständig. Bei Frau Keller hört sich das schon ganz anders an. Sie sagt, es sei sehr wahrscheinlich, dass ein solches Gesetz auf der Agenda weit oben stehe.
Werte Kolleginnen und Kollegen, und wenn man in die Antwort auf die Große Anfrage reinschaut, wird klar, was damit gemeint ist. Dort antwortet die Landesregierung: „Hier besteht noch erheblicher Prüfungsbedarf.“ Ergo: Die, die jetzt fünf Jahre regiert haben und bis jetzt nichts zustande bekommen haben, werden munter und geben schon wieder fleißig Versprechen.
Ich muss noch mal daran erinnern, wir haben über die Problematik hier nicht nur einmal gesprochen. Mein Kollege Egon Primas hat schon in der Plenarsitzung im Februar gesagt, dass die Landesregierung doch mal etwas unternehmen sollte. Ein bisschen was unternommen hat sie ja. Im November 2017 fand im Thüringer Landtag ein Workshop „Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik in Thüringen“ statt, bei dem Agrar- und Rechtsexperten in ihren Vorträgen den aktuellen Sachstand zum Thema vermittelt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt haben. Auf die Schlussfolgerungen der Landesregierung warten wir aber bis heute.
Aber noch einmal zur Sache: Warum haben wir denn keine schärferen bodenrechtlichen Regelungen, wenn doch das Problem seit 2008 immer stärker ins Bewusstsein rückt, wenn sich doch Bund- und Länderarbeitsgruppen, Agrarministerkonferenzen, Institute und Gutachter intensiv mit dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt auseinandersetzen und Handlungsoptionen aufzeigen? Das ist ganz einfach: Weil eben eine unmittelbare staatliche Lenkung bzw. Mengen- oder Preisregulierung des Bodenmarkts vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Eigentumsfreiheit eine rechtlich problematische Sache ist. Es ist nicht ganz einfach, gesetzliche Eingriffe zu begründen, die das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum von Grund und Boden betreffen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion führt in diesem Antrag die wesentlichen Inhalte ihres Antrags in der Drucksache 6/4379 vom 23. August 2017 erneut in die Plenardebatte ein, weil die Ausschussmehrheit der Fraktionen Die Linke, der SPD...
Ich bringe etwas Neues in die Debatte ein, ja.
Ich glaube, wichtig ist doch die Entscheidung, dass die Entscheidung in der Sache im Ausschuss verhindert worden ist und dass wir deswegen unseren Antrag selbstverständlich …
Also Sie waren nicht im Ausschuss, ich war im Ausschuss und ich weiß, das war dort genau die Debatte.
Er steht auf der Tagesordnung.
Dass sich die Kollegin Becker so aufregt, zeigt ja deutlich,
dass es nicht richtig ist, sondern dass wir die Debatte zu dem Antrag noch lange und genau hier führen müssen, und das auch ruhig im öffentlichen Teil dieses Plenums, da es Diskussionen gibt. Ich denke, wir haben unseren Antrag eingebracht und er ist auf der Tagesordnung und deswegen will ich den auch behandelt wissen. Dann ziehen wir die Begründung zurück und behandeln den Antrag direkt.
Und wir gehen direkt in den Antrag, genau.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kollegen, ich möchte auf das eingehen, was Herr Kobelt gesagt hat. Er ist ja nicht das erste Mal bei mir im Wahlkreis gewesen oder bei mir im Heimatort und ihm ist sicherlich nicht entgangen, dass seit 2018 dort die Wasserkraft als sinnvolle Energie zur Einspeisung in die Straßenbeleuchtung genutzt wird, dass es einen Carsharing-Standort gibt, wo mit E-Mobilen gefahren wird, dass es schnell die aufgeforsteten Schadensflächen gab, um Wiederbepflanzungen zu machen, dass es den Blick von Altenstein – Buga-Außenstandort 2021 – ohne Sicht auf Windräder gibt, dass die Wanderer, die am Rennsteig wandern, eine Sicht auf den Inselsberg ohne Windräder haben. Und wenn Sie mit denen reden, genau deswegen sind die nämlich auf dem Rennsteig unterwegs. Ich kann Ihnen eins sagen, ich vermisse Ihren Antrag auf gleichwertige Lebensverhältnisse, nämlich auf Windkraft in der Stadt. Danke.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Verantwortliche aus der kommunalen Ebene, liebe Zuhörer, ehe hier Geschichte geschrieben wird und vielleicht auch irgendwas ganz Besonderes in irgendwelche Bücher eingeht, möchte ich noch ein bisschen an dem Vorwort der Geschichte mitarbeiten, denn die Lobeshymnen, die heute auch hier auf den Staatssekretär Höhn gegeben wurden, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Jetzt bin ich auch mal Lokalpatriot, weil man das Thema der Gebietsreform nicht vergessen darf. Der Wartburgkreis sollte geteilt werden in einen HöhnRennsteig-Kreis auf der einen Seite und in einen – ich sage jetzt mal – finanziell noch schwächeren oder aufzuwertenden Kreis in die andere Richtung. Denn das muss man an der Stelle sagen: Der Prozess, der hier angestoßen worden ist, ist von der kommunalen Ebene ausgegangen und auch mit einem Wissen, was es für die Zukunft gegebenenfalls kostet. Der Kreistag des Wartburgkreises hat das deswegen gemacht, weil er in der Verantwortung auch genau gerechnet hat. Die Zukunft dieser Fusion – erst war es eine Einkreisung, dann ist es zu einer Fusion hochgehoben worden, dann ist es in einen Zukunftsvertrag geändert worden – ist nur dann möglich, wenn es keine weiteren Belastungen über die Finanzausgleiche, über die kommunale Umlage, über die Kreisumlage gibt.
Deswegen möchte ich diese 46 Millionen Euro an der Stelle auch mal etwas näher definieren. Hierin sind eindeutig auch die Ausgleiche, wo der Wartburgkreis gesagt hat, an der Stelle werden wir einen Mehraufwand haben, den werden wir benötigen und der ist auch mit den Verantwortlichen im Innenministerium so besprochen worden und dort auch anerkannt worden. Es ist also kein zusätzliches Geldgeschenk, sondern es ist ein Ausgleich für das Wagnis, was hier auch ein Stück weit eingegangen wird. Deswegen zur Relation und deswegen, lieber Uwe Höhn, nehmen Sie es mir nicht übel, aber die Pläne der Landesregierung an der Stelle waren andere. Danke.
Lieber Kollege Kummer, stimmen Sie mir zu, dass Katastrophen nicht darauf warten, bis hier in dem Hohen Hause Gesetze dafür gemacht worden sind, um sie auszurufen?
Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie neulich beim MDR zu lesen war: „Vogelkundler schlagen Alarm: Die Nilgänse fühlen sich an Thüringer Gewässern zunehmend wohler. Die einst aus Zoos ausgebüchsten Tiere bedrängen heimische Arten. Deshalb wird nun darüber debattiert, was zu tun ist.“
Es ist vollkommen richtig und gut, dass darüber gesprochen wird. Die Zielrichtung, dass darüber gesprochen wird, ist auch das, was man aus dem Antrag als positiv entnehmen kann, weil er den Finger in die Wunde legt und die Folgen der Ansiedlung der ursprünglich in Afrika beheimateten Nilgans aufgreift. Nilgänse gehören zu den invasiven Arten, die andere Artgenossen beim Kampf um Nahrung und Nistplätze vertreiben. Dabei machen sie nach Angaben der Vogelkundler auch vor Greifern wie Rotmilanen und Mäusebussarden nicht halt. Immer häufiger wird deshalb die Erlaubnis zum Abschuss der Nilgänse gefordert, und das auch zu Recht.
Werte Kolleginnen und Kollegen, in einigen Thüringer Nachbarländern werden die Gänse bereits bejagt, so in Sachsen, Hessen und Bayern. Wenn der Geschäftsführer des Jagdverbands, Frank Herrmann, zum Schutz anderer heimischer Wandervogelarten fordert, Nilgänse müssen auf die Liste der jagdbaren Arten gesetzt werden, dann hat er vollkommen recht. Und wenn derlei Pläne beim Umweltministerium wenig Begeisterung finden, zeigt das, dass all diejenigen, die eine Bejagung der Nilgänse fordern, auf dem richtigen Weg sind.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben das Jagdgesetz an den Ausschuss überwiesen. Wir sollten auch diesen Antrag hier überweisen, dann können wir nach einem vernünftigen Weg suchen, die Nilgans in das Jagdrecht zu überführen und eine Jagdzeit festzulegen. Frau Kollegin Becker hat es ja ausgeführt, es wird schwierig sein, die Nilgänse irgendwo hinzubringen, denn wenn wir sie in Ohrdruf konzentrieren könnten, dann hätten wir vielleicht gar kein Problem mehr mit den Gänsen, dann hätte der Wolf genug zu fressen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Schüler und Gäste auf der Tribüne! Wir sprechen heute über das Thüringer Waldgesetz. Der Thüringer Wald macht ein Drittel der Landesfläche von Thüringen aus. Deswegen ein wichtiges Gesetz und – der Kollege Tilo Kummer hat es vorhin angesprochen – es stand nicht im Koalitionsvertrag, von daher gehen wir auch bei den Änderungsansätzen, die wir da vorgelegt bekommen haben, von einer kleinen Wunschliste des Forstpolitikers aus. Ich muss auch im Vorhinein sagen, es sind nicht alle Vorschläge völlig unvernünftig, aber wir müssen die Vorschläge, insbesondere unter der Berücksichtigung der Auffassung der Anzuhörenden, also der Fachleute und der Betroffenen vor Ort, diskutieren. Ich will aber wenigstens kurz anreißen, was für uns gar nicht geht, wo wir große Bedenken sehen: Das ist das eben schon Angesprochene, die Änderungen und Regelungen zum Betreten im Wald, denn wir müssen an der Stelle aufpassen, dass Rot-Rot-Grün jetzt nicht mit dem Gesetzentwurf nahezu alle Freizeitbeschäftigungen für den Wald aufmacht.
Der Wald wird zur totalen Inanspruchnahme unter anderem auch der kommerziellen Reiterei, Kremserfahrten, Pilz- und Beerensammler, Mountainbiker, Motorrad- und Autofahrer freigegeben, und zwar abseits der Wege. Die grüne Illusion, die wir heute früh lesen konnten, die nämlich an ihre Sympathisanten gerichtet war: Wir machen den Weg frei für ein neues Waldgesetz. Damit könnt ihr unter anderem überall im Wald Rad fahren, auch auf unbefestigten Wegen.“
Das ist auf unbefestigten Wegen. Frau Rothe-Beinlich, gehen Sie mal in den Thüringer Wald,
das tut gut. Erkenntnislage, nehmen Sie Ihre Kollegen mit und dann werden Sie sehen, wer welche Wege auslegt als befestigt, als unbefestigt und da gilt es dann das auch deutlich zu regeln.
Fakt ist jedenfalls, dass Schäden dann an Waldwegen hingenommen werden, eine Ersatzpflicht nicht geregelt ist und der Beunruhigung des Wildes wird Tür und Tor geöffnet. Verbiss- und Schälschäden werden zunehmen, das Ergebnis von all dem: Die Koalition enteignet damit die Waldbesitzer. Wir müssen immer darüber nachdenken, wir haben nicht nur Kommunalwald, wir haben nicht nur Privatwald, wir haben auch den staatlichen Wald und das sind drei Formen, die hier zu berücksichtigen sind bei allen Gesetzgebungen, die wir machen, oder bei allen Änderungsbedürfnissen.
Die Einführung eines Vorkaufsrechts wurde unter Nummer 3 angesprochen, auch vom Kollegen Kummer, und da muss man sagen, es ist ja nichts Neues. Wenn das die Antwort darauf ist, was die Grünen hier vorher mal vorgetragen haben, um Vorkaufsrechte einzuführen, um bestimmte Absichten zu erfüllen, dann weiß ich nicht, ob das der richtige Weg ist, weil schon heute dem Land und auch den Kommunen bei diesen Geschichten ein Vorkaufsrecht gilt und jetzt wird so getan, als wenn generell erst jetzt ein Vorkaufsrecht eingeführt wird. So sinnvoll das Vorkaufsrecht an sich ist, so erklärungsbedürftig ist dann auch der Vorschlag, die Landgesellschaft nunmehr zu berechtigen. Schon jetzt kann das ja durch die Kommunen und auch durch das Land erfüllt werden. Auch deswegen dann die Diskussion im Ausschuss.
Bei Nummer 4 bin ich ein bisschen ratlos, wo es um die Wiederaufforstung erst nach fünf Jahren geht. Durch die Neuregelung muss eine Wiederaufforstung nur noch durchgeführt werden, wenn nach fünf Jahren keine flächendeckende Naturverjüngung vorhanden ist. Das mag praxisgerecht sein, vielleicht brauchen wir diese Verpflichtung ja auch gar nicht mehr. Das sollten wir auch direkt mit den Betroffenen diskutieren und die Fachleute um ihren Rat fragen und danach bitte an der Stelle dem Rat folgen und nicht mit der Brechstange durchgehen,
wie wir das in der Vergangenheit öfter erlebt haben. Denn die Fachleute gilt es hier genau zu diesem Thema generell anzuhören.
Dabei stößt mir ein bisschen auf, dass § 23 Abs. 2 gestrichen werden soll, nämlich die Verpflichtung, Verjüngungen innerhalb von zwei Jahren flächendeckend mit der für eine künstlich angelegte Kultur geforderten baumartbezogenen Pflanzung zu ergänzen. Das widerspricht doch dem Ziel, einen standortangepassten Waldumbau mit den gewünschten Baumarten durchzuführen. Und das ist ja jetzt wieder völlig konträr zu dem, was eigentlich beabsichtigt ist. Auch das gilt es uns dann im Ausschuss zu erklären.
Dann komme ich noch zu Nummer 5 des Gesetzentwurfs. Der Waldumbau zur Anpassung an den Klimawandel soll künftig gesetzliche Aufgabe der Waldbesitzer werden. An der Stelle sei noch mal angemerkt: Es gibt nicht nur die Forstanstalt, sondern es gibt alle Waldbesitzarten, also auch den kommunalen und den Privatwald. Wir sind uns zwar über die Bedeutung des Waldes einig, was aber hier passieren soll, ist reine Symbolpolitik nach dem Motto: Waldumbau wird verpflichtend und vielleicht gibt das Land die erforderlichen Mittel dazu. Wenn wir das schon machen, dann muss auch ganz klar gesagt werden, wo das Geld dafür herkommt,
auch klar unter der Maßgabe, dass wir ja wissen, dass der Landesforstanstalt auch Geld weggenommen worden ist.
Die Linkskoalition hat mit der Kürzung der Finanzzuführung die Landesforstanstalt sehenden Auges in eine Situation gebracht, in der sie ihre Aufgaben künftig entweder gar nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann. Und die Fehler müssen auch korrigiert werden. Wir wollen, dass die Finanzzuführung zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben wieder auf mindestens 30 Millionen Euro festgeschrieben wird.
Man muss nur mal Revue passieren lassen, was die letzten vier Jahre passiert ist. Der Landesforst wurde immer zur Vorbildwirkung hergenommen und da wurde gar nicht gescheut, Geld in die Hand zu nehmen, um irgendwo hinzufahren, sich Waldumbaumaßnahmen anzuschauen, FSC-Zertifizierungen anzugehen und es wurde auch nicht davor gescheut zu prüfen, ob nicht Wirtschaftswald aus der
Nutzung genommen wird. Überall war dafür Geld da. Und jetzt müssen wir an der Stelle schauen, wie kriegen wir gerade auch unter dem Thema der Schadereignisse Geld ins System, damit wir auch das umbauen können, das auch machen können, was eigentlich alle fordern. Da brauchen wir nicht ins Schaufenster zu stellen, sondern wir müssen schauen, dass wir die Finanzierung an der Stelle sicherstellen.
Dann haben wir noch in Nummer 7 des Gesetzentwurfs gesehen, dass die Beihilfen für Waldbrandschäden abgeschafft werden sollen. Da stellt sich mir schon die Frage, wie wir das zukünftig regeln wollen. Denn wenn der gesetzliche Anspruch auf eine Beihilfe im Waldbrandfall entfällt, dann wird ja vom Waldbesitzer erwartet, dass er Vorkehrungen dafür trifft, wie er gegen Waldbrände vorgehen könnte. Da frage ich mich schon, wie das funktionieren soll oder ob wir jedem Radfahrer oder Spaziergänger zukünftig einen Feuerlöscher in die Hand drücken, wenn er sich im Wald bewegt, damit er dann auch reagieren kann. Also das ist schon ein Thema. Wir haben es gesehen: Die Schadereignisse haben auch und gerade die Kleinwaldbesitzer ganz stark getroffen. Wir reden immer nur von Großwaldbesitzern. Aber letztendlich ist es so, dass es existenzgefährdend ist. Da müssen wir schon schauen, dass bei Schadereignissen und auch bei Großbrandereignissen keine Regelung eingeführt wird, die die Existenz dann gefährdet.
Ich hatte am Anfang gesagt, dass nicht alles schlecht ist, was der Kollege Kummer so in die Änderungen eingebracht hat. Dass die Kommunen Wald zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung verkaufen müssen, ist echt ein Unding. Wir begrüßen daher jede Regelung, die das unterbindet, wie das auch jetzt in der Nummer 8 des Gesetzentwurfs zur Veräußerung der Körperschaftswaldes vorgesehen ist. Die Festlegung, dass ein Genehmigungsvorbehalt erst ab einem Hektar besteht, ist nach Ihrer Auffassung ja eine Entbürokratisierung. Das mag theoretisch auch so sein, aber von vielen Fällen reden wir dann hier nicht. Wir sind dafür, dass keine Bagatellgrenzen festgelegt werden, denn der Wald ist der Wald und das fängt nicht erst ab einem Hektar an. Ich glaube, gerade in der aktuellen Situation um Hektare soll man da auch keinen neuen Punkt aufmachen.
Ich will auch noch mal meinen Kollegen Gruhner aufgreifen, der gestern in der Aktuellen Stunde schon zum Thema „Windräder im Wald“ gesagt hat – das will ich nur vorsorglich auch hier noch mal ankündigen –: In unseren Wald gehören keine Windräder.
Die Attraktivität unserer Waldlandschaft zu erhalten, die Artenvielfalt zu bewahren, das hat für uns absoluten Vorrang. Windkraftanlagen im Wald entsprechen diesem Ziel nicht.
Deswegen wollen wir das Gesetz nutzen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im Wald keine Windkraftanlagen errichtet werden können. Und zum Schluss danke ich noch mal Tilo Kummer für seine Beantragung und seine Änderungen zum Gesetz, die wir dann im Ausschuss gern beraten werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe ja jetzt genau zugehört. Liebe Kollegin Dagmar Becker, geben Sie mir denn recht, dass der von den Grünen veröffentlichte Satz – Wir machen den Weg frei für ein neues Waldgesetz. Damit könnt ihr unter anderem überall im Wald Rad fahren, auch auf unbefestigten Wegen. – nicht der
Wahrheit entspricht und so nicht im Gesetz festgelegt ist?
Das ist aber keine konstruktive Zusammenarbeit mit der Opposition.
Herr Minister Holter, Sie haben gerade erklärt, dass Sie Einstellungsvoraussetzungen für Lehrer aus anderen Bundesländern jetzt praktisch vereinfacht haben. Haben Sie denn auch an der Bewerbungsfrist zur Einstellung unserer Leute etwas geändert, damit die nicht erst in die anderen Bundesländer gehen müssen?
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, schönes Thema. Ich finde, das einzig Politische, was es hat, ist letztendlich, dass es noch in der 6. Wahlperiode erledigt werden muss, weil es im Koalitionsvertrag steht.
Ich sage mal, es braucht ja nicht unbedingt immer Gesetze, um etwas umzusetzen. Aber darauf komme ich später noch, lieber Kollege Kobelt. Als ich das Gesetz gelesen habe, habe ich gesagt, okay, Regelungsbedarf ist da, definitiv, müssen wir machen. Das hat mich so ein bisschen an den letzten
Besuch in München erinnert. Da stand ich im Hochhaus in der 12. Etage und habe gesagt: Ihr habt es hier gut, alternative Mobilität, überhaupt kein Thema. Da sieht man die Fläche, wo man das anwenden kann, wir haben ganz andere Probleme im ländlichen Raum. Ich könnte mir auch vorstellen, dass dieser Regelungsbedarf, wie auch schon angesprochen, genau in diesen Ballungszentren natürlich notwendig ist und dass da die angesprochenen Themen wie Wettbewerbsfähigkeit, Konkurrenz etc. auch gegeben sind. Ich sehe es für Thüringen aber noch so ein bisschen als Luxusproblem, weil ich mir nicht vorstellen kann oder zumindest keine Kenntnis davon habe, dass wir momentan konkurrierende Wettbewerber haben. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Ich hoffe aber, dass es nicht nur in den Ballungszentren ist, weil sich da nämlich abzeichnet, dass das Carsharing immer mehr von denen genutzt wird, die sonst Bus oder Straßenbahn gefahren sind. Das ist natürlich jetzt auch nicht der richtige Weg.
Das erzähle ich Ihnen gleich, Herr Kobelt, warten Sie noch ein bisschen ab.
Das Thema „Regulierung und Parkflächen“ ist ein Thema in den Städten und Gemeinden. Deswegen finde ich das auch gut, dass man, weil öffentliche Parkplätze in der Regel mit Steuergeldern bezahlt werden, dann auch eine Regelung zur Gebührenbelastung für diejenigen findet, die dann die Flächen nutzen.
Aber jetzt, Herr Kobelt, passen Sie auf: Vor dem Gesetz oder mit dem Gesetz gab es natürlich auch schon Initiativen. Jetzt werden Sie vielleicht etwas erfahren, was Sie nicht von mir vermuten. Ich habe vor einem Vierteljahr angefangen, in einer Modellregion des Wartburgkreises zwei Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Dort ist eine Ladesäule gebaut worden, es sind zwei Carsharingfahrzeuge mit E-Mobilität angeschafft worden. Die App, die ich auf meinem Handy habe – das kann man schon mal testen – eignet sich dafür, Carsharing im ländlichen Bereich zu machen – und das ohne Gesetz,
auf Eigeninitiative und ohne dass ich den Hinweis gekriegt habe, wir müssen das machen. Wir müssen uns im Land nämlich einig sein, wo es Sinn macht, wo es keinen Sinn macht. In dem Bereich – das ist Modellbereich Bad Liebenstein – werden 1.100 Kurpatienten – ich sage mal – immobil gesetzt, indem sie nämlich per Rehabescheid gesagt kriegen: Reist bitte mit dem öffentlichen Personennahverkehr an, dort gibt es wenig Parkplätze und
zur Genesung ist es immer gut, wenn ihr kein Auto dabei habt. Dann kommen die nach drei Wochen Reha und sagen: Ihr habt eine schöne Eisdiele in Bad Liebenstein, aber wir haben das Umfeld gar nicht kennengelernt. Deswegen wird jetzt das Angebot gemacht, dort eine Carsharingmöglichkeit zu geben, allerdings auch für die Vereine, die die Fahrzeuge zusätzlich nutzen können, für die öffentlichen Behörden, die die Fahrzeuge zusätzlich nutzen können. Ich denke, das ist ein Modell, das wir auch landesübergreifend machen können. Das können wir auf der Fläche einsetzen und da müssen wir nicht immer schauen, ob es in den Städten auch funktioniert. Ich denke, die Konkurrenzsituation wird sich auch noch ein bisschen in Grenzen halten, denn momentan suchen wir nach Anbietern, die sich überhaupt erst mal für Thüringen interessieren und in den Ballungszentren überhaupt so was einrichten.
Die Fraktion muss ich nicht wechseln, ich wollte Ihnen nur zeigen, dass es auch ohne Grüne geht, etwas Vernünftiges umzusetzen.
Das ist doch der Beweis dafür. Deswegen gebe ich Ihnen auch die Empfehlung, die ich Ihnen immer mitgebe: Machen Sie doch mal draußen etwas, zeigen Sie es doch den Leuten, weil man E-Mobilität erleben muss.
Die muss man spüren und muss man sehen. Wenn man nur darüber redet, macht es keinen Sinn. Glauben Sie mir, über den Rennsteig drüber, das ist immer noch das Thema wie gestern, als wir es mit dem Fahrrad angesprochen haben; auch mit E-Bike wird es schwierig, von Steinbach, Bad Liebenstein hier herzukommen, jedenfalls pünktlich. Bei Ihnen ist das ein bisschen einfacher. Von daher glauben Sie mir, unterstützen Sie das oder beantragen auch die Überweisung an den Ausschuss, denn dort gehört es hin und wir diskutieren es dort. Wenn Sie mehr von dem Projekt wissen wollen, dann lade ich Sie gern mal ein und zeige es Ihnen. Danke.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die seit 2008 zu verzeichnenden hohen Kaufpreissteigerungen und ein zunehmendes Kaufinteresse von außerlandwirtschaftlichen Kapitalanlegern am landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt werden in der Landwirtschaft und in der Agrarpolitik intensiv diskutiert. Auch Tageszeitungen, Magazine ohne agrarischen Fachbezug greifen das Thema der Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Bodenmarktpolitik immer wieder auf. Inhaltlich gesehen geht es insbesondere darum, eine zunehmende Konzentration landwirtschaftlicher Eigentumsflächen in der Hand einzelner weniger Personen oder Gesellschaften zu unterbinden, eine Flächenübertragung auf Nichtlandwirte zu verhindern, indem Anteilsverkäufe an Unternehmen einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt nach dem Grundstückverkehrsgesetz unterstellt werden, und somit im Ergebnis weiter steigende Bodenpreise einzudämmen. Das Problem ist also bekannt, aber nicht gelöst. Es wird auch heute nicht gelöst werden, jedenfalls nicht durch eine Situationsbeschreibung bekannter Dinge, wie sie die AfD hier vornimmt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, bereits 2012 hat der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften ein Gutachten erstellen lassen, in dem die Entwicklung im landwirtschaftlichen Bodenmarkt analysiert, Ursachen und Gefahren für die Agrarstrukturentwicklung identifiziert, die Wirkungsweisen und Grenzen des bodenpolitischen Ordnungsrahmens untersucht wurden sowie Änderungsmöglichkeiten im Grundstücksrecht und tangierenden Rechtsbereichen beleuchtet und schließlich einer grundgesetzlichen, europarechtlichen Bewertung unterzogen werden. Es gibt einen Endbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom 19.03.2015, ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands der gemeinnützigen Landgesellschaften zu den Möglichkeiten einer gesetzlichen Steuerung im Hinblick auf den Rechtserwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften sowie zur Verhinderung unerwünschter Konzentra
tionsprozesse beim landwirtschaftlichen Bodeneigentum – ebenfalls von 2015. Es gibt eine Studie des Thünen-Instituts von 2015. Es gab auch 2015 den Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes aus Sachsen-Anhalt und vieles mehr.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich zähle das alles auf, weil ich es so lächerlich finde, wenn die AfD hier behauptet – ich habe das beim letzten Plenum schon gesagt und möchte es noch mal zitieren –: „Die AfD geht voran, nimmt die wichtigen Themen unserer Zeit auf, präsentiert Lösungen und die Kartellparteien schreiben ab.“ Das ist schon putzig. Wo bitte schön präsentieren Sie denn eine Lösung? Oder besser gesagt: Was ist denn die Lösung?
Ich kann Ihrem Antrag keine Lösung entnehmen. Aus Ihrem Antrag spricht lediglich, dass nun auch Sie das Problem erkannt und aufgeschrieben haben und die Landesregierung nun etwas unternehmen soll.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ja das finde ich allerdings auch: Die Landesregierung sollte etwas unternehmen, sie hat ja ein bisschen etwas unternommen. Im November 2017 fand im Thüringer Landtag ein Workshop „Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik in Thüringen“ statt, bei dem Agrar- und Rechtsexperten in ihren Vorträgen den aktuellen Sachstand zum Thema vermittelt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt haben. Auf die Schlussfolgerungen der Landesregierung warten wir aber bis heute, Frau Ministerin.
Aber noch einmal zu Sache: Warum haben wir denn keine schärferen bodenrechtlichen Regelungen, wenn doch das Problem seit 2008 immer stärker in das Bewusstsein rückt, wenn doch Bundund Länder-Arbeitsgruppen, Agrarministerkonferenzen, Institute und Gutachten sich intensiv mit dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt auseinandersetzen und Handlungsoptionen aufzeigen? Das ist ganz einfach: Weil eben eine unmittelbare staatliche Lenkung bzw. Mengen- oder Preisregulierung des Bodenmarkts vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Eigentumsfreiheit eine rechtlich problematische Sache ist. Es ist nicht ganz einfach, gesetzliche Eingriffe zu begründen, die das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum von Grund und Boden betreffen. Werte Kolleginnen und Kollegen, da bin ich schon sehr gespannt, ob es der rot-rotgrünen Regierungskoalition gelingt, noch vor der Landtagswahl ein Gesetz zu erlassen, um Bodenspekulanten und Finanzinvestoren den Ankauf von Landwirtschaftsbetrieben zu erschweren. So hat es jedenfalls der stellvertretende Fraktionsvorsitzende
der Grünen im Landtag Olaf Müller angekündigt. Nun war das ja bei einer Protestaktion der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und wir wissen von den Vertretern dieser Landesregierung und dieser Regierungskoalition nur zu gut, dass auf den Veranstaltungen verschiedener Interessengruppen immer nur das erzählt wird, was sie hören wollen. Bei der gegenteiligen Interessengruppe wird dann das Gegenteil erzählt.
Ja, das ist schon skurril. Wir haben das bei der Grünen Woche erlebt, Herr Adams, danke dass Sie mir da den Ball herüberspielen. Da war nämlich deutlich zu erkennen, wie Ihr Handeln ist. Der Ministerpräsident steht auf der Grünen Woche am Thüringenabend vor den Landwirten und lobt völlig zu Recht die Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft. Ministerin Keller war auch dabei und hat dasselbe auch getan. Wir haben uns alle gefreut, wie und dass die Landesregierung auch zu dieser Landwirtschaft steht. Die Umweltministerin derweil demonstriert gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden Adams
und anderen Würdenträgern der Ramelow-Regierung genau gegen diese Landwirtschaft, für die sich der MP so feiern lässt. Das will heißen, es ist die daraus folgende Logik, dass es hier bei dieser Problematik keine Lösung geben wird, über die wir heute reden.
Meine Fraktion verschließt sich jedenfalls nicht der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und zur Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen. Mit tiefgreifenden Änderungen bodenrechtlicher Vorgaben müssen wir allerdings sehr vorsichtig sein, weil in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum eingegriffen wird. Wenn ich mit einer restriktiven Regelung die Bösen treffen will, treffe ich eben auch die Guten. Eigentum und Eigentumsrechte, insbesondere in Bezug auf den Boden, prägen das landwirtschaftliche Selbstverständnis. Sie sind Antriebskraft für wirtschaftliches Engagement, Unabhängigkeit und Freiheit, aber auch für Verantwortung. Eigentum und Eigentumsrechte zu wahren, ist uns ein großes Anliegen. Eine unmittelbare staatliche Lenkung muss also gut überlegt sein. Staatliche Eingriffe halten wir dennoch für geboten, um Missbrauch und Störung der Agrarstruktur zu vermeiden. Solche Eingriffe in den Bodenmarkt sollten dann erfolgen, wenn Gefahren für eine bäuerlich
unternehmerisch getragene Agrarstruktur abzuwenden sind.
Ich will das noch mal deutlich machen: Wir reden heute eigentlich über zwei unterschiedliche Dinge. Einmal geht es um den – sagen wir mal – schlichten Verkauf von landwirtschaftlicher Fläche und das andere Mal – und das ist das viel größere Problem – geht es um den Verkauf ganzer Betriebe mitsamt Grund und Boden. Wenn es lediglich um Flächenerwerb geht, können wir immer noch feststellen, dass Thüringen im bundesweiten Vergleich noch einen stabilen Bodenmarkt und niedrigste Preise hat. Thüringen ist mit dem Verwaltungsvollzug seines Grundstückverkehrs durch die Landwirtschaftsämter und die Landgesellschaft gut aufgestellt. Nicht umsonst haben wir noch einen Bodenmarkt, der preislich noch nicht so überhitzt ist wie in anderen Bundesländern, und konnten die Zahl außerlandwirtschaftlicher Investoren begrenzen. Dieses bestehende System müssen wir auf seinem hohen Niveau halten und weiterentwickeln. Bereits jetzt können wir in diesem System zahlreiche Ansätze umgesetzt sehen, zum Beispiel Begrenzung von Kaufund Pachtpreisen, Vorrang für eine landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen und Vorrang von Landwirten beim Flächenerwerb.
Viel schlimmer ist es doch, wenn ganze landwirtschaftliche Betriebe ohne Anteile an Gesellschaften oder Genossenschaften von nicht landwirtschaftlichen Kapitalgebern erworben werden. Das macht uns schon große Sorgen. Hier muss gehandelt werden. Ich denke da zum Beispiel auch an die Grunderwerbsteuer. Wird ein ganzer Betrieb oder werden Gesellschaftsanteile verkauft, fällt keine Grunderwerbsteuer an, auch wenn der Betrieb zu großen Teilen aus landwirtschaftlichem Grund und Boden besteht. Das kann nicht richtig sein. Hier ist allerdings der Bundesgesetzgeber gefragt und auch hier muss vieles bedacht werden, weil mit einer pauschalen Regelung auch wieder alle getroffen werden und nicht nur die, die man treffen will. Ich denke dabei an Wohnungsgesellschaften, die von einer solchen Regelung auch getroffen würden, wenn man das zu unspezifisch macht.
Werte Kolleginnen und Kollegen, für den ganz großen Teil der herausgearbeiteten Handlungsoptionen haben aber seit 2006 die Länder die Gesetzgebungskompetenz. Es gibt Gutachten und Ergebnisse von allen möglichen Arbeitsgruppen. Diese Handlungsoptionen liegen auf dem Tisch. Wir sehen die Landesregierung nicht nur in der Verantwortung, sondern in der Pflicht, die richtigen Lösungen für die Thüringer Agrarstruktur vorzuschlagen, damit wir sie auch behandeln können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist Weiberfastnacht, da darf man mit uns so umgehen. Frau Kollegin, stimmen Sie mir zu, dass seit 2006 die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern ist?
Stimmen Sie mir zu, dass gerade Ihre Fraktion in Regierungsverantwortung gesagt hat: Wir wollen nicht alles anders, aber vieles besser machen, und wenn die Grünen ankündigen, einen Gesetzentwurf einzubringen, dass wir das durchaus ernst nehmen können?
Liebe Kollegin Becker, ich bin etwas irritiert. Hier sprechen Sie gerade davon, dass Sie etwas tun. Ist das richtig, dass die 1,65 Prozent oder die 9 Prozent aus den Überschüssen der Staatslotterie sind und dadurch aus dem Geld, was die Menschen draußen in Thüringen einbringen,
nicht das, was die Landesregierung oder Sie mit Ihrem Vorschlag einbringen?
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist ja mit den Reden der Koalition nicht besser geworden um das Thema. Es fällt schon schwer – Dagmar, auch bei dir –, hier Begründungen zu finden, ein Gesetz zu ändern, was einseitig ist, sehr einseitig, richtungsorientiert und was eindeutig die Handschrift der Grünen trägt. Ich kann Ihnen eines sagen: Dieses Plagiat, hier die Gartenfreunde reinzubringen, wird zu einem führen…
Das werden Sie in den Anhörungen sehen. Wenn Sie denn fair sind, machen Sie eine Anhörung. Aber ich werde Ihnen sagen, sobald Sie das Gesetz – Frau Henfling, kommen Sie vor, reden Sie hier vorn – verabschieden, wird es einen Sturm derer geben, die sagen, wir tun auch was für die Natur. Imkerverbände, Anglerverbände, Jagdverbände, Wild- und Hegegemeinschaften, die werden auf Sie zukommen und werden sagen: Was soll das? Einseitig. Ich kann Ihnen sagen, was passiert. Sie opfern zum Schluss den Landesverband, um keine Diskussion zu haben mit den anderen Verbänden. Und das Geld wird eins zu eins in Ihren grünen Verband gehen, den Sie nämlich ausgesucht haben.
Ich habe es vorhin schon gesagt, wer so eine Lotterie macht, der spielt letztendlich die Leute draußen aus und das wird keinen Deut besser werden mit dem Gesetz. Man muss ja sehen, das ist ja jetzt schon, wenn ich jetzt nach Oberhof gucke und sehe, was LOTTO machen muss, was sie früher nie gemacht hätten oder nicht machen durften: Die sind mittlerweile der Notgroschen für alles
und hier werden sie auch noch missbraucht für eine grüne Lotterie und die wird auch noch so mobil gemacht, dass jeder teilnehmen kann. Nehmen Sie das Geld, gehen auf die Messen, zeigen, was die Grünen leisten können, was die Natur leisten kann, setzen da das Geld ein und überzeugen die Menschen und fahren nicht mit Losen irgendwo raus und geben den Menschen das Gefühl, dass sie mit 10 Euro was Gutes für die Natur machen.
Nein, meine Blutdrucktabletten habe ich genommen. Wenn aber der Staatskanzleiminister hier vorgeht und etwas falsch darstellt, was ich nicht gesagt habe: Ich habe nicht gesagt, dass ich die Sportstätte Oberhof infrage stelle.
Ich habe nur gesagt, die Finanzierung der Sportstätte – jetzt einer LOTTO-Arena, früher einer DKBArena –, da müssen wir uns doch fragen, warum LOTTO jetzt dabei ist, oder?
Aber ich habe noch etwas gefunden, auf die Schnelle: Die Thüringer Fachstelle für Glücksspiel
sucht, der Fachverband für Drogen- und Suchthilfe – ja, ich weiß, mit Sucht und Drogen …
Lassen wir es. Dazu hat jeder hier in diesem Raum teilweise eine gespaltene Meinung. Wir nicht! Da ist eines, das möchte ich gern mit Ihrer Genehmigung zitieren: „Der Sport braucht natürlich Sponsoren und Finanzierungsmöglichkeiten und auch das Biathlon-Stadion in Oberhof oder die Skisport-Halle sollen weiterhin betrieben werden. Artikel 30 Abs. 3 der Thüringer Verfassung verpflichtet das Land und seine Gebietskörperschaften zum Schutz und zur Förderung des Sports. Da muss doch ein anderer Weg zu finden sein, als alles an die Glücksspielbranche, zu der auch LOTTO Thüringen gehört, zu verhökern.“
Das ist ein Zitat aus dem Suchtverband. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, ich habe nur eine Frage: Wird es denn nach der Datenerfassung durch die Unternehmen dann so sein, dass die Unternehmen wieder ein Klimarettersparbuch bekommen,
wo die Gutscheine von nicht Thüringer Unternehmen zur Verbesserung der Energielage drin sind?
Werte Kollegen, Frau Präsidentin, die Ankündigung von Herrn Kuschel zeigt ja genau den Umgang, der hier im Parlament von ihm, von seiner Seite aus gegenüber uns hier geführt wird. Wenn man von „freiwillig“ und von „unwillig“ spricht, ist das die Sprache, die er früher genutzt hat
und womit er auch früher die stilistischen Mittel gehabt hat, um sich heute hier hinzustellen und zu sagen, jawohl, wir sind für die Freiwilligkeit, wir fusionieren soundso viele Bürger.
Und vor zwei Jahren stellt er sich hin, wir brauchen den Zwang, wir brauchen den Zwang, damit es in Thüringen vorwärtsgeht – eine völlig unakzeptable Leistung und die kristallisiert sich jedes Mal wieder hier raus. Und uns als Abgeordnete dann anzugehen, warum wir Tiefenort damals nicht zugestimmt haben, kann ich Ihnen auch sagen. Das Argument haben Sie heute selber hier gebracht: Weil es einen Bürgerentscheid geben sollte. Deswegen haben wir gesagt, wir warten den Bürgerentscheid ab. Und Sie sagen heute, wir nehmen eine Fusion raus, weil der Bürgerentscheid noch nicht gefällt worden ist. Das war der einzige Ansatz, den wir dort gepflegt haben, weil wir den Bürgerwillen wirklich
vor Ort respektieren. Und Frau Scheerschmidt, wenn Sie sich hier herstellen und sagen: Herr Thürmer, gehen Sie doch mal auf die Bürger von Andenhausen zu. Die Bürger haben damals entschieden, zu Kaltennordheim zu gehen, Flächen zu tauschen, damit ein hauptamtlicher Bürgermeister in Kaltennordheim gewählt worden ist. Und wenn damals schon festgestanden hätte, dass er einen Kreiswechsel vorhat oder die Perspektive von Kaltennordheim gar nicht gegeben ist, weiß ich nicht, ob die das gemacht hätten. Und wenn sie sagen, die brauchen noch Zeit, dann sollen sie sich die Zeit nehmen. Wir liegen in einem zweiten Neugliederungsgesetz und es gibt ein drittes.
Und ich sage Ihnen auch eines: Der Änderungsvorschlag der CDU geht hier in das Rund und dient vielleicht dazu, den Menschen vor Ort diese Zeit zu
geben, weil wir alle eine Verpflichtung haben. Herr Höhn sitzt da drüben, der sagt: Das Gesetz ist eingebracht, ich kann hier gar nichts mehr machen, obwohl ich sehr viel dafür getan habe, dass einzelne Paragrafen drin sind. Aber die Abgeordneten müssen entscheiden. Und es ist nicht so, dass die Entscheidung heute gefällt wird und danach eine Klage kommt. Es ist die Erkenntnis hier im Rund, dass es diese Klage geben wird. Und da muss man sich ins Gewissen reden und muss sich dann auch mal fragen: Wie konsequent bin ich denn in meinen Entscheidungen?
Liebe Frau Müller, wenn ich mich im Kreistag hinstelle, einen einstimmigen Beschluss fasse, den Bürgermeister auffordere, dort das zurückzunehmen, suggeriere, dass ich den Einfluss auf die Landesregierung habe, um zu sagen: Die Klage ist viel zu verfrüht, die wir jetzt ankündigen, ich habe die Möglichkeit, das alles zu ändern, es wird Änderungen im Gesetz geben.
Wissen Sie, wie Sie sich überschätzt haben? Sie haben sich nicht nur überschätzt, Sie haben sogar noch eines gemacht, Sie haben Ihren Kommunalexperten genommen, sind runter zur Bürgerinitiative gegangen, die für den Erhalt Kaltennordheims im Wartburgkreis war, und haben dann gesagt: Kommt, lasst uns zusammensetzen.
Nein, ich bleibe bei den Tatsachen.
Das zeigt das wahre Gesicht.
Das ist von daher für mich überhaupt kein Problem, weil ich bei den Fakten bleibe.
Sie waren unten, das steht in jedem Pressebericht, und haben die Bürger aufgefordert: Nehmt teil, zeigt euch. 942 Briefe sind hier eingegangen, insgesamt über 1.800 …
Herr Harzer, jetzt rede ich.
Wissen Sie, das müssen Sie auch mal aushalten, denn wir müssen auch genug aus der Ecke aushalten. Und eines kann ich Ihnen auch sagen: Vor Ort ist das so proklamiert worden, dass alle beteiligt werden. Und im Gesetz ist es nicht dargestellt. Wenn man will, dass sich vor Ort etwas entwickelt und es unter Freiwilligkeit stellt, dann geben Sie den Menschen dort die Zeit und nicht den Zwang. Wir haben nämlich die Möglichkeit, auch im dritten Neugliederungsgesetz über Neugliederungen zu reden. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn Sie heute da
nicht zustimmen, dann wissen Sie, dass alle, die hier oben sitzen und freiwillig fusionieren wollen – zu Recht –, gegebenenfalls daran gehindert werden. Das ist die Verantwortung, die Sie alle heute hier mittragen. Danke.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Höhn, stimmen Sie mir zu, dass bereits vor Abstimmung dieses Gesetzes ein legitimierter Beschluss des Kreistags Wartburgkreis vorliegt, der den Landrat dazu ermächtigt, nach Beschlussfassung Klage zu erheben, was den § 31 betrifft?
Es ist eine geschlossene Frage, ich habe …
Dann hätte ich eine anschließende Frage, die dann auch ehrlich von Herzen kommt: Stimmen Sie mir zu, dass, wenn der § 31 jetzt aus dem Gesetz rauskäme, die Gefahr gebannt wäre,
Dass es durch einen Klageweg bei dem Gesetz zu Verzögerungen kommt?
Werte Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, mit der Zustimmung zum Gesetz haben Sie heute kein Monument für die Natur geschaffen, sondern ein Monument für Anja Siegesmund.
Dazu komme ich gleich, weil es schon erstaunlich ist, warum ausgerechnet heute am 9. November die Regierung – ich sage jetzt mal hier an der Stelle, nicht so zahlreich erschienen ist – zu diesem Thema auf Biegen und Brechen ein Gesetz einbringen muss, das bis zum Schluss nicht ausreichend beraten worden ist. Die Änderungsanträge heute haben es wieder gezeigt, es ist nicht ausreichend beraten und das ist auch unter dem historisch sensiblen Datum nicht zu rechtfertigen.
Und ich habe deswegen nicht zugestimmt,
weil ich in dem Gesetzentwurf keine künftig nachhaltige und auch keine konfliktfreie Durchsetzung und Umsetzung vor Ort sehe. Die Menschen, die dort am Grünen Band leben, fühlen sich weiterhin in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt und die Kommunen in ihrer Selbstverwaltung ebenso. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Weiterhin liegt auch bei diesem Gesetzentwurf keine ausreichende Begründung vor, laut Bundesnaturschutzgesetz, die es rechtfertigt …
Meine persönliche Erklärung ist genau – ich möchte bitte sagen, warum ich deswegen nicht zugestimmt habe. Das ist Teil meiner persönlichen Erklärung. Das möchten Sie bitte auch hier an der Stelle respektieren.
Ich habe nämlich nicht zugestimmt oder ich kann einer pauschalen Ausweisung des Grünen Bands auch gar nicht zustimmen, weil wir dort bis jetzt die erforderlichen Schutzstadien eingehalten haben. Über 763 Kilometer einen Schutzstatus zu legen, der nicht vollständig die Schutzstadien vorliegen hat – das können wir, und ich im Besonderen, an der Stelle nicht akzeptieren. Und ich finde es unsäglich, dass heute ein Monument für eine Ministerin geschaffen wird, obwohl vor Ort weiterhin die fachlichen und die rechtlichen Bedenken nicht ausreichend geprüft worden sind. Wir haben heute einen Beweis – 2014 hatten wir den Beweis, dass die Grünen rot angestrichen worden sind. Heute haben wir den Beweis, dass die Roten grün angestrichen worden sind und Hochmut, Frau Siegesmund, Hochmut kommt vor dem Fall.
Das haben wir in den Beratungen gesehen, wie arrogant Sie mit unseren Fragen umgegangen sind, mit welchen hochmütigen Beantwortungen. Und ich sage es Ihnen, die Geschichte lehrt es uns: Hochmut kommt vor dem Fall. Danke.
Werter Herr Präsident, werte Kollegen, nach der Märchenstunde von Herrn Adams muss ich noch mal hier vor. Der Wartburgkreis hat einen rechtssicheren Weg gewählt und einseitig einen Fusionsvertrag, einen Zukunftsvertrag unterschrieben, der rechtssicher ist. Das ist festzustellen. Es wurde von Herrn Kuschel aktuell bestritten, ob die Verfahrensweise richtig war. Wenn Sie auf Wünsche eingehen – 2016 oder 2012 –, dann frage ich mich, wo waren Sie, als die Wünsche der Kommunen zum Zusammengehen bestanden,
aber das Damoklesschwert der Gebietsreform darüber gehangen hat. Dann haben Sie gesagt, dass Sie herbeigerufen worden sind. Ich kenne keinen Beschluss im Stadtrat Eisenach und im Wartburgkreis, der heißt, ich brauche drei Landtagsabgeordnete, die kommen und für uns jetzt mal die Geschichte regeln. Den gibt es nicht.
Dann will ich Ihnen eines sagen: Die SPD in Eisenach hätte die Mehrheit dafür sofort erreichen können, um mit den anderen Fraktionen eine Zustimmung zum Fusionsvertrag unter den Gegebenheiten, wie sie Frau Wolf aufgezeigt hatte, mitzuunterzeichnen. Sie sind eingerückt, um Ihre SPD vor Ort geradezurücken und zu sagen, ihr müsst das jetzt organisieren, und wenn ihr es nicht schafft, machen wir es – unter der Voraussetzung, dass ihr das dann im Nachgang bereinigt. Das ist die Wahrheit. Der Alternativantrag ist von SPD und CDU im Stadtrat gekommen, und nicht von der CDU allein.
Das ist das Thema. Vielen Dank.
Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, „Klimaanpassung der Thüringer Landwirtschaft“, also ich denke mal, der Antrag soll die rot-rot-grüne Reaktion auf den extremen Dürresommer 2018 sein. Ich denke auch, Sie haben es sicherlich gut gemeint. Ihr Antrag vermengt aber Schlagworte wie „Klimawandel“, „Wassermanagement“ und „Wasserspeicherfähigkeit des Bodens“ zu einer verworrenen Problembeschreibung. So soll der Landtag völlig überflüssigerweise feststellen, dass der Klimawandel in Thüringen voll im Gange ist und es eine umfassende Strategie braucht, um die Landwirtschaft den neuen klimatischen Bedingungen anzupassen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es wird bundesweit oder gar darüber hinaus große Beachtung finden, wenn der Thüringer Landtag feststellt, dass der Klimawandel in vollem Gange ist.
Ehrlich, man muss doch mal bei den Tatsachen bleiben. Und mit einer Reihe von Prüfaufträgen an die Landesregierung wollen Sie dann erreichen, dass für die durchaus erforderliche Anpassung an andere klimatische Verhältnisse Reaktionen erfolgen. Beispielsweise soll die Erforschung regionaler Anpassungsstrategien an den Klimawandel mit größter Dringlichkeit oder größerer Dringlichkeit angegangen und die landwirtschaftliche Versuchsforschung im Hinblick auf an Trockenstress angepasste Pflanzenarten, Anbauregime und Tierhaltungssysteme für Thüringen gestärkt werden. Ich bin so ein bisschen gespannt, wie Ministerin Keller nachher darauf reagieren wird. Falls nämlich die Landesregierung durch einen solchen Antrag wie diesen überhaupt erst zum Handeln aufgefordert werden müsste, wäre das ja ein Armutszeugnis für ihre Tätigkeit seit 2014.
Was ist den Antragstellern offenbar entgangen? Die landwirtschaftliche Forschung und Maßnahmen zur Klimaanpassung laufen in der Landesanstalt für Landwirtschaft seit Jahren und auf hohem Niveau. Die Ergebnisse finden bundesweit Beachtung und helfen unseren Landwirten schon jetzt, entsprechend zu reagieren. Ich sehe also für eine solche Forderung nun ganz und gar keine Notwendigkeit. Das läuft alles schon und auch gut.
Nun könnte es ja aber Ihre Sorge sein, dass die Landesregierung durch Eingriffe in die Arbeit der TLL, insbesondere durch die anstehende Verwaltungsreform, an einer größeren Dringlichkeit gehindert wird. Dann könnte ich Ihnen zustimmen. Aber so richtig glauben mag ich das auch nicht. Frau Keller weiß um die herausragende Bedeutung der landwirtschaftlichen Forschung in der TLL und wäre gut beraten, diese Institution gegen jeden Angriff zu verteidigen. Das spricht jedenfalls auch nicht für die Notwendigkeit des Antrags.
Werte Kolleginnen und Kollegen, interessanter wird es dann schon, wenn der Verantwortungsbereich der Ministerin betroffen ist, die sich gerne Monumente errichten würde am Possen, am Grünen Band usw. Sie wissen schon.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Fragen des Wassermanagements zu beantworten, einschließlich der Lösung der Problematik der herrenlosen Wasserspeicher, hat die Landesregierung seit 2014 versäumt. Hier zeigt der Antrag auf, dass insbesondere das Umweltministerium geschlafen hat. Eine Landesregierung, die so im Geld schwimmt wie diese, hätte die Übernahme der Wasserspeicher durch interessierte Landwirtschaftsbetriebe längst so attraktiv gestalten können, dass die Betriebe sich trauen, Verantwortung für die Speicher zu übernehmen. Was ich meine, ist eine großzügige Investitionsförderung für anstehende Sanierungsmaßnahmen bis hin zu Zusagen, dies vollständig zu übernehmen und erst dann die Verantwortung zu über
geben, so wie man das bei Straßen macht, die abgestuft werden sollen. Aber der Landwirtschaft etwas Gutes zu tun, ist ja nicht so Frau Siegesmunds Sache. Lieber schränkt sie die ordnungsgemäße Landwirtschaft im Grünen Band ein oder sie raubt den Betrieben 10 Meter Randstreifen an den Gewässern. Werte Kolleginnen und Kollegen, es mag hier im Saal durchaus Leute geben, die einem vermeintlichen Massentierhaltungsbetrieb, der wegen Trockenheit und fehlender Bewässerungsmöglichkeiten aufgeben muss, weil er seine Tiere nicht mehr ernähren kann, keine Träne nachweinen.
Aber wieder zurück zum Text: Ihren Prüfungsaufträgen in den Ziffern 3 bis 5 kann ich inhaltlich durchaus zustimmen. Es macht Sinn, die sogenannten herrenlosen Wasserspeicher als Bewässerungspotenziale für die Landwirtschaft und Forstwirtschaften in Wert zu setzen. Es macht auch Sinn, sich Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an den komplexen Innovationsanlagen aus DDR-Zeiten anzuschauen und zu prüfen, ob die Mindestabflussmengen von Stauanlagen in Dürrezeiten erhöht werden können.
Was ich aber nicht verstehe, ist, dass erst ein Antrag der Regierungskoalition die Koalitionsregierung zum diesbezüglichen Handeln auffordern muss. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier der eine dem anderen nicht traut. Aber wer traut wem nicht? Vielleicht deckt das ja die Debatte heute noch auf. Wir meinen jedenfalls, der Antrag ist überflüssig, wenn damit lediglich ein Arbeitsnachweis der rotrot-grünen Agrar- und Umweltpolitiker erbracht werden sollte. Okay, dann ist er gelungen.
Oh, danke.
Allenfalls, wenn wir uns auf die von mir angesprochenen drei bis fünf Punkte konzentrieren, dann könnte ich mir vorstellen, dass wir den Antrag überweisen, ansonsten würden wir ihn ablehnen. Danke.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zu Beginn der Debatte war mir schon unwohl, aber ich bin froh, dass die Kollegin Becker das Wunschdenken, das Herr Kobelt hier mit „mehr Geld“ und „wir schauen mal“ und „wenn es euch irgendwo fehlt“ vorgetragen hat, schon einmal ein bisschen korrigiert hat. Wir reden heute nicht über die Waldbewirtschaftung und über die Ideen der Grünen, sondern wir reden heute über das Gesetz, das seit 2011 besteht und das es jetzt zu novellieren gilt. Da möchte ich ganz klar sagen, dass die CDU-Fraktion die Finanzzuführung zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben für die Jahre 2018 bis 2025 auf 30.145.700 festgeschrieben haben möchte. Das haben wir in unserem Änderungsantrag festgehalten und bitten darum, dass die Regierungskoalition noch zur Vernunft kommt und eben nicht die Zukunft von ThüringenForst gefährdet wird und die Fortführung der Finanzzuführung zum ThüringenForst mindestens auf dem heutigen Niveau gehalten wird; das war klare Aussage nahezu aller Anzuhörenden und ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich, damit neben den betrieblichen Aufgaben des Staatswaldes auch die sozialen, ökologischen und sonstigen hoheitlichen Aufgaben im bisherigen Umfang wahrgenommen werden können. Da gehört es einfach zur Wahrheit dazu, dass man sich auch mit allen in der Anhörung beschäftigt und nicht nur mit denen, die sagen: Jawohl, wir möchten mit euch, weil ihr halt ein bestimmtes Klientel vertretet, einen anderen Waldumbau machen. Aber hier geht es auch darum, wie zukünftig die AöR überlebt, ohne dass sie einschnei
dende Erlebnisse vor sich hat. Eine weitere Reduzierung würde sich nämlich katastrophal auf die sogenannten Allgemeinwohlleistungen auswirken. Diese Leistungen für die Allgemeinheit können künftig nicht mehr oder allenfalls noch in rudimentärem Umfang erbracht werden. Sollte die beabsichtigte Kürzung der Finanzzuführung unverändert umgesetzt werden, hätte dies dramatische Folgen im Hinblick auf viel beachtete, stark nachgefragte Leistungen, die die Forstanstalt und zuvor die Landesforstverwaltung seit inzwischen 25 Jahren zur Verfügung stellt. Keiner hat bis jetzt davon gesprochen, was denn mit der Waldpädagogik, mit den Waldjugendspielen, mit dem Waldjugendheim, mit den Projekttagen ist. Wir gehen raus und suchen uns Fachkräfte, wissen, dass ein Fachkräftemangel da ist, und genau in dem Bereich werden die Leistungen gekürzt. Mit den gekürzten Finanzzuführungen steht jetzt natürlich auch auf der Schneide, ob das zukünftig noch durchgeführt werden kann. Was ist mit dem Tourismus, der Unterstützung von Regionalverbünden Thüringer Wald, Rennsteigprojekten, Projekten im Forsttourismus, diverse andere Projekte im zweiten Arbeitsmarkt? Kein Wort dazu gefallen, denn das sind die Bereiche, wo diese Kürzungen als Erstes einschneidend wirken werden. Oder was ist bei Naturschutzprojekten? Was ist bei Biotoppflege etc. pp.? Alles, was der Forst bisher mitgemacht hat, da wird die Konsequenz sein, dass in diesen Bereichen gekürzt wird, und ich weiß nicht, ob jedem, der heute hier mitstimmt, dieser Änderung zustimmt, das bewusst ist.
Liebe Frau Becker, Sie haben ja versucht, das schön zu relativieren, warum Herr Kobelt von mehr Geld spricht und Sie von weniger Geld sprechen, obwohl es doch im Endeffekt mehr ist, wie wir irgendwann mal festgeschrieben haben. Wenn Sie mir heute sagen, wie die Finanzierung von ThüringenForst in 2028 sein wird,
und sagen: „Genauso wird es“, dann sagen Sie mir auch die Lottozahlen von nächster Woche. Wir haben damals 2011 gesagt, wir gucken uns das 2018 an, und wenn das Gesetz fortgeschrieben wird und wir sehen finanziell die Möglichkeiten, dann ziehen wir unsere Schlussfolgerungen auch daraus. Liebe Finanzministerin, Sie können mir alles andere hier drüben erzählen. Ich war damals nicht da, ich kann Ihnen aber sagen: Wenn man eine Tatsachenbetrachtung unter Ihrer Maßgabe macht, dann hätten Sie eigentlich gar keinen Zwang, momentan hier Kürzungen vorzunehmen bei dem Säckchen Geld, was Sie hier umherschleppen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, sowohl die Landesregierung als auch die Regierungskoalition lau
fen sehenden Auges darauf zu, dass die Anstalt künftig ihre Aufgaben entweder gar nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann. Das möchte ich hier festhalten. Sie nehmen der Anstalt bis 2025 6 Millionen Euro weg, die man nicht wegnehmen kann, und da muss man einfach auch mal sehen, was denn in der Aufgabenerfüllung alles drin ist. Auch wenn man es relativiert, Frau Becker, das Abhacken des Waldes müsste man dann irgendwann mal jetzt so stillschweigend hinnehmen, weil, wenn dann halt …
Das wurde eben gerade gesagt, wir müssen uns damit auseinandersetzen, mit dem Problem, aber wir müssen auch gucken, wie können wir es finanziell lösen, und da war das eine Option, die Sie gerade angesprochen haben.
Das Thema ist, dass wir die 30 Millionen Euro dringend brauchen, um die bisherige Qualität im vollen Umfang auch gewährleisten zu können, und wir wollen nicht, dass die Überschüsse aus der Aufgabenerfüllung im betrieblichen Bereich für die Aufgabenerfüllung im hoheitlichen Bereich eingesetzt werden können. Ich kann nämlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und ich kann auch nicht sagen, was der Holzmarkt und der Holzpreis in der Zukunft machen, aber davon wird es abhängig sein, wie die Aufgabenerfüllung zukünftig aussehen wird. Das bleibt für uns enorm wichtig, es muss also ausgeschlossen sein, dass die zwingend vom Land zu finanzierenden hoheitlichen Aufgaben durch eine Übernutzung im betrieblichen Bereich subventioniert werden, um das mal schön auszudrücken.
Werte Kolleginnen und Kollegen, nun haben wir auch noch andere finanzielle Aspekte zu beachten. Es besteht Einigkeit zwischen den Koalitionsfraktionen und uns, dass die Forstanstalt in der Lage ist, mit ihrer Technik und ihrem Personal auch die Pflege und Unterhaltung der touristischen Wege in Thüringen zu leisten, und sie ist auch willens. Es gibt aber einen kleinen Unterschied, der bedeutsam wird, wenn es um die Finanzierung solcher zusätzlichen Aufgaben geht. Sie wollen den hoheitlichen Aufgabenkatalog erweitern um die Pflege und Unterhaltung der touristischen Wege. Das kann man machen, um klarzustellen, dass auch das künftig eine hoheitliche Aufgabe sein wird. Wir sind aber der Auffassung, dass es keine hoheitliche Aufgabe sein muss, und schlagen vor, die entsprechende Passage in Ihrem Änderungsantrag zu streichen. Wir sehen die Übernahme dieser Aufgabe durch die AöR als freiwillige Aufgabe an, da die AöR so lange und in dem Umfang das erledigen wird, wie das Land bereit ist Geld dafür zu geben. Und eine hoheitliche Ausgabe muss ich ausfinanzieren, muss einen Festbetrag dafür einstellen und kann nicht sagen „nach Maßgabe des Haushalts“, so wie es momen
tan drin ist. Denn es ist eine hoheitliche Aufgabe, die übertragen wird, obwohl ich gar nicht weiß, ob ich dafür das Geld habe. Das ist an der Stelle unehrlich.
Ein fester, im Gesetz festgeschriebener Betrag wäre nicht nur rechtlich sauber, sondern in erster Linie auch sinnvoll. Aber das wollen oder können Sie nicht. Deshalb haben wir auch darauf verzichtet, unseren Änderungsantrag aus dem Ausschuss hier noch einmal zu stellen – Sie machen das ja sowieso nicht mit. Ein fester Betrag wäre immens wichtig, um der Anstalt Planungssicherheit zu ermöglichen und die organisatorische Einordnung solcher Aufgaben in die Betriebsabläufe sicherzustellen. Eine Zuweisung nach Maßgabe des Haushalts gewährleistet die erforderliche Planungssicherheit nämlich nicht – das hatte ich bereits gesagt.
Das nächste Thema ist, dass wir uns ja vor dem Ausschuss mit dem Änderungsvorschlag auseinanderzusetzen hatten, was der Verwaltungsrat anweisen sollte. Wir haben das für rechtlich unzulässig gehalten und die Landtagsverwaltung hat das bestätigt. So ist es nun einmal, wenn versucht wird, grüne Ideologie in ein Gesetz zu fassen. Es wurden erhebliche Bedenken bestätigt, ob der Gesetzgeber das Organ Verwaltungsrat einer selbstständigen, rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts in entsprechender Weise zum Handeln auffordern darf. Auch die Bedenken, ob die ursprünglich vorgeschlagene Regelung insgesamt ein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Verwaltungsrat in unzulässiger Weise präjudizieren könnte, wurden bestätigt. Ich bin daher froh, dass Ihr Änderungsantrag nunmehr vorsieht, dass die Landesforstanstalt diejenige ist, welche die die Flächenstilllegung untersetzenden Forstgrundkarten vorlegen soll, und kein anderer. Ich bin nicht deshalb froh, weil überhaupt stillgelegt wird. Nein, wir sind nach wie vor gegen jede Stilllegung von wertvollem Wirtschaftswald wie am Possen. Froh bin ich deshalb, weil der Gesetzgeber nun mal ganz klar gesagt hat, wer die genauen Flächen vorschlagen soll.
Das ist nämlich die Forstanstalt. Im Errichtungsgesetz stehen 25.000 Hektar.
Sie wollen hier gar nichts machen. Ich kann das gleich noch mal ausführen.
Wir brauchen keine Stilllegung, wenn die 25.000 Hektar, die im Errichtungsgesetz stehen, auch als Flächen genommen werden, die stillgelegt werden und nicht für den Waldumbau bewirtschaftet werden und erst dann zu den Flächen hinzugezogen werden sollen, die nämlich für den Zweck nach Thüringen übertragen worden sind. Das wissen Sie ganz genau. Aber jetzt sind sie im Gesetz. Alles andere haben wir – glaube ich – im Ausschuss diskutiert, dann kann man mit Mehrheit das alles wegstimmen, das haben Sie gemacht. Wir werden auf jeden Fall zu gegebener Zeit den Flächenvorschlag nach genau den Gesichtspunkten prüfen. Fakt ist: Den Flächenvorschlag unterbreitet jetzt die Forstanstalt und nicht naturferne Ideologen aus Nichtregierungsorganisationen. Das ist das Positive, was wir hieraus entnehmen können.
Zur Erstattung des Nutzungsausfalls bei laufenden Kosten der Stilllegung: Hierzu haben wir einen Vorschlag gemacht. Soweit für Maßnahmen des Naturschutzes oder des Tourismus Flächen von der forstlichen Nutzung ausgenommen werden, soll die Landesforstanstalt künftig Anspruch auf Erstattung des Nutzungsausfalls gegenüber dem Land haben. Bei der bisherigen gegenteiligen Regelung war zum einen davon ausgegangen worden, dass die Stilllegungsfläche von 25.000 Hektar nicht überschritten wird, und zum Zweiten, dass wirtschaftliche Nachteile deshalb nicht entstehen, weil andere Flächen als solche in wertvollen Wirtschaftswäldern für die Stilllegungen herangezogen werden. Im konkreten Fall des beabsichtigten Nutzungsverzichts für 1.000 Hektar am Possen muss die Landesforstanstalt den dafür im Landeshaushalt veranschlagten Betrag von 295.000 Euro jährlich dauerhaft erhalten, sofern und solange der Nutzungsverzicht stattfindet. Sie wollen jetzt der AöR 50 Euro pro Hektar als Fixkosten geben. Das kann aber nur der Anfang sein. Wir wollen, dass künftig nicht nur dieser Bruchteil, sondern der gesamte Nutzungsausfall bezahlt wird. Wer bestellt, muss auch bezahlen.
Und als allerletzter Punkt: Sie wollen den Verwaltungsrat vergrößern. Es leuchtet absolut nicht ein, warum im Verwaltungsrat, dessen Aufgaben in § 7 abschließend definiert sind, Tourismus- oder Umweltministerium vertreten sein sollten. Schauen Sie sich die Aufgaben in § 7 an, da geht es zum Beispiel um die Dienstverhältnisse der Vorstandsmitglieder sowie deren Bestellung und Abberufung, den Wirtschaftsplan, den Jahresabschluss, die Vergabe von Aufträgen und die Aufnahme von Krediten mit einem bestimmten Wert – jedenfalls nichts, wozu über die Kompetenz des derzeitigen Verwaltungsrats hinaus Vertreter des Tourismus- oder gar des Umweltministeriums erforderlich wären. Wir lehnen das ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kobelt, stimmen Sie mir zu, dass das vorliegende Gesetz das erste und einzige aus dem Ministerium von Frau Siegesmund ist, das ohne Widerspruch aus den Koalitionsfraktionen geblieben ist?
Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, kurzum, der Gesetzentwurf ist Unfug.
§ 41 Abs. 3 Thüringer Jagdgesetz benennt neben den Jagdausübungsberechtigten und den bestätigten Jagdaufsehern auch die Landespolizei als weiteren Jagdschutzberechtigten. Die Landespolizei ist danach erst einmal überall und immer zuständig, nämlich immer nach § 41 Abs. 3 Thüringer Jagdgesetz. Auch wenn eine Zuständigkeit der Bundespolizei bestünde, bliebe nach § 1 Abs. 7 Bundespolizeigesetz die Zuständigkeit der Polizei des Landes unberührt. Schon deshalb besteht eine Regelungslücke, wie sie die AfD zu erkennen meint, nicht. Falsch ist auch die Auffassung, dass das Problem, sofern es überhaupt ein praktisches ist, im Thüringer Jagdgesetz gelöst werden kann. Wollte man nämlich eine Zuständigkeit der Bundespolizei schaffen, geht das nur im Bundespolizeigesetz. Wir sollten uns also gar nicht weiter mit dem Gesetzentwurf befassen. Vielen Dank.
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein emotionales Thema. Lieber Tilo, in der Mitte deiner Rede habe ich gedacht, jetzt hat er es doch noch hingekriegt, ein bisschen was mitzugeben, weil er Diesel fährt. Ich habe heute früh, als ich in die Tiefgarage gefahren bin, auch gedacht, du hättest den ersten Katalysator hinter deinem Auto, aber es war der Räucherofen von gestern Abend.
Ich will es mal so sagen: Ich bin bekennender Dieselfahrer, ich bin auch bekennender Fahrer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, aber ich bin auch zukünftig gegebenenfalls Fahrer eines E-Mobils. Warum? Ich möchte es voranstellen – ehe ich auf den Antrag der AfD eingehe: Wir sollten gerade an diese Thematik mit einer hohen Verhältnismäßigkeit rangehen und auch mit einer hohen Verantwortung. Es zeigt sich – auch teilweise bei dir, in dem Redebeitrag –, dass wir zugespitzt diskutieren. Wir haben 15 Millionen Kraftfahrzeuge, die im Dieselbereich zugelassen sind, 30 Millionen, die im Verbrennungsmotorbereich zugelassen sind, 53.000 – aktuelle Statistik – im Bereich der Elektromobilität. Aber eines dürfen wir doch nicht verkennen – und da sind noch genug im Raum, wenn ich mich so umschaue, die die Dieselautos von vor 20 Jahren kennen: Da hat man das Auto noch nicht gesehen oder den Bus oder den Lkw, aber hat schon gewusst, dass vor einem ein Diesel gefahren ist. Oder wenn man in der Garage gestanden hat, hat man gegebenenfalls auch mal – ich sage es mal salopp – schwarze Nasenlöcher gehabt, wenn man zu lange dort gestanden hat, gerade in der Anlaufphase vom Diesel.
Aber es muss doch heute in der Diskussion auch darum gehen, dass man konstatiert, was sich denn in den letzten Jahren getan hat. Wir haben 70 Pro
zent Reduktion in den Schadstoffausstößen. Wir haben hier vor zwei Tagen gestanden und haben gemeinschaftlich für das Thema „Opel“ gekämpft und stellen heute die Technologie, die auch von dort aus stark befördert ist, die als hohe Technologie herausgestellt wird, wo Kompetenz bei Opel liegt, gleich wieder infrage.
Da muss ich sagen: Das funktioniert an der Stelle so nicht. Denn die Zukunft – das ist in unserem Alternativantrag deutlich dargestellt – wird nicht sein, wie wir uns bekennen, zu welcher Verbrennungstechnologie oder auch nicht. Die Zukunft ist das Management des Verkehrs vor Ort. Und genau an der Stelle habe ich gedacht: Jetzt hat er es verstanden.
Allerdings muss man auch sagen: Unsere Busse, unsere Züge, unsere Rettungs-, Kranken- und sonstigen Fahrzeuge der Abfallwirtschaft, der Bundeswehr – wer hier fordert, den Diesel abzuschaffen, der ist völlig an der Realität vorbei. Wer hier fordert, die Verbrennungsmotoren abzuschaffen, der ist noch weiter vorbei, denn ich kann Ihnen von hier aus sagen: Es wird in den nächsten 100 Jahren keine Zeit geben, wo es nicht den Verbrennungsmotor an sich noch geben wird, weil da einfach auch eine Rückfallebene sein wird für die neuen, gegebenenfalls alternativen Antriebe. Deswegen auch unser Alternativantrag, denn der Antrag der AfD, muss man sagen – es hätte auch eine Kleine Anfrage geben können, da hätten Sie die Sachen beantwortet bekommen –, geht auch wieder nur in diese Teilbetrachtung. Davon möchte ich an der Stelle Abstand nehmen, denn wir müssen uns auf die Technologie konzentrieren, und das ist das Pfund, was Deutschland in seiner Geschichte immer hatte, nämlich technologisch vorn zu sein, gerade im Bereich der Automobile. Das zeichnete uns bisher aus. Und, ich sage mal, der vermeintliche Skandal oder der Skandal – wie es manche bezeichnen –, der dort in den USA passiert ist, das ist keine schöne Sache und die will man auch nicht schönreden.
Aber man muss auch mal schauen, wo denn die Grenzwerte herkommen und ob es denn immer noch so ist, dass wir politische Grenzwerte vorgeben, wo vielleicht die Technologie noch gar nicht hinterhergekommen ist. Früher war das anders, früher wurden die technologischen Ergebnisse getestet, wurden gezeigt, wurden vereinbart und darauf hat man sich verständigt. Der politische Druck, der auf die Automobilindustrie gelegt wird, ist: Werdet sauberer, noch sauberer und am besten, ihr verursacht überhaupt keine Emissionen mehr. Aber es wird völlig verkannt, dass, so technologisch wie wir unterwegs sind – vielleicht haben wir das auch ein
kleines bisschen schleifen lassen –, wir trotzdem den Leuten die Chance geben sollten, gerade im Automobilland Deutschland, hier ihre Technologien weiterzuführen.
Und was passiert? Genau während unserer Debatte stellt Bosch in Peking ein Fahrzeug mit einem Motor vor mit 13 Milligramm Stickstoffausstoß auf einem Kilometer – weit, weit unter der Grenze, aber ein Beweis dafür, dass es möglich ist, genau in diesem Thema unsere Technologie weiter einzusetzen.
Und ich möchte noch mal darauf zurückkommen: Wer fordert, bis 2030 alle Verbrennungsmotoren abzuschaffen, der fordert auch an der Stelle, dass sich der Transportverkehr ändert, dass sich der Zugverkehr ändert, dass sich Schiffe, die auch mit Dieselmotoren unterwegs sind, umstellen müssen, dass Baumaschinen nicht mehr mit Dieselaggregaten fahren können etc. pp. Und da muss ich sagen, das funktioniert nicht.
Ich kann es Ihnen mal an einem ganz einfachen Beispiel im kommunalen Bereich sagen: 20 Jahre ist der Beschaffungszeitraum in der Regel gewesen, in dem Feuerwehrfahrzeuge, Drehleitern etc. angeschafft werden. Die Wiederbeschaffung liegt auch alle 15 bis 20 Jahre, und ich sage jetzt mal, für die Kommunen ist es schwer genug, diese Geräte anzuschaffen, gegebenenfalls auch immer mit Unterstützung des Landes. Aber Sie glauben doch nicht, dass genau die Fahrzeuge alle 20 Jahre ersetzt werden können – mit Elektromobilität oder mit einer alternativen Antriebslösung. Und 20 Jahre von 2018 an ist 2038 – und wer dann 2030 fordert, hier irgendwas komplett abzuschaffen, der liegt völlig daneben.
Deswegen möchte ich auch noch mal auf den Alternativantrag eingehen. Da gehe ich wieder mal auf den Kollegen Kummer in seinem Teil ein, nämlich wir brauchen dringend ein Konzept, in dem wir uns mit Maßnahmen beschäftigen, mit intelligenten Verkehrskonzepten. Wenn man sich mal die Förderrichtlinie des Landes anschaut – momentan konkurrieren ja Umweltministerium und Wirtschaftsministerium miteinander, teilweise über die TAB.
Jeder will die nächstmögliche Fördermöglichkeit aufzeigen, wie man auf alternative Energien reagieren kann. Neben der Förderung, muss ich immer sagen, muss man auch schauen, dass das Netz nebenbei auch noch alles mitmacht. Denn das ist das Nächste: Wir fördern an der einen Stelle Infrastruktur und können gar nicht abbilden, ob dann der Strom auch reicht. Anreize immer schaffen, aber auch hier ordentlich schauen, kann das denn überhaupt gegebenenfalls vor Ort geleistet werden.
Dann haben wir auch noch das Thema mit der Bezahlbarkeit dieser Alternativen. Die Umstellung der Fahrzeugflotten ist zum Beispiel so im Förderprogramm drin. – Ja, warum nicht, da wo es passt. Und das ist genau die Verhältnismäßigkeit, die ich angesprochen habe: Jemand, der im Außendienst fährt, 40.000/50.000 Kilometer, der hat momentan überhaupt keine Möglichkeit, irgendwo anders hin umzusteigen, auch mit den Dieselloks – wenn er sich in den Zug setzt – würde er keine Verbesserung schaffen, und er würde die Erreichbarkeit stark einschränken. Jeder, der mal wirklich im Außendienst gearbeitet hat, der weiß, wie flexibel man da sein muss.
Das Nächste ist: Wir haben sicherlich auch Mitarbeiter in großen Ballungsgebieten, wir haben auch Mitarbeiter in Städten, wo große Arbeitgeber sind, die vielleicht nur 3 bis 5 Kilometer jeden Tag zur Arbeit fahren. Warum sollen die sich nicht auch dafür affin zeigen, auf die neue Mobilitätsform einzugehen? Wir haben auch kleine Bereiche in den städtischen Themen, wo die Menschen aus dem Hochhaus herausschauen und sagen: Hier ist doch Mobilität für mich überhaupt gar kein Problem. Aber wir sind nun mal ein Flächenland in Thüringen. Deswegen sollten wir uns da sehr vorsichtig bewegen, was wir für Zukunftsstrukturen machen. Wir müssen schauen, wie wir gerade die Mobilität, die überall ein Thema ist, Stärkung des ländlichen Raums, Mobilität im ländlichen Raum… Aber mit einer Abschaffung von Verbrennungsmotoren schaffen wir es erst mal nicht. Erst mal gehören da ordentliche Konzepte her,
wo wir sagen: Wie können wir das denn abbilden, wie können wir den ÖPNV, den wir schon teilweise bedarfsgerecht gestalten, so befeuern und befähigen, dass auch die Mobilität abgedeckt ist, ohne dass man zuerst darüber spricht, wie man die eigentliche Existenz dieser Mobilität abschafft, und zwar den Diesel?
Als Letztes das Thema „Nachrüstung“, und da stimme ich zu: Wenn Nachrüstungen gemacht werden sollen, dann sollen die unterstützt und finanziert werden. Aber es darf nicht dazu führen, wie viele Fernsehbeiträge aktuell zeigen, dass Menschen aus Angst, zukünftig in den Städten nicht mehr fahren zu können, ihren sechs bis acht Jahre alten Diesel nehmen und ihn gegen einen Benziner eintauschen. Das ist angesprochen worden: Die Reduktion verlagert sich nur und wird sogar im Emissionsbereich noch mehr. Da kann ich nur sagen: Verbote haben dabei noch nie geholfen.
Schauen Sie nach Belgien, schauen Sie auf unsere Bosch-Unternehmen, die dort was entwickeln, und
trauen Sie der Technologie des 21. Jahrhunderts das wirklich zu, dass wir das Problem lösen. Dazu brauchen wir keine Verbote und wir brauchen auch keine einseitige Betrachtung – muss ich mal in Richtung AfD sagen – nur von Dieselfahrzeugen. Wir müssen generell auf die Verbrennungsmotoren schauen, und das ist so vielschichtig, wo wir die einsetzen. In jedem Krankenhaus, wenn der Strom ausgeht, muss ein Ersatz geschaffen werden. Das läuft nun mal über Notstromgeneratoren, die auf Verbrennungsmotoren basieren. Darum muss ich mit Verhältnismäßigkeit rangehen und nicht mit Ideologie in beiden Richtungen. Danke.
Vielleicht stimmen Sie mir zu, dass „Gas geben“ auch vom Verbrennungsmotor kommt. Aber die eigentliche Frage ist: Stimmen Sie mir zu, Herr Kobelt, dass das Zulassen ab 2030 ein deutlicher Unterschied ist zum Abschaffen bis 2030?
Das haben Sie aber gerade nicht gesagt.
Stimmen Sie mir zu, dass Sie nach außen hin immer wieder proklamieren, dass Sie den Verbrennungsmotor bis 2030 abschaffen wollen?
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, vielleicht auch am Livestream, zum Thema „Wolf“ – eigentlich wollte ich mit der AfD anfangen. Aber dass wir jetzt auch noch eine zusätzliche Passage zu dem Märchen „Rotkäppchen und der Wolf“ durch Herrn Kobelt gekriegt haben, macht den Antrag jetzt wirklich nicht besser.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon ungeheuerlich, wie dreist die selbst ernannte Alternative hier jetzt eins zu eins unseren Antrag als neu verkauft. Der Antrag ist eine unverschämte Kopie un
seres Antrags vom November 2017, der in erster Lesung im Plenum selbst, in mehreren Sitzungen im Umweltausschuss sowie im Agrarausschuss beraten wurde. Es scheint, als habe die AfD an keiner dieser Sitzungen teilgenommen.
Das gehört nicht zum Inhalt der Berichterstattung. Wenn ich weiß, wie aktiv das Mitglied der AfD im Ausschuss ist, dann ist es egal, ob er teilnimmt oder nicht. Das ist dann das Ergebnis, dass so ein Antrag herauskommt, der von uns abgeschrieben wird.
Stattdessen besitzen Sie die Frechheit, die Arbeit anderer als Ihre zu verkaufen. Sie geben sich ja noch nicht einmal Mühe, von unserem Antrag unterscheidbar zu sein. Teilweise wort-, aber immer inhaltsgleich wird gefordert, das Wolfsmonitoring so zu intensivieren, dass unverzüglich valide Bestandszahlen für den Wolfsbestand ermittelt, praxistaugliche Regelungen im Wolfsmanagement getroffen werden, der Wolfsmanagementplan evaluiert und fortgeschrieben wird sowie eine Wolfsverordnung erarbeitet wird, die analog zur Kormoranverordnung Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten regelt. Hierfür soll, ebenfalls korrespondierend mit unserer Forderung, das Instrument der sogenannten Schutzjagd etabliert werden.
Werte Kollegen der AfD, glauben Sie denn, die Menschen beeindrucken zu können, wenn Sie einfach wiederholen, was hier seit Monaten vorliegt und beraten wird? Ich kann Ihnen sagen, was das ist. Das ist Trittbrettfahrerei!
Werte Kollegen, im Umweltausschuss steht demnächst eine große Anhörung zu den Forderungen unseres Antrags an. Vielleicht kann einer Ihrer Trittbrettfahrer auf diesen Zug mit aufspringen und die nötige Zeit erübrigen, um dort mal zuzuhören. Oder schicken Sie wenigstens einen Referenten hin, falls der nicht mit Kopieren von fremden Anträgen beschäftigt ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der einzige Unterschied zu unserem Antrag ist die Forderung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Bislang ist das lediglich in Sachsen mit ganzjähriger Schonzeit entsprechend geregelt. Wir sehen diese isolierte Forderung und Übereinstimmung mit dem Landesjagdverband derzeit skeptisch. Zunächst muss bundeseinheitlich geklärt werden, wie künftig mit dem Wolf umzugehen ist. Der Koalitionsvertrag regelt dazu –
ich zitiere –: „Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können. Unabhängig davon wird der Bund mit den Ländern einen geeigneten Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickeln.“ Nun wäre es natürlich vermessen, zu sagen, CDU und SPD im Bund haben da auch von unserem Antrag im November abgeschrieben, aber genau das haben wir seinerzeit auch gefordert.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die einzige, die sich aber um gar nichts schert – sorry –, ist unsere Umweltministerin. Anja Siegesmunds Plan, die lieben Wölfchen einzufangen und dann ins Ferienlager nach Worbis zu schicken, hat sich als Schnapsidee erwiesen.
Der Wolfsnachwuchs befindet sich nach wie vor in Freiheit und hat sich wohl längst in aller Ruhe auf die Suche nach einem neuen Revier begeben – Tatsache, Stand heute. Es ist ja auch nicht so, dass Frau Siegesmund Monate gebraucht hätte, die nötigen Genehmigungen für Fang oder Abschuss zu erwirken. Das ging ja auch superschnell, oder? So ist es aber eben, wenn über oberen und obersten Behörden noch der NABU als höchstes Entscheidungsgremium sitzt. Aber dieses Versagen will ich jetzt gar nicht weiter thematisieren, das weiß unsere Umweltministerin selbst am besten.
Was mich aber schockiert, ist diese grüne Schizophrenie beim Umgang mit den Schäfern. Da stellt sich das Umweltministerium doch tatsächlich hin und erklärt sich zum Retter der Schäferei in Thüringen. Da bekommt das Wort „Schäferstündchen“ eine ganz neue Bedeutung.
„Schäferei retten – Weidetierprämien jetzt“ ist der Slogan des Ministeriums, das mit seiner Wolfspolitik erst dazu beigetragen hat, dass sich die wirtschaftlich schwierigen Bedingungen in der Schafhalterei bis hin zur Existenzbedrohung verschlechtert haben. Die Wiederkehr des Wolfs ist ein riesiger Feldversuch auf Kosten unserer Schafhalter, die es ohnehin schon schwer haben, wirtschaftlich zu arbeiten.
Nur mal so: Für die Einfangaktionen hat das Umweltministerium inzwischen über 100.000 Euro ausgegeben. Die Schäfer haben bisher nur 14.500 Euro an Ausgleichszahlungen erhalten. Da verbietet es doch schon der Anstand, sich als Retter der Weidetierhaltung hinzustellen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss deshalb noch einmal ganz klar zum Mitschreiben –
auch für die AfD, die kann das dann wieder als eigenen Antrag einbringen –: Der Wolf passt nicht zu der für die Thüringer Kulturlandschaft so wichtigen Weidetierhaltung. Die Existenz des Wolfs muss sich nach unserer Kulturlandschaft und dem Sicherheitsgefühl der ländlichen Bevölkerung richten
und nicht umgekehrt. Vielen Dank.
Ja, aber gern.
Das kann ich Ihnen sagen. Weil das Plakativsummen sind, die da im Haushalt stehen. Wenn wirklich die Auswirkungen berücksichtigt werden, die bei Schafsrissen eintreten, kommen wir genau auf diese Summe, die uns der Schäferverband hier in einer öffentlichen Anhörung mitgeteilt hat. Das andere ist alles nur
plakativ von Ihnen gewesen. Das zeigt die Aktion, die Sie jetzt führen, erst recht. Danke.
Werter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich den Titel der Aktuellen Stunde gelesen habe, habe ich mich gefragt, ob die Grünen beim letzten Plenum gar nicht dabei gewesen sind. Schließlich hatten wir da auch in der Aktuellen Stunde unter dem Rahmen „Mobilität als Element der Daseinsfürsorge“ über die Notwendigkeit eines flächendeckenden ÖPNV für Thüringen gesprochen. Ich gebe zu, ich hatte nach dem 5-Minuten-Vortrag der Frau Dr. Lukin immer noch keine Orientierung, worauf man eigentlich hinaus will.
Weil es vorhin angesprochen wurde, die Aktualität der Stunden, dann sollte man auch die Aktualität in der Aktuellen Stunde bei Ihren Themen finden. Sie nehmen jetzt eine Regelung von vielen her, Herr Kobelt, denn die bis vor Kurzem noch geschäftsführende Bundesregierung – in dem Fall da angeführt von Frau Hendricks – hat den Vorschlag gemacht –
geradezu revolutionär –, kostenlosen öffentlichen Nahverkehr anzubieten und zu erproben in fünf Modellstädten – wohlgemerkt kostenlos. Insofern scheinen Sie ja noch nicht alle Bodenhaftung verloren zu haben, wenn Sie diesen Titel bei der Aktuellen Stunde in „kostengünstig“ abschwächen. Das ist richtig, denn die Liste der Vorschläge von vor wenigen Wochen ist lang; neue Gesetze für saubere Busse und Taxis, Vorgaben für den Schwerlastverkehr in Städten, eine Erneuerung der Fahrzeugflotte, um nur einiges zu nennen. Tatsächlich hatte die Bundesregierung nur erwogen, versuchsweise in einer oder zwei Versuchskommunen die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr abzuschaffen. Aber wie es eben so ist mit den grünen Ideen und der Realität, und wer Wien mit Thüringen vergleicht – sorry, nehmt es mir nicht übel –, aber das ist nicht wirklich realitätsnah.
In Deutschland wird vorerst keine Kommune testweise den kostenlosen öffentlichen Nahverkehr einführen. Den komplett kostenlosen Nahverkehr hat keine der Kommunen vorgeschlagen. Beispielsweise hat der Bonner Oberbürgermeister nach einem Gespräch der fünf Modellstädte zur Luftreinhaltung mit dem Bundesumweltminister in Bonn gesagt, ein entsprechender Test sei eher unwahrscheinlich. Der Mannheimer Kämmerer Christian Specht bezeichnete einen kostenlosen ÖPNV als Illusion – wir übrigens auch.
Werte Kolleginnen und Kollegen, deshalb wieder zurück zur Realität und damit zu den Dingen, die ich im letzten Plenum zum ÖPNV schon gesagt habe. Die CDU-Fraktion will auch in Zukunft einen starken, leistungsfähigen und umweltfreundlichen ÖPNV in allen Regionen Thüringens sichern. Wir sprechen uns für eine stärkere Zusammenarbeit der Aufgabenträger aus und werden auch die Ausweitung des Verkehrsverbunds Mittelthüringen unterstützen. Ich denke, die Ausweitung des Verkehrsverbunds Mittelthüringen betreffend, das ist überschaubar und real, damit können wir arbeiten. Aber mal ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist doch seit drei Jahren diese Landesregierung, an der auch die Grünen beteiligt sind, am Zug. Helfen Sie doch Ihrer Verkehrsministerin, der wir von dieser Stelle aus die beste Genesung wünschen,
und holen Sie die Akteure an den Tisch, um damit auch an Lösungen zu arbeiten! Stattdessen halten Sie sich raus, beglücken Ihre Klientel mit theoretischen Aktuellen Stunden und Sonntagsreden am Dienstagabend. Helfen Sie doch lieber konkret, dass sich die Aufgabenträger des ÖPNV, also die Landkreise und kreisfreien Städte, in interkommunaler Zusammenarbeit auf den Weg machen, einen