Martin Dulig

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Unternehmertum, Gründen und Wissenstransfer sind wichtige Ziele der Sächsischen Staatsregierung. Die Innovationskraft ist nun einmal entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg.
Im Freistaat Sachsen wird mit dem Technologiegründerstipendium ein effizientes Fördermittel der wissens- und technologieintensiven Gründerförderung angeboten. Die Gründerinitiativen an den Hochschulen gehen gemeinsam mit Unternehmern und Gründern den Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft an. Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Sachsens braucht es mutige Gründer, innovative Unternehmen, Transfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft und unternehmerisches Handeln und Denken.
Wir wissen aus Erfahrung, dass Unternehmensgründungen eine wichtige Triebfeder für unsere erfolgreiche Wirtschaft sind. Sachsen ist ein Land der Start-ups; das haben die Erfindungen der Melitta-Tüten, der Zahncreme oder der Waschmaschine mit gelochter Wäschetrommel Anfang des letzten Jahrhunderts bewiesen. Das zeigen auch die vielen Gründer, die mit ihrem Unternehmergeist seit 1990 erfolgreich Firmen in Sachsen aufgebaut haben.
Jetzt ist es Zeit für eine neue Gründergeneration. Um mit dem von mir sehr geschätzten Musiker Funny van Dannen zu sprechen: „Baut kleine geile Firmen auf!“; das ist das Lied, mit dem er dazu aufruft: Tut etwas!
Ja, der digitale Wandel verändert althergebrachte Wertschöpfungsketten und bewegt ganze Branchen. Das Gründungsgeschehen, vor allem auch die Gründungsszene im Freistaat Sachsen hat sich in den vergangenen Jahren durchaus positiv entwickelt.
In dieser Legislaturperiode ist Sachsen zu einem attraktiven Standort für Gründer geworden. Das wollen wir weiter ausbauen.
Das wissen die Gründer auch zu würdigen. Ich bin sehr stolz darauf, dass die Gründer selbst der sächsischen
Landesregierung ein besonderes Lob ausgesprochen haben: Im Deutschen Start-up Monitor 2018 rangiert Sachsen vor Berlin, vor Bayern und vor BadenWürttemberg.
Bei uns im Freistaat Sachsen steht ein breitgefächertes Instrumentarium zur Verfügung. Exemplarisch nenne ich das Technologiegründerstipendium, die Gründungsberatung, die Gründerinitiativen an den Hochschulen, Darlehens- und Bürgschaftsprogramme, Risikokapital etwa durch den Technologiegründerfonds, Begleitung durch futureSAX, der Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, Bereitstellung von Infrastruktur durch Inkubatoren oder Acceleratoren und erfahrene Gründer sowie Unternehmer als Mentoren.
Unseren Instrumentenkasten passen wir regelmäßig an. Im März dieses Jahren haben wir ein Modellprojekt mit dem Namen InnoStartBonus initiiert. In diesem Moment pitchen zehn von 42 innovativen Gründern in der Vorgründungsphase, um den monatlichen Zuschuss von 1 000 Euro zu erhalten. Damit profitieren sie auch von Angeboten von futureSAX. Ich denke, wir sind hier auf einem richtig guten Weg. Aber wir wollen natürlich gemeinsam immer besser werden, indem wir auch das Unternehmertum selbst stärken.
Schon heute verfügen wir über eine außergewöhnlich gute Forschungslandschaft. Hier entstehen großartige Lösungen und Produkte, die darauf warten, Zugang zur Wirtschaft bzw. zur Industrie und damit in den Markt zu finden. Die sächsischen Hochschulen unternehmen bereits erhebliche Anstrengungen, um eine lebendige Gründerkultur zu etablieren. Ich bin den sächsischen Universitäten und Hochschulen dankbar, dass sie in den Studiengängen wie Entrepreneurship auch ein entsprechendes Bewusstsein vermitteln und Handwerkszeug an die Hand geben.
Es gibt viele KMU, die große Innovationskraft besitzen und von äußerst engagierten Unternehmern geführt werden. Es gibt Start-ups, die mit innovativen Geschäftsmodellen und aktuellem Know-how aufwarten können. Beim sächsischen Gründerwettbewerb konnten wir wieder viele davon sehen.
Aber der Wettbewerb innerhalb der Standorte und Unternehmen nimmt weiter zu, ebenso der Wettbewerb um die besten Köpfe. Umso wichtiger ist es, dass es gelingt, zu den wissenschaftlich, wirtschaftlich und technologisch führenden Regionen in Europa zu gehören. Dabei ist eine enge Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft unabdingbar. Wissenschaft und Wirtschaft sind in Sachsen nun einmal eng miteinander verknüpft, und das in vielfältiger Weise. Hier ist schon viel passiert, aber es sollte unser gemeinsamer Ehrgeiz sein, noch besser werden zu wollen.
Unser Ehrgeiz geht dabei weiter als das, was Sie in Ihrem Antrag als Ziel formulieren. Deshalb kurz zu Ihrem Antrag und den einzelnen genannten Punkten.
Zu Ziffer 1 des Antrags: Das Technologiegründerstipendium hat in den vergangenen Jahren sehr gute Arbeit
geleistet. Seit 2016 wurden 151 Gründerinnen und Gründer mit Stipendien in einer Gesamthöhe von 4,2 Millionen Euro unterstützt. Die Mittel fließen gut ab.
Zu Ziffer 2 des Antrags: Einen guten Zuspruch erfahren auch die Gründerinitiativen an den sächsischen Hochschulen. Eine Fortsetzung der Arbeiten ist sehr sinnvoll und erstrebenswert. Die Förderung der Gründerinitiativen ist an die jetzige ESF-Förderperiode gebunden. Für die Verstetigung über die Förderperiode hinaus hat die Staatsregierung mit dem Hochschulentwicklungsplan und den Zielvereinbarungen bereits die Grundlage gelegt.
Ziffer 3: Förderrichtlinie Technologiegründerstipendium – da war wieder der Fehler, wo Sie sich entweder verschrieben haben oder das verwechselt haben oder es nicht wissen. Weder gibt es den zeitlichen Druck, noch ist die Überarbeitung der Richtlinie Technologiegründerstipendium notwendig.
Ein Stipendium ist keine Grundfinanzierung. Eine längere Dauer der Unterstützung und auch das Hinausschieben des Gründungszeitpunkts sind kontraproduktiv im Prozess der angehenden Selbständigkeit und Ausgründung. Für eine Pilotproduktion können weitere Fördermittel zum Beispiel der Markteinführung genutzt werden.
Einer Ausweitung der Förderrichtlinie steht auch das Doppelförderverbot entgegen, denn sie wird ergänzt durch viele weitere Instrumente der Gründerunterstützung. Ich darf hier auf das allseits bekannte Mikrodarlehen verweisen sowie auf die Angebote der Technologieförderung wie zum Beispiel FuE-Projektförderung, Technologietransfer, Transferassistenten, die InnoPrämie, die Innovationsassistenten usw.
Unternehmerisches Denken und Handeln umfasst aber nicht nur die eigene zukünftige wirtschaftliche Tätigkeit, sondern bedeutet auch Neugier, gesellschaftliches Engagement, Kreativität, Initiative sowie Problemlösungs- und Handlungsorientiertheit. Letztlich ist das eine Einstellung und umfasst alle Fächer und Disziplinen.
Deshalb bin ich auch der Meinung, dass wir damit viel eher anfangen müssen, nämlich schon in den Schulen, und zwar nicht speziell mit einem Unterrichtsfach, sondern damit, Mut zu machen, Fehler machen zu dürfen. Wir brauchen Mut, auch ins Risiko zu gehen und innovativ zu sein. Wir sollten nicht nur dazu erziehen, keine Fehler machen zu wollen.
In der gerade überarbeiteten sächsischen Innovationsstrategie legen wir daher großen Wert auf einen frühen Ansatz bereits in der Schule. Wir möchten ökonomisches Basiswissen und Unternehmergeist früher wecken. Wir wollen ein Land sein, das diejenigen unterstützt, die etwas bewegen wollen. Wir wollen dafür weiterhin das richtige Umfeld schaffen – mit kluger Rahmensetzung, mit intelligenten Förderinstrumenten, mit einer zugewandten Kultur, die wertschätzt und ermöglicht und nicht ausgrenzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute geht es nicht nur darum, daraus zu lernen, was getan worden ist, sondern zu
überlegen, was wir alles noch zu tun haben. Ich bin davon überzeugt, dass Sachsen auch weiterhin ein hohes Potenzial an Gründergeist hat. Dieses Mehr an Potenzialen heben wir am besten gemeinsam mittels einer offenen und toleranten Gründungskultur.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz ohne Frage: Die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Reduzierung der Zahl der Getöteten, der Verletzten und der Sachschäden im Straßenverkehr ist ein zentraler Bestandteil unserer sächsischen Verkehrspolitik. „Vision Zero“, die Vision von null Verkehrstoten im Straßenverkehr, hat sich noch nicht erfüllt, aber wir sind diesem Ziel in den letzten Jahren ein beachtliches Stück nähergekommen – zweifellos ein Erfolg, aber keiner, auf dem man sich ausruhen darf; denn hinter jedem einzelnen Toten und Verletzten stehen ein tragisches Ereignis und dramatische Konsequenzen. Jeder einzelne Tote, jeder einzelne Verletzte auf unseren Straßen ist einer zu viel.
Über die Jahre betrachtet, ist die Verkehrssicherheitsarbeit in Sachsen eine Erfolgsgeschichte und kann sich sehen lassen. Im Zeitraum von 2001 bis 2017 hat sich die Anzahl der getöteten Personen im Freistaat um 64 % verringert. Im gleichen Zeitraum sind die Unfälle mit Personenschäden um 29 % und mit verletzten Personen um 30 % zurückgegangen. Lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich all jenen danken, die sich in den letzten Jahren als Einzelpersonen oder in Verbänden, Organisationen, Unternehmen und Behörden in der Verkehrssicherheitsarbeit engagiert haben.
Der langfristige positive Trend hat sich insbesondere in den Jahren von 2015 bis 2017 im Freistaat Sachsen fortgesetzt. So sank die Anzahl der Getöteten im Straßenverkehr in Sachsen im Jahr 2017 auf 147 gegenüber 192 im Jahr 2015, und die Unfälle mit Personenschäden
von 13 504 auf 13 241 im genannten Vergleichszeitraum.
So erfreulich sich diese gesamte Entwicklung darstellt, gerade bei den sogenannten schwächeren Verkehrsteil
nehmern wie Radfahrern, Fußgängern und Kindern müssen wir unsere gemeinsamen Anstrengungen nach wie vor intensivieren – dies auch insbesondere vor dem Hintergrund des Anstiegs der Unfallzahlen, insbesondere bei den vorgenannten Verkehrsbeteiligten im Jahr 2018.
Diese Aspekte zwingen zum verstärkten Handeln in verschiedenen, teils auch neuen Bereichen, denn die Mobilität unterliegt einem grundsätzlichen Wandel. Unsere Aufgabe ist es, den Straßenraum sicherer zu gestalten, aber auch die vielen Initiativen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu unterstützen.
Dieser Herausforderung haben wir im Freistaat Sachsen selbstverständlich auch Taten folgen lassen. So haben wir die Haushaltsmittel zur Unterstützung der Verkehrssicherheitsarbeit im Doppelhaushalt erhöht und werden dies auch in den kommenden Jahren beibehalten. Dabei zielt unsere Unterstützung insbesondere auf die wiederkehrenden Grundaufgaben der Verkehrssicherheitsarbeit mit der Landesverkehrswacht Sachsen in den Bereichen Verkehrserziehung im Vorschulbereich und in den Grundschulen und die „Aktion junge Fahrer und Senioren im Straßenverkehr“ ab.
Aber nicht nur dieses Themas hat sich der Freistaat Sachsen bei der Verkehrssicherheitsarbeit angenommen. So wurden und werden vielseitigste Projekte und Programme in Angriff genommen, um die Verkehrssicherheit auf sächsischen Straßen zu erhöhen. Genannt seien unter anderem das Programm zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen in den zehn Landkreisen des Freistaates, genannt „10x10“, das Projekt zur Vermeidung von Falschfahrern auf Bundesautobahnen, das Projekt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Motorradfahrer durch die Verbesserung der Straßenausstattung durch Unterfahrschutzeinrichtungen, das Pilotprojekt „Rüttelstreifen“, die Erstellung eines Leitfadens zur Verhinderung von Baumunfällen und die Unterstützung der Verkehrssicherheitsarbeit sächsischer Behörden durch unser sächsisches Landesinstitut.
Ein besonderer Höhepunkt ist dabei der jährlich stattfindende sächsische Verkehrssicherheitstag auf dem Sachsenring, der in diesem Jahr unter dem Motto „Miteinander statt gegeneinander“ zum 21. Mal stattfindet, und ich lade Sie alle sehr herzlich ein. Kommen Sie dorthin! Es würde mich freuen, wenn Sie am 11. August in HohensteinErnstthal dabei wären.
Aber auch auf Bundesebene hat das SMWA verschiedene Anträge und Unterstützungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eingereicht und mitgetragen. Zu nennen sind hierzu insbesondere die Initiative des Freistaates Sachsen auf der Verkehrsministerkonferenz im April 2019 zur Verbesserung der Lkw-Parksituation an Bundesautobahnen, der Änderungserlass zur ElektroKleinstfahrzeugeverordnung des BMVI vorrangig hinsichtlich des allgemeinen Verzichts auf die Gehwegnutzung sowie die Vorgaben für ein sinnfälliges Mindestalter der Nutzer von Elektrofahrzeugen, die Zustimmung zur länderübergreifenden Forderung der Anpassung der
technischen Anforderungen an Notbremsassistenzsysteme auf europäischer Ebene sowie das Verbot des Abschaltens dieser Geräte auf nationaler Ebene.
Damit ist und bleibt das vorrangige Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit im Freistaat Sachsen, die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Dabei gilt es, nicht die Menschen an den Verkehr anzupassen, sondern den Verkehr den Menschen anzupassen. Dazu benötigen wir in den kommenden Jahren Mobilitätskonzepte und intelligente Verkehrssysteme. Mit dem Vorhaben „Synchrone Mobilität 2023“ greift der Freistaat Entwicklungen auf, um sie künftig in die Praxis umzusetzen. Dies bindet insbesondere die Anwendung sächsischer Forschungs- und Wirtschaftskompetenzen bis hin zum Aufbau intelligenter Verkehrssysteme ein.
Zum Schluss möchte ich gern beispielhaft auf zwei unmittelbare Themen eingehen, die auch im vorliegenden Antrag angerissen wurden.
Erstens – die Ausrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen von Lkws im Eigentum des Freistaates Sachsen bzw. in dauerhafter Nutzung durch den Freistaat Sachsen. Dieses haben wir bereits angeschoben. Noch in diesem Jahr werden circa 55 Lkws mit entsprechenden akustischen und optischen Systemen nachgerüstet.
Zweitens. Im Rahmen der frühkindlichen und schulischen Mobilität zur Verkehrserziehung wird der Freistaat in den kommenden Jahren erhebliche zusätzliche Mittel im Haushaltsplan bereitstellen.
Abschließend möchte ich mich für die Gelegenheit bedanken, Ihnen an dieser Stelle vom Stand der Verkehrssicherheitsarbeit und Unfallverhütung zugunsten unserer Verkehrsteilnehmer sowie zu unserer aktuellen Politik zur Steigerung der Verkehrssicherheit berichten zu dürfen. Wie Sie erkennen können – ich konnte dies nur andeuten –, gibt es bereits eine Vielzahl von Projekten des Freistaates. Jede weitere Möglichkeit, jedes Projekt oder jeder Vorschlag sind uns willkommen, die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist der letzte Antrag, der sich mit einem wichtigen Thema befasst. Auch wenn es bei diesem Thema um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern auf den Straßen geht, kann man dieses durchaus auf andere Dinge übertragen. Ich bin wahrscheinlich der letzte Redner der Staatsregierung und möchte, dass wir im Hinblick auf das, was hinter uns liegt, aber auch auf das, was vor uns liegt, innehalten und sehen, was im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren passiert ist; auch an Stimmungen.
Ich glaube, es wird Zeit, dass wir die Achtung voreinander und den respektvollen Umgang miteinander wieder zum Grundanliegen von uns allen machen. Wir müssen besser aufeinander aufpassen. Wir können nicht zulassen, dass diese Stimmung, die eher zur Spaltung dieser Gesellschaft beiträgt, die Sprache dieses Landes wird. Wir alle haben Verantwortung, dass wir ordentlich, anständig und respektvoll miteinander umgehen, egal, ob im Straßen
verkehr oder im ganz normalen Umgang miteinander. Wir sind Vorbilder. Dabei sollten wir auch zeigen, wie wir miteinander umgehen.
Auch ich schaue in Demut und Dankbarkeit auf die letzten fünf Jahre zurück. Es waren spannende fünf Jahre, bei denen, als wir im Jahr 2014 gestartet sind, nicht absehbar war, was in diesen fünf Jahren an dramatischen Veränderungen passieren wird. Ich glaube, jeder in diesem Raum hat Verantwortung übernommen. Ich denke, es tut uns gut, mit beiden Beinen auf dem Boden zu bleiben und zu wissen, woher wir kommen. Vor fünf Jahren bin ich aufgestanden aus den Reihen meiner Fraktion, um zur Vereidigung zu gehen, und ich kehre jetzt in den Schoß meiner Fraktion zurück. Alles Gute!
Zu Frage 1: Die Angebote der LE-B für den Erwerb der Grundstücke sollen absichern, dass an anderer, vergleichbarer Stelle mindestens vergleichbare Objekte erworben oder errichtet werden können. Mit dieser besonderen Entschädigungspraxis soll für den Fall einer einvernehmlichen Regelung, bezogen auf die Substanz am alten Standort, erreicht werden, dass Umsiedler mit der Zahlung der Entschädigung ein dem Altanwesen mindestens vergleichbares Neuanwesen
erhalten.
Zu Frage 2. Den umsiedelnden Grundstückeigentümern werden die tatsächlichen Kosten für einen Umzug durch ein Umzugsunternehmen an den Ansiedlungsstandort oder den gewählten Einzelstandort bis maximal 100 Kilometer Entfernung erstattet. Für mit dem Umzug verbundene Erschwernisse werden Pauschalbeträge in Höhe von 500 Euro je Raum gezahlt. Umzugsbedingt anfallende Gebühren für die Ummeldung und die Umschreibung von Adressen und Ausweispapieren werden mit einer Pauschale von 100 Euro je Haushalt erstattet. Alternativ
werden auf Nachweis tatsächlich angefallenen Kosten erstattet.
LEAG übernimmt alle mit den Einzelverträgen anfallenden Kosten einschließlich Grundstücksvermessungskosten, Notarkosten. Grunderwerbssteuer und Kosten der Eigentumsumschreibung. Darüber hinaus werden baugrundbedingte Mehraufwendungen für den Neubau sowie Kosten für Übertragung von Grundschulden und Hypotheken für die Absicherung bestehender Kreditverträge am Altstandort auf das Grundstück am neuen Standort übernommen.
Nachgewiesene Kosten für die Wiedereinrichtung des Telefonanschlusses sowie die Kosten bzw. die Erstattung des Zeitwertes eines Parabolspiegels werden ebenfalls übernommen.
Zu Frage 1: Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse dazu, dass die LEAG bzw. deren Tochterunternehmen die Vermarktung von Bauland für umsiedelnde Einwohner(innen)/Grundstückseigentümer(innen) der
Ortschaft Mühlrose als neues Geschäftsfeld und Geschäftsmodell betreiben.
Im Zuge einer Umsiedlung muss das Unternehmen zwangsläufig die Grundstücke und Bauland für die Neuansiedlung ankaufen und umsiedelnden Einwohner(innen)/Grundstückseigentümer(innen) zum Kauf
anbieten. Gleiches ist in Vorbereitung für die Inanspruchnahme des vollständigen Abbaugebietes 2 am Tagebau Nochten erfolgt. Mit dem Verzicht auf die Umsiedlungen von Klein-Trebendorf, Schleife südlich der Bahnlinie, Rohne und Mulkwitz werden vorbereitend von LEAG erworbene Immobilen zu großen Teilen nicht für den ursprünglichen Verwendungszweck benötigt. Nachdem den Mühlroser Bürgern aus diesem Immobilienbestand Angebote – zum Beispiel den baufertigen Umsiedlungsstandort in Trebendorf – zu den Konditionen des Mühlrose-Vertrages (Bauland 16 Euro pro Quadratmeter) unterbreitet wurden, kann die LEAG freie Immobilien und Liegenschaften aus ihrem Portfolio selbstverständlich zum Erwerb oder zur Anmietung anbieten.
Zu Frage 2: Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen gibt als Kaufwert für baureifes Bauland für das Jahr 2017 im Landkreis Görlitz einen durchschnittlichen Preis von 25,73 Euro an. Nach den Regelungen des Mühlrose-Vertrages wird innerhalb der Ortsbereichsabgrenzung Bauland mit 16 Euro pro Quadratmeter bewertet. Den Teilnehmern der gemeinsamen Umsiedlung wird im Tausch für ihr Grundstück innerhalb der Ortsbereichsabgrenzung ein wertgleiches Grundstück zur Verfügung gestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit Ihnen heute über Heimat und Fachkräfte sprechen. Passt das überhaupt zusammen? Beschreibt man nicht einen Gegensatz von Emotionen und Vernunft, wie Liebe und Steuererklärung? Nein, der genaue Blick muss ein mitfühlender sein. Denn wer über die Menschen redet, die die Zukunft unseres Landes gestalten, muss ein Bild von diesem Land im Kopf haben und den Willen besitzen, es zu zeichnen.
Das Fachkräftethema war lange ein technokratisches. Es standen Zahlen in der Zeitung, wir haben Studien in Auftrag gegeben, Gesprächsrunden mit Arbeitgebern in Konferenzsälen abgehalten, wir haben Kommissionen ins Leben gerufen, wir haben an vielen Ideen, Initiativen und Lösungen gearbeitet und vieles auch umgesetzt. Das Thema blieb aber für die meisten Menschen abstrakt, weit weg. Zu stark ist bei allen immer noch der Eindruck der verheerenden Arbeitslosigkeit der 1990er- und NullerJahre. Fachkräftemangel? Das klang für viele irreal. Jeder kannte Leute, die einen Job suchten, und wenn sie keinen fanden, in den Westen zogen. Zwei ganze Generationen sind davon geprägt, dass die jungen Leute weggehen. Es war in der Nachwendezeit für die meisten Beschäftigten normal, auf höhere Löhne und Mitspracherechte zu verzichten, um ihren Arbeitsplatz zu sichern. Die Arbeitgeber hatten sich an ein Überangebot an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnt.
Doch das Thema Fachkräfte ist heute nicht mehr abstrakt. Sind Ihnen in der Straßenbahn mittlerweile Werbungen mit Stellenausschreibungen aufgefallen, in vielen Läden die Suchanzeigen für Personal, die Geschichten von den Kollegen, die über die Einstiegsgehälter und Strategien berichten, um junge Absolventinnen und Absolventen schon vor Studienabschluss an Unternehmen zu binden? Natürlich ist das bei allen Personalchefs, Handwerksmeistern und Firmenchefs mittlerweile ein Topthema. Mittlerweile sickert das Thema überall in die Köpfe ein. Wir haben ein Problem, und wir haben eine Chance. Wir müssen als ganze Gesellschaft darauf reagieren. Es ist nicht nur ein Problem des einzelnen Betriebes oder der einzelnen Branche, wir müssen das Thema auch volkswirtschaftlich angehen. Das ist alles nicht mehr mit einer Politik der 90er- und Nuller-Jahre zu lösen. Wir müssen die Dinge anders denken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer ist denn eigentlich eine Fachkraft? Vielfach klingt der Begriff instrumentell, stellt den Nutzen des Einzelnen in den Vordergrund. Dabei sind Fachkräfte vor allem Menschen, Menschen, die sich einbringen. Gut ausgebildete, sozial kompetente und kreative Menschen sind unser wertvollstes Potenzial
und Reichtum des Freistaates. Sie pflegen, erziehen und kümmern sich um andere, bauen und produzieren, verkaufen und geben Auskunft. Sie garantieren Wertschöpfung und sorgen für eine leistungsstarke öffentliche Verwaltung.
Mein Projekt „Meine Arbeit, deine Arbeit“ hat es mir möglich gemacht, zu sehen und zu spüren, was tagtäglich in den verschiedensten Berufen geleistet wird, ob im Pflegeheim, unter Tage im Bergbau, in einer Textilreinigung, in der Gastronomie oder im Einzelhandel, in einer Werkstatt für Behinderte, bei VW oder BMW am Band, als Dachdecker oder aktuell bei Bombardier. Diese ungefilterten Einblicke in die verschiedensten Bereiche der Arbeitswelt ergänzen den nüchternen Blick in die Zahlen.
Wer heute in Sachsen Ausbildung oder Arbeit sucht, hat es mit einem Markt zu tun, der sich in den letzten Jahren komplett gewandelt hat. Die Arbeitslosenquote ist enorm gesunken und lag im April 2019 mit 5,5 % bereits unter dem Wert einzelner westdeutscher Länder wie NordrheinWestfalen oder Hamburg. Gleichzeitig erreicht Sachsen einen Rekordwert bei der Erwerbstätigkeit. Auf dem Lehrstellenmarkt verzeichnen wir einen rechnerischen Ausgleich von Lehrstellen und Bewerberinnen und Bewerbern. Von Monat zu Monat steigt die Zahl der gemeldeten offenen Stellen. Trotz der objektiv guten Lage auf dem Arbeitsmarkt ist gute Arbeit nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Wir brauchen aber attraktive Arbeitsbedingungen, wenn wir auch in Zukunft die notwendigen qualifizierten Fachkräfte willkommen
heißen, halten und langfristig binden wollen.
Seit Beginn dieser Legislaturperiode ist das Thema Fachkräftesicherung ein zentrales Handlungsfeld der Staatsregierung unter Federführung meines Hauses. Dabei ging es uns von Beginn an nicht um alberne Symbolik wie das Verteilen von Eierschecke an Autobahnen, sondern um handfeste Verbesserungen der Rahmenbedingungen in allen dafür relevanten Bereichen im engen Austausch mit allen Wirtschafts- und Arbeitsmarktakteuren.
Vor drei Tagen haben das sächsische Kabinett und vorgestern die Fachkräfteallianz Sachsen die neue Fachkräftestrategie „Sachsen 2030 – Heimat für Fachkräfte“ offiziell beschlossen. Alle Partner – Wirtschaftsverbände vieler Branchen, Gewerkschaften, Kammern, der Verband der freien Berufe, kommunale Spitzenverbände, die Liga der Wohlfahrtsverbände und die Bundesagentur für Arbeit – waren an der Entstehung beteiligt und werden auch für die Umsetzung ganz entscheidend sein; denn eines ist klar: Die Staatsregierung kann und wird das Problem allein nicht lösen. Es bedarf der entschlossenen Anstrengung aller, um die Herausforderung Fachkräftesicherung erfolgreich zu meistern. Ich möchte an dieser Stelle noch
einmal sagen: Wir reden über Fach- und Arbeitskräfte. Es müssen alle angesprochen sein, die dazu beitragen, Wertschöpfung in diesem Land zu ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fachkräftesicherung ist keine bloße Fachpolitik mehr, sie ist eine Gesellschaftsfrage. Warum? Bis 2030 fehlen nach heutigen Prognosen über 320 000 Erwerbspersonen in Sachsen. Das ist ein Rückgang der Erwerbstätigen von rund 14 %, und in einigen Regionen werden es sogar über 20 % sein. Jeder fünfte Beschäftigte geht in den nächsten zehn Jahren im Freistaat in Rente. Sachsen hat den höchsten Altersdurchschnitt aller Bundesländer.
2018 meldeten über 40 % der sächsischen Betriebe offene Stellen für Fachkräfte. Davon konnte fast ein Viertel nicht mehr besetzt werden. Die Veränderungen haben massive Auswirkungen auf die Personalentwicklungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden knapp oder sind es in einzelnen Branchen oder Regionen schon. Wo einst hohe Arbeitslosigkeit und Lehrstellenmangel herrschte, kämpfen heute Unternehmen um Azubis und Fachkräfte, vor allem in Berufsgruppen mit technischem Hintergrund, auch im Bereich Pflege und Gesundheit, in der Erziehung und im Handwerk. Das Problem Fachkräftemangel kommt immer stärker bei den Unternehmen und der öffentlichen Hand an und wird zum größten Wachstumsrisiko für den Wirtschaftsstandort Sachsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Jahren eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen auf den Weg gebracht, um aktiv gegenzusteuern. Neben der landesweiten Fachkräfteallianz entstanden regionale Allianzen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt, denn für die Fachkräftesicherung gibt es keine pauschalen Patentrezepte, vor allem nicht, wenn man sich die unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Regionen vor Augen führt. Was in Leipzig funktioniert, passt möglicherweise nicht in Chemnitz und schon gar nicht im Vogtland oder in Görlitz.
Wir haben eine neue Landesfachkräfteförderung initiiert. Bis heute wurden über 320 Projekte in den Regionen mit einem Fördervolumen von 17 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus wurden landesweite Projekte zur Fachkräftesicherung mit 20 Millionen Euro auf den Weg gebracht, darunter die Arbeitsmarktmentoren oder die Jugendberufsagenturen. Wir haben die duale Ausbildung gestärkt – mit Förderangeboten gerade bei der Erstausbildung mit über 60 Millionen Euro bis 2020. Dazu haben wir die Durchlässigkeit der Ausbildungswege verbessert. In der Aus- und Weiterbildung haben wir die berufliche Weiterbildung mit dem Weiterbildungsscheck mit einem Fördervolumen von fast 70 Millionen Euro bis 2020 gefördert.
Sie wissen, dass ich darüber hinaus eine Bildungsfreistellung für richtig halte. Den Rechtsanspruch auf ganzheitliche Fortbildung verlangen heute viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das kann ich gut verstehen. Wenn wir den sächsischen Beschäftigten den Anspruch auf fünf
Tage Freistellung nicht mehr vorenthalten würden, wäre Sachsen auch für Fachkräfte attraktiver.
Wir haben erstmals in der sächsischen Geschichte ein Arbeitsmarktprogramm aufgelegt, ausschließlich aus Landesmitteln finanziert, mit speziellen Angeboten für Langzeitarbeitslose, den sozialen Arbeitsmarkt, sowie für Alleinerziehende und arbeitslose Familien mit Kindern, „TANDEM“.
Wir setzen bei beiden erfolgreichen Programmen auf eine soziale Teilhabe durch Unterstützung einer aktiven Arbeitsmarktintegration. Wir investieren jährlich 30 Millionen Euro für die Umsetzung verschiedener Projekte im Rahmen von „Gute Arbeit für Sachsen“, zum Beispiel in der Jugendberufsagentur. Dieses Projekt ist mir besonders wichtig. Wir wollen und wir können auf kein Talent verzichten. Wir werden die Übergänge von der Schule in die Ausbildung, in den Beruf bestmöglich gestalten.
Die Zeiten im Übergangssystem wollen wir vermeiden oder verkürzen und Abbrüche mit ihren demotivierenden Folgen deutlich senken. Wir haben in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Bündnisse geschaffen, dazu noch die zentrale Landesservicestelle.
Die Niedriglohnstrategie haben wir beendet. Im wichtigsten Förderinstrument, der GRW-Förderung, aber auch in der Mittelstandsrichtlinie haben wir einen Bonus für tarifgebundene bzw. für Tarif zahlende Unternehmen eingeführt. In diesem Zusammenhang bedauere ich sehr, dass es uns in der Koalition in dieser Legislaturperiode nicht gelungen ist, ein modernes Vergabegesetz zu beschließen, das für die Umsetzung von guter Arbeit weitere wichtige Zeichen gesetzt hätte. Hier wartet noch Arbeit auf uns.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine solche Herkulesaufgabe wie die Fachkräftesicherung kann eine Regierung nicht allein lösen. Deshalb wählt die neue Fachkraftstrategie Sachsen 2030 einen breiten Akteursansatz, der auch alle anderen relevanten Wirtschafts- und Arbeitsmarktakteure einbezieht. Basis war eine wissenschaftliche Stärken-Schwächen-Analyse sowie ein breiter Beteiligungsprozess mit allen Akteuren, von Staatsregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, kommunalen Spitzenverbänden, Kammern, Bundesagentur für Arbeit, Liga und vielen weiteren Akteuren getragen, sowie über verschiedene öffentliche Beteiligungsformate. Daraus ziehen wir jetzt folgende Schlüsse:
Das erste Feld, auf dem wir handeln müssen, ist die individuelle Bildung und individuelle Ausbildung potenzieller Fachkräfte. Ich meine Schülerinnen und Schüler, Schulabgänger, Auszubildende und Jugendliche mit
besonderen Herausforderungen. Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung der Berufsorientierung und eine Stärkung der dualen Ausbildung. Die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss muss gesenkt werden. Unser Ziel ist die Absenkung mindestens auf den bundesdeutschen Schnitt von 5,9 %. Dazu leisten die umfangreichen Beschlüsse dieser Staatsregierung im Bildungsbereich einen Beitrag.
Ich erinnere daran, dass wir dafür gesorgt haben, dass in den Krippen und Kitas mehr Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden, damit mehr Zeit für Kinder bleibt. Dafür haben wir den Betreuungsschlüssel verbessert. Sachsen gibt für die bessere Qualität in den Kitas 729 Millionen Euro mehr aus. Wir bringen mehr Lehrerinnen und Lehrer in die Schulen. Den Abbau von Lehrerstellen haben wir gestoppt. Statt den geplanten 25 400 gibt es nun 30 400 Lehrerstellen in Sachsen. Außerdem gibt es jetzt eine langfristige Planung, wie viele Lehrerinnen und Lehrer wirklich gebraucht werden. Damit wir für diese Stellen auch Lehrerinnen und Lehrer bekommen, haben wir in Sachsen ihre Beschäftigungsbedingungen massiv verbessert. Alle Lehrerinnen und Lehrer bekommen beim Einstieg für die gleiche Arbeit das gleiche Geld.
Außerdem ist die Verbeamtung möglich. Wir investieren weiter in unsere Schulen, in den Neubau, in die Renovierung und in die digitale Ausstattung. Ich will eine Schule, die auf die digitale Gesellschaft von heute und morgen vorbereitet. Digitale Kompetenzen müssen stärker vermittelt werden. Deshalb sollen bis 2025 mindestens 90 % der sächsischen Bildungseinrichtungen mit schnellem Giganetz ausgestattet sein.
Die Voraussetzung dafür ist der Breitbandausbau, den wir in dieser Regierung hoch priorisieren. Wir wollen bis 2025 die Gigabitgesellschaft erreichen. Dafür muss jeder Haushalt in Sachsen über Glasfaser mit Internet versorgt werden. Als Zwischenschritt sind aktuell 70 % aller Haushalte mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde versorgt. Das sind fast 25 % mehr als 2014.
Dazu haben wir das Förderverfahren stark vereinfacht. Jetzt ist klar: Wenn der Bund fördert, fördert auch der Freistaat. Außerdem haben wir die Kommunen bei den Kosten massiv entlastet. Dafür gibt es pauschale Zuweisungen an die Landkreise, damit sie Digitalisierungsaufgaben erfüllen können. Zudem haben wir ein Breitbandkompetenzzentrum geschaffen, das die Kommunen unterstützt und individuelle Beratung leistet, ob in technischer oder juristischer Hinsicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine wichtige Schnittstelle ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Wir wollen eine deutliche Verbesserung der beruflichen Orientierung erreichen, indem zukünftig in allen Schulen Praxisberater eingesetzt werden. Ein zentraler Baustein der Fachkräftesicherung ist die Stärkung der dualen Ausbildung. Wir wollen hier die Qualität erhöhen, ebenso
wie die Rahmenbedingungen. Ich denke an die Einführung des Azubi-Tickets zu Beginn des neuen Lehrjahres. Damit können Azubis selbstbestimmter, umweltgerechter und günstiger unterwegs sein.
Ich ärgere mich, dass das geplante umfassende Bildungsticket in dieser Legislaturperiode nicht kommen wird. Aber ich setze auf das Wort der Landräte, dass es zum nächsten Schuljahr kommt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vergütung. Die im Bundeskabinett beschlossene Mindestausbildungsvergütung ist in meinen Augen überfällig und macht die duale Berufsausbildung für junge Menschen attraktiver.
Wer heute Auszubildende finden will, muss sie vernünftig bezahlen. Besonders in den Gesundheits- und Pflegeberufen wollen wir, dass vollzeitschulische Ausbildung in die duale Berufsausbildung überführt wird. Das Schulgeld gehört abgeschafft. Die Lehrlinge gehören anständig bezahlt. Gerade in Sozialberufen sollten wir die Azubis mit offenen Armen empfangen und nicht zur Kasse bitten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede und jeder hat ein Talent oder eine Fähigkeit, die es zu entdecken und zu fördern gilt. Sachsen braucht alle. Wir wollen das Beschäftigungspotenzial aller vorhandenen Zielgruppen im Land noch besser aktivieren. Die Erwerbsbeteiligung in Sachsen ist erfreulicherweise in den letzten Jahren gestiegen. Dennoch gibt es spezielle Personengruppen, die immer noch Probleme am Arbeitsmarkt haben, so zum Beispiel die Gruppe der gut ausgebildeten Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund,
Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose. Wir müssen den jeweils Betroffenen und den sächsischen Unternehmen konkret helfen, diese oft verborgenen Stärken zu erkennen und einzusetzen. Wir setzen zum Beispiel auf aktive Hilfen wie Coaches und Betriebsakquisiteure im Rahmen unseres neuen, sehr erfolgreichen Programmes „TANDEM“.
Wahr ist aber ebenfalls: Auch mit allen Anstrengungen werden wir ohne gesteuerte Zuwanderung die Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung in Sachsen nicht allein meistern können. Deshalb brauchen wir eine gezielte Ansprache von Fachkräften aus dem In- und Ausland. Zu diesem Zweck hat das SMWA das Fachkräfteportal „Heimat für Fachkräfte“ aufgebaut. Zuwanderung ist notwendig. Wir wollen den Anteil ausländischer Beschäftigter in den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bis 2013 von derzeit 4 % auf 8 % verdoppeln. Das ist das gemeinsame Ziel aller Beteiligten.
Nur, das setzt Neugier und Aufgeschlossenheit von uns allen voraus. Dass Sachsen hier Defizite hat, ist unbestritten. Ich appelliere an alle, die in diesem Land Verantwortung tragen: Seien Sie nicht verdruckst, sondern zeigen Sie Gesicht für Sachsen als Land von Welt! Ich mahne zugleich alle, die diese Defizite zu Recht kritisieren:
Gehen Sie anständig mit Sachsen und den Menschen um, die hier leben. Ich bin gewiss, in unserem Freistaat kann man erfolgreich arbeiten und gut leben. Das muss für alle gelten, egal, wo sie geboren sind.
Neben der klassischen Zuwanderung geht es aber auch um die Gewinnung und Rückgewinnung von Fachkräften, auch aus anderen Bundesländern sowie weggezogenen Sachsen, Auspendlern und potenziellen Rückkehrern.
Eine besonders interessante Gruppe sind die Hochschulabsolventen, von denen gegenwärtig noch immer rund 40 % ihre erste Arbeitsstelle nicht in Sachsen antreten. Unser Ziel ist es, dass über eine enge Kooperation von Schule und regionaler Wirtschaft in Zukunft zwei Drittel eines Jahrgangs nach dem Studium in Sachsen gehalten werden. Dafür war es extrem wichtig, dass diese Staatsregierung unter der Führung von Eva-Maria Stange endlich den Sparkurs an den Hochschulen beendet hat. Der Stellenabbau ist gestoppt. Den Hochschulen bleiben über 750 Stellen erhalten, und sie können auch dank des neuen Hochschulentwicklungsplans bis 2025 ohne Sparzwang planen.
Gleichzeitig hat diese Staatsregierung die Studentenwerke gestärkt und einen Rahmenkodex „Gute Arbeit an Hochschulen“ eingeführt. Der ausgezeichnete Ruf, den meine Kollegin Eva-Maria Stange in der bundesweiten Wissenschafts- und Forschungsszene genießt, trägt ebenfalls dazu bei, dass Sachsens Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen gedeihen. Sie sind Anziehungspunkt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt. Viele bleiben in Sachsen und machen das Land besser. – Vielen Dank.
Schließlich möchte ich noch zu einem letzten entscheidenden Punkt kommen. Die Arbeitgeber in Sachsen müssen Fachkräfte nicht nur ausbilden und gewinnen, sondern auch binden und halten. Das geht nur mit attraktiven Arbeitsplätzen, die gut bezahlt sind, Beschäftigte gesundhalten und Verwirklichungschancen bieten. Das ist das neue Handlungsfeld der Fachkräftestrategie. Gute Arbeit bedeutet an erster Stelle Wertschätzung für die Leistungen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tagtäglich erbringen.
Trotz der überdurchschnittlichen Gehaltssteigerung in den letzten Jahren verdienen die Sachsen immer noch rund 730 Euro weniger und arbeiten auch noch 14 Tage länger als die Kolleginnen und Kollegen im Westen. Bei Tariflöhnen ist die Angleichung an die alten Länder fast vollzogen. Aber in Sachsen ist die Tarifbindung zu niedrig. Nur jeder siebte Betrieb in Sachsen ist an einen Flächen- oder Haustarifvertrag gebunden. Für die Umsetzung von guter Arbeit ist die Stärkung der Tarifbindung unverzichtbar und gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Daneben wollen wir die Weiterbildungsquote der sächsischen Beschäftigten in den kommenden Jahren auf über 50 % erhöhen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Arbeit floriert in einer starken Wirtschaft, die nachhaltig zum Wohle der vielen wächst. Wirtschaftspolitik und Fachkräftesicherung gehören zusammen. Ohne Fachkräfte keine dynamische Wirtschaft, ohne dynamische Wirtschaft kein Anziehungspotenzial für kluge Köpfe.
Ich habe stets betont, dass Sachsen eine Innovationsschmiede für die digitale Zukunft werden muss. Unsere Wirtschaftspolitik unterstützt diejenigen, die in Sachsen etwas bewegen wollen. Wir haben unser breites Förderinstrumentarium in diesem Sinne ergänzt und angepasst. Die neugestaltete Mittelstandsrichtlinie oder die gestärkte einzelbetriebliche Unternehmensförderung zeugen davon.
Sachsen ist auch in den von der Europäischen Union anerkannten technologischen Zukunftsfeldern stets vorn mit dabei. Besonderen Wert legt Sachsen auf die Technologieförderung, die mit rund 140 Millionen Euro EFREMitteln und insgesamt 77 Millionen Euro Landesmitteln gefördert wird. Auch dank europäischer Mittel unterstützen wir Hochtechnologie und Innovation in den Unternehmen. Mit Technologiegründerstipendien, Gründerberatung und dem InnoStartBonus stärken wir den Gründergeist.
Mit all den genannten Maßnahmen haben wir begonnen, Zukunftssicherheit für die Menschen in Sachsen zu schaffen, die Gewissheit, dass die Staatsregierung alles in ihrer Macht Stehende tut, um Arbeitsplätze, Einkommen und berufliche Verwirklichungschancen auch in einer sich wandelnden Arbeitswelt zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus- und Weiterbildung, Integration, attraktive Arbeitsplätze und gute Aufstiegs- und Verwirklichungsmöglichkeiten sind
wichtige Puzzleteile für eine Fachkräftestrategie. Aber bei dieser entscheidenden gesellschaftspolitischen Frage geht es um mehr. Ich denke an den Zugang zu Kita und Schule, Kultur- und Sportangebote, preiswerten Wohnraum und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und vieles mehr. Zu diesen Fragen höre ich oft: Das lässt sich nicht in Heller und Pfennig aufwiegen. Das sind nur weiche Standortfaktoren. Nichts könnte falscher sein!
Das Denken in harten und weichen Standortfaktoren ist ein Denken von gestern. Das Lebensgefühl eines Landes ist etwas Zentrales. In Sachsen zu leben muss sich gut anfühlen. Sachsen ist nicht nur Wirtschaftsstandort, Sachsen ist unser Lebensmittelpunkt, unser Erfahrungsraum, unsere Heimat. Es ist unser Land. Es ist dein Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob im Beruf, im Familienleben oder in der Freizeit – Mobilität ist ein zentraler Aspekt guten Lebens. Wer sich entscheidet, wo er leben und arbeiten will, schaut heutzutage auf Ver
kehrsanbindungen und ÖPNV-Angebote. Deswegen ist es nicht nur ein verkehrspolitischer Erfolg, was wir in dieser Legislaturperiode geschafft haben. Die an die Zweckverbände übertragenen ÖPNV-Mittel haben wir deutlich aufgestockt und verstetigt. Die ÖPNV-Investitionsförderung wurde auf hohem Niveau fortgeschrieben. Nach viereinhalb Jahren als Verkehrsminister sage ich nicht ohne Stolz: Sachsens ÖPNV schaut in eine sichere Zukunft.
Aber beim Status quo wird es nicht bleiben. Wir unterstützen den Auf- und Ausbau des landesweiten BusGrundnetzes. Plus- und Taktbuslinien sollen regelmäßig und vertaktet von morgens bis abends verkehren. So werden auch die Mittelzentren und die ländlichen Räume attraktiver für Fachkräfte, die nicht auf das Auto angewiesen sein wollen. Um den ÖPNV der Zukunft wirklich mitgestalten zu können, muss der Freistaat über die Rolle des Finanziers hinaus zum aktiven Gestalter werden. Deswegen verfolge ich das klare Ziel, so rasch wie möglich eine Landesverkehrsgesellschaft zu etablieren. Wir müssen das Kirchturmdenken im Nahverkehr überwinden.
Dass wir unser Straßen- und Schienennetz erhalten und, wo nötig, auch ausbauen werden, wird allein noch nicht ausreichen, um eine nachhaltige Verkehrswende und ein selbstbestimmtes Mobilitätsverhalten aller Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Deswegen investieren wir in den Ausbau von Radschnellwegen. Deswegen geben wir uns nicht zufrieden mit den viel zu wenigen RadwegKilometern, die auf Basis der Planungen der Vorgänger aktuell im Bau oder fertiggestellt sind. Das sind die „Morlok-Kilometer“.
Wir haben dem Radverkehr in Sachsen einen völlig neuen Stellenwert gegeben. Wir haben die Förderung vollständig überarbeitet und überhaupt erst attraktiv gemacht. Wir haben für die Gründung der AGFS, Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, gesorgt, wir setzen uns für die Radschnellwege ein, wir planen 500 Kilometer neue Radwege in Sachsen. Daran können Sie mich messen. Das sind die „Dulig-Kilometer“.
Einen wichtigen Punkt möchte ich noch ergänzen: Wir schaffen Rechtssicherheit bei der Nutzung neuer Verkehrsmittel wie beispielsweise den E-Scootern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gutes Leben in Sachsen heißt Leben in Sicherheit. Sicherheit kommt nicht von ständig strengeren Gesetzen, sondern durch genug Menschen, die sie durchsetzen. Bereits in den Koalitionsverhandlungen wurde der Stopp des Stellenabbaus bei der Polizei durchgesetzt. Die Polizei ist schrittweise wieder deutlich sichtbarer auf der Straße, und das ist gut so!
Überhaupt hat die vergangene Legislatur einen Paradigmenwechsel im öffentlichen Dienst erlebt. Diese Regierung stärkt den Staat, der für seine Bürgerinnen und Bürger da ist. Viele Jahre lang war die Personalpolitik nur von einem Thema geprägt, nämlich von Personalabbau. Das hat dazu geführt, dass junge Menschen aus Sachsen lieber in den alten Bundesländern Lehrer wurden und in der freien Wirtschaft Fachkräfte in den Westen abwanderten. Wir haben den Wind hier in dieser Legislaturperiode gedreht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gute Heimat zu sein heißt für mich auch, eine gute Heimat zu werden für kommende Generationen und für Menschen, die zu uns kommen wollen oder zu uns kommen müssen. Gerade die Anfangszeit dieser Legislaturperiode, die Jahre 2015 und 2016, hat uns vor eine bislang nicht gekannte Herausforderung gestellt. Die gesellschaftlichen Veränderungen dieser Tage hätte kein Koalitionsvertrag der Welt voraussehen können. Unser Land hat sich in diesen Tagen auch selbst über seine Zukunft befragt. Wenn ich zurückschaue, dann schaue ich mit Dankbarkeit und Respekt auf all diejenigen, die sich für die zu uns Geflüchteten eingesetzt haben. Ich danke denjenigen in der Zivilgesellschaft, aber auch in den Kommunen sowie in der Landesverwaltung, die über sich hinausgewachsen sind.
Ich zolle Petra Köpping meinen Respekt, die uns mit ihrem Optimismus sowie ihrem kleinen, aber feinen Geschäftsbereich gezeigt hat, dass auch Sachsen vorbildliche Integrationspolitik umsetzen kann. Sie hat eine klare Haltung und nicht nur ein Gespür, sondern vor allem ein Ohr für die Menschen.
Sie hat früh erkannt, dass viele Menschen in unserem Gemeinwesen sich auch dann nicht gehört und akzeptiert finden, wenn sie hier geboren wurden.
„Integriert doch erst mal uns“ heißt das Schlagwort, aus dem neue Formen des Dialogs erwuchsen. Inzwischen hat Petra Köpping die Frage der Nachwende-Ungerechtigkeiten heraus aus der Nische auf die große öffentliche Bühne geholt. Die Forderung nach mehr Respekt vor Lebensleistungen wird heute lautstärker erhoben und klarer vernommen als zuvor.
Gerade diese Vielfalt der Perspektive macht meine Kollegin zu einer besonderen Botschafterin der Integrationspolitik. Ich möchte sie gern zitieren, wenn sie davon spricht, was wir in den vergangenen Jahren gelernt haben: „Wir als Staat, als Verwaltung, aber auch als Gesellschaft haben gelernt, welche Herausforderung Migration sein kann und was aktive Integrationspolitik bedeutet. Dieser Aufbau hat in den vergangenen Jahren viel Kraft gekostet, aber es
sind notwendige Kosten. Ja, Integration kostet Geld. Keine Integration kostet uns allerdings viel mehr.“
Mit der Ausbildungsduldung, den Arbeitsmarktmentoren oder der Ü18-Bildungsmaßnahme schließen wir wichtige Lücken auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit. Somit wurde Sachsen in manchen Feldern der Integrationspolitik sogar zum bundesweiten Vorreiter. Wir haben auch gelernt – in Sachsen besonders schmerzlich –, dass wir uns alle in den kommenden Jahren einer wichtigen Herausforderung stellen müssen, nämlich der Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Hier besteht zuallererst die Frage nach der Akzeptanz von Migration. Doch Akzeptanz ist nicht nur die Akzeptanz von Zuwanderung, sondern es ist auch die Akzeptanz von Gleichstellung, von sexueller Orientierung und anderen Lebensweisen. Letztendlich geht es um die Akzeptanz von Vielfalt. Darin verwirklicht sich das zentrale Gebot des Grundgesetzes, dessen 70. Geburtstag wir gestern feiern durften. Diese Gebote zu achten gilt für alle – ob hier geboren oder zugewandert, ob traditionell oder fortschrittlich denkend. Die Freiheit, in unserem Land ohne Angst verschieden sein zu können, ist nicht verhandelbar.
Auch hier waren wir als Staatsregierung aktiv: im Bereich der Demokratieförderung, der Gleichstellung, der Antidiskriminierung. Daher ist es richtig, dass der Freistaat in Kürze die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Vielfalt setzt eine Verständigung über unser Gemeinsames voraus.
Eine solche Verständigung findet ihren Ausdruck in der Kultur, denn Kultur zeigt eine Haltung zur Welt, in der man sich auch selbst erkennen kann. Eva-Maria Stange hat als Kunstministerin diese Verständigung der Gesellschaft über sich selbst gesucht – mit Kulturschaffenden in großen Zentren, aber auch im ländlichen Raum. Auch dort müssen attraktive kulturelle Angebote existieren. Unsere in Deutschland einmalige Finanzierung der Kulturräume haben wir deshalb deutlich gestärkt. Dabei müssen Künstlerinnen und Künstler auch fair bezahlt werden. Dafür sind aus meiner Sicht Tarifverträge in der Fläche das richtige Mittel. Damit sich die Theater und Orchester in den Kulturräumen auf den Weg zu Tarifverträgen machen können, stellen wir jährlich extra 7 Millionen Euro bereit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach viereinhalb Jahren als Fachminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie als stellvertretender Ministerpräsident stehe ich hier und blicke auf einen Zwischenstand. Ich erkenne die Resultate des Kurswechsels dieser Staatsregierung. Wir haben viel repariert, was in der Vergangenheit schieflief: Schluss mit Personalabbau, Niedriglohnpolitik, Staatsrückbau. Zugleich haben wir die Weichen gestellt für ein Sachsen der Zukunft, in dem man zu Neuem aufbricht, weil man sich des Bewährten sicher ist.
Ein solches Sachsen unterstützt seine Unternehmen, ihre Kreativität und wertschätzt seine Beschäftigten. Es verbindet Mut und Optimismus mit Wertschätzung und
Solidarität. Dieser Kurs ist kein Sozialklimbim, sondern er atmet Zukunftsluft. Solidarischer Optimismus ist ein verbreitetes Lebensgefühl in unserem Land. Ich lade alle ein, dieses Gefühl mit Leben zu füllen, damit Sachsen für die hier Ausgebildeten, für die Rückkehrer, für die Zugewanderten – also für alle Menschen, die hier leben wollen – eine Heimat bleibt und zur Heimat wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Haushaltes für die Jahre 2019/2020 haben die Abgeordneten dieses Hauses auch Mittel für ein Programm bereitgestellt, das bereits in den ersten zwei Monaten seit seinem
Start einen sehr guten Anklang gefunden hat, nämlich das Programm Regionales Wachstum. Wir wissen alle, wie langwierig und zäh es oft sein kann, neue Förderprogramme in die Tat umzusetzen oder auch nur vergleichsweise kleine Änderungen oder Anpassungen an bestehenden Programmen vorzunehmen. Umso erfreulicher ist es, dass die Richtlinie bereits am 8. Februar dieses Jahres in Kraft treten konnte. Mein Dank gilt dafür all denjenigen, zum Beispiel auch der verfassten Wirtschaft, die dazu beigetragen haben.
Seit dem Förderungsstart wird das Programm rege in Anspruch genommen. Allein im Februar – ich erinnere, dass der Start am 8. Februar war – verzeichnete die Sächsische Aufbaubank fast 1 300 Anträge und Beratungen. Wöchentlich gehen rund 20 neue Anträge ein. Wir haben mit dem Programm ins Schwarze getroffen, und das bei Unternehmen, die bisher weniger im Fokus des Fördergeschäftes standen: bei den kleinen und regionalen Anbietern.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten bisher bereits viele Instrumente, die helfen sollten, dass unsere Unternehmen wachsen, Neues erfinden und erfolgreich in alle Welt verkaufen. Das ist wichtig! Allein die Tatsache, dass ein Programm gut angenommen und stark nachgefragt wird, bedeutet noch nicht, dass es auch zweckmäßig ist. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen, was mit
einem zusätzlichen Programm erreicht werden soll und ob ein solches Instrument zielführend ist.
Was bedeutet das Programm Regionales Wachstum? Zunächst werden Investitionszuschüsse ausgereicht. Jetzt können Sie mir vorhalten, dass wir das schon seit fast 30 Jahren machen. Da müsste ich Ihnen zustimmen. Seit fast 30 Jahren erhalten Unternehmen Zuschüsse für ihre betrieblichen Investitionen im Rahmen der vom Bund und vom Freistaat Sachsen je zur Hälfte finanzierten Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaft, kurz GRW. Dabei verfolgt die GRW ein ganz klares Ziel. Sie unterstützt überregional agierende Unternehmen, die durch ihren überregionalen Absatz zusätzliches Geld für strukturschwache Regionen erwirtschaften: zusätzliches Geld für zusätzliches Einkommen für zusätzliche Arbeitskräfte für zusätzliche Wirtschaftskraft. Mit diesem Instrument haben wir in den letzten 30 Jahren maßgeblich zur Entwicklung der sächsischen Unternehmen und der sächsischen Wirtschaft insgesamt beigetragen.
Warum bedarf es jetzt eines zusätzlichen Instruments? Regional betrachtet gibt es innerhalb Sachsens erhebliche wirtschaftliche Unterschiede und diesen Unterschieden kann man nicht überall mit der GRW begegnen. Wir haben doch alle vor Augen, wo die regionalen Unterschiede zu finden sind: vor allem zwischen den drei großen kreisfreien Städten auf der einen Seite und den 10 Landkreisen auf der anderen Seite. Ich möchte jetzt nicht mit Zahlen jonglieren, aber doch ein Beispiel anführen: Das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in der Stadt Dresden übersteigt das des angrenzenden Kreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge um rund 70 %. Jetzt mögen einige das als gegeben hinnehmen und daraus schließen, dass weitere wirtschaftliche Entwicklungen nur mit einer Konzentration auf Zentren gelingen können. Die Folgerung, ländliche Gebiete deshalb nicht mehr zu fördern, wie kürzlich vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle gefordert, kann überhaupt keine Option sein. Wir haben uns in der letzten Landtagsdebatte damit heftig auseinandergesetzt.
Selbstverständlich müssen wir unsere Stärken stärken. Zu den Stärken gehören ganz besonders auch ein interessantes wirtschaftsstarkes Umfeld und vielfältige ländliche Regionen und ganz besonders starke regionale Wertschöpfungsketten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um ländliche Regionen insgesamt zu stärken, haben wir gemeinsam mit der Richtlinie Regionales Wachstum ein attraktives Förderangebot geschaffen, das sich an gewerbliche Unternehmen mit regionalem Absatz gerade dort vor Ort richtet. Mit anderen Worten: Mit dem Programm stehen Unternehmen im Fokus, denen der Freistaat bisher nicht mit Investitionszuschüssen unter die Arme gegriffen hat, die eher kleinen regional wirksamen Unternehmen.
So komme ich auch meiner Zusage nach, unser bestehendes, sehr ausdifferenziertes Förderinstrumentarium
regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu ergänzen,
und ich denke, das ist mit dieser Richtlinie wirklich gelungen. Für das Leben eines Ortes und auch einer Region sind auch die kleinen Unternehmen, Handwerker, Händler und Gastwirte prägend, die ihre Dienste nur im Dorf oder Landkreis anbieten. Auch das gehört zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und einem lebenswerten Umfeld.
Der regionale Wettbewerb hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Heute findet der Wettbewerb nicht mehr in erster Linie zwischen zwei Einzelhändlern vor Ort statt, heute ist die Konkurrenz des Schuhladens an der Ecke nicht der Schuhladen an der anderen Ecke. Zwei prägende Entwicklungen haben den regionalen Wettbewerb und regionale Geschäftsmodelle von Grund auf über den Haufen geworfen: die Globalisierung und die Digitalisierung. Durch diese Trends muss die Konkurrenz nicht mehr vor Ort sitzen. Es ist als großes, international aufgestelltes Unternehmen ein Leichtes, seine Produkte in alle Welt zu versenden. Durch Globalisierung und Digitalisierung drängen auch international agierende Unternehmen in lokale Märkte. Damit stehen regionale Anbieter in einem schärfer werdenden überregionalen Wettbewerb. Die Konkurrenz zum Schuhladen an der Ecke heißt heute Zalando, Amazon und Co.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle setzt das Programm an und unterstützt die regionalen Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit und so bei ihrer Zukunftsfähigkeit. Die Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, künftig noch attraktivere Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können, damit die regionale Kaufkraft vor Ort bleibt und nicht einer international agierenden Konkurrenz zufließt. In der Region geschaffene Wirtschaftskraft bleibt vor Ort erhalten. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden so robuster gegen Krisen und Schwankungen. Das festigt gute Arbeit in den Regionen, das sichert Einkommen für die Menschen in Sachsen. Unser Ziel ist es dabei, die regionale Wirtschaftskraft und regionalen Wirtschaftskreisläufe zu verbessern, die Standortattraktivität insbesondere für junge Menschen zu erhöhen, Arbeitsplätze vor Ort zu sichern und Lebensgrundlagen sowie Nahversorgung zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzten dabei auf die Kreativität und Innovationskraft der Unternehmen. Sie wissen am besten, in welchen Bereichen sie sich verbessern müssen, um im Wettbewerb zu bestehen. Sie wissen am besten, welche neuen Techniken, Prozesse oder Geschäftsmodelle sie nutzen müssen, um ihr Unternehmen zu entwickeln und zukunftsfähig zu gestalten. Und wir nehmen sie auch in die Pflicht. Eine der wesentlichen Fördervoraussetzungen ist eine Strategie, wie sich das Unternehmen weiterentwickeln soll und wie die geplante Investition zu dieser Weiterentwicklung beitragen kann.
Das kann ich an einigen Beispielen verdeutlichen. Da gibt es eine in der vierten Generation betriebene Fleischerei, die neben einem Ladengeschäft auch regionale Händler und Gastwirte beliefert. Das ebenfalls betriebene Catering
durften wir im Hohen Haus im Übrigen auch schon genießen. Das Besondere ist aber, dass ausschließlich regional und zum Teil selbst erzeugte Fleischprodukte verarbeitet werden. Schwierigkeiten macht die Konkurrenz durch billig erzeugtes Fleisch im Großhandelsbereich. Darum investiert das Unternehmen in ein neues Verkaufsprojekt mit einem Qualitätsfleischprogramm. Die Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt hierbei den Ausbau und die Sanierung von Seminarräumen auf einem kleinen Hof, damit spezielle Seminare und Themenabende für Unternehmen und regionale Abnehmer veranstaltet werden können, um so neue Kunden zu binden.
Da ist der Handwerker der Heizungs- und Sanitärtechnik, der seit 1990 am Markt ist. Die Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt ihn bei Investitionen in einen Erweiterungsbau für Vorfertigung passgenauer Heizungsanlagen und Badumbauten. Da wird die Vorfertigung für den Kunden zum Vorteil, weil der Einbau ohne große Belästigung oder Zeitaufwand erfolgen kann. Das ist ein echter Gewinn, besonders beim Einbau altersgerechter Bäder für ältere Menschen.
Da ist ein Lebensmittelgeschäft auf einem Bauernhof, das einerseits regionale Produkte anbietet, aber auch Dorftreff ist. Zusätzlich erfolgt die Speiseeisherstellung aus regional erzeugter Milch, welches auch über andere Ladengeschäfte und Cafés in der Region vertrieben wird. Durch die Investition in eine Eismaschine und eine Abfüllanlage werden nicht nur Arbeitsabläufe optimiert, sondern durch neue Versiegelungs- und Tiefkühltechnik ist auch ein größerer Kundenkreis erreichbar.
Das sind erst mal drei wunderbare Beispiele, die zeigen, wie viel Potenzial in Unternehmerinnen und Unternehmern der kleinen Betriebe in Sachsen steckt, welche tollen Ideen entstehen, und darauf können wir stolz sein. Das wollen wir weiterentwickeln. Ich freue mich, dass Sie uns mit dem Haushalt die Gelegenheit gegeben haben, die Unternehmen –
– in den ländlichen Regionen stärker in den Fokus zu nehmen.
Vielen Dank.
Der reine Einzelhandel ohne den Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen ist vergleichsweise gut mit bisher 8 % vertreten. Das sind in absoluten Zahlen 14 Anträge. Wir haben den Fokus auf den ländlichen Raum gelegt und mussten zunächst die Definition klarmachen, denn für die Richtlinie Regionales Wachstum ist dieser im Gegensatz zur LEADER-Förderung, die wir im SMUL haben, kein Abgrenzungskriterium. Wir haben die Fördergebiete so definiert, dass es alle Landkreise betrifft. Wenn wir bei der LEADER-Förderung über den ländlichen Raum reden, hat der eine andere Definition als in unserem Programm. Hier haben wir die Förderung in den Landkreisen und da ist der Einzelhandel mit 8 % vertreten. Es liegen Anträge aus allen Landkreisen Sachsens vor, sie sind also regional breit gestreut.
Es geht nicht darum, dass wir mit der Richtlinie Regionales Wachstum alles fördern können und wollen, sondern wir brauchen dafür auch Kriterien. Die 50 Kilometer sind kein neues Kriterium, denn damit haben wir bereits gute Erfahrungen gemacht. Man muss die Ziele, die wir mit dem Programm verfolgen, erreichen und den Mehrwert, der durch das Programm geschaffen werden soll, abbilden können, damit es kein reiner Investitionszuschuss ist. Der Nachweis eines überregionalen Absatzes ist nun mal eine grundlegende Voraussetzung der einzelbetrieblichen Förderung, die wir durch die GRW-Förderung schon definiert hatten. Diese Abgren
zung hat sich bewährt. Die Unternehmen sollen nachweisen, dass sie ihren Absatz überwiegend innerhalb dieses Radius erzielen, damit sie die Förderung in Anspruch nehmen können. Wir ergänzen die GRW-Förderung ja genau in diesem Bereich. Deshalb ist aber natürlich exakt dieser Aspekt auch das Abgrenzungskriterium zur großen GRW-Förderung. Genau damit schließen wir sozusagen eine Lücke. Das ist die Abgrenzung zur GRW-Förderung.
Ja, es ist so, dass dadurch bestimmte Bereiche – das betrifft nicht nur das Handwerk, sondern ist zum Beispiel im Bereich Gastronomie noch deutlicher zu sehen – dann eben tatsächlich nicht mehr gefördert werden können. Das ist wiederum ein Aspekt. Aber es gelingt uns, mit dieser Förderung zumindest einen Großteil zu erreichen – man sieht das bei der Annahme des Programms.
Sie brauchen nun einmal Abgrenzungskriterien zu anderen Förderprogrammen.
Sie haben bei der Einbringung ja schon meine Freude darüber mitbekommen, dass bereits mit der Verkündung des Programms über 1 200 Nachfragen im ersten Monat kamen. Genau diese Branchenoffenheit und die Überregionalität, die im Programm angelegt sind, bilden sich auch in den Anfragen ab. Das heißt, wir haben aus allen, wirklich allen Landkreisen Anträge vorliegen. Ein Großteil dieser Anträge ist auch schon bewilligt.
Es bilden sich durchaus lokale Schwerpunkte heraus, wobei das jetzt sicherlich eher mit der Frage zu tun hat, woher die ersten Anträge kamen; das kann sich im Lauf der nächsten Monate natürlich noch einmal verschieben. Regionale Schwerpunkte bei den Anträgen liegen zum Beispiel im Landkreis Görlitz – aha, deshalb stellen Sie diese Frage wahrscheinlich –, im Vogtland und im Erzgebirge. Aber auch Bautzen ist ganz gut vertreten.
Wenn man sich die Branchen anschaut, stellt man fest, dass der Schwerpunkt deutlich im verarbeitenden Gewerbe liegt. Mehr als die Hälfte der Anträge und fast drei Viertel der Bewilligungen kommen aus diesem Bereich. Neben der Herstellung von Kunststoff- und Metallerzeugnissen, der Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstung sind das insbesondere die Baubranche sowie der Handel und die Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie daraus folgende Dienstleistungen, insbesondere Ingenieurbüros, Garten- und Landschaftsbau sowie wirtschaftliche Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, die sich aus dem verarbeitenden Gewerbe herausbilden.
Aber, wie schon gesagt: Aus allen Landkreisen gibt es Anträge, in allen Landkreisen Bewilligungen.
Ihre Frage hat überhaupt nichts mit dem Programm Regionales Wachstum zu tun.
Ich habe kein Problem, über solche Fragen zu diskutieren, aber wir haben eine Geschäftsordnung und eine Tagesordnung. Darauf basierend wurde ein Thema angemeldet; dieses Thema heißt „Programm Regionales Wachstum“.
Das wundert mich jetzt etwas, weil wir gerade über Themen, die kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerker betreffen, immer gesprochen haben.
Wenn Sie sich mit dem Programm Regionales Wachstum auseinandersetzen, sehen Sie, dass es darin überhaupt nicht um Ausbildung geht, sondern um Investitionsförderung. Von daher ist Ihre Frage berechtigt, aber zum völlig falschen Tagesordnungspunkt gestellt.
Das müssen wir an anderer Stelle diskutieren.
Ja, es liegen 175 Anträge vor. 13 Anträge wurden bisher abgelehnt. Die Ablehnungsgründe sind tatsächlich die fehlende Förderfähigkeit, was entweder damit zu tun hat, dass sie außerhalb des Fördergebiets liegen oder dass das Kriterium der 50 Kilometer nicht eingehalten wurde. Aus diesen formalen Gründen sind 13 Anträge abgelehnt worden.
Sie haben das Thema ja angemeldet. Ich finde, dass unsere Straßen zumindest in einem besseren Zustand sind als die Qualität des Titels, den Sie angemeldet haben.
Gut, man muss jetzt nicht deshalb, weil wir vor Kommunalwahlen stehen, automatisch polemisch überziehen. Wichtiger ist doch, dass wir die Sache klären. Wenn sich Leute, die auf einer kaputten Straße fahren, aufregen, nutzt es ihnen wenig, wenn man nur allgemein darüber spricht. Sie wollen, dass man anpackt und die Probleme löst.
Wir haben in den letzten 30 Jahren in Sachsen ein Straßennetz geschaffen und sind in den ersten Jahren der Philosophie gefolgt, neu zu bauen. Mit den Jahren ist es nun aber so, dass jede Straße, die älter wird, natürlich erhalten werden muss. Deshalb haben wir den Hebel umgelegt und den Schwerpunkt auf „Erhalt vor Neubau“ gelegt.
In der Zwischenzeit wurde aber ein derart großes Straßennetz geschaffen, dass uns der Rechnungshof deutlich ins Stammbuch geschrieben hat – Sie erinnern sich an den Rechnungshofbericht –, dass wir mit dem Erhalt inzwischen nicht mehr nachkommen.
Ich habe – durchaus gegen deutlichen Wiederstand – eine Ausbau- und Erhaltungsstrategie im Freistaat Sachsen durchgesetzt, die uns in die Lage versetzt, nicht nur den Status quo zu halten, sondern uns geht es um die sukzessive Verbesserung des Zustands. Mit dem letzten Haus
haltsbeschluss haben wir dazu die Grundlage geschaffen und setzen das jetzt sozusagen in einem Vierjahreszyklus weiter um, was die Ausbaustrategie betrifft.
Von daher kann man rückblickend zwar sehen, dass man in Sachsen zu lange auf den Neubau von Straßen gesetzt hat und zu wenig auf Ausbau und Erhaltung. Sie können aber zumindest dieser Staatsregierung attestieren, dass wir genau dort den Schwerpunkt verändert haben.
Zum Zweiten: Selbstverständlich nutzen wir die Bundesmittel für den Straßenbau, sowohl für Bundesautobahnen als auch für Bundesstraßen. Zumindest was die Haushalte betrifft, liegt das in Bundesverantwortung. Wir sind nach wie vor für die Umsetzung zuständig.
Wenn Sie sich den Zustand der Autobahnen und der Bundesstraßen anschauen, können Sie rein objektiv aufgrund eines Kriteriengerüsts erst einmal feststellen, dass die Autobahnen in einem grundsätzlich guten Zustand sind. Der Anteil, der sich im „Warnmodus“ oder in einem schlechten Zustand befindet, ist gering. Das ist eher positiv.
In einem grundsätzlich guten Zustand sind die Bundesstraßen, aber dort ist es deutlich kritischer, von daher ist diesbezüglich ein erhöhter Erhaltungsbedarf vorhanden. Wie schon gesagt, was Staatsstraßen betrifft, haben wir umgelenkt.
Sie haben mit Ihren beiden Fragen eigentlich schon die zwei Hauptadressaten beschrieben, die wir damals vor Augen hatten, als es darum ging, das Programm Regionales Wachstum aufzulegen. Da ging es genau um die Frage des Einzelhandels und die Frage des Handwerks. Hierzu kann man klar sagen: Gerade beim
Handwerk gibt es eine deutliche Nutzung dieses Programms. Der Anteil des Handwerks an den Anträgen liegt bei über 50 %. Konkret gesagt: Es kommen 52 % der Anträge aus dem Handwerk, hier verstärkt aus dem Baubereich. Das heißt, wir haben Hoch- und Tiefbau, aber auch Bauinstallateure, Bautischler, Dachdecker, Zimmerleute usw. Ein weiterer Teil kommt von Kfz-Werkstätten, aber auch von Steinmetzen, Metallbauern, von Fleischereien, Bäckereien; auch ein Friseur ist dabei.
Sie sehen: Es ist eine sehr große Bandbreite vorhanden, aber das Programm wird – genau wie gewünscht – von dieser Zielgruppe vermehrt angenommen.
Der Vorteil bei diesem Programm liegt darin, dass es ein relativ schmales Programm ist. Da die Antragsteller eher kleine Unternehmen sind, ist auch für diese die Komplexität der Darstellung recht überschaubar. Das merkt man schon an dem jetzigen Verfahren, dass es gut angenommen wird, wo man einschätzen kann, dass Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, was ja nicht immer der Fall ist, wenn man sich andere Förderinstrumente anschaut. – Das zum einen.
Zum anderen: Die SAB selbst hat das bereits gut im Griff. Wenn alle Antragsunterlagen aufgrund einer guten Beratung vollständig vorliegen, dann schaffen wir es auch innerhalb von zehn Tagen, einen Antrag zu bewilligen. Das ist durchaus ein Hinweis darauf, dass dieses Programm nicht an Überkomplexität scheitert, sondern dass es genau für die Zielgruppe passt, die wir im Auge haben.
Wenn ich richtig informiert bin, ist es derzeit noch ein analoges Antragsverfahren, wobei wir aber das Thema digitale Antragstellung insgesamt auf der Tagesordnung haben. Ich selbst bin Verwaltungsrat in der Sächsischen
Aufbaubank. Man muss tatsächlich aufpassen und sich fragen: Baut man einfach nur ein digitales Fenster, wo Dinge von außen eingegeben werden, und wird hinter diesem Fenster alles ausgedruckt und das dann ins Verfahren eingebracht? Dann würde es nach außen hin nur digital aussehen, jedoch keine wahre digitale Lösung sein. Für die Zukunft wünschenswert wäre eine wirklich digitale Architektur hinter dem Fördersystem, sodass Anträge tatsächlich digital bearbeitet werden können. Dies ist noch ein etwas weiterer Weg, denn auch eine Förderbank unterliegt zunächst dem Bankengesetz. Das heißt, es gibt andere Sicherheitsbestimmungen, die von einer Bank berücksichtigt werden müssen. Natürlich ist dies ein zentrales Thema, denn man kann niemandem im 21. Jahrhundert erklären, dass aktenweise Anträge ausgefüllt werden müssen, obwohl die Entscheidung am Schluss – digital ausgedrückt – auch nur Null oder Eins lautet, nämlich ja oder nein.
Wir hatten mehrere Motivationen, dieses Programm aufzulegen. Das eine war das Thema Zielgruppe, bezogen auf die Lücke, die durch die große GRW nicht erreicht wird, was insbesondere Einzelhandel und Handwerk betrifft. Das andere war die Motivation im Vergleich zu einem anderen Programm, was es vor Jahren schon einmal gegeben hat. Damals war eine sogenannte Kleine GA auf den Weg gebracht, die dann 2010 eingestellt wurde. Wir haben dieses jetzt noch einmal neu aufgelegt mit der Begründung, dass heute die Anforderungen durch den digitalen Wandel wachsen und damit die Investitionsnotwendigkeit erst recht für kleine Unternehmen besteht. Gerade das Thema Digitalisierung wird zu einer zunehmenden Zukunftsfrage gerade für kleine Unternehmen, um überhaupt zukunftsfähig zu sein. Das war eine Hauptantriebsfeder, um auch in Zukunft Wettbewerbsfähigkeit für kleine Unternehmen sicherzustellen.
Von daher passt das auch genau in diese Argumentation hinein, während wir für die große GRW in der damaligen Zeit beispielsweise eine Bindung an zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen hatten, was wir inzwischen verändert haben. Damals gab es eine Wachstumsargumentation, die mit der Förderung verbunden war. Bei der jetzigen Richtlinie geht es vor allem um die Zukunftsfähigkeit von kleinen Unternehmen, die gesichert werden muss.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage jetzt richtig interpretiere. Wir haben keine regionale Aussteuerung. Die Anträge, die gestellt werden, werden unabhängig von ihrer regionalen Zugehörigkeit bearbeitet. Es gibt also keine unterschiedliche Förderhöhe pro Region, sondern es gibt eine Investitionsförderung bis zu 60 000 Euro, die wir pro Projekt zur Verfügung stellen. Anders gesagt: Es pendelt sich derzeit ein, dass man das Gesamtvolumen ausschöpft und dafür von uns eine Förderzusage von bis zu 60 000 Euro bekommt. Das ist inzwischen auch der Durchschnitt. Wir hatten mit etwas weniger gerechnet – das zeigt den großen Erfolg des Programms.
Der Fördersatz ist also regional unabhängig. Er hat etwas mit dem Projekt sowie den grundsätzlichen Fördervoraussetzungen zu tun.
Man kann Ihre Frage zunächst einmal ganz sachlich beantworten: Im ländlichen Raum hat man aufgrund der weitläufigeren Entfernungen deutlich mehr Straßenkilometer als in den Städten. Zweitens gibt es auch unterschiedliche topografische Verhältnisse. So sind etwa in den Gebirgsregionen die Witterungseinflüsse deutlich gravierender als in den flacheren Regionen; das können Ihnen die Leute im Erzgebirge und im Vogtland bestätigen. Von daher muss man differenzieren. Außerdem kommt es sehr darauf an, welche Straßenart betroffen ist – man kann nicht alle in einen Topf werfen.
Wenn Sie beispielsweise den kommunalen Straßenbau ansprechen, so haben wir eine Richtlinie geschaffen, die tatsächlich die besten Förderkriterien aller Zeiten schafft. Dafür haben wir viel Lob von der kommunalen Ebene bekommen. Wir haben eine Pauschale geschaffen – die sogenannte Säule B der Richtlinie –, wodurch den Kommunen für genau solche Erhaltungsarbeiten 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Jetzt lässt sich
natürlich trefflich darüber streiten, ob wirklich alle Kommunen dieses Geld für den Erhalt ihrer Straßen eingesetzt haben oder ob Landkreise, die für den Erhalt von Staatsstraßen mit zuständig sind, lieber so lange gewartet haben, dass der Freistaat einen grundhaften Ausbau durchführen muss. Das ist aber jetzt reine Spekulation.
Es geht viel stärker darum, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln vernünftig bauen und tatsächlich den Sanierungsstau der ersten Jahrzehnte auflösen. Deshalb ist es nach wie vor richtig, dass wir in den Erhalt statt in den Neubau gehen.
Jetzt wollen wir uns einmal die einzelnen Straßenbereiche vornehmen. Für den Staatsstraßenbau haben wir am Anfang des Jahres ein Bauprogramm vorgelegt und dies mit allen Landkreisen besprochen. Ich kann an dieser Stelle laut und deutlich sagen: Alle vereinbarten Straßenprojekte werden umgesetzt. Wir werden aber jetzt aus zusätzlichen Mitteln meines Hauses die Winterschäden auf den Staatsstraßen im Erzgebirge zusätzlich beseitigen. Wir werden außerdem bei der offenen Frage zur Staatsstraße 177 mithilfe weiterer VEs, die uns das Finanzministerium zur Verfügung gestellt hat, für einen weiteren Baufortschritt sorgen. Dort haben wir also auch erst einmal die Probleme gelöst.
Das Zweite ist der kommunale Straßenbau. Wir haben fast alle Vorhaben der Säule B – das umfasst 60 Millionen Euro – bewilligt. Ansonsten kann ich nur wiederholen: Uns stehen in diesem Jahr 360 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Über 100 Millionen Euro davon sind Mittel aus dem letzten Jahr, die zwar bewilligt, aber nicht verbaut wurden. Deshalb ist unser Aufruf immer, nicht nur Mittel zu bewilligen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass gebaut wird. Denn einer Kommune nützt es nichts, wenn sie nur einen Bescheid hat, aber nicht bauen kann. Deshalb haben wir verabredet, dass es eine Frist von vier Monaten gibt, innerhalb der eine Kommune ein Ausschreibungsverfahren begonnen haben muss, damit klar ist, dass nicht nur ein Bescheid erteilt wurde, sondern dass auch gebaut wird.
Das Dritte ist, dass wir die Verfahren verbessern müssen. Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag eine Arbeitsgruppe gebildet und sind an Verfahrensfragen herangegangen. Ich verstehe jeden Bürgermeister, der sauer ist – wir hatten schon einmal diese Diskussion hier im Landtag –, wenn ein Bescheid so spät kommt, dass man das Vorhaben gar nicht mehr ausschreiben kann. Genau das müssen und wollen wir verhindern.
Das Problem bei den Bescheiden ist nur, dass man erst bescheiden kann, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dazu gehört zum Beispiel ein genehmigter Haushalt. Sie können einmal nachschauen, wann die kommunalen Haushalte genehmigt wurden. Daher müssen wir an die Verfahrensfragen heran, damit tatsächlich auch gebaut wird.
Es bleibt ein Grundproblem, das wir in vielen Bereichen haben, beim Straßenbau genauso wie zum Beispiel beim Digitalausbau: Wir scheitern inzwischen an den Kapazitäten. Wir haben inzwischen zu wenig Tiefbau- und Straßenbaukapazitäten, um das umzusetzen. Das ist die negative Seite des großen Investitionsbedarfs, den wir haben, dass es zurzeit nicht am Geld, sondern genau an diesen Kapazitäten scheitert. Der Sanierungsstau wird zwar jetzt aufgelöst, aber wir kommen nicht vollständig in die Gänge, weil tatsächlich zu wenig Firmen vorhanden sind.
Daher sollten wir das Thema Straßenbau und Zustand unserer Straßen nicht nutzen, um ein politisches Ränkespiel zu machen, weil, wie gesagt, siehe Haushalt, siehe Richtlinie, die Voraussetzungen vorhanden sind. Wir müssen trotzdem Hausaufgaben machen, wir müssen, wie gesagt, an die Verfahren heran. Sicherlich ist nicht jede Formulierung eines Briefes glücklich und zufriedenstellend. Ich weiß, dass man auch daran arbeiten muss. Aber insgesamt geht es schon darum, das Miteinander zu organisieren, sodass am Schluss einmal gebaut wird.
Wenn der Antrag so gut ist, dass nicht nachgefordert werden muss und er dementsprechend allen Kriterien genügt, ist ein Abschluss innerhalb von zehn Tagen möglich. Das ist die Berechnung und die Wirkungsweise in der Sächsischen Aufbaubank im Umgang mit diesem Programm, und das ist tatsächlich gut. Denn wir haben andere Programme, die durchaus komplexer sind und die aufgrund dieser Komplexität häufig schon im Antragsverfahren scheitern. Das heißt, dass es viele Nachforderungen an Unterlagen und Ähnlichem gibt. Hier ist es durchaus besser organisiert, sodass wir hier von diesen zehn Tagen reden können, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Wir haben jetzt in Summe 13 Ablehnungen. Daraus kann man aber noch keinen Trend ablesen. Es sind formale Gründe, die erst einmal zu der Absage geführt haben, wenn also Fördervoraussetzungen nicht vorhanden sind oder ein Antrag außerhalb des Fördergebiets gestellt wurde oder wenn zum Beispiel der Radius der 50