Heike Taubert

Appearances

5/6 5/7 5/9 5/10 5/12 5/13 5/15 5/16 5/19 5/20 5/21 5/24 5/25 5/27 5/33 5/36 5/37 5/39 5/40 5/41 5/43 5/44 5/45 5/47 5/50 5/52 5/53 5/55 5/58 5/59 5/62 5/65 5/67 5/68 5/69 5/70 5/71 5/72 5/73 5/76 5/78 5/79 5/82 5/83 5/84 5/85 5/88 5/89 5/91 5/92 5/93 5/94 5/96 5/97 5/100 5/101 5/103 5/104 5/105 5/109 5/110 5/111 5/112 5/113 5/116 5/117 5/118 5/119 5/120 5/121 5/123 5/126 5/128 5/132 5/135 5/139 5/140 5/141 5/143 5/147 5/151 5/152 5/154 5/155 5/156 5/157 5/159 5/161

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste! Der heutige Abschlussbericht des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses trifft mich tief. Gemeinsam mussten wir feststellen, dass mitten in Deutschland,
ausgehend von einer radikalisierten Neonazigruppe aus Thüringen, zehn Morde geschehen konnten. Ich möchte den Angehörigen der Opfer hier im Thüringer Landtag noch einmal mein aufrichtiges Beileid aussprechen. Ich schäme mich dafür, was geschehen ist, und ich verspreche, dass wir in Zukunft alles dafür tun werden, dass wir so etwas nie wieder geschehen lassen.
Der Bericht führt uns noch einmal ausdrücklich vor, welche Ausmaße die rechtsextreme Szene in Thüringen seit den 90er-Jahren angenommen hat. Vor unser aller Augen hat sich ein Netz gewaltbereiter Strukturen entwickelt, aus denen heraus immer wieder Menschen herabgewürdigt, beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen wurden und bis heute angegriffen werden. Diese Entwicklung war nur möglich, weil wir die von diesen ewig gestrigen Menschenfeinden ausgehende Gefahr völlig unterschätzt haben. Ja, er war und er ist noch fruchtbar, dieser Boden der Menschenverachtung.
Wir müssen uns auch darüber klar sein, dass das Problem weit vor dem organisierten Neonazismus beginnt. Viele haben heute schon auf den Thüringen-Monitor hingewiesen. Der Zustimmungsanteil zu ausländerfeindlichen und nationalistischen Statements zeigt, dass es in Thüringen noch nicht besser geworden ist. Er führt uns vor Augen, dass rechtsextremistische Einstellungen bis weit in die Mitte unserer Gesellschaft reichen. Wer das nicht wahrhaben will, der ist spätestens nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen völlig blind und verantwortungslos.
Dazu kommt, Vorurteile und Stereotype sind vielfältig. Sie treffen Menschen mit sozialem Status genauso wie Homosexuelle. Sie treten als Antisemitismus, als Islamphobie genauso wie gegenüber Sinti und Roma und Flüchtlingen aus aller Welt auf. Unsere Forderung nach der Einführung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus blieb daher leider allzu lange ungehört. Deshalb ist es gut, dass alle Parteien dieses Landtags unmittelbar nach der Wahl 2009 der neuen Landesregierung den Auftrag zur Entwicklung eines Landesprogramms erteilt haben. Ich möchte mich an der Stelle bei Ministerpräsidentin Lieberknecht ausdrücklich bedanken, weil Sie es als Mensch und aus ihrer christlichen Auffassung heraus ausdrücklich unterstützt haben, dass dieses Landesprogramm auf den Weg gekommen ist.
Ich habe diesen Auftrag gemeinsam mit den Akteuren der Zivilgesellschaft voller Überzeugung in die Tat umgesetzt. Es war an der Zeit, dass dieses Programm verabschiedet wird. Trotz aller - damals unter die fachliche und politische Gürtellinie gehenden und auch persönlichen - Attacken haben wir Auftrag und Ziel nie aus den Augen verloren. Es galt, endlich Blindheit, Ignoranz, Bagatellisierung und Dogmen zu überwinden. Angesichts des heuti
gen Tages und des heutigen Wissens bin ich all denen dankbar, die uns als externe Experten, profunde Kenner und Mediatoren mit wahrer Engelsgeduld unterstützt haben. Die immerwährende, absurde Diskussion um andere Gefährdungen der Demokratie und die damit verbundenen Versuche der Relativierung haben uns aufgehalten. Auf bittere Weise müssen wir nach diesem Bericht heute erkennen, dass rechtsextreme und rassistische Einstellungen sowie neonazistische Strukturen in diesem Land die zentrale Gefahr darstellen. Deshalb sage ich: Jetzt gilt es, sich mit aller Kraft auf die Bekämpfung dieser Strukturen zu konzentrieren.
Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir in Thüringen eine Vielzahl von Initiativen und Bündnissen haben, die sich tagtäglich für ein weltoffenes und buntes Thüringen einsetzen. Ich weiß, wie mühsam diese Arbeit oft ist und wie wenig Anerkennung dafür erhalten wird. Ich hoffe, dass wir gemeinsam auch in den kommenden fünf Jahren zeigen, kein Aufmarsch oder Versuch der Nazis in Thüringen bleibt ohne Gegenreaktion. Wir werden sie in jedem Fall unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren, gut drei Monate liegen die Kommunalwahlen in Thüringen zurück. Mit Erschrecken mussten wir feststellen, dass die NPD mit über 60 kommunalen Mandaten mehr als eine Verdoppelung erreichen konnte - all dies mitten in Thüringen und trotz der öffentlichen Diskussion um die NSU-Mörderbande und vor dem Hintergrund des heute vorgelegten Berichts.
Das heißt, wir müssen uns noch mehr anstrengen, unseren Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu zeigen, dass unsere heutigen Bekenntnisse nicht nur Lippenbekenntnisse sind, sondern aus tiefem Herzen kommen.
Alle die in diesem Landtag vertretenen Parteien, alle demokratischen Kräfte des Landes und die Medienvertreter sollten die heutigen Erkenntnisse zum Anlass nehmen, um noch mehr als bisher die Öffentlichkeit auf diese Verflechtungen aufmerksam zu machen. Die Ergebnisse des Ausschusses haben mich in meiner Haltung bestärkt, das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verbotsverfahren gegen die NPD ausdrücklich zu unterstützen. Der Werdegang der NSU-Mörderbande hat noch einmal dokumentiert: Unsere Demokratie muss wehrhaft sein. Es darf keine Toleranz mit den Feinden der Demokratie geben. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Regierungsbilanz kann sich sehen lassen und die Diskussion dazu, finde ich, auch. Das ist ein Wechselbad der Gefühle, das ich heute so nach fünf Jahren hatte, jeder hat noch mal seines herausgestrichen. Ich möchte zunächst der Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht herzlich danken, dass sie mit neuem Schwung und Elan in die Legislaturperiode gegangen ist und dass sie sich ausdrücklich dafür ausgesprochen hat, dass wir eine andere politische Kultur als die zehn Jahre zuvor in diesen Landtag bringen müssen. Es gibt zwei Bilder von ihr, am Anfang und am Ende der Legislaturperiode, das ist mir heute so aufgefallen, die waren beide Male mit Bodo Ramelow gewesen, um diese Kultur zu unterstreichen. Das erste Mal hatte ich subjektiv emotional den Eindruck, sie will uns nur ein kleines bisschen ärgern. Aber ich denke heute nach fünf Jahren, das war eine aufrechte Geste, unter Demokratinnen und Demokraten zu zeigen, dass wir hart streiten - da bin ich bei Mike Mohring -, aber dass wir hinterher, wenn wir dann den Wahlkampf beendet haben, nicht alle auch das Messer im Rücken haben.
Ich habe jetzt nur meine subjektive Wahrnehmung hier kundgetan und ihr konntet das heute früh auch sehen.
Die Legislaturperiode hat mit demselben Bild angefangen. Wir haben fünf Jahre Regierungskoalition hinter uns und ich will auch für den sozialdemokratischen Teil der Landesregierung, für meine Kollegen, sagen, das war harte und schwere Arbeit,
nicht nur, weil wir uns oft hart miteinander auseinandergesetzt haben zwischen den Koalitionspartnern und auch zwischen den Regierungsmitgliedern, sondern weil wir tatsächlich eine ganz schwere Ausgangssituation gehabt haben. Deswegen können wir mit Fug und Recht sagen, dass wir in schlechten wie in guten Zeiten, unter schlechten wie unter guten Bedingungen regieren können und auch regieren wollen.
Ich will das Bild von Werner Pidde noch einmal aufgreifen, dass die SPD der Motor der Koalition war. Natürlich verbuchen wir das als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für uns, warum denn auch nicht. Bei der Rede, die Mike Mohring gehalten hat, weiß ich nicht, ob das jetzt eine Bewerbungsrede für die sozialdemokratische Fraktion gewesen ist oder was das war. Unstrittig ist, ich will überhaupt nicht widersprechen, er hat das bildlich sehr gut gemacht. Er hat gesagt, dass wir auf die Menschen im Lande gehört haben, ich kann mich an viele Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen Fraktionen hier im Raum erinnern bei dem Volksbegehren für eine bessere Kindertagesstättenpolitik, aber es war auch hartes Brot, dem Finanzminister am Ende klarzumachen, das kostet mindestens 150 Mio. € pro Jahr. Es war nicht so einfach, diese Thematik umzusetzen und natürlich ist es auch mir ganz besonders wichtig, noch einmal zu sagen, die 2.500 Erzieherinnen und Erzieher, die waren viel bestritten worden und wenn wir die aber im Lande auch mehr halten wollen, dann haben wir auch in den nächsten Jahren eine richtige Herausforderung. Wir müssen erreichen, dass in dem Bereich wie in anderen Bereichen auch die Möglichkeit besteht, gerade bei den Wohlfahrtsverbänden, die zum Teil in diesem Bereich tätig sind, dass sie auch angelehnt und gleich dem TVöD bezahlen können, dass Erzieherinnen und Erzieher bei uns bleiben können. Das wird ein immenser Kraftaufwand werden. Ich hoffe, dass das Papier, das mal irgendwo im Finanzministerium das Licht der Welt erblickt hat, auch dort wieder verschwindet und es keiner mehr herausholen will. Denn das sind wir unseren Kindern auf alle Fälle und unseren Eltern natürlich auch schuldig, dass wir Kindern die besten Möglichkeiten und Entwicklungschancen geben.
Ich will auch ganz bewusst auf das in der Koalition oft strittige Projekt Gemeinschaftsschule hinweisen und eine Parallele oder eine Verbindung ziehen zu der Infratest-dimap-Umfrage, die wir in den letzten Tagen hatten. Wenn Sie da mal schauen, was gute Schulpolitik ist, geht das eindeutig mit den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten anheim und das sagen die 18- bis 30-Jährigen.
Die 18- bis 30-Jährigen stimmen uns da sehr stark zu, dass wir eine gute Schulpolitik gemacht haben und die haben es auf alle Fälle noch in lebhafter Erinnerung. Ich will aber an der Stelle natürlich auch den Lehrerinnen und Lehrern herzlichen Dank sagen. Auf die strömt viel ein. Das ist nicht nur in den letzten fünf Jahren gewesen, das liegt nicht nur an uns in Thüringen, egal wer schließlich auch davor Kultusminister war, er hatte die sogenannte, nicht die Schreibschrift, sondern die Schulausgangsschrift mitbeschlossen und hat sie mit eingeführt. Da merken wir, wir liegen auch mit äußeren Einflüssen nicht immer auf der Linie dessen, was unsere Menschen im Lande wollen, aber trotz alledem müssen wir das akzeptieren. Ich will noch einmal unterstützen und es war kein leichter Gang - im Jahr 2008 hat Thüringen ganze 9 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, im Jahr 2013/14 sind es jeweils 400 Lehrerinnen und Lehrer. Dass wir in Zukunft 500 Lehrerinnen und Lehrer pro Jahr neu einstellen können, denke ich, ist ein Erfolg, den wir auch auf die Koalition, auf die SPD in der Koalition, projizieren können.
Ich will aber auch noch auf etwas anderes hinweisen.
Ja, das ist schön, Herr Barth. Sie können auch wieder raus. Es gibt gar keinen Grund, Herr Barth, dass wir uns heute streiten. Warum? Weil Sie etwas anderes von der Koalition halten? Sie haben das mitgeteilt, das ist völlig okay, das ist richtig. Aber Sie kennen mein Bild von den
Herr Barth, Sie müssen genau hinhören. Sie können noch einmal nachlesen, was ich gesagt habe. Die Worte sind von mir nicht unbewusst gewählt worden. Ich habe Sie doch mal verglichen mit den kleinen Hähnen, die sich ein bisschen aufplustern. Es sei Ihnen gegönnt.
Das ist Ihr gutes Recht als Mitbewerberin in diesem Geschäft.
Die FDP ist Mitbewerberin. Sie sind ja nicht allein, Sie haben viele Mitstreiter.
Ich will aber auch noch mal auf den Mindestlohn hinweisen, weil es uns in Thüringen in den kommenden Jahren richtig guttun wird, dass wir mit dem Mindestlohn Menschen die Möglichkeit geben,
aus dem Bezug von Sozialleistungen herauszukommen. Das wird nicht für alle gelten, auch das ist uns voll bewusst, aber das wird uns helfen. Deswegen habe ich dazu eine andere Auffassung als die FDP, die der Auffassung ist, dass das nicht tauglich ist, um die Wirtschaft weiter voranzubringen.
Ich will aber auch auf den Bereich hinweisen, der vielen hier im Haus so am Herzen liegt, dass es sogar parteiübergreifend immer wieder auch Treffen gibt: Das ist der Sport. Was wir erreicht haben im Bereich Entwicklung von Oberhof, im Bereich Biathlon und Rodeln, das hat keine Regierung vor uns hinbekommen. Das war ein ganz schwerer Schritt und viele haben uns hineingeredet und haben gesagt: Das muss wieder aufgelöst werden, wir dürfen das nicht machen. Wir haben uns da gemeinsam gegen alle Widrigkeiten durchgesetzt. Und wir haben eines gemacht, das sage ich voller Stolz, wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ich habe zu meinem Staatssekretär immer gesagt: Lass dich überhaupt nicht beeinflussen von all den Einflüssen, die da sind; wir kriegen das durch -, wir haben den Oberhofern und der Region am Rennsteig gezeigt, dass wir Verantwortung für diese uns außerordentlich wichtige Region übernehmen wollen, und zwar dauerhaft. Das, denke ich, ist ein sehr hohes Gut.
Ich will einen Punkt ansprechen, wo der sogenannte Haken schon wieder dran ist, das sind das Thüringer Gleichstellungsgesetz und die Auswirkungen des Gleichstellungsgesetzes. Da haben auch viele gemosert und gesagt, das brauchten wir alles nicht, das käme von ganz allein. Die Verwaltung in Thüringen, ob Kommunal- oder ob Landesverwaltung, sei so gut aufgestellt, da gibt es so viele Frauen, da gibt es keine Probleme. Jede Frau, die das kann und möchte, die kann auch in Führungspositionen. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit diesem Gleichstellungsgesetz jetzt das umgesetzt wird, was viele behauptet haben, aber was eben doch nicht so Realität geworden ist, dass wir an der Stelle die Möglichkeit haben, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht - unser Koalitionspartner hat darauf bestanden, dass auch die Männer die Gleichstellungsbeauftragte mit wählen können. Ich habe mich mit Frau Arenhövel an der Stelle durchgesetzt. Da hat sich bei uns Normalität eingestellt. Das wird wichtig sein, denn wenn wir Familienpolitik in Thüringen auch aus der staatlichen Verwaltung heraus gut leben wollen, dann ist es einfach wichtig, dass beide Geschlechter in allen Positionen gleichermaßen vertreten sind, um die Politik, die wir als SPD wollen, zu unterstützen.
Ich will kurz etwas zum ländlichen Raum sagen. Wir wollen, dass in Stadt und Land die Kraft wieder da ist, das bedeutet, eben auch für die Städte im ländlichen Raum. Ich will in Richtung Bodo Rame
low sagen: Man muss sich vor der Wahl dann wirklich positionieren. Die Linke ist vom Masterplan abgewichen, weit weg. Ich kann erkennen, dass die SPD in guten wie in schlechten Zeiten immer gesagt hat, wir brauchen eine Gemeindegebietsreform, wir brauchen eine Kreisgebietsreform, wir brauchen auch eine Funktionalreform und eine Verwaltungsreform. Gerade bei Letzterem will ich deutlich sagen, wir haben kein Erkenntnisdefizit. Wir wissen alles! Die Bürgerinnen und Bürger, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister warten darauf, dass wir dort ganz konkret etwas tun,
aber auch im Verwaltungsbereich ganz konkret weiterarbeiten. Da sage ich deutlich, das sollten wir vor der Wahl auch richtig gut formulieren, damit alle wissen, woran sie sind.
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer Landtag, wir brauchen für all die Vorhaben, die die Parteien in unterschiedlicher Qualität und Größe in ihren Regierungs- und Wahlprogrammen haben, natürlich auch Geld. Deswegen ist es auch mir ein besonderes Anliegen, weil Sozialdemokraten natürlich in der Regierung sehr deutlich gemacht haben, wir haben nicht nur ein soziales Gewissen, wir können auch mit Geld umgehen. Und das reklamiere ich für mich ganz besonders. Denn die Verhandlungen, die ich mit dem Finanzminister geführt habe, die waren auch für den Landeshaushalt durchaus gut gewesen.
Aber deswegen ist es unsere Pflicht in den kommenden Jahren, in der nächsten Legislaturperiode, wo es ganz besonders wichtig ist, im Bund bei den Bund-Länder-Finanzen noch einmal sehr deutlich zu machen: Die Thüringerinnen und Thüringer, die Ostdeutschen sind keine Bittsteller.
Wir haben ein Recht darauf, wie in anderen Ländern eine Entwicklung zu erfahren, und wir wollen uns auch anstrengen dabei. Auch das ist richtig. Aber wir sind keine Bittsteller, denen nach 25 Jahren endlich einmal der Hahn zugedreht werden muss, damit für die anderen noch mehr da ist, sondern wir sind gleichberechtigt im Gleichklang der Bundesländer. Und so muss am Ende der neue Länderfinanzausgleich aussehen, dass wir gleichberechtigt dastehen
und dass die Defizite, die wir haben, für die müssen wir ja auch stehen und für die Abschaffung müssen wir kämpfen, dass diese Defizite eben auch in den nächsten Jahren weiter abgeschmolzen werden. Herr Barth hat es, glaube ich, angesprochen, dass
wir Geberland werden sollen. Ich muss sagen, mein Ziel ist, kein Nehmerland mehr zu sein. Aber wir müssen uns auch wirklich ehrlich in die Augen schauen. Wir haben noch viele Defizite auf dem Weg zu einem Geberland zu überwinden. Und deswegen, wenn wir kein Nehmerland mehr sind, haben wir schon außerordentlich viel erreicht. Herzlichen Dank.
Ich beschränke mich nur auf Herrn Barth. Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Lieber Herr Barth, ich brauche die Bundespolitik jetzt nicht mehr zu bemühen im Gesundheitsbereich, das macht ja jetzt die CDU. Ich möchte Folgendes sagen: Was ist denn besser? Dass wir ein Programm entwickelt haben, dass Ärztinnen und Ärzte, die sich im unterversorgten Bereich niederlassen, jetzt einen Zuschuss von 20.000 € bekommen können?
Doch, wir zahlen den Zuschuss aus, Herr Barth, die Richtlinie ist durch und damit kann ausgezahlt werden. Die Stiftung übernimmt das. Alles ist geklärt. Wir werden in diesem Jahr auszahlen, natürlich, Herr Barth, in jedem Fall. Das ist doch wesentlich besser, als einen Kredit zu geben, der auch so auf dem Markt zu bekommen ist. Da haben wir doch nichts gekonnt. Mich verwundert an der Thematik nach wie vor, dass Ihnen, die immer so sehr auf Sparen schauen und damit Ihren Finanzsachverstand auch darstellen, unbekannt ist, dass das Geld, was nicht ausgegeben werden kann, im nächsten Jahr durchaus ausgegeben werden kann. Es geht halt in dem Moment zurück in den Landeshaushalt und wird dann wieder ausgegeben. Also insofern ist nirgendwo Geld verlorengegangen, sondern wir haben es nur so gemacht, wie es meines Erachtens auch richtig ist.
Dass die Investitionstätigkeit bei den Pauschalinvestitionen zurückgegangen ist, das ist richtig. Aber die steigt auch wieder und die steigt auf ein stärkeres Niveau als vorher, und das verbindlich jetzt schon festgestellt, auch festgelegt durch den Landesgesetzgeber bis 2020. Das, denke ich, ist etwas, was die Krankenhäuser schätzen lernen werden, weil sie heute schon für die nächsten zwei, drei Jahre den Bescheid bekommen haben. Und dass das Sonderinvestitionsprogramm, was in den vergangenen Legislaturperioden im Krankenhausbereich stattgefunden hat, eines war, um nachzuholen, was nachzuholen ist, und dass das nicht auf dem Niveau bleiben kann, Herr Barth - auch wenn Sie mir jetzt freundschaftlich den Rücken drehen -, ich denke mal, das ist auch finanzielle Vernunft und die verlangen Sie doch auch von uns und unterstellen uns doch immer, dass wir mit Geld nicht umgehen können.
Ich kann mit Geld umgehen und ich habe das auch in diesem Ministerium gezeigt und gerade im Gesundheitswesen.
Da will ich Ihnen noch ein Drittes sagen - Krankenhausgesetz, da haben Sie ja gerade dran rumgemäkelt. Das ist einfach Mäkelei gewesen und die noch unqualifiziert.
Dass wir die Möglichkeit in das Gesetz hineingeschrieben haben, Qualitäts- und Strukturparameter für die Krankenhausplanung zu nehmen, da sind wir doch dem Bundesgesetzgeber ein ganzes Stück voraus. Wenn Sie genau hinschauen würden, würden Sie wissen, dass wir deswegen mit der Richtlinie noch warten, mit den Qualitäts- und Strukturparametern, weil wir eine gemeinsame Entscheidung in den Bundesländern wollen, weil wir
eben nicht wollen, dass unsere Krankenhäuser in den Nachteil kommen, wenn sie bestimmte Parameter einzuhalten haben, um gerade da, gerade bei den...
Ich habe ihn doch nicht wieder zurückgezogen im Krankenhausgesetz. Nein, habe ich nicht, Herr Barth, das ist einfach falsch, was Sie sagen. Wir haben aus dem „müssen“ ein „können“ gemacht, aber wir haben nicht den Gesetzentwurf zurückgezogen. Das wäre mir doch aufgefallen, kann ich Ihnen sagen. Ich habe ja schließlich mit allen geredet. Es ist natürlich auch nicht wahr, dass die Krankenhausgesellschaft und die Krankenhäuser das verhindert haben. Natürlich wäre denen lieber - der Krankenhausgesellschaft allemal -, wenn alles so bleibt, wie es ist. Sie müssen sich auch mal vorstellen, in welcher Zwickmühle die sind. Die vertreten das 300-Betten-Krankenhaus, die vertreten die Geriatrie mit 110 Betten und die vertreten das 1.000-Betten-Krankenhaus bei einem privaten Anbieter. Das heißt, die können gar nicht einheitlich sagen, was sie denn für Ansprüche haben, weil die Ansprüche und die Erwartungshaltungen ganz unterschiedlich sind. Deswegen sage ich, das werden Sie in ein paar Jahren merken, dass unser Gesetz außerordentlich mutig war an der Stelle. Alle anderen Bundesländer müssen nachziehen und Sie müssen sich dazu stellen, ob Sie Struktur- und Qualitätsparameter im Krankenhaus haben wollen. Sie haben doch immer gesagt, dass es sein muss und da stimme ich Ihnen zu 100 Prozent zu -, dass wir schauen müssen, wie können wir auch die kleinen Krankenhäuser am Netz halten, wie können wir auch die kleinen Krankenhäuser in der Fläche am Netz halten. Das sind zum einen kommunale Krankenhäuser und das sind die Krankenhäuser, die eben in der Grundversorgung auch weiterhin bestehen müssen; das geht mit dem Rettungsdienst und vielen anderen Dingen weiter. Deswegen, denke ich, ist es außerordentlich wichtig, sich über Qualitäts- und Strukturparameter ein kleines bisschen mehr einen Kopf zu machen, als sie nur in das Gesetz zu schreiben.
Ja.
Ja, Herr Fiedler, da muss ich Ihnen ganz offen sagen, da kann ich Ihnen leider nicht helfen. Das ist ja nicht nur bei Ihnen so, Frau Leukefeld nickt, es ist in Suhl so gewesen, die Radiologie kann nicht mehr röntgen. Was wir gefördert haben, haben wir für den stationären Bereich gefördert. Die Kassenärztliche Vereinigung hat zusätzlich dazu auch eine ambulante Ermächtigung gegeben. Wir müssen vielmehr versuchen, dass die Möglichkeit besteht - da muss ich leider wieder sagen -, mit einer bundesgesetzlichen Regelung, denn die kann ich nicht auf Landesebene treffen, auf bundesgesetzlicher Ebene zu erreichen, dass da, wo solche hochwertigen Gerätschaften stehen …
Nein. Lieber Wolfgang Fiedler, dein Ansprechpartner ist an der Stelle Herr Gröhe.
Und was hat der zu dir gesagt?
Wenn ich aber nicht die Person bin, die Gesetzgebungskompetenz an der Stelle hat, was soll ich denn da tun?
Wir mühen uns seit Jahren darum, lieber Wolfgang Fiedler. Du hast jetzt eine Notbaustelle. Wie gesagt, in Suhl ist das Gleiche mit der Mammografie gewesen. Da haben wir genauso versucht zu vermitteln. Wenn der niedergelassene Arzt das will, steht ihm nach dem Gesetz das Recht zu, dann kann der dem Krankenhaus verbieten und in Suhl gibt es einen Rechtsstreit dazu. Das heißt, es bleibt nichts anderes übrig, als auf Bundesebene - und da bist du genauso mit im Boot in der Großen Koalition, wie ich das bin - an der Stelle zu sagen, wenn Großgeräte optimal ausgenutzt werden können, dann sollen die das tun. Da müsstest du den Vorrang der ambulanten Versorgung im stationären Bereich vor den freien Niederlassungswillen der KV setzen. Das muss eine bundesgesetzliche Regelung sein. Ich denke, da sollte man den Leuten vor Ort nicht versprechen, dass man da irgendwas tut. Da muss man auch sagen, das kann eben nur der Bund regeln und da muss genügend Kraft und Druck im Kessel sein, sonst wird da überhaupt nichts passieren. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist in der Tat so, dass wir eine sehr intensive Diskussion zu diesem Gesetz hatten, sowohl im Thüringer Landtag, in den Beratungen, in der Anhörung, nach der Anhörung als auch natürlich schon davor. Weil es mir persönlich ein besonderes Bedürfnis war, nicht erst einen Entwurf aus dem Kabinett in den Thüringer Landtag zu bringen, der von all den Diskussionen, die mir notwendig erschienen, freigestellt worden ist, deswegen haben wir uns beizeiten mit den Kliniken zu dieser Thematik beschäftigt, das heißt, wir reden mittlerweile fast drei Jahre, auch mit den Klinikbetreibern, über die Notwendigkeit, wie wir mit dem uns zur Verfügung stehenden mildesten Mittel genau die grundgesetzlichen Fragen regeln. Ich kann verstehen, warum Rednerinnen und Redner aus unterschiedlichen Gründen hier am Tisch so gesprochen haben, gleichwohl bleibt: Es ist richtig, was Herr Fiedler gesagt hat, wir sind im Vertragsverhältnis, wir können vom Grundsatz sagen, ich will das auch noch einmal wiederholen, dass die Kliniken im psychiatrischen Bereich, also außerhalb des Maßregelvollzugs, eine gute Arbeit leisten, dass wir auch überlegt haben, Herr Bärwolff, ob wir den Maßregelvollzug wieder zurücknehmen sollten. Da gibt es einen entscheidenden Punkt, den wir bedenken müssen, wenn es einmal so weit wäre, dass Verträge änderbar oder auflösbar sind oder zu Ende sind. Was passiert dann mit der Möglichkeit des variablen Personaleinsatzes zwischen der „normalen“ Psychiatrie und dem Maßregelvollzug? Und aus dem Grunde oder aus den Ergebnissen, die wir aus Hessen zur Beurteilung der Frage, wie muss ich Grundrechtseingriffe auch absichern und die, die diesen Grundrechtseingriff durchführen müssen, wie muss ich auch den absichern, haben wir uns an die Empfehlungen von Herrn Prof. Dr. Würtenberger gehalten. Natürlich ist es richtig - das haben wir im Ausschuss auch besprochen -, es geht um die verfassungsrechtlichen Fragen dieses besonderen Grundrechtseingriffs. Es geht nicht darum, dass viele andere Entscheidungen, die Ärztinnen und Ärzte im Maßregelvollzug treffen, die tagtäglich getroffen werden, unter dieser besonderen Kontrolle stehen müssen. Deswegen, Herr Fiedler, ich will Ihnen an der Stelle gern widersprechen. Es geht nicht darum, alle Maßnahmen, die da täglich stattfinden, zu überwachen, sondern es geht nur um bestimmte, grundrechtsrelevante Eingriffe, die wir überwachen müssen.
Wir haben all die Dinge, die heute angeführt wurden und von denen auch behauptet wurde, wir hätten sie nicht diskutiert, natürlich gemeinsam diskutiert und wir haben manche Fragen auch wieder anders entschieden. Wir haben mit den Beleihungsverträgen jetzt in dem neuen Gesetz stehen - das
ist auch völlig unstrittig mit den Kliniken -, dass die Chefärzte und deren Stellvertreter nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium eingestellt werden können. Das heißt, wir haben ein erhöhtes Maß an Möglichkeiten zu schauen, ist diese Person geeignet, um aus medizinisch-qualitativer, therapeutischer Sicht zunächst einmal festzustellen, ob ein Eingriff notwendig ist, und die Form zu wählen, inwieweit ein Eingriff stattzufinden hat. Das sollen Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft weiter durchführen dürfen und auch durchführen müssen.
Ich will zur Frage des Geldes noch ein Wort sagen, Herr Bärwolff. Sie haben das so schön gesagt, aber Ihrer Jugend sei es zugestanden
ach, er sitzt hinter mir, okay, er kann mich ja auch so sehen -, es ist so Pi mal Daumen, Pi mal Daumen hätte es preiswerter sein können. So können wir es nicht machen, sondern wir müssen es berechnen. Sie kennen meine Aussagen aus früheren Zeiten. Ich fand das auch außerordentlich teuer, deswegen haben wir im Ministerium - der zuständige Beamte ist auch hier im Raum - natürlich geschaut, wie können wir mit den Kliniken in Verhandlung treten, um diese Kosten für die Zukunft stabil zu halten, die Aufwüchse nicht mehr zu haben und am Ende da trotzdem eine gemeinsame Lösung hinzubekommen. Da haben wir mit einem Teil der Kliniken auch Einverständnis und Einvernehmen erzielen können, mit anderen nicht. Das ist Verhandlung, das will ich gar nicht beanstanden, sondern das ist einfach die Aufgabe, die wir auch als Ministerium haben.
Dann ist die Frage: Was machen wir? Für uns ist tatsächlich das Mittel der Interventionsbeauftragten das geeignete Mittel, genau in dem Bereich, wo wir das wollen, tätig werden zu können; das heißt, dem Chefarzt quasi einen an die Hand zu geben, der beurteilt, ob dieser Eingriff, dieser Grundrechtseingriff auch grundrechtskonform ist. Etwas anderes darf der Interventionsbeauftragte nicht machen. Der kann sich zwar mit dem Arzt unterhalten, kann sagen, du, das hat sich nicht bewährt, wir wollen zukünftig etwas anderes machen, das schon, aber er kann die medizinische Frage an der Stelle nicht außer Kraft setzen oder die medizinische Entscheidung des Arztes nicht so außer Kraft setzen, dass er jetzt eine andere in Kraft setzen kann, sondern sie können nur entscheiden, ist das richtig oder war das richtig und muss es auch jetzt oder in Zukunft anders gemacht werden.
Damit sind wir der Überzeugung, dass wir genau den Knackpunkt, den wir in der jetzigen Gesetzgebung haben, nämlich dass wir keine Möglichkeit haben, diese Entscheidung grundrechtskonform zu treffen, diese Entscheidung jetzt in Zukunft mit dem Gesetz, mit der Gesetzesänderung, mit den Inter
ventionsbeauftragten, die beim Landesverwaltungsamt sein sollen, weil da schon Fachkompetenz vorhanden ist, treffen können.
Ich werbe trotz alledem für die Zustimmung von allen, weil ich glaube, es ist wichtig, dass das Gesetz eine lange Zeit Gültigkeit hat. Das war gut geübte Praxis und deswegen, meine Damen und Herren, bitte ich noch einmal um Zustimmung zu dem Gesetz. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auch ich will noch mal betonen - Frau Siegesmund hat mich jetzt mit ihrer Rede quasi auf die Anklagebank gesetzt -, ich weiß das als Mutter natürlich ganz genauso wie viele Mütter und Väter in diesem Lande, dass sie einen unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung und auch für die Vorsorge von Schwangeren, jungen Müttern und Familien leisten. Auch ich weiß - ich will das nicht in den Vordergrund stellen, aber ich will es hier einmal sagen -, wir waren doch diejenigen gewesen, die gesagt haben, weil uns der Berufsstand so wichtig ist und weil er doch mehr leisten kann, als er im Gesundheitssystem bisher leistet, machen wir auch das Prinzip der Familienhebamme. Das basiert darauf, dass Hebammen im Fall der Entbindung vorhanden sind, dass sie den Beruf ausüben können. Ansonsten könnten wir uns dieses Thema sparen.
Eine wichtige Aufgabe der Hebammen ist nach wie vor die umfassende Betreuung und Begleitung von Geburten außerhalb des klinischen Bereichs und gerade diese Leistung ist durch den angekündigten Ausstieg erneut in den Fokus geraten. Ich verweise in dem Zusammenhang auf den Bericht der Landesregierung in der Drucksache 5/5674 zum Beschluss des Thüringer Landtags „Berufsstand der Hebammen und Entbindungshelfer retten […]“. In diesem Bericht wurde auch die Problematik dieser Berufshaftpflichtversicherung eingehend dargestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war allerdings noch offen, ob und wie weit diese Steigerungen durch Vertragsverhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden können.
Meine Damen und Herren, obwohl es aufgrund eines Schiedsamtsverfahrens ab dem 1. Januar 2013 zu Steigerungen der Vergütung von über 12 Prozent für Hebammenleistungen kam und zusätzliche Steigerungen der Vergütung allein aufgrund der gestiegenen Haftpflichtversicherungsbeiträge mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt wurden, konnte eben bisher keine befriedigende Lösung des Problems gefunden werden. Durch den angekündigten Ausstieg der besagten Versicherung hat sich die Situation nunmehr weiter verschärft. Trotz alledem ist es ein ermutigendes Zeichen, dass der Deutsche Hebammenverband einen Haftpflichtversicherungs
vertrag für ein weiteres Jahr schließen konnte. Dieser geht bis Juli 2016.
Die Hebammen benötigen - auch da bin ich einig mit allen, die bisher gesprochen haben - für ihre Arbeit Planungssicherheit. Deshalb wurde auch anlässlich einer Beratung der zuständigen Ministerinnen und Minister am 20. Februar 2014 das Thema erörtert. Aber ich will sagen, wir reden seit 2010 über diese Thematik mit den unterschiedlichen Bundesgesundheitsministern. Deswegen, Herr Koppe, ich muss Sie da leider enttäuschen, kann der Antrag von uns auch nicht mitgetragen werden. Denn wir haben zu Ihrem ersten Punkt, die Kosten der Haftpflichtversicherung mit hineinzunehmen, doch schon von auch Ihrem Gesundheitsminister und damit im Gesetz eine Regelung und die lautet seit dem 01.01.2012, also noch weit vor dem, als wir hier in eine hitzige Debatte eingetreten sind, in § 134 a SGB V: „Bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen nach Satz 2 sind insbesondere Kostensteigerungen zu beachten, die die Berufsausübung betreffen.“ Etwas anderes als die Haftpflichtversicherung ist doch die Kostensteigerung, die die Berufsausübung betrifft.
Meine Damen und Herren, neben der Frage der finanziellen Belastung durch die hohen Haftpflichtprämien bedarf es zur Prüfung und Beurteilung von Maßnahmen auch weitergehender Informationen zu Anzahl der Hebammen, Versorgungsangeboten, Art und Umfang der abgerufenen Leistungen, gegebenenfalls auch nicht gedeckte Bedarfe sowie zum Einkommen der Hebammen. All dies ist, ich kann das leider nicht ändern, eben in der amtlichen Statistik nicht enthalten. Was wir gemacht haben und was wir auch im Sozialausschuss schon angekündigt haben - ich hatte ja gesagt, wir wollen eine Studie über die Situation der Thüringer Hebammen in Auftrag geben. Derzeit haben wir Angebote, die ausgewertet werden, so dass ich sagen kann, wir werden auch dem Ausschuss über dieses Ergebnis berichten können. Also haben wir etwas auf den Weg dazu gebracht und das betrifft dann auch den zweiten Teil des FDP-Antrags. Man kann es auch Modellprojekt nennen, aber es ist am Ende nichts anderes als das, was ich im letzten Sozialausschuss berichtet habe. Ich kann mir jetzt kein Modellprojekt vorstellen, das muss ich ganz ehrlich sagen. Der Name ist sicherlich sehr unglücklich von Ihnen gewählt, das heißt die Studie. Das bedeutet, ich befrage, ich muss befragen, ich habe leider keine andere Möglichkeit. Ich muss befragen. Das machen wir schon, das habe ich jetzt ausgeführt. Deswegen sehen Sie es mir nach, ein Modellprojekt hinterherschieben, lohnt solange nicht. Es müsste vielleicht dann auch einen anderen Inhalt haben, wenn man so etwas machen wollte. Aber ich bitte darum, dass man jetzt die Studie abwartet und
dann daraus die möglichen Konsequenzen für die Arbeit in Thüringen zieht.
Meine Damen und Herren, der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe ist auch angeführt worden. Was ich jetzt sagen kann, ist, dass auch wieder jetzt am 05.06. eine neue Beschlussfassung zum GKV-FQWG - der Name ist ausführlich schon einmal ausgesprochen worden, deswegen nehme ich die Abkürzung - getroffen worden ist. Ich kann sagen, es ist für die Gesundheitsministerkonferenz ein Dauerthema, Frau Siegesmund. Wir haben uns immer wieder dafür eingesetzt, auch in den Auseinandersetzungen mit dem Bund, dass es bei der Krankenversicherung gelöst wird. Ich kann mich noch gut erinnern, im Dezember 2012 ist es erst in die Krankenversicherung mit reingekommen. Da haben wir uns ja auch schon vorher eingesetzt, dass das überhaupt aus der Rentenversicherung herausgekommen ist. Es ist nicht so, dass wir nicht auch die Anregungen, die aus dem Hebammenverband und von den Hebammen auch in Thüringen kommen, umgesetzt haben. Auch da hat der damalige Bundesgesundheitsminister diese Anregungen aufgenommen, da ist das rübergekommen, § 24 d SGB V, um dann überhaupt erst die Frage der Haftpflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung angehen zu können. Nun ist schon viel darüber gesprochen worden, was wir denn für die Zukunft machen können. Ich kann sagen, dass auch die Gesundheitsministerkonferenz, die in Hamburg tagt gestern und heute, wo Herr Schubert für mich anwesend ist, natürlich auch mit den Hebammen sowohl als auch getrennt noch einmal darüber gesprochen hat. Es ist offensichtlich so, dass auch die GKV einlenkt, was eine andere Bezahlung betrifft. Wir müssen uns gemeinsam natürlich für ein zukunftssicheres Konzept einsetzen. Ich halte das für außerordentlich wichtig. Aber da bin ich vehement dagegen, Frau Siegesmund, es kann nicht auf Landesebene eine Insellösung geschaffen werden.
Das hatten Sie vorhin so erwähnt. Dann war es Frau Stange. Dann will ich Sie nicht beschuldigen, wenn Sie es nicht gewesen sind, dann muss es Frau Stange gewesen sein. Also, das machen wir nicht. Da sind wir uns parteiübergreifend bei den Ländergesundheitsministerinnen und -ministern einig, wir müssen eine Bundeslösung haben. Und natürlich, der Fonds ist auch angesprochen worden, das wäre so eine schicke Idee, man gibt alles in den Fonds. Na ja, Herr Koppe, das müssen Sie doch zugeben, das klingt doch mal ganz gut. Aber ich sehe auch, dass die Risiken, die mit so einem Fonds verbunden sind, zum einen schwierig zu lösen sind. Zum anderen muss ich sagen, so wie sich die Versicherungen zurückgezogen haben, weil sie
eben bestimmte Rahmenbedingungen mit den Hebammen so nicht verhandeln konnten, so schwierig wird es natürlich auch für den staatlichen Fonds, ohne Rahmenbedingungen. Ich will nicht an der Freiberuflichkeit rütteln, nicht dass ich mich falsch verstanden fühle, aber dann ist es tatsächlich so, dann wird es auf eine Qualitätsfrage und auf eine Mengenfrage hinauslaufen. Sie kennen die erbitterten Feinde der Hausgeburt. Eine Reihe von Gynäkologinnen und Gynäkologen...
Wir machen das im Anschluss.
Ja, Frau Siegesmund darf im Anschluss die Frage gern stellen. Wir haben selbst im Bereich der Krankenhäuser einen erbitterten Kampf um die kleine Fachabteilung Gynäkologie/Entbindung zu den größeren Krankenhäusern, weil da, nicht ganz bewiesen, eben auch die Frage steht, im Krankenhaus also Hausgeburten sind soundso ganz wenige, es geht vor allen Dingen um das Geburtshaus bei der sogenannten häuslichen Entbindung, die Frauen nachfragen -, selbst im Krankenhaus streitet man sich darum, wie groß denn eine Geburtshilfeabteilung sein muss und wie dort gesichert wird, dass rund um die Uhr ein Arzt da ist, damit qualitätsgerecht entbunden werden kann. Ich weiß, dass da momentan eine sehr hitzige Debatte dabei ist. Deswegen sage ich, so eine Fondslösung würde an der Stelle in jedem Fall Einschränkungen mit sich bringen. Das werden Sie, auch wenn Sie stark protestieren, nicht verhindern können, sondern dann heißt es, soundso viel Geburten musst du mindestens haben.
Was die Ausbildung betrifft, auch da haben wir momentan genügend in der Ausbildung. Dass wir in allen Bereichen die Altersstruktur beachten müssen, das haben wir bei der Ärzteschaft, haben wir auch bei den Hebammen, das haben wir bei Pflegerinnen und Pflegern. Den Rückgang der Anfragen können Sie darauf zurückführen, dass wir weniger Kinder und Jugendliche haben, die in die Ausbildung gehen können. Das sehen Sie bei Berufsschulen ganz deutlich. Das ist nicht nur bei dem Berufszweig so, sondern das ist ein allgemeiner Nachfragemangel, der aufgrund von Geburtenman
gel der letzten 25 Jahre aufgetreten ist. Insofern, denke ich, muss man das in diesen Kontext stellen.
So, jetzt darf Frau Siegesmund.
Nein, ich bin nicht am Ende! Ich muss die Präsidentin korrigieren - am Ende meiner Rede.
Das Letzte kann ich Ihnen nicht beantworten, das müsste ich nachfragen. Das Erste: Ich sehe es seit vielen Jahren kritisch, das weiß ich aus meiner kommunalen Erfahrung, dass wir - weil ich zumindest ein Krankenhaus auch von innen kenne - nur die Beleghebammen haben. Ich hätte es als verantwortliche Beigeordnete sehr geschätzt, wenn wir auch eine mindestens teilzeitangestellte Hebamme in unserem Krankenhaus in Schleiz gehabt hätten, weil ich denke, dass das auch eine Möglichkeit ist, den Teil der Freiberuflichkeit zu nutzen, aber dennoch auch im Krankenhaus mit einer festen Anstel
lung oder Teilanstellung zu arbeiten. Die Krankenhäuser, die Sie erwähnt haben, werden sich ohnehin die Frage stellen müssen, ob sie überhaupt in Zukunft mit so einer kleinen Fachabteilung - das sind nämlich alle die, die eine kleine geburtshilfliche Fachabteilung haben -, ob sie an der Stelle überhaupt weiterkommen und den gesamten Standard, der auf jeden Fall durch das Krankenhausgesetz an das Krankenhaus gestellt werden wird, erfüllen können. Wir haben heute schon bei den kleinen Fachabteilungen die Zulassung in der Krankenhausplanung weiterhin gegeben, wenn rund um die Uhr ein Facharzt zur Verfügung steht in dem Bereich. Bei weiter zurückgehenden Geburten werden die Krankenhäuser die Entscheidung treffen müssen, ob sie - das ist ja meistens ein defizitäres Geschäft, das ist Krankenhausangelegenheit, da muss ich mich nicht einbringen - überhaupt noch die Geburtshilfe an der Stelle aufrechterhalten können. Also das hat einen gewissen Zusammenhang, kleine geburtshilfliche Abteilungen in den Krankenhäusern und die Beleghebammen. Ich habe eine klare Meinung dazu. Ich gönne allen die Freiberuflichkeit, das ist gar nicht meine Baustelle. Aber ich sehe natürlich schon, dass wir eine Erleichterung hätten, wenn die Möglichkeit bestünde, eine Teilfestanstellung für eine bestimmte Anzahl von Stunden zu haben. Auf der anderen Seite die Freiberuflichkeit noch mitmachen zu können, ist für mich eine optimale Lösung. Da kann jede Hebamme ihre eigene Entscheidung treffen. Aber ich würde die auf jeden Fall präferieren, weil wir dann, wie man so schön sagt, mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen hätten. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright wie folgt:
Zu Frage 1: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung ist zuständig für die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen. Dabei wird nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geprüft, ob die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nach § 28 a Sozialgesetzbuch IV, das sind die Gemeinsamen Vorschriften für Sozialversicherungen, erfüllt werden, zum Zweiten ein rechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen erfolgt, zum Dritten die Angaben des Arbeitgebers, die für Leistungen der Arbeitsförderung erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden, als Nächstes, dass Ausländer illegal beschäftigt werden. Ein weiterer Punkt ist, ob die Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes eingehalten werden. Die für Thüringen zuständigen Zollbehörden sind die Hauptzollämter. Sie unterliegen als solche der Aufsicht des Bundes. Die Behörden der Zollverwaltung werden bei den Prüfungen von unterschiedlichen Behörden unterstützt. Zuständig für den Vollzug von Arbeitsschutzvorschriften, die bei der Beschäftigung von Wanderarbeitern in vollem Umfang zur Anwendung kommen, wie die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitszeit und zur Arbeitssicherheit, ist das Landesamt für Verbraucherschutz, abgekürzt TLV. Das TLV arbeitet dabei, soweit erforderlich, auch mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zusammen. Die Unterkünfte werden nur überprüft, wenn sie dem Arbeitsstättenrecht unterliegen.
Zu Frage 2: Das TLV hat aus Anlass des Unfalls in dem landwirtschaftlichen Unternehmen in Gebesee Überprüfungen eingeleitet. Im Rahmen seiner Befugnisse hat auch das Hauptzollamt Erfurt, Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Prüfung durchgeführt.
Zu Frage 3: Die Überprüfungen und Bewertungen durch das TLV sind noch nicht abgeschlossen. Soweit erforderlich, wird die zuständige Behörde handeln. Ich weise in dem Zusammenhang auf die Geheimhaltungsverpflichtung nach § 23 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz hin. Zu den Ermittlungen des Hauptzollamts Erfurt kann keine Auskunft erteilt werden.
Zu Frage 4: Veränderungen bei den Strukturen und den Zuständigkeiten hält die Landesregierung für nicht notwendig. Informations- und Kontaktstellen stehen zur Verfügung. Beispielsweise hat im konkreten Fall das Welcome Center Thuringia in seiner Funktion als zentrale Anlaufstelle für ausländische Fach- und Arbeitskräfte Beratung, Information und Moderation angeboten. Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz sind die politischen Weichen für die Einführung eines allgemeinen flächendeckenden Mindestlohns gestellt. Spätestens ab dem 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann in Höhe von 8,50 € flächendeckend. Die Kontrolle erfolgt ebenfalls durch die Zollverwaltung. Auf der Grundlage der Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung und den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder werden die genannten Behörden stärker zusammenwirken.
Frau Scheringer-Wright, das kann ich als die für das Welcome Center nicht zuständige Ministerin auf Anhieb nicht beantworten, sondern das müssten wir, wenn Sie einverstanden sind, noch einmal schriftlich durch das Thüringer Wirtschaftsministerium in die Beantwortung geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange wie folgt:
Zu Frage 1: Die Projektförderung für die oben genannte Maßnahme endet vereinbarungsgemäß gemäß Bewilligungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 4. April 2014 am 31. Juli 2014. Mit der Landesförderung in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von insgesamt 110.605 € wurde der vom Landesverband beantragte Ausbildungskurs Genesungsbegleiter als Grund- und Aufbaukurs in voller Höhe finanziert. Die Förderung eines weiteren, zweiten Ausbildungskurses als Genesungsbegleiter über den oben genannten Bewilligungszeitraum hinaus war nicht Inhalt der vorliegenden Förderanträge und der diesbezüglichen Abstimmungsgespräche. Die im Fachreferat vorliegenden Förderanträge des EX-IN Vereins zur Finanzierung einer Trainerausbildung für die ausgebildeten Genesungsbegleiter und zur Gründung einer Akademie wurden aus fachlichen und haushaltsrechtlichen Gründen abgelehnt.
Zu Frage 2: Über den Antrag des EX-IN Landesverbandes zur Förderung eines Kontakt- und Beratungsbüros hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit erst über das Schreiben des Landesverbandes vom 26. Mai 2014 erfahren. Der Vorgang befindet sich derzeit in der Antragsprüfung.
Zu Frage 3: Die Haushaltsplanung für Maßnahmen für psychisch kranke Menschen im Kapitel 08 29 Titel 684 71 beträgt für das Jahr 2015 380.000 € und für das Jahr 2016 ebenfalls 380.000 €.
Das kann ich Ihnen nicht sagen, Frau Stange. Sie müssen sich überlegen, es ist keine vier Wochen her. Ich bin vorige Woche von einer Kollegin angesprochen worden. Das ist alles sehr holterdiepolter. Ich kann mich noch sehr gut an die Antragstellung selbst erinnern. Da war nicht davon die Rede, dass es eine dauerhafte Einrichtung werden wird. Das ist zwar eine Hoffnung, die der Verein darauf hat, und ich bin auch dankbar, dass jetzt die Maßnahme stattgefunden hat, gleichwohl ist es schwierig, mitten im Haushaltsjahr, wenn vereinbart ist, es nur bis zur Hälfte zu fördern, dann am Ende noch Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um ein halbes oder ganzes Jahr oder auch weitere Förderung vorzunehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung möchte ich die Fragen des Abgeordneten Weber wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat das Welcome Center Thuringia gebeten, zur Klärung der Situation und zur eventuellen Moderation eines möglichen Konfliktfalls Kontakt mit der Geschäftsführung aufzunehmen. Ein Termin vor Ort konnte unter der Teilnahme der Thüringer Ausländerbeauftragten, Frau Heß, dem Teamleiter des Welcome Centers, Herrn Knuhr, der Geschäftsführung des Erdbeerhofes sowie dem Landtagsabgeordneten Kellner, CDU, bereits realisiert werden. Die Situation der Erntehelfer wird vom Welcome Center Thuringia als in Ordnung eingeschätzt. Von der Lage der Erntehelfer hat sich ebenfalls die Leiterin der Konsularabteilung der Botschaft von Rumänien vor Ort ein eigenes Bild gemacht und sie hat auch mit vielen Erntehelfern persönlich gesprochen. Ergebnis des Gespräches war, dass es keine Beschwerden durch die Erntehelfer gegeben hat. Von ihrer Seite wurde der Wunsch während eines Gesprächs in der Berliner Botschaft an Frau Heß herangetragen, ob es möglich sei, die Arbeitsverträge bereits im Herkunftsland in rumänischer Sprache zur Verfügung zu stellen. Frau Heß hat ihre Unterstützung zugesagt. Das Welcome Center Thuringia wird in seiner Funktion als zentrale Anlaufstelle für ausländische Fach- und Arbeitskräfte sowie Thüringer Unternehmen zur Beratung und Information zur Verfügung stehen und sich weiterhin als Moderator anbieten.
Zu Frage 2: Das für den Vollzug von Arbeitsschutzvorschriften zuständige Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, das TLV, hat aus Anlass des Unfalls in dem landwirtschaftlichen Unternehmen in Gebesee Überprüfungen eingeleitet, die zur Zeit noch nicht abgeschlossen sind. Es geht unter anderem um die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften gemäß Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitszeitgesetz. Auf die Geheimhaltungsverpflichtung nach § 23 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz weise ich hin.
Zu Frage 3: Die Kontrollmöglichkeiten sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz geregelt. Nach § 22 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 17 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz kann die zuständige Behörde vom Arbeitgeber erforderliche Auskünfte und die Überlassung von entsprechenden Unterlagen verlangen. Die Arbeitsschutzbehörde
kann unter anderem die Betriebsstätten und Geschäftsräume betreten und die Kontrollbeauftragten sind befugt, Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zu prüfen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe zu untersuchen, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren festzustellen und die Ursachen für einen Arbeitsunfall oder eine arbeitsbedingte Erkrankung zu ermitteln. Die Arbeitsschutzbehörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund der Arbeitsschutzvorschriften oder zur Abwendung einer besonderen Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen hat. Werden Arbeitsschutzmängel festgestellt, wird auf deren Abstellung hingewirkt. Die zuständige Behörde kann gegebenenfalls auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. ein förmliches Verwaltungsverfahren, das ist also eine Ordnungsverfügung, gegebenenfalls mit Anordnung und Festsetzung von Zwangsmitteln einleiten. Dementsprechend wurden und werden durch das TLV, in diesem Fall auch in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz veranlasst.
Zu Frage 4: Es ist nicht bekannt, ob die Situation in anderen landwirtschaftlichen Unternehmen vergleichbar ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Sportlerinnen und Sportler, will ich heute mal all die ansprechen, weil ich glaube, in irgendeiner Form ist jeder sportlich aktiv. Ich bedanke mich ganz herzlich für die rege Diskussion sowohl im Ausschuss als auch hier heute noch mal im Plenum zum Thüringer Sportbericht. Die Regelmäßigkeit ist uns ganz wichtig. Wir haben bei der Erarbeitung natürlich alle, die etwas mitzureden haben, die auch etwas zu sagen haben, mit einbezogen. Ich denke, der Sportbericht ist dem gerecht geworden, was wir von ihm erwarten, nämlich ein Bericht über die Situation des Sports. Ich will auch noch einmal betonen, wir haben natürlich mit einer schwierigen Haushaltslage angefangen, wenn Sie sich erinnern, weil, wenn die Lage nämlich besser ist, denkt keiner mehr daran, deswegen war uns Konstanthalten ganz wichtig bei der Investitionsförderung, bei der Förderung des Landessportbundes und auch bei der Trainerförderung. Ich will mich ausdrücklich noch einmal beim Präsiden
ten, beim Geschäftsführer, bei den Kolleginnen und Kollegen des Präsidiums und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landessportbundes bedanken, die heute stellvertretend hier anwesend sind, für diese gute Zusammenarbeit, auch für das Verständnis für die Situation des Freistaats Thüringen. Ich denke, das hat man nicht in allen Bereichen derer, die uns ansprechen, hier war eine gute kollegiale Zusammenarbeit gewesen.
Ich möchte jetzt nur noch darauf verweisen, dass wir durchaus Gutes auch im Bereich der investiven Sportförderung geschafft haben. Man kann sicher darüber reden, Herr Korschewsky, ob man die Schulturnhallen wieder in das TMBWK zurückführt oder ob man einfach mehr Geld in die Hand nimmt. Was nicht passieren darf, egal wo man es ansiedelt, das ist für uns nicht erste Priorität, wo, wichtig ist, dass wir dann nicht mit mehreren Ministerien zusammenarbeiten müssen, dass nicht dann der Vereinssport noch mal kommt, beim Sportministerium anfragen muss, und dass so eine koordinierte Finanzierung dann zusammenlaufen muss, das erschwert die Investition einfach nur. Aber ich denke, wir sind uns einig, es muss mehr investiert werden. Deswegen habe ich als zuständige Ministerin natürlich in der Haushaltsanmeldung 2015/16 die Verstärkung der Mittel im investiven Bereich angemeldet, nicht 9,5 Mio. €, sondern rund 20 Mio. € für die Sportförderung. Das hat auch harte Hintergründe. Wenn wir im Biathlon - Sie haben es angesprochen - weiterhin in der Liga mitspielen wollen, die wir selbst auch ein Stück weit qualitativ aufgewertet haben mit der letzten WM, dann müssen wir beim Biathlon investieren. Das wird nicht billig sein, muss jetzt gleich angeschoben werden, 2015/16, damit wir dort
- Herr Barth, wenn Sie das als Geldverschwendung bezeichnen, dann ist das Ihr Ding, ich sehe es jetzt so nicht. Ich glaube, die Südthüringer werden es jetzt auch nicht so sehen und die sportbegeisterten 40.000 Fans, die da jedes Jahr hochfahren, meines Wissens auch nicht.
Ich will auch etwas zu dem Skispringen sagen. Ganz deutlich habe ich mich am Anfang der Legislaturperiode dagegen ausgesprochen, dass wir eine große Schanze bauen. Das war natürlich eine Forderung, die halte ich nicht für gut, weil wir in Deutschland schon genügend Sportanlagen haben, die sehr teuer hergestellt worden sind. Für uns ist wichtig, dass wir unseren Sportlerinnen und Sportlern im Sportgymnasium, dem Nachwuchs und auch bestimmten Athleten eine neue Schanze zur Verfügung stellen, wo geübt werden kann, wo Frauen Ski springen - das freut mich besonders -, was bis Olympia Wintersport außer der Blickrichtung gewesen ist, jetzt doch ganz verstärkt hier reinge
rutscht ist, wo wir auch solche Skispringen durchaus ausführen können und die sportbegeisterten Ehrenamtlichen, die im Südthüringer Raum am Rennsteig arbeiten, werden sich auch über solche Events freuen können. Insofern auch eine gewisse Stabilität bei den Großereignissen, aber auch den Blick, wir sind ein kleines Bundesland, wir sind ein Sportland. Das werden wir auch bleiben. Aber wir sollten uns an der Stelle nicht überheben.
Dass der Sport im Namen des nächsten Ausschusses und auch des nächsten Sportministers/-ministerin enthalten sein muss, da stehe ich im Wort beim Landessportbund. Ich werde natürlich alles dafür tun, dass das stattfindet. Ich glaube, die anderen sind auch nie dagegen gewesen. Es ist immer nur erst angemeldet worden, nachdem alles fertig war. Deswegen war es eben jetzt auch so, wie es ist.
Abschließend von mir ein Wort zu Bad Langensalza, Eisenach. Da bin ich auch ganz klar, wir können das nicht aus der Breitensportförderung nehmen. Das hat aber einen ganz anderen Grund als vielleicht jetzt nur des Geldes wegen, sondern wir haben als Sportministerium in der letzten Legislaturperiode auch vom Landesrechnungshof ein Achtungszeichen bekommen, dass wir das nicht einfach so finanzieren können, wenn der Leistungssport, Profisport betroffen ist. Deswegen denke ich, bedarf es da tatsächlich eines separaten Beschlusses hier aus dem Landtag und einer Ausweisung, damit wir ganz klar sagen, das ist außerhalb dieser Förderung etwas, was wir unbedingt wollen, weil es gute Vereine sind, und wo wir anpacken müssen. Ich denke, da sollten wir auch einfach korrekt sein und uns hinterher nicht rügen lassen. Ich will es auch nicht auf meinen Kollegen sitzen lassen, dass das Referat dann die Androhung bekommt, dass sie nicht korrekt gearbeitet hätten. Ich denke, davon sollte man sie befreien.
Abschließend, auch wenn Sie jetzt gleich zum Sport gehen, möchte ich mich natürlich als Sportministerin noch mal auch zu der - ja, darf ich das jetzt? - ich soll es nicht tun. Dann mache ich es nicht. Wenn mein Kollege mir das so rät, dann ver
zichte ich darauf. Ich wünsche uns, dass wir auch in Zukunft gute Sportveranstaltungen haben werden, dass wir unseren Ehrenamtlichen zeigen, dass wir ein sportbegeistertes Plenum sind, sportbegeisterte Abgeordnete, denke ich, haben wir viele, und dass wir all das, was bisher an Kritik auch angemerkt ist, ernst nehmen und in den nächsten Landeshaushalten mit umsetzen. Ich denke, dann kann es uns auch gelingen, die Aktiven mit dabei zu behalten. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben heute das Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe das zweite Mal hier im Landtag zur Beschlussfassung.
Ich will kurz noch ein paar Zahlen sagen. Wir haben im Bereich der Altenpflege 436 Einrichtungen momentan am Netz im Bereich der Behindertenhilfe, 169 Behinderteneinrichtungen, wir haben 15 Einrichtungen der Suchthilfe und 5 Einrichtungen, die als Hospiz geführt sind - insgesamt also 625 Einrichtungen mit ungefähr 33.000 Plätzen.
Das Gesetz ist ein Gesetz, das ordnungspolitisch eingreift. Der Hauptansatz ist, dass wir Menschen, die sich in die Hände Dritter begeben, entweder, weil sie pflegebedürftig sind oder weil sie eine Behinderung haben, die Sicherheit haben sollen, dass sie im Zweifel immer beim Staat, in dem Fall unserer Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt, einen Ansprechpartner für mögliche Probleme haben, die sie selbst mit einem Träger nicht klären können. Uns geht es, das will ich auch noch einmal betonen, um ein außerordentlich gutes Miteinander, dass wir bei allen Einrichtungen haben. Wir sehen aber auch, es gibt bestimmte Entwicklungen, gerade wenn wir an die ambulanten Wohnformen denken, vor allen Dingen im Bereich der Pflege, wo unseres Erachtens genauso wie in allen anderen Bundesländern in Deutschland zumindest die Möglichkeit gegeben sein muss, dass wir im Zweifel mit dabei sind, das heißt zuallererst, wenn Anfragen kommen, wenn Defizite auftauchen, die Möglichkeit der Beratung besteht. Es geht nicht zuallererst um die Frage, welche Strafe kann ich verhängen, sondern erst um die Frage, wie kann ich ein Defizit, das aufgetreten ist, gemeinsam mit den Betroffenen und mit dem Träger lösen. Das, finde ich, ist sachgerecht, weil Menschen sich an der Stelle auf den Staat verlassen können müssen.
Nun ist heute nochmals intensiv beschrieben worden, das Gesetz sei zu kompliziert. Es mag sein, dass die Materie kompliziert ist, zumal wir in dieses Gesetz ganz unterschiedliche Facetten der heutigen Landschaft einbeziehen wollten. Wir haben das
schlichtweg sogenannte betreute Wohnen, von dem nicht jeder genau weiß, was es denn nun ist. Ist es tatsächlich die eigene Wohnung, die mir von der Wohnungsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird mit dem Servicewohnen? Da haben wir ganz genau geschrieben, das ist für uns gerade das Wohnen, was auch nach wie vor sehr selbstständig und ohne unser Zutun angeboten werden kann. Da sage ich, Herr Kubitzki, es ist egal, wie groß das ist. Frau Diezel weiß das, in Gera gibt es ein ganz großes Angebot, ehemaliges Lehrlingswohnheim, Frau Jung kennt es auch, wo ganz viele Wohnungen drin sind, wo Jung und Alt, wo jeder einziehen kann, der eine kleine Wohnung haben will. Das ist nach wie vor etwas, was nicht unter die Aufsicht des Staates gehört.
Wir haben mittlerweile aber auch das sogenannte betreute Wohnen, wo ein Anbieter sowohl die Vermietung vornimmt als auch die Pflege anbietet, eben nicht das Servicewohnen. Ich habe vorhin nur mit dem Kopf geschüttelt, Herr Kubitzki, weil Sie gesagt haben, der verlangt dann für die Pflege Geld. Das muss in jedem Fall gesondert geregelt werden. Das kann nicht einfach vermischt werden. Und wenn es denn so geregelt ist, dass der Vermieter auch die Pflege mit anbietet, dann ist die falsche Auffassung, obwohl es nicht im Gesetz steht, aber die falsche Auffassung hochgekommen, dann wäre es ein Heim. Das ist so nicht. Das will ich noch einmal klarstellen. Ich weiß, die Fachleute wissen das hier im Raum. Aber das ist natürlich kein Heim, sondern wir sagen, wir wollen quasi einmal die Möglichkeit haben, uns verschiedene Unterlagen vorlegen zu können, und zum anderen wollen wir auch innerhalb von sechs Monaten einmal vorbeikommen, wollen uns das anschauen und wenn alles gut läuft, kommt die Heimaufsicht bei diesen Formen nie wieder in diese Einrichtungen oder in dieses betreute Wohnen. Genauso gilt es für die Wohngemeinschaften, die sich in dieser sogenannten strukturellen Abhängigkeit bewegen. Das heißt, es geht nicht darum, dass wir Vorschriften machen, wie muss gebaut werden. Es geht nicht darum, einen Personalschlüssel vorzuhalten. Das haben wir ausgeschlossen.
Ich kann auch für das Ministerium sagen, da gibt es keine Geheimnisse. Deswegen, Frau Siegesmund, Sie reden von modern, wenn Sie den Fachkräfteschlüssel im Gesetz festlegen wollen. Da frage ich Sie ganz einfach: Was ist denn modern daran? Ich habe in den letzten vier Jahren in jedem Heim gefragt, in jedem: Was schlagen Sie mir vor, wie sollte der Schlüssel sein? Da kommen immer unterschiedliche Aussagen. Wenn ich das jetzt im Gesetz festlege, und ich kann es nicht transparent mit allen Beteiligten diskutieren und dann in einer Rechtsverordnung niederschreiben, wo habe ich dann das Moderne?
Was heißt denn mutlos? Es ist sachgerecht.
Ja, aber Sie haben doch eine andere Auffassung, wie ich Qualität festschreibe. Sie sagen, starre Qualität, mindestens 50 Prozent. Das bedeutet aber nicht, dass Sie in den unterschiedlichen Formen eine gute Qualität haben. Das haben Sie damit nicht, sondern Sie müssen ganz flexibel sein. Das hängt damit zusammen, gerade wenn Sie an Demenzerkrankte denken, wo auch jetzt die Pflegereform im Bund noch mal sagt, zusätzliche Hilfskräfte da rein. Was machen wir denn da mit dem Gesetz, wenn wir es festgeschrieben haben? Wir ändern es gleich wieder und passen es an. So haben wir gesagt, wir geben allen - auch Sie haben die Entwürfe der Rechtsverordnung zur Diskussion bekommen, der Sozialausschuss hat sie bekommen, die Träger haben sie bereits mit erhalten und darüber zu diskutieren angefangen -, da stehen die 50 Prozent drin. Aber auch eine Varianz. Wenn wir uns diese Flexibilität mit dem Gesetzentwurf einfach rauben, denke ich, haben wir kein gutes Gesetz gemacht. Dann haben wir auch kein modernes Gesetz gemacht. Insgesamt sehe ich, dass wir mit diesem Gesetz Grundlagen geschaffen haben, um auf Augenhöhe mit all den Trägern, die wir in der Trägerlandschaft haben, ob das die konfessionell gebundenen sind, ob das die von der Wohlfahrt sind oder viele private Anbieter, die wir gerade im Bereich des Pflegemarktes haben, dass wir da ein Gesetz geschaffen haben, das gut funktionieren kann.
Dass wir mit diesem Gesetz, auch das hat Herr Kubitzki von der Linkspartei angesprochen, nicht regeln können, wie Bezahlung ist, sondern dass das in anderen Gesetzen schon geregelt wird, und wir es in einem Aushandlungsprozess weiter regeln müssen, ist völlig klar. Ich will es nicht so stehen lassen, dass der Pflegepakt da auch kleinmütig ist. Wir haben die ersten Ergebnisse, dass tarifliche Vereinbarungen zwischen den Trägern und den Pflegekassen anerkannt werden, dass Lohnsteigerungen damit abgebildet werden können. Insofern funktioniert dieser Pflegepakt, auch wenn er dem einen oder der anderen zu langsam geht. Aber ich will auch sagen, wenn wir über gute Pflege reden, dann müssen wir ganz ehrlich sagen, wir brauchen Erhöhungen im Bereich der Pflegeversicherung, weil die Betroffenen in Thüringen das nicht allein stemmen können. Deswegen werden wir sehr aufpassen.
Auf Bundesebene, genau, da sind wir uns einig. Das haben wir schon lange gefordert als Pflegeminister. Ja, ich lasse es mir auch nicht aus der Hand nehmen, Frau Siegesmund.
Da können Sie sicher sein. Und es heißt auch, das ist eine Forderung, die ich sehr unterstütze, wir müssen auch zu Branchentarifverträgen kommen. Auch im Bereich Soziales, auch im Bereich der Pflege, denn wir haben momentan eine Tarifbindung von gerade mal 6 Prozent. Ich kann im Einzelfall bei kleinen Heimen durchaus den Träger verstehen. Ich will nicht sagen, dass ich es nicht verstehen kann, aber Sie werden keine Pflegefachkräfte mehr bekommen, wenn wir nicht auch an der Stelle mit einem flächendeckenden Tarifvertrag auch die Gleichheit wieder herstellen.
Ja, Herr Bergemann, völlig korrekt. Deswegen bin ich auch so ein Verfechter der Erhöhung bei der Pflegeversicherung. Denn für uns in Ostdeutschland, gerade in Thüringen mit relativ niedrigen Löhnen und auch dieser Schwierigkeit, was kann ich dem Betroffenen noch an Geld abnehmen, da haben wir eine rein solidarische Finanzierung für die, die mehr verdienen und die, die weniger verdienen. Da hätten wir richtig etwas gut hinbekommen. Zumal wir, gerade wenn wir über Demografie reden, immer auch gucken, wie können wir im ländlichen Raum Arbeitsplätze sichern, und die Sozialwirtschaft, ob das die Eingliederungshilfe, ob das die Pflege ist, ist die standorttreue Wirtschaft, die wir haben, und die mit einem investierten Euro 1,11 € am Ende Mehrwert in der Region schaffen, weil vieles andere noch dazukommt. Deswegen müssen wir das im Bund gemeinsam mit regeln. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.
Zu Frage 1: Entsprechend den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik haben sich die Bruttoausgaben im Bereich der Eingliederungshilfeleistung für Menschen mit Behinderungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch wie folgt entwickelt: Im Jahr 2009 326.371.436 €, 2010 342.761.512 €, 2011 355.745.801 €, 2012 370.052.878 €. Für das Jahr 2013 gibt es noch keine Angaben vom Landesamt für Statistik. Mit der Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs wurde auch eine Umstellung der Refinanzierung der Ausgaben vorgenommen. Wurde vorher die Finanzierung der Eingliederungshilfe im Rahmen der damals geltenden Systematik des Thüringer KFA ausgereicht, wurde danach die Eingliederungshilfe in vollem Umfang bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse berücksichtigt. Ein großer Teil davon, zwischen 60 und 70 Prozent, wurde unmittelbar als besondere Ergänzungszuweisung nach dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzgesetzbuch an die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe ausgezahlt. Der verbleibende Anteil wurde über die Schlüsselzuweisungen nach den dafür geltenden Regeln, Sie kennen die damalige Verteilung der Schlüsselmasse, 25 Prozent an die Landkreise, 75 Prozent an die kreisfreien Städte, abhängig von der Steuer- und Umlagekraft ausgekehrt. Im Jahre 2013 wurde das System der Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen novelliert. Seitdem erfolgt die Refinanzierung der Kosten der Eingliederungshilfe ausschließlich über Schlüsselzuweisungen nach Maßgabe des novellierten Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Für die danach erfolgende Dynamisierung der im Jahr 2012 nach der Kassenstatistik 2010 ermittelten Sozialhilfeaufwendungen wird maßgeblich auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe abgestellt. Der Soziallastenansatz, das sind die Fallzahlen und der ungedeckte Zuschussbedarf für das SGB XII, steuert die Verteilung der Mittel innerhalb der Schlüsselmasse für Kreisausgaben.
Zu Frage 2: Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gemäß §§ 53 und 54 SGB XII handelt es sich um eine gesetzliche Leistung, auf die der einzelne behinderte Mensch entsprechend seines Hilfebedarfs einen Rechtsanspruch hat, soweit die Voraussetzungen
vorliegen. Insoweit besteht für die Kommunen nicht die Möglichkeit, Anspruchsberechtigten die Leistungen zu kürzen. Der Landesregierung sind solche Fälle auch nicht bekannt.
Zu Frage 3: Seit 2007 beschäftigte sich im Rahmen der Arbeitsund Sozialministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz appellierte sowohl im Jahr 2012 als auch im Jahr 2013 an die Bundesregierung, ein Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten. Damit verbunden wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Vorschläge zur Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe aufzugreifen und die Möglichkeit der Einführung eines Bundesteilhabegeldes zu prüfen. Mit einem Bundesteilhabegeld für Menschen mit Behinderung ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen sollte den Betroffenen mehr eigenverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden und die Träger der Eingliederungshilfe damit zumindest teilweise entlastet werden. Auch der Bundesrat hat wiederholt, letztmalig mit der Drucksache 100/14, die Forderung nach der Erarbeitung eines eigenständigen Bundesleistungsgesetzes bekräftigt. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich mit der Erarbeitung eines Bundesleistungsgesetzes zu beginnen. Die Landesregierung hat sich in all diese Prozesse aktiv mit eingebracht und für die Interessen der Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Die Vorschläge der Arbeits- und Sozialministerkonferenz bzw. des Bundesrats haben im Übrigen inzwischen auch ihren Niederschlag in der geltenden Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene gefunden. So hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die Einführung eines Bundesteilhabegeldes zu prüfen. Nach Verlautbarungen aus dem BMAS ist die Vorlage eines Gesetzentwurfs für das Jahr 2015 geplant. Im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens wird auch über die Einführung eines Bundesteilhabegeldes entschieden. In dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren wird sich der Freistaat Thüringen weiterhin im Sinne der Menschen mit Behinderungen und der Thüringer Kommunen mit einbringen.
Zu Frage 4: Es ist nicht beabsichtigt, mit einem Bundesteilhabegeld die Zeit bis zum Inkrafttreten des Bundesleistungsgesetzes zu überbrücken. Entsprechend den Aussagen des Koalitionsvertrags soll vielmehr im Rahmen der Erarbeitung eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit der Einführung eines solchen geprüft werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 hingewiesen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat den Antrag gestellt, sie von ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte zu entbinden. Der Widerruf der Bestellung erfolgt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes, Widerruf der Bestellung auf eigenen Antrag.
Zu Frage 2: Die Gleichstellungsbeauftragten in den Landkreisen werden nicht gewählt, sondern nach § 111 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung und in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes bestellt.
Zu Frage 3: Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten kann intern als auch extern ausgeschrieben werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Dienststellenleitung des Landratsamts. Bis zur Bestellung einer neuen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises hat die nach § 111 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung bestellte Stellvertreterin bzw. der bestellte Stellvertreter die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wahrzunehmen. Dies ergibt sich aus § 22 Abs. 2 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, das vorliegende Gesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Das vorliegende Gesetz dient dazu, allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union einen Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der Gesundheitsversorgung zu fördern. Dabei werden die nationalen Zuständigkeiten bei der Organisation und der Erbringung der Gesundheitsleistungen uneingeschränkt geachtet. Zur Zielerreichung wurden den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie 2011/24/EU zahlreiche Verpflichtungen auferlegt. Zu nennen ist zum Beispiel die Verpflichtung zur Normierung von Regelungen für die Kostenerstattung und für die Erteilung von Vorabgenehmigungen, zum Weiteren die Normierung der Verwaltungszusammenarbeit über das Binnenmarktinformationssystem. Eine weitere Verpflichtung ist die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen oder die Umsetzung der Vorgaben zu den Informationen und Unterrichtungspflichten gegenüber Patientinnen und Patienten. Eine weitere
Verpflichtung ist die Sicherstellung von Systemen der Haftpflichtversicherung, eine Garantie oder ähnliche Regelung, die im Hinblick auf ihren Zweck gleichwertig oder im Wesentlichen vergleichbar nach Art und Umfang dem Risiko angemessen ist.
Zahlreiche Aspekte der Patientenmobilitätsrichtlinie hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Grundgesetz geregelt. Diesbezüglich sei insbesondere auf das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20. Februar 2013, dem sogenannten Patientenrechtegesetz verwiesen. Im Patientenrechtegesetz sind bestimmte Informationspflichten über die Behandlung, die den Behandelnden treffen, bereits geregelt. Da aber weder der Kreis der zur Information Verpflichteten noch der Umfang und Inhalt der Informationspflichten nach dem Patientenrechtegesetz deckungsgleich mit dem ist, was die Richtlinie 2011/24/EU festlegt, bedarf es einer weiteren gesetzlichen Untersetzung. Der Umfang und Inhalt der Informationspflichten erstreckt sich entsprechend der Regelung in Artikel 4 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2011/24/EU auf Informationen über Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit der erbrachten Gesundheitsversorgung, die Pflicht zur Erstellung klarer Rechnungen sowie die Pflicht der Gesundheitsdienstleister, über ihren Zulassungs- und Registrierungsstatus sowie ihren Versicherungsschutz Auskunft zu geben. Entsprechende Informationspflichten sind mit § 3 des Gesetzentwurfs geregelt. Neben den vorgenannten Informationspflichten der Gesundheitsdienstleister sind noch Regelungen zur Sicherstellung von Systemen der Berufshaftpflichtversicherung, einer Garantie oder einer ähnlichen Regelung, die im Hinblick auf ihren Zweck gleichwertig oder im Wesentlichen vergleichbar nach Art und Umfang dem Risiko angemessen ist, zu treffen. Nach § 23 Nr. 16 des Thüringer Heilberufsgesetzes und den entsprechenden Regelungen in den Berufsordnungen betrifft das diesbezüglich lediglich den Personenkreis der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Tierärztinnen und Tierärzte, der Apothekerinnen und Apotheker und der Psychotherapeutinnen und -therapeuten.
Die Richtlinie 2011/24/EU fordert dagegen für einen wesentlich größeren Kreis der Gesundheitsdienstleister eine Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, einer Garantie oder einer damit vergleichbaren Absicherung von Schadensersatzansprüchen. § 4 des Gesetzentwurfs trägt dem Rechnung. Da es sich bei den noch umzusetzenden vorgenannten Verpflichtungen aus der Richtlinie 2011/24/EU um Regelungen im Bereich der Berufsausübung in den Gesundheitsberufen handelt, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Ländern.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die erforderlichen Regelungen getroffen. Ergänzend dazu
stellt § 2 des Gesetzentwurfs klar, wer unter den Begriff des Gesundheitsdienstleisters im Sinne des Gesetzes fällt. Die Klarstellung ist erforderlich, weil zum Beispiel Gesundheitsdienstleister, die keine planbaren Gesundheitsdienstleistungen erbringen, wie zum Beispiel Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter, nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie und damit unter dieses Gesetz fallen. Ebenfalls zur Klarstellung wurden die Aufgaben des Landesverwaltungsamtes als zuständige Stelle für die Teilnahme am Binnenmarktinformationssystem näher umschrieben. Bei den Aufgaben handelt es sich um Aufgaben, für die das Landesverwaltungsamt bereits zuständig ist. Zu den Aufgaben des Landesverwaltungsamtes gehört die Erteilung der Berufsausübungsberechtigungen sowohl für die akademischen Heilberufe als auch für die reglementierten Gesundheitsfachberufe. Weiter ist das Landesverwaltungsamt zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach der Richtlinie 2005/36/EG. Das Landesverwaltungsamt nimmt auch bereits an Informationsaustauschen über das Binnenmarktinformationssystem teil und ist für Thüringen als IMI-Koordinator im Binnenmarktinformationssystem registriert. Die Bereitstellung der Informationen nach Artikel 10 Abs. 4 der Richtlinie 2011/24/EU sowie der Informationen nach Artikel 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/24/EU für die nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sind Aufgaben im Rahmen der bereits bestehenden Fachaufgaben des Landesverwaltungsamtes.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem Besucherinnen und Besucher, das ist alles sehr technisch, aber Sie sehen, wenn Sie in Europa reisen wollen und wenn Sie sichergestellt bekommen wollen, dass wir überall gleichermaßen betreut werden und auch Ärztinnen und Ärzte die Sicherheit über die Berufshaftpflicht haben, bedarf es dieses Gesetzes. Zwar ist es trocken, aber wenn es praktisch wird, dann ist es ganz wichtig. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright wie folgt:
Zu Frage 1: Bei der Staatsanwaltschaft Gera werden aufgrund von Strafanzeigen der Tierschutzorganisation ARIWA, Animal Rights Watch, sowie des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland Ermittlungen betreffend die Schweinezuchtanlage „Gut Thiemendorf“ in Heideland wegen Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes geführt. Im Hinblick auf die noch andauernden Ermittlungen wird von einer weiteren Beantwortung dieser Frage abgesehen, da dieser Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Ich verweise insoweit auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 477 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung. Es steht der Fragestellerin allerdings frei, sich jederzeit nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen, um nach deren Abschluss eine inhaltliche Beantwortung zu erlangen.
Bezüglich der von Ihnen angesprochenen disziplinar- und dienstrechtlichen Aufarbeitung möchte ich darauf verweisen, dass hier keine Zuständigkeit seitens der Fachaufsicht gegeben ist. Am 27. Februar 2014 hat es ein Gespräch zwischen Herrn Staatssekretär Dr. Schubert und Herrn Landrat Heller des Saale-Holzland-Kreises mit dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland zu den in den vergangenen Monaten in die öffentliche Diskussion geratenen Fragen der Veterinärüberwachung gegeben. Dabei wurden die im Zusammenhang mit dem Schweinezuchtbetrieb in Thiemendorf aufgetretenen Probleme erörtert.
Zu Frage 2: Die durch die zuständige Veterinärbehörde getroffenen Anordnungen haben dazu geführt, dass die Einhaltung der Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf dem angesprochenen Betrieb im Rahmen einer fachaufsichtlichen Kontrolle durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz am 25. Februar 2014 bestätigt werden konnte. Für das Jahr 2014 sind fachaufsichtliche Kontrollen der großen Schweinehaltungsbetriebe in Thüringen als Kontrollschwerpunkte festgelegt worden. Am 4. März 2014 fand im TMSFG eine Beratung mit den Vertretern des
TMLFUN, der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und des Thüringer Bauernverbands hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Anforderungen bei der Haltung von Schweinen statt. Am 15. April 2014 wird eine Beratung mit den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zu dieser Thematik stattfinden.
Zu Frage 3: Bei den Thüringer Staatsanwaltschaften sind und waren insoweit keine Ermittlungsverfahren anhängig. Zu den disziplinarrechtlichen Maßnahmen verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1. Sonstige Maßnahmen beinhalten beispielsweise die Auswertung der Vorkommnisse auf Tierärzte-Dienstberatungen und Fortbildungsveranstaltungen, fachaufsichtliche Kontrollen sowie regelmäßige Berichterstattungen der Veterinärbehörden an das TLV bzw. das TMSFG im Hinblick auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen bei der Schlachtung.
Zu Frage 4: Die im Bericht der Landesregierung im Januar 2014 zu den Konsequenzen aus den Verstößen am Schlachthof Jena aufgezeigten Lösungsansätze wurden umgesetzt. Neben der 2013 abgeschlossenen systematischen Überprüfung der Schlachtbetriebe wurden die gezielten Fortbildungen der amtlichen Tierärzte der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zuletzt am 29. März 2014 durchgeführt. Aufgrund von Anzeigen bei verschiedensten Stellen bezüglich eines Verstoßes eines Tierhalters im Saale-Holzland-Kreis gegen Bestimmungen der Viehverkehrsverordnung ist im Dezember 2013 eine gemeinsame Vor-Ort-Kontrolle durch den Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland, das Landesverwaltungsamt Weimar, in dem Fall die Zahlstelle, und das TMSFG durchgeführt worden. Im Ergebnis der Beratungen mit Vertretern der Landwirtschaft wird sich das TMSFG dafür einsetzen, dass die bundesweiten Auslegungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Bezug auf die Anforderungen an das Halten von Schweinen, insbesondere zur Thematik der Kastenstandbreite und zum Beschäftigungsmaterial, konkretisiert werden. Wie bereits erwähnt, finden verstärkt Fachaufsichtskontrollen und Beratungen zur einheitlichen Umsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen statt. Herzlichen Dank.
Das kann ich Ihnen so nicht beantworten. Da müsste ich meine Fachabteilung befragen. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen schriftlich antworten.
Ich muss noch eine Rückfrage stellen, Entschuldigung. Wer sollte es nicht ahnden? Sie meinen jetzt den Zweckverband oder was meinen Sie genau? Ja, wir würden fachaufsichtlich und rechtsaufsichtlich tätig werden und damit auch möglicherweise zu Ordnungsmaßnahmen kommen. Das müssten wir dann im Einzelfall klären, wenn Sie einen konkreten Ansatz haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, in den vergangenen Jahren gab es mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Maßregelvollzugsgesetz. Diese betrafen die Fragen der Zwangsbehandlung wie auch der verfassungsrechtlichen Legitimation
des Maßregelvollzugs. Vor ca. einem Jahr habe ich den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit über die Schlussfolgerungen aus einem Gutachten des Staatsrechtslehrers Herrn Prof. Dr. Thomas Würtenberger zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2012 für den Maßregelvollzug im Freistaat Thüringen informiert. Herr Prof. Würtenberger hatte seine Ergebnisse persönlich im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit vorgestellt.
Daraus resultiert der erste Handlungsauftrag, er konnte umgehend umgesetzt werden. Im März 2013 sind mit den drei Kliniken abgeschlossene Beleihungsverträge an die Präsidentin des Thüringer Landtags geleitet und insoweit die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz hergestellt worden.
Nunmehr folgt der nächste Schritt. Für die Landesregierung lege ich Ihnen heute den Entwurf des „Thüringer Gesetzes zur Neuregelung der als Maßregel angeordneten Unterbringung und ähnlicher Unterbringungsmaßnahmen“ vor. Kern dieses Artikelgesetzes ist das Thüringer Maßregelvollzugsgesetz, ein neues Landesgesetz. Der Gesetzentwurf konkretisiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtshofs zu den Themen der Zwangsbehandlung und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Maßregelvollzug in privater Rechtsträgerschaft und beinhaltet folgende Schwerpunkte:
Zum Ersten: Über schwerwiegende Grundrechtseingriffe im Zusammenhang mit einer Zwangsbehandlung, also einen ärztlichen Eingriff ohne Einwilligung des Untergebrachten, entscheidet der Richter - das ist neu - im Sinne eines Richtervorbehalts als neutrale Stelle. Das ist im Gesetzentwurf der § 29 Abs. 5. Die Voraussetzungen für einen zulässigen Eingriff sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts detailliert und exakt in den Absätzen des § 29 beschrieben und gewährleisten insoweit die Anwendung der Zwangsbehandlung als letztes Mittel. Der Richtervorbehalt ist eng an die entsprechende Regelung im Betreuungsrecht, insbesondere an § 1906 Abs. 3 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, angelehnt. Damit ist Rechtsklarheit sichergestellt, dass eine Zwangsbehandlung parallel zum Betreuungsrecht durch die Justiz entschieden werden muss.
Zum Zweiten: Alle weiteren Grundrechtseingriffe, die im Einzelnen im Gesetz aufgeführt sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung eines Interventionsbeauftragten, der bei Gefahr im Verzug seine nachträgliche Zustimmung erteilen muss. Der Interventionsbeauftragte soll Beamter beim Thüringer Landesverwaltungsamt sein. Damit setzen wir die Forderung des Bundesverfassungsgerichts um, dass eine Ausübung hoheitlicher Gewalt im Maßregelvollzug strengerer Anforderungen an die demokrati
sche Legitimation bedarf. Als Beamter ist der Interventionsbeauftragte demokratisch legitimiert und trägt die beamtenrechtliche Verantwortung in die Praxis des Maßregelvollzugs hinein. Er entscheidet weisungsunabhängig von der Vollzugseinrichtung und aus eigener Anschauung über grundrechtsrelevante Maßnahmen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel benennen. Die Anordnung einer Disziplinarmaßnahme bedarf der vorherigen Zustimmung des Interventionsbeauftragten entsprechend § 21 Abs. 4 des Gesetzentwurfs. Gleiches gilt für den Widerruf von Lockerungen nach § 24 Abs. 2 oder die Anordnung von besonderen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 6 des Gesetzentwurfs.
Zum Dritten: Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs betreffen das Ausschreibungs- und das Stellenbesetzungsverfahren sowie die Besetzung der Stellen der Chefärztinnen und Chefärzte und deren Stellvertreter. Diese Verfahren erfolgen im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium.
Ein vierter Punkt: Hinsichtlich der Einstellung des weiteren ärztlichen Personals ist das Einvernehmen der Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde notwendig. In Bezug auf das Pflege- und therapeutische Personal ist dem Chefarzt ein Vetorecht einzuräumen.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meiner Überzeugung ist mit diesen Sicherungen nicht nur die gegenwärtige verfassungsrechtliche Ausgangslage grundlegend verbessert, sondern auch den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts substanziell Rechnung getragen. Dies betrifft sowohl die Fragen rund um die Zwangsbehandlung als auch die Fragen der demokratischen Legitimation der Chefärzte und ihrer Stellvertreter und des weiteren ärztlichen Pflegepersonals. Wichtig ist mir, an dieser Stelle noch einmal hervorzuheben, dass mit dem Gesetz nicht der Ausstieg aus den Beleihungsverträgen ermöglicht werden kann, sondern die Anpassung der vertraglichen Grundlagen der Beleihungsverträge an die dann geltende Rechtslage notwendig ist. In Deutschland und auch im Freistaat Thüringen gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Die Anpassung an die verfassungsgerichtlichen Forderungen ist zumutbar und auf der Grundlage dieses Gesetzes durchführbar. Die Beleihungsverträge sind also in den genannten Punkten nach Inkrafttreten des Gesetzes innerhalb einer Übergangsfrist mit den Vertragspartnern zu ändern.
Sehr geehrte Damen und Herren, es war auch hier beim Gesetzentwurf eine sehr vielschichtige Diskussion in der Ausgangslage. Wir haben auch Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Fraktionen zu einem großen Gespräch vor dem zweiten Kabinettsdurchgang eingeladen, damit sie auch die Möglichkeit haben, von den Vertretern der unterschiedlichen Professionen, zum einen die Kliniken, zum anderen natürlich auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, auch
selbst zu hören, welche Anmerkungen sie dazu haben. Der Gesetzentwurf, der damals vorlag, ist noch einmal in einer ganzen Reihe von Bereichen verändert worden, so dass wir jetzt schon sagen können, wir haben einen guten Gesetzentwurf, um den Maßregelvollzug aus dem vorhandenen PsychKG herauszulösen und ihn eigenständig stehen zu lassen und ich hoffe, dass wir zu einer gemeinsamen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode kommen können. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebt eine Aussetzung der laufenden Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA über ein Freihandelsabkommen an. Auch der Alternativantrag von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion beinhaltet eine ablehnende Grundhaltung zum geplanten TTIP, dem Transatlantic Trade and Investment Partnership.
Auf die berechtigten Bedenken möchte ich gerne eingehen.
Sicherlich beinhaltet das geplante Handelsabkommen für Europa, Deutschland und auch Thüringen Chancen. Mit dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA würde der größte Freihandelsmarkt der Welt entstehen. Bereits heute werden Waren im Wert von über 2 Mrd. € täglich zwischen den Wirtschaftsräumen gehandelt. Der Wegfall von Zollschranken kann sicher Wirtschaftswachstum, aber auch Beschäftigung auf beiden Seiten des Atlantiks steigern. Doch bei aller Euphorie über die möglichen Auswirkungen eines solchen Abkommens muss es ganz klare Grenzen für ein Abkommen geben. Das fordern Sie zu Recht in Ihren Anträgen und ich bin guter Hoffnung, dass dies gelingen wird. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den Vereinigten Staaten haben im Juli letzten Jahres begonnen. Die nächste Verhandlungsrunde wird noch vor der Sommerpause im Juli in Washington stattfinden. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass das Abkommen dieses Jahr unterzeichnet wird, zumal noch wichtige Bedenken auszuräumen sind. Sie sind auch in den heute zu diskutierenden Anträgen dargelegt. Und, meine Damen und Herren, die Landesregierung teilt diese Bedenken ausdrücklich.
Zu Ihren inhaltlichen Bedenken zum geplanten Freihandelsabkommen möchte ich Folgendes anmerken: Im Zuge der Verhandlungen werden Zollerleichterungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, da bereits heute kaum noch Zölle im Warenverkehr zwischen den USA und Europa erhoben wer
den. Viel wichtiger werden die Gespräche zu angestrebten Harmonisierungen von Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Produkte, Produktionsweisen und Dienstleistungen sein. Die Harmonisierung von Standards bietet ein Potenzial für Kostenersparnis, die auch unseren kleinen und mittleren Unternehmen in Thüringen zugute kommen könnte. Die angestrebte Harmonisierung von Standards sollte aber auf keinen Fall dazu führen, dass die in Europa momentan vorhandenen Gesundheits-, Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards herabgesetzt oder aufgeweicht werden.
In diesem Punkt, meine Damen und Herren Abgeordneten, unterstütze ich die in den Anträgen zum Ausdruck gebrachte Zielstellung ausdrücklich. Die EU-Kommission sieht das übrigens ganz ähnlich. Wenn es um Umwelt- und Verbraucherschutz geht, wird die EU am Verhandlungstisch keine Kompromisse machen, Hormonfleisch zum Beispiel ist in der EU nicht zugelassen und nach unserem Kenntnisstand hat die Europäische Union auch nicht vor, dieses Verbot anzutasten. Nur, wenn die bisherigen EU-Standards nicht zur Disposition gestellt werden, ergeben sich weder für die Verbraucher noch für die Landwirtschaft in Thüringen durch das Freihandelsabkommen zusätzliche Risiken. Das muss die klare Orientierung für die weiteren Verhandlungen sein.
Herr Augsten hat es angesprochen, auch im Datenschutz wird die EU-Kommission unsere hohen Standards nicht zur Verhandlung stellen.
Beim Thema Arbeitsschutz könnte TTIP sogar Chancen bieten, die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte in den USA zu stärken. Die Daseinsvorsorge, also Wasser-, Energieversorgung sowie Abfall, hat innerhalb der Europäischen Union einen hohen Stellenwert. Damit die hohe Qualität in der öffentlichen Daseinsvorsorge hierzulande gewahrt wird, will die EU-Kommission beispielsweise das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinvorsorge anzubieten, nicht zur Verhandlungssache machen. Diese Position ist richtig und sie darf nicht verlassen werden. Natürlich ist es auch an den Ländern, die EUKommission über die Bundesregierung daran zu erinnern, dass die EU-Errungenschaften im Bereich Umwelt-, Verbraucherschutz und Arbeitsstandards nicht angetastet werden. Das ist auch bereits passiert. Mit den Beschlüssen 463 und 464 des letzten Jahres haben sich die Länder einhellig, somit auch Thüringen, im Bundesrat in diesem Sinne stark gemacht. Insofern kann dieser Punkt des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits als erfüllt angesehen werden.
Meine Damen und Herren, Sie fordern, und das völlig zu Recht, die Aussetzung der geplanten Investi
tionsschutzklauseln und des Streitbeilegungsmechanismus, da diese möglicherweise zu einer Klagewelle privater Investoren gegen einzelne Mitgliedstaaten und Verhandlungen vor nicht staatlichen Schiedsgerichten führen könnten. Ich muss sagen, ich habe versucht, mich ein bisschen sachkundig zu machen, da kommt einem schon die Gänsehaut über den Rücken, wenn nur ein Teil davon auch bei uns gelten sollte. Für uns wäre das in vielen Bereichen wirklich eine Katastrophe. Auch hier möchte ich unterstreichen, wir teilen die inhaltlichen Bedenken, das Abkommen darf auf gar keinen Fall dazu führen, dass Staaten unter Druck gesetzt und Ziele zur Anhebung von Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Umweltstandards mit der Androhung von Schadensersatzforderungen unterwandert werden. Diese Auffassung teilt auch die Bundesregierung. Nach Ansicht der Bundesregierung sind spezielle Investitionsschutzvorschriften in einem transatlantischen Abkommen nicht erforderlich, da sich Deutschland und die USA gegenseitig hinreichend Rechtsschutz vor ihren nationalen Gerichten gewähren. Nicht zuletzt auch aufgrund der kritischen Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema hat der EU Handelskommissar im Januar 2014 die Aussetzung der Verhandlungen im Bereich Investitionsschutz verkündet. Im März hat die EU-Kommission einen dreimonatigen öffentlichen Konsultationsprozess zur Frage des Investitionsschutzes gestattet; dieser Schritt ist zu begrüßen. Also auch die Forderung nach einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit und mehr Transparenz scheint von der Kommission zumindest schon gehört worden zu sein.
Eine größtmögliche Transparenz der weiteren Verhandlungen einschließlich einer lebendigen demokratischen Debatte halte ich für unabdingbar. Die EU-Kommission hat bislang vor und nach jeder Verhandlungsrunde Informationen zu den Themen und Ergebnissen zur Verfügung gestellt. Und auch die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach dazu bekannt, alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union regelmäßig zu unterrichten. Zudem haben die Länder die Bundesregierung bereits aufgefordert, sie umfassend über die laufenden Verhandlungen zu informieren. Das geschieht regelmäßig, zuletzt erst in einer Beratung am 3. April im Bundeswirtschaftsministerium, an der Herr Staatssekretär Staschewski teilgenommen hat. Um die Thüringer Landtagsabgeordneten über die bisherigen und weiteren Verhandlungsrunden zu informieren, wird das Thüringer Wirtschaftsministerium im Wirtschaftsausschuss über TTIP berichten. Zudem wird das TTIP intensiv auf der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz sowie in dem vorgeschalteten Gespräch mit den Verbraucherschutz
verbänden beraten. Auch dazu werden wir in den Ausschüssen berichten können.
Nun noch kurz zu Ihrer Forderung nach Wahrung demokratischer Selbstbestimmungsrechte der Mitgliedstaaten: Auch das steht für mich außer Frage. Dass die EU-Kommission vom Europäischen Rat das Mandat erhalten hat, dieses Abkommen stellvertretend für die Europäische Union zu verhandeln, ist ein normaler Vorgang. Dies bedeutet nicht, dass damit Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden. Das Abkommen steht unter dem Zustimmungsvorbehalt des Europäischen Parlaments und des Rates. Beim TTIP geht die Bundesregierung auch davon aus, dass es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handeln wird. Konkret bedeutet das, sollte TTIP Bereiche berühren, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, so muss das Abkommen auch von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das zeigt, es wird kein und es darf auch kein TTIP geben, das nicht die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass ich deutlich gemacht habe, dass die Befürchtungen, die Sie geäußert haben, von der Landesregierung geteilt werden und dass wir sehr gern mit Ihnen gemeinsam in den Ausschüssen dazu diskutieren wollen. Im Bereich des Verbraucherschutzes werden wir nach wie vor von Verbraucherschutzorganisationen zu erhöhter Aufmerksamkeit im Umgang mit dem Freihandelsabkommen gemahnt. Keiner von uns möchte gentechnisch veränderte Produkte, vielleicht sogar ohne Kennzeichnung, oder gechlorte Hähnchen auf dem Tisch haben. Europa hat beispielsweise hohe Sicherheitsstandards hinsichtlich der Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und daraus hergestellten Produkten. Die gibt es in den USA so nicht. Die umfassenden Kennzeichnungsregelungen bieten den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein hohes Maß an Transparenz zwischen Produkten mit und ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in ihrer Herstellung. Zudem garantiert die umfassende Kennzeichnung den Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Wahlfreiheit. Diese Standards sollen und sie dürfen auf keinen Fall angetastet oder gar gesenkt werden. Thüringen wird sich da starkmachen.
Ein entsprechender Beschluss wurde mit Unterstützung von Thüringen jüngst von den Agrarministerinnen und Agrarministern am 4. April 2014 in Cottbus gefasst.
Meine Damen und Herren, wir werden auch auf europäischer Ebene darauf hinwirken, die hohen europäischen Sicherheitsstandards für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, insbeson
dere hinsichtlich der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmittelprodukten, zu erhalten.
Auch darf das Ziel der nationalen Selbstbestimmung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen durch die laufenden Verhandlungen des Handelsabkommens nicht gefährdet werden. Die Inhalte des Transatlantischen Handelsabkommens dürfen nicht dazu führen, die derzeit laufenden europäischen Verhandlungen zum sogenannten Opt-out-Vorschlag durch Fragen der Rechtskonformität zu beeinträchtigen.
Meine Damen und Herren, Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene sind langwierig. Die Länder sind, wie bereits gesagt, ausreichend zu beteiligen. Die Thüringer Landesregierung wird auch auf anderen Wegen versuchen, auf den Meinungsbildungsprozess Einfluss zu nehmen, zum Beispiel über das Europäische Netzwerk gentechnikfreier Zonen. Ich bin der Auffassung, dass der Alternativantrag von CDU und SPD daher einen guten Weg darstellt, um die erforderlichen Informationen über die Inhalte des Abkommens über die Bundesregierung zu erhalten, um fundiert darüber beraten zu können.
Außerdem würde mit der Umsetzung des Alternativvorschlags, insbesondere der Ziffer II.3, auch die Transparenz des EU-Verfahrens erhöht werden. Die Forderung zu einer weiteren Bundesratsinitiative, wie im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten, lehnt die Landesregierung mit Blick auf die angesprochenen Bundesratsbeschlüsse und die darin geäußerten klaren Forderungen an die Bundesregierung hinsichtlich eines transparenten Verhandlungsverhaltens ab.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, das TTIP bietet Chancen. Mit diesem Freihandelsabkommen würden zwei wichtige Märkte sehr eng aneinanderrücken und Genehmigungsprozesse würden vereinfacht. Dennoch müssen wir unsere hart erkämpften Schutzstandards für Bürgerinnen und Bürger sichern. Das bedeutet, den Verhandlungsprozess konstruktiv, aber auch kritisch zu begleiten und dort einzuhaken, wo unsere gemeinsamen Befürchtungen drohen real zu werden, aber auch die Thüringer Unternehmen gemeinsam ermutigen, die Chancen, die dieses Abkommen bietet, zu ergreifen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Abgeordnete, ich möchte einiges dazu bemerken. Herr Barth, ich habe mich natürlich angesprochen gefühlt, auch als zuständige Ministerin, auch wenn vielleicht ein anderer Minister hier in der Runde ausgereicht hätte, um an dem Tagesordnungspunkt mit teilzunehmen. Ich möchte, Herr Barth, richtigstellen, dass ich nicht zu einer Lottomittelübergabe gefahren bin. Und ich bitte Sie, Herr Barth, auch zur Kenntnis zu nehmen, da ich keine Lottomittel übergeben wollte, konnte auch kein Mitglied der SPD
Fraktion - das ist mir wichtig für das Protokoll - sagen, dass ich welche übergebe. So einfach ist das.
Ich darf noch einmal dazu sagen, natürlich ist das eine Diskussion, die wichtig ist. Aber wir haben als Landesregierung auch zum Ausdruck gebracht, dass wir alle Redebeiträge für wichtig halten. Es ist ebenfalls nicht richtig, dass ich keinem Redebeitrag beigewohnt habe, sondern ich saß eine ganze Weile noch hier in diesem Raum. Und ich weiß, dass wir das in den Ausschüssen weiter diskutieren werden. Ich nehme die Sache sehr ernst und bitte, das zu Kenntnis zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD für die Thüringer Landesregierung Stellung nehmen. Keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf unseren Feldern nach diesem Grundsatz handelt die Landesregierung weiterhin.
Wir stützen uns dabei auf die Landtagsbeschlüsse Drucksache 5/1152 „Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen“ aus dem Jahre 2010 und im Jahre 2012 habe ich Ihnen hierzu in einer Halbzeitbilanz der Thüringer Landesregierung in Drucksache 5/4553 Auskunft gegeben. Herr Augsten, es ist nicht ganz richtig, was Sie sagen, dass wir nichts getan hätten. Wir haben uns natürlich an die Kreise und an die kreisfreien Städte gewandt, um auch dort die Umsetzung voranzutreiben. Dass es, wie Sie es jetzt beschreiben, kommunale Selbstverwaltung ist und man trotz vieler Reden und vieler Gespräche in dem Bereich der Gentechnik dann doch auch zum Teil auf Ablehnung stößt, ist sehr ärgerlich. Das will ich deutlich sagen, weil uns das nicht wirklich voranbringt. Aber wir bleiben weiter gemeinsam im Gespräch, im Übrigen auch die beiden Fraktionen, ich will sie zusammen nennen, CDU und SPD, die natürlich auch gerade mit dem Bauernverband in einem aktiven Austausch sind. Auch ich selbst bin das. Wir werden dort zum Glück eine positive Resonanz haben. Ich denke, man kann an der Stelle sagen, dass die
Bauern selbst gemerkt haben, dass es für den Absatz ihrer Produkte in Thüringen und auch als regionale Produkte doch hilfreich ist, wenn man sich sicher sein kann, dass man gentechnikfreien Anbau hat. Und deswegen haben wir als Thüringer Behörden alles Notwendige getan, um einem unbeabsichtigten Anbau von transgenem Mais vorzubeugen. Mit der diesjährigen risikoorientierten Saatgutüberwachung, die im Bundesvergleich auf höchstem Niveau stattfindet, wurde sichergestellt, dass es nicht zur unbeabsichtigten Aussaat von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Mais in Thüringen kommen wird. Die Thüringer Landesregierung will keinen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Thüringen. In Europa wird derzeit jedoch über die Anbauzulassung der Maislinie 1507 entschieden. Dieser Mais ist sowohl gegen den pflanzenschädigenden Maiszünsler wie auch den Herbizidstoff Glufosinat resistent. Die Europäische Kommission wird noch in diesem Jahr den ihr vorliegenden Antrag auf Zulassung mit großer Wahrscheinlichkeit positiv entscheiden. Die Bundesregierung, das sage ich deutlich, dagegen stelle ich mich auch, hat sich leider wie bereits in der Vergangenheit in der Ratsabstimmung enthalten. Wer die Presse verfolgt hat, weiß, dass wir uns dagegen ausgesprochen haben. Dadurch kam keine qualifizierte Mehrheit zustande und das, obwohl 19 europäische Länder gegen eine Zulassung zum Anbau votiert hatten. Aus meiner Sicht ein kritikwürdiges Verhalten der Bundesregierung, da es doch indirekt über die Kommission zur Zulassung eines weiteren gentechnisch veränderten Maises auch in Thüringen führen wird. Auch wenn eine europäische Zulassung nicht mehr zu verhindern ist, bin ich der Auffassung und kämpfe auch dafür, dass die Mitgliedstaaten und damit auch die Bundesländer ein stärkeres Mitspracherecht beim Anbau erhalten müssen.
Thüringen wird sich im Europäischen Netzwerk Gentechnikfreier Regionen ebenfalls verstärkt für ein Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen einsetzen.
Meine Damen und Herren, auch wenn der Anbau von Mais der Linie 1507 in Thüringen in diesem Jahr noch nicht zu erwarten ist, da notwendige Sortenprüfungsverfahren ausstehen, halte ich es für dringend geboten, den EU-Mitgliedstaaten und den Ländern, den Bundesländern, bereits jetzt die Möglichkeit einzuräumen, über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet oder Teilen davon selbst entscheiden zu können. Ich sehe daher eine große Chance auf der europäischen Ebene für die angestrebten Ergänzungen des bestehenden Zulassungsverfahrens, das Mitte 2010 von der EU-Kommission vorgelegt wurde. Diese Verordnung zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie, der sogenannte Opt-Out-Vorschlag, sollte
den Mitgliedstaaten gestatten, in Teilen oder auf der Gesamtfläche ihres jeweiligen Hoheitsgebiets den Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen auf der Grundlage ihrer spezifischen nationalen Bedingungen einzuschränken und zu verbieten. Unberührt davon bleiben der freie Handel mit dem gentechnisch veränderten Organismus als Saatgut, Lebensmittel und Futtermittel wie auch dessen wissenschaftsbasierte Evaluation im europäischen Zulassungsverfahren. Deutschland hat leider, auch das will ich sagen, diesen Vorschlag blockiert. Erst durch eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union im September 2013, das verschleppte Verfahren zum Mais 1507 zu beenden, erfuhr die Diskussion um den Opt-Out-Vorschlag erneut eine Belebung und führte zu einem Kompromissvorschlag. Der aktuelle Opt-Out-Vorschlag sieht für die Ausübung der Anbauselbstbestimmung zwei Phasen vor. Die erste Phase umfasst eine Mitteilung des ersuchenden Mitgliedstaates, dass er auf seinem Gebiet keinen Anbau der Transgen-Pflanze wünscht, an der Antragstellung der Zulassung noch während des europäischen Zulassungsverfahrens. Dieser kann dann darüber entscheiden, ob dem Ausschluss stattgegeben und die Region für den Anbau ausgeschlossen wird. Die zweite Phase, die derzeit nur nach Ablehnung der Phase 1 zur Anwendung kommen kann, umfasst die Mitteilung an den Zulassungshalter, die OptOut-Klausel auf einen bestimmten gentechnisch veränderten Organismus anzuwenden. Dabei sind die jeweiligen Gründe zu benennen. Die Europäische Kommission hat die Gründe zu prüfen und dem Mitgliedstaat Hinweise zu der Akzeptanz seiner genannten Gründe zu geben. Auch wenn der aktuelle griechische Vorschlag Schwächen aufweist, so eröffnet er den Mitgliedstaaten doch die Möglichkeit, das Selbstbestimmungsrecht über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ausüben zu können, und ist somit im Sinne der Thüringer Landesregierung. Die Thüringer Landesregierung begrüßt grundsätzlich diesen Vorschlag und wird sich darüber hinaus für eine sinnvolle Änderung über den Bundesrat einsetzen. Dazu werden aktuell Anträge in den Bundesratsausschüssen mit Thüringer Beteiligung debattiert.
Insofern, Frau Scheringer-Wright, muss nicht jedes Bundesland einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass wir Bundesländer einen schlagkräftigen Antrag stellen, damit dem Bund gegenüber klar wird, dass wir uns alle auf einen Nenner bringen können. Das ist natürlich schwierig. Wir haben Bundesländer, die Hersteller von gentechnisch veränderten Pflanzen in ihren Landesgrenzen haben, und die natürlich eher darauf zu achten haben, als die, die nichts haben. Wir für uns haben gesagt, es gibt den Antragsentwurf von Bayern, dem wir grundsätzlich beitreten könnten. Es wäre aber, wie gesagt, wichtig und deswegen sprechen wir auch intensiv untereinander, dass wir einen einheitlichen Entwurf, für alle
Bundesländer auch zustimmbar, bekommen und bei der Bundesregierung deutlich machen, genauso wie das auch von Herrn Augsten richtig erwähnt und wie es von CSU und SPD in der Bundesregierung auch schon angesprochen wurde. Es ist schon schwierig, wenn man zwei Koalitionspartner mit der Enthaltung drängt.
Meine Damen und Herren, es hat für mich den Anschein, dass sich aktuell die Bundesregierung einer grundsätzlichen Diskussion öffnet. Daher hofft Thüringen, dass es nun zu einer Einigung auf europäischer Ebene kommen kann. Sowohl für regionale als auch für nationale Ausstiegsklauseln bedarf es neuer gesetzlicher Regelungen auf EU-Ebene.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass der formale Weg sehr langwierig ist. Trotz alledem wollen wir beides tun, zum einen, wie ich gerade erwähnt habe, eine Bundesratsinitiative über alle Bundesländer zu vereinbaren, die dem Bund gegenüber noch mal klarmacht, dass wir, und wenn das der kleinste gemeinsame Nenner ist, die regionale Lösung wollen, dass jedes Bundesland einzeln entscheiden kann. Sofern wir den Bund nicht dazu bewegen können, für ganz Deutschland die Entscheidung einheitlich zu treffen, werden wir keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf unseren Feldern haben. Wir werden auf der anderen Seite natürlich auch mit den anderen Bundesländern, die auf unsere Initiative hin ebenfalls in das Netzwerk Gentechnikfreie Regionen gegangen sind, gemeinsam weiterarbeiten und auch an der Stelle drängen und nochmals deutlich machen, dass unsere Bauern mit dieser Strategie hinter uns stehen, weil sie für sich selbst und für ihre regionalen Produkte die Gewähr haben wollen, dass die Verbraucher sie auch in Zukunft abnehmen wollen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Heimerziehung in der DDR zwischen 1949 und 1990 hat bei vielen Heimkindern Traumata hinterlassen. Sie fühlten sich ausgegrenzt, sie mussten arbeiten, sind nicht dafür versichert worden und sie fühlten sich instrumentalisiert. Deswegen möchte ich mich heute in aller Form bei den Heimkindern, die heute dieser Plenarsitzung auch über den Livestream beiwohnen oder sich noch mal anschauen, möchte ich mich für die Worte von Herrn Barth entschuldigen, weil er es wieder getan hat, diese Heimkinder zu instrumentalisieren.
Ich finde es unerträglich, dass Sie im Wahlkampf genau die wieder als Instrument benutzen, die schon Leid hinter sich haben.
Meine Damen und Herren, ich will noch mal rekapitulieren, wie wir dazu gekommen sind, und will Ihnen auch Ausführungen dazu machen, wie wir mit dem Fonds weiter verfahren. Wir haben um Ostern 2010 den runden Tisch in Thüringen eingesetzt. Sie kennen mich, ich spreche immer von Kollektivleistungen, wenn es Kollektivleistungen sind, aber in dem Fall kann ich sagen, auf meine Anregung hin haben wir, Frau Lieberknecht und ich, in der Bischofsrunde gemeinsam beschlossen, dass wir so etwas machen. Wir haben uns zwei Jahre intensiv in Thüringen mit der Thematik beschäftigt und haben dazu die Zeitzeugenberichte, die wir aus der Beratungsstelle aus der Stasi-Unterlagenbehörde hatten, zu Hilfe genommen. Wir haben uns intensiv, auch ich persönlich, dafür eingesetzt - meine Reputation stand dafür -, dass dieser „Heimkinder Ost“ überhaupt auf den Weg gebracht wurde. Die Bundesländer West hatten große Sorge, dass ihr Fonds, der aus vielen Jahren und aus der Petition heraus und mit vielen Gesprächen in einzelnen Bundesländern und in Berlin auf den Weg gebracht wurde, „zerstört werden könnte“, wenn es jetzt einfach etwas obendrauf gäbe. Ich will das so sagen: Die Jugendministerkonferenz hat nur deswegen zwei Beschlüsse gefasst, weil ich meinen Kollegen aus Westdeutschland erklärt habe: Lasst uns zwei Fonds machen, die artgleich sind. Wir können auch den Heimkindern aus der ehemaligen DDR nicht erklären, warum sie anders behandelt werden sollen als die Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland. Deswegen ist dieser Heimkinderfonds Ost zustande gekommen. Ich sage auch mit einem gewissen Stolz, dass wir mit den Heimkindern viel
gesprochen haben. Wir haben Veranstaltungen gemacht, denen auch hier und da Parlamentarier beigewohnt haben, die sich die Erfahrungen, die aufgearbeitet werden müssen, angehört haben. Deswegen sage ich nochmals: Es ist ein großer Erfolg gewesen, dass dieser Heimkinderfonds zustande gekommen ist. Ich bin außerordentlich dankbar, dass wir zu dem Zeitpunkt auch gemeinsam in der Thüringer Koalition den Beschluss gefasst haben, den Fonds genauso wie den Heimkinderfonds West, also adäquat mit einer Fifty-Fifty-Finanzierung des Bundes und der Bundesländer auszustatten. Auch das war ein großer Erfolg. Keiner von uns konnte aus den vorliegenden Zahlen und auch den Anmeldungen der Heimkinder schlussfolgern, wie groß die Summe des notwendigen Geldes sein müsse, um mit diesen Rahmenbedingungen, die in dem Fonds festgelegt worden sind, alle Heimkinder mit ihren Anliegen zu befriedigen.
Wir haben den Heimkinderfonds zunächst mit 40 Mio. € ausgestattet. Wir haben gemerkt, dass wir weiter aufstocken müssen. Es sind zum einen persönliche Dinge, die Heimkinder anmelden können. Zum anderen geht es um die Rentenersatzzahlungen, die ebenfalls wichtig sind. Wir müssen konstatieren, dass wir jetzt einen Finanzbedarf, einen zusätzlichen Finanzbedarf von möglicherweise 200 Mio. € in Ostdeutschland haben, nur in Ostdeutschland. Deswegen - auch das will ich sagen bin ich außerordentlich dankbar, dass der Bund zugesagt hat, bei der hälftigen Finanzierung zu bleiben. Ich ärgere mich natürlich über Kollegen aus anderen Bundesländern, die das eher auf die leichte Schulter nehmen und sagen, da machen wir nicht mit. Darüber müssen wir sprechen. Ich hoffe, dass es Einsehen gibt.
Ich möchte meinem Staatssekretär, Herrn Schubert, ausdrücklich dafür danken, dass er sich in mehreren intensivsten Runden, die nicht einfach waren, immer wieder selber beruhigt und gesagt hat, komm, wir müssen jetzt eine Lösung finden. Deswegen finde ich solche Unterstellungen auch so unverschämt, Herr Barth, die von Ihnen gekommen sind.
Was haben wir denn erreicht? Wir haben erreicht Sie können mich ruhig auch anschauen, Herr Barth -, wir haben erreicht, dass es nach wie vor 10.000 € gibt.
All das, was an Rahmenbedingungen ist, ist stehen geblieben. Die Finanzminister haben - und das finde ich, das ist ein begründeter Einwand - gesagt, wir können nur zustimmen, Geld zu geben, wenn wir wissen, wie hoch die Anträge sind, also wie viele Anträge vorliegen. Es ist nicht meine Idee gewe
sen, Sie sind völlig auf dem Holzweg gewesen, sehr konstruiert.
Ja, Sie sind völlig auf dem Holzweg gewesen, Herr Barth, mit Ihrem Konstrukt. Wir haben, weil wir gesagt haben, der Vorschlag der Finanzminister 30.06. ist zu kurz, gesagt, okay, dann lasst uns die Mitte nehmen. Wir hatten den 31.12. vorgeschlagen, auch ich, um das noch mal zu unterstreichen. Deswegen haben wir uns in der Mitte getroffen. Das heißt, bis dahin muss ein Schreiben - wir wollen versuchen, auf unserer Homepage auch noch einen leichteren Zugang dazu zu machen -, aber es muss nur ein Schreiben geschrieben werden, in dem steht: Ich, Herr oder Frau Soundso, geboren am soundsovielten, wohnhaft in, beantrage Leistungen aus diesem Fonds. Nicht mehr und nicht weniger. Es erfolgt noch keine Bearbeitung, das ist gar nicht möglich.
Ich will auch noch sagen, die Fondslaufzeit ist nicht verkürzt worden. Die Fondslaufzeit geht, wie vereinbart, bis zum 30.06.2017, die Leistungen sind die gleichen geblieben. Deswegen, denke ich, ist das im guten Zusammenwirken gemeinsam zwischen dem Sozialministerium und dem Finanzministerium eine Entscheidung, die uns weiterhelfen kann. Wir werden jetzt auch sehen, dass wir natürlich auch unsere Beratungsstelle aufstocken, dass wir Personal wieder zuführen, dass wir auch telefonische Möglichkeiten verstärken, damit wir erreichbar sind. Wir werden schauen, dass wir allen auch verbindlich einen Termin zusagen können, wann ihr Antrag, wann sie selber eine Beratung erfahren und wann ihr Antrag aufgenommen wird.
Insofern haben wir meines Erachtens eine Lösung gefunden, die all den Betroffenen, die einen Antrag stellen wollen und aus dem Fonds eine Leistung erhalten wollen, genau das, was wir zugesagt haben, können wir auch heute noch zusagen, wir haben Wort gehalten. Deswegen finde ich, eine Instrumentalisierung dieser Menschen sollte hier in dem Plenum nicht stattfinden. Herzlichen Dank.